DE69919991T2 - Verfahren und gerät zur herstellung einer bituminösen beschichtungsfolie und derartige beschichtungsfolie - Google Patents

Verfahren und gerät zur herstellung einer bituminösen beschichtungsfolie und derartige beschichtungsfolie Download PDF

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    • B32B2395/00Bituminous material, e.g. tar, asphalt

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer bituminösen Beschichtungsfolie, wobei ein mit Bitumen imprägniertes und mit Bitumen beschichtetes Kernmaterial während des Herstellungsvorgangs über einen oder mehrere sich drehende Körper vorgeschoben wird. Die Erfindung betrifft auch ein Gerät für das Durchführen des Verfahrens und eine durch das Verfahren hergestellte Beschichtungsfolie.
  • Derartige Beschichtungsfolien werden beispielsweise für das Beschichten von Dächern verwendet. Die Beschichtungsfolie ist im Allgemeinen mit einem Kernmaterial konfiguriert, das beispielsweise aus Web- oder Vlies-Synthesefaser besteht. Gewöhnlich wird das Kernmaterial mit Bitumen imprägniert und auf der einen oder ersten Seite wird es mit einem bituminösen Material beschichtet, in das beispielsweise zerkleinerter Schiefer gewöhnlich zum Erhöhen der Widerstandsfähigkeit der Beschichtungsfolie beispielsweise gegen Sonnenlicht eingearbeitet ist. Diese Seite stellt die nach außen gerichtete, freie Seite der Beschichtungsfolie dar. Auf der anderen Seite des Kernmaterials, das dem Schiefermaterial gegenüberliegt, wird eine bituminöse Beschichtung, d.h. ein sogenanntes Schweißbitumen, ebenfalls bereitgestellt. Derartige Beschichtungsfolien werden oft in Verbindung mit dem Beschichten beispielsweise von Brücken und dem Einsetzen von diffusionsfesten unterirdischen Membranen, beispielsweise in Abwasserentsorgungsbereichen, Güllebehältern und dergleichen verwendet.
  • Bei einem bekannten Verfahren zur Herstellung einer bituminösen Beschichtungsfolie, wird ein auf der oben erwähnten zweiten Seite mit bituminösem Material imprägniertes oder beschichtetes Kernmaterial mit einer Lage Sand bestreut, die während des Herstellungsvorgangs verhindert, dass diese Seite der Beschichtungsfolie an die sich drehenden Körper anhängt, die die Beschichtungsfolie transportieren. In einem abschließenden Schritt des Herstellungsvorgangs wird ein bituminöses Material oben auf die Lage Sand – bevorzugt ein sogenanntes Schweißbitumen, dass zum Verbinden der Beschichtungsfolie mit einem Träger auf der Anwendungsseite dient – aufgegeben. Jedoch ist die Verwendung einer Lage Sand als Maßnahme zum Verhindern des Anklebens in Verbindung mit dem Herstellungsvorgang mit dem Nachteil verbunden, dass das daraufhin aufgebrachte Schweißbitumen schlechte Haftungseigenschaften der verbleibenden Beschichtungsfolie gegenüber aufweist. So können in Verbindung beispielsweise mit Dachbedeckungen, Brückenbedeckungen und ähnliche Membranbeschichtungen starke externe Einflüsse wie Windeinflüsse, die eine Saugwirkung in der Oberfläche verursachen können, ein Ablösen der bituminösen Beschichtungsfolie hervorrufen. Die Folgen derartiger Ablösungen können Lecks mit dadurch hervorgerufener Beschädigung der Dachstruktur und/oder des übrigen Teils des Gebäudes oder der Anlage sein.
  • Außerdem bringt die Lage Sand eine beträchtliche Erhöhung des Volumens der Beschichtungsfolie mit sich.
  • Es ist eine Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur Herstellung derartiger bituminöser Beschichtungsfolien zu bieten, wobei das fertige Produkt eine wesentlich erhöhte Ablösefestigkeit und ein reduziertes Volumen im Vergleich mit dem Stand der Technik aufweist. Außerdem ist es eine Aufgabe der Erfindung, ein Gerät zum Durchführen dieses Verfahrens bereitzustellen. Schließlich ist es eine Aufgabe der Erfindung, eine Beschichtungsfolie zu bieten, die eine wesentlich erhöhte Ablösefestigkeit im Vergleich mit Beschichtungsfolien des Stands der Technik aufweist.
  • Erfindungsgemäß ist das Verfahren zur Herstellung derartiger bituminöser Beschichtungsfolien dadurch gekennzeichnet, dass ein Trennmaterial, das in einer Flüssigkeit dispergiert, emulgiert oder gelöst wird, auf diejenige Seite der bituminösen Rückschichtlage aufgebracht wird, die mit einem sich drehenden Körper in Kontakt gebracht werden soll;
    dass die Flüssigkeit vor der Kontaktbildung mit dem sich drehenden Körper zum Vorschieben der Beschichtungsfolie verdampft wird; und
    dass daraufhin eine weitere bituminöse Lage auf diejenige Seite aufgebracht wird, die mit dem Gleitmaterial versehen worden ist.
  • Durch ein derartiges Verfahren wird ein gleichmäßiges und dünnes Aufbringen des Gleitmaterials erzielt und des Weiteren ermöglicht es die Verwendung von Gleitmaterialien mit beträchtlich erhöhten Haftungseigenschaften im Vergleich mit Sand, wie aus dem Stand der Technik bekannt ist. Schließlich ermöglicht die wahlweise Möglichkeit des sehr dünnen Aufbringens der Lage das Erzielen einer Beschichtungsfolie mit einem beträchtlich reduzierten Volumen, wobei die Dicke der Lage ansonsten bezüglich des Kerns und der Bitumenbeschichtungen unverändert bleibt.
  • Einer besonders bequemen Ausführungsform des Verfahrens gemäß kann die Dispersion/Emulsion oder die Lösung je nach Fall durch ein Sprühverfahren aufgebracht werden. Dieses Verfahren ermöglicht die sichere Steuerung des Vorgangs und stellt dadurch sicher, dass die dünnstmögliche Lage Gleitmaterial aufgebracht werden kann. Außerdem wird es dazuhin möglich, das Aufbringen durch eine Anti-Abschmutzwalze durchzuführen.
  • Die Dispersion/Emulsion/Lösung wird auf die Beschichtungsfolie bevorzugt in einem derartigen Abstand von dem ersten sich drehenden Körper aufgebracht, dass die Flüssigkeit vor der Kontaktbildung mit dem ersten sich drehenden Körper verdampft wird, wobei eine feste, nichthaftende Oberflächenlage, die aus dem Gleitmaterial besteht, bereit gestellt wird. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass das bituminöse Material – während des Aufbringens des flüssigen Gleitmaterials – eine geeignete Temperatur aufweist. Günstigerweise liegt sie im Bereich von 100 bis 200°C, bevorzugt jedoch von 120 bis 160°C. Die relativ erhöhte Temperatur erlaubt das schnelle Verdampfen der Flüssigkeitsgehalte der Dispersion/Emulsion oder Lösung, wobei ein vorteilhaftes Abkühlen auf der bituminösen Beschichtungsfolie erzielt wird, das die Viskosität des Bitumenmaterials erhöht. Wahlweise kann weiteres Kühlmittel an die Oberfläche der Bitumenschicht geliefert werden.
  • Bei dem Verfahren wird bevorzugt eine Polymerdispersion/-emulsion, beispielsweise eine Dispersion/Emulsion eines thermoplastischen Polymers, z.B. auf Acrylbasis oder PVB (Polyvinylbutyral) verwendet, der ein Weichmacher zugemischt werden kann. Als Alternative kann eine Lösung von Polyvinylalkohol verwendet werden.
  • Ein Gerät für das Durchführen des oben beschriebenen Verfahrens umfasst sich drehende Körper für das Transportieren der Beschichtungsfolie und eine Vorrichtung für das Aufbringen einer Dispersion/Emulsion/Lösung eines Gleitmaterials. Derartige Vorrichtungen für das Aufbringen des flüssigen Gleitmaterials liegen günstigerweise in Form einer oder mehrerer Düsen vor, an die die Dispersion/Emulsion/Lösung unter Druck herangeführt wird. Das Heranführen unter Druck kann durch gewöhnliche Flüssigkeitspumpen erfolgen. Eine derartige Ausführungsform mit Düsen stellt die homogenste Verteilung sicher und ist deshalb die Möglichkeit der Wahl für das Aufbringen der dünnstmöglichen Lagen des Gleitmaterials. Diese Vorrichtungen für das Aufbringen des flüssigen Gleitmaterials sind bevorzugt in einem derartigen Abstand von dem ersten sich drehenden Körper angeordnet, dass die Flüssigkeitsgehalte der Dispersion/Emulsion/Lösung vor der Kontaktbildung mit dem sich drehenden Körper vollständig verdampft wird. Es ist eine weitere Möglichkeit, eine Anti-Abschmutzwalze zur Verwendung beim Aufbringen der Dispersion/Emulsion/Lösung zu bieten.
  • Die Erfindung betrifft auch eine Beschichtungsfolie, die dadurch gekennzeichnet ist, dass sie ein Kernmaterial umfasst, wobei die eine Seite dieses Kernmaterials mit einer Lage eines Gleitmaterials auf Polymerbasis und an dieses Gleitmaterial auf Polymerbasis anliegend einer bituminösen Lage versehen wird. Dabei handelt es sich bevorzugt um ein thermoplastisches Polymer.
  • Im Vergleich mit Beschichtungsfolien des Stands der Technik weist eine derartige Beschichtungsfolie eine wesentlich erhöhte Ablösefestigkeit und außerdem ein wesentlich geringeres Volumen als Beschichtungsfolien des Stands der Technik auf, während die Lagedicke des Kerns und der Bitumenbeschichtungen als solche beibehalten werden.
  • Bei dem verwendeten Gleitmaterial handelt es sich bevorzugt um ein thermoplastische Polymer. Auf das Schmelzen hin wird dieses in Bitumen gelöst. Die in dem bituminösen Material vorhandenen Öle lösen den getrockneten Polymerfilm bei einer relativ niedrigen Temperatur auf und – durch Aufbringen der bituminösen Schweißschicht – wird das Polymer auf diese Weise gelöst mit einer dadurch hervorgerufenen Erhöhung der Ablösefestigkeit, da die bituminöse Schweißschicht dazu gebracht wird, in direktem Kontakt mit der bituminösen Rückenschicht zu stehen. Außerdem weist das erhitzte thermoplastische Polymer eine Haftwirkung auf. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass auf das Verdampfen der Flüssigkeitsgehalte der Dispersion/Emulsion/Lösung hin nicht mehr viel Hitze vorhanden ist, dass das thermoplastische Polymer klebrig wird. Um das zu vermeiden, ist es eine wahlweise Möglichkeit – wie oben schon erwähnt – weiteres Kühlmittel, z.B. Wasser, hinzu zuliefern, um dadurch zu verursachen, dass die Temperatur der Folie weiter abfällt.
  • Auf der Basis von Löslichkeitsparametern für das relevante Bitumen wird der mit dem Stand der Technik vertraute Fachmann in der Lage sein, das erwünschte thermoplastische Polymer auszuwählen, um sicherzustellen, dass die Löslichkeitsparameter dieses Polymers diesen nahe liegen. In diesem Zusammenhang werden die Löslichkeitsparameter durch Bedingungen wie Stereoisometrie, Polarität, Van-der-Waals-Kräfte und Molmasse bestimmt.
  • Das Verfahren, das Gerät für das Durchführen des Verfahrens und die durch das Verfahren hergestellte Beschichtungsfolie werden nun in genaueren Einzelheiten unter Bezugnahme auf die Zeichnungen erklärt, wobei
  • 1 eine schematische Querschnittsansicht durch eine erfindungsgemäße Beschichtungsfolie und
  • 2 eine schematische Ansicht einer Fertigungsanlage zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Beschichtungsfolie zeigt.
  • 1 zeigt eine Querschnittsansicht durch eine Beschichtungsfolie. Es ist ersichtlich, dass die Beschichtungsfolie aus einem Kernmaterial 3 zusammengesetzt ist, bestehend aus einem gewobenen Synthesefasermaterial, z.B. Polyesterfaser. Das Kernmaterial 3 ist mit Bitumen imprägniert. Auf der Oberfläche der Kernschicht 3 wird eine bituminöse Lage 2 bereitgestellt und auf dieser wird eine Lage pulverförmiges Schutzmaterial 1, z.B. zerkleinerter Schiefer, bereitgestellt. Auf der Unterseite des Kernmaterials wird eine weitere bituminöse Lage 4, ein sogenanntes Rückenschicht-Bitumen, bereitgestellt und unter diesem Rückenschicht-Bitumen 4 wird eine dünne Lage eines thermoplastischen Polymermaterials 5 bereitgestellt und darunter ein bitumi nöses Schweißmaterial 6. Nach unten hin wird die Beschichtungsfolie mit einem Film 7 versehen, der zum Verhindern des Anhaftens der Lage Schweißbitumen an andere Oberflächen dient.
  • Eine Beschichtungsfolie, wie sie in 1 gezeigt ist, kann z.B. in einer Produktionsanlage wie derjenigen, die in 2 schematisch gezeigt ist, hergestellt werden. Zur Klarheit sind Maschinenrahmen, Betriebsmittel usw. nicht gezeigt. Das kann durch den mit dem entsprechenden Stand der Technik vertrauten Fachmann ohne Weiteres erfolgen. Die Beschichtungsfolie wird in dem gezeigten Beispiel von links nach rechts befördert. Von links ausgehend wird eine Folie aus imprägniertem Kernmaterial 3 in den gezeigten Teil der Fertigungsanlage eingeführt, wobei die Oberseite derselben mit einer bituminösen Lage 2 und die Unterseite mit einer bituminösen Lage 4 versehen wird. Die Folientemperatur beträgt an diesem Punkt 100–200°C, bevorzugt 120–160°C. An einer Beschichtungsstation 8 wird eine pulverförmige Beschichtungslage 1 aus zerbrochenem Schiefer auf die bituminöse Lage 2 aufgebracht. Die Folie wird daraufhin um einen ersten sich drehenden Körper 9 herum befördert, wo die beschichtete Seite der Folie auf diesem sich drehenden Körper 9 angrenzt. Die Beschichtung 1 hindert die Folie so daran, an dem sich drehenden Körper 9 festzuhaften. Direkt hinter dem sich drehenden Körper 9 befindet sich eine Beschichtungsstation 10 für ein Gleitmaterial, z.B. ein thermoplastisches Polymer, das in Flüssigkeit dispergiert/emulgiert/gelöst ist. Die Beschichtungsstation 10 besteht in dem gezeigten Beispiel aus vier Strahldüsen, die auf einer gemeinsamen Suspensionsvorrichtung quer zur Folie angeordnet sind, wobei die gesamte Breite der Folie durch die dadurch ausgestoßene Dispersion/Emulsion/Lösung beschichtet wird. In einiger Entfernung von dieser Beschichtungsstation 10 wird die Folie um einen zweiten sich drehenden Körper 11 und des Weiteren um einen dritten und einen vierten sich drehenden Körper 12, 13 herum beför dert, wo es sich mit der Seite, auf der das Gleitmaterial 5 in gelöster/dispergierter/emulgierter Form aufgebracht wird, in anstoßendem Verhältnis auf diesen drei sich drehenden Körpern 11, 12, 13 befindet. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die Flüssigkeitsgehalte der aufgebrachten Dispersion/Emulsion/Lösung vor der Kontaktbildung mit dem ersten sich drehenden Körper 11 im Wesentlichen verdampft werden und dass die Folientemperatur in diesem Zusammenhang ebenfalls auf ein geeignetes Niveau reduziert ist, wo das thermoplastische Polymer nicht mehr klebrig ist. Die Folie wird daraufhin durch zwei sich drehende Körper 14, 15 in einen Tank 16 befördert. In dem Tank wird die mit dem Gleitmaterial 5 versehene Seite mit einer Lage Schweißbitumen 6 versehen. An dieser Stelle weist die Lage Schweißbitumen bevorzugt eine Temperatur auf, die das Lösen und/oder Anhaften des thermoplastischen Polymers bewirkt. Die so fertiggestellte Beschichtungsfolie wird mit einer Lage Film (nicht gezeigt) zum Verhindern des Anhaftens versehen und über einen weiteren sich drehenden Körper 17 zum endgültigen Verpacken und Lagern befördert.

Claims (10)

  1. Verfahren zur Herstellung einer bituminösen Beschichtungsfolie, wobei ein mit Bitumen imprägniertes Kernmaterial (3), auf das eine Lage Rückenschicht-Bitumen (4) aufgebracht wird, so transportiert wird, dass es während der Herstellung mit einem oder mehreren sich drehenden Körpern in Kontakt steht, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Rückenschicht-Bitumenlage (4) auf der mit dem sich drehenden Körper in Kontakt zu bringenden Seite ein Gleitmaterial (5) aufgebracht wird, das in einer Flüssigkeit dispergiert/emulgiert oder gelöst worden ist; dass die Flüssigkeit vor der Kontaktbildung mit dem sich drehenden Körper verdampft wird; und dass daraufhin eine weitere bituminöse Lage (16) auf die Oberfläche aufgebracht wird, die mit dem Gleitmaterial versehen worden ist.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dispersion/Emulsion oder Lösung je nach Fall durch ein Sprühverfahren aufgebracht wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Dispersion/Emulsion oder Lösung je nach Fall in einem derartigen Abstand von dem ersten sich drehenden Körper aufgebracht wird, dass die Flüssigkeit vor der Kontaktbildung mit dem ersten Körper verdampft wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 – 3, dadurch gekennzeichnet, dass das mit Bitumen imprägnierte Kernmaterial (3) und die Rückenschicht-Bitumenlage (4) während des Aufbringens der Dispersion/Emulsion oder Lösung je nach Fall eine Temperatur im Bereich zwischen 100 °C und 200 °C, bevorzugt zwischen 120 °C und 160 °C aufweisen.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 – 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Dispersion/Emulsion oder Lösung je nach Fall unter Verwendung eines Polymermaterials, z.B. eines thermoplastischen Polymermaterials als Gleitmaterial verwendet werden kann.
  6. Gerät für das Durchführen des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 – 5, dadurch gekennzeichnet, dass es sich drehende Körper (9, 11, 12, 13, 14, 15, 17) für das Transportieren der Beschichtungsfolie und eine Vorrichtung (10) für das Aufbringen eines in einer Flüssigkeit dispergierten/emulgierten oder gelösten Gleitmaterials umfasst.
  7. Gerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10) für das Aufbringen der Dispersion/Emulsion oder Lösung je nach Fall aus einer oder mehreren Düsen besteht, an die die Flüssigkeit unter Druck herangeführt wird.
  8. Gerät nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10) für das Aufbringen der Dispersion/Emulsion oder Lösung je nach Fall in einem derartigen Abstand vom ersten darauffolgenden sich drehenden Element angeordnet sein kann, dass die Flüssigkeitsgehalte der Dispersion/Emulsion vor der Kontaktbildung mit dem sich drehenden Körper verdampft wird.
  9. Beschichtungsfolie, hergestellt durch das in den Ansprüchen 1 – 5 aufgeführte Verfahren, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein mit Bitumen imprägniertes Kernmaterial (3), das mit einem Oberflächenbitumen (2) und einem Rückchichtbitumen (4) jeweils auf den entsprechenden Seiten des Kernmaterials beschichtet ist, eine Lage eines Gleitmaterials (5) auf Polymerbasis auf mindestens der einen Seite der Folie und eine weitere bituminöse Lage (6) umfasst, die an dem Gleitmaterial (5) anliegend bereitgestellt wird.
  10. Beschichtungsfolie nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Gleitmaterial (5) um ein thermoplastisches Polymer handelt.
DE69919991T 1998-02-24 1999-02-23 Verfahren und gerät zur herstellung einer bituminösen beschichtungsfolie und derartige beschichtungsfolie Expired - Lifetime DE69919991T2 (de)

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