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Die
Erfindung betrifft ein verbessertes Verfahren zum Verbinden von
Polymermaterialien, speziell von Silikon aufweisenden Polymermaterialien,
und ferner medizinische Geräte
mit Materialien, die durch das Verfahren miteinander verbunden sind.
Insbesondere betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Oberflächenbehandlung
solcher Materialien, so daß die
Verbindungsfähigkeit
der Materialien verbessert ist. Ferner betrifft die Erfindung medizinische
Geräte,
die mindestens teilweise aus Materialien gebildet sind, die so behandelt
und anschließend
miteinander verbunden wurden. Medizinische Geräte, in die Materialien eingebaut
sind, die so behandelt wurden, zeigen erhöhte Verbindungsfestigkeit und
Unversehrtheit.
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In
den letzten Jahren wurden zahlreiche medizinische Geräte mit vielfältigen klinischen
Verwendungszwecken entwickelt. Beispielsweise wurden medizinische
Geräte
entwickelt, die verwendet werden können, um natürliche Organe
von Säugetieren
zu ersetzen, die geschädigt
und/oder beeinträchtigt
wurden, z. B. künstliche
Herzklappen oder künstliche
Gelenke; um zu helfen, defekte Organe zu steuern oder zu regulieren, z.
B. Herzschrittmacher; um geschädigtes
Gewebe zu ersetzen, z. B. künstliche
Hautimplantate oder Brustimplantate; oder um eine weniger invasive
Alternative zu traditionellen medizinischen Modalitäten bereitzustellen, was
bei intravaskulären
therapeutischen und diagnostischen Kathetern der Fall ist. Häufig stellen
solche medizinischen Geräte
zumindest eine weniger traumatische Behandlungsalternative dar,
und vielfach, wie im Fall von künstlichen
Gelenken, repräsentieren
sie die einzig verfügbare
praktikable Behandlung.
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Jedoch
müssen
solche medizinischen Geräte
genaue Anforderungen erfüllen,
damit sie unter den strengen Bedingungen ausreichend funktionieren,
unter denen sie arbeiten müssen.
Je nach Endnutzung können
solche medizinischen Geräte
primär
Polymermaterialien aufweisen, die nicht thrombogen, nicht immunogen,
flexibel, manipulierbar sind, die sowohl Radial- als auch Längsfestigkeit
zeigen und/oder die in bestimmten Anwendungen biologisch abbaubar
sind. Da es sehr wenige einzelne Polymermaterialien gibt, die diese Kombination
von Kennwerten haben, weisen die meisten medizinischen Geräte mehr
als ein Polymermaterial auf, um für die gewünschte Kombination physikalischer
Eigenschaften zu sorgen. Seinerseits erfordert der Gebrauch mehrerer
Polymermaterialien, die Polymermaterialien sicher miteinander zu
verbinden, z. B. durch Klebereinsatz; Direktverbindungstechniken,
z. B. Wärmeverbinden;
u. ä.
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Natürlich unterliegen
die Verbindungsstellen solcher medizinischer Geräte denselben hohen Anforderungen
wie das Gesamtgerät
und haben vorteilhaft einen hohen Grad an Festigkeit und Unversehrtheit.
Zum Beispiel müssen
die Verbindungsstellen der erforderlichen Handhabung und Bewegung
widerstehen können, um
das Gerät
einzusetzen. Ferner müssen
solche Verbindungsstellen den strengen Sterilisationsvorgaben widerstehen
können,
z. B. Vorgaben für
die Sterilisation durch Autoklaven, Ethylenoxid und Gammastrahlung, denen
medizinische Geräte
normalerweise ausgesetzt sind. Zudem müssen die Verbindungsstellen
jedem Außendruck
widerstehen können,
der durch das Gewebe ausgeübt
wird, in das sie eventuell implantiert oder in dem sie genutzt werden.
In medizinischen Geräten,
z. B. intravaskulären
Kathetern, müssen
die Verbindungsstellen den relativ hohen Innendrücken von z. B. zu 10 Atmosphären bis
etwa 20 oder mehr Atmosphären
widerstehen, die zum Aufblasen des Ballonabschnitts solcher Katheter
genutzt werden. Ein solcher hoher Innendruck beeinflußt nicht
nur die Verbindung zwischen dem Schaftabschnitt eines Katheters
und dem Ballon, sondern kann, da solche hohen Drücke bewirken können, daß sich der
Schaftabschnitt des Katheters dehnt und zusammenzieht, andere Verbindungen
beeinflussen, die über
die Länge
des Katheters vorhanden sind. Als Ergebnis dieser strengen Bedingungen
müssen
solche Verbindungsstellen ausreichend fest sein, damit sie nicht versagen.
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Im
Fall von Klebeverbindung kann Verbindungsversagen oder -schwäche Ergebnis
vielfältiger
Umstände
sein. Zum Beispiel kann Auftragen unzureichender Klebermengen sowie
ungleichmäßiges Auftragen von
Kleber auf eine Verbindungsstelle zu Schwäche oder Versagen der Verbindung
führen.
Außerdem
macht die Verwendung eines Klebers im Gegensatz zu einem Direktverbindungsverfahren
die Verbindungsstelle ausfallanfällig,
was Ergebnis der physikalischen und mechanischen Eigenschaften des
Klebers selbst ist. Schließlich
beruhen die meisten Kleber für
Festigkeit und Unversehrtheit nur auf der physikalischen Wechselwirkung, z.
B. polaren Wechselwirkungen van-der-Waalscher Kräfte, zwischen dem Kleber und
der Oberfläche,
auf die der Kleber aufgetragen ist. Eine solche begrenzte physikalische
Wechselwirkung sorgt für
unzureichende Verbindungsfestigkeit für einige Anwendungen.
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Verbindungsversagen
kann auch aus schlechter Haftung der betroffenen Polymermaterialien
herrühren.
Zum Beispiel läßt sich
Silikongummi, obwohl er viele Eigenschaften hat, die in der Herstellung
medizinischer Geräte
sonst vorteilhaft sind, schwer an jedes Material, u. a. an sich
selbst, kleben. Obwohl also Silikongummi eine vorteilhaft niedrige
Thrombogenizität
hat, flexibel und manipulierbar ist, ist der Einbau von Silikon und
silikonhaltigen Polymeren in medizinische Geräte problematisch, da solche
Polymere allgemein nicht ausreichend an anderen Materialien haften,
die in medizinischen Geräteanwendungen
normalerweise zum Einsatz kommen. Obwohl funktionalisierte Monomere
in ein Polymer eingebaut werden können, um die Haftung von Polymermaterialien
zu verbessern, können
solche monomerischen Formulierungsabwandlungen andere erwünschte Eigenschaften
des Materials fundamental ändern.
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Somit
wäre es
erwünscht,
ein Verfahren zum Verbessern der Verbindungsfähigkeit von Polymermaterialien,
insbesondere Silikon aufweisenden Polymermaterialien, bereitzustellen,
das die erwünschten
Eigenschaften des Polymermaterials nicht wesentlich ändert. Wünschenswert
wäre ferner,
medizinische Geräte
bereitzustellen, in die solche Polymermaterialien eingebaut sind,
so daß die
Verbindungsstellen solcher Geräte die
gewünschte
Unversehrtheit und Festigkeit aufweisen würden.
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Die
Erfindung ist durch die Merkmale der Ansprüche festgelegt und betrifft
ein verbessertes Verfahren zum Verbinden von Silikon aufweisenden
Polymermaterialien und ferner medizinische Geräte mit Polymermaterialien,
die durch das Verfahren miteinander verbunden sind. Insbesondere
beinhaltet das Verfahren der Erfindung die Oberflächenbehandlung
eines Silikon aufweisenden Polymerkörpers, so daß sich der
Charakter der Oberfläche
des Polymerkörpers
auf eine solche Weise ändert,
daß die
Verbindungsfähigkeit
erhöht
ist. Weiterhin erhöht
das Verfahren der Erfindung die Verbindungsfähigkeit der Polymermaterialien,
während
es die übrigen
mechanischen, physikalischen und biologischen Eigenschaften des
Polymermaterials im wesentlichen unverändert läßt.
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Nunmehr
wurde festgestellt, daß die
Verbindungsfähigkeit
eines Silikonpolymermaterials durch Oberflächenbehandlung des Silikonpolymermaterials
auf eine Weise erhöht
werden kann, die den Charakter der Oberfläche des Silikonpolymermaterials ändert. Insbesondere
wurde nunmehr festgestellt, daß die
Oberflächenbehandlung
eines Silikonpolymermaterials auf eine Weise, die dazu führt, daß die Oberfläche des
Silikonpolymermaterials mit chemisch reaktiven Komponenten mindestens
teilweise funktionalisiert wird, z. B. mit Hydroxylgruppen, Amidgruppen,
Aminogruppen, Epoxidgruppen, Carboxylgruppen, Estergruppen, Carbonylgruppen,
deren Kombinationen u. ä.,
die Verbindungsfähigkeit
des Polymermaterials stärkt.
Dieses Herangehen funktionalisiert die Oberfläche des Polymers, während es
die Haupteigenschaften des Polymers im wesentlichen unverändert läßt. Indem
dann ein kompatibles Material oder ein kompatibler Kleber ausgewählt wird,
d. h. ein Material oder ein Kleber mit Funktionalität, die mit
der Funktionalität
auf der Oberfläche
des Polymermaterials chemisch reagieren kann, kann kovalente Bindung
zwischen dem oberflächenbehandelten
Polymermaterial und dem kompatiblen Material oder Kleber stattfinden.
Als Ergebnis und im Gegensatz zu Verbindungen zwischen Polymerkörpern und/oder
Klebern, die nicht so oberflächenbehandelt
sind und die weitgehend nur auf physikalischen Wechselwirkungen
zwischen den Körpern
oder dem Kleber und dem Polymerkörper
beruhen, haben die in der Praxis der Erfindung gebildeten Verbindungen
den Vorteil, daß sie
sowohl auf physikalischen als auch auf chemischen Wechselwirkungen
beruhen und damit festere Verbindungen sind.
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Festgestellt
wurde, daß das
Verfahren der Erfindung besonders beim Erhöhen der Verbindungsfestigkeit
von Silikon gut funktioniert, speziell von Silikonelastomeren medizinischer
Qualität.
Allgemein ist Silikon schwer mit anderen Materialien zu verbinden,
u. a. anderen Silikonmaterialien. Allerdings führt eine Oberflächenbehandlung
gemäß dem Verfahren
der Erfindung zu ausreichender Modifizierung des Charakters der Oberfläche eines
Silikons, so daß die
Verbindungsfähigkeit
von Silikon erhöht
ist. Im Fall von Silikon geht man davon aus, daß Oberflächenbehandlung gemäß dem Verfahren
der Erfindung die Oberfläche
des Silikonkörpers
mit Hydroxylgruppen und/oder Carboxylgruppen mindestens teilweise
funktionalisiert. Indem dann ein Material oder ein Kleber mit Funktionalität ausgewählt wird,
die mit den Hydroxyl- oder Carboxylgruppen reagieren kann, ist der
Silikonkörper
dann fähig,
kovalente Bindungen mit erhöhter
Unversehrtheit und Festigkeit mit solchen kompatiblen Materialien
und Klebern zu bilden. Leicht verbindbar ist der Silikonkörper beispielsweise
mit einem kompatiblen Kleber, z. B. einem UV-härtbaren Kleber mit Acrylfunktionalität, mit vielfältigen Materialien,
u. a. zum Beispiel Silikon, Polyethylen, Polypropylen, Polyethylenterephthalat
(PET), Polyamid, Polyacrylat, Polyvinylchlorid, Polycarbonat, Urethan,
fluoriertes Silikon u. ä.
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Somit
stellt in einem Aspekt die Erfindung ein verbessertes Verfahren
zum Verbinden von Polymerkörpern
bereit, wobei mindestens einer der Polymerkörper Silikon aufweist. Insbesondere
weist das Verfahren den Schritt des Aussetzens der Oberfläche des
Silikon aufweisenden Polymerkörpers
einer Oberflächenbehandlung
unter Bedingungen auf, die wirksam sind, die Verbindungsfähigkeit
der Oberfläche
des Silikon aufweisenden Polymerkörpers zu erhöhen. Vorzugsweise
führt die
Oberflächenbehandlung
dazu, daß die
Oberfläche
des Silikon aufweisenden Polymerkörpers mit chemisch reaktiven
Komponenten mindestens teilweise funktionalisiert wird. Stärker bevorzugt
führt die
Oberflächenbehandlung
dazu, daß die
Ober fläche
des Silikon aufweisenden Polymerkörpers mit Hydroxylfunktionalität, Carboxylfunktionalität oder deren
Kombination mindestens teilweise funktionalisiert wird. In einer
Ausführungsform
der Erfindung wird danach ein kompatibler Kleber auf mindestens
einen Abschnitt der Oberfläche
des Silikon aufweisenden Polymerkörpers oder alternativ auf mindestens
einen Abschnitt der Oberfläche
des Polymerkörpers,
mit dem er zu verbinden ist, auf mindestens eine der Oberfläche aufgetragen,
und die Oberfläche
der beiden Polymerkörper
werden unter Bedingungen in Kontakt gebracht, die wirksam sind,
die Oberflächen
zu verbinden. Vorzugsweise ist der Kleber ein UV-härtbarer
Kleber mit Funktionalität,
die mit der Hydroxylfunktionalität
oder Carboxylfunktionalität
auf der Oberfläche
des Silikon aufweisenden Polymerkörpers reagieren kann, z. B.
der aus Acrylfunktionalität
abgeleiteten wachsenden Kette. In einer zusätzlichen Ausführungsform
kann die Oberfläche
des Silikon aufweisenden Polymerkörpers einfach mit der Oberfläche eines
zweiten, kompatiblen Polymerkörpers
unter Bedingungen in Kontakt gebracht werden, die wirksam sind,
die Oberflächen
ohne den Gebrauch eines Klebers zu verbinden.
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Neben
Silikon aufweisenden Polymermaterialien ist die Erfindung gut geeignet,
die Verbindungsfähigkeit
von solchen Materialien zu erhöhen
wie Polyethylenterephthalaten; Polyether/Polyester-Blockcopolymeren;
Polyetter/Amid-Blockcopolymeren; Polyamiden; Polyimiden; Polyurethanen;
Kohlenwasserstoffpolymeren, z. B. Polyethylen und Propylen; synthetischen
Kohlenwasserstoffelastomeren; Naturgummi; fluoriertem Silikonpolycarbonat;
Urethan; deren Kombinationen u. ä.
Viele dieser Polymermaterialien finden in medizinischen Geräten Verwendung,
z. B. verschiedenen Arten von Kathetern und Kathetergeräten zur
Koronarangioplastik, u. a. Ballonkathetern.
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Somit
stellt in einem weiteren Aspekt die Erfindung ein medizinisches
Gerät bereit,
in das mindestens ein Material eingebaut ist, das durch das Verfahren
der Erfindung behandelt ist. In einer Ausführungsform stellt die Erfindung
ein medizinisches Gerät
bereit, das aufweist: einen ersten Polymerkörper mit einer ersten Oberfläche, die
einer solchen Oberflächenbehandlung
unterzogen wurde, daß die
Verbindungsfä higkeit
der ersten Oberfläche
relativ zu einer ähnlichen,
unbehandelten ersten Oberfläche
erhöht
ist, einen zweiten Polymerkörper
mit einer zweiten Oberfläche
mit Funktionalität,
die mit der ersten Oberfläche
kompatibel ist, wobei sich die zweite Oberfläche so in einer gegenüberliegenden
Beziehung zur ersten Oberfläche
befindet, daß die
erste Oberfläche
und zweite Oberfläche
aufgrund der Bildung kovalenter Bindungen direkt verbunden sind.
Vorzugsweise ist die erste Oberfläche aufgrund der Oberflächenbehandlung
mit chemisch reaktiven Komponenten mindestens teilweise funktionalisiert.
Ferner ist bevorzugt, daß der
Kleber Funktionalität
hat, die mit der Funktionalität
auf der ersten Oberfläche
reagieren kann.
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In
einer zweiten Ausführungsform
stellt die Erfindung ein medizinisches Gerät bereit, das aufweist: einen
ersten Polymerkörper
mit einer ersten Oberfläche,
die einer solchen Oberflächenbehandlung
unterzogen wurde, daß die
Verbindungsfähigkeit
der ersten Oberfläche
relativ zu einer ähnlichen,
unbehandelten ersten Oberfläche
erhöht
ist, einen zweiten Polymerkörper
mit einer zweiten Oberfläche,
wobei sich die zweite Oberfläche
in einer gegenüberliegenden
Beziehung zur ersten Oberfläche
befindet, und einen gehärteten
Kleber, der die erste Oberfläche
mit der zweiten Oberfläche
verbindet. Vorzugsweise ist die erste Oberfläche aufgrund der Oberflächenbehandlung
mit chemisch reaktiven Komponenten mindestens teilweise funktionalisiert.
Ferner ist bevorzugt, daß der
Kleber Funktionalität
hat, die mit der Funktionalität
auf der ersten Oberfläche
reagieren kann. Durch erfindungsgemäßes Behandeln der in das medizinische
Gerät einzubauenden
Polymermaterialien behalten die Materialien ihre erwünschten
mechanischen, physikalischen und biologischen Eigenschaften, während sie
erhöhte
Verbindungsfähigkeit
zeigen, so daß die
resultierenden Verbindungsstellen der medizinischen Geräte die gewünschte Unversehrtheit
und Festigkeit haben.
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Kurze Beschreibung der
Zeichnungen
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Diese
und weitere Vorteile der Erfindung, die Art und Weise ihrer Realisierung
sowie ein besseres Verständnis
der Erfindung selbst gehen aus der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsformen
der Erfindung im Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen deutlicher
hervor.
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1 zeigt
eine schematische Ansicht einer Vorrichtung, die im Verfahren der
Erfindung verwendet werden kann.
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2 zeigt
eine Schnittansicht eines ersten repräsentativen erfindungsgemäßen medizinischen
Geräts.
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3 zeigt
eine Schnittansicht eines zweiten repräsentativen erfindungsgemäßen medizinischen
Geräts.
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Nähere Beschreibung der derzeit
bevorzugten Ausführungsformen
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Die
im folgenden beschriebenen Ausführungsformen
sollen weder erschöpfend
sein noch die Erfindung auf die genauen Formen beschränken, die
in der folgenden näheren
Beschreibung offenbart sind. Statt dessen sind die Ausführungsformen
so gewählt
und beschrieben, daß der
Fachmann die Grundsätze
und Praktiken der Erfindung erkennen und verstehen kann.
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Die
Erfindung betrifft ein verbessertes Verfahren zum Verbinden von
Polymermaterialien, speziell von Silikon aufweisenden Polymermaterialien,
und ferner medizinische Geräte
mit Materialien, die durch das Verfahren miteinander verbunden sind.
Insbesondere beinhaltet das Verfahren der Erfindung die Oberflächenbehandlung
eines Polymerkörpers,
vorzugsweise eines Silikon aufweisenden Polymerkörpers, so daß sich der Charakter
der Oberfläche
des Polymerkörpers
auf eine solche Weise ändert,
daß die
Verbindungsfähigkeit
erhöht
ist. Weiterhin erhöht
das Verfahren der Erfindung die Verbindungsfähigkeit der Polymermaterialien,
auf die das Verfahren Anwendung findet, während es die übrigen mechanischen,
physikalischen und biologischen Eigenschaften des Polymermaterials
im wesentlichen unverändert
läßt.
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Das
Verfahren der Erfindung weist den folgenden Schritt auf: Aussetzen
der Oberfläche
des Polymermaterials, dessen Verbindungsfähigkeit erhöht werden soll, einer Oberflächenbehandlung
unter Bedingungen, die wirksam sind, den Charakter der Oberfläche des
Polymermaterials zu ändern.
Insbesondere führt
die Oberflächenbehandlung
gemäß dem Verfahren
der Erfindung dazu, daß die
Oberfläche
des Polymermaterials mit chemisch reaktiven Komponenten, z. B. Hydroxylgruppen,
Amidgruppen, Aminogruppen, Epoxidgruppen, Carboxylgruppen, Es tergruppen,
Carbonylgruppen, deren Kombinationen u. ä., mindestens teilweise funktionalisiert
wird. Im Anschluß an
die Behandlung kann das Polymermaterial mit einem weiteren Material
verbunden werden, z. B. durch Direktverbinden mit einem kompatiblen
Material oder durch Auftragen eines kompatiblen Klebers auf mindestens
einen Abschnitt der Oberfläche
eines der Materialien. Indem dann veranlaßt wird, daß die Oberflächen einander
unter Bedingungen kontaktieren, die wirksam sind, die Oberflächen miteinander
zu verbinden, werden Verbindungen hergestellt, die wesentlich stärker als
jene sind, die man zwischen ähnlichen, unbehandelten
Materialien erreicht. Im Gebrauch hierin soll "kompatibler Kleber" einen Kleber mit Funktionalität bezeichnen,
die in chemische Wechselwirkung mit der Funktionalität auf der
Oberfläche
des Polymermaterials treten kann, das gemäß dem Verfahren der Erfindung
behandelt ist. Im Gebrauch hierin soll ferner "kompatibles Material" ein Material mit Funktionalität bezeichnen,
die in chemische Wechselwirkung mit der Funktionalität auf der
Oberfläche
des Polymermaterials treten kann, die gemäß dem Verfahren der Erfindung
behandelt ist.
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Ohne
sich auf eine Theorie festlegen zu wollen, wird davon ausgegangen,
daß Oberflächenbehandlung
die Verbindungsfähigkeit
des Polymermaterials durch mindestens teilweises Funktionalisieren
der Oberfläche
des Polymermaterials mit chemisch reaktiven Komponenten erhöht, z. B.
Hydroxylgruppen, Amidgruppen, Aminogruppen, Epoxidgruppen, Carboxylgruppen,
Estergruppen, Carbonylgruppen, deren Kombinationen u. ä. Indem
danach ein kompatibles Material oder kompatibler Kleber ausgewählt wird,
d. h. ein Material oder Kleber mit Funktionalität, die mit der Funktionalität auf der
Oberfläche
des oberflächenbehandelten
Polymermaterials reagieren kann, kann dann kovalente Bindung zwischen
dem oberflächenbehandelten
Polymermaterial und dem kompatiblen Material oder Kleber stattfinden.
Angenommen wird, daß die
Kombination dieser chemischen Wechselwirkung, d. h. der kovalenten
Bindungen zwischen dem aktivierten Polymermaterial und dem Kleber,
und der physikalischen Wechselwirkung, d. h. der "Haftung" zwischen dem Polymermaterial und
dem Kleber, die resultierenden Ver bindungen viel fester als jene
macht, die einfach auf der Grundlage der physikalischen Wechselwirkung
zwischen dem Kleber und dem Polymermaterial erreichbar sind.
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Jede
Oberflächenbehandlung,
die die Oberfläche
eines Polymermaterials mit chemisch reaktiven Komponenten mindestens
teilweise funktionalisieren kann, ist zur Verwendung mit dem Verfahren
der Erfindung geeignet. Zum Beispiel gehören zu geeigneten Oberflächenbehandlungen
u. a. Bestrahlen der Oberfläche
des Polymermaterials mit einer wirksamen Dosis elektromagnetischer
Strahlung, z. B. ultravioletter, infraroter oder sichtbarer Strahlung;
Kontaktieren der Oberfläche
des Polymermaterials mit verschiedenen oxidativen Reagenzien, die
gasförmig,
flüssig,
Plasma, deren Kombinationen u. ä.
sein können,
z. B. Sauerstoff, Ozon, Peroxide, Sauerstoff-Fluor-(O2/F2-)Mischungen, Luft/Fluor-Mischungen, Fluormischungen,
Peroxidsäuren
u. ä.;
Plasmabehandlung u. ä.
Vorzugsweise ist die in der Praxis des Verfahrens der Erfindung
genutzte Oberflächenbehandlung
eine oxidative chemische Behandlung oder eine oxidative Plasmabehandlung.
Stärker
bevorzugt ist die in der Praxis des Verfahrens der Erfindung genutzte
Oberflächenbehandlung
eine oxidative Plasmabehandlung. Das bevorzugte oxidative Plasma
ist ein Plasma, das mindestens aus Sauerstoff oder einer Mischung
von Sauerstoff mit Luft und/oder einem oder mehreren nicht reduzierbaren
Gasen, z. B. Argon (Ar) und Ammoniak (NH3),
gebildet ist.
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Allgemein
wird ein Plasma erzeugt, indem eine elektrische Entladung in einer
gasförmigen
Atmosphäre
erzeugt wird, die auf einem geeigneten Druck gehalten wird. Normalerweise
verfügen
Plasmabehandlungssysteme über
eine Kammer, die auf einem gewünschten
Druck gehalten werden kann, z. B. atmosphärischer Druck oder darunter,
in der die der Oberflächenbehandlung
zu unterziehenden Polymermaterialien plaziert werden und die geeignete
elektrische Entladung erzeugt wird. Eine Anzahl von Plasmabehandlungssystemen, die
zur Verwendung in der Praxis der Erfindung geeignet sind, sind im
Handel erhältlich,
und solche Systeme sind allgemein bekannt. Ein spezifisches Beispiel
für ein
bevorzugtes Gasplasmabehandlungssystem ist im Handel als Plasma
Science 350 von Himont/Plasma Science, Foster City, California zu
beziehen. Dieses System ist mit einem HF-Festkörpergenerator ausgerüstet, der
mit 13,56 MHz und einer Ausgangsleistung von 0 bis 500 Watt arbeitet.
Außerdem
weist es eine Mikroprozessorsteuerung und einen kompletten Vakuumpumpensatz
auf. Ferner verfügt
das System über
eine Behandlungskammer mit einem freien Arbeitsvolumen von 42,5
cm × 34,3
cm × 17,5
cm.
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Eine
bevorzugte Plasmabehandlungsvorrichtung zum Erzeugen eines oxidativen
Plasmas, das zur Verwendung als Oberflächenbehandlung im Verfahren
der Erfindung geeignet ist, ist in 1 gezeigt.
Die Vorrichtung 10 weist ein Gasplasmabehandlungssystem
auf, das schematisch mit der Bezugszahl 12 bezeichnet ist.
Das System 12 ist mit einer Behandlungskammer 14 ausgerüstet, in
der alle der nachfolgend diskutierten Polymermaterialien und/oder
Abschnitte medizinischer Geräte
einer Gasplasmabehandlung unterzogen werden, um den Charakter der
Oberfläche
des Polymermaterials oder Abschnitts zu ändern. Eine schematisch mit der
Bezugszahl 16 bezeichnete Gasquelle ist mit der Behandlungskammer 14 betrieblich
gekoppelt. Die Gasquelle 16 führt oxidatives Gas 18 mit
Sauerstoff und optional einem oder mehreren Behandlungsgasen zur
Behandlungskammer 14. Vorzugsweise ist das oxidative Gas 18 Sauerstoff,
entweder rein oder in Luft, oder eine Mischung von Sauerstoff mit
einem oder mehreren nicht reduzierbaren Gasen, z. B. Argon (Ar)
und Ammoniak (NH3). Stärker bevorzugt weist das oxidative
Gas 18 reinen Sauerstoff auf. In der Ausführungsform
gemäß 1 wird
das oxidative Gas 18 in ein Gasplasma umgewandelt und als
solches in der Behandlungskammer 14 gehalten.
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Eine
Energiequelle, schematisch mit der Bezugszahl 110 bezeichnet,
ist mit der Behandlungskammer 14 betrieblich so gekoppelt,
daß die
Energiequelle 110 eine ausreichende Energiemenge zuführen kann,
um mindestens einen Anteil des oxidativen Gases 18 zu einem
Gasplasma zu ionisieren. Breiten Einsatz finden drei Leistungsquellen,
um derartige Energie zuzuführen,
u. a. elektrische Gleichstromenergie, Hochfrequenz-(HF-)Energie und
Mikrowellenenergie. Jede dieser drei Energiearten o. ä. könnte bei
Bedarf verwendet werden. Jedoch hat eine HF-Energiequelle allgemein
die größte Empfindlichkeit
und ist am stärksten
störungsfrei.
Daher ist eine HF-Energiequelle bevorzugt.
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Gemäß einem
Verfahrensablauf zur Verwendung der Vorrichtung 10, um die Grundsätze der
Erfindung durchzuführen,
werden ein oder mehrere zu behandelnde Polymermaterialien in die
Behandlungskammer 14 gegeben. Danach wird die Kammer 14 auf
einen gewünschten
Basisdruck von etwa 10 Millitorr (mTorr) bis etwa 100 mTorr, vorzugsweise
etwa 30 mTorr bis etwa 60 mTorr, evakuiert. Anschließend wird
die Kammer 14 optional durch Durchfluß eines nicht reaktiven Gases,
z. B. Stickstoff, Argon, Helium oder deren Mischungen, durch die
Kammer mit Geschwindigkeiten von etwa 10 Standard-Milliliter je
Minute bis etwa 750 Standard-Milliliter je Minute gereinigt. Danach
wird das oxidative Gas 18 in die Behandlungskammer 14 eingelassen.
Eine geeignete Zufuhrrate des oxidativen Gases 18 würde etwa
10 Standard-Milliliter je Minute bis etwa 750 Standard-Milliliter
je Minute betragen, was annähernd
einem Druck im Bereich von etwa 50 mTorr bis etwa 500 mTorr entspricht.
Geeignete Ionisierungsenergie von der Energiequelle 110 wird
anschließend
angelegt, um das Plasma zu erzeugen. Mit der o. g. Vorrichtung Plasma
Science 350 wäre
eine Leistungseinstellung im Bereich von etwa 50 Watt bis 500 Watt
geeignet, wobei eine Leistungseinstellung im Bereich von etwa 50
Watt bis etwa 400 Watt bevorzugt ist. Das oder die Polymermaterialien 112 werden
dann mit dem oxidativen Gasplasma für ausreichend lange Zeit behandelt,
um die Verbindungsfähigkeit
des oder der Polymermaterialien zu erhöhen. Allgemein wäre eine
Gasplasmabehandlung für
eine Zeit im Bereich von etwa 30 Sekunden bis etwa 10 Minuten geeignet.
Nach der Plasmabehandlung können
das oder die Polymermaterialien 112 als eine Option sofort
aus der Behandlungskammer 14 entnommen werden. Alternativ
können
das oder die Polymermaterialien 112 für eine zusätzliche Zeitspanne, z. B. bis
fünf Minuten
oder mehr, in der Atmosphäre
des oxidativen Gases 18 weiter konditioniert werden. Bei
Bedarf können
der Gasplasmabehandlungs- und/oder
Konditionierungsschritt wiederholt werden.
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Die
o. g. Betriebsparameter können
in Abhängigkeit
davon optimiert werden, welches oxidative Gas als oxidatives Gas 18 dient.
Ist z. B. das oxidative Gas 18 reiner Sauerstoff, ist bevorzugt,
die Vorrichtung 10 mit einem Basisgasdruck von etwa 0,01
Torr bis etwa 0,09 Torr, vorzugsweise etwa 0,05 Torr bis etwa 0,09 Torr,
zu betreiben, und die Durchflußgeschwindigkeit
des Gases 18 beträgt
etwa 10 Standard-Milliliter je Minute bis etwa 100 Standard-Milliliter
je Minute, vorzugsweise etwa 80 Standard-Milliliter je Minute bis
etwa 100 Standard-Milliliter je Minute.
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Ist
das oxidative Gas 18 eine Mischung aus Sauerstoff und Ammoniak
(O2/NH3), ist bevorzugt,
die Vorrichtung 10 mit einem Basisgasdruck von etwa 30
mTorr bis etwa 100 mTorr zu betreiben. Vorzugsweise wird das O2 : NH3-Verhältnis auf
etwa 0,5 : 1 bis etwa 5 : 1, stärker
bevorzugt auf etwa 2 : 1, gehalten. Vorzugsweise beträgt die Ammoniakgas-Durchflußgeschwindigkeit
etwa 20 Standard-Milliliter je Minute bis etwa 100 Standard-Milliliter je Minute,
während
die Sauerstoffgas-Durchflußgeschwindigkeit
vorzugsweise etwa 80 Standard-Milliliter je Minute bis etwa 100
Standard-Milliliter je Minute beträgt.
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Ist
das oxidative Gas 18 eine Mischung aus Sauerstoff und Argon,
ist bevorzugt, die Vorrichtung 10 mit einem Basisgasdruck
von etwa 30 mTorr bis etwa 90 mTorr zu betreiben. Vorzugsweise wird
das O2 : Ar-Verhältnis auf etwa 0,5 : 1 bis
etwa 5 : 1, stärker
bevorzugt auf etwa 2,5 : 1, gehalten. Vorzugsweise beträgt die Argongas-Durchflußgeschwindigkeit
etwa 40 Standard-Milliliter je Minute bis etwa 100 Standard-Milliliter
je Minute, und die Sauerstoffgas-Durchflußgeschwindigkeit beträgt vorzugsweise
etwa 80 Standard-Milliliter je Minute bis etwa 100 Standard-Milliliter
je Minute.
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Ist
das oxidative Gas 18 eine Mischung aus reinem Sauerstoff
in Luft, ist bevorzugt, die Vorrichtung 10 mit einem Basisgasdruck
von etwa 30 mTorr bis etwa 100 mTorr zu betreiben. Vorzugsweise
wird das O2 : Luft-Verhältnis auf etwa 0,5 : 1 bis
etwa 5 : 1, stärker
bevorzugt auf etwa 1 : 1, gehalten. Vorzugsweise beträgt die Luftgas-Durchflußgeschwindigkeit
etwa 80 Standard-Milliliter je Minute bis etwa 100 Standard-Milliliter
je Minute, und die Sauerstoffgas-Durchflußgeschwindig keit beträgt vorzugsweise
etwa 80 Standard-Milliliter je Minute bis etwa 100 Standard-Milliliter
je Minute.
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Für jedes
oxidative Gas 18 werden die Plasmabehandlung und postoxidative
Gasbehandlung vorteilhaft lange genug durchgeführt, um den erwünschten
Oberflächenbehandlungsgrad
zu erreichen, d. h. verbindungsfähige
Funktionalität
auf der Oberfläche
des Polymermaterials zu bilden. Werden beide Behandlungen nicht
für eine
ausreichend lange Zeit durchgeführt
oder zu lange durchgeführt,
ist die Verbindungsfähigkeit
des Polymermaterials möglicherweise
nicht auf den gewünschten
Grad erhöht.
Als Richtlinie beträgt
die Plasmabehandlungszeit vorzugsweise etwa 1 bis etwa 5 Minuten,
stärker
bevorzugt etwa 1 bis etwa 3 Minuten, und die postoxidative Gasbehandlungszeit
beträgt
etwa 3 Minuten bis etwa 10 Minuten, stärker bevorzugt etwa 3 Minuten
bis etwa 5 Minuten. Zusätzlich
wird für
alle drei exemplarischen Fälle
des oxidativen Gases 18 die Vorrichtung 10 vorzugsweise
mit einer Ausgangsleistung von etwa 10 bis etwa 500 Watt, vorzugsweise
etwa 50 bis 400 Watt, betrieben. Ferner ist bevorzugt, daß die Temperatur
der Kammer 14 von Raumtemperatur bis etwa 80°C variiert.
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Nach
einer solchen Plasmabehandlung ist die Oberfläche des oder der Polymermaterialien 112 mit chemisch
reaktiven Komponenten mindestens teilweise funktionalisiert, und
somit ist die Verbindungsfähigkeit des
oder der Polymermaterialien 112 verstärkt. Danach kann das oberflächenbehandelte
Polymermaterial mit einem weiteren kompatiblen Polymermaterial verbunden
werden oder alternativ durch Auftragen des ausgewählten kompatiblen
Klebers mit einem weiteren Polymermaterial verbunden werden. Ist
das oberflächenbehandelte
Polymermaterial direkt mit einem weiteren kompatiblen Polymermaterial
zu verbinden, wird das oberflächenbehandelte
Polymermaterial einfach mit der Oberfläche des kompatiblen Polymermaterials
unter Bedingungen in Kontakt gebracht, die ausreichen, die Oberflächen der
beiden Polymermaterialien miteinander zu verbinden. Optional kann
ein solches Direktverbinden durch Energieeinwirkung aus einer geeigneten
Energiequelle, z. B. elektromagnetische Strahlung, Bestrahlung mit
Elektronenstrahl u. ä.,
oder durch Nutzung geeigneter chemischer Reagenzien, z. B. Feuchtigkeit,
Säuren,
Basen u. ä.,
katalysiert. werden.
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Ist
das oberflächenbehandelte
Polymermaterial durch Auftragen eines kompatiblen Klebers mit einem weiteren
Polymermaterial zu verbinden, kann der Kleber auf die Oberfläche des
behandelten Polymermaterials, auf die Oberfläche des Materials, mit dem
das behandelte Polymermaterial zu verbinden ist, oder auf beide aufgetragen
werden. Ist der Kleber auf das oberflächenbehandelte Polymermaterial
aufzutragen, ist bevorzugt, den Kleber auf das oberflächenbehandelte
Polymermaterial innerhalb von etwa 60 Minuten, stärker bevorzugt innerhalb
von etwa 30 Minuten, nach Plasmabehandlung aufzutragen. Nach Auftragen
des Klebers wird das oberflächenbehandelte
Polymermaterial mit dem Polymermaterial, mit dem es zu verbinden
ist, unter Bedingungen in Kontakt gebracht, die ausreichen, die
Oberflächen
der beiden Polymermaterialien miteinander zu verbinden. Ist der
ausgewählte
Kleber strahlungshärtbar,
wird die Verbindungsstelle dann vorteilhaft mit einer Energiemenge
zum Härten
bestrahlt, die ausreicht, den Kleber zu härten.
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Eines
oder beide der zu verbindenden Polymermaterialien können gemäß dem Verfahren
der Erfindung oberflächenbehandelt
werden. Sind insbesondere beide der zu verbindenden Polymermaterialien
bekanntermaßen
schwer zu verbinden, werden beide Oberflächen gemäß dem Verfahren der Erfindung
vorteilhaft oberflächenbehandelt.
Ist aber nur eines der Materialien bekanntermaßen schwer zu verbinden, führt die Oberflächenbehandlung
nur des Materials, das bekanntermaßen schwer zu verbinden ist,
zur erhöhten
Verbindungsfähigkeit
des Materials und damit zu erhöhter
Verbindungsfestigkeit zwischen den beiden Materialien.
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Das
Verfahren der Erfindung kann auf jedes Polymermaterial angewendet
werden, dessen Verbindungsfähigkeit
gesteigert werden soll, z. B. jedes Material, das schwer zu verbinden
ist und das chemisch reaktive Komponenten aufweist oder fähig ist,
diese verliehen zu bekommen. Im Gebrauch hierin bezeichnen "chemisch reaktive
Komponenten" Komponenten,
die chemische Vernetzungsreaktionen mit entsprechenden kompatiblen
reaktiven Gruppen eines kompatiblen Klebers und/oder ei nes zu verbindenden
zweiten Polymerkörpers
erleiden können.
Zu solchen chemisch reaktiven Komponenten gehören u. a. Hydroxylgruppen,
Amidgruppen, Aminogruppen, Epoxidgruppen, Carboxylgruppen, Estergruppen,
Carbonylgruppen u. ä.
Bevorzugte chemisch reaktive Komponenten sind jene, die so strahlungsvernetzbar
sind, daß eine
Verbindung bei Einwirkung einer geeigneten Härtungsenergiequelle, z. B.
Wärme;
elektromagnetische Strahlung wie UV- oder Infrarotlicht; Bestrahlung
mit Elektronenstrahl u. ä.,
schnell auftreten kann. Im Gebrauch hierin soll "Verbindungsfähigkeit" das Vermögen eines Materials bezeichnen,
chemisch kovalente Bindungen mit einem weiteren Material oder einem
Kleber zu bilden. Somit sollen im Gebrauch hierin "erhöhte Verbindungsfähigkeit" oder "erhöhte Verbindungsfestigkeit" eine Verbesserung
des Vermögens
eines Materials, eine kovalente Bindung zu bilden, bzw. eine verbesserte
kovalente Verbindungsfestigkeit relativ zum Vermögen eines ähnlichen, unbehandelten Materials,
eine kovalente Bindung zu bilden, bzw. zur kovalenten Bindung bezeichnen,
die durch ein ähnliches,
unbehandeltes Material gebildet wird.
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Zu
Beispielen für
Polymermaterialien, die aus Oberflächenbehandlung gemäß dem Verfahren
der Erfindung Nutzen ziehen können,
gehören
u. a. Polyester, z. B. Polyethylenterephthalat und das Polyesterelastomer,
das im Handel unter dem Handelsnamen "HYTREL" von E. I. DuPont de Nemours, Wilmington,
DE zu beziehen ist; Polyether/Polyester-Blockcopolymere; Nylonpolymere,
z. B. Nylon-11 und Nylon-12; Polyether/Amid-Blockcopolymere (z. B. die unter dem
Handelsnamen "PEBAX" von Atochem, Glen
Rock, New Jersey im Handel zu beziehenden); Polyamide; Polyimide;
Polyurethane, Polyolefinpolymere wie Polyethylen (z. B. lineares
Polyethylen niedriger Dichte (LLDPE), Polyethylen niedriger Dichte
(LDPE) und Polyethylen hoher Dichte (HDPE)) und Polypropylen; Naturgummi;
Silikongummielastomere (z. B. die im Handel unter dem Handelsnamen "40016 grade Silicone" von Applied Silicone
Technology beziehbaren); Polycarbonate; Polyurethane; Polyacrylate;
Polyvinylchlorid; deren Kombinationen u. ä.
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Neben
Polymerbestandteilen können
zu verbindende Polymerkörper
ferner Zusatzbestandteile aufweisen, z. B. Antioxidationsmittel,
Ultraviolett- und andere Lichtstabilisatoren, Katalysatorreste aus
der Herstellung, organische und anorganische Füllmittel, z. B. Calciumcarbonate,
Tone, Bariumsulfat, das als strahlenundurchlässiges Füllmittel für medizinische Geräte verwendet
wird, Ruße
und andere Pigmente. Bei Vorhandensein können alle derartigen Zusatzbestandteile
gemäß herkömmlichen
Praktiken verwendet werden.
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Vorzugsweise
dient das Verfahren der Erfindung dazu, die Verbindungsfähigkeit
eines Silikon aufweisenden Polymerkörpers mit einem zweiten Polymerkörper zu
erhöhen,
der ein oder mehrere Polymere aufweist, z. B. Silikon, Polyester,
Polyether/Polyester-Blockcopolymere, Nylonpolymere, Polyether/Amid-Blockcopolymere,
Polyamide, Polyimide, Polyurethane, Kohlenwasserstoffpolymere, z.
B. Polyethylen und Polypropylen; synthetische Kohlenwasserstoffelastomere,
Naturgummi; Silikongummielastomere; Polycarbonate; Polyurethane;
Polyacrylate, Polyvinylchlorid, deren Kombinationen u. ä. Stärker bevorzugt
dient das Verfahren der Erfindung dazu, die Verbindungsfähigkeit
eines Silikon aufweisenden Polymerkörpers mit einem zweiten Polymerkörper zu
erhöhen,
der ein Polyesterelastomer oder ein Polyether/Amid-Blockcopolymer
aufweist.
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Da
viele der o. g. Polymermaterialien in medizinischen Geräten Verwendung
finden, z. B. verschiedenen Arten von Kathetern und Kathetergeräten zur
Koronarangioplastik, u. a. Ballonkathetern, kann das Verfahren der
Erfindung vorteilhaft in die Herstellung verschiedener medizinischer
Geräte
Eingang finden. Durch Behandeln der in ein medizinisches Gerät einzubauenden
Polymermaterialien gemäß dem Verfahren
der Erfindung behalten die Polymermaterialien ihre erwünschten
Eigenschaften, während
sie erhöhte
Verbindungsfähigkeit
zeigen, so daß die
resultierenden Verbindungsstellen der medizinischen Geräte die erwünschte Unversehrtheit
und Festigkeit haben. Zu Beispielen für solche Anwendungen in medizinischen
Geräten
gehören
u. a. Verbinden eines Kathetersegments aus Silikon mit einem aus
Silikon oder nicht aus Silikon bestehenden Kathetersegment; Verbinden
eines Silikonballons mit einem aus Silikon oder nicht aus Silikon
bestehenden Katheterschaft; Verbinden einer Katheterspitze aus Silikon
mit einem aus Silikon oder nicht aus Silikon bestehenden Kathetersegment
(z. B. Führungskatheter
zur Angiographie und Angioplastik); Verbinden einer Implantatkomponente
aus Silikon mit einer aus Silikon oder nicht aus Silikon bestehenden
Implantatkomponente; Verbinden einer nicht aus Silikon bestehenden
Katheternabe mit einem Segment eines Silikonkatheterschlauchs; und
Verbinden eines Silikonfilms mit einem nicht aus Silikon bestehenden
oder einem weiteren Silikonfilm.
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Ein
spezifisches Beispiel für
ein repräsentatives
erfindungsgemäßes medizinisches
Gerät ist
in 2 dargestellt. Insbesondere ist 2 eine
Schnittansicht eines Ballonkatheters 20, so wie er z. B.
bei Koronardilatationen verwendet wird. Der Ballonkatheter 20 weist
einen Schaft 22 und einen Ballon 24 auf. Der Schaft 22 kann
jedes der zuvor aufgeführten
geeigneten Materialien aufweisen oder kann ein Mehrschichtschlauch mit
Kombinationen daraus sein. Vorzugsweise weist der Ballon 24 ein
Silikongummielastomer auf und hat ferner vorzugsweise einen Berstdruck
von mindestens 10 Pound je Quadrat-Inch (psi). Wie in der Ausführungsform
von 2 gezeigt ist, sind der Schaft 22 und
Ballon 24 direkt verbunden, d. h. ohne Gebrauch von Kleber.
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In
einer zusätzlichen
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen medizinischen
Geräts
kann Kleber verwendet sein, um unterschiedliche Komponenten des
medizinischen Geräts
zu verbinden. Diese Ausführungsform
der Erfindung ist in 3 gezeigt. Insbesondere ist 3 eine
Schnittansicht eines Ballonkatheters 30 mit einem Schaft 32 und
einem Ballon 34. Der Schaft 32 ist mit dem Ballon 34 mit
Kleber 36 verbunden. Der Schaft 32 kann jedes
der zuvor aufgeführten
geeigneten Materialien aufweisen oder kann ein Mehrschichtschlauch
mit Kombinationen aus solchen Polymermaterialien sein. Vorzugsweise
weist der Ballon 34 ein Silikongummielastomer auf und hat
vorzugsweise ferner einen Berstdruck von mindestens 10 psi.
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Das
oberflächenbehandelte
Polymermaterial kann direkt mit einem weiteren kompatiblen Material
verbunden werden oder kann alternativ mit einem weiteren Material
durch das Auftra gen eines kompatiblen Klebers verbunden werden.
Ist eine Klebeverbindung gewünscht,
kann jeder Kleber in der Praxis der Erfindung genutzt werden, der
in chemische Wechselwirkung mit den chemisch reaktiven Komponenten
treten kann, die auf der Oberfläche
des oberflächenbehandelten
Polymermaterials vorhanden sind. Vorzugsweise kann der ausgewählte Kleber
mit der Oberfläche
des oberflächenbehandelten
Polymermaterials in chemische Wechselwirkung treten, d. h. durch
Bilden kovalenter Bindungen mit den chemisch reaktiven Komponenten
auf der Oberfläche
des Polymermaterials. Sind die chemisch reaktiven Komponenten z.
B. Hydroxylgruppen oder Carboxylgruppen, gehören zu geeigneten Klebern UV-härtbare Kleber
(z. B. der unter dem Handelsnamen "Dymax 189-MT" von Dymax, Torrington, CT im Handel
zu beziehende), Cyanoacrylatkleber (z. B. der unter dem Handelsnamen "Sicomet" von Henkels, Kanakee,
Illinois im Handel beziehbare), zweiteilige bzw. Zweikomponenten-Epoxidkleber (z.
B. der unter dem Handelsnamen "Fusor" von Lord Company,
Raleigh, NC im Handel erhältliche),
Urethankleber (z. B. der unter dem Handelsnamen "Tyrite" von Lord Company, Raleigh, NC im Handel
erhältliche)
und Silikonkleber (z. B. der unter dem Handelsnamen "Med-1511" von NuSil Silicone
Technology, Carpenteria, CA im Handel zu beziehende). Jeder dieser
Kleber kann kovalente Bindungen mit erfindungsgemäß oberflächenbehandelten
Polymermaterialien durch freie Radikalenmechanismen wie im Fall
von UV-Klebern, durch ionische Mechanismen wie im Fall von Cyanoacrylatklebern
oder durch Kondensationsmechanismen wie im Fall von Epoxid-, Urethan-
und Silikonklebern bilden.
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Verunreinigungen,
z. B. Gleitmittel, Antioxidationsmittel, Weichmacher, Trennmittel
u. ä.,
die auf der Oberfläche
der gemäß dem Verfahren
der Erfindung einer Oberflächenbehandlung
zu unterziehenden und zu verbindenden Polymermaterialien vorhanden
sind, können
die Bildung der erwünschten
kovalenten Bindungen zwischen dem behandelten Polymermaterial und
dem ausgewählten
Kleber behindern. Daher kann die Oberfläche des Polymermaterials vor
Oberflächenbehandlung
optional mit polaren oder unpolaren Lösungsmitteln gereinigt werden.
Zu typischen Lösungsmitteln,
die dazu verwendet werden können,
zählen
Alkohole, z. B. Methanol, Ethanol, Isopropanol u. ä.; Ketone,
z. B. Aceton, Methylethylketon u. ä.; Chlorkohlenwasserstoffe,
z. B. Methylenchlorid, 1,1,1-Trichlorethan u. ä.; Kohlenwasserstoffe, z. B.
Pentane, n-Hexan, Petroleumether, andere Reinigungsflüssigkeiten
u. ä.;
Ether, z. B. Diisopropylether, Dioxan, Tetrahydrofuran u. ä.; und deren
Mischungen. Im Schutzumfang der Erfindung liegt auch die Nutzung
wäßriger Lösungen nichtionischer, anionischer
und kationischer Tenside als Waschflüssigkeiten, bei Bedarf gefolgt
von Spülen
mit Wasser oder destilliertem Wasser, um alle Oberflächenverunreinigungen
zu entfernen, die ansonsten die erfindungsgemäße Oberflächenbehandlung potentiell stören könnten.
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Im
folgenden wird die Erfindung anhand der nachstehenden nicht einschränkenden
Beispiele näher beschrieben.
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Beispiel 1
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Silikon
(im Handel von NuSil Silicone Technology, Carpenteria, CA zu beziehen)
wurde zu Schlauch mit einem Innendurchmesser (ID) von 0,060'' und einem Außendurchmesser (AD) von 0,077'' extrudiert. Ein Bilumen-Polyether/Amid-Blockcopolymer mit
einem Härtewert
von 25D (im Handel unter dem Handelsnamen "PEBAX" von Atochem, Glen Rock, New Jersey
zu beziehen) wurde zu Schlauch mit 0,051'' AD
extrudiert. Ein Bilumen-Polyesterelastomer mit einem Härtewert
von 45D (im Handel unter dem Handelsnamen "HYTREL" von E. I. DuPont de Nemours, Inc.,
Wilmington, Delaware zu beziehen) wurde zu Schlauch mit 0,053'' AD extrudiert. Der resultierende extrudierte
Schlauch wurde in Längen
von 2,5 Inch geschnitten und mit Isopropylalkohol sauber abgewischt.
Nach Trocknen bei Raumtemperatur über Nacht wurden alle Schläuche in
die Plasmakammer gegeben und mit Sauerstoffplasma behandelt. Die
Bedingungen und das Protokoll für
das Sauerstoffplasma sind im folgenden aufgeführt:
Schritt
1: | N2-Spülung |
| Zeit
= 2 Minuten |
| Basisdruck
= 50 mTorr |
Schritt
2: | Sauerstoffplasmabehandlung |
| HF-Leistung
= 40% |
| Verfahrenszeit
= 3 Minuten |
| O2-Gasdurchfluß = 100 cm3/min |
| Basisdruck
= 50 mTorr |
Schritt
3: | Sauerstoffnachbehandlung |
| HF-Leistung
= 0 |
| Verfahrenszeit
= 5 Minuten |
| O2-Gasdurchfluß = 100 cm3/min |
| Basisdruck
= 50 mTorr |
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Innerhalb
von 30 Minuten nach der Gasplasmabehandlung wurde UV-härtbarer
Kleber (unter dem Handelsnamen "Dymax
189-MT" von Dymax, Torrington,
CT im Handel zu beziehen) auf die distalen 2 bis 4 mm der PEBAX-
und Hytrel-Schläuche
aufgetragen. Danach wurden die PEBAX- und Hytrel-Schläuche schnell
2 cm in jeweilige Silikonschläuche
eingeführt.
Die Silikon- und/oder
Kunststoffschläuche
wurden gedreht, um gleichmäßige Verteilung
des Klebers zwischen den Schläuchen
zu gewährleisten.
Danach wurden die zusammengefügten
Schläuche
jeweils 25 Sekunden in einem Abstand von etwa 2 cm mit UV-Licht
(Wellenlänge
= 365 nm) mit einer Ausgangsleistung von 400 mW/cm2 bestrahlt,
um den Kleber zu härten.
Kontrollproben wurden auf die gleiche Weise mit der Ausnahme hergestellt,
daß der
Schlauch vor dem Verbinden nicht oberflächenbehandelt wurde.
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Danach
wurden die oberflächenbehandelten
Schlauchanordnungen vielfältigen
Behandlungen nach dem Verbinden unterzogen. Insbesondere wurde eine
Gruppe drei Tage bei Raumtemperatur gehalten. Eine weitere Gruppe
wurde naß gealtert,
d. h. 7 Tage bei 55°C
und 80% relativer Luftfeuchtigkeit gehalten. Noch eine weitere Gruppe
wurde trocken gealtert; 7 Tage bei 70°C unter 20% relativer Luftfeuchtigkeit
gehalten. Ferner wurden an zwei Gruppen Sterilisierungsbehandlungen
durchgeführt,
insbesondere wurde eine Gruppe durch Ethylenoxid-(ETO-)Sterilisierung
zweimal sterilisiert, während
eine weitere Gruppe durch Gammastrahlung mit 25 bis 38 kGy einmal
sterilisiert wurde.
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Danach
wurden Ballonberstprüfungen
durchgeführt,
um die Verbindungsfestigkeit der Proben zu prüfen. Insbesondere erfolgten
die Ballonberstprüfungen
durch Verbinden des PEBAX- oder
Hytrel-Endes des verbundenen Schlauchs mit einem Touhy- Borst-Verbinder.
Das Silikonende des verbundenen Schlauchs wurde gefaltet und festgeklemmt.
Der Meßanfangsdruck
innerhalb jedes verbundenen Schlauchstücks betrug 5 psi. Danach wurde
der Druck sukzessive um 5 psi erhöht und 6 Sekunden auf jedem
Druck gehalten, bis die Verbindung versagte oder der Ballon platzte.
In den nachfolgenden Tabellen 1 und 2 sind die Ergebnisse der Ballonberstexperimente
dargestellt. Tabelle
1: Verbindungsfestigkeit von behandeltem und unbehandeltem Silikonschlauch
mit PEBAX-Schlauch
- L
- Lecken der Verbindung;
- B
- Bersten des Ballons
- 3d bei RT
- 3 Tage bei Raumtemperatur;
- Naßaltern
- 7 Tage bei 55°C und 80%
relativer Luftfeuchtigkeit;
- Trockenaltern
- 7 Tage bei 70°C und unter
20% relativer Luftfeuchtigkeit;
- 2 × ETO
- zweimal mit Ethylenoxid-(ETO-)Sterilisierung
sterilisiert;
- Gamma
- einmal mit Gammastrahlung
bei 25 bis 38 kGy sterilisiert.
Tabelle
2: Verbindungsfestigkeit von behandeltem und unbehandeltem Silikonschlauch
mit Hytrel-Schlauch - L
- Lecken der Verbindung;
- B
- Bersten des Ballons
- 3d bei RT
- 3 Tage bei Raumtemperatur;
- Naßaltern
- 7 Tage bei 55°C und 80%
relativer Luftfeuchtigkeit;
- Trockenaltern
- 7 Tage bei 70°C und unter
20% relativer Luftfeuchtigkeit;
- 2 × ETO
- zweimal mit Ethylenoxid-(ETO-)Sterilisierung
sterilisiert;
- Gamma
- einmal mit Gammastrahlung
bei 25 bis 38 kGy sterilisiert.
-
Wie
die Daten in den Tabellen 1 und 2 zeigen, verbesserte eine Oberflächenbehandlung
gemäß dem Verfahren
der Erfindung erheblich die Verbindungsfestigkeit von Silikon mit
anderen Polymeren und führte
in allen Fällen
bei höheren
Drücken
als die von Kontrollproben zu Bersten des Ballons oder zu Lecken.