DE69923093T2 - Kabelkanal mit Steckdose - Google Patents

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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G3/00Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles
    • H02G3/02Details
    • H02G3/08Distribution boxes; Connection or junction boxes
    • H02G3/10Distribution boxes; Connection or junction boxes for surface mounting on a wall
    • H02G3/105Distribution boxes; Connection or junction boxes for surface mounting on a wall in association with a plinth, channel, raceway or similar

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Description

  • Technisches Anwendungsgebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine modulare Kabelleistensteckdosenstation für einen Kabelkanal entsprechend Anspruch 1 bzw. 2.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Mehrkanalige Verdrahtungskabelkanalsysteme werden allgemein zur Installation von Energieübertragungs- und Kommunikationsleitungen im selben Kabelkanal verwendet. Diese Kabelleitungssysteme kommen üblicherweise in Büros, Geschäften oder der Industrie zum Einsatz, wo Design, Planung, Produktion, Sitzanordnungen und Geräteanforderungen ständig geändert oder erneuert werden. Flexibilität und Anpassungsfähigkeit in dieser sich ständig ändernden Umgebung macht das Oberflächenmontage-Kabelleistensystem zur bevorzugten Methode gegenüber in Gebäudewänden installierten Leitern. Wenn jedoch ein Umbau oder eine Änderung erforderlich ist, müssen üblicherweise Energieübertragungs- und/oder Kommunikationssteckdosen verschoben, versetzt oder ergänzt werden.
  • Bisherige Verdrahtungspläne und Kabelleistensysteme erfordern aufgrund ihrer Konstruktion Umbauten oder Abwandlungen. In einer Büroumgebung benötigt jeder Schreibtisch, jeder Arbeits- oder Sitzplatz nicht nur Netzsteckdosen, sondern auch Kommunikationsdatenübertragungs-Anschlussdosen, und üblicherweise mehr als jeweils eine. Computer, Telefone, Faxgeräte, Modems, Umsetzer, Drucker, Belüfter und Schreibmaschinen sind Beispiele von Bürogeräten, die von jedem Anschlussdosentyp mehrere erfordern. Zur Anpassung der Anschlusserfordernisse der zahlreichen Maschinen werden häufig zahlreiche Netz- und Datenübertragungs- Anschlussdosen an jeder Stelle positioniert. Somit ist die Möglich keit, innerhalb des Aufbaus des Kabelleistensystems Netz- und Datenübertragungs-Anschlussdosen dort zu setzen, wo sie erforderlichenfalls am meisten benötigt werden, von äußerster Wichtigkeit.
  • Frühere Konstruktionen richteten sich ohne Erfolg auf Probleme und Komplikationen innerhalb zahlreicher vorgeschlagener Lösungen, von denen keine die Einfachheit oder Schnelligkeit der Installation verbesserte. Das Positionieren der Netz-Anschlussdosen längs der zentralen Achse der Kabelleiste nimmt einen erheblichen Teil des Raums im Datenübertragungskanal ein und reduziert dessen Gesamtkapazität erheblich. Andere Konstruktionen, die das Netzanschlussdosengehäuse gegenüber der Kabelleiste versetzen, verwenden üblicherweise eine Grundplatte, die den Boden des Netzanschlussdosengehäuses bildet und sich seitlich quer über die Kabelleiste erstreckt und alle Kanäle bedeckt. Der Hauptnachteil dieser Konstruktion liegt in der Unmöglichkeit, die Netzanschlussdose funktionell sicher anzuschließen, so dass sie abgeschlossen und betriebsfähig ist, während die anderen Kanäle der Kabelleiste zum Verlegen von Kabeln leicht zugänglich bleiben. Folglich müssen alle anderen Kabel, die installiert werden müssen, unter der die Kabelleiste abdeckenden Bodenplatte durchgeführt oder an der Verbindung geschnitten und gespleißt werden, statt im eigentlichen Kanal einfach verlegt zu werden. Dieses Problem wird häufig noch verstärkt, wenn zwei verschiedene Monteure für die Netz- und Datenübertragungsanschlüsse benötigt werden.
  • Weitere Nachteile sind der erhöhte Zeitaufwand und die schwierige Installation, die Schwierigkeit, Kabel und Geräte um die Grundplatte herum zu handhaben, dass keine elektrische Energie verfügbar ist, bis der Elektroinstallateur und der Nachrichtentechniker ihre Arbeiten erledigt haben, und die Netzleitungen von den Datenübertragungsleitungen nicht isoliert sind, bis die Installation fertiggestellt ist.
  • Die DE-U-94 17 099 offenbart ein elektrisches Installationssystem, das einen Kanal 1, Geräteaufnahmen 7 und einen Rangierraum 2 hat. Der Kanal 1 hat eine Trennwand und eine obere Zugangsöffnung. Der Rangierraum 2 kann über der oberen Zugangsöffnung des Kanals angeordnet werden. Die Geräteaufnahmen sind versetzte Oberflächenmontage-Kästen, die einen oberen Seitenwandbereich nahe dem Kanal 1 haben. Der Rangierraum 2 ist in Sektionen bzw. Kanäle unterteilt, die sich zwischen den jeweiligen Durchgängen des Kanals 1 und den entsprechenden Geräteaufnahmen 7 erstrecken, so dass die Leitungen aus einem bestimmten Durchgang des Kanals durch eine entsprechende Sektion bzw. einen entsprechenden Kanal im Rangierraum 2 und in eine entsprechende Geräteaufnahme geführt werden können.
  • Bei diesem System muss der Rangierraum zuerst installiert werden, bevor die Netzleitungen in die Geräteaufnahmen 7 eingeführt werden können.
  • Daher benötigt man bei der Konstruktion von Kabelleistensystemen wirtschaftlichere, leichter zu installierende Steckdosenstationen, und die bekannten modularen Kabelleisten- Netz- und Datenübertragungssteckdosen sollten daher verbessert werden.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte, integrale Kabelleistensteckdosenstation mit Netz- und Datenübertragungssteckdoseneinrichtungen zu schaffen.
  • Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 bzw. 2 definierten Merkmale gelöst.
  • Im allgemeinen hat eine modulare Kabelleistensteckdosenstation für einen Kabelkanal, der eine Trennwand und eine obere Zugangsöffnung hat, ein versetztes Netzanschlussgehäuse mit einem Vorsprung, der sich seitlich von einer oberen Wand des Gehäuses aus erstreckt, das einen oberen Abschnitt und einen Anschlagabschnitt hat, der von der äußersten Erstreckung des oberen Abschnitts nach unten verläuft und im wesentlichen auf einen benachbarten Rand der oberen Zugangsöffnung ausgerichtet ist, wobei der Anschlagabschnitt nicht in die obere Zugangsöffnung vorsteht, sowie eine Öffnung, die im Anschlagabschnitt des Vor sprungs ausgebildet ist und mit einer in einer Seitenwand des Gehäuses nahe dem Kanal ausgebildeten Öffnung in Verbindung steht. Die Steckdosenstation hat außerdem einen Datenübertragungsanschluss, der sich über die obere Anschlussöffnung erstrecken kann und eine Anschlagfläche hat, die bündig am Anschlagabschnitt des Vorsprungs anliegt, eine Führungsnut, die in der Anschlagfläche entsprechend der Längserstreckung der Öffnung verläuft, die im Anschlagabschnitt des Vorsprungs ausgebildet ist, sowie eine Führungswand, die sich vom Datenübertragungsanschluss innen nahe der Führungsnut nach unten erstreckt und eine Längserstreckung hat, die größer als die Führungsnut ist, so dass sie im wesentlichen vertikal fluchtend mit der Trennwand angeordnet werden kann. Die Netzleiter können aus dem Kabelkanal und über diesen und in das versetzte Netzanschlussgehäuse vor der Installation des Datenübertragungsanschlusses verlegt werden, und die Netzleitungen bleiben von den Datenübertragungsleitungen vollständig isoliert, nachdem der Datenübertragungsanschluss installiert ist.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine perspektivische Darstellung der vollständig zusammengebauten Kabelleistensteckdosenstation, wie sie in einem Kabelleistensystem verwendet wird.
  • 2 ist eine perspektivische Teildarstellung der Kabelleistensteckdosenstation der 1, wie sie in einem Kabelleistensystem verwendet wird, die die im Netzanschlussgehäuse verlegten Netzleitungen zeigt.
  • 3 ist in auseinandergezogener Anordnung eine Darstellung der Kabelleistensteckdosenstation der 1, wie sie in einem Kabelleistensystem verwendet wird.
  • 4 ist in auseinandergezogener Anordnung eine Aufsicht der Kabelleistensteckdosenstation der 1.
  • 5 ist in auseinandergezogener Anordnung eine Unteransicht der Kabelleistensteckdosenstation der 1.
  • 6 ist eine Teilaufsicht der Kabelleistensteckdosenstation der 1, wie sie in einem Kabelleistensystem verwendet wird, die die in dem Netzanschlussgehäuse verlegten Netzleitungen zeigt.
  • 7 ist eine Querschnittsdarstellung der Kabelleistensteckdosenstation und des Kabelleistensystems der 6 längs der Schnittlinie 7-7.
  • 8 ist eine Querschnittsdarstellung der Kabelleistensteckdosenstation und des Kabelleistensystems der 7 längs der Schnittlinie 8-8.
  • 9 ist eine Querschnittsdarstellung der Kabelleistensteckdosenstation und des Kabelleistensystems der 7 längs der Schnittlinie 9-9.
  • 10 ist eine Querschnittsdarstellung der Kabelleistensteckdosenstation und des Kabelleistensystems der 6 längs der Schnittlinie 10-10.
  • 11 ist eine perspektivische Darstellung einer alternativen Ausführungsform der Kabelleistensteckdosenstation der 1, und
  • 12 ist eine Querschnittsdarstellung der alternativen Ausführungsform der Kabelleistensteckdosenstation der 11 längs der Schnittlinie 12-12.
  • Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Eine Kabelleistensteckdosenstation gemäß der vorliegenden Erfindung ist in den beigefügten Zeichnungen allgemein mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet. Wie die 1 bis 5 zeigen, besteht die Kabelleistensteckdosenstation 10 allgemein aus einem versetzten Anschlussgehäuse 12 und einem Datenübertragungsanschluss 14, die mit einem Verdrahtungskabelleistensystem 16 zusammenwirken, um des sen Möglichkeiten zu erweitern. Das Kabelleistensystem 16 besteht aus einem Kabelkanal 18, der mehrere Verriegelungselemente 20 hat, die auf der Kabelkanalgrundplatte 19 angeordnet sind, eine Trennwand 22, die den Kabelkanal in einen Netzkanal 24 und einen Datenübertragungskanal 26 unterteilt, eine obere Kabelkanalzugangsöffnung 28, die Verriegelungselementen 21 zugeordnet ist, Kabelkanalseitenwände 23 und einen Kabelkanaldeckel 30, der zwei seitlich angeordnete Verriegelungselemente 32 hat, die mit den Verriegelungselementen 21 der Zugangsöffnung zusammenwirken, um den Kabelkanaldeckel 30 festzuhalten. Netzleitungen 34 sind in dem schmäleren Netzkanal 24 angeordnet, der links von der Trennwand 22 in den 1, 2 und 7 gezeigt ist. Vorzugsweise ist das versetzte Netzanschlussgehäuse 12 nahe dem Netzkanal 24 montiert. Datenübertragungsleitungen 36, von denen üblicherweise mehrere vorhanden sind, sind in dem breiteren Datenübertragungskanal 26 angeordnet, der rechts von der Trennwand 22 in den 1, 2 und 7 gezeigt ist. Vorzugsweise steht eine Aufnahmeöffnung 122 des Datenübertragungsanschlusses mit dem Kanal 26 in Verbindung, wenn der Datenübertragungsanschluss 14 installiert ist.
  • Das versetzte Netzgehäuse 12 hat, wie die 4 und 5 zeigen, vorzugsweise eine rechteckige kastenähnliche Struktur, die allgemein einem üblichen Oberflächenmontage-Netzaufnahmegehäuse ähnlich ist. Das Netzgehäuse 12 hat eine obere Wand 38, zwei Seitenwände 40, zwei Endwände 42 und einen Boden 44. Ein Aufnahmebereich 46 ist allgemein im Inneren des Gehäuses durch eine Öffnung 48 in der oberen Wand 38, zwei innere Endwände 43, eine innere Seitenwand 41 gegenüber dem Kabelkanal 18, eine weitere Seitenwand 40 gemeinsam mit dem Gehäuse 12 nahe dem Kabelkanal 18 und den Boden 44 gemeinsam mit dem Gehäuse 12 gebildet. Der Aufnahmebereich 46 nimmt vorzugsweise eine Steckdose 50 auf und erleichtert deren Installation, wie die 3, 6 und 7 zeigen. Datenübertragungsausgänge verschiedener Arten können ebenfalls im Aufnahmebereich 46 montiert werden, wenn dies gewünscht wird. Montagevorsprünge 52 sind darin vorgesehen, die Befestigungselemente (nicht gezeigt) erfassen, um die Steckdose 50 sicher zu halten. Im Boden 44 des Gehäuses 12 befinden sich Öffnungen 54, die es ermöglichen, das Gehäuse an einer Montagefläche (nicht gezeigt) mit Befestigungselementen (nicht gezeigt) wie Schrauben als die Haupt positionierungseinrichtung des Gehäuses 12 sicher zu befestigen. Eine weitere Einrichtung wird nachstehend beschrieben.
  • Die obere Wand 38 des Gehäuses 12 hat eine in Längsrichtung gebildete Ausnehmung 56 zur Aufnahme einer Steckdosenfrontplatte 58 üblicher Abmessungen. Eine gemeinsame Netz- bzw. Datenübertragungsfrontplatte (nicht gezeigt), die mit Schrauben befestigt wird, kann aufgenommen werden oder eine Frontplatte 58 mit Schnappverschluss, wie die 1 bis 3 und 7 zeigen, die integrale Verriegelungselemente 60 hat, die sich nach unten erstrecken, um die Verriegelungselemente 62 zu erfassen, die nahe den Ecken der Ausnehmung 56 angeordnet sind. Die Verriegelungselemente 60 haben jeweils zwei nach unten gerichtete Elemente gleicher Länge, die wie Pfeilköpfe geformt sind, wobei die äußeren Abschnitte, die sich am weitesten außen befinden, entfernt sind. Die gegenüberliegenden Halbpfeilköpfe sind gegeneinander in Eingriff mit den Verriegelungselementen 62 vorgespannt, wie am besten die 5, 7 und 10 in Form einer Rippe 63 zeigen, die sich aus einer Reduzierung des Querschnitts der Seitenwand 40 des Gehäuses ergibt. Die Zusammenwirkung dieser beiden Verriegelungselemente 60 und 62 bewirkt einen extrem sicheren Halt der Frontplatte 58. Schlitze 64 sind an ausgewählten Ecken der Frontplatte 58 vorgesehen, um das Abnehmen der Frontplatte 58 vom Netzgehäuse 12 zu unterstützen.
  • Wie die 3 bis 5 zeigen, hat das Gehäuse 12 einen Vorsprung 66, der sich seitlich vom Gehäuse 12 zum Kabelkanal 18 erstreckt. Hauptsächlich durch Verlängerungen der oberen Wand 38 und der Seitenwände 40 gebildet, hat der Vorsprung 66 einen oberen Abschnitt 68, Endflansche 70, innere Flansche 72 und einen Anschlagabschnitt 74. Die Endflansche und die inneren Flanschen 70 und 72 sind vorzugsweise so geformt, dass ein bündiger Sitz erreicht wird, wenn das Gehäuse 12 unmittelbar am Kabelkanal 18 richtig positioniert ist. Der Anschlagabschnitt 74 erstreckt sich vertikal von der äußersten seitlichen Erstreckung des oberen Abschnitts 68 nach unten, so dass er im wesentlichen vertikal auf die benachbarte Kante 29 der oberen Zugangsöffnung 28 des Kabelkanals ausgerichtet ist. In dieser Position steht kein Teil des Anschlagabschnitts 74 in die obere Zugangsöffnung 28, und die Kabelkanaldeckel 30 können ohne Störung durch den Vorsprung 66 installiert werden. Der obere Abschnitt 68 unterstützt das Halten der Netzleitungen 34, wenn sie über die Kabelkanalseitenwand 23 verlegt werden. Zusätzlich können sich Fluchtungsvorsprünge 76 vom Anschlagabschnitt 74 aus nach unten erstrecken. Diese allgemein blockförmigen Ausbildungen können auch Verriegelungselemente 78 haben, die dahin ausgebildet und so positioniert sind, dass sie die Verriegelungselemente 21 der Zugangsöffnung erfassen und eine zusätzliche weitere Sicherungseinrichtung für das versetzte Netzanschlussgehäuse 12 bilden. Die Fluchtungsvorsprünge 76 bilden weiterhin eine Form einer Anschlageinrichtung bzw. eines Positionierungsmechanismus für die Kabelkanaldeckel 30, wie nachstehend beschrieben wird.
  • Eine Öffnung 80 ist im Anschlagabschnitt 74 ausgebildet und erstreckt sich vorzugsweise zwischen zwei benachbarten inneren Flanschen 72. Die Längserstreckung der Öffnung kann jedoch so groß wie der Abstand zwischen den beiden Fluchtungsvorsprüngen 76 in Abhängigkeit vom Anwendungsfall sein. Die Gehäuseseitenwand 40 hat auch eine darin ausgebildete Öffnung 82, die sich vorzugsweise in Längsrichtung zwischen denselben beiden benachbarten inneren Flanschen 72 erstreckt. Wiederum kann die Längserstreckung der Öffnung 82 so groß wie der Abstand zwischen den beiden Fluchtungsvorsprüngen 76 in Abhängigkeit vom Anwendungsfall sein. Unabhängig von der Längserstreckung der Öffnung 80 und der Öffnung 82 sind diese durch einen Kanal 84 verbunden, der durch dieselben beiden benachbarten inneren Flanschen 72, die Außenseite des Kabelkanals 18 und die Bodenfläche des oberen Abschnitts 68 begrenzt wird. Dieser Kanal 84 ermöglicht es einem Installateur, das Gehäuse 12 in der richtigen Position zu befestigen und die Netzleitungen 34 sicher aus dem Netzkanal 24 über das obere Ende der Kabelkanalseitenwand 23 und in den Gehäuseaufnahmebereich 46 zu verlegen, so dass die Netzsteckdose 50 funktional damit verbunden wird, wie die 2 und 6 bis 8 zeigen. Die Frontplatte 58 kann dann installiert werden, und der Ausgang ist dann ohne Störung der Installation irgendwelcher Datenübertragungsleitungen 36 sicher betriebsbereit.
  • Der Datenübertragungsanschluss 14 ist vorzugsweise das zweite Teil der Kabelleistensteckdosenstation 10, das auf das versetzte Netzgehäuse 12 in der endgül tigen Position ausgerichtet ist, und erscheint als ein seitlicher Vorsprung davon. Alternativ kann die modulare zweiteilige Konstruktion als eine integrale Einheit 200 ausgebildet sein, wie die 11 und 12 zeigen, die alle diese Merkmale hat, mit der Ausnahme, dass eine integrale Anschlagwand 126 allgemein aus dem Anschlagabschnitt 74 und der Anschlagfläche 94 besteht. Positioniert entspricht der Datenübertragungsanschluss 14 der Außenform des Kabelleistensystems 16 und erleichtert die Installation eines Datenübertragungsausgangs 86, wie die 1, 3, 6 und 7 zeigen. Der Datenübertragungsanschluss 14 hat eine obere Fläche 88, die eine in Längsrichtung ausgebildete vertiefte Fläche 90 aufweist, zwei Endflächen 92, eine Aufnahmeöffnung 122 und eine Anschlagfläche 94. Wie die Ausnehmung 56 des Gehäuses 12 dient die vertiefte Fläche 90 des Datenübertragungsanschlusses zur Positionierung einer Frontplatte 96 des Datenübertragungsanschlusses, die abmessungsmäßig der Gehäusefrontplatte 58 und anderen erhältlichen Anschlussfrontplatten entspricht. Die Anschlussfrontplatte 96 hat auch integrale Verriegelungselemente 98 ähnlich den oben beschriebenen, die Verriegelungselemente 100 erfassen, die unter der oberen Fläche 88 des Datenübertragungsanschlusses 14 angeordnet sind und die gleiche Geometrie wie die Gehäuseverriegelungselemente 62 haben. Vorzugsweise ist eine Öffnung 124 in der Frontplatte 96 ausgebildet, um einen Datenübertragungsausgang 86 aufzunehmen, wobei ein erforderlicher minimaler ein-Inch-Biegeradius beibehalten wird, wie die 7 und 9 zeigen.
  • Montagevorsprünge 102 erstrecken sich von einem durch eine Nut gebildeten ausbrechbaren Abschnitt 104 des Datenübertragungsanschlusses 14 nach unten, um darin Öffnungen 106 auszubilden, an denen gemeinsame Anschlussfrontplatten (nicht gezeigt) durch übliche Befestigungselemente (nicht gezeigt) wie Schrauben befestigt werden können. Die Endflächen 92 erstrecken sich von den oberen Flächen 88 aus eine bestimmte Strecke nach unten und bilden einen bündigen, überlappenden Sitz mit den Kabelkanaldeckeln 30 und dem Äußeren des Kabelkanals 18. Schlitze 108 sind in den Endflächen 92 gegenüber den Netzgehäuse 12 ausgebildet, um das Abnehmen des Datenübertragungsanschlusses 14 zu unterstützen, wenn dies erforderlich ist.
  • Die Anschlagfläche 94 erstreckt sich von der Längskante der oberen Fläche 88 nahe dem Gehäuse 12 nach unten, und ist in der Endposition bündig gegen den Anschlagabschnitt 74 des Vorsprungs 66 ausgerichtet. Fluchtungsnuten 110 sind in der Anschlagfläche 94 ausgebildet und in einer Position in Längsrichtung beabstandet außerhalb jedes Anschlussplatten-Verriegelungselements 100 nahe dem Netzgehäuse 12 angeordnet. Die Fluchtungsvorsprünge 76 sind in den nahezu gleich bemessenen Fluchtungsnuten 110 aufgenommen bzw. gehalten, um den Datenübertragungsanschluss 14 bezüglich des Netzgehäuses 12 genau zu positionieren. Zusätzlich angeordnet an der Anschlagfläche 94 ist eines der beiden Paare von Verriegelungselementen 112 des Datenübertragungsanschlusses, die sich von dem Datenübertragungsanschluss 14 nach unten erstrecken und eine Geometrie ähnlich der der oben beschriebenen Frontplatten bilden. Die Verriegelungselemente 112 sind in Längsrichtung innerhalb jedes der Frontplattenverriegelungselemente 100 des Datenübertragungsanschlusses und in Positionen seitlich davon angeordnet. Verriegelungselemente 21 der Zugangsöffnung sind im Wesentlichen so ausgerichtet, dass sie mit allen Verriegelungselementen 112 des Datenübertragungsanschlusses zusammenwirken, um den Datenübertragungsanschluss 14 am Kabelkanal 18 sicher zu halten. Ein zusätzliches Verriegelungselement 114 ist in Längsrichtung fluchtend mit den beiden Verriegelungselementen 112 gegenüber dem Netzgehäuse 12 angeordnet, um die Haltekraft zu erhöhen.
  • Eine Führungsnut 116 ist in der Anschlagfläche 94 zwischen den in Längsrichtung beabstandeten Verriegelungselementen 112 des Datenübertragungsanschlusses nahe dem Netzgehäuse 12 vorzugsweise entsprechend der Längserstreckung der Öffnung 80 in der Anschlagfläche 74 des Netzgehäuses 12 ausgebildet. Eine leichte Abschrägung 118 bildet weiterhin die Führungsnut 116 und erschafft einen vergrößerten Raum zum Verlegen der Netzleitungen 34. Außerdem erstreckt sich eine Führungswand 120 vom Datenübertragungsanschluss 14 aus innen nahe der Führungsnut 116 nach unten. Der Rand der Aufnahmeöffnung 122 des Datenübertragungsanschlusses nahe dem Netzgehäuse 12 ist dadurch weiter ausgebildet. Außerdem fluchtet die Führungswand 120 im Wesentlichen mit der Trennwand 22 des Kabelleistensystems 16, so dass die Netzleitungen 34 von den Da tenübertragungsleitungen 36 vollständig isoliert gehalten werden. Vorzugsweise entspricht die Längserstreckung der Führungswand 120 dem Längsabstand zwischen den äußeren Rändern der Fluchtungsnuten 110, jedoch ist eine geringere Erstreckung unter bestimmten Umständen zulässig.
  • Zur Montage positioniert, wie 3 zeigt, ein Installateur zuerst den Kabelkanal 18 an der ausgewählten Stelle und befestigt ihn entsprechend. Dann wird an den vorbestimmten Stellen für die Netz- und Datenübertragungsausgänge das versetzte Netzgehäuse 12 durch Schnappverschluss unmittelbar nahe dem Kabelkanal 18 angeordnet, indem die Fluchtungsverriegelungselemente 78 auf die Verriegelungselemente 21 der Zugangsöffnung gedrückt werden. Befestigungselemente (nicht gezeigt) können dann verwendet werden, um das Gehäuse 12 an der Montagefläche durch die Montageöffnungen 54 zu befestigen. Wenn das Netzgehäuse 12 richtig angeordnet ist, wird die Trennwand 22, wenn sie nicht integral mit dem Kabelkanal 18 ausgebildet ist, durch Erfassen der Verriegelungselemente 20 des Kabelkanals installiert. Die Netzleitungen 34 können dann im Netzkanal 24 durch die obere Zugangsöffnung 28 verlegt werden.
  • Das funktionsmäßige Anschließen der Netzleitungen 34 an die Netzsteckdose 50 kann dann durchgeführt werden. Um diese Arbeit durchzuführen, müssen die Netzleitungen 34 aus dem Netzkanal 24 und die obere Zugangsöffnung 28 über die Kabelkanalseitenwand 23 durch die Öffnung 80, den Kanal 84 und die Öffnung 82 in den Aufnahmebereich 46 geführt werden, wie die 2 und 6 bis 8 zeigen. Dann kann die Netzsteckdose 50 mit den Netzleitungen 34 verbunden und an den Montagevorsprüngen 52 befestigt werden. Die Gehäusefrontplatte 58 wird dann durch Schnappverschluss oder eine andere Einrichtung befestigt, so dass das Netzgehäuse 12 verschlossen wird. Damit kann dieses versetzte Netzgehäuse 12 nun benutzt werden, da es betriebsbereit ist.
  • Wenn Datenübertragungsausgänge zusätzlich installiert werden sollen, muss der Datenübertragungsanschluss 14 verwendet werden. Zuerst werden die Datenübertragungsleitungen 36 in Datenübertragungskanal 26 durch die obere Zugangsöffnung 28 verlegt. Nachdem die richtigen Leitungen ausgewählt wurden, kann der Datenübertragungsanschluss 14 installiert werden. Dies geschieht durch Positionieren der Fluchtungsnuten 110 über den Fluchtungsvorsprüngen 76 und Druck auf den Datenübertragungsanschluss derart, dass die Verriegelungselemente 112 und 114 die Verriegelungselemente 21 der Durchgangsöffnung sicher erfassen, wie die 2 und 6 zeigen. Die Führungsnut 116 und die Abschrägung 118 hindern die Anschlagfläche 94 daran, die Netzleitungen 34 zu stören bzw. auf diese zu stoßen, die in das Gehäuse verlegt werden. Zusätzlich ist die Führungswand 120 im Wesentlichen auf die Trennwand 22 ausgerichtet, um den Datenübertragungskanal 26 vollständig von den Netzleitungen 24 zu isolieren, wie die 7, 9 und 10 zeigen.
  • Durch die Aufnahmeöffnung 122 kann der Installateur die richtigen Datenübertragungsleitungen 36 auswählen, um sie an einen Datenübertragungsausgang 86 anzuschließen. Sobald dies geschehen ist, werden die gewünschten Datenübertragungsausgänge an einer Frontplatte 96 befestigt, die vorzugsweise mit Schnappverschluss an dem Datenübertragungsanschluss 14 befestigt wird, wie die 6 bis 10 zeigen, oder durch gemeinsame Befestigungselemente an den Montagevorsprüngen 102 befestigt wird. Die Ausbrechabschnitte 104 können entfernt werden, um zusätzlichen Zugang für Datenübertragungsausgänge oder andere Erfordernisse zu schaffen. Die Kabelkanaldeckel 30 werden vorzugsweise durch Schnappverschluss am Kabelkanal 18 befestigt und unter den Datenübertragungsanschluss 14 geschoben, bis sie bündig an den Fluchtungsvorsprüngen 76 anliegen, wie es 9 zeigt. Der Datenübertragungsanschluss 14 überlappt die Kabelkanaldeckel 30 und schafft somit ein ansehnliches ästhetisches Äußeres.
  • Allgemein wird der gleiche Montagevorgang durchgeführt, wenn die integral geformte Station gewählt wird, die selbstverständlich eine einstückige Konstruktion ermöglicht.

Claims (9)

  1. Modulare Kabelleistensteckdosenstation (10) für einen Kabelkanal (18), der eine Trennwand (22) und eine obere Zugangsöffnung (28) hat, bestehend aus einem versetzten Netzanschlussgehäuse (12) mit einem Vorsprung (66), der sich seitlich von einer oberen Wand (38) des Gehäuses (12) aus erstreckt, das einen oberen Abschnitt (68) und einen Anschlagabschnitt (74) hat, der von der äußersten Erstreckung des oberen Abschnitts nach unten verläuft, und im Wesentlichen ausgerichtet auf einen benachbarten Rand der oberen Zugangsöffnung (28) angeordnet werden kann, und einer Öffnung (80), die im Anschlagabschnitt (74) des Vorsprungs (66) ausgebildet ist und in Verbindung mit einer in einer Seitenwand des Gehäuses (12) nahe dem Kanal (18) ausgebildeten Öffnung in Verbindung steht, und einem Datenübertragungsanschluss (14), der über der oberen Kabelkanalzugangsöffnung (28) angeordnet werden kann, und eine Anschlagsfläche (94) hat, die von einer oberen Fläche (88) des Anschlusses (14) nach unten verläuft, so dass sie bündig am Anschlagabschnitt (74) des Vorsprungs angeordnet werden kann, eine Führungsnut, die in der Anschlagsfläche (94) ausgebildet ist, und eine Führungswand (120), die sich vom Datenübertragungsanschluss (14) innen nahe der Führungsnut (116) nach unten erstreckt, so dass sie im Wesentlichen vertikal fluchtend mit der Trennwand (22) angeordnet werden kann, wobei Netzleitungen (34) aus dem und über den Kanal (18) durch die Führungsnut (116) und in das versetzte Netzanschlussgehäuse (12) vor der Installation des Datenübertragungsanschlusses (14) geführt werden können, so dass die Netzleitungen (34) von Datenübertragungsleitungen (36) isoliert sind, wenn der Datenübertragungsanschluss installiert ist.
  2. Einstückig geformte Kabelleistensteckdosenstation (10) für einen Kabelkanal (18), der eine Trennwand (22) und eine obere Zugangsöffnung (28) hat, bestehend aus: einem versetzten Netzanschlussgehäuse (12) mit einem Vorsprung (66), der sich von einer oberen Wand (38) des Gehäuses (12) aus seitlich erstreckt, einem Datenübertragungsanschluss (14), der über der oberen Kabelkanalzugangsöffnung (28) angeordnet werden kann und eine Führungswand (120) hat, die sich vom Datenübertragungsanschluss aus nach unten erstreckt, um im Wesentlichen vertikal mit der Trennwand (22) zu fluchten, und einer Anschlagwand (126), die zwischen dem Vorsprung (66) des versetzten Gehäuses und dem Datenübertragungsanschluss (14) jeweils teilweise nach unten verläuft und eine Führungsnut (116) hat, die seitlich durchgehend in Verbindung mit einer Öffnung in einer Seitenwand des Gehäuses nahe dem Kanal ausgebildet ist, wobei Netzleitungen (34) aus dem und über den Kanal (18) durch die Führungsnut (116) und in das versetzte Gehäuse (12) geführt werden können, so dass die Netzleitungen (34) von Datenübertragungsleitungen (36) isoliert sind.
  3. Modulare Kabelleistensteckdosenstation nach Anspruch 1 oder 2, weiterhin aufweisend Fluchtungsvorsprünge (76), die sich von dem Anschlagabschnitt (74) nach unten erstrecken und daran Verriegelungseinrichtungen (78) aufweisen, die funktionsmäßig dem Kabelkanal (18) zugeordnet werden können, wobei die Fiuchtungsvorsprünge (78) außerdem einen Positionierungsanschlag für einen Kanaldeckel (30) bilden.
  4. Modulare Kabelleistensteckdosenstation nach Anspruch 3, weiterhin aufweisend Verriegelungseinrichtungen (112) des Datenübertragungsanschlusses, die sich vom Datenübertragungsanschluss (14) nach unten erstrecken und funktionsmäßig dem Kabelkanal (18) zugeordnet werden können, und Einrichtungen zum Verriegeln einer Fronplatte (96) an der oberen Fläche des Datenübertragungsanschlusses (14), die in Längsrichtung außerhalb jeder Verriegelungseinrichtung des Datenübertragungsanschlusses beabstandet angeordnet ist.
  5. Modulare Kabelleistensteckdosenstation nach Anspruch 4, weiterhin aufweisend Fluchtungsnuten (110), die in der Anschlagfläche (94) ausgebildet und in Längsrichtung außerhalb jeder Einrichtung zur Verriegelung einer Frontplatte (96) nahe dem versetzten Netzanschlussgehäuse (12) angeordnet und funktionsmäßig den Fluchtungsvorsprüngen zugeordnet sind, um Gehäuseendwände und Datenübertragungsanschlussendflächen auszurichten.
  6. Modulare Kabelleistensteckdosenstation nach Anspruch 4, bei der die Einrichtung zum Verriegeln einer Frontplatte ausgeschnittene Verriegelungselemente (100) aufweist, die nahe jeder Ecke des Datenübertragungsanschlusses (14) angeordnet sind.
  7. Modulare Kabelleistensteckdosenstation nach Anspruch 4, bei der die Einrichtung zum Verriegeln einer Frontplatte (96) Öffnungen (106) aufweist, die in der oberen Fläche des Datenübertragungsanschlusses (14) angeordnet sind, sowie nach unten verlaufende Befestigungsvorsprünge (102), die unter jeder Öffnung (106) angeordnet sind.
  8. Modulare Kabelleistensteckdosenstation nach Anspruch 1 oder 2, weiterhin aufweisend Einrichtungen (102, 106, 110) zum Verriegeln einer Frontplatte (96) an der oberen Wand des versetzten Netzanschlussgehäuses (12).
  9. Modulare Kabelleistensteckdosenstation nach Anspruch 1, bei der das versetzte Netzanschlussgehäuse (12) und der Datenübertragungsanschluss (14) gesonderte, nicht integrale Elemente sind.
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