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Die
vorliegende Erfindung betrifft Schleifkornmaterial auf Aluminiumoxidbasis,
Verfahren zur Herstellung von Schleifkornmaterial, und Schleifkörper in
die das Schleifkornmaterial eingearbeitet wurde. Im Allgemeinen
weisen Schleifkörner,
wie hier beschrieben, stratifizierte oder schichtartige Innenstrukturen
auf. Die Schleifkörner
können
unter Einsatz von Sol-Gel-Technikan hergestellt werden.
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Schleifkörner oder
-teilchen werden seit langem in Schleifkörpern verwendet. Zu diesen
Schleifkörpern
gehören
z. B. Schleifscheiben aus gebundenem Schleifmittel, beschichtete
Schleifmittel (z. B. Schleifpapier) und Schleifvliese. Ein bevorzugtes Schleifkorn
ist typisch zäh,
hart und gegenüber
dem zu schleifenden Werkstück
chemisch widerstandsfähig.
Ein „zähes" Schleifkorn ist
allgemein stark und bruchfest. Ein „hartes" Schleifkorn gibt nicht nach und widersteht
dem Abstumpfen durch die Schleifkräfte. Wenn ein Schleifkorn nachgibt
oder abstumpft, ergibt sich typisch eine verminderte Schleifleistung.
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Ein
allgemein benutzter aggressiver Schleifkorntyp, als Kunstkorund
bekannt, wird durch Erhitzen einer Aluminiumoxidquelle, bis sie
den geschmolzenen Zustand erreicht hat, schnelles Abkühlen und
dann Zerkleinern gebildet. Dieser Schleifkorntyp ist hart, zäh und chemisch
widerstandsfähig.
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Ein
seit kurzem verwendeter Schleifkorntyp wird häufig als Keramikschleifkorn
auf Alpha-Aluminiumoxidbasis bezeichnet. Dieser Schleifkorntyp kann mit
Hilfe eines Sol-Gel-Verfahrens hergestellt werden, wobei beispielsweise
eine Dispersion aus einem flüssigen
Medium (typisch Wasser), Alpha-Aluminiumoxidmonohydrat und wahlweisen
Zusätzen
wie Metalloxidvorgängern
(z. B. Magnesiumnitrat) getrocknet, zerkleinert, kalziniert und
dann gesintert wird. Das resultierende Keramikschleifkorn ist typisch
zäher als
Kunstkorundschleifkorn und erbringt eine überlegene Schleifleistung.
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Schleifkörper, die
Sol-Gel-Schleifkörner
auf Alpha-Aluminiumoxidbasis
enthalten, sind seit 15 Jahren im Handel erhältlich. Während dieser Zeit sind zahlreiche
Verbesserungen an den Schleifkörnern-
oder -teilchen auf Aluminiumoxidbasis vorgenommen worden. Einige
dieser Verbesserungen betreffen Modifikationen an der (als Mikrostruktur
bezeichneten) Kristallstruktur der Alpha-Aluminiumoxidkristalle,
die die Schleifkörner
oder -teilchen bilden. Die Schleifmittelindustrie ist allgemein
auf der Suche nach leistungsfähigeren,
auf Aluminiumoxid basierenden Schleifteilchen, die in Schleifkörper eingearbeitet
werden können.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird Schleifkorn auf Aluminiumoxidbasis mit stratifizierter oder
schichtartiger Innenstruktur bereitgestellt. Allgemein sind mindestens
zwei Innenschichten im Schleifkorn zu finden. Techniken zur Herstellung
von Schleifkörnern
mit mehreren Innenschichten werden bereitgestellt.
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Die
Innenschichten können
abwechselnde Schichten zweier verschiedener Materialien oder mehrere
Schichten von mehr als zwei Materialtypen umfassen. Die Schichtstruktur
in bevorzugten Konstruktionen ergibt sich aus Koextrusionsverfahren. Der
Koextrusionsprozess kann mit Stratifizieren oder Mischen kombiniert
werden, um noch mehr Schichten zu erzielen.
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In
manchen Anwendungen kann es wünschenswert
sein, zwei Materialien zu extrudieren, die, wenn auch unterschiedlich
präpariert,
zu einer fast gleichen Mikrostruktur und chemischen Struktur führen können. Außerdem sind
in einigen Fällen
Vorteile bei der Koextrusion von zwei identischen Materialien zu
erkennen – sogar
in Situati onen, in denen kein Unterschied zwischen den beiden Strukturen
im Endprodukt festzustellen ist.
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Allgemeine
Verarbeitungstechniken gemäß der vorliegenden
Erfindung umfassen das Koextrudieren zur Bildung eines Koextrudats
mit oder ohne einen Mischschritt. Das Koextrudat wird allgemein getrocknet
und gebrannt, um einen Keramikkörper
zu bilden. Während
der Verarbeitung kann das Koextrudat typisch zerkleinert, zerbrochen
oder geschnitten werden, um entweder ein beliebig geformtes Teilchen oder
ein Formteilchen zu bilden, und in einigen Fällen wird auch gesichtet, um
ein Schleifkorn einer bevorzugten Größe zu erhalten.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 stellt
eine schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen Schleifkorns dar.
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2 ist
ein Querschnitt des Schleifkorns von 1 entlang
Linie 2-2.
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3 ist
ein Querschnitt des Schleifkorns von 2 entlang
Linie 3-3.
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4 bis 8 sind
mikrophotographische Aufnahmen von nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
hergestellten Schleifkörnern.
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9 ist
eine schematische Darstellung eines Schleifkornherstellungsverfahrens
gemäß bestimmter
Anwendungen der vorliegenden Erfindung.
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10 ist
eine schematische Darstellung eines Schleifkornherstellungsverfahrens
gemäß bestimmter
anderer Anwendungen der vorliegenden Erfindung.
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11 ist
eine schematische Darstellung eines Schleifkornherstellungsverfahrens
gemäß bestimmter
Anwendungen der erfindungsgemäßen Techniken.
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12 ist
eine schematische Querschnittsansicht eines beschichteten Schleifkörpers, in
den Schleifkörner
gemäß bestimmter
Anwendungen der vorliegenden Erfindung eingearbeitet wurden.
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13 ist
eine schematische Querschnittsansicht eines Schleifkörpers aus
gebundenem Schleifmittel, in das Schleifkörner gemäß bestimmter Anwendungen der
vorliegenden Erfindung eingearbeitet wurden.
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14 ist
eine vergrößerte schematische Nahansicht
eines Schleifvlieses, in welches Schleifkörner gemäß bestimmter Anwendungen der
vorliegenden Erfindung eingearbeitet wurden.
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AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
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Der
hier verwendete Ausdruck „Schleifkorn" oder „Schleifteilchen" bezieht sich auf
Keramikkörper,
die zum Schleifen, Schneiden, Glätten
und/oder Polieren benutzt werden. Schleifkörner oder -teilchen im Sinne
dieser Patentanmeldung erstrecken sich typisch über einen Größenbereich
von 30 bis 5000 Mikrometern (größte Abmessung).
Allgemein werden Schleifkörner
oder -teilchen für
kommerzielle Zwecke oder Verkaufszwecke gesichtet oder nach Größe klassifiziert.
Die Größeklassen
werden allgemein durch Sichten mit Sieben definiert. Das Sieb oder
die Größeklassen
sind auf verschiedene Weise und durch verschiedene Normeninstitute
definiert.
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In
den U.S.A. werden typisch ANSI-Normen (American National Standards
Institute) verwendet. Auch Klassifiziersysteme von FEPA (Federation
of European Producers of Abrasives) und JIP (Japanisches International System)
werden allgemein verwendet. Allgemein benutzte Größeklassen
(ANSI) sind 24, 36, 50, 80, 100, 120, 150, 180, 220, 240, 320 und
400. Die Zahl mit Bezug auf eine ANSI-Klasse bezieht sich auf eine
Verteilung von Teilchengrößen laut
Definition im ASNI-Standard B74.18. Die Standards, zum Beispiel
die ANSI-Standards, definieren allgemein Größeklassen, die auf einen bestimmten Schleifkornmengen-Prozentsatz
innerhalb eines Größenbereichs
und eine Begrenzung der außerhalb der
definierten Größe liegenden
Schleifkornmenge bezogen sind. ANSI 320 entspricht allgemein Korngrößen mit
einer maximalen Abmessung von ca. 40–45 Mikrometern; und ANSI 120
bezieht sich allgemein auf Korngrößen, deren größte Abmessung
ca. 150 Mikrometer ist. Eine Größenklasse
kann als „+80 –120" definiert werden,
was bedeutet, dass das Material durch ein Sieb Nr. 80 (USA Standard
Testing Sieves, American Society for Testing and Materials E-11
Specification) hindurchgeht, aber von einem Sieb Nr. 120 zurückgehalten
wird.
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Der
hier verwendete Ausdruck „Innenschicht" bezieht sich auf
eine Region des Keramikmaterials, welches im erwähnten Keramikkörper, wie zum
Beispiel einem Schleifkorn, zu finden ist. Um eine „Innenschicht" aufzuweisen, sollte
die Region des Keramikmaterials, in drei Abmessungen, folgende Eigenschaften
haben: (1) sie sollte im Keramikkörper derart vorhanden sein,
dass sie auf zwei gegenüberliegenden
Seiten durch Keramikmaterial, typisch „verdichtetes" Keramikmaterial,
begrenzt ist; (2) wenn die Schicht in einem ausgewählten Querschnitt betrachtet
wird, muss sich das „Artifakt" der im Querschnitt
betrachteten Schicht (oder der Schichtkante) über eine Länge von mindestens 1 Mikrometer
erstrecken; und (3) wenn sie in einer zum vorerwähnten ausgewählten Querschnitt
orthogonal verlaufenden Richtung betrachtet wird (entweder im Querschnitt oder
als Kantenansicht), sollte sich das Artifakt der betrachteten Schicht über eine
Länge von
mindestens 1 Mikrometer erstrecken. Anders ausgedrückt weist
eine „Innen schicht" eine Abmessung von
mindestens 1 Mikrometer in zwei (orthogonalen) Richtungen auf.
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Der
hier verwendete Ausdruck „Innenschichtkante", bezogen auf die
Betrachtung eines Querschnitts, bezieht sich auf ein Artifakt der
im Querschnitt betrachteten identifizierten Schicht. Um als „Innenschichtkante" bezeichnet werden
zu können,
muss sich das im Querschnitt betrachtete Artifakt kontinuierlich
(d. h. ohne Lücken
oder Unterbrechungen) über
eine Entfernung von mindestens 1 Mikrometer erstrecken.
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Der
hier verwendete Ausdruck „Querschnitt" bezieht sich auf
eine geschnittene, polierte oder in anderer Weise präparierte
Oberfläche
eines Keramikkörpers
oder Schleifkorns, welches die Bestandteile des Korns über seine
Tiefe in einer ausgewählten
Richtung typifiziert (oder darstellt). Ein typisches Verfahren der
Erstellung eines Querschnitts durch ein Schleifkorn ist wie folgt:
zur Herstellung des Schleifmittels würden die Körner in ein Montagematerial,
zum Beispiel EPOMET® Montageharz von Buehler
Ltd., Lake Bluff, IL. eingesetzt. Die Körner und das Montagematerial
werden zu einem zylinderförmigen
Schlitz mit einem Durchmesser von ca. 1,0 Inch (2,54 cm) und einer
Höhe von
0,75 Inch (1,91 cm) geformt. Das montierte Muster wird unter Einsatz
von EPOMET® Poliermittel
und METADI® Diamant-Suspensionen, beide
von Buehler erhältlich,
poliert, um polierte Querschnitte und Muster zu erhalten. Im letzten
Polierschritt wird 1 Mikrometer Diamant-Suspension verwendet. Das
endgültige
Oberflächenfinish dieses
Musters wäre
praktisch frei von Kerben und Kratzern bei Betrachtung unter einem
Lichtmikroskop mit 100×.
Um einen Querschnitt zu erhalten, der orthogonal zu einem ersten
Querschnitt verläuft,
werden die polierten Körner
durch Durchschneiden des Schlitzes mit einer Diamantsäge parallel
zur polierten Oberfläche
aus dem zylinderförmigen
Schlitz entfernt, um eine Wafer von ca. 1 Inch (2,54 cm) Durchmesser
und ca. 0,25 Inch (0,64 cm) Dicke zu erhalten. Ein Segment der Wafer
wird lotrecht zur polierten Oberfläche geschnitten. Die Oberfläche wird
aufrecht in eine Form oder Presse gesetzt, so dass der polierte
Querschnitt parallel zur Formwand verläuft, wobei der Querschnitt
wiederum in EPOMET® eingesetzt wird, um einen
zylinderförmigen
Schlitz zu bilden (wobei die ursprüngliche Oberfläche parallel
zur Wand des Schlitzes verläuft).
Das Formteil wird wie vorbeschrieben poliert, um eine polierte Oberfläche zu bilden,
die lotrecht zur ursprünglichen
polierten Oberfläche
verläuft.
Diese Techniken zur Herstellung von Querschnitten sind Versionen
von gut bekannten und weitverbreitet benutzten Polier- und Querschnittsherstellungstechniken
in der Schleifmittelindustrie. Alle herkömmlichen bekannten Techniken können verwendet
werden. Die obige Spezifikation wurde als Beispiel angegeben.
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Unter
dem hier verwendeten Ausdruck „mindestens
ein" in Verbindung
mit dem Ausdruck „Querschnitt" wird lediglich mindestens
ein möglicher
ausgewählter
Querschnitt verstanden. Er bedeutet nicht, dass alle möglichen
ausgewählten
Querschnitte das angegebene Merkmal aufweisen würden. Um als „mindestens
ein" Querschnitt
bezeichnet werden können,
muss der Querschnitt in einem Winkel verlaufen, derart, dass er
dickenmäßig sowohl
die gesamte Innenschicht als auch mindestens diejenigen Bereiche
des Keramikmaterials beinhaltet, die auf gegenüberliegenden Seiten unmittelbar
an die ausgewählte
Innenschicht angrenzen. Um als „Querschnitt" in diesem Zusammenhang
betrachtet werden zu können,
muss der Schnitt oder Querschnitt in einem mehrschichtigen System
nicht durch alle Schichten hindurchgehen. Ferner muss, um einen Schnitt
als Querschnitt bezeichnen zu können,
der Schnitt nicht vollkommen lotrecht zu einer Erstreckungsebene
oder Erstreckungsfläche
der Innenschicht verlaufen. Es genügt, wenn der Querschnitt in einem
Winkel zur Erstreckung einer Innenschicht verläuft, solange dieser genügend groß ist und,
bei Untersuchung entlang der Schnittlinie, mindestens einem Schnitt
durch die gesamte Erstreckungstiefe der beiden gegenüberliegenden
Abschnitte oder Regionen des Keramikmaterials entspricht, die unmittelbar
an das Artifakt der ersten Innenschicht angrenzen.
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Bei
Betrachtung im Querschnitt wird die erste Innenschichtkante mit
Bezug auf eine unmittelbar angrenzende Region des Keramikmaterials
als „zusammenhängend" betrachtet, wenn
im Querschnitt keine Trennung zwischen der ersten Schicht und der
benachbarten Region entlang der Kontaktlinie (oder Schnittstelle
zwischen den beiden Regionen) sichtbar ist. Eine angrenzende Erstreckung
der Regionen oder Schichten wird hier manchmal als „kontinuierlich und
zusammenhängend" bezeichnet, wenn
sie nicht nur zusammenhängend
ist, sondern zudem weder Lücken
noch einen Mangel an Kontinuität
weder in einer noch in beiden benachbarten Schichten entlang der
Kontaktlinie aufweist. Zum besseren Verständnis sei erwähnt, dass
die Schnittstelle zwischen einer autogen gebundenen Partikulatbeschichtung
auf einem Schleifkern typisch nicht als „kontinuierlich oder zusammenhängend" bezeichnet werden
kann, weil im Querschnitt typisch Lücken in der Beschichtung zu sehen
sind.
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Wenn
in dieser Schrift von einer Schicht oder Schichtkante gesagt wird,
dass sie, in einem Querschnitt betrachtet, eine „kontinuierliche Erstreckung" aufweist, bedeutet
das, dass die Längserstreckung der
Schichtkante, im Querschnitt betrachtet, kontinuierlich und ohne
Unterbrechung verläuft.
Zum Beispiel, wenn auf eine kontinuierliche Längserstreckung von mindestens
30 Mikrometern Bezug genommen wird, bedeutet das, dass sich die
Schichtkante, im Querschnitt betrachtet, ununterbrochen und lückenlos über eine
Distanz von mindestens 30 Mikrometern erstreckt. Eine „kontinuierliche" Erstreckung kann
geradlinig sein oder Kurven, Faltungen, Biegungen oder Knoten aufweisen.
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Wenn
in dieser Schrift ein Material mit dem Ausdruck „auf Aluminiumoxidbasis" gekennzeichnet wird,
bedeutet das, dass dieses Material mindestens 50 Gewichtsprozent
Al2O3, auf theoretischer
Oxidbasis berechnet, aufweist. Der Ausdruck „auf Aluminiumoxidbasis" kann mit Bezug auf
eine besondere Schicht oder Region allein oder mit Bezug auf ein Korn
insgesamt benutzt werden. Eine Schlussfolgerung, dass ein erwähntes Material „auf Aluminiumoxidbasis" beruht, kann in
manchen Fällen
(a) von analytischen Messungen, (b) von Berechnungen aufgrund von
Ausgangsmaterialien oder (c) von beiden abgeleitet werden.
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Der
hier verwendete Ausdruck „größte Breitenabmessung" mit Bezug auf ein
im Querschnitt betrachtetes Schleifkorn bezieht sich auf die von
Außenkante
zu Außenkante
eines Schleifkorns in der ausgewählten
Querschnittsansicht gemessene längste
Abmessung. In Verbindung mit dieser Definition ist es nicht erforderlich,
den Querschnitt so zu wählen,
dass er die größte Abmessung
des Schleifkorns insgesamt reflektiert. Theoretisch gesehen, wenn
das Schleifkorn ein perfekter langer Zylinder wäre und der Querschnitt lotrecht
zu einer Längsachse
und parallel zu den Endflächen
gemessen würde, wäre die „größere Breitenabmessung" für die Ansicht der
Zylinderdurchmesser, trotz der Tatsache, dass die größte Abmessung
des ausgewählten
Zylinders seine Länge
entlang der Längsachse
ist.
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Der
hier verwendete Ausdruck „Außenumfang" als Definition eines
Teils eines Schleifkorns bezieht sich auf eine außenliegende
Fläche
oder Kante des Schleifkorns. Wenn das Schleifkorn ein Korn ist, das „beschichtet" wurde, bedeutet
der Ausdruck „Außenumfang" die Außenfläche der
Beschichtung.
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Wenn
in dieser Schrift angegeben wird, dass zwei Regionen, Schichten,
Teile oder Phasen sich bezüglich
der „Mikrostruktur" voneinander unterscheiden,
bedeutet das, dass es bei der Betrachtung im Querschnitt, visuell
oder mit Hilfe einer mikroskopischen Technik, Unterschiede in der
Anordnung, der Form, Größe oder
dem Muster von Teilchen, Kristallen oder Bestandteilen zwischen
den beiden miteinander verglichenen Regionen, Schichten, Teilen
oder Phasen gibt. Zum Beispiel, wenn eine verdichtete nukleierte
Innenschicht durch ein verdichtetes nicht-nukleiertes Keramikmaterial
gebunden wird, würde
ein mit Hilfe von Feuerätzung
(bei ca. 1250°C
für 20–30 Minuten)
hergestellter Querschnitt bei Betrachtung unter einem Rasterelektronenmiskroskop
(SEM) typisch einen sichtbaren Unterschied zwischen den Regionen
aufweisen.
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Der
hier verwendete Ausdruck „verdichtet" mit Bezug auf einen
Teil eines Schleifkorns bedeutet, dass das Schleifkorn (im Querschnitt
betrachtet) keine signifikante Menge eines roten Farbstoffs zu absorbieren
scheint. Ein geeigneter Rottest zur Bestimmung der Verdichtung wäre wie folgt:
Ein Tropfen roter Farbstoff (z. B. „P303 A Penetrant" von Uresco Androx
of Ceritos, CA) wird auf einen polierten Querschnitt des Innenschichten
aufweisenden Schleifkorns aufgebracht. Anschließend wird der Farbstoff mit
Wasser abgewaschen. Verdichtetes Keramikmaterial absorbiert keine
signifikante Menge Farbstoff, während
nicht verdichtetes Keramikmaterial den Farbstoff absorbiert, wobei
eine rötliche
oder rosa Tönung
zurückbleibt.
Es wird darauf verwiesen, dass in der Schleifmittelindustrie allgemein
Härte-
oder Mikrohärtetests
verwendet werden, um die theoretische Dichte von Körnern und
somit das Ausmaß der
Verdichtung zu ermitteln.
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Wenn
in dieser Schrift angegeben wird, dass zwei Regionen, Schichten,
Teile oder Phasen sich bezüglich
der „Zusammensetzung" voneinander unterscheiden,
bedeutet das, dass man fähig
ist, unterschiedliche Mengen von Elementen oder Bestandteilen mit
Hilfe von Scann-Techniken oder mikrospektroskopischen Techniken
unter Einsatz eines oder mehrerer Rückstreuelektronen-Scannverfahren nachzuweisen
(z. B. EDX-Mikroanalyse, EELS (Energieverlust-Spektroskopie), Verwendung
einer Elektronenmikrosonde oder FTIR (Fourier-Transform-Infrarot-Spektroskopie)).
Der Schluss, dass ein Unterschied in der Zusammensetzung besteht,
kann aber typisch auch aus der Kenntnis heraus gezogen werden, dass
die Schichten von zwei oder mehr Zusammensetzungen abgeleitet wurden,
die gewisse unterschiedliche Bestandteile aufwiesen.
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Wenn
in dieser Schrift angegeben wird, dass zwei Regionen, Schichten,
Teile oder Phasen bezüglich
der Kristallstruktur „ununterscheidbar" voneinander sind,
ist damit gemeint, dass bei Betrachtung im Querschnitt, visuell
oder unter Einsatz von Licht- oder Elektronenmikroskopietechniken,
die Mikrostrukturen der beiden miteinander verglichenen Schichten, Regionen,
Teile oder Phasen visuell bezüglich
der Mikrostrukturmerkmale nicht voneinander unterschieden werden
können.
Diese Schlussfolgerung kann typisch gezogen werden, wenn die beiden
Regionen aus der gleichen Zusammensetzung gefertigt wurden.
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Wenn
in dieser Schrift angegeben wird, dass zwei Schichten, Regionen,
Teile oder Phasen bezüglich
der Zusammensetzung "ununterscheidbar" voneinander sind,
ist damit gemeint, dass man nicht fähig ist, unterschiedliche Mengen
von Elementen oder Bestandteilen mit Hilfe von Scann-Techniken oder mikrospektroskopischen
Techniken wie zum Beispiel Rückstreuelektronen-Scannverfahren, EELS
(Energieverlust-Spektroskopie), einer Elektronenmikrosonde oder
FTIR (Fourier-Transform-Infrarot-Spektroskopie)
nachzuweisen.
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Im
Allgemeinen weisen erfindungsgemäße Schleifkörner Strukturen
auf, die eine Innenschicht beinhalten. In vielen Fällen sind
mehrere Innenschichten vorhanden. Es folgt nun eine ausführliche Beschreibung,
die sich auf die Erstellung, Identifikation und Kennzeichnung der Innenschichtstruktur
bezieht. Im Allgemeinen können
Schleifkörner
mit Innenschichten entweder durch Artifakte anhand der Betrachtung
oder eines anderweitigen Nachweises ihrer Querschnitte oder durch
Herleitung aus der benutzten Verarbeitungstechnik identifiziert
werden. Das Vorhandensein der Innenschichten ergibt sich im Allgemeinen
ohne weiteres aus den hier beschriebenen bevorzugten Herstellungsverfahren.
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Die
typische bevorzugte Verarbeitung zur Erzeugung von Innenschichtstrukturen
gemäß der vorliegenden
Offenbarung umfasst ein Verfahren, bei dem während der Verarbeitung eine
Koextrusion von zwei oder mehr Zusammensetzungen wie z. B. Sols stattfindet.
Der Schritt des Koextrudierens kann kontinuierlich oder diskontinuierlich
sein. Mehrschichtige stratifizierte Systeme können durch mehrfache Extrusionen
oder durch Aufnahme eines Koextrusions-Mischschritts, wie unten
beschrieben, erzeugt werden. Jede der zwei oder mehr Sol-Zusammensetzungen,
die extrudiert werden, kann umfassen:
- 1. Aluminiumoxidhydrat-Sols
oder Sol-Gel-Zusammensetzungen;
- 2. Alpha-Aluminiumoxid-Sols oder Sol-Gel-Zusammensetzungen; zum Beispiel Boehmit-basierte
Zusammensetzungen;
- 3. Übergangs-Aluminiumoxidpulver-Zusammensetzungen;
- 4. Lösungen
des Aluminiumoxidvorgängers;
oder
- 5. Hybridzusammensetzungen, die eine oder mehrere der obigen
Zusammensetzungen enthalten.
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Im
Allgemeinen können
die zur Herstellung des Schleifkorns verwendeten Techniken außer dem Schritt
des Koextrudierens herkömmliche
Verfahrenstechniken, wie zum Beispiel in den US-Patenten Nummer
4 314 827 (Leitheiser), 4 881 951 (Wood); 4 770 671 (Monroe), 4
744 802 (Schwabel), 4 623 364 (Cottringer et al.) und 5 227 104
(Bauer) beschrieben, umfassen.
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Erfindungsgemäße Schleifkörner auf
Aluminiumoxidbasis weisen schichtartige Strukturen auf. Die Körner umfassen
typisch Keramikteilchen einschließlich mindestens einer Aluminiumoxid-basierten
Innenschicht. In typischen Körnern
hat die Aluminiumoxid-basierte Innenschicht eine erste Abmessung
von mindestens 10 Mikrometern (typisch mindestens 30 Mikrometer
und am typischsten mindestens 50 Mikrometer) und eine zweite, zur
ersten orthogonale Abmessung von mindestens 10 Mikrometern (wiederum
typisch mindestens 30 Mikrometer und am typischsten mindestens 50
Mikrometer). In vielen Fällen
erstreckt sich die Schicht, im Querschnitt betrachtet, ganz durch
die Körner
hindurch. Für
viele Körner
kann das Vorhandensein einer solchen Innenschicht durch Auswertung
von Schichtartifakten in polierten Querschnitten bestätigt werden.
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Im
Allgemeinen wird das vorher Gesagte bei Bezugnahme auf die schematischen
Darstellungen in den 1, 2 und 3 verständlich. 1 zeigt
eine schematische Darstellung eines ausgewählten (hypothetischen) Korns. 2 zeigt
eine schematische Darstellung eines polierten Flächenquerschnitts entlang Linie
2-2 von 1. 3 zeigt einen
zum Querschnitt in 2 allgemein orthogonalen Querschnitt
entlang Linie 3-3 von 2.
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In 1 werden
Artifakte der mehrfachen Schicht von der Seitenkante aus betrachtet.
Das betreffende dargestellte Korn zeigt deutlich Schichten in der
ausgewählten
Ansicht. Zehn dieser Schichten würden
Innenschichten gemäß der hier
angegebenen allgemeinen Definitionen sein (in der Annahme, dass
der benutzte Maßstab
angebracht ist). Angenommen, die Schichten der schema tischen Darstellung
in 1 umfassen zwei verschiedene Materialien. Genauer
gesagt bestehen die im Bild oberste Schicht und die von dort aus
abwechselnden Schichten (d. h. die Schichten 3, 5, 7 und 9,
von oben abgezählt)
aus dem ersten Material, und die Schichten 2, 4, 6, 8 10 und 12,
von oben abgezählt,
aus dem zweiten Material. Man beachte, dass die Schichten sich allgemein
ganz durch das Korn hindurch erstrecken. Beispielsweise sei angenommen,
dass die Materialien sich nur dadurch unterscheiden, dass die ersten Keramikschichten
sich aus der Extrusion eines Materials mit einem darin enthaltenen
nukleierenden Agenz ergaben; und dass die zweiten Keramikschichten
sich aus der Extrusion einer Zusammensetzung ergaben, die kein nukleierendes
Agenz enthielt.
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In 2 und 3 werden
Querschnittsartifakte der Innenschichten betrachtet. Wie die Figuren zeigen,
allgemein als Ergebnis der Art – typisch
Koextrusion – in
der die Schichten gebildet wurden, reflektieren die Schichten Konturen
ohne Zwischenraum. Zum Beispiel weist die mit 4 nummerierte Schicht
in 2 einen Knoten auf, der auf die mit 5 nummerierte
Schicht übergreift.
Ein Knoten ist eine Falte oder Biegung in der Schicht, die währen der
Koextrusion durch Druck- bzw. Fließunterschiede gebildet wurde.
Signifikant ist die Tatsache, dass benachbarte Schichten Nr. 4, 3 und 2 ähnliche
Knoten aufweisen.
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Mit
Bezug auf 2 und 3 sind die
betrachteten Artifakte Schichtkanten. Man beachte, dass die Schichtkanten
orthogonal zur Schichterstreckung durch den assoziierten Teil des
Korns 10 hindurch oder in einem Winkel dazu verlaufen können. Der
für den
Querschnitt ausgewählte
Winkel ist relativ unwichtig, solange er die Anwesenheit oder Abwesenheit
von Schichten reflektiert, die an die zur Betrachtung ausgewählten Innenschichten
angrenzen. Zum Beispiel grenzen Schicht 1 und 3 auf
gegenüberliegenden
Seiten an die Innenschicht 2 an.
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Die
Struktur der in 2 dargestellten Art reflektiert „kontinuierliche" und „zusammenhängende" Schichten. Hinsichtlich
der Kontinuität
(kontinuierliche Beschaffenheit) der Schicht sei beispielsweise auf
die Schichten 2, 3 und 4 verwiesen. Jede
Kante der Schicht 3 verläuft in ihrer Erstreckung kontinuierlich
mit den Schichten 2 und 4 durch den ganzen Querschnitt
hindurch, d. h. von der linken Seite des Korns bis zur rechten Seite.
Das heißt,
sie enthält zwar
Biegungen, Faltungen und Kurven, aber weder Unterbrechungen noch
Lücken.
Weiterhin hängt
die Schicht 3, im Querschnitt betrachtet, ganz mit den Schichten 2 und 4 zusammen.
Das heißt,
es gibt zwischen diesen Schichten weder Abstände noch Lücken, d. h. sie sind nicht
voneinander getrennt. Außerdem
verlaufen beide kontinuierlich in ihren jeweiligen Erstreckungen
entlang ihrer betrachteten Schnittstelle.
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Strukturen
der Art, wie sie in 1 bis 3 schematisch
dargestellt wurden, können
ohne weiteres durch im Folgenden beschriebene Koextrusionstechniken
gewonnen werden. Die Anzahl der in jedem gegebenen Schleifkorn betrachteten
Schichten wird u. a. durch folgende Kriterien bestimmt: die Anzahl
der koextrudierten Schichten, das Ausmaß, in dem die Koextrusion gemischt
wird, und die Größe der Teilchen,
bis zu der die Koextrusion gemahlen oder gebrochen wird. Nicht jedes
aus dem Koextrusionsprozess resultierende Korn muss unbedingt alle Schichten
reflektieren, die aus der Koextrusion oder dem Mischen der Koextrusion
resultieren. Der Grund ist mindestens, dass durch das Brechungs-
und Mahlverfahren Kornfragmente entstehen, die kleinere Abmessungen
aufweisen als solche, die alle mit dem Verfahren hergestellte Körner reflektieren. Wenn
jedoch Koextrusionsverfahren der hier beschriebenen Art eingesetzt
werden und die untersuchten Körner
eine Größe (durchschnittliche
größte Abmessung)
von mindestens 30 (typisch mindestens 50, oft mindestens 70 und
in vielen Fällen
von mehr als 100) Mikrometern aufweisen, ist typisch mindestens
eine Innenschicht ohne weiteres in mindestens einem ausgewählten Querschnitt
nachweisbar.
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Das
Ausmaß,
bis zu dem die Artifakte der Schichten betrachtet werden können, hängt selbstverständlich vom
ausgewählten
Querschnitt ab. Nicht jeder mögliche
Querschnitt reflektiert die Struktur einer Innenschicht. Es könnte zum
Beispiel ein Querschnitt in einem Winkel durch das Korn erstellt
werden, derart, dass der Querschnitt nur durch eine Schicht verläuft. Das
bedeutet nicht, dass das Korn keine Innenschicht aufweist, sondern
lediglich, dass der gewählte
Querschnitt nicht zweckmäßig zur
Betrachtung oder zum Nachweisen der Innenschicht ist.
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Wenn
während
der Koextrusion eine Unterbrechung in der Extrusion eines oder mehrerer
der koextrudierten Materialien eintritt, kann das resultierende
Produkt Innenschichten aufweisen, bei denen es an Kontinuität mangelt.
Zum Beispiel wäre
nicht jede ausgewählte
Innenschicht kontinuierlich an einer Seite durch eine ausgewählte Schicht
begrenzt. Dies ist logisch, da während
der Koextrusion die Extrusion einer der Schichten unterbrochen wurde, während eine
andere Schicht weiter extrudiert wurde.
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Im
Allgemeinen können
Schleifkörner,
die nach den hier beschriebenen Extrusions- oder Koextrusionsverfahren
hergestellt werden, manchmal als „Sol-Schleifkörner oder
Schleifteilchen bezeichnet werden. Das bedeutet, dass das, was extrudiert
oder koextrudiert wird, mindestens zum Teil eine Sol- oder Sol-Gel-Zusammensetzung,
wie sie hier beschrieben ist, aufweist.
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Man
betrachte 4. 4 ist ein
Foto eines gebrannten, aber nicht gebrochenen oder gemahlenen Koextrusionsproduktes
gemäß Beispiel
2, wobei das Bild durch Lichtmikroskopie aufgenommen wurde. Der
Maßstab
ist 0,50 mm oder 500 Mikrometer. Die Stäbe, die sich aus der Koextrusion
ergeben, zeigen deutlich die stratifizierte oder mehrschichtige
Konstruktion. Die Stäbe
in 4 sind das koextrudierte Produkt am Schluss der
beschriebenen Trocknungs-, Kalzinierungs- und Sinterschritte. Typisch
für die
Herstellung von Schleifkörnern
würden die
in 4 dargestellten Stäbe vor dem Sintern zu feineren
Körnern
oder Teilchen zerkleinert oder gebrochen, die sodann zum Einsatz
oder Verkauf (nach dem Brennen) nach Korngröße gesichtet oder klassifiziert
würden.
Wie aus der Beschreibung von Beispiel 2 ersichtlich, kamen in der
Koextrusion zwei verschiedene Sol-Gel-Zusammensetzungen mit Faltung zur
Erzeugung der mehrschichtigen Struktur zum Einsatz.
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In 5,
einer Querschnittsansicht, die wie hier beschrieben präpariert
wurde, sind die in 4 veranschaulichten Stäbe dargestellt.
Der Maßstab beträgt 0,25
mm (250 Mikrometer). Die Mehrfachschichten sind deutlich in den
beiden polierten Querschnitten erkennbar. In dem Querschnitt in
der unteren linken Ecke des Bildes ist zu sehen, dass die Mehrfachschichten
nicht „flach" oder „gerade" sind. Vielmehr zeigen
sie Faltungen, Biegungen oder Wellen in ihrem Verlauf von einer
Seite des Querschnitts zur anderen. Wie zu sehen ist, neigen die
Schichten auf gegenüberliegenden
Seiten jeder beliebigen ausgewählten
Innenschicht dazu, der gleichen Kontur zu folgen. Ferner ist die
Kontinuität
der verschiedenen Innenschichten erkennbar. Das heißt, sie
erstrecken sich allgemein kontinuierlich und ununterbrochen über große Teile
des Querschnitts hinweg.
-
Im
Allgemeinen, wenn Stäbe
gemäß 4 und 5 (entweder
vor oder nach dem Sintern) zu Schleifkörnern oder Schleifteilchen
zerkleinert und gesichtet werden, weisen die resultierenden Schleifkörner oder
Schleif teilchen im Querschnitt Merkmale auf, die denen in der Ansicht
der Stäbe
entsprechen. Die Körner
wären selbstverständlich mit
Bezug auf die größte Abmessung
typisch wesentlich kleiner als die Stäbe, aus der sie gebildet wurden.
-
Als
Nächstes
wird auf 6 verwiesen. In 6 sind
Stäbe ähnlich denen
in 4 im Querschnitt dargestellt. Man beachte jedoch
insbesondere den Stab in der oberen rechten Ecke von 6. Dieser
Stab wurde zweimal quer durchgeschnitten, ähnlich der schematischen Darstellung
von 3 und zeigt allgemein eine perspektivische Ansicht,
so dass man um die „Ecke" des Querschnitts
sehen kann. Daran ist zu erkennen, dass die im Querschnitt sichtbaren
Artifakte, zum Beispiel die dunklen Linien, Artifakte von Innenschichten
sind, da die Schichten um die „Ecke
herum" und nach
unten oder über
den orthogonalen Querschnitt hinweg verfolgt werden können. Das
heißt,
es sind alle drei (orthogonalen) Abmessungen der Schichtartifakte
(Länge,
Breite, Dicke) zu sehen. Aus einer dargestellten Ansicht ähnlich 6 ist
ersichtlich, dass die ausgewertete Struktur eine stratifizierte
oder schichtartige Struktur ist. Der Maßstab in 6 beträgt 0,25
mm (250 Mikrometer).
-
Als
Nächstes
sei 7 betrachtet. 7 ist eine
stark vergrößerte, mit
dem Rückstreuelektronen-Scannverfahren
erstellte mikrophotographische Aufnahme, die eine Schnittstelle
zwischen zwei koextrudierten Phasen in einem Stab darstellt, wie
er allgemein in 4–6 veranschaulicht
ist. Die Phase im linken Teil von 7 ist eine
aus der Nukleation mit Eisenoxid resultierende Phase, und die Phase
im rechten Teil ist eine „zellulare" Phase, die aus einer
extrudierten Phase resultiert, die kein Eisenoxid nukleierendes
Agenz enthielt. Im Allgemeinen besteht, wie hier charakterisiert,
ein „intimer" Kontakt zwischen
den beiden Phasen im mittleren Teil der Figur. Das heißt, die
Phasen sind nicht voneinander getrennt. Mit Bezug auf 7 sei
auf den 1-Mikrometer-Maßstab
in der unteren rechten Ecke des Fotos verwiesen.
-
Als
Nächstes
soll 8 betrachtet werden. 8 ist eine
mikrophotographische Aufnahme in einer perspektivischen Ansicht
einer anderen Ausführungsform
von Schleifstäben,
die gemäß der vorliegenden
Erfindung hergestellt wurden. Die zwei Schichten in ihrem spiralförmigen Verlauf
entlang der Länge
des Stabs sind gut zu sehen.
-
Anhand
der schematischen Darstellungen in 1–3 und
der Fotos tatsächlicher
Beispiele in 4–8 sind bestimmte
allgemeine Prinzipien und Beobachtungen bezüglich der bevorzugten erfindungsgemäßen Schleifkörner zu
erkennen. Typisch weisen die Körner
mindestens eine Innenschicht auf, die, wie auch der Querschnitt
zeigt, ein kontinuierliches Artifakt von mindestens 10, typisch
mindestens 30, typischer von mindestens 50, oft mindestens 70 und
in vielen Fällen
100 oder mehr Mikrometer Länge ist.
Das Artifakt kann gerade sein oder kontinuierlich durch Kurven usw.
hindurch verlaufen. Im Allgemeinen ist zu sehen, dass das Material
auf gegenüberliegenden
Seiten der Schicht oder des Schichtartifakts ebenfalls kontinuierlich
ist und allgemein mit der Schicht oder dem Schichtartifakt zusammenhängt. Das
heißt,
es gibt allgemein keine Trennung zwischen der Schicht und den benachbarten
Materialien auf gegenüberliegenden
Seiten; und die Materialien, die allgemein auf gegenüberliegenden
Seiten an die Schicht angrenzen, erstrecken sich selbst kontinuierlich über mindestens
10, typisch über
mindestens 30, typischer über
mindestens 50, oft über
mindestens 70 und in vielen Fällen über mindestens
100 Mikrometer. In manchen Fällen
ist zu sehen, dass das Schichtartifakt, im Querschnitt betrachtet,
sich kontinuierlich über
mindestens 50%, vorzugsweise über mindestens
75% der Distanz, über
die größte Abmessung
des Schleifkorns hinweg erstreckt.
-
Wenn
die Schicht in ihrer Erstreckung über den betrachteten Querschnitt
hinweg betrachtet wird, kann sie dadurch charakterisiert werden,
dass sie einen Außenumfang
des Schleifkorns in zwei beabstandeten Orten schneidet. Es ist ferner
bekannt, dass Systeme mit mehrfachen Innenschichten anhand der hier
beschriebenen Techniken ohne weiteres herzustellen und identifizierbar
sind.
-
Es
ist zu erkennen, dass eine Schicht, die durch Faltungen, Biegungen
oder Knoten verläuft,
typisch unmittelbar benachbarte Schichten aufweist, die ähnliche
Faltungen, Biegungen oder Knoten durchlaufen. Dies ist ein Ergebnis
des typischen Herstellungsverfahrens, nämlich der Koextrusion. Es ist jedoch
möglich,
dass dieser Effekt nicht durch das ganze System verläuft, wenn
sehr viele Schichten vorhanden sind.
-
Die
Erstellung von zwei Querschnitten, d. h. eines ersten Querschnitts
und eines orthogonalen Querschnitts, um eine Schicht in mehreren
Abmessungen zu charakterisieren oder auszuwerten, ist in 3 und 6 veranschaulicht
und ohne weiteres verständlich.
-
Eine
Vielfalt wünschenswerter
Merkmale kann mit den hier beschriebenen Techniken verwirklicht
werden. Zum Beispiel kann eine relativ teure Komponente in eine
oder mehrere, aber nicht in alle der koextrudierten Zusammensetzungen
aufgenommen werden. Das Schleifkorn kann mit bestimmten, sich aus
der Komponente ergebenden Vorteilen versehen werden, ohne dass in
der Zusammensetzung insgesamt, aus der die Körner gebildet werden, gewichtsmäßig ganz
so viel von der Komponente verwendet werden muss. Ein Beispiel hierfür ist in
Versuch 2 beschrieben. Das in einer der Schichten in Beispiel 2
verwendete Zirkondioxid ergibt eine Schicht, die relativ hart ist
und wünschenswerte
Fragmentiermerkmale hinsichtlich des Einsatzes von Schleifmitteln
aufweist. Aufgrund des beschriebenen Koextrusionsverfahrens muss das
Zirkondioxid nicht durch das ganze Korn hindurch verteilt sein,
vielmehr genügt
schon eine nur in bestimmte Schichten eingebrachte, geringere Menge
Zirkondioxid, um ein vorteilhaftes Schleifmittel bereitzustellen.
-
Es
ist auch vorauszusehen, dass es in manchen Systemen wünschenswert
sein kann, wenn Schichten unterschiedliche Eigenschaften aufweisen,
um gewünschte
betriebliche Effekte zu erzielen. Diese können ohne weiteres mit den
beschriebenen Techniken verwirklicht werden.
-
Unter
den Zusammensetzungstypen, die als „Sol-Gele" oder „Sols" in den hier beschriebenen Techniken
eingesetzt werden können,
befinden sich dispersionsartige Zusammensetzungen. Der Ausdruck „dispersionsartige
Zusammensetzungen" und deren
Varianten beziehen sich auf Zusammensetzungen, in denen das Keramikaluminiumoxid
oder der Keramikaluminiumoxidvorgänger in der Form eines suspendierten
Feststoffs vorkommt. Das heißt, der
Keramikaluminiumoxidvorgänger
ist nicht gelöst. Dispersionsartige
Zusammensetzungen, die in Sol-Gel-Techniken zur Herstellung von
Keramikerzeugnissen eingesetzt werden können, sind gut bekannt. Siehe
US-Patente Nr. 4 881 951 (Wood et al.); 4 770 671 (Monroe et al.);
4 744 802 (Schwabel); 4 574 003 (Gerk); 4 314 827 (Leitheiser et
al.); 4 623 364 (Cottringer et al.); 4 964 883 (Morris et al.);
5 201 916 (Berg et al.); 5 728 184 (Monroe); 5 776 214 (Wood); 5
779 743 (Wood); 6 206 942 (Wood); 5 293 935 (Wood).
-
Eine
typische nützliche
dispersionsartige Zusammensetzung (oder ein Sol) besteht aus einer
Mischung aus flüssigem
Medium und Alpha-Aluminiumoxidmonohydrat (typisch Boehmit), obwohl
auch andere Hydrate verwendet werden können. Das Boehmit (oder ein
anderes Hydrat) kann durch irgendeine der verschiedenen herkömmlichen
Techniken hergestellt oder im Handel bezogen werden.
-
Geeignetes
Boehmit ist im Handel erhältlich, zum
Beispiel unter den Markenbezeichnungen „DISPERSAL" von Condea Chemie GmbH, Hamburg, Deutschland,
und „DISPAL", „CATAPAL
A", „CATAPAL
B" und „CATAPAL
D" von Condea Vista
Chemical Co., Houston, Texas, USA. Zu anderen im Handel erhältlichen
Boehmiten, die nützlich
sein können,
gehören
diejenigen von LaRoche Industries, Atlanta, GA, z. B. unter den
Markenbezeichnungen „VERSAL 150", „VERSAL
250", „VERSAL
450", „VERSAL 700", „VERSAL
850" und „VERSAL
900" (siehe z. B. US
Patent Nr. 5 728 184). Die kommerziell erhältlichen Aluminiumoxidmonohydrate,
auf die oben Bezug genommen wurde, sind in Alpha-Form, relativ rein
(mit möglicherweise
relativ kleinen Hydratphasen, außer Monohydrat) und weisen
Bereiche mit hohem Flächeninhalt
auf.
-
Wenn
Boehmit in den erfindungsgemäßen Verfahren
verwendet wird, sollte das ausgewählte Boehmit vorzugsweise eine
durchschnittliche Kristallitgröße von weniger
als ca. 20 Nanometer (oder besser noch weniger als ca. 12 Nanometer)
aufweisen, wobei unter „Kristallitgröße die längste Abmessung eines
Kristallits verstanden wird.
-
Wie
aus den angegebenen Referenzen ersichtlich, kann eine Vielfalt von
flüssigen
Medien, sowohl organischen als auch anorganischen, als Flüssigkeit
für die
Dispersion verwendet werden. Hierzu gehören Wasser, Alkohole (typisch
C1-C6 Alkohole), Hexan
und Heptan. Im Allgemeinen ist Wasser (am besten entionisiertes
Wasser) das bevorzugte und am weitesten verbreitet eingesetzte flüssige Medium, hauptsächlich aus
Verfügbarkeits-
und Kostengründen.
In einigen Fällen
ist vielleicht lauwarmes Wasser das Beste. In anderen Fällen kann
warmes oder heißes
Wasser wünschenswert
sein.
-
Wenn
der Aluminiumoxidvorgänger
Boehmit ist, enthält
the Dispersion typisch mindestens 10 Gewichtsprozent entionisiertes
Wasser, üblichere
Werte liegen zwischen ca. 20 und 80 Gewichtsprozent Wasser. Typische,
bevor zugte Dispersionen enthalten von ca. 2 bis ca. 80 Gewichtsprozent
Alpha-Aluminiumoxidmonohydrat (typisch Boehmit), typische Werte
liegen zwischen ca. 30 und 65 Gewichtsprozent. Die Gewichtsprozente
basieren auf der Summe aus Hydrat und flüssigem Träger ohne Rücksicht auf Hilfs- oder Zusatzstoffe.
In einigen Fällen
kann der Aluminiumoxidvorgänger
ein wiederaufbereitetes Material aus vorhergehenden Verfahren, wie
in US-Patent Nr. 4 314 827 (Leitheiser et al.) beschrieben, sein.
-
Ein
Peptisieragenz oder Dispersionshilfsmittel kann verwendet werden,
um eine stabile Sol- oder kolloide Dispersion zu erzeugen. Zu monoprotischen Säuren, die
als Peptisieragenz verwendet werden können, gehören Essigsäure, Salzsäure, Ameisensäure und
Stickstoffsäure.
Stickstoffsäure,
besonders mit Boehmit-Sols, wird bevorzugt. Multiprotische Säuren sollten
normalerweise vermieden werden, da sie die Dispersion oder das Sol
schnell gelieren können,
so dass die Handhabung und Einmischung in zusätzliche Komponenten erschwert
würde.
Einige kommerzielle Quellen von Boehmit enthalten einen Säuretiter
(z. B. Essig-, Ameisen- oder Stickstoffsäure), um die Bildung einer
stabilen Dispersion zu unterstüzen.
-
Es
lohnt sich, Antischaummittel einzusetzen, um die beim Mahlen oder
Rühren
vorkommende Schaum- oder Blasenbildung zu reduzieren. Zu geeigneten
Antischaummitteln gehören
Zitronensäure und
ihre Salze. Ein Antischaummittel wird typisch in Mengen von ca.
1 Gewichtsprozent des in der Dispersion enthaltenen Aluminiumoxids
(auf theoretischer Oxidbasis) eingesetzt.
-
Geeignete
Verfahren zum Mischen der Dispersion sind z. B. das Mischen in Kugelmühlen, Vibrationsmühlen und/oder
Kolloidmühlen
(Highshearmixing). Highshearmixing (Rühren und Zerkleinern) ist das
bevorzugte Mischverfahren. Zu geeigneten Mixern gehören Kübelmixer
(z. B. erhältlich
von Sears Roebuck & Company),
Sig mablattmixer (z. B. erhältlich
von Paul O. Abbe, Inc., Little Falls, NJ) und Highshearmixer (z.
B. erhältlich
von Charles Ross & Son
Co., Hauppauge, NY). Andere geeignete Mixer sind erhältlich von
Eirich Machines, Inc., Gurnee, IL; Hosokawa-Bepex Corp., Minneapolis,
MN (einschließlich
eines Mixers erhältlich
unter der Markenbezeichnung Schugi Flex-O-Mix, Modell FX-160), und
Littleford-Day, Inc., Florence, KY.
-
Es
ist auch möglich,
falls gewünscht,
das Mischen in einem Extruder vorzunehmen. Dieser Extruder kann
ein Einschnecken- oder Doppelschneckenextruder sein.
-
Auch
Dispersionen (oder Sols) aus Alpha-Aluminiumoxidteilchen oder Alpha-Aluminiumoxidvorgängerteilchen
(außer
Hydraten) können
verwendet werden. Im Allgemeinen sind die Techniken hierfür ähnlich wie
die für
Hydrate.
-
Ein
bevorzugtes Alpha-Aluminiumoxidmaterial wird zum Verkauf unter der
Markenbezeichnung „AKP-50" von Sumitomo Chemical,
Japan, angeboten. Verschiedene Übergangsaluminiumoxide,
wie man sie zur Herstellung der zweiten bevorzugten Aluminiumoxid-basierten
Dispersion einsetzen kann, sind z. B. chi-Aluminiumoxid, gamma-Aluminiumoxid, eta-Aluminiumoxid
und Mischungen derselben. Ein geeignetes Übergangsaluminiumoxid, welches chi-Aluminiumoxid
enthält,
ist unter der Markenbezeichnung „AA100W" von Alcan Corp., Cleveland, OH, erhältlich.
-
Das
Aluminiumoxidpartikulatmaterial, aus dem die Dispersion gebildet
wird, enthält
vorzugsweise Pulverstoff mit einer derartigen Teilchengrößenverteilung,
dass nicht mehr als ca. 0,5 Gewichtsprozent größer als 2 Mikrometer sind,
und dass vorzugsweise nicht mehr als 5 Gewichtsprozent größer als
1 Mikrometer (Durchmesser oder längste
Abmessung) sind. Vorzugsweise liegt die Teilchengröße in einer Größenordnung,
die um ca. 75 Ge wichtsprozent kleiner als ca. 0,7 Mikrometer, mehr
bevorzugt um ca. 99 Gewichtsprozent kleiner als ca. 0,7 Mikrometer
ist. Solches Partikulatmaterial bildet nicht nur schnell die Dispersion,
sondern stellt auch einen nützlichen
Vorgänger
für das
gewünschte
gesinterte Produkt bereit. Teilchengrößen innerhalb der bevorzugten
Bereiche können
aus im Handel erhältlichen
Materialien erhalten werden, oder können beispielsweise durch Zerkleinern
oder Mahlen einer Alulminiumoxidquelle in einer Kugelmühle (nass
oder trocken) hergestellt werden.
-
Wie
bei den oben beschriebenen Hydraten kann eine Vielfalt von flüssigen Medien
(sowohl organischen als auch anorganischen) als Flüssigkeit
für die
Dispersion verwendet werden. Hierzu gehören Wasser, Alkohole (typisch
C1-C6 Alkohole),
Hexan und Heptan. Im Allgemeinen ist Wasser (am besten entionisiertes
Wasser) das bevorzugte und am weitesten verbreitet eingesetzte flüssige Medium,
hauptsächlich
aus Verfügbarkeits-
und Kostengründen.
-
Im
Allgemeinen richtet sich das bevorzugte Verhältnis von flüssigem Medium
zu Aluminiumoxidpulver nach der Teilchengrößenverteilung, bezogen auf
den Oberflächenbereich
des Pulvermaterials. Wenn Wasser verwendet wird, werden typisch
Gewichtsverhältnisse
(d. h. flüssiges
Medium zu Rohpulvermaterial) innerhalb eines Bereichs von ca. 1
: 6 zu 15 : 1 gewählt,
obwohl auch Verhältnisse
außerhalb
dieses Bereichs nützlich
sein können.
Vorzugsweise ist typisch der Einsatz von zuviel Flüssigkeit
zu vermeiden, um das Ausmaß der
nachfolgenden Trocknung so klein wie möglich zu halten. Die Menge der
eingesetzten Flüssigkeit
sollte jedoch vorzugsweise ausreichen, um die gründlich gemischte Dispersion
leicht handhaben oder umfüllen
zu können (z.
B. durch Gießen,
Absaugen, Pumpen oder Extrudieren).
-
Wenn
das Aluminiumoxid einen relativ hohen Flächeninhalt, z. B. ca. 200–300 m2/g (wie das im Handel unter der Markenbezeichnung „AA100W" von Alcan erhältliche
Produkt) aufweist, wird ein Wasser-zu-Pulver-Gewichtsverhältnis von
ca. 5 : 1 bis 10 : 1 (am besten jedoch ca. 6 : 1 bis 9 : 1) bevorzugt. Wenn
das Aluminiumoxid jedoch einen relativ kleinen Flächeninhalt,
zum Beispiel weniger als ca. 20 m2/g (im
Handel unter der Markenbezeichnung „A16" von Alcos, Pittsburgh, PA, erhältlich),
aufweist, wird ein Gewichtsverhältnis
von ca. 1 : 6 bis 2 : 1 bevorzugt.
-
Vorzugsweise
liegt der Feststoffgehalt der Dispersion so hoch wie möglich, und
die Feststoffe (d. h. die Teilchen) sind homogen darin verteilt.
Vorzugsweise wird die Porengröße im getrockneten
Material der Dispersion so klein wie möglich gehalten. Ferner wird
bevorzugt, dass die Verteilung der Porengrößen möglichst eng begrenzt ist.
-
Im
Allgemeinen werden das flüssige
Medium, das verteilte Aluminiumoxid und andere optionale Zusatzstoffe
so lange vermischt, bis sich ein homogener Brei oder eine stabile
Dispersion ergibt. Diese Mischung, die hier manchmal als „Stable
Slip" bezeichnet
wird, ist eine Mischung, in der die Feststoffe des Breis sich im
Allgemeinen nach ca. 2 Stunden Ruhe bei einer Sichtprüfung nicht
abzusetzen scheinen (was, so glaubt man, an der Viskosität des Breis liegt).
Eine stabile Dispersion kann dadurch erhalten werden, dass man das
Aluminiumoxid, ein beliebiges Dispersionshilfsmittel und beliebige
zusätzliche
Rohmaterialien und Zusatzstoffe gründlich mit dem flüssigen Medium
vermischt, was die Größe der Teilchen in
der Dispersion und/oder deren Deagglomeration reduziert, bis die
resultierende Dispersion homogen ist und die einzelnen Aluminiumoxidteilchen
(das Pulver) im Wesentlichen eine einheitliche Größe und Verteilung
aufweisen. Zu geeigneten Mischverfahren gehört das Mahlen in einer Kugelmühle, Vibrati onsmühle, einem
Luftrührwerk,
einem „Coules
Dissolver", einer
Reibungsmühle
und/oder einer Kolloidmühle
(Hochschermischen). Mahltechniken mit Steinen (z. B. Kugel-, Vibrations-,
Reibungsmühle)
wird allgemein am meisten bevorzugt, weil dadurch die Größe des Aluminiumoxidausgangsmaterials
am schnellsten reduziert wird.
-
Dispersionen,
die wie in diesem Abschnitt beschrieben hergestellt werden, sind
typisch thixotropisch. Der hier verwendete Ausdruck „thixotropisch" beschreibt einen
Brei, der im entspannten Zustand viskos ist, beim Einführen von
Scheren jedoch gering viskos wird. Allgemein wird darunter eine
kreidehaltige oder milchige Flüssigkeit
verstanden, die sich leicht gießen
oder rühren
lässt und
dennoch genügend
dick ist, um ein Absetzen der Feststoffe innerhalb einer 2-Stunden-Periode zu verhindern.
Dispersionen oder „Slips", die gemäß den in
diesem Abschnitt beschriebenen Verfahren hergestellt werden, haben
allgemein eine Konsistenz, die einer Latexfarbe gleicht. Nicht wünschenswerte
klumpige oder heterogene Mischungen sind meistens das Ergebnis unzureichenden
Mischens.
-
Dispersionshilfsmittel
können
verwendet werden, um die Konsistenz oder Stabilität der Dispersion
oder des Breis zu verbessern. Dispersionshilfsmittel dienen dazu,
das Absetzen zu verhindern oder auf ein Minimum zu reduzieren, und
verbessern die homogene Beschaffenheit des Breis, indem sie große Agglomerate
aufbrechen.
-
Zu
bevorzugten Dispersionshilfsmitteln gehören starke Säuren (wie
Stickstoffsäure)
und Basen (wie Salmiakgeist), polyanionische Polymere wie funktionelle
Karboxylpolymere (z. B. Polyacrylsäuren, Polyacrylsäure-Kopolymere und Polyacrylsäuresalze)
und basische Aluminiumsalze wie basische Aluminiumchloride und basische
Aluminiumnitrate. Geeignete funktionelle Karboxylatpolymere sind
z. B. unter den Markenbezeichnungen „JONCRYL" von Johnson Wax, Inc., Racine, WI, „CARBOPOL" von B. F. Goodrich
Co., Cleveland, OH, „NOECRYL" von ICI Resins US,
Wilmington, MA, und „VINAC" von Air Products
and Chemicals, Inc., Allentown, PA, erhältlich.
-
Die
gewünschte
Menge Dispersionshilfsmittel hängt,
soweit bekannt, vom Flächeninhalt
der zu verteilenden Feststoffe (Teilchen) ab. Je höher die bevorzugte
Menge Dispersionshilfsmittel, um so höher ist allgemein der Flächeninhalt
der Feststoffe.
-
Im
Allgemeinen wird für
eine Dispersion, die starke Säuren
oder Basen als Dispersionshilfsmittel verwendet, soviel Dispersionshilfsmittel
beigemischt, dass sich ein pH-Wert von weniger als ca. 6 (vorzugsweise
ca. 2 bis 3) bzw. von mehr als ca. 8 (vorzugsweise ca. 8 bis 10)
ergibt.
-
Das
am meisten bevorzugte stark säurehaltige
Dispersionsmittel ist typisch Stickstoffsäure. Dispersionen, die konzentrierte
(70%ige) Stickstoffsäure als
Dispersionsmittel verwenden, enthalten vorzugsweise ca. 2–15 Gewichtsprozent
Stickstoffsäure,
basierend auf dem Gesamtfeststoffgehalt der Dispersion. Die Stabilität solcher
Dispersionen kann durch Wärmebehandlung
der Dispersion, zum Beispiel in einem Autoclaven, verbessert werden.
-
Dispersionen,
die polymerisches oder basisches Aluminiumsalzmaterial als Dispersionsmittel verwenden,
enthalten vorzugsweise 0,1 bis ca. 4 Gewichtsprozent eines solchen
Dispersionsmittels, basierend auf dem Gesamtfeststoffgehalt der
Dispersion.
-
Wie
bei den Dispersionen der im vorhergehenden Abschnitt beschriebenen
Alpha-Aluminiumoxidhydrate kann der Einsatz von Antischaummitteln helfen,
die Schaum- oder
Blasenbildung zu reduzieren, die sonst beim Mahlen oder Rühren auftritt.
Zu geeigneten Antischaummitteln gehören Zitronensäure und
ihre Salze. Ein Antischaummittel wird typisch in einer Menge eingesetzt,
die ca. 1 Gewichtsprozent des in der Dispersion oder Lösung vorhandenen
Aluminiumoxids (auf theoretischer Oxidbasis) entspricht.
-
Die
Dispersion kann andere Zusatzstoffe wie organische Bindemittel (z.
B. Polyethylenglykol, welches zum Beispiel im Handel unter der Markenbezeichnung „CARBOWAX" von Union Carbide,
Akron, OH, erhältlich
ist) und organische Lösungsmittel
(z. B. Toluen und Hexan) enthalten. Die Mengen dieser Materialien
werden einer gewünschten
Eigenschaft wegen ausgewählt
(z. B. leichte Verarbeitung, verbesserte Trocknung der Feststoffe,
verbesserte Grünfestigkeit
und reduzierte Schaumbildung).
-
Lösungsbasierte
Zusammensetzungen oder Sols (nicht Dispersionen von Alpha-Aluminiumoxid/Alpha-Aluminiumoxid-Vorgängern oder
Gelen) können
aus Aluminiumsalzen mit Hilfe ebenfalls bekannter Techniken hergestellt
werden. Zu typischen Herstellungstechniken gehören das Auflösen eines Aluminium-basierten
Salzes oder Komplexes in Wasser, oder das Verdünnen bzw. Konzentrieren einer Lösung, die
ein Aluminium-basiertes Salz oder einen solchen Komplex enthält. Vorzugsweise
enthält
die lösungsbasierte
Zusammensetzung den Alpha-Aluminiumoxidvorgänger in Mengen von ca. 5 bis
ca. 45 Gewichtsprozent. Vorzugsweise enthält die lösungsbasierte Zusammensetzung
ein lösliches
Aluminiumsalz oder einen anderen löslichen Aluminium-basierten
Komplex. Mehr bevorzugt wird, dass die lösungsbasierte Zusammensetzung
mindestens einen der folgenden Vorgänger von Alpha-Aluminiumoxid
enthält:
ein basisches Aluminiumkarboxylat, ein basisches Aluminiumnitrat
und ein teilweise hydrolisiertes Aluminiumalkoxid.
-
Zu
bevorzugten lösungsbasierten
Zusammensetzungen gehören
solche, die basische Aluminiumsalze mit Karbo xylat- oder Nitrat-Gegenionen oder
Mischungen derselben enthalten. Bevorzugte Aluminiumkarboxylate
werden durch die allgemeine Formel Al(OH)yD3–y ausgedrückt, wobei
y zwischen ca. 1 und 2, vorzugsweise zwischen ca. 1 und ca. 1,5 variieren
kann, und wobei D (das Karboxylat-Gegenion) typisch ein Anion wie Formiat,
Acetat, Propionat, Oxalat und Kombinationen derselben ist, obwohl auch
andere verwendet werden können.
Aluminiumkarboxylate können
mit bekannten Techniken hergestellt werden, z. B. dem in US-Patent
Nr. 3 957 598 beschriebenen Verfahren, wobei Aluminiummetall in einer
Karboxylsäurelösung ausgelaugt
wird, und dem in US-Patent Nr. 4 789 814 beschriebenen Verfahren, wobei
Aluminiummetall in einer heißen
wässrigen
Lösung,
die Ameisensäure
und Essigsäure
enthält,
aufgelöst
wird.
-
Bevorzugte
basische Aluminiumnitrate werden durch die allgemeine Formel Al(OH)z(NO3)3–z ausgedrückt, wobei
z im Bereich zwischen ca. 0,5 und ca. 2,5 liegt. Die Herstellung
der basischen Aluminiumnitrate ist in der Technik bekannt und beinhaltet
u. a. die in US-Patent Nr. 3 340 205 und im britischen Patent Nr.
1 139 258 gelehrten Verfahren, wobei Aluminiummetall in einer Stickstoffsäurelösung ausgelaugt
wird. Basische Aluminiumnitrate können auch, wie in US-Patent
Nr. 2 127 504 beschrieben, hergestellt werden, wobei Aluminiumnitrat
thermisch dissoziiert wird.
-
Es
liegt im Geltungsbereich der vorliegenden Erfindung, Schleifkornvorgänger aus
einer Dispersion herzustellen, die durch Bereitstellung von Aluminiumsalzen,
die in einer Dispersion aus Alpha-Aluminiumoxid und/oder Alpha-Aluminiumoxidvorgänger aufgelöst wurden,
oder durch Mischen einer Dispersion aus Alpha-Aluminiumoxid und/oder
Alpha-Aluminiumoxidvorgänger
mit einer lösungsbasierten
Zusammensetzung hergestellt wurde. Andere Mischungen der verschiedenen
oben beschriebenen Materialtypen können ebenfalls verwendet werden.
-
Die
Dispersion oder Lösung
kann wahlweise einen Vorgänger
eines Oxidmodifiziermittels (z. B. Vorgänger von Oxiden aus Aluminium,
Magnesium, Zer, Zink, Kobalt, Nickel, Zirkon, Hafnium, Eisen, Silizium,
Mangan, Chrom, Yttrium, Kalzium, Lithium, Natrium, Strontium, Praseodymium,
Erbium, Titan, Vanadium, Tantal, Niob, Samarium, Ytterbium, Neodymium,
Lanthan, Gadolinium, Dysprosium und Mischungen derselben) enthalten,
um eine gewünschte Eigenschaft
des gesinterten Schleifkornteilchens zu verbessern oder um die Wirksamkeit
eines nachfolgenden Verfahrensschritts (z. B. des Sinterschritts) zu
erhöhen.
Solche Vorgänger
werden allgemein in Form von Salzen (typisch einem Metallsalzmaterial) beigemischt,
welche in der Trägerflüssigkeit
der Dispersion löslich
sind. Der Vorgänger
ist typisch ein wasserlösliches
Metallsalz. Eine bevorzugte Kombination von Modifiziermitteln ist
Magnesium, Neodymium, Lanthan und Yttrium in Mengen von ca. 0,75–2,5, 0,75–1,5, 0,75–1,5 bzw.
0,75–1,5
Gewichtsprozent auf Oxidbasis im endgültigen gebrannten Schleifmittel.
-
Weitere
Details bezüglich
der Beimischung von Manganoxid und dessen Vorgängern zur Dispersion oder Lösung sind
in US-Patent Nr. 5 690 707 (Larmie et al.) zu finden.
-
Die
Dispersion oder Lösung
kann ein nukleierendes Material enthalten, um die Umwandlung des Alpha-Aluminiumoxidvorgängers in
Alpha-Aluminiumoxid zu verbessern. Zu geeigneten Nukleierungsmaterialien
gehören
Feinteilchen aus Alpha-Aluminiumoxid oder Feinteilchen aus bzw.
Vorgänger
von Alpha-Eisenoxid, Chromoxide, Titanate und irgendwelche anderen
Materialien, die bei der Umwandlung für die Nukleation sorgen, wobei
Alpha-Aluminiumoxid und
Alpha-Eisenoxid die bevorzugten Materialien sind. Nukleierungsmaterialien
werden zum Beispiel in den US-Patenten Nr. 4 623 364 (Cottringer
et al.), 4 744 802 (Schwabel), 4 964 883 (Morris et al.) und 5 219
806 (Wood) offenbart.
-
Wenn
das resultierende gesinterte Keramikschleifkorn auf Alpha-Aluminiumoxidbasis
Zirkonoxid und/oder Zeroxid enthalten soll, besteht ein bevorzugtes
Verfahren zur Beimischung von Zirkonoxid und/oder Zeroxid darin,
Zirkonteilchen und/oder Zerteilchen zur Dispersion oder Lösung als
Sol oder feines Pulver hinzuzufügen.
Weitere Details, die derartige Zirkon- und Zerzusätze betreffen,
sind in den US-Patenten Nr. 5 551 963 (Larmie) und 5 429 647 (Larmie)
zu finden.
-
Die
Art der Herstellung von erfindungsgemäßen stratifizierten Schleifkörnern oder
Schichtschleifkörnern
erfolgt durch Koextrusion von zwei oder mehr „verschiedenen" Zusammensetzungen. „Verschieden" in diesem Zusammenhang
bedeutet, dass die extrudierten (d. h. miteinander verglichenen)
Zusammensetzungen sich auf mindestens eine Art voneinander unterscheiden.
Die Art des Unterschiedes kann zum Beispiel die An- oder Abwesenheit
eines Nukleierungsmaterials oder Saatmaterials, ein Unterschied
in der Menge und/oder dem Typ des Nukleierungs- oder Saatmaterials,
die An- oder Abwesenheit eines Vorgängers des Oxidmodifikationsmittels,
unterschiedliche Mengen und/oder unterschiedliche Typen des Oxidmodifikationsmittelvorgängers, der
Einsatz anderer Aluminiumoxid-Keramikvorgänger, der Einsatz des gleichen
Keramikoxidvorgängers,
nur mit anderen Teilchengrößen, die
An- oder Abwesenheit eines Oxidzusatzes usw. sein. Aus diesen Beispielen geht
hervor, dass die Absicht mit Bezug auf diesen Einsatz des Ausdrucks „verschieden" darin besteht, dass
mindestens ein Unterschied zwischen den koextrudierten Zusammensetzungen
vorhanden sein muss, und dass die Absicht besteht, irgendeinen Unterschied
oder Unterschiedsgrad auszugleichen.
-
Wie
erwähnt,
kann es in manchen Anwendungen wünschenswert
sein, zwei Materialien zu koextrudieren, die trotz ihrer unterschiedlichen
Herstellung im Wesentlichen die gleiche Mikrostruktur und chemische
Struktur ergeben können.
Außerdem
ist es möglich,
dass die Koextrusion zwei identischer Materialien Vorteile mit sich
bringt, obwohl im Endprodukt kein Unterschied zwischen den beiden
Strukturen zu sehen sein würde.
-
Eine
Vielfalt von Koextrusionstechniken kann verwendet werden. Zum Beispiel
können
die beiden (oder mehrere) Zusammensetzungen gleichzeitig und kontinierlich
zur Erzielung einer Schichtstruktur koextrudiert werden. Die Koextrusion kann
so vorgenommen werden, dass in der Extrusion zwei oder mehr kontinierliche
Schichten gebildet werden. Die Extrusion kann mit Bezug auf eine
oder mehrere der verschiedenen extrudierten Zusammensetzungen kontinierlich
oder diskontinuierlich sein. Beispiele benutzbarer Extruder sind
Sinter-Extruder, Einfachextruder, Doppelextruder, Doppelschneckenextruder,
segmentierte Schneckenextruder. Geeignete Extruder liefert zum Beispiel,
Loomis Products, Levitown, PA, Banpok Co., Uniontown, OH, und Hosokawa
Bepex, Minneapolis, MN; letztere Firma bietet zum Beispiel einen
Extruder unter der Markenbezeichnung Extrud-O-Mix (Modell EM-6)
an.
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Die
Dispersion kann in Form eines Stabes extrudiert werden, der entflüssigt und
zerkleinert, geschnitten oder zerbrochen werden kann, so dass sich kleinere
Stäbe oder
Teilchen ergeben. Die extrudierte Dispersion kann auch zerrissen
und klassifiziert werden. Wenn das Schleifkorn als Stab geformt
ist, kann es einen Durchmesser von 30 bis 500 Mikron, allgemein
100 bis 500 Mikron und ein Aspektverhältnis (d. h. Länge-zu-Breiten-Verhältnis) von
mindestens 1, allgemein 1 zu 25, mehr bevorzugt 2 bis 8, und am meisten
bevorzugt 2 zu 4 aufweisen. Die Querschnittsfläche des Stabs kann ein Kreis,
Oval, Stern, Kreuz, Quadrat oder irgendeine andere Form sein. Außerdem kann
der Stab gerade, verdreht oder gebogen sein.
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9 und 10 sind
schematische Darstellungen von Verfahren, die zur Herstellung von Schleifkorn
gemäß bestimmter
Ausführungsformen der
Erfindung verwendet werden können. 9 zeigt eine
erste Zusammensetzung 31 und eine zweite Zusammensetzung 32 – zwei separate
und deutliche Dispersionsströme,
die einem Stratifizierungsmixer zugeführt werden. Mixer 34 hat
einen ersten Abschnitt 35 und einen zweiten Abschnitt 36.
Ein Stratifizierungsmixer weist typisch statische Mischelemente
in einem Führungskanal
auf. Die Elemente zerteilen, invertieren und mischen das vom vorhergehenden
Element empfangene Material radial mit programmierter Präzision und
Wirksamkeit. Aus zwei Eingangsströmen werden vier alternierende
Ströme nach
dem ersten Element, acht Ströme
nach dem zweiten Element usw. Der Querschnitt des resultierenden
Extrudats oder „Off-Streams" 39, in
Extrusionsrichtung betrachtet, zeigt alternierende Schichten der
ersten Zusammensetzung 31 und der zweiten Zusammensetzung 32.
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10 zeigt
in ähnlicher
Weise eine erste Zusammensetzung 41, eine zweite Zusammensetzung 42 und
eine dritte Zusammensetzung 43 – drei separate und deutliche
Dispersionsströme,
die dem Stratifizierungsmixer 44 zugeführt werden. Mixer 44 weist
einen ersten Abschnitt 45 und einen zweiten Abschnitt 46 auf.
Der Querschnitt des resultierenden Extrudats oder „Off-Stream" 49, in
Extrusionsrichtung betrachtet, zeigt alternierende Schichten von
Zusammensetzung 41, Zusammensetzung 42 und Zusammensetzung 43.
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Die
Koextrusion oder das Extrudat können gemischt,
d. h. durch einen Mixer wie z. B. einen stratifizierten Mixer passiert
werden, um noch weitere Schichten irgendeines extrudierten Materials
zu erzeugen. Im Folgenden wird ein Beispiel hierfür in Verbindung
mit den Beispielen bereitgestellt. Allgemeiner gesagt, erzeugen
mikrostratifizierende Mischungen eine gesteuerte Stratifizierung
im extrudierten Material, keinen unbestimmten Fluss.
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Standardmischelemente,
die in einem Führungskanal
befestigt sind, zerteilen, invertieren und mischen vom vorhergehenden
Element empfangene Materialien radial mit programmierter Präzision und Wirksamkeit.
Zum Beispiel werden aus zwei Eingangsströmen vier alternierende Ströme nach
dem ersten Mischelement, acht nach dem zweiten Mischelement usw.
Somit erhöht
sich die Anzahl der Schichten exponentiell mit der Anzahl der Mischelemente.
Mikrostratifizierer können
demnach sehr wirkungsvoll für
die Erzeugung einer Anzahl von Streifen im extrudierten Produkt
oder Extrudat, ausgehend von relativ wenigen durch den Extruder
geführten
Einspeisungen, sein.
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11 ist
eine schematische Darstellung eines Verfahrens, welches zur Herstellung
von erfindungsgemäßen Schleifkörnern auf
Aluminiumoxidbasis verwendet werden kann. Vorratstanks 91 bzw. 101 enthalten
Sol oder Gel 92 bzw. 102. In einer Ausführungsform
sind Sol oder Gel 92 und 102 in gewisser Weise
voneinander verschieden. Vorratstanks 91 und 101 können zum
Beispiel ein Fassungsvermögen
zwischen 5 Liter und 50000 Liter, je nach der gewünschten
Ausgangsleistung des Verfahrens, aufweisen. Sols oder Gele 92 und 102 werden
durch Pumpen 94 bzw. 104 aus den Vorratstanks 91 bzw. 101 gepumpt.
Am meisten bevorzugt wird, wenn diese Pumpen 94 und 104 Stufenhohlraumpumpen sind,
weil diese die Fähigkeit
besitzen, Flüssigkeiten, Gele
und Feststoffe zu pumpen. Bevor sie gründlich in Stachelmixern 98 und 108 gemischt
werden, kann ein in Tank 96 und 106 gespeichertes
Gelieragenz zum Sol- oder Gel-Fluss 92 bzw. 102 hinzugefügt werden,
um die Viskosität
des Sols oder Gels zu erhöhen.
Ein typisches Gelieragenz ist zum Beispiel Stickstoffsäure. Nachdem
die Sols oder Gele die bevorzugte Viskosität aufweisen, können sie
bei 107 zu einem Speisestrom kombiniert werden, von wo
aus sie im statischen Mixer 99 gemischt werden. Ein von Mixer 99 kommendes
Extrudat oder „Off-Stream" 100 wird
daraufhin getrocknet und wie oben beschrieben weiter verarbeitet,
um Schleifkörner
auf Aluminiumoxidbasis zu erzeugen.
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Im
Allgemeinen kann die Nachbehandlung der Koextrusion oder des Extrudats,
ob gemischt oder nicht, unter Einsatz von Standardtechniken für die Solverarbeitung
erfolgen, um Schleifkörner
zu bilden. Wie in solchen Unterlagen wie US-Patent Nr. 4 314 827,
4 881 951, 4 770 671 und 5 164 348 angegeben, beinhalten diese Techniken
allgemein die Schritte des Trocknens und Brennens (Sinterns), in einigen
Fällen
auch separate Kalzinierschritte (auch als Vorbrennen bekannt) und/oder
Imprägnierschritte.
Bevor das Material gebrannt oder gesintert wird, wird es, allgemein
durch Zerkleinern, in Partikulat umgewandelt. Der Ausdruck „umgewandelt" bedeutet, dass das
nicht gesinterte oder nicht gebrannte Material entweder geschnitten,
gebrochen, zerkleinert oder auf andere Weise modifiziert wird, um
eine Verteilung der gewünschten
Teilchenform oder -größe zu erhalten.
Das Material kann entsprechend ausgewählter Klassen entweder vor
oder nach dem Sintern gesichtet und klassifiziert werden.
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Zu
herkömmlichen
verwendbaren Zerkleinerungsmaschinen gehören Zerkleinerungswalzen, Kugelmühlen und
Hammermühlen.
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Lufttrocknungsschritte
können
verwendet werden, um Wasser (oder andere flüchtige Materialien) aus der
Extrusion zu entfernen. Trocknen kann zum Beispiel in einem Umluftofen
bei einer Temperatur zwischen ca. 50°C und 200°C, vorzugsweise zwischen ca.
100°C und
150°C erfolgen.
Allgemein wird so lange getrocknet, bis das getrocknete Gel 1 bis
40, vorzugsweise 5 bis 20 Gewichtsprozent freies Wasser enthält.
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Das
getrocknete Gel wird typisch kalziniert oder vorgebrannt, um irgendwelche
Wasser- oder Lösungsmittelspuren
zu entfernen. Während
des Kalzinierens wird das getrocknete Gel allgemein auf eine Temperatur
zwischen ca. 400°C
und ca. 1000°C,
vorzugsweise zwischen 400°C
und ca. 800°C,
aufgeheizt. Das getrocknete Gel wird so lange in diesem Temperaturbereich
gehalten, bis das freie Wasser und vorzugsweise über 90 Gewichtsprozent irgendwelcher
gebundenen flüchtigen
Stoffe entfernt wurden. Wenn das getrocknete Gel einen Modifizierungsmittelvorgänger enthält, wird
das getrocknete Gel vorzugsweise für eine Zeitspanne kalziniert,
die ausreicht, um eine im Wesentlichen vollständige Umwandlung des Modifizierungsmittelvorgängers in
Metalloxid zu erzielen.
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Wahlweise
kann das getrocknete oder kalzinierte Material mit Modifizierungsmittel
imprägniert werden.
Allgemeine Verfahren zum Imprägnieren von
Teilchen, die von Aluminiumoxidhydratdispersionen abgeleitet sind,
sind beispielsweise in US-Patent Nr. 5 164 348 (Wood) beschrieben.
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Im
Allgemeinen ist das kalzinierte oder getrocknete Material porös. Zum Beispiel
weist kalziniertes Material allgemein Poren mit ca. 4 bis 10 Nanometer
Durchmesser auf, die sich darin von einer Außenfläche ausgehend erstrecken. Das
Imprägnieren
der Poren mit einer Imprägnierungszusammensetzung,
die einen geeigneten Modifizierungsmittelvorgänger und ein flüssiges Medium
enthält,
bewirkt eine Erhöhung
der Dichte und kann die Zähigkeit
des gesinterten alpha-aluminiumoxidbasierten Teilchens verbessern.
Das Modifizierungsmittel zur Imprägnierung (d. h. das Imprägnat) ist
allgemein ein Vorgänger
eines Metalloxids, der in Form eines oder mehrerer Salze eines Metalls
(z. B. als Nitrat oder Acetatsalz) vorgesehen wird. Es gehört ferner
zum Geltungsbereich der vorliegenden Erfindung, mit einem Aluminiumsalz
zu imprägnieren.
Das Metallsalzmaterial wird in einem flüssigen Medium aufgelöst, und
die resultierende Lösung
wird mit dem porösen
Basispartikulatmaterial gemischt. Der Imprägnierungskprozess be ruht, soweit
bekannt, auf Kapillarwirkung. Die Kapillarwirkung kann dadurch verbessert
werden, dass das poröse
Material vor oder während
des Imprägnierungsschritts
einer Vakuumbehandlung ausgesetzt wird. In US-Patent Nr. 6 206 942 wird das kalzinierte
Material direkt nach der Imprägnierung
einem Vakuum ausgesetzt. Während
der Imprägnierung
großer
Schleifkörner,
z. B. von mehr als 400 Mikrometern, bilden sich aufgrund des Druckwechsels Risse
und Spalten im kalzinierten Material, wodurch scharfe Kanten und
Punkte an dem resultierenden Schleifteilchen gebildet werden. Eine
derartige Technik kann auf Schleifkörner oder Schleifteilchen angewendet
werden, die nach den hier offenbarten Techniken hergestellt werden.
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Das
für die
Imprägnierungszusammensetzung
verwendete flüssige
Medium ist vorzugsweise Wasser (einschließlich entionisiertes Wasser) und/oder
ein organisches Lösungsmittel
(vorzugsweise ein nicht-polares Lösungsmittel). Wenn das betreffende
Material vor dem Imprägnierungsschritt kalziniert
wird, ist Wasser das bevorzugte flüssige Medium für die Imprägnierungszusammensetzung. Wenn
das Partikulatmaterial vor dem Imprägnierungsschritt nicht kalziniert
wird, sollte als flüssiges Medium
vorzugsweise ein Medium verwendet werden, welches das Partikulatmaterial
nicht auflöst
oder erweicht.
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Die
Konzentration des Salzes im flüssigen Medium
liegt typisch zwischen ca. 5% und ca. 40% der aufgelösten Feststoffe,
auf Oxidbasis. Um 100 Gramm des porösen Basispartikulatmaterials
zu imprägnieren,
sollten im Allgemeinen mindestens 50 ml Lösung, vorzugsweise mindestens
ca. 60 ml Lösung zu
100 Gramm der Basisteilchen und am meisten bevorzugt mindestens
70 ml Lösung
zu 100 Gramm der Basisteilchen zugegeben werden. Beispiele der bevorzugten
Imprägnierungslösungen sind
Salze aus Magnesium, Neodymium, Lanthan und Yttrium.
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In
manchen Fällen
kann mehr als ein Imprägnierungschritt
verwendet werden. Für
Wiederholungsbehandlungen kann die gleiche Imprägnierungszusammensetzung verwendet
werden, oder nachfolgende Imprägnierungszusammensetzungen können verschiedene
Konzentrationen der gleichen Salze, andere Salze oder andere Salzkombinationen enthalten.
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Während der
Wärmebehandlung
des imprägnierten
Materials zur Bildung der gesinterten Keramikschleifkörner auf
Alpha-Aluminiumoxidbasis kann es vorkommen, dass das Imprägnat (oder
Modifizierungsmittel) mit dem Aluminiumoxid reagiert, um ein Reaktionsprodukt
zu bilden. Zum Beispiel reagieren die Oxide von Kobalt, Nickel,
Zink und Magnesium typisch mit Aluminiumoxid, um eine Rückgradstruktur zu
bilden. Yttriumoxid reagiert typisch mit Aluminiumoxid, um 3Y2O3-5Al2O3 zu bilden, welches die Granatkristallstruktur
aufweist. Praseodymium, Samarium, Ytterbium, Neodymium, Lanthan,
Gadolinium, Zer, Dysprosium, Erbium und Mischungen von zwei oder mehreren
dieser seltenen Erdmetalle reagieren typisch mit Aluminiumoxid,
um Granat, Beta-Aluminiumoxid oder Phasen mit Perowskitstruktur
zu bilden. Bestimmte seltene Erdoxide und zweiwertige Metalloxide
reagieren mit Aluminiumoxid, um ein seltenes Erdaluminat der Formel
LnMAl11O19 zu bilden,
wobei Ln ein dreiwertiges Metallion wie La, Nd, Ce, Pr, Sm, Gd oder
Eu und M ein zweiwertiges Metallkation wie Mg, Mn, Ni, Zn, Fe oder
Co ist. Derartige seltene Erdaluminate weisen typisch eine hexagonale
Kristallstruktur auf, die manchmal als Magnetoplumbit-Kristallstruktur
bezeichnet wird. Derartige seltene Erdaluminate weisen allgemein
außergewöhnliche Eigenschaften
in einem Schleifkorn auf und, falls vorhanden, kommen typisch im
Schleifkorn als Whiskerkristalle oder Plättchen vor. Derartige Whiskerkristalle
oder Plättchen
weisen typisch eine Länge
von ca. 0,5 Mikrometer bis ca. 1 Mikrometer und eine Dicke von ca.
0,5 Mikrometern oder weniger auf. Man glaubt, dass die Whiskerkristalle
oder Plättchen die Fortpfanzung
von Rissen hemmen. Diese Whiskerkristalle oder Plättchen kommen
häufiger
in Abwesenheit eines Nukleierungsagenz vor.
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Es
läge nicht
außerhalb
des Geltungsbereichs dieser Erfindung, ein hartes Partikulatmaterial wie
Karbid, Silizid, Oxid, Borid, Nitrid, Oxykarbid, Oxynitrid, Karbonitrid
oder Mischungen derselben in die Schichten des oder der Vorgänger auf
Alpha-Aluminiumoxidbasis aufzunehmen.
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In
einem Aspekt der Erfindung besteht das Schleifkorn im Wesentlichen
aus Metalloxiden, Alpha-Aluminiumoxid mit anderen Metalloxiden.
Dieses Schleifkorn, d. h. das Schleifkorn mit weniger als ca. 0,1%
Nichtoxiden, wäre
in diesem Fall sozusagen frei von Nichtoxiden. Diese Nichtoxide
sind typisch Karbide, Silizide, Boride, Nitride, Oxykarbide, Oxynitride,
Karbonitride oder Mischungen derselben.
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In
einem anderen Aspekt der Erfindung kann das Schleifkorn eine Mischung
von Metalloxiden mit Nichtoxiden umfassen. Diese Nichtoxide sind
typisch Karbide, Silizide, Boride, Nitride, Oxykarbide, Oxynitride,
Karbonitride oder Mischungen derselben.
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Es
liegt im Geltungsbereich der vorliegenden Erfindung, Schleifkörner auf
Aluminiumoxidbasis, wie oben beschrieben, vorzusehen, bei denen
die Außenfläche des
Schleifkorns mit einem Metalloxid beschichtet ist. Die Metalloxidbeschichtung
kann kontinierlich oder diskontinuierlich, ziemlich dicht ohne Porosität oder porös sein.
Die Dicke der Metalloxidbeschichtung liegt vorzugsweise im Bereich
zwischen ca. 0,05 bis 20 Mikrometern, mehr bevorzugt zwischen ca.
0,1 bis 10 Mikrometern. Geeignete Metalloxide sind zum Beispiel
Oxide aus Titan, Zirkon, Aluminium, Chrom, Vanadium Tantal, Hafnium,
Niob und Kombinationen derselben. Zum Zweck der vorliegenden Anwendung
beinhaltet der Ausdruck „Metalloxid" auch Siliziumoxid.
Verschiedene, für
die Erfindung nützliche
Metalloxidbeschichtungen sind im Folgenden beschrieben, obwohl der
Geltungsbereich dieser Erfindung nicht auf diese Ausführungsformen beschränkt ist.
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Eine
Beschichtung aus anorganischen Metalloxidpartikulaten auf dem Basisteilchen
stellt ein (gesintertes) Schleifkorn mit erhöhtem Flächeninhalt zur verbesserten
Anhaftung am Verbundsystem bereit. Vorzugsweise ist die Metalloxidpartikulatbeschichtung
auf dem gesinterten Schleifteilchen (oder Schleifkern) relativ porös. Ferner
sind vorzugsweise mindestens 70% (mehr bevorzugt mindestens 80%) des
Flächeninhalts
des gesinterten alpha-aluminiumoxidbasierten Teilchens (oder Kerns)
mit der anorganischen Metalloxidpartikulatbeschichtung bedeckt, obwohl
eine Deckung von mehr als 90% erzielbar ist. Mit Bezug auf die Deckungsmenge
wird auf die Menge der freiliegenden gesinterten Teilchenoberfläche (Kern)
im resultierenden beschichteten Schleifteilchen verwiesen. Somit
bedeutet „Deckung
von mindestens 70%",
dass nicht mehr als ca. 30% der Gesamtfläche der zugrundeliegenden gesinterten
Basisteilchenfläche
freiliegt (d. h. nicht mit Partikulaten beschichtet ist). Die Deckungsmenge
in diesem Zusammenhang bezieht sich nicht auf die Beschaffenheit
(d. h. Porosität
oder Dichte) der Partikulatbeschichtung. Die Beschichtung kann kontinuierlich oder
diskontinuierlich sein.
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Die
Dichte der Metalloxidbeschichtung beträgt typisch weniger als 90%
(vorzugsweise weniger als 80%) des theoretischen Wertes. Am meisten
bevorzugt ist, dass die Beschichtung eine Dichte von mindestens
40%, aber weniger als 70% des theoretischen Wertes aufweist. Das
bedeutet jedoch nicht, dass die Beschichtung diskontuinierlich ist,
sondern vielmehr, dass sich Poren hindurch erstrecken. Ferner bezieht
sich der angegebene Dichtewert auf die Durchschnittsdichte der Beschichtung,
nicht auf die Dichte der individuellen ver geschmolzenen Partikulate,
aus denen die Beschichtung besteht (d. h. die Beschichtung umfasst
dicht zusammengepackte Partikulate, die durch etwas Zwischenraum
voneinander getrennt sind).
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Während des
Sinterns verbinden sich typisch die anorganischen Metalloxidpartikulate
in der Beschichtung miteinander, was eine Beschichtung mit guter
struktureller Integrität
ergibt. Die resultierende Beschichtung kann mehr als eine Schicht
anorganischer Metalloxidpartikulate enthalten. Typisch sind 2 bis
30 Schichten, typischer 3 bis 20 Schichten mit Partikulaten enthalten.
Vorzugsweise werden mindestens 5 bis 15 Schichten anorganischer
Metalloxidpartikulate vorgesehen, die aufeinander gestapelt sind.
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Die
anorganischen Metalloxidpartikulate können beispielsweise Übergangsaluminiumoxid,
Alpha-Aluminiumoxid, hydrierte Aluminiumoxide, Yttriumoxide, Magnesiumoxide,
seltene Erdmetalloxide, Zinkoxid, Eisenoxid, Silikate, Chromoxid,
Titanoxid, Nickeloxid, Yttriumoxide, Aluminiumoxid, Granat, hexagonales
seltenes Erdaluminat, Aluminiumoxid-Zirkonoxide, Zirkonoxid, Aluminiumoxidoxynitrid,
Siliziumaluminiumoxynitrid, Siliziumaluminiumoxykarbid und Kombinationen
derselben enthalten.
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US-Patent
Nr. 5 011 508 (Wald et al.) beschreibt das autogene Anbinden feiner
anorganischer Metalloxidpartikulate (z. B. Aluminiumoxid) an die
Oberfläche
eines Basisteilchens durch mechanischen Aufprall und dann Sintern
zur Bereitstellung eines Schleifteilchens mit einer Partikulatmetalloxidbeschichtung.
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Eine
bevorzugte Metalloxidpartikulat-Oberflächenbeschichtung ist in US-Patent
Nr. 5 213 591 (Celikkaya et al.) beschrieben, welche ein Keramikschleifkorn
auf Alpha-Aluminiumoxidbasis mit einem Kern auf Alpha-Aluminiumoxidbasis
betrifft, welches eine Beschichtung aus anorganischen Metalloxidpartikulaten
aufweist, die autogen an dieses Korn gebunden sind.
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Andere
Verfahren zur Bereitstellung anderer Behandlungen und Beschichtungen
für das
in der Schleiftechnik bekannte Schleifkorn (z. B. andere als die
oben beschriebenen Oxidbeschichtungen) können nützlich für die Herstellung von Schleifkörnern oder
Schleifteilchen zum Einsatz im erfindungsgemäßen Verfahren sein. Beispiele
anderer Metalloxidbeschichtungen sind in US-Patent Nr. 5 474 583
(Celikkaya) offenbart. Beispiele wiederum anderer Beschichtungen,
z. B. Borid, Nitrid und Karbid, sind in US-Patent Nr. 5 611 828
(Celikkaya), 5 628 806 (Celikkaya et al.) und 5 641 330 (Celikkaya
et al.) beschrieben. Diese letzteren Beschichtungen werden typisch
nach dem Sintern oder Brennen auf die Schleifkörner aufgebracht.
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Wie
oben angegeben, sind die nicht gebrannten (oder nicht gesinterten)
Basisteilchen oder behandelten (d. h. imprägnierten, getaumelten und/oder
beschichteten) Basisteilchen Vorgänger der Keramikschleifkörner.
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Das
Sintern oder Brennen des Schleifkornvorgängers kann mit einer Vielfalt
herkömmlicher Verfahren
bewerkstelligt werden. Typisch wird das Sintern bei einer Temperatur
zwischen ca. 1200°C und
ca. 1650°C
durchgeführt.
Sintern kann allgemein innerhalb einer Zeitspanne von wenigen Sekunden bis
zu ca. 120 Minuten durchgeführt
werden, erfolgt aber allgemein zwischen 3 und 30 Minuten. Das Sintern
verschiedener Basisteilchentypen ist allgemein in US-Patent Nr.
4 314 827 (Leitheiser et al.) beschrieben. Ein anderer Brennofentyp,
der sich zum Sintern der Basisteilchen eignet, ist zum Beispiel
in US-Patent 5 489 204 (Conwell et al.) beschrieben. Die hier verwendeten
Sintertechniken können
auf behandelte Basisteilchen, wie oben beschrieben, angewendet werden.
Ferner liegt es im Geltungsbe reich dieser Erfindung, das Sintern
in einer Schutzgasatmosphäre
oder reduzierenden Atmosphäre
vorzunehmen.
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Schleifkorn
gemäß der vorliegenden
Erfindung und/oder gemäß des Verfahrens
der vorliegenden Erfindung kann in herkömmlichen Schleifkörpern wie
zum Beispiel beschichteten Schleifkörpern, Schleifkörpern aus
gebundenem Schleifmittel (einschließlich Schleifscheiben, Abschneidescheiben und
Honsteinen), Schleifvliesen und Schleifbürsten verwendet werden. Typisch
beinhalten die Schleifkörper
(d. h. die Schleifartikel) ein Bindemittel und Schleifkorn, wobei
mindestens ein Teil davon Schleifkorn ist, das gemäß der vorliegenden
Erfindung und/oder gemäß des Verfahrens
der vorliegenden Erfindung hergestellt und innerhalb des Schleifkörpers durch
das Bindemittel befestigt wurde. Verfahren zur Herstellung solcher
Schleifkörper
sind gut bekannt. Ferner kann Schleifkorn, welches gemäß der vorliegenden
Erfindung und/oder gemäß des Verfahrens
der vorliegenden Erfindung hergestellt wurde, in Schleifanwendungen
eingesetzt werden, die Breie oder Schleifmassen (z. B. Poliermassen)
benutzen.
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Beschichtete
Schleifkörper
enthalten allgemein eine Unterlageschicht, Schleifkorn und mindestens
ein Bindemittel, um das Schleifkorn an die Unterlageschicht zu binden. 12 zeigt
einen beschichteten Schleifkörper 200 mit
einer Unterlageschicht 202 und einer Schleifbeschichtung 203.
Die Schleifbeschichtung 203 umfasst eine Mehrzahl von in „Make Coat" 205 (Beschichtung 205)
eingebetteten und mit „Make
Coat" 206 (Beschichtung 206)
bedeckten Schleifkörnern 204.
Die Unterlageschicht kann jedes geeignete Material einschließlich Tuch, Polymerfilm,
Fasern, Vliese, Papier, Schaumstoffe, Schwämme, Kombinationen derselben
und behandelte Versionen derselben sein. Das Bindemittel kann jedes
geeignete Bindemittel, auch ein anorganisches oder organisches Bindemittel,
sein. Das Schleifkorn kann in einer Schicht oder in zwei Schichten
des beschichteten Schleifkörpers
vorhanden sein. Bevorzugte Verfahren zur Herstellung von beschichteten
Schleifkörpern
sind zum Beispiel in US-Patent Nr. 4 734 104 (Broberg), 5 316 812
(Stout et al.), 5 573 619 (Benedict et al.) und 4 737 163 (Larkey)
beschrieben.
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Das
erfindungsgemäße Schleifkorn
kann auch in strukturierte Schleifkörper eingearbeitet werden.
Solche Schleifkörper
umfassen allgemein eine Mehrzahl von Schichtkörpern einschließlich Bindemittel
und Schleifkörner.
Die Schichtkörper
können präzise geformt
werden. Weitere Informationen über derartige
Strukturen sind in US-Patent Nr. 5 125 917 (Pieper et al.) und 5
435 816 (Spurgeon et al.) zu finden.
-
Der
Schleifkörper
kann auf der Rückseite eine
Befestigungskonstruktion aufweisen, um den beschichteten Schleifkörper an
einem Stützpolster oder
Backup-Polster befestigen zu können.
Solche Befestigungskonstruktionen können z. B. ein druckempfindlicher
Klebstoff oder ein Glied einer Haken-und-Ösen-Befestigung, wie z. B.
im US-Patent Nr.
5 505 747 (Chesley et al.) offenbart, sein.
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Die
Rückseite
des beschichteten Schleifkörpers
kann wahlweise eine rutschfeste oder Reibungsbeschichtung sein.
Beispiele solcher Beschichtungen sind ein in einem Klebstoff verteiltes
anorganisches Partikulatmaterial (wie Kalziumkarbonat oder Quarz).
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13 zeigt
eine Schleifscheibe aus gebundenem Schleifmittel 210 mit
Schleifkorn 214 und Bindemittel 215. Schleifkörper aus
gebundenem Schleifmittel beinhalten typisch eine Formmasse aus Schleifkorn,
die durch ein organisches, metallisches oder keramisches Bindemittel
zusammengehalten wird. Eine derartige Formmasse kann zum Beispiel als
Scheibe, wie eine Schleifscheibe oder Abschneidscheibe, geformt
sein. Sie kann auch zum Beispiel die Form eines Honsteins oder eines
anderen herkömmlichen
Schleifkörpers
mit gebunde nem Schleifmittel aufweisen. Vorzugsweise ist sie als Schleifscheibe
ausgebildet. Weitere Details über Schleifkörper aus
gebundenem Schleifmittel können zum
Beispiel US-Patent Nr. 4 997 461 (Markhoff-Matheny et al.) entnommen
werden.
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Das
keramische Bindemittel kann bei einer Temperatur unter 1200°C, manchmal
sogar unter 1000°C
gebrannt werden. Das keramische Bindemittel kann ein Frittenbindemittel
sein.
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Schleifvliese
weisen typisch eine offene poröse
elastische Polymerfaserstruktur mit daran gebundenem Schleifkorn
auf, das über
die ganze Struktur verteilt und durch ein organisches Bindemittel
in diesem haftend gebunden ist. 14 zeigt
einen Schleifvliesartikel 120, der Fasern 222 mit
Schleifkörnern 224 und
Bindemittel 225 umfasst. Beispiele für Fasern sind Polyesterfasern,
Polyamidfasern und Polyaramidfasern. Weitere Details über Schleifvliese sind
zum Beispiel US-Patent Nr. 2 958 593 (Hoover et al.) und PCT Publikation
Nr. WO 97/07937 zu entnehmen.
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Die
Schleifkörner
der vorliegenden Erfindung können
auch in Schleifbürsten
und Schleifelementen verwendet werden. Viele Beispiele von Formbürsten sind
in der PCT-Publikation Nr. WO 96/33638 und in US-Patent 5 679 067
(Johnson et al.) offenbart. Zu geeigneten organischen Bindemitteln
für Schleifkörper gehören aushärtende organische
Polymere. Beispiele für
geeignete aushärtende
organische Polymere sind Phenolharze, Harnstoff-Formaldehydharze,
Melaminharze, Urethanharze, Acrylatharze, Polyesterharze, Aminoharze
mit schwebenden α,β-ungesättigen Karbonylgruppen,
Epoxidharze und Kombinationen derselben. Das Bindemittel und/oder
der Schleifkörper
kann auch Zusatzstoffe wie Fasern, Schmierstoffe, Benetzungsmittel,
thixotropische Materialien, Tenside, Pigmente, Farbstoffe, antistatische Agenzien
(z. B. Russ, Vanadiumoxid, Graphit usw.), Haftvermittler, (z. B.
Silane, Titanate, Zirkoaluminate usw.), Weichmacher, Suspensionsmittel
und dergleichen enthalten. Die Mengen dieser optionalen Zusatzstoffe
werden abhängig
von den gewünschten Eigenschaften
ausgewählt.
Die Haftvermittler können die
Anhaftung am Schleifkorn und/oder Füllmittel verbessern. In einigen
Systemen können
die Haftvermittler zur Modifizierung der Viskosität und/oder
Verbesserung des Mischens verwendet werden.
-
Das
Bindemittel kann auch Füllmaterialien oder
Schleifhilfsmittel enthalten, typisch in Form eines Partikulatmaterials.
Die Partikulatmaterialien sind typisch anorganische Materialien.
Beispiele für Partikulatmaterialien,
die als Füllmittel
fungieren, sind Metallkarbonate, Siliziumdioxid, Silikate, Metallsulfate
und Metalloxide. Beispiele für
Partikulatmaterialien, die als Schleifhilfsmittel fungieren, sind
Halidsalze wie Natriumchlorid, Kaliumchlorid, Natriumkryolit und
Kaliumtetrafluorborat, Metalle wie Zinn, Blei, Wismut, Kobalt, Antimon,
Eisen und Titan, organische Halide wie Polyvinylchlorid und Tetrachlornaphthalen,
Schwefel und Schwefelverbindungen und Graphit. Ein Schleifhilfsmittel
ist ein Material, welches eine signifikante Wirkung auf die chemischen
und mechanischen Schleifprozesse hat und dadurch die Leistung verbessert.
In einem beschichteten Schleifkörper
kommt ein Schleifshilfsmittel typisch im „Supersize coat" zum Einsatz, der
auf die Oberfläche
des Schleifkorns aufgebracht wird, obwohl er auch zum „Size coat" hinzugefügt werden
kann. Typisch, falls gewünscht,
wird ein Schleifshilfsmittel in Mengen von ca. 50–300 g/m2 (vorzugsweise ca. 80–160 g/m2)
des beschichteten Schleifkörpers
beigemischt.
-
Die
Schleifkörper
können
100% des erfindungsgemäß hergestellten
Schleifkorns und/oder des nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten
Schleifkorns enthalten, oder sie können eine Mischung aus diesem
Schleifkorn und herkömmlichem
Schleifkorn und/oder Verdünnungsteilchen
enthalten. Mindestens ca. 15 Gewichtsprozent und vorzugsweise ca.
50–100
Gewichtsprozent des Schleifkorns in den Schleifkörpern sollte Schleifkorn sein, welches
schichtartige Strukturen gemäß der vorliegenden
Erfindung und/oder Strukturen gemäß der Verfahren der vorliegenden
Erfindung enthält.
Beispiele für
geeignete herkömmliche
Schleifkörner
sind Diamanten, kubisches Boronnitrid, Kunstkorund, Siliziumkarbid,
Granat, Kunstkorundzirkonoxide und andere von Sol-Gel abgeleitete
Schleifkörner.
Beispiele für
geeignete Verdünnungsteilchen
sind Marmor, Gips, Feuerstein, Siliziumdioxid, Eisenoxid, Aluminiumsilikat,
Glas, Metalloxidblasen, hohle Lehmkügelchen, poröse Lehmkügelchen,
Voll- oder Hohlglaskügelchen,
expandierte siliziumhaltige Materialien, Hohl- oder Vollharzkügelchen
und Agglomeratverdünner.
Erfindungsgemäß hergestelltes
oder nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
hergestelltes Schleifkorn kann auch Schleifagglomeraten beigemischt
oder mit diesen kombiniert werden. Beispiele für Schleifagglomerate sind in
US-Patent Nr. 4 311 489 (Kressner), 4 652 275 (Bloecher et al.)
und 4 799 939 (Bloecher et al.) beschrieben.
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Die
folgenden nicht einschränkenden
Beispiele sollen die Erfindung weiter veranschaulichen.
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BEISPIELE
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Sol
I wurde durch Zugabe von 205 g Boehmit (von Condea Chemie, Hamburg,
Deutschland, Markenbezeichnung „DISPERSAL") zu 360 g gesäuertem Wasser (hergestellt
durch Mischen von 10 g (70%) konzentrierter Stickstoffsäure mit
350 g entioniertem Wasser) in einem Mixer (von Waring Products Division,
Dynamics Corp. of America, New Hartford, CT) für ca. 1 Minute gemischt.
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Sol
II wurde wie für
Sol I beschrieben hergestellt, mit der Ausnahme, dass 195 g Boehmit
verwendet wurden, und dass 33 g Zirkonylacetat (22% Feststoffe,
berechnet als ZrO2, von Magnesium Elektron,
Inc., Flemington, NJ) zum Sol zugegeben wurden.
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Sol
III wurde wie für
Sol I beschrieben hergestellt, mit der Ausnahme, dass 30 g einer
wässrigen Eisenoxiddispersion
(ca. 90 bis 95% Lepidikrokit; nadelförmige Teilchen mit einer Durchschnittsteilchengröße von ca.
0,05 bis 0,1 Mikrometer, einem Länge-zu-Durchmesser- oder Breitenverhältnis von
ca. 4 : 1 bis 6 : 1 und einem Flächeninhalt
von ca. 115,3 m2/g) mit 5,1% Eisenoxid,
berechnet auf theoretischer Oxidbasis als Fe2O3, vor der Zugabe von Boehmit zum gesäuerten Wasser
zugegeben wurden.
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Sol
IV wurde wie für
Sol I beschrieben hergestellt, mit der Ausnahme, dass 77 g einer
20%igen kolloiden Zirkonacetatlösung
(von Nyacol Products Inc., Ashland, MA) zum Sol zugegeben wurden.
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Sol
V wurde wie für
Sol I beschrieben hergestellt, mit der Ausnahme, dass 53 g einer
wässrigen Eisenoxiddispersion
(ca. 90 bis 95% Lepidokrokit; nadelförmige Teilchen mit einer Durchschnittsteilchengröße von ca.
0,05 bis 0,1 Mikrometer, einem Länge-zu-Durchmesser- oder Breitenverhältnis von ca.
4 : 1 bis 6 : 1 und einem Flächeninhalt
von ca. 115,3 m2/g) mit 2,9% Eisenoxid,
berechnet auf theoretischer Oxidbasis als Fe2O3, vor der Zugabe von Boehmit zum gesäuerten Wasser
zugegeben wurden.
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Sol
VI wurde wie für
Sol I beschrieben hergestellt, mit der Ausnahme, dass 15 g eines
basischen Kolloidsiliziumoxids (von Nyacol Products Inc., Ashland,
MA, Markenbezeichnung „Nyacol
215") zum Sol (d.
h. zu Sol V) zugegeben wurden.
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Sol
VII wurde wie für
Sol I beschrieben hergestellt, mit der Ausnahme, dass 15 g eines
basischen Kolloidzeracetats (von Nyacol Products Inc.) zum Sol (d.
h. zu Sol I) zugegeben wurden.
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BEISPIEL 1 UND VERGLEICHSBEISPIELE
A UND B
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Für Beispiel
1 wurde eine Kammer jeder der vier 50 ml Doppelkammerpatronen (von
Conprotec, Inc., Salem, NH, Markenbezeichnung „MIXPAC") mit Sol I gefüllt. Die restlichen Kammern
wurden jeweils mit Sol II gefüllt.
Für Vergleichsbeispiel
A wurden beide Kammern jeder der vier 50 ml Doppelkammerpatronen
mit Sol I gefüllt.
Für Vergleichsbeispiel
B wurden beide Kammern jeder der vier 50 ml Doppelkammerpatronen
mit Sol II gefüllt.
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Jede
Patrone wurde verschlossen, entlüftet und
drei Tage stehengelassen. Die zwölf
Patronen wurden für
2 Stunden in einen Ofen mit einer Temperatur von ca. 107°C (225°F) gesetzt
und dann auf Zimmertemperatur gekühlt.
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Die
resultierenden Gele wurden aus den betreffenden Patronen auf Glastabletts
extrudiert. Somit wurde jede Doppelkammerpatrone dazu benutzt, eine
Koextrusion durchzuführen.
Genauer gesagt wurden die Gele durch die Düse eines statischen Mixers
(von 3M, St. Paul, MN, Markenbezeichnung „SCOTCH-WELD EPX MIXER NOZZLE") mit einer konusförmigen Spitze
und zehn Mischelementen extrudiert, um Stäbe von ungefähr 1 mm
Durchmesser zu formen. (Die Mischdüse hatte 20 Mischelemente, da
jedoch nur 10 benutzt werden sollten, wurde sie halb durchgeschnitten.)
Die Stäbe
wurden für
ca. eine Stunde zum Trocknen in einen Ofen mit einer Temperatur
von ca. 107°C
(225°F)
gesetzt.
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Die
getrockneten Stäbe
wurden in einem rotierenden Edelstahlkiln (von 1,2 m Länge, 15
cm Durchmesser, 0,3 m Heißzone,
2,4° Rohrneigung und
20 RPM Drehgeschwindigkeit) für
ca. 5 Minuten bei 650°C
kalziniert und dann in einem Feinmahlwerk (Typ U. A. von Braun Corp.,
Los Angeles, CA) zu kürzeren
Längen
zerkleinert.
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Die
zerkleinerten Stäbe
wurden mit einer seltenen Erdnitratlösung in einem Gewichtsverhältnis von
7 Teilen seltene Erdnitratlösung
zu 10 Teilen zerkleinerte Stäbe
imprägniert.
Die seltene Erdnitratlösung
wurde durch Mischen einer Lanthan-, Neodymium- und Yttriumnitratlösung (20,5%
La(NO3)3·6H2O, 20,1% Nd(NO3)3·6H2O und 26,1% Y(NO3)3·6H2O, erhältlich
von Molycorp, Lourviers, CO) mit genügenden Mengen einer Magnesiumnitratlösung (11% Mg(NO3)3·6H2O, erhältlich
von Mallinckrodt Chemical, Paris, KY) und einer Kobaltnitratlösung (15% Co(NO3)3·6H2O, erhältlich
von Hall Chemical of Wickliffe, OH) hergestellt, um eine Lösung bereitzustellen, die
ca. 5,8 La(NO3)3·6H2O, 5,8% Nd(NO3)3·6H2O, ca. 7,1% Y(NO3)3·6H2O, ca. 14,4% Mg(NO3)2·6H2O, ca. 0,4% Co(NO3)3·6H2O und im übrigen entionisiertes Wasser
enthält.
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Die
imprägnierten
Stäbe wurden
getrocknet, bei 650°C
im rotierenden Edelstahlkiln kalziniert und für ca. 5 Minuten bei 1410°C in einem
rotierenden Kiln (von 1,32 m Länge,
8,9 cm Innendurchmesser, 31 cm Heißzone) gesintert, um gesintertes
Material bereitzustellen.
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Die
Dichte der gesinterten Materialien von Beispiel 1 und Vergleichsbeispielen
A und B, die mit einem He Pycometer (Micromeritos AccuPyc 1440; Micromeritics
Instrument Corp., Norcross, GA) gemessen wurden, war 3,95 g/cm3, 3,97 g/cm3, bzw. 3,91
g/cm3.
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Die
Härte der
Materialien von Beispiel 1 und Vergleichbeispielen A und B wurde
an Querschnitten gemessen, die auf 1 Mikrometer poliert waren. Der Mikrohärtetester,
Warenbezeichnung „MITUTOYO MVK-VL", wurde von Mitutoyo
Corp., Tokio, Japan, bezogen. Die Messlast betrug 500 g. Die Durchschnittshärte der
Materialien von Beispiel 1 und Vergleichsbeispielen A und B (5 unabhängige Messwerte
pro Muster (d. h. verschiedene individuelle Teilchen)) betrug 18,8
GPa, 18,9 GPa bzw. 18,9 GPa.
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Die
gesinterten Materialien (Stäbe)
wurden mit einem Porzellan-Mörser
zu kurzen Längen
zerbrochen. Die Länge
der Stäbe
betrug ungefähr
das 3- bis 5-Fache der Stabbreite bzw. des Durchmessers. Diese zerbrochenen
Stäbe wurden
durch einer Stapel von Maschensieben (25, 30, 35 und 40) (USA Std.
Testing Sieves) passiert. Die in den 30er und 35er Maschensieben
zurückgebliebenen
Stäbe wurden
mit einem Gewicht von 5,4 g –30/+35-Maschenmaterial
und 12,6 g –25
+ 30-Maschenmaterial gemischt. Diese Mischung von insgesamt 18 g
wurde mit 18 g braunem Kunstkorund, ANSI-Klasse 24 (von Washington
Mills, North Grafton, MA, gemischt und bis auf die ausgewählte Korngröße zerkleinert
und gesiebt) gemischt. Diese Mineralmischungen wurden unter Einsatz
herkömmlicher
Techniken, einschließlich
elektrostatischer Beschichtung des Schleifkorns in Schleifscheiben
(drei Scheiben pro Partie, ca. 12 g Mineral pro Scheibe) eingearbeitet.
Zur Herstellung der Scheibe wurde ein Harz, Fabrikat CaCO3, Kryolit-Size und KBF4-Supersize,
verwendet.
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Die
beschichteten Schleifscheiben wurden auf ein Stützpolster mit abgeschrägter Aluminiumkante
montiert und zum Schleifen der Stirnseite eines 1,25 cm × 18 cm
Edelstahlwerkstücks
304 verwendet. Die Scheibe wurde mit 5500 U/min angetrieben, wobei
der Teil der Scheibe, der die abgeschrägte Kante des Stützpolsters
bedeckte, eine ungefähre Last
von 6 kg auf das Werkstück
aufbrachte. Pro Scheibe wurden zehn Werkstücke geschliffen. Jede Scheibe
wurde für
zehn Minuten in Ein-Minutenintervallen geschliffen, wobei zehn Edelstahlwerkstücke 304
(d. h. eine Minute pro Werkstück)
bearbeitet wurden. Der durchschnittliche Gesamtabtrag an den beschichteten
Schleifscheiben von Beispiel 1 und Vergleichsbeispielen A und B
war 135,1 g, 111,2 g bzw. 129,6 g.
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Dieses
Beispiel (koextrudiertes Beispiel 1) zeigte eine verbesserte Schleifleistung
gegenüber den
entsprechenden individuellen Komponenten (Vergleichsbeispiele A
und B). Ferner wurde bewiesen, dass ein Zirkon unter Einsatz von
Koextrusion ohne signifikante Abwanderung in andere Phasen eingearbeitet
werden kann. Somit konnte eine wirksame Beimischung von Zirkon erzielt
werden.
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BEISPIEL 2 UND VERGLEICHSBEISPIELE
C UND D
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Beispiel
2 und Vergleichsbeispiele C und D wurden wie für Beispiel 1 und Vergleichsbeispiele
A bzw. B beschrieben hergestellt, außer wie folgt: Für Beispiel
2 wurden anstelle von Sols I und II Sols I und III benutzt. Für Vergleichsbeispiel
D wurde Sol III anstelle von Sol II verwendet. Jede verschlossene
und entlüftete
Patrone wurde 7 Tage lang, nicht 3 Tage lang stehengelassen. Die
extrudierten Stäbe
wurden für
ca. 2 Stunden in einem Ofen bei ca. 93°C (200°F) getrocknet, bei ca. 600°C kalziniert
und in einem rotierenden Kiln bei ca. 1440°C gesintert.
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Die
Dichte der gesinterten Materialien von Beispiel 2 und Vergleichsbeispielen
C und D, mit einem Helium-Pycnometer
gemessen, war 3,80 g/cm3, 3,82 g/cm3 bzw. 4,01 g/cm3.
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Die
gesinterten Materialen von Vergleichsbeispielen C und D und Beispiel
2 wurden nochmals in einem Kastenofen (von C-M, Inc. Bloomfield,
NJ, Markenbezeichnung „RAPID
TEMP FURNACE") bei ca.
1400°C für 10 Minuten
gesintert. Die Dichte der zweimal gesinterten Materialien von Vergleichsbeispielen
C und D und Beispiel 2, mit einem Helium-Pycnometer gemessen, war
3,86 g/cm3, 3,85 g/cm3 bzw.
4,01 g/cm3.
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Die
zweimal gesinterten Stabmaterialien wurden zerbrochen, gesiebt und
in beschichtete Schleifscheiben eingearbeitet und wie für Beispiel
1 und Vergleichsbeispiele A und B beschrieben geprüft. Der
durchschnittliche Gesamtabtrag an den beschichteten Schleifscheiben
von Beispiel 2 und Vergleichsbeispielen C und D war 102,9 g, 105,3
g bzw. 91,4 g.
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An
diesem Beispiel war zu erkennen, dass ein nukleierendes Eisenoxidagenz
in eine Phase der koextrudierten Phasen ohne signifikante Abwanderung
in die andere Phase eingearbeitet werden konnte. Somit können ohne
weiteres Innenschichteffekte mit verschiedenen Zusammensetzungen,
von denen eine nukleierendes Eisenoxidmaterial enthält, erzielt werden.
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BEISPIEL 3 UND VERGLEICHSBEISPIELE
E UND F
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Beispiel
3 und Vergleichsbeispiele E und F wurden wie für Beispiel 2 und Vergleichsbeispiele
C und D beschrieben hergestellt, außer wie folgt: Die verschlossenen
und entlüfteten
Patronen wurden zuerst unter Vakuum gesetzt und dann für 48 Stunden an
der Luft stehengelassen.
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Die
Gele wurden durch die nicht konusförmige Spitze eines statischen
10-Element-Mixers auf Pyrex-Tabletts extrudiert. Die konusförmige Spitze
an einer Scotch-Weld-EPX-Mischdüse wurde
abmontiert. Das extrudierte Material wurde in einem Ofen bei ca.
93°C (200°F) getrocknet.
Das getrocknete Material für
dieses Beispiel wurde zu beliebigen Formen in einem Mörser zerkleinert
und gesiebt, wobei das –20
+ 60-Maschenmaterial (USA Std. Testing Sieves) zurückblieb.
Jedes gesiebte Material wurde im rotierenden Edelstahlkiln bei 650°C kalziniert,
imprägniert,
getrocknet, bei 650°C
kalziniert und für
30 Minuten bei 1430°C
in einem Schnelltemperaturkiln gesintered.
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Die
Dichte der Schleifkornmaterialien des gesinterten Beispiels 3 und
der Vergleichsbeispiele E und F, mit einem Helium-Pycnometer gemessen,
war 3,96 g/m3, 3,89 g/m3 bzw.
4,01 g/m3. Die durchschnittliche Mikrohärte des
Schleifkornmaterials von Beispiel 3 war 20,3 GPa in den von Sol
I abgeleiteten Regionen und 16,6 GPa in den von Sol III abgeleiteten
Regionen. Die durchschnittliche Mikrohärte des Schleifkornmaterials
von Vergleichsbeispielen E und F war 18,3 GPa bzw. 21,3 GPa.
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Beschichtete
Schleifscheiben wurden wie in Beispiel 1 und Vergleichsbeispielen
A und B hergestellt und für
zehn Minuten in Zwei-Minuten-Intervallen auf Edelstahl 304 geschliffen.
Die beschichtete Schleifscheibe wurde an einem harten Phenolstützpolster
von 16,5 cm Durchmesser und 1,57 mm Dicke befestigt, welches wiederum
an einem Stahlflansch mit 15,2 cm Durchmesser befestigt wurde. Die
befestigte Scheibe wurde mit 3550 U/min linksdrehend rotiert. Die
1,8 mm Umfangskante einer Edelstahlscheibe 304 (Werkstück) von
25 cm Durchmesser wich unter einer Last von ca. 4 kg um 7° von einer
zur Schleifscheibe normalen Position ab. Das Werkstück wurde
am Anfang der Prüfung
und nach je 2 Minuten gewogen, um die Menge des Edelstahlabtrags
zu bestimmen. Der durchschnittliche Gesamtabtrag an den beschichteten
Schleifkörpern
von Beispiel 3 und Vergleichsbeispielen E und F war 165,2 g, 155,8
g bzw. 148,8 g. Dieses Beispiel zeigt eine verbesserte Leistung
einer beschichteten Extrusionszusammensetzung gegenüber den
entsprechenden individuellen Komponenten (d. h. Vergleichsbeispielen
E und F).
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BEISPIELE 4 UND 5, ILLUSTRIERTES
BEISPIEL I UND VERGLEICHSBEISPIEL G
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Beispiele
4 und 5 und illustriertes Beispiel I wurden wie für Beispiel
2 beschrieben hergestellt, mit der Ausnahme, dass die gefüllten Patronen
unter Vakuum gesetzt wurden, um die Sols zu entlüften. Für Beispiel 4 wurde die Mixerspitze
auf 6 cm, für
Beispiel 5 auf 9 cm und für
das illustrierte Beispiel I auf 12 cm verkürzt. Für Beispiele 4 und 5 und das
illustrierte Beispiel I enthielten die statischen Mixer 10, 15 bzw.
20 Mischelemente.
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Genauer
gesagt wurde Beispiel 4 durch einen statischen Mixer von 6 cm, Beispiel
5 durch einen statischen Mixer von 9 cm und das illustrierte Beispiel
I durch einen statischen Mixer von 12 cm extrudiert.
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Vergleichsbeispiel
G wurde durch Gelieren von Sol I auf einem Glastablett hergestellt
(d. h. es gab keinen Extrusionsschritt) und dann wie für Beispiele
4, 5 und illustriertes Beispiel I weiter verarbeitet. Beispiele
4 und 5, illustriertes Beispiel I und Vergleichsbeispiel G wurden über Nacht
in einem Umluftofen bei 93° getrocknet.
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Die
getrockneten Materialien von Beispielen 4 und 5, illustriertem Beispiel
I und Vergleichsbeispiel G wurden jeweils bei 650°C kalziniert,
zerkleinert und gesiebt, um –20
+ 60-Maschenmaterial (USA Standard Testing Sieves) zurückzuhalten.
Jede der gesiebten Partien wurde in einer seltenen Erdoxidlösung unter
Vakuum eingeweicht und dann durch einen Buchner-Trichter gefiltert,
um das imprägnierte Material
zurückzugewinnen.
Nach dem Trocknen wurden die imprägnierten Materialien jeweils
bei 650°C
in einem Vorfeuerkiln kalziniert, und dann bei 1430° für 30 Minuten
in einem Kastenofen („RAPID TEMP") gesintert. (Dies
ist der gleiche Imprägnierungsschritt
wie in Beispiel 1 verwendet.)
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Das
kalzinierte und gesinterte Schleifkornmaterial der Beispiele 4 und
5 wurde mit Lichtmikroskopie bei 600× untersucht, wobei jeweils
deutliche lamellenförmige
Mikrostrukturen, bestehend aus „nukleierten" und „nicht
nukleierten Regionen, festgestellt wurden. Die Laminate waren viel
dünner
und in Beispiel 5 weniger ausgeprägt als in Beispiel 4. Das illustrierte
Beispiel I zeigte, dass es gründlich
gemischt worden war und nur eine „nukleierte" Phase aufwies.
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Die
durchschnittliche Mikrohärte
der „nukleierten" Teile des gesinterten
Materials von Beispiel 4 und 5 und illustriertem Beispiel I betrug
19,5 GPa, 20,1 GPa bzw. 19,9 GPa. Die durchschnittliche Mikrohärte der „nicht
nukleierten" Teile
des gesinterten Materials von Beispiel 4 und 5 und Vergleichsbeispiel G
war 15,8 GPa, 16,4 GPa bzw. 18,2 GPa.
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Die
durchschnittliche Bruchfestigkeit der gesinterten Materialien von
Beispiel 4 und 5 und illustriertem Beispiel I betrug 3,0 MPa·m1/2, 2,7 MPa·m1/2 bzw.
2,5 MPa·m1/2. Die Bruchfestigkeit wurde durch Messen
der Risslängen,
die von den Endansätzen der
Vikers-Kerben ausgehen, berechnet, wobei eine 1000 g Last mit einem
MITUTOYO-MVK-VL-Härteprüfer aufgebracht
wurde. Die Bruchfestigkeit (Kic) wurde mit
Hilfe der Gleichung [(Kic) = FN/[(Π·c)3/2tanb] berechnet, wobei b = 68°, Π = pi (3,14159),
F = Newtons of Force auf dem Eindruckstempel, c = ½ Risslänge in Metern
ist. Die Dichte des gesinterten Materials der Beispiele 4 und 5,
des illustrierten Beispiels I und des Vergleichsbeispiels G war
3,92 g/cm3, 3,94 g/cm3,
3,99 g/cm3 bzw. 3,87 g/cm3.
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Diese
Beispiele zeigen, dass die Anzahl der Elemente im statischen Mixer
die Dicke der Schichten beeinflussen können.
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Obwohl
man sich nicht an Theorie binden will, glaubt man, dass die verbesserte
Bruchfestigkeit auf den erhöht
lamellenartigen Charakter der Materialien in Beispielen 4 und 5
zurückzuführen ist.
Die verbesserte Bruchfestigkeit, die auf die Anwesenheit einer poröseren (nicht
nukleierten) lamellenartigen Schicht zurück zuführen ist, war ohne weiteres
beim Untersuchen der gemessenen Risse zum Erhalt von Bruchfestigkeitswerten
durch Scannen mit dem Elektronenmiskroskop erkennbar. Es wurde beobachtet, dass
Risse innerhalb der porösen
dünnen
Schichten enden oder sich drehen und sich entlang der Grenze zwischen
den gesäten
und nicht gesäten
dünnen Schichten
fortpflanzen.
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BEISPIEL 6 UND VERGLEICHSBEISPIELE
H UND I
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Beispiel
6 und Vergleichsbeispiele H und I wurden wie für Beispiel 1 und Vergleichsbeispiele
A bzw. B hergestellt, mit folgenden Ausnahmen: Zum Extrudieren wurde
ein 6 cm langer statischer Mixer verwendet. Für Beispiel 6 wurden Sols I
und IV anstelle von Sols I und II verwendet. Für Vergleichsbeispiel 1 wurde
Sol IV anstelle von Sol II und für
Vergleichsbeispiel H wurde Sol I verwendet.
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Die
Dichte der Schleifkornmaterialien von Beispiel 6 und Vergleichsbeispielen
H und I betrug 3,97 g/cm3, 3,91 g/cm3 bzw. 4,00 g/cm3.
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Die
durchschnittliche Mikrohärte
der Schleifkornmaterialien von Beispiel 6 und Vergleichbeispielen
H und I betrug 19,4 GPa, 18,6 GPa bzw. 18,6 GPa. Die durchschnittliche
Bruchfestigkeit der Schleifkornmaterialien von Beispiel 6 und Vergleichsbeispielen
H und I betrug 3,0 MPa·m1/2, 3,3 MPa·m1/2, bzw.
3,3 MPa·m1/2.
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Das
Schleifkorn von Beispiel 6, Vergleichsbeispiel H und Vergleichsbeispiel
I wurde jeweils auf Faserscheiben unter Einsatz von CaCO3-Füllfabrikat, Kryolit-Füllschlichte
und KBF4-Füllsuperschlichte aufgebracht.
Drei Scheiben für
jedes Beispiel wurden auf dem Swing Arm Grinder (Schwenkarmschleifer) unter
Einsatz eines „Flat
Test" (Flachprüfung) ausgewertet,
um Edelstahlscheiben zu schleifen. Die durchschnittliche Schleifleistung
der beschichteten Schleifkörper
von Beispiel 6, Vergleichsbeispiel H und Vergleichsbeispiel I betrug
108%, 100%, bzw. 110% von Vergleichsbeispiel H.
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Deutliche
lamellenartige Schichten im koextrudierten Material konnten nicht
durch SEM oder Röntgen-Mikroanalyse
festgestellt werden, was möglicherweise
auf die Abwanderung von Zirkon während
des Trocknens zurückzuführen war.
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BEISPIEL 7 UND VERGLEICHSBEISPIELE
J UND K
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Das
Schleifkornmaterial von Beispiel 7 und Vergleichsbeispielen J und
K wurde wie für
Beispiel 1 und Vergleichsbeispiele A und B beschrieben hergestellt,
mit folgenden Ausnahmen: Für
Beispiel 7 wurden Sols V und VI anstelle von Sols I und II verwendet.
Für Vergleichsbeispiel
J wurde Sol V anstelle von Sol I verwendet. Für Vergleichsbeispiel K wurde
Sol VI anstelle von Sol II verwendet. Weiterhin wurden die kalzinierten
Materialien nicht mit der seltenen Erdnitratlösung imprägniert und bei 1430°C im rotierenden
Kiln gesintert.
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Für jedes
der Beispiele 7 und Vergleichsbeispiele J und K wurden die gesinterten
Materialien gesiebt und gemischt, um nach Gewicht 8,4 g Schleifkorn
mit Maschenweite –25
+ 30, 5,7 g Schleifkorn mit Maschenweite –30 + 35 und 1,8 g Schleifkorn
mit Maschenweite –35
+ 40 herzustellen. Die resultierenden Mischungen wurden jeweils
mit 21 g braunem Kunstkorund, Klasse 24 von Washington Mills, mit Walzen
zerkleinert und gesiebt. Jede Mischung wurde dazu verwendet, drei
beschichtete Schleifscheiben mit ca. 12,3 g Schleifkorn auf jeder
Scheibe herzustellen. Die zur Herstellung der Scheiben eingesetzten
Harze waren das CaCO3-Fabrikat und die Kryolit-Schlichte.
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Die
Scheiben wurden mit einem Schiebeschleifapparat für zwanzig
Minuten in Ein-Minuten-Intervallen geschliffen, wobei ein Weichstahlwerkstück 1018
zum Einsatz kam, und die Last war 6 kg (13 lbs.). Der durchschnittliche
Gesamtabtrag an den beschichteten Schleifscheiben für Beispiel
7 und Vergleichsbeispiele J und K betrug 1005,4 g, 1216,2 g bzw.
973,4 g. Die durchschnittliche Mikrohärte der Materialien von Beispiel
7 und Vergleichsbeispielen J und K, aufgrund von Messungen am Querschnitt
der Stäbe,
betrug 17,9 GPa, 19,6 GPa bzw. 17,8 GPa.
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BEISPIEL 8 UND VERGLEICHSBEISPIELE
L UND M
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Das
Schleifkorn von Beispiel 8 und Vergleichsbeispielen L und M wurde
wie für
Beispiel 1 und Vergleichsbeispielen A bzw. B beschrieben hergestellt,
mit folgenden Ausnahmen: Für
Beispiel 8 wurden Sol I und VII anstelle von Sol I und II verwendet.
Für Beispiel
L wurde Sol I benutzt. Für
Vergleichsbeispiel M wurde Sol VII anstelle von Sol II verwendet.
Nach dem Kalzinieren bei 650°C
wurden die Stäbe
mit der seltenen Erdoxidlösung
imprägniert,
aber bei 1410°C
im rotierenden Kiln gesintert.
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Die
durchschnittliche Mikrohärte
der Stabmaterialien der gesinterten Beispiele 8 und Vergleichsbeispiele
L und M, aufgrund von Querschnittsmessungen, betrug 17,8 GPa, 17,9
GPa bzw. 17,0 GPa.
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Die
gesinterten Stäbe
wurden zerkleinert und wie für
Beispiel 1 beschrieben gesiebt. Die von den 30- und 35-Maschensieben zurückgehaltenen Stäbe wurden
mit einem Gewichtsverhältnis
von 50/50% für
das –30
+ 35-Material und das –25
+ 30-Material gemischt. Die resultierende Mischung des –25 + 30/–30 + 35-Materials
wurde mit der gleichen Gewichtsmenge braunes Kunstkorund, ANSI Klasse
24, gemischt, das wie oben beschrieben erhalten wurde. Die Mischung
wurde zur Herstellung von vier Scheiben aus jeder Partie verwendet,
wobei jede Partie 12 g Mineral pro Scheibe enthielt. Die zur Herstellung
der Scheiben verwendeten Harze waren das CaCO3-Fabrikat,
Kryolite-Schlichte und KBF4-Superschlichte.
Die Scheiben wurden wie für Beispiel
7 und Vergleichsbeispiele J und K beschrieben geschliffen, wobei
allerdings für
zehn Minuten mit Ein-Minuten-Intervallen
unter Einsatz von Edelstahlwerkstücken 304 geschliffen wurde
und die Last 6 kg (13 lbs.) betrug. Der durchschnittliche Gesamtabtrag
an den beschichteten Schleifscheiben von Beispiel 8 und Vergleichsbeispielen
L und M betrug 165,4 g, 159,2 g bzw. 167,8 g.
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Röntgen-Abbildungen
zeigten eine Schicht mit hohem Ce-Gehalt. Dieses Beispiel zeigt somit, dass
Zer durch Koextrusion erfolgreich ohne signifikante Abwanderung
in die anderen Phasen eingearbeitet werden konnte.
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ILLUSTRIERTES BEISPIEL
1 UND VERGLEICHSBEISPIELE N UND O
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Eine
9,1%ige AFA-Lösung
(Aluminiumformoacetat) wurde wie von Richards, Goodbrake und Sowman,
J. Am. Ceram. Soc., 74 [10] 2404–2409 (1991), beschrieben hergestellt.
Die AFA-Lösung wurde
in einem rotierenden Vakuumverdampfer bei 40°C konzentriert, was 20,5% Feststoffe
ergab. Die konzentrierte AFA-Lösung
hatte eine dicke, syrupartige Konsistenz.
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Illustriertes
Beispiel I und Vergleichsbeispiele N und O wurden wie für Beispiel
1 und Vergleichsbeispiele A und B beschrieben hergestellt, mit folgenden
Ausnahmen: Für
das illustrierte Beispiel 1 wurden Sol III und die konzentrierte
AFA-Lösung
anstelle von Sol I und II verwendet. Für Vergleichsbeispiel N wurde
Sol III anstelle von Sol I verwendet. Für Vergleichsbeispiel O wurde
die konzentrierte AFA-Lösung
anstelle von Sol II verwendet. Die gefüllten Patronen wurden verschlossen
und im umgedrehten Zustand stehengelassen, so dass die Luft sich
einen Weg bis zur Spitze der Patronen bahnen konnte. Nach einer
Woche Ruhezeit wurde der Inhalt, wie oben beschrieben, zu Stäben extrudiert.
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Nach
dem Trocknen zerfielen jedoch die Stäbe von Vergleichsbeispiel O
zu einem feinen Pulver und wurden deshalb nicht weiterverarbeitet.
Mit Bezug auf das illustrierte Beispiel I, bei Koextrusion von Sol
III und der konzentrierten AFA-Lösung,
ergab sich für
Sol III ein Material, das aussah wie „Quark", während
die AFA-Phase zerlief und flüssig
war. Aus dem letzteren extrudierten Material (d. h. Sol III/AFA) ergab
sich ein feines Pulver, das nicht weiterverarbeitet wurde.
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Das
Beispiel zeigt, dass Viskosität
eine wichtige Rolle für
die koextrudierten Phasen spielt. Wenn eine Phase während der
Koextrusion eine relativ niedrige und die andere Phase eine relativ
hohe Viskosität
aufweist, umfließt
im Effekt während
der Koextrusion die niedrige Viskositätsphase die hohe Viskositätsphase.
Das wahrscheinliche Ergebnis dabei ist, dass die hohe Viskositätsphase
in der niedrigen Viskositätsphase
Feststoffe bildet, woraus sich das „quarkartige" Aussehen ergibt.
Um dies zu vermeiden, sollte auf mehr oder weniger gleiche Viskositäten bei
der Formulierung der Phasen geachtet werden.