-
Diese Patentanmeldung bezieht sich
auf eingekapselte aktive Materialien und bezieht sich bevorzugt auf
eingekapselte Katalysatoren, Beschleuniger und Aushärtmittel.
-
In zahlreichen Fällen erfordern Formulierungen,
welche als ein Klebstoff, Dichtungsmittel, Überzug oder bei Verbundanwendungen
brauchbar sind, wie solche basierend auf einem Polysiloxan, Epoxyharz,
Polyurethan, Vinylesterharz, Polyesterharz, Allylharz, Polysulfidharz,
Phenolharz, Aminoharz, den Kontakt mit einer katalytischen Spezies,
Beschleunigern oder einem Aushärtmittel,
um das endgültige
Aushärten
zu erreichen. Dieses Aushärten
kann bei oder etwas oberhalb Zimmertemperatur bei dem unmittelbaren
Kontakt zwischen der katalytischen Spezies, dem Beschleuniger oder
dem Aushärtmittel
und der aushärtbaren
Zusammensetzung beginnen. Daher ist es erforderlich, die katalytische
Spezies, den Beschleuniger oder das Aushärtmittel und die aushärtbare Zusammensetzung
vor dem Inkontaktkommen miteinander abzuhalten, bis das Aushärten erwünscht ist.
Eine üblicherweise
angewandte Annäherung
ist die Formulierung von Zweikomponentenzusammensetzungen oder Zweiteilzusammensetzungen,
in denen die katalytische Spezies, der Beschleuniger oder das Aushärtmittel
in einem Teil und die aushärtbare
Zusammensetzung in einem anderen Teil vorliegt. Zweikomponentenzusammensetzungen
erfordern den Versand von zwei getrennten Portionen, und sie können zusätzliche
Kosten für
getrennte Behälter
des Katalysators, des Beschleunigers oder des Aushärtmittels
und des aushärtbaren
Materials zusammen mit einer Mischausrüstung zum Vermischen der Materialien erfordern.
Getrenntes Versenden und komplizierte Ausrüstung, wie Dosier- und Abgabeausrüstung, tragen
signifikant zu den Kosten eines solchen Systems bei.
-
Daher ist es erwünscht, aushärtbare Einkomponentenzusammensetzungen
zu entwickeln, welche keinen Versand in zwei Teilen oder komplizierte
Ausrüstung
zum Vermischen und zur Anwendung erfordern. Hoffman et al.,
US 5 601 761 , beschreiben
ein Verfahren zum Einkapseln eines aktiven Materials in einem Überzugsmaterial,
das hiermit unmischbar ist und einen Schmelzpunkt oder Umwandlungspunkt
oberhalb Umgebungstemperatur besitzt. Das Verfahren umfaßt das Dispergieren
des aktiven Materials in dem Überzugsmaterial
bei einer ausreichenden Temperatur zum Schmelzen des Überzugsmaterials,
das Bilden von Tröpfchen von
aktivem Material, die in dem Überzugsmaterial
verteilt sind, das Abkühlen
der Tröpfchen
zum Verfestigen des Überzugsmaterials
zur Bildung von Teilchen und das Inkontaktbringen der Teilchen mit
einem Lösungsmittel,
welches das aktive Material auflöst,
jedoch nicht das Überzugsmaterial
auflöst,
so daß aktives
Material von der Oberfläche
der Teilchen entfernt wird.
-
Die Notwendigkeit zum Kontakt der
Teilchen mit dem Lösungsmittel
resultiert aus der Tatsache, daß eine
signifikante Menge von aktivem Material auf der Oberfläche der
gebildeten Teilchen enthalten ist oder aus den Teilchen extrahierbar
ist. Dieses signifikante Menge von aktivem Material auf der Oberfläche oder
das extrahierbar ist, ergibt einen Verlust an Stabilität bei aushärtbaren
Einkomponentenformulierungen. Als ein Ergebnis entfernte der Patentinhaber
das aktive Material auf der Oberfläche durch Inkontaktbringen
der aktives Material enthaltenden Teilchen mit einem Lösungsmittel
für das
aktive Material. Dies ergibt stabiles eingekapseltes aktives Material
und stabile Zusammensetzungen, welche das eingekapselte aktive Material
enthalten. Das Problem ist, daß das
Waschen der Teilchen nach der Bildung einen Abfall von aktiver Spezies
ergibt, welche in dem Lösungsmittel
fortgetragen wird und Kosten als Folge der zusätzlichen Verarbeitungsstufe
des Waschens der Teilchen erhöht.
-
Stewart et al., US-Patent 5 120 349, übertragen
an Landec Polymers, beschreibt ein Verfahren zum Einkapseln einer
aktiven Spezies, wie eines Herbizids, Insektizids, Fungizids oder
Düngers
in seitenketten-kristallisierbare Polymere auf Acrylatbasis. Diese
eingekapselten aktiven Spezies werden durch Auflösen oder Dispergieren der aktiven
Spezies in einem heißen
seitenketten-kristallisierbaren Acrylatpolymeren, Abkühlen der
Mischung und Kristallisieren der Mischung hergestellt. Die gebildeten
Teilchen werden dann gemahlen. Bitler et al., WO 96/27641, beschreiben
die Herstellung von modifizierenden Mitteln, bei welchem die modifizierenden
Mittel eine aktive chemische Einheit, wie einen Katalysator oder
ein Aushärtmittel,
und eine kristalline polymere Einheit umfassen, worin die aktive
chemische Einheit chemisch an die kristalline polymere Einheit gebunden
ist. Diese werden so hergestellt, wie in Stewart angegeben ist.
Es wird angegeben, daß diese
Teilchen zugesetzt werden können,
um aushärtbare
Systeme zu modifizieren. Sie modifizieren die aushärtbaren
Systeme, wenn sie ausreichender Hitze zum Schmelzen der kristallinen
polymeren Einheit ausgesetzt werden und dadurch die aktive chemische
Einheit in Kontakt mit dem aushärtbaren
System gebracht wird. Dieses System zeigt gute Stabilität, jedoch
ist die Reaktivität
dieses Systems für
einige Anwendungen zu langsam. Bitler et al., WO 98/11166, beschreiben
modifizierende Mittel für
aushärtbare
Systeme, welche kristalline Polymere umfassen, die einen aktiven
chemischen Inhaltsstoff enthalten, der physikalisch, jedoch nicht
chemisch an den polymeren Inhaltsstoff gebunden ist. Die aktive
chemische Einheit und das System sind vergleichbar zu demjenigen,
das in der WO 96/27641 beschrieben ist. Von Landec wird ein Produkt
unter dem Namen Intelime® 5012 vertrieben, wobei
dies Dibutylzinndilaurat, eingekapselt in ein seitenketten-kristallisierbares Acrylat
ist. Die aktive Spezien sind teilweise auf der Oberfläche des
Teilchens angeordnet und/oder sind aus den Teilchen extrahierbar.
Bei einigen Anwendungen ergibt die Anwesenheit der aktiven Spezies
auf der Oberfläche
des Teilchens oder die Extrahierbarkeit des aktiven Materials von
den Teilchen Instabilität
bei einigen der Formulierungen, welche die eingekapselte aktive
Spezies enthalten. In aushärtbaren
Formulierungen zeigt sich diese Instabilität durch vorzeitiges Aushärten der
aushärtbaren
Zusammensetzung. Dies wird durch ein Anwachsen der Viskosität der Zusammensetzung
angezeigt.
-
Gewünscht wird ein eingekapseltes
Mittel, welches keine zusätzlichen
Verarbeitungsstufen nach der Bildung, wie Waschen, erfordert und
welches in einer Einkomponentenformulierung für ausgedehnte Zeitspannen stabil
ist, wobei die aktive Spezies bei Bedarf durch Anwendung einiger
von außen
wirkenden Einflüssen wie
Druck, Scherung oder Hitze freigesetzt wird. Anders ausgedrückt, das
System ist bei Umgebungstemperaturen stabil, d. h. es erfährt keine
signifikante Viskositätszunahme,
die für
Aushärten
ein Anzeichen ist, und es härtet
rasch, sobald das System Bedingungen zur Freisetzung des eingekapselten
aktiven Mittels, beispielsweise der Schmelztemperatur des eingekapselten
Mittels, ausgesetzt wird.
-
Bei einer ersten Ausführungsform
der Erfindung wird ein Verfahren zur Herstellung eines eingekapselten
aktiven Mittels mit einem geschmolzenen kristallisierbaren Polymeren
und die Bildung von Teilchen mit einer Teilchengröße von 3000
Mikrometer oder weniger aus dem geschmolzenen Gemisch bereitgestellt,
bei welchem das Inkontaktbringen unter solchen Bedingungen durchgeführt wird,
daß das
aktive Mittel nicht flüchtig
ist, und derart, daß das
aktive Mittel in dem geschmolzenen kristallisierbaren Polymeren
unter den Bedingungen dieses Inkontaktbringens löslich ist, und Abkühlen der
Teilchen, so daß die
Teilchen rasch auf ihrer Oberfläche
verfestigt werden, und daß hierdurch
Teilchen gebildet werden, die eine Hüllenschicht und einen inneren
Teil des Teilchens der von der Hüllenschicht
umgeben ist, haben, wobei die Hüllenschicht
eine Kristallstruktur hat, die von der Kristallstruktur des restlichen
Teiles der Teilchen verschieden ist, bei welchem 1% oder weniger
des aktiven Mittels aus den gebildeten Teilchen extrahierbar ist,
wenn die Teilchen mit einem Lösungsmittel
oder einem Weichmacher für
das aktive Mittel unter Umgebungsbedingungen während einer ersten Extraktion
nach der Teilchenbildung unterworfen werden.
-
Bei einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Erfindung zur Herstellung eines eingekapselten aktiven Mittels,
welches umfaßt:
Erhitzen eines kristallisierbaren Polymeren unter solchen Bedingungen,
daß das
Polymere geschmolzen wird; Inkontaktbringen eines aktiven Mittels
mit dem geschmolzenen Polymeren zum Dispergieren oder Auflösen des
aktiven Mittels innerhalb des Polymeren; Gießen des in dem Polymeren dispergierten
oder aufgelösten
aktiven Mittels auf eine rotierende Scheibe derart, daß die Teilchen
des aktiven Mittels in dem Polymeren gebildet werden, von der Scheibe
abgeschleudert werden und sich verfestigen. Bei einer noch anderen
Ausführungsform
ist die Erfindung das Produkt, hergestellt nach dem in diesem Absatz
beschriebenen Verfahren.
-
Bei einer bevorzugten Ausführungsform
ist das aktive Mittel ein eingekapselter organometallischer Katalysator.
-
Die eingekapselten aktiven Mittel
der Erfindung erfordern kein Waschen oder keine Extraktion, damit sie
in aushärtbaren
Zusammensetzungen stabil sind. Diese eingekapselten aktiven Mittel
können
so ausgelegt werden, daß sie
das aktive Mittel bei einer gewünschten
Temperatur freisetzen. Die eingekapselten Mittel der Erfindung zeigen
ausgezeichnete Stabilität
bei Umgebungstemperaturen und zeigen relativ rasche Reaktivität bei der
Freisetzung des aktiven Mittels. Darüber hinaus ergibt die Anwesenheit
des eingekapselten Mittels keine Verschlechterung der Klebstoff-
oder Elastomereigenschaften einer ausgehärteten Zusammensetzung nach
Herstellung.
-
Das aktive Mittel kann ein beliebiges
Material sein, welches in einer Umgebung reaktiv ist und welches von
der Umgebung abgetrennt sein muß,
bis der Wunsch besteht, daß das aktive
Mittel mit der Umgebung reagiert. Beispiele von aktiven Mitteln
schließen
Katalysatoren, Bteschleuniger, Aushärtmittel, biologisch aktive Verbindungen
wie Arzneimittel, Herbizide, Düngemittel
oder Pestizide ein. Bevorzugt ist das aktive Mittel ein Katalysator,
ein Aushärtmittel,
ein Beschleuniger oder eine Mischung hiervon. Das aktive Mittel
kann ein beliebiges Material sein, das sich in dem einkapselnden
Material auflöst
oder eine heterogene Aufschlämmung
mit dem einkapselnden Material bildet, bei solchen Temperaturen,
bei denen das einkapselnde Mittel in der flüssigen Form, d. h. geschmolzen,
vorliegt. Bevorzugt ist das aktive Mittel in dem einkapselnden Material
löslich. Das
aktive Mittel kann entweder eine Flüssigkeit oder ein Feststoff
bei Zimmertemperatur sein, jedoch ist es bevorzugt eine Flüssigkeit
bei Verarbeitungstemperaturen. Der Schmelzpunkt des aktiven Mittels
kann größer als,
kleiner als oder gleich wie der Schmelzpunkt des einkapselnden Materials
sein.
-
Bevorzugt ist das aktive Mittel eine
organometallischer oder organischer Katalysator, ein Aushärtmittel oder
Beschleuniger, welcher sich unter den Temperaturen des Einkapselungsverfahrens
nicht verflüchtigt
oder abbaut. Bevorzugt ist das aktive Mittel ein Silanol-Kondensationskatalysator,
ein Hydrosilylierungs-Katalysator, ein Katalysator, Aushärtmittel
oder Beschleuniger, der bei der Herstellung von Prepolymeren oder
hitzehärtbaren
Harzen brauchbar ist, wie Polyurethanprepolymeren oder Polyurethanzusammensetzungen,
Epoxyharzen, Vinylesterharzen, Polyesterharzen, Allylharzen, Polysulfidharzen,
Phenolharzen, Aminoharzen.
-
Bei einer bevorzugten Ausführungsform
ist das aktive Mittel ein organometallischer Katalysator, welcher
sich unter Einkapselungsbedingungen nicht verflüchtigt oder abbaut. Andere
brauchbare katalytische Spezies sind Katalysatoren, welche das Aushärten durch
Feuchtigkeit von Polyurethanprepolymeren fördern. Bei Polyurethanreaktionen
brauchbare Katalysatoren schließen
Zinncarboxylate, Organosilikontitanate, Al kyltitanate, tertiäre Amine,
Zinnmercaptide, Naphthenate oder Alkanoatsalze von Blei, Kobalt,
Mangan, Bismuth oder Eisen ein. Brauchbare Katalysatoren zur Urethanbildung
sind dem Fachmann auf dem Gebiet wohlbekannt, und zahlreiche Beispiele
können
beispielsweise gefunden werden im POLYURETHANE HANDBOOK, Kapitel
3, §3.4.1
auf den Seiten. 90–95
und in POLYURETHANE CHEMISTRY AND TECHNOLOGY, Kapitel IV, Seiten
129–217.
Bevorzugte Zinnverbindungen schließen Zinn(II)-salze von organischen
Carbonsäuren ein,
wie Zinn(II)-diacetat, Zinn(II)dioctanoat, Zinn(II)-diethylhexanoat
und Zinn(II)-dilaurat; Dialkylzinn(IV)-salze von organischen Carbonsäuren wie
Dibutylzinndiacetat, Dibutylzinndilaurat, Dibutylzinnmaleat und
Dioctylzinndiacetat; and Zinn(II)-salze von Carbonsäuren, wie
Zinn(II)-octoat, Zinn(II)-oleat, Zinn(II)-acetat und Zinn(II)-laurat.
Andere Katalysatoren, welche bei der Förderung des Aushärtens von
Polyurethanen brauchbar sind, schließen Dimorpholinodialkylether,
N-Alkylbenzylamine, N-Alkylmorpholine, N-alkylaliphatische Polyamine,
N-Alkylpiperazine, Triethylendiamin, Amidine, wie 2,3-Dimethyl-3,4,5,6-tetrahydropyrimidin,
tertiäre
Amine, wie Triethylamin, Tributylamin, Dimethylbenzylamin, N-Methyl-,
N-Ethyl-, N-Cyclohexylmorpholin, N,N,N',N',N'-Tetramethylethylendiamin,
N,N,N',N'-Tetramethylbutandiamin, N,N,N',N'-Tetramethyl-1,6-hexandiamin,
Pentamethyldiethylentriamin, Tetramethyldiaminoethylether, Bis(dimethylaminopropyl)harnstoff,
Dimethylpiperazin, 1,2-Dimethylimidazol, 1-Azabicyclo[3.3.0]octan
und 1,4-Diazabicyclo[2.2.2]octan ein.
-
Die in dieser Erfindung brauchbaren
aktiven Mittel schließen
Silanol-Kondensationskatalysatoren, welche die Reaktion der reaktiven
Siliziumgruppen fördern,
ein. Beispiele von Silanol-Kondensationskatalysatoren sind Titansäureester
wie Tetrabutyltitanat, Tetrapropyltitanat, etc.; Organozinnverbindungen,
wie Dibutylzinndilaurat, Dibutylzinnmaleat, Dibutylzinndiacetat,
Zinnoctylat, Zinnnaphthenat, Dialkylzinnoxide, Reaktionsprodukte
von Dialkylzinnoxid und Phthalsäu reestern
oder Alkandionen, Dialkylzinn-bis(acetylacetonat) (ebenfalls üblicherweise
bezeichnet als Dialkylzinnacetylacetonate); Organoaluminiumverbindungen,
wie Aluminiumtrisacetylacetat, Aluminiumtrisethylacetat, Diisopropoxyaluminiumethylacetat,
etc.; Reaktionsprodukte von Bismuthsalzen und organischen Carbonsäuren, wie
Bismuth-tris(2-ethylhexoat), Bismuth-tris(neodecanoat), etc.; Chelatverbindungen,
wie Zirkoniumtetraacetylacetonat, Titantetraacetylacetonat, etc.;
Organobleiverbindungen, wie Bleioctylat; Organovanadiumverbindungen;
Aminverbindungen, wie Butylamin, Octylamin, Dibutylamin, Monoethanolamin,
Diethanolamin, Triethanolamin, Diethylentriamin, Triethylentetramin,
Oleylamin, Cyclohexylamin, Benzylamin, Diethylaminopropylamin, Xylylendiamin,
Triethylendiamin, Guanidin, Diphenylguanidin, 2,4,6-Tris(dimethylaminomethyl)phenol,
Morpholin, N-Methylmorpholin, 2-Ethyl-4-methylimidazol, 1,1-Diazabicyclo(5,4,0-undecen-7)(DBU),
etc. oder deren Salze mit Carbonsäure, etc.; Polyamidharze mit niedrigem
Molekulargewicht, erhalten aus überschüssigen Polyaminen
und polybasischen Säuren;
Reaktionsprodukte von überschüssigen Polyaminen
und Epoxyverbindungen, etc.. Diese Silanolkatalysatoren können individuell
oder in Kombination von zwei oder mehr eingesetzt werden. Unter
diesen Silanol-Kondensationskatalysatoren
sind organometallische Verbindungen oder Kombinationen von organometallischen
Verbindungen und Aminverbindungen im Hinblick auf die Aushärtbarkeit
bevorzugt. Bevorzugte Silanol-Kondensationskatalysatoren sind organometallische
Verbindungen. Mehr bevorzugt sind Organozinnverbindungen, wie Dibutylzinnoxid,
Dibutylzinndilaurat, Dibutylzinnmaleat, Dibutylzinndiacetat, Zinnoctylat,
Zinnnaphthenat, Reaktionsprodukte von Dibutylzinnoxid und Phthalsäureestern,
Dibutylzinn-bis(acetylacetonat).
-
Bei einer anderen Ausführungsform
kann das aktive Mittel ein Aushärtbeschleuniger
für eine
Epoxyharzzusammensetzung sein. Ein solcher Beschleuniger ist bevorzugt
ein Harnstoff oder ein Imidazol. Bevorzugte Harnstoffe schließen ein:
3- Phenyl-1,1-dimethylharnstoff;
3-(4-Chlorphenyl)-1,1-dimethylharnstoff; 3-(3,4-Dichlorphenyl)-1,1-dimethylharnstoff;
1,1'-(4-Methyl-m-phenylen)bis(3,3'-dimethylharnstoff);
3-Isomethyldimethylharnstoff-3,5,5-trimethylcyclohexyldimethylharnstoff
oder 4,4'-Methylenbis(phenyldimethylharnstoff).
Der am meisten bevorzugte Harnstoff ist 3-Phenyl-1,1-dimethylharnstoff
(PDMU). Bevorzugte Imidazole schließen ein: Alkyloder Arylimidazole,
wie 2-Methylimidazol, 2-Undecylimidazol, 2-Heptadecylimidazol, 2-Phenylimidazol,
2-Ethylimidazol, 2-Isopropylimidazol
und 2-Phenyl-4-methylimidazol; 1-Cyanethylderivate, wie 1-Cyanoethyl-2-methylimidazol,
1-Cyanoethyl-2-phenylimidazol,
1-Cyanoethyl-2-undecylimidazol und 1-Cyanoethyl-2-isopropylimidazol;
und Carboxylsalze, wie 1-Cyanoethyl-2-ethyl-4-methylimidazol-trimellitat. Andere
Katalysatoren für
das Aushärten
von Epoxyharzzusammensetzungen, welche als aktives Mittel in dieser
Erfindung brauchbar sein können,
schließen
solche ein, die in den relevanten Abschnitten des US-Patentes 5
344 856 angegeben sind.
-
Bei einer anderen Ausführungsform
kann das aktive Mittel ein Hydrosilylierungs-Katalysator sein. Solche
Hydrosilylierungs-Katalysatoren sind im US-Patent 5 567 833 in Spalte
17, Zeilen 26 bis 54; US-Patent 5 409 995; US-Patent 3 971 751 und
US 5 223 597 beschrieben.
Der am meisten bevorzugte Hydrosilylierungs-Katalysator ist Chlorplatinsäure.
-
Bei einer noch anderen Ausführungsform
kann das aktive Mittel ein Amin oder ein Imidazol sein, welche als
ein Katalysator, Aushärtmittel
oder Beschleuniger bei einer polymeren Aushärtreaktion funktionieren. Eingeschlossen
in den brauchbaren Aminen sind primäre, sekundäre und tertiäre Amine,
wie hier beschrieben.
-
Bei einer anderen Ausführungsform
ist das aktive Mittel ein freiradikalischer Katalysator oder Initiator. Freiradikalische
Katalysatoren und Initiatoren sind auf dem Fachgebiet wohlbekannt,
Beispiele sind beschrieben im US-Patent 4 618 653 und US-Patent
5 063 269 in Spalte 6, Zeilen 37 bis 54.
-
Bevorzugt ist das aktive Mittel eine
organometallische Verbindung, mehr bevorzugt ist das aktive Mittel eine
Organozinnverbindung. Noch mehr bevorzugt sind die brauchbaren Organozinnverbindungen
Dialkylzinnoxide wie Dibutylzinnoxid, Dialkylzinn-bis(acetylacetonat)
oder das Reaktionsprodukt von Dibutylzinnoxid und einem Phthalester
oder Pentandion.
-
Bei der Ausführungsform, bei welcher das
aktive Mittel ein aktives Mittel auf organischer Basis ist, muß Sorge
zur Sicherstellung getragen werden, daß das organische aktive Mittel
und das einkapselnde Mittel so ausgewählt sind, daß das organische
aktive Mittel innerhalb des einkapselnden Mittels bei einer Temperatur eingekapselt
werden kann, bei welcher sich das organische aktive Mittel nicht
verflüchtigt.
Die Verwendung eines einkapselnden Mittels, in welchem das aktive
Mittel löslich
ist, reduziert die Flüchtigkeit
des aktiven Mittels und steigert die Bildung der gewünschten
Teilchen. Der Ausdruck "sich
nicht verflüchtigt", wie hier verwendet, bedeutet,
daß unter
den Bedingungen der Bildung des eingekapselten Teilchens des aktiven
Mittels das gebildete Teilchen keine wesentliche Extraktion des
aktiven Mittels bei Umgebungsbedingungen während der ersten Extraktion
nach der Bildung des Teilchens zeigt. Bevorzugt hat das aktive Mittel
einen niedrigen Partialdruck unter Bedingungen der Teilchenbildung.
Aktive Mittel zeigen erhöhte
Löslichkeit
in einkapselnden Mitteln, die eine polare Natur besitzen, wie beispielsweise
Polyester, Polyamide und kristallinen Seitenkettenpolymeren.
-
Das einkapselnde Mittel ist ein thermoplastisches
oder kristallisierbares Polymeres, das einen Übergangspunkt von 40°C bis 250°C hat. Übergangspunkt,
wie hier verwendet, bezieht sich auf den Punkt, bei welchem das
thermoplastische oder kristallisierbare Polymere eine Veränderung
erfährt,
welche die Freisetzung des aktiven Mittels ergibt. Ein Über gangspunkt
liegt dort, wo das thermoplastische oder kristallisierbare Polymere
schmilzt und das aktive Mittel freigibt. Ein anderer Übergangspunkt
ist dort, wo das thermoplastische oder kristallisierbare Polymere
sich ausreichend verändert,
um die Permeation des aktiven Mittels aus den Teilchen zu erlauben.
Es ist bevorzugt, daß die
thermoplastische oder kristallisierbare polymere Einheit sich mit dem
Umwandlungspunkt, beispielsweise der Schmelze, über einem relativ schmalen
Temperaturbereich überkreuzt,
so daß die
Freisetzung des aktiven Mittels rasch erfolgen kann. Bevorzugt hat
das thermoplastische oder kristallisierbare Polymere einen Übergangspunkt
bei einer Temperatur von 40°C
oder größer, mehr
bevorzugt 50°C
oder größer und
am meisten bevorzugt 60°C
oder größer. Bevorzugt
hat das thermoplastische oder kristallisierbare Polymere einen Umwandlungspunkt
bei 250°C
oder weniger, mehr bevorzugt 200°C
oder weniger und am meisten bevorzugt 110°C oder weniger. Bevorzugt ist
das einkapselnde Mittel ein kristallines Polymeres.
-
Bevorzugte thermoplastische Polymere
schließen
ein: Styrolprodukte, Styrol/Acrylnitrile, chlorierte Polyethylene
mit niedrigem Molekulargewicht, lösliche Celluloseprodukte, Acrylprodukte,
wie die auf Methylmethacrylat oder cycloaliphatischen Acrylaten
basierenden Produkte.
-
Bevorzugt ist das kristalline Polymere
ein Polyolefin, Polyester, Polyamid, thermoplastische Phenoxypolymere,
Polymilchsäure,
Polyether, Polyalkylenglykol oder ein kristallisierbares Seitenkettenpolymeres.
Bevorzugt ist das kristallisierbare Polymere ein Polyethylen, Polypropylen,
Polyether, Polyethylenglykol, thermoplastisches Phenoxyprodukt,
Polymilchsäure
oder kristallisierbares Seitenkettenpolymeres. Noch mehr bevorzugt
sind die kristallisierbaren Polymere Polyethylen, Polyethylenglykol
oder ein kristallisierbares Seitenkettenpolymeres, wobei Seitenketten-Acrylatpolymere
am meisten bevorzugt sind.
-
Das kristallisierbare Polymere kann
von einem einzelnen Polymeren oder von einer Mischung von Polymeren
abstammen, und das Polymere kann ein Homopolymeres oder ein Copolymeres
von zwei oder mehr Comonomeren sein, einschließlich statistischen Copolymeren,
Pfropfcopolymeren, Blockcopolymeren und thermoplastischen Elastomeren.
Bevorzugt stammt wenigstens ein Teil des kristallisierbaren Polymeren
von einem seitenketten-kristallisierbaren (SCC) Polymeren ab. Das
SCC-Polymere kann beispielsweise von einem oder mehreren Rcrylmonomeren,
Methacrylmonomeren, olefinischen Monomeren, Epoxymonomeren, Vinylmonomeren,
esterhaltigen amidhaltigen oder etherhaltigen Monomeren abstammen.
Die bevorzugten SCC-polymeren Einheiten werden im einzelnen im folgenden
beschrieben. Jedoch schließt
die Erfindung andere kristalline Polymere, welche die gewünschten
Eigenschaften besitzen, ein. Solche anderen Polymere schließen beispielsweise
Polymere ein, in denen die Kristallinität ausschließlich oder überwiegend aus dem Polymerrückgrat resultiert,
beispielsweise Polymere von α-Olefinen mit 2 bis
12, bevorzugt 2 bis 8 Kohlenstoffatomen, beispielsweise Polymeren
von Monomeren mit der Formel CH2=CHR, worin
R Wasserstoff, Methyl, Propyl, Butyl, Pentyl, 4-Methylpentyl, Hexyl
oder Heptyl ist, wie auch andere Polymere wie Polyester, Polyamide
und Polyalkylenoxide, beispielsweise Polytetrahydrofuran. Kristallinität derart,
daß die
DSC-Schmelzwärme wenigstens
10 J/g, insbesondere wenigstens 20 J/g, beträgt, ist bevorzugt. Die sterische
Natur der polymeren Einheit kann ebenfalls bei der Bestimmung der
Verfügbarkeit
der aktiven Einheit signifikant sein.
-
SCC-Polymereinheiten, welche in dieser
Erfindung verwendet werden können,
schließen
Einheiten ein, die von bekannten SCC-Polymeren abstammen, beispielsweise
Polymere, abstammend von einem oder mehreren Monomeren wie substituierten
und unsubstituierten Acrylaten, Methacrylaten, Fluoracrylaten, Vinylestern,
Acrylamiden, Methacrylamiden, Maleinimiden, α- Olefinen, p-Alkylstyrolen, Alkylvinylethern,
Alkylethylenoxiden, Alkylphosphazenen und Aminosäuren; Polyisocyanaten, Polyurethanen,
Polysilanen, Polysiloxanen und Polyethern, wobei alle diese Polymere
kristallisierbare Langkettengruppen enthalten. Geeignete SCC-Polymere
sind beispielsweise beschrieben in J. Poly. Sci. 60, 19 (1962),
J. Poly. Sci. (Polymer Chemistry) 7, 3053 (1969), 9, 1835, 3349,
3351, 3367, 10, 1657, 3347, 18, 2197, 19, 1871, J. Poly. Sci. Polymer
Physics Ed. 18, 2197 (1980), J. Poly. Sci. Macromol. Rev. 8, 117
(1974), Macromolecules 12, 94 (1979), 13, 12, 15, 18, 2141, 19,
611, JACS 75, 3326 (1953), 76, 6280, Polymer J. 17, 991 (1985) und
Poly. Sci. USSR 21, 241 (1979).
-
Die SCC-Polymereinheiten, welche
bevorzugt in dieser Erfindung eingesetzt werden, können ganz
allgemein als Einheiten definiert werden, welche sich wiederholende
Einheiten der allgemeinen Formel umfassen:
worin Y ein organischer den
Rest des Polymerrückgrates
bildender Teil des Polymeren ist und Cy eine kristallisierbare Einheit
umfaßt.
Die kristallisierbare Einheit kann an das Polymerrückgrat direkt
oder über
einen zweiwertigen organischen oder anorganischen Rest, beispielsweise
eine Ester-, Carbonyl-, Amid-, Kohlenwasserstoff- (beispielsweise
Phenylen), Amino- oder Etherbindung, oder über eine ionische Salzbindung
(beispielsweise ein Carboxyalkylammonium-, -sulfonium- oder -phosphoniumionenpaar)
gebunden sein. Der Rest Cy kann aliphatisch oder aromatisch sein,
beispielsweise Alkyl von wenigstens 10 Kohlenstoffen, Fluoralkyl
von wenigstens 6 Kohlenstoffen oder p-Alkylstyrol, worin das Alkyl
6 bis 24 Kohlenstoffe enthält.
Die SCC-Einheit kann zwei oder mehr unterschiedliche sich wiederholende
Einheiten dieser allgemeinen Formel enthalten. Das SCC kann ebenfalls
andere sich wiederholende Einheiten enthalten, jedoch ist die Menge
dieser anderen Einheiten bevorzugt derart, daß das Gesamtgewicht der kristallisierbaren
Gruppen wenigstens gleich wie, beispielsweise doppelt so groß wie das
Gewicht des restlichen Teiles des Blockes ist.
-
Bevorzugte SCC-Einheiten umfassen
Seitenketten, die insgesamt wenigstens 6 mal so viel Kohlenstoffatome
wie das Rückgrat
der Einheit enthalten, insbesondere Seitenketten, umfassend lineare
Polymethyleneinheiten, die 12 bis 50, insbesondere 14 bis 22 Kohlenstoffatome
enthalten, oder lineare perfluorierte oder im wesentlichen perfluorierte
Polymethyleneinheiten, die 6 bis 50 Kohlenstoffatome enthalten.
Polymere, welche solche Seitenketten enthalten, können durch
Polymerisieren von einem oder mehreren entsprechenden linearen aliphatischen
Acrylaten oder Methacrylaten oder äquivalenten Monomeren wie Acrylamiden
oder Methacrylamiden hergestellt werden. Eine Anzahl solcher Monomere
sind kommerziell erhältlich,
entweder als einzelne Monomere oder als Mischungen von identifizierten
Monomeren, beispielsweise C12A, C14A, C16A, C18A, C22A, eine Mischung
von C18A, C20A und C22A, eine Mischung von C26A bis C40A, fluoriertes
C8A (AE800 von American Hoechst) und eine Mischung von fluoriertem
C8A, C10A und C12A (AE12 von American Hoechst). Die Polymere können wahlweise
ebenfalls Einheiten enthalten, die von einem oder mehreren anderen
Comonomeren abstammen, bevorzugt ausgewählt aus anderen Alkyl-, Hydroxyalkyl-
und Alkoxyalkylacrylaten, -methacrylaten (beispielsweise glycidartigen
Methacrylaten); Acrylamiden und Methacrylamiden, Acryl- und Methacrylsäuren; Acrylamid;
Methacrylamid, Maleinanhydrid und Comonomeren, welche Amidgruppen
enthalten. Solche anderen Co-Monomere sind im allgemeinen in einer
Gesamtmenge von weniger als 50%, insbesondere weniger als 35%, speziell
weniger als 25%, beispielsweise 0 bis 15%, vorhanden. Sie können zur
Modifizierung des Umwandlungspunktes oder anderer physikalischer
Eigenschaften der Polymere zugesetzt werden. Der Umwandlungspunkt
eines Polymeren, das solche Polymethylenseitenketten enthält, wird
durch die Anzahl der Kohlenstoffatome in den kristallisierbaren
Seitenketten beeinflußt.
Beispielsweise haben Homopolymere von C14A, C16A, C18A, C20A, C22A,
C30A, C40A bzw. C50A typischerweise Schmelzpunkte von 20, 36, 49,
60, 71, 76, 96 und 102°C,
während
die Homopolymere der entsprechenden n-Alkylmethacrylate typischerweise
Schmelzpunkte von 10, 26, 39, 50, 62, 68, 91 und 95°C haben.
Copolymere von solchen Monomeren haben im allgemeinen zwischenliegende
Schmelzpunkte. Copolymere mit anderen Monomeren, beispielsweise
Acrylsäure
oder Butylacrylat, haben typischerweise etwas niedrigere Schmelzpunkte.
-
Andere Polymere, welche SCC-Einheiten
zur Verwendung in dieser Erfindung liefern können, sind ataktische und isotaktische
Polymere von n-Alkyl-α-olefinen
(beispielsweise die ataktischen und isotaktischen Polymere von C16-Olefin, welche Werte von Tm von
30°C bzw.
60°C besitzen);
Polymere von n-Alkylglycidylethern
(beispielsweise das Polymere von C16-Alkylglycidylether);
Polymere von n-Alkylvinylethern (beispielsweise das Polymere von
C18-Alkylvinylether mit einem Tm von
55°C; Polymere
von n-Alkyl-α-epoxid
mit einem Tm von 60°C); Polymere von n-Alkyloxycarbonylamidoethylmethacrylaten
(beispielsweise die Polymere von C18-IEMA,
C22-IEMA und C30-IEMA mit Werten Tm von 56°C,
75°C bzw.
79°C); Polymere
von n-Fluoralkylacrylaten
(beispielsweise Polymere von C8-Hexadecafluoralkylacrylat
und von einer Mischung von C6-12-Alkylfluoracrylaten
mit Werten Tm von 74°C bzw. 88°C); Polymere von n-Alkyloxazolinen (beispielsweise
das Polymere von C16-Alkyloxazolin mit einem
Tm von 155°C); Polymere, erhalten durch
Umsetzung eines Hydroxyalkylacrylates oder -methacrylates mit einem
Alkylisocyanat (beispielsweise die Polymere, erhalten durch Umsetzung
von Hydroxyethylacrylat mit C18- oder C22-Alkylisocyanat
und Werten von Tm von 78°C bzw. 85°C) sowie Polymere, erhalten
durch Umsetzung eines difunktionellen Isocyanates, eines Hydroxyalkylacrylates
oder -methacrylates und einem primären Fettalkohol (beispielsweise
die Polymere, erhalten durch Umsetzung von Hexamethylendiisocyanat,
2-Hydroxyethylacrylat
und C18- oder C22-Alkoholen
mit Werten von Tm von 103°C bzw. 106°C).
-
Bevorzugte SCC-Polymereinheiten,
die in dieser Erfindung verwendet werden, umfassen 30 bis 100, bevorzugt
40 bis 100, an Einheiten, die von wenigstens einem Monomeren abstammen,
ausgewählt
aus der Gruppe, die besteht aus Alkylacrylaten, Alkylmethacrylaten,
N-Alkylacrylamiden, N-Alkylmethacrylamiden, Alkyloxazolinen, Alkylvinylethern,
Alkylvinylestern, α-Olefinen,
Alkyl-1,2-epoxiden und Alkylglycidylethern, in denen die Alkylgruppen
n-Alkylgruppen mit einem Gehalt von 12 bis 50 Kohlenstoffatomen
sind, sowie von den entsprechenden Fluoralkylmonomeren, in denen
die Thermoalkylgruppen n-Fluoralkylgruppen mit einem Gehalt von
6 bis 50 Kohlenstoffatomen sind; 0 bis 20% der Einheiten abstammend
von wenigstens einem Monomeren ausgewählt aus der Gruppe bestehend
aus Alkylacrylaten, Alkylmethacrylaten, N-Alkylacrylamiden, Alkylvinylethern
und Alkylvinylettern, in denen die Alkylgruppen n-Alkylgruppen mit
einem Gehalt von 4 bis 12 Kohlenstoffatomen sind, und 0 bis 15%
von Einheiten abstammend von wenigstens einem polaren Monomeren,
ausgewählt
aus der Gruppe, bestehend aus Acrylsäure, Methacrylsäure, Itaconsäure, Acrylamid,
Methacrylamid, Acrylnitril, Methacrylnitril, Vinylacetat und N-Vinylpyrrolidon.
Solche SCC-Einheiten können
ebenfalls Einheiten enthalten, die von anderen Monomeren abstammen,
um die Verträglichkeit
mit der Matrix zu verändern
oder um den Modul eines Reaktionsproduktes, welches das modifizierende
Mittel enthält,
anzuheben; solche Monomere schließen Styrol, Vinylacetat, monoacryl-funktionelles
Polystyrol ein. Bevorzugt enthalten die verwendeten seitenkettenkristallinen
Polymere keine signifikante Menge von funktionellen Gruppen, beispielsweise
solche mit aktiven Wasser stoffatomen, da die Anwesenheit einer signifikanten
Menge von aktiven Wasserstoffatomen die Viskosität der Polymere erhöht und dies
das Verfahren negativ beeinträchtigen
kann, welches zur Herstellung der Teilchen des eingekapselten aktiven
Mittels verwendet wird.
-
Das Zahlendurchschnittsmolekulargewicht
der SCC-Polymereinheit ist bevorzugt weniger als 200.000, mehr bevorzugt
weniger als 100.000, besonders weniger als 50.000, spezieller 1000
bis 20.000. Das Molekulargewicht der SCC-Polymereinheit kann eingeregelt
werden (beispielsweise durch Auswahl der Reaktionsbedingungen und
der Zugabe von Kettenübertragungsmitteln),
so daß die
Reaktivität
der gebundenen Einheiten ohne wesentliche Veränderung im Wert von Tm optimiert
wird.
-
Das eingekapselte aktive Mittel kann
unter Befolgung der folgenden Arbeitsweisen hergestellt werden:
- a) Dispergieren oder Auflösen des aktiven Mittels in
dem einkapselnden Material bei einer ausreichenden Temperatur zum
Schmelzen des einkapselnden Materials und nicht so hoch, daß sich das
aktive Mittel verflüchtigt;
- b) Formen von Tröpfchen
des aktiven Mittels, welches innerhalb des einkapselnden Materials
verteilt ist; und
- c) Kühlen
der Tröpfchen
zum Verfestigen des eingekapselten Materials.
-
Wahlweise kann das Verfahren weiter
umfassen:
- d) Inkontaktbringen der Tröpfchen mit
einem Lösungsmittel,
welches das aktive Mittel auflöst,
jedoch nicht das einkapselnde Material auflöst, so daß aktives Mittel von der Oberfläche des
einkapselnden Materials entfernt wird. Diese letzte Stufe wird bevorzugt
vermieden. Dieses Verfahren ist im US-Patent 5 601 761 beschrieben.
Mehr bevorzugt wird das einkapselnde Mittel, bis es im flüssigen Zustand
vorliegt, erhitzt, d. h. geschmolzen ist. Danach wird das aktive
Mittel in dem einkapselnden Mittel dispergiert. Bevorzugt ist das aktive
Mittel unter den Bedingungen, unter denen das einkapselnde Mittel
geschmolzen ist, nicht flüchtig. Das
Gemisch wird zu Teilchen geformt, bevorzugt von 3000 Mikron oder
weniger. Eine beliebige Vorrichtung zur Aufnahme einer flüssigen Zusammensetzung
oder Dispersion und Formung hiervon zu Teilchen oder Tröpfchen der
gewünschten
Größe kann
verwendet werden, beispielsweise Atomisierung der Teilchen durch
beliebige Einrichtungen oder durch Auftropfen der flüssigen Zusammensetzung
auf eine rotierende Scheibe. Danach werden die Teilchen Bedingungen
ausgesetzt, bei denen die Oberflächen
der Teilchen sich rasch verfestigen. Rasche Verfestigung bedeutet,
daß das
aktive Mittel in den gebildeten Teilchen im wesentlichen nicht aus
den gebildeten Teilchen bei Umgebungsbedingungen in einer ersten
Extraktion nach der Teilchenbildung extraktionsfähig ist. Weiteres Anzeichen
für rasche
Verfestigung ist die Bildung einer Haut des Teilchens, bei welchem
das einkapselnde Mittel eine unterschiedliche Kristallstruktur als
der innere Teil des Teilchens hat. Im allgemeinen bedeutet rasche
Verfestigung, daß sich
die Teilchen an der Oberfläche
in Größenordnungen
von Sekunden, bevorzugt 10 Sekunden oder weniger und mehr bevorzugt 5
Sekunden oder weniger verfestigen. Es wird angenommen, daß durch
Exposition der Teilchen gegenüber rascher
Abschreckung die gewünschte
Struktur und Eigenschaften der Teilchen ergibt. Eine beliebige Einrichtung,
welche die rasche Verfestigung der Teilchen auf der Oberfläche erlaubt,
kann verwendet werden. Das Durchführen der Teilchen durch eine
Zone von Luft oder einem Inertgas bei Umgebungstemperaturen oder
eine gekühlte
Zone ist eine Methode für
die rasche Verfestigung der Oberfläche der Teilchen. Ein beliebiges
Verfahren, welches die Teilchen in der geschmolzenen Formulierung
in einer Kühlzone
dispergiert, beispielsweise eine Luftzone, kann angewandt werden.
-
Bei der Durchführung dieses Verfahrens wird
die Temperatur des Verfahrens derart ausgewählt, daß das einkapselnde Mittel in
einer geschmolzenen oder flüssigen
Form vorliegt und eine geeignete Viskosität für die angewandte Verfahrenstechnik,
beispielsweise eine rotierende Scheibe, hat. Wei terhin sollten die
Temperatur und andere Verfahrensbedingungen derart ausgewählt werden,
daß das
aktive Mittel nicht flüchtig
ist. Wie hier verwendet, bedeutet im allgemeinen nicht flüchtig oder
niedrige Flüchtigkeit,
daß das
aktive Mittel einen niedrigen Partialdruck hat. Der Fachmann auf
dem Gebiet kann in einfacher Weise geeignete Bedingungen und Komponenten
und annehmbare Werte der Flüchtigkeit
festlegen. Im allgemeinen bevorzugte Temperaturen, bei denen das
aktive Mittel mit dem einkapselnden Material in Kontakt gebracht
wird, betragen 40°C oder
größer, mehr
bevorzugt 100°C
oder größer, am
meisten bevorzugt 120°C
oder größer, sowie
bevorzugt 250°C
oder weniger, mehr bevorzugt 200°C
oder weniger und am meisten bevorzugt 180°C oder weniger.
-
Ein bevorzugtes Verfahren zur Herstellung
der Teilchen ist ein Verfahren mit rotierender Scheibe. Bei einem
Verfahren mit rotierender Scheibe wird es bevorzugt, daß das hergestellte
Gemisch eine Viskosität
besitzt, welche zur Verwendung mit der rotierenden Scheibe geeignet
ist. Bevorzugt beträgt
die Viskosität
des Materials 500 mPa·s
(Centipoise) oder weniger, mehr bevorzugt 100 mPa·s (Centipoise)
oder weniger und am meisten bevorzugt 50 mPa·s (Centipoise) oder weniger.
Um die gewünschte
Viskosität
zur Verarbeitung von hoch viskosen Polymeren zu erreichen, kann
es erforderlich sein, ein Lösungsmittel
oder einen Weichmacher zu dem Gemisch zuzusetzen. Dies ist nicht
bevorzugt, weil die Anwesenheit von Lösungsmittel zusätzliche Kosten
und Einrichtungen für
Sicherheit und Umgebung erfordern kann. Bei einer bevorzugten Ausführungsform
dieses Verfahrens löst
sich das aktive Mittel in dem geschmolzenen Polymeren auf. Es wird
angenommen, das dies eine bessere Dispersion und Verteilung ergibt
und die Flüchtigkeit
des aktiven Mittels herabsetzt. Das aktive Mittel wird bevorzugt
mit einem einkapselnden Mittel im geschmolzenen Zustand bei einer Temperatur
gemischt, bei welcher das aktive Mittel oder eine Mischung hiervon
nicht flüchtig
ist. Unter diesen Umständen
zeigt das hergestellte Teilchen keine signifikante Extraktion des
aktiven Mittels bei Umgebungstemperaturen. Dies ergibt ein sehr
stabiles eingekapseltes aktives Mittel und eine sehr stabile Klebstoffformulierung,
hergestellt aus einem solchen aktiven Mittel. Bevorzugt beträgt die Temperatur
des geschmolzenen Gemisches, welches auf die Scheibe gegossen wird,
75°C oder
größer, mehr
bevorzugt 100°C
oder größer und
am meisten bevorzugt 120°C
oder größer, und
sie ist bevorzugt 250°C
oder weniger, mehr bevorzugt 200°C
oder weniger und am meisten bevorzugt 180°C oder weniger. Bevorzugt rotiert
die Scheibe bei 500 Upm oder größer, mehr
bevorzugt 1000 Upm oder größer und
am meisten bevorzugt 5000 Upm oder größer. Die obere Grenze der Scheibenrotationsgeschwindigkeit
ist Praktizierbarkeit.
-
Bei einer Ausführungsform der Erfindung zeigt
das eingekapselte aktive Mittel bevorzugt eine Haut von kristallinem
Polymerem, ein Gemisch von Polymerem, das hierin dispergiert ein
aktives Mittel enthält.
Die Kristallstruktur dieser Hautschicht bzw. Mantelschicht unterscheidet
sich von der Kristallstruktur der Einkapselungsmittel-Kristallstruktur
im Inneren des Teilchens. Bevorzugt liegt keine signifikante Menge
von aktivem Mittel in der Haut bei und nahe der Oberfläche des
Teilchens vor. Es wird angenommen, daß diese Hautschicht bei und
nahe der Oberfläche
die Extraktion des aktiven Mittels durch ein Lösungsmittel für das aktive
Mittel verhindert. Die Anwesenheit dieser Schicht wird dadurch angezeigt,
daß das
aktive Mittel nicht in einer signifikanten Menge extraktionsfähig ist,
wenn die Teilchen mit einem Lösungsmittel
für das
aktive Mittel in Kontakt gebracht werden. Die Fähigkeit des Teilchens, Extraktion
des aktiven Mittels unter Verwendung eines Lösungsmittels zu widerstehen,
ist ein Anzeichen, daß das
eingekapselte aktive Mittel in einer Formulierung bei Umgebungstemperaturen
stabil sein wird, was bedeutet, daß signifikante Mengen des aktiven
Mittels nicht in Kontakt mit der aushärtbaren Zusammensetzung in
Kontakt kommen und Aushärten
bei Umgebungstemperaturen initiieren. Die Teilchen haben eine Haut
bzw. einen Mantel von kristallinem Polymerem mit einer Kristallstruktur,
welche etwas verschieden von der Struktur des Polymeren in dem Inneren
des Teilchens ist. Bevorzugt ist das aktive Mittel aus den Teilchen
des aktiven Mittels in einkapselndem Mittel nicht signifikant extraktionsfähig. Unter
im wesentlichen extraktionsfähig
ist zu verstehen, daß keine
Notwendigkeit zum Waschen der Oberfläche des Teilchens mit einem
Lösungsmittel
besteht, um das Teilchen in der Klebstoffformulierung stabil zu
machen. Nicht im wesentlichen extraktionsfähig bedeutet 1% oder weniger
an aktivem Mittel, bezogen auf die Menge von aktivem Mittel in dem
eingekapselten aktiven Mittel ist mit einem Lösungsmittel oder Weichmacher
extraktionsfähig,
wenn die Teilchen mit dem Lösungsmittel
oder Weichmacher für
das aktive Mittel in Kontakt gebracht werden, mehr bevorzugt 0,5
Gew.-% oder weniger und am meisten bevorzugt 0,1 Gew.-% oder weniger.
In einigen Ausführungsformen
liegt die Menge von extrahiertem aktivem Mittel unterhalb der Nachweisgrenze
der Analysenverfahren, welche zur Messung des aktiven Mittels verwendet
werden, wie durch das Beispiel 36 gezeigt wird. Das aktive Mittel
kann bei Freisetzung rasch die Reaktion oder das Aushärten aktivieren
oder initiieren. Bevorzugt haben die Teilchen eine Teilchengröße von 3000
Mikron oder weniger, mehr bevorzugt 300 Mikron oder weniger, noch
mehr bevorzugt 150 Mikron oder weniger und am meisten bevorzugt 70
Mikron oder weniger. Bevorzugt haben die Teilchen eine Teilchengröße von 10
Mikron oder mehr, mehr bevorzugt 30 Mikron oder mehr und noch mehr
bevorzugt 50 Mikron oder mehr. Es wird angenommen, daß eine schmale
Teilchengrößenverteilung
die Leistungsfähigkeit
der Teilchen der Erfindung bei den vorgesehenen Anwendungen steigert.
Bevorzugt zeigen die Teilchen eine schmale Teilchengrößenverteilung.
Schmale Teilchengrößenverteilung
bedeutet hier, daß eine
signifikante Menge von Teilchen mit einer Teilchengröße größer als
dem 5-fachen der mittleren Teilchengröße der Teilchen und mehr bevorzugt
dem 2-fachen der mitt leren Teilchengröße, nicht vorliegt. Teilchengröße, wie
hier verwendet, kann durch Teilchengrößenanalyse mittels Laserstreuung,
wie in Beispiel 36 angegeben, gemessen werden. Bei einer bevorzugten
Ausführungsform
haben die Teilchen ein niedriges Höhen-Seitenverhältnis, und
noch mehr bevorzugt haben sie kugelförmige Gestalt. Die Konzentration
von aktivem Mittel in den Teilchen mit einkapselndem Mittel beträgt bevorzugt
1 Gew.-% oder größer, mehr
bevorzugt 20 Gew.-% oder größer und
am meisten bevorzugt 25 Gew.-% oder größer. Die Konzentration von
aktivem Mittel in den Teilchen ist bevorzugt 70 Gew.-% oder weniger,
mehr bevorzugt 65 Gew.-% oder weniger und noch mehr bevorzugt 50
Gew.-% oder weniger und am meisten bevorzugt 45 Gew.-% oder weniger,
bezogen auf das Gesamtgewicht von aktivem Mittel und einkapselndem
Material.
-
Die eingekapselten aktiven Mittel
der Erfindung zeigen rasche Aktivierungszeiten. Aktivierungszeit
bedeutet die Zeit, welche zum Starten der Aushärtreaktion erforderlich ist,
was durch Beginn von Gelierung gezeigt wird. Diese Zeit wird aus
der Zeit bestimmt, welche die Zusammensetzung einem Mittel zum Bewirken der
Freisetzung des aktiven Mittels aus dem einkapselnden Mittel, beispielsweise
durch eine Wärmequelle,
zu der Zeit, bei welcher merkliche Gelierung auftritt, ausgesetzt
wird. Die eingekapselten aktiven Mittel zeigen Aktivierungszeiten,
welche sich den Aktivierungszeiten für nicht eingekapselte aktive
Mittel nähern.
Daher verlangsamt die Einkapselung des aktiven Mittels nicht signifikant
die Aktivierung der aushärtbaren
Zusammensetzung. Bei einer bevorzugten Ausführungsform beginnt die Formulierung,
welche das eingekapselte aktive Mittel enthält, nach Exposition gegenüber Aktivierungsbedingungen
für 10
Minuten oder weniger und mehr bevorzugt 5 Minuten oder weniger und
am meisten bevorzugt 5 Minuten oder weniger, auszuhärten.
-
Die eingekapselten aktiven Mittel
der Erfindung können
in einer beliebigen Umgebung verwendet werden, bei welcher die Notwendigkeit
für eine
gesteuerte Freisetzung des aktiven Materials gegeben ist. Das eingekapselte
Mittel kann in eine Formulierung von reaktionsfähigen Komponenten und anderen
Hilfsstoffen eingemischt werden. Zur Aktivierung der Reaktion wird
die Formulierung Bedingungen ausgesetzt, welche das aktive Mittel
freisetzen. Solche Bedingungen können
die Exposition gegenüber
der notwendigen Temperatur, bei welcher das einkapselnde Mittel
schmilzt, oder bei welcher das aktive Mittel zur Permeation durch
das einkapselnde Mittel fähig
ist, sein. Alternativ können
die Bedingungen Scherung oder Exposition gegenüber Ultraschallwellen sein,
welche bewirken, daß das
einkapselnde Material das aktive Mittel freigibt. Die eingekapselten
aktiven Mittel der Erfindung können
in Klebstoff- und Überzugsformulierungen
verwendet werden.
-
Die eingekapselten aktiven Mittel
der Erfindung zeigen ausgezeichnete Stabilität in aushärtbaren Formulierungen. Formulierungen,
welche die eingekapselten aktiven Mittel enthalten, zeigen bevorzugt
Stabilität für mehr als
3 Tage bei Exposition gegenüber
Umgebungsbedingungen (23°C
und 50% relative Feuchtigkeit) und noch mehr bevorzugt für 5 Tage
oder mehr. Stabilität
bedeutet, daß die
Zusammensetzung nicht vollständig
aushärtet,
und bedeutet bevorzugt, daß die
Zusammensetzung keine signifikante Vernetzung, wie durch Viskositätsanstieg
gezeigt wird, erfahren hat.
-
Die folgenden Beispiele dienen lediglich
erläuternden
Zwecken und nicht der Beschränkung
des Umfangs der Ansprüche.
Falls nichts anderes angegeben ist, beziehen sich alle Angaben in
Teilen und Prozentsätzen
auf Gewicht.
-
Beispiel 1
-
Ein C22-Polyacrylathomopolymeres
(erhältlich
von Landec Corporation Menlo Park California), (800 g) wurde zum
Schmelzen (F > 70°C) erhitzt
und Neostann® U-220
Dibutylzinn-bis(acetylacetonat) (200 g) wurde zugegeben. Der Zinnkatalysator
war in dem geschmolzenen Polymeren löslich, und die Lösung wurde
auf 130°C
erhitzt. Die Lösung
von Zinnkatalysator in Polyacrylat wurde mit einer Rate von 132
g/min auf die Oberfläche
einer rotierenden Scheibe, welche auf 125°C erhitzt worden war und mit
einer Geschwindigkeit von 15.000 Upm rotierte, gepumpt. Die geschmolzene
Lösung
bildete Teilchen, welche in Umgebungsluft in einen Sammelraum während einer
Periode von 7 bis 8 Minuten geschleudert wurden. Die Teilchen setzten
sich auf dem Boden ab und wurden auf Pergamentpapier gesammelt.
Das fertige Produkt war ein gelber pulverförmiger Feststoff mit Teilchengrößen im Bereich
von 20–80
Mikron, wie unter einem Lichtmikroskop beobachtet wurde.
-
Beispiel 2
-
In derselben Weise wie in Beispiel
1 beschrieben, wurde ein Copolymeres von C22-Acrylatmonomerem und
1% Acrylsäure
(erhältlich
von Landec Polymers Menlo Park California) lot no. I0011 (800 g)
zum Schmelzen (F > 70°C) erhitzt
und Neostann® U-220
Dibutylzinn-bis(acetylacetonat) (200 g) wurden zugegeben. Der Zinnkatalysator
war wieder in dem geschmolzenen Polymeren löslich, und die Lösung wurde
auf 155°C
erhitzt. Die Lösung
von Zinnkatalysator in Polyacrylat wurde mit einer Rate von 132
g/min auf die Oberfläche
einer rotierenden Scheibe, welche auf 159°C erhitzt worden war, gepumpt.
Die geschmolzene Lösung
bildete Teilchen, welche in Umgebungsluft in einen Sammelraum während einer
Periode von 7 Minuten geschleudert wurden. Die gebildeten Teilchen
setzten sich auf dem Boden ab und wurden auf Pergamentpapier gesammelt.
Das fertige Produkt war ein beiger pulverförmiger Feststoff mit Teilchengrößen im Bereich
von 20 bis 80 Mikron, wie unter einem Lichtmikroskop beobachtet
wurde.
-
Die eingekapselten Zinnkatalysatoren
wurden in bei Zimmertemperatur vulkanisierbare Modell-Silikonformulierungen
(RTV) formuliert und auf Stabilität und Reaktionsfähigkeit
untersucht.
Formulierung
1
5,0
g | Kaneka
S-303H, auf methoxysilyl-terminiertem Polypropylenoxid basierender
Polyether |
2,0
g | Palatinol
711P, gemischter linearer Alkylphthalatweichmacher |
0,175
g | Eingekapselter
Neostann U-220 Zinnkatalysator, hergestellt wie in Beispiel 1 beschrieben |
Vergleichsformulierung
1
5,0
g | Kaneka
S-303H, auf methoxysilyl-terminiertem Polypropylenoxid basierender
Polyether |
2,0
g | Palatinol
711P, gemischter verzweigter Alkylphthalatweichmacher |
0,035
g | Neostann
U-200 Zinnkatalysator (nicht eingekapselt) |
-
Bei Zimmertemperaturbedingungen hatte
die Formulierung 1 eine Lagerstabilität von 16–17 Tagen ohne Gelierung. Die
Vergleichsformulierung 1 gelierte dagegen innerhalb von Stunden.
-
Nach Lagerung für 17 Tage und Erhitzen der
Formulierung 1 für
2,5 Minuten auf einer auf 100°C
eingestellten Heizplatte wurde Aushärten gestartet und die Gelierung
erfolgte innerhalb von Stunden (über Nacht).
-
Beispiele 3 bis 35
-
Mehrere eingekapselte aktive Mittel
wurden aus verschiedenen einkapselnden Mitteln und katalytischen
Materialien hergestellt. Die einkapselnden Materialien für die katalytischen
Materialien sind unten aufgelistet. Tabelle 1 ist eine Liste der
hergestellten eingekapselten aktiven Materialien, des Beladungsgrades, der
Teilchengröße und der
Verfahrenstemperatur. Das Verfahren zur Herstellung der Teilchen
war wie in Beispiel 1 beschrieben.
Einkapselnde
Materialien
A. | 8000
Mol.Gew. Poly(ethylenglykol) |
B. | Mischung
von 95 Gew.-% Methoxy-poly(ethylenglykol) mit 5000 Mol.Gew. und
5 Gew.-% Poly(ethylenoxid) mit 100.0.00 Mol.Gew. |
C. | Mischung
von 98 Gew.-% Methoxy-poly(ethylenglykol) mit 5000 Mol.Gew. und
2% Monamide S |
D. | Mischung
von 95 Gew.-% Poly(ethylenglykol) 8000 und 5 Gew.-% Poly(ethylenoxid) |
E. | Polywax
500, Polyethylenwachs C22 seitenketten-kristallisierbares
Polyacrylathomopolymeres, erhältlich
von Landec Polymers F. C22 seitenketten-kristallisierbares Polyacrylat
mit 1% carboxylhaltigen Acrylatgruppen. |
Katalysatoren
A. | Neostann® U-220
Dibutylzinn-bis(acetylacetonat) |
B. | Dibutylzinn-bis(2-ethylhexanoat) |
C. | Dibutylzinnoxid |
-
-
Beispiel 36 und Vergleichsbeispiele
A und B
-
Es wurden drei Formulierungen zum
Vergleich von eingekapselten Katalysatoren der Erfindung mit eingekapselten
Katalysatoren, hergestellt entsprechend den Angaben der WO 98/11166.
Die Modellformulierung 1 wurde als Basis für den Test verwendet. Es wurden
Proben von Hand gemischt, bis das Harz und der Weichmacher homogen
waren, und die Kapseln gut dispergiert waren. Das einkapselnde Mittel
ist ein C22-Seitenketten-Polyacrylatpolymeres
mit einem Gewichtsdurchschnittsmolekulargewicht von 12.000 und einem Zahlendurchschnittsmolekulargewicht
von 7000. Der Katalysator ist Dibutylzinnacetylacetonat, verkauft
unter der Warenmarke und Bezeichnung Neostann U-220 von Nitto Denko.
Die Teilchen enthielten 80 Gew.-% von einkapselndem Material und
20 Gew.-% von Katalysator. Der theoretische Zinngehalt der eingekapselten
Zinnteilchen betrug 5,5 Gew.-%. In Beispiel 36 wurde der eingekapselte
Katalysator unter Anwendung des in Beispiel 1 beschriebenen Verfahrens
hergestellt. Beim Vergleichsbeispiel A wurde der eingekapselte Katalysator unter
Verwendung des in der WO 98/11166 beschriebenen Verfahrens, siehe
Beispiele 1 und 4, hergestellt. Im Vergleichsbeispiel B wurde ein
Sprühtrocknungsverfahren
zur Herstellung des eingekapselten Katalysators verwendet.
-
Jede Probe wurde auf Zinngehalt,
Teilchengröße, Reaktivität, Stabilität und Extraktionsfähigkeit
des Katalysators getestet. Die folgenden Testarbeitsweisen wurden
angewandt.
-
Die Elementarzinnanalyse wurde durch
die Neutronenaktivierungsmethode durchgeführt. Proben und Standards wurden
in einem Neutronenfeld zur Erzeugung von radioaktiven Isotopen der
interessierenden Elemente bestrahlt. Diese radioaktiven Isotope
zerfallen unter Emission von Gammastrahlung, die für die aktivierten
Elemente charakteristisch ist. Im Fall von Zinn emittieren zwei
Isotope Gammastrahlen mit Energien von 160 und 332 keV. Die Halbwertszeiten
dieser zwei Isotope sind 40,1 bzw. 9,6 Minuten. Im Anschluß an eine gewisse
Zerfallsperiode wurden die Gammastrahlungsspektren von jeder der
Proben und von Standards unter Anwendung von Germaniumdetektoren
von hoher Reinheit gemessen. Nach Korrektur für den Zerfall der radioaktiven
Isotope wurden die Peakflächen
der interessierenden Gammastrahlen (d. h. 160 und 332 keV) mit denjenigen
eines Standards bekannter Konzentration verglichen. Das Verhältnis der
Peakflächen
wurde dann zur Berechnung der Konzentration des interessierenden
Elementes in den Proben verwendet.
-
Bekannte Mengen jeder Probe wurden
in Polyethylenbehälter
von 2 dram, dispergiert in Graphit hoher Reinheit, eingefüllt und
dann verschlossen. Ladungsbekannte Mengen in Behältern von 2 dram verdünnen die Standards
auf das angemessene Volumen mit hochreinem Wasser, und dann wurden
die Behälter
mit den hergestellten Standards verschlossen. Die Proben und die
Standards wurden dann für
10 Minuten bei einer Energieleistung von 10 Kilowatt in der Anlage "Lazy Susan" des Kernreaktors
bestrahlt. Im Anschluß an
einen Zerfall von 10 Minuten wurden ihre jeweiligen Gammastrahlungsspektren
für 400
Sekunden unter Anwendung von zwei Germaniumdetektoren hoher Reinheit
unter Verwendung eines computer-basierenden Multikanalanalysators
aufgezeichnet. Die Zinnkonzentrationen wurden unter Anwendung von
Canberra-Software und Standardvergleichstechniken berechnet. Die
folgenden Nuklearreaktionen wurden zur Bestimmung von Zinn in den
Katalysatorproben benutzt:
112Sn, .)123mSn; T1/2 = 40,1 Minuten; ..Energie;
160 keV; 124Sn (n,..)152m ..)152m Sn;
T1/2 = 9,6 Minuten; .Energie;
332 keV.
-
Teilchengrößen wurden unter Verwendung
eines Teilchengrößenanalysators
mit Laserstreuung, Horiba LA 910, bestimmt. Die Proben wurden durch
Dispergieren der Kapseln in Isopar G mit 0,1% Aerosol OT 100 präpariert.
Die Proben wurden zum Aufbrechen der Agglomerate mit Ultraschall
behandelt.
-
Teilchengrößen von Proben wurden ebenfalls
unter Verwendung eines Teilchengrößenanalysators mit Dunkellicht
analysiert. Die Ausrüstung
schloß einen
Signalprozessor Climet CI-1000
und entweder einen Sensor RLV2-100EH oder RLVS-250EH ein. Die Proben
wurden durch Verwendung von annähernd
0.,15 Gramm Material und Anordnung hiervon in einem 25 ml Behälter präpariert;
3–5 ml
von 1% Triton X-100 in Isopropanol wurden zu dem trocknen Pulver
zum Benetzen der Teilchen zugesetzt. Die Dispersion wurde dann für annähernd 30
Sekunden zum Aufbrechen irgendwelcher Agglomerate mit Ultraschall
behandelt. Annähernd
20 ml Wasser wurden dann zu der Dispersion zur vollständigen Verdünnung hiervon
zugegeben. Die Dispersion wurde durch ein Sieb von 250 Mikron (60
mesh) zur Entfernung irgendwelcher großen Anteile gesiebt. Annähernd 0,1
ml der verdünnten
Dispersion, welche durch das Sieb durchtraten, wurde zu annähernd 225
ml Wasser zugegeben, und diese endgültige Dispersion wurde zu dem
Dunkelfeld-Teilchengrößenanalysator
angeliefert, d. h. das Gerät
Climet CI-1000, ausgerüstet
mit einem Sensor. Die Genauigkeit der Messung wurde durch Analysieren
von Monodispersproben von Polystyrolkugeln bestimmt.
-
Für
Reaktivitätsuntersuchungen
wurden Proben von annähernd
2–2,5
g von Formulierungen in ein 1,4 g Aluminiumwiegepfännchen gegossen.
Die Aktivierung der Kapseln wurde durch Anordnung des Wiegepfännchens
auf einer auf 100°C
erhitzten Heizplatte für
2,5 Minuten bewerkstelligt. Die Probe wurde dann auf einem Labortisch
bei Umgebungsbedingungen aufbewahrt und auf Gelierung überwacht.
Die Zeit zur Bildung eines Gels nach Aktivierung wurde aufgezeichnet.
-
Für
Stabilitätsuntersuchungen
wurden Proben von annähernd
2–2,5
g in 1,4 g Aluminiumwiegepfännchen
gegossen. Die Proben wurden in einem auf 29,5°C (85°F) eingestellten Ofen angeordnet.
Die Zeit für
die Bildung eines Gels wurde aufgezeichnet.
-
Das Rezept zur Durchführung der
Extraktionsuntersuchungen ist 10 Gew.-Teile Kapseln und 90 Gew.-Teile
Heptan. Kapseln und Heptan wurden in einen Erlenmeyerkolben eingegeben.
Die Dispersion der Kapseln wurde bei Zimmertemperatur in einem verschlossenen
Kolben, der mit einem Magnetrührstab
ausgerüstet
war, für
30 Minuten gemischt. Die Probe wurde auf einem Buchnertrichter,
der eine Scheibe Filterpapier Whatman No. 1 hatte, filtriert, getrocknet
und auf Zinn analysiert.
-
Tabelle 2 zeigt die Zinn-Elementaranalyse
für jede
der Proben.
-
-
Tabelle 3 zeigt die Teilchengrößen der
Kapseln, bestimmt mittels Dunkelfeld-Teilchengrößenanalysator, wie oben beschrieben.
-
Tabelle
3
Teilchengröße der Kapseln
-
Vergleichsversuch A (luftgemahlen)
und Vergleichsversuch B (sprühgetrocknet)
hatten signifikante Mengen von Teilchen, welche auf einem 250 mm
Sieb zurückgehalten
wurden. Insbesondere lagen in den Proben des Vergleichsversuchs
B sehr große
Teilchen vor. Beispiel 36, hergestellt mittels der Rotationsscheibenmethode,
hatte eine schmalere Teilchengrößenverteilung
als jede der beiden anderen Proben. Insgesamt hatte die Rotationsscheibenprobe
einen sehr viel niedrdigeren Anteil von Teilchen größer als
250 Mikron.
-
Die Teilchengröße der verwendeten eingekapselten
Vergleichs-Katalysatoren wurden ebenfalls unter Verwendung eines
Teilchengrößenanalysators
mit Laserstreuung, Horiba LA 910, durch Dispergieren des Pulvers
in Isopar G mit 0,1 Aerosol OT 100 bestimmt. Die Proben wurden zum
Aufbrechen von agglomerierten Teilchen mit Ultraschall behandelt.
Die Ergebnisse sind in Tabelle 4 zusammengestellt.
-
-
Tabelle 5 zeigt einen Leistungsvergleich
in Werten von sowohl Reaktivität
als auch Stabilität
der eingekapselten Katalysatoren.
-
-
Ein Vergleich der Ergebnisse zeigt,
daß der
Katalysator von Beispiel 36, hergestellt nach dem Verfahren mit
Rotationsscheibe, deutlich bessere Stabilität und Reaktivität hatte
als jede der durch Luftmahlen (Vergleich A) oder Sprühtrocknen
(Vergleich B) hergestellten Proben.
-
Tabelle 6 zeigt die Ergebnisse der
Etraktionsuntersuchungen.
-
-
Heptan ist ein gutes Lösungsmittel
für Zinnkatalysator
Neostann U-220, jedoch ein schlechtes Lösungsmittel für das seitenketten-kristalline
Acrylatpolymere Intelimer 8065 bei Umgebungstemperatur. Daher ist
zu erwarten, daß das
Waschen der Kapseln mit Heptan sowohl Zinnkatalysator, der auf der
Kapseloberfläche
verbleibt, entfernt oder Zinn aus dem Kapselinneren extrahiert.
Hierauf basierend wird eine Beziehung zwischen diesen Testergebnissen
und der Stabilität
der Formulierungen erwartet. Die beste Stabilität (> 21 Tage) wird mit der Probe von Beispiel
36 (rotierende Scheibe), welche ebenfalls den niedrigsten Wert von
Zinnverlust hatte, erhalten. Die Ergebnisse zeigen, daß Herstellung
von Kapseln gemäß Beispiel
36 (rotierende Scheibe) gegenüber
der Herstellung entsprechend Vergleichsbeispiele A oder B (Luftmahl-
oder Sprühtrocknungsverfahren) überlegen
war.
-
Die Teilchengröflenverteilung war schmaler
mit einem niedrigeren Anteil von Teilchen größer als 250 Mikron für die Probe
von Beispiel 36 (rotierende Scheibe). Die Reaktivität war größer für die Probe
von Beispiel 36 (rotierende Scheibe), wobei das Aushärten auf
der Heizplatte bei dieser Reihe von Experimenten erhalten wurde.
Die Probe von Vergleichsbeispiel A (luftgemahlen) hatte eine Reaktivität, welche
sich derjenigen für
die Probe 36 (rotierende Scheibe) nähert. Die Probe von Vergleichsbeispiel
B (sprühgetrocknet)
hatte eine sehr viel niedrigere Reaktivität. Die Stabilität der Probe
von Beispiel 36, hergestellt mittels rotierender Scheibe, war besser
als diejenige der Proben von Vergleichsbeispiel A (luftgemahlen)
oder von Vergleichsbeispiel B (sprühgetrocknet). Die Probe von
Vergleichsbeispiel B (sprühgetrocknet)
hatte eine Stabilität,
welche besser war als diejenige der Probe von Vergleichsbeispiel
A (luftgemahlen). Die Kombination von Stabilität und Reaktivität war für die Probe
von Beispiel 36 (rotierende Scheibe) am besten, wobei die Leistungsfähigkeit
von sowohl der Probe von Vergleichsbeispiel A (luftgemahlen) oder
der von Vergleichsbeispiel B (sprühgetrocknet) sowohl bei den
Reaktivitäts-
als auch den Stabilitätsuntersuchungen, übertroffen
wurde. Die Leistungsfähigkeit
der beiden Vergleichsproben zeigt, daß die zwei Verfahrenstechniken,
welche für
ihre Herstellung angewandt wurden, einen Abfall der Leistungsfähigkeit
zwischen Stabilität
und Reaktivität
ergeben. Dieser Unterschied korreliert mit der Teilchengröße. Dies
bedeutet, die größeren Teilchen,
hergestellt gemäß Vergleichsbeispiel
B (Sprühtrocknen)
haben niedrigere Reaktivität
und höhere
Stabilität
als die Teilchen, welche entsprechend Vergleichsbeispiel A (luftgetrocknet)
hergestellt wurden. Es besteht eine Beziehung zwischen Stabilität und Extraktionsfähigkeit
von Zinnkatalysator. Die sehr niedrigen Werte von extrahierbarem
Zinn, erhalten in Beispiel 36 (rotierende Scheibe) stimmen mit der
sehr viel größeren Stabilität überein.
-
Beispiele 37 und 38 und
Vergleichsbeispiele C bis J
-
Formulierungen entsprechend Formulierung
2 wurden mit den drei eingekapselten Katalysatoren, wie in Beispiel
36 und den Vergleichsbeispielen A und B beschrieben, und mit nicht
eingekapseltem Dibutylzinn-bisacetylacetonat NeostannTM U220,
erhältlich
von Nitto, hergestellt. Formulierung 2 umfaßte 100 Gew.-Teile Polyether
auf Basis von methoxysilyl-terminiertem Polypropylenoxid, Kaneka
5-303H, 40 Gew.-Teile eines gemischten Alkylphthalatweichmachers,
PlatinolTM 711P Weichmacher, und 3,416 Teile
von eingekapseltem Katalysator oder 0,5 Teile von nicht-eingekapseltem
Katalysator. Zusätzlich
wurden dieselben vier Katalysatorsysteme in Formulierung 3 getestet.
Formulierung 3 umfaßte
99 Gew.-Teile Polyether auf Basis von methoxysilyl-terminiertem
Polypropylenoxid, Kaneka 5-303H, 1 Gew.-Teil Wasser und 3 Gew.-Teile
von eingekapseltem Katalysator oder 0,6 Gew.-Teile von nicht-eingekapseltem
Katalysator. Die Formulierungen wurden entsprechend den folgenden
Arbeitsweisen getestet. Die Probenformulierungen, 7 Gramm, wurden
auf einer auf 100°C
eingestellten Heizplatte für
2,5 Minuten erhitzt, und dann wurde die Zeit, bis die Formulierung
geliert war, aufgezeichnet. Die Zeit für Klebfreiheit der Proben wurde
bestimmt und aufgezeichnet. Die Zeit, bis die Formulierung ausgehärtet war,
wurde bestimmt und aufgezeichnet. 7 Gramm jeder Formulierung wurden 29,5°C (85°F) ausgesetzt,
und die Zeit zur Bildung eines Gels wurde aufgezeichnet. Die Ergebnisse
sind in Tabelle 7 zusammengestellt.
-
-
Die in Tabelle 6 beschriebenen Formulierungen
wurden ebenfalls den folgenden Tests unterzogen. Die Zeit, damit
die Formulierung 50.000 mPa·s
(Centipoise) erreichte, wurde unter Verwendung eines Brookfield-Viskosimeters,
Modell LVT, mit Spindel Nr. 4 bei 25°C gemessen. Für die kurzen
Zeitperioden wurden die Proben kontinuierlich gemessen, und für die längeren Zeiten
wurden die Proben punktweise getestet. Proben von 10 Gramm in Aluminiumpfännchen wurden
auf Gelzeit bei 25°C getestet.
Die Gelzeit wurde durch die Zeit bestimmt, bei welcher die Probe
mit einem Spatel berührt
werden konnte und der Spatel trocken blieb. Die Zeit der Klebfreiheit
war die Zeit, bei welcher die Probe keine Oberflächenklebrigkeit und ein trocknes
Anfassen der Oberfläche
hatte. Die Aushärtzeit
wurde bei 25°C
bestimmt und wurde als die Zeit bestimmt, bei welcher 90% der letztlichen
hitzeausgehärteten
Eigenschaften, gemessen durch ein Durometer Shore A, erreicht waren.
Die Ergebnisse sind in Tabelle 8 zusammengestellt.
-