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Technisches
Anwendungsgebiet
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine modulare Kabelleistensteckdosenstation
für einen
Kabelkanal entsprechend Anspruch 1 bzw. 2.
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Hintergrund
der Erfindung
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Mehrkanalige
Verdrahtungskabelkanalsysteme werden allgemein zur Installation
von Energieübertragungs-
und Kommunikationsleitungen im selben Kabelkanal verwendet. Diese
Kabelleitungssysteme kommen üblicherweise
in Büros,
Geschäften oder
der Industrie zum Einsatz, wo Design, Planung, Produktion, Sitzanordnungen
und Geräteanforderungen
ständig
geändert
oder erneuert werden. Flexibilität
und Anpassungsfähigkeit
in dieser sich ständig ändernden
Umgebung macht das Oberflächenmontage-Kabelleistensystem
zur bevorzugten Methode gegenüber
in Gebäudewänden installierten
Leitern. Wenn jedoch ein Umbau oder eine Änderung erforderlich ist, müssen üblicherweise
Energieübertragungs- und/oder Kommunikationssteckdosen
verschoben, versetzt oder ergänzt
werden.
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Bisherige
Verdrahtungspläne
und Kabelleistensysteme erfordern aufgrund ihrer Konstruktion Umbauten
oder Abwandlungen. In einer Büroumgebung
benötigt
jeder Schreibtisch, jeder Arbeits- oder Sitzplatz nicht nur Netzsteckdosen,
sondern auch Kommunikationsdatenübertragungs-Anschlussdosen,
und üblicherweise
mehr als jeweils eine. Computer, Telefone, Faxgeräte, Modems,
Umsetzer, Drucker, Belüfter
und Schreibmaschinen sind Beispiele von Bürogeräten, die von jedem Anschlussdosentyp mehrere
erfordern. Zur Anpassung der Anschlusserfordernisse der zahlreichen
Maschinen werden häufig
zahlreiche Netz- und Datenübertragungs-
Anschlussdosen an jeder Stelle positioniert. Somit ist die Möglich keit,
innerhalb des Aufbaus des Kabelleistensystems Netz- und Datenübertragungs-Anschlussdosen
dort zu setzen, wo sie erforderlichenfalls am meisten benötigt werden,
von äußerster Wichtigkeit.
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Frühere Konstruktionen
richteten sich ohne Erfolg auf Probleme und Komplikationen innerhalb zahlreicher
vorgeschlagener Lösungen,
von denen keine die Einfachheit oder Schnelligkeit der Installation
verbesserte. Das Positionieren der Netz-Anschlussdosen längs der
zentralen Achse der Kabelleiste nimmt einen erheblichen Teil des
Raums im Datenübertragungskanal
ein und reduziert dessen Gesamtkapazität erheblich. Andere Konstruktionen, die
das Netzanschlussdosengehäuse
gegenüber
der Kabelleiste versetzen, verwenden üblicherweise eine Grundplatte,
die den Boden des Netzanschlussdosengehäuses bildet und sich seitlich
quer über
die Kabelleiste erstreckt und alle Kanäle bedeckt. Der Hauptnachteil
dieser Konstruktion liegt in der Unmöglichkeit, die Netzanschlussdose
funktionell sicher anzuschließen,
so dass sie abgeschlossen und betriebsfähig ist, während die anderen Kanäle der Kabelleiste
zum Verlegen von Kabeln leicht zugänglich bleiben. Folglich müssen alle
anderen Kabel, die installiert werden müssen, unter der die Kabelleiste abdeckenden
Bodenplatte durchgeführt
oder an der Verbindung geschnitten und gespleißt werden, statt im eigentlichen
Kanal einfach verlegt zu werden. Dieses Problem wird häufig noch
verstärkt,
wenn zwei verschiedene Monteure für die Netz- und Datenübertragungsanschlüsse benötigt werden.
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Weitere
Nachteile sind der erhöhte
Zeitaufwand und die schwierige Installation, die Schwierigkeit,
Kabel und Geräte
um die Grundplatte herum zu handhaben, dass keine elektrische Energie
verfügbar
ist, bis der Elektroinstallateur und der Nachrichtentechniker ihre
Arbeiten erledigt haben, und die Netzleitungen von den Datenübertragungsleitungen nicht
isoliert sind, bis die Installation fertiggestellt ist.
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Die
DE-U-94 17 099 offenbart ein elektrisches Installationssystem, das
einen Kanal 1, Geräteaufnahmen 7 und
einen Rangierraum 2 hat. Der Kanal 1 hat eine
Trennwand und eine obere Zugangsöffnung.
Der Rangierraum 2 kann über
der oberen Zugangsöffnung
des Kanals angeordnet werden. Die Geräteaufnahmen sind versetzte
Oberflächenmontage-Kästen, die
einen oberen Seitenwandbereich nahe dem Kanal 1 haben.
Der Rangierraum 2 ist in Sektionen bzw. Kanäle unterteilt,
die sich zwischen den jeweiligen Durchgängen des Kanals 1 und den
entsprechenden Geräteaufnahmen 7 erstrecken, so
dass die Leitungen aus einem bestimmten Durchgang des Kanals durch
eine entsprechende Sektion bzw. einen entsprechenden Kanal im Rangierraum 2 und
in eine entsprechende Geräteaufnahme
geführt werden
können.
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Bei
diesem System muss der Rangierraum zuerst installiert werden, bevor
die Netzleitungen in die Geräteaufnahmen 7 eingeführt werden
können.
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Daher
benötigt
man bei der Konstruktion von Kabelleistensystemen wirtschaftlichere,
leichter zu installierende Steckdosenstationen, und die bekannten
modularen Kabelleisten- Netz- und Datenübertragungssteckdosen sollten
daher verbessert werden.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte,
integrale Kabelleistensteckdosenstation mit Netz- und Datenübertragungssteckdoseneinrichtungen
zu schaffen.
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Diese
Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 bzw. 2 definierten Merkmale
gelöst.
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Im
allgemeinen hat eine modulare Kabelleistensteckdosenstation für einen
Kabelkanal, der eine Trennwand und eine obere Zugangsöffnung hat,
ein versetztes Netzanschlussgehäuse
mit einem Vorsprung, der sich seitlich von einer oberen Wand des Gehäuses aus
erstreckt, das einen oberen Abschnitt und einen Anschlagabschnitt
hat, der von der äußersten
Erstreckung des oberen Abschnitts nach unten verläuft und
im wesentlichen auf einen benachbarten Rand der oberen Zugangsöffnung ausgerichtet
ist, wobei der Anschlagabschnitt nicht in die obere Zugangsöffnung vorsteht,
sowie eine Öffnung,
die im Anschlagabschnitt des Vor sprungs ausgebildet ist und mit
einer in einer Seitenwand des Gehäuses nahe dem Kanal ausgebildeten Öffnung in
Verbindung steht. Die Steckdosenstation hat außerdem einen Datenübertragungsanschluss,
der sich über
die obere Anschlussöffnung
erstrecken kann und eine Anschlagfläche hat, die bündig am
Anschlagabschnitt des Vorsprungs anliegt, eine Führungsnut, die in der Anschlagfläche entsprechend
der Längserstreckung
der Öffnung
verläuft,
die im Anschlagabschnitt des Vorsprungs ausgebildet ist, sowie eine
Führungswand,
die sich vom Datenübertragungsanschluss
innen nahe der Führungsnut
nach unten erstreckt und eine Längserstreckung
hat, die größer als die
Führungsnut
ist, so dass sie im wesentlichen vertikal fluchtend mit der Trennwand
angeordnet werden kann. Die Netzleiter können aus dem Kabelkanal und über diesen
und in das versetzte Netzanschlussgehäuse vor der Installation des
Datenübertragungsanschlusses
verlegt werden, und die Netzleitungen bleiben von den Datenübertragungsleitungen
vollständig isoliert,
nachdem der Datenübertragungsanschluss installiert
ist.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
eine perspektivische Darstellung der vollständig zusammengebauten Kabelleistensteckdosenstation,
wie sie in einem Kabelleistensystem verwendet wird.
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2 ist
eine perspektivische Teildarstellung der Kabelleistensteckdosenstation
der 1, wie sie in einem Kabelleistensystem verwendet
wird, die die im Netzanschlussgehäuse verlegten Netzleitungen zeigt.
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3 ist
in auseinandergezogener Anordnung eine Darstellung der Kabelleistensteckdosenstation
der 1, wie sie in einem Kabelleistensystem verwendet
wird.
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4 ist
in auseinandergezogener Anordnung eine Aufsicht der Kabelleistensteckdosenstation
der 1.
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5 ist
in auseinandergezogener Anordnung eine Unteransicht der Kabelleistensteckdosenstation
der 1.
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6 ist
eine Teilaufsicht der Kabelleistensteckdosenstation der 1,
wie sie in einem Kabelleistensystem verwendet wird, die die in dem
Netzanschlussgehäuse
verlegten Netzleitungen zeigt.
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7 ist
eine Querschnittsdarstellung der Kabelleistensteckdosenstation und
des Kabelleistensystems der 6 längs der
Schnittlinie 7-7.
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8 ist
eine Querschnittsdarstellung der Kabelleistensteckdosenstation und
des Kabelleistensystems der 7 längs der
Schnittlinie 8-8.
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9 ist
eine Querschnittsdarstellung der Kabelleistensteckdosenstation und
des Kabelleistensystems der 7 längs der
Schnittlinie 9-9.
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10 ist
eine Querschnittsdarstellung der Kabelleistensteckdosenstation und
des Kabelleistensystems der 6 längs der
Schnittlinie 10-10.
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11 ist
eine perspektivische Darstellung einer alternativen Ausführungsform
der Kabelleistensteckdosenstation der 1, und
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12 ist
eine Querschnittsdarstellung der alternativen Ausführungsform
der Kabelleistensteckdosenstation der 11 längs der
Schnittlinie 12-12.
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Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsformen
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Eine
Kabelleistensteckdosenstation gemäß der vorliegenden Erfindung
ist in den beigefügten Zeichnungen
allgemein mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet. Wie die 1 bis 5 zeigen,
besteht die Kabelleistensteckdosenstation 10 allgemein
aus einem versetzten Anschlussgehäuse 12 und einem Datenübertragungsanschluss 14,
die mit einem Verdrahtungskabelleistensystem 16 zusammenwirken, um
des sen Möglichkeiten
zu erweitern. Das Kabelleistensystem 16 besteht aus einem
Kabelkanal 18, der mehrere Verriegelungselemente 20 hat,
die auf der Kabelkanalgrundplatte 19 angeordnet sind, eine Trennwand 22,
die den Kabelkanal in einen Netzkanal 24 und einen Datenübertragungskanal 26 unterteilt,
eine obere Kabelkanalzugangsöffnung 28,
die Verriegelungselementen 21 zugeordnet ist, Kabelkanalseitenwände 23 und
einen Kabelkanaldeckel 30, der zwei seitlich angeordnete
Verriegelungselemente 32 hat, die mit den Verriegelungselementen 21 der Zugangsöffnung zusammenwirken,
um den Kabelkanaldeckel 30 festzuhalten. Netzleitungen 34 sind
in dem schmäleren
Netzkanal 24 angeordnet, der links von der Trennwand 22 in
den 1, 2 und 7 gezeigt
ist. Vorzugsweise ist das versetzte Netzanschlussgehäuse 12 nahe
dem Netzkanal 24 montiert. Datenübertragungsleitungen 36,
von denen üblicherweise
mehrere vorhanden sind, sind in dem breiteren Datenübertragungskanal 26 angeordnet,
der rechts von der Trennwand 22 in den 1, 2 und 7 gezeigt
ist. Vorzugsweise steht eine Aufnahmeöffnung 122 des Datenübertragungsanschlusses
mit dem Kanal 26 in Verbindung, wenn der Datenübertragungsanschluss 14 installiert
ist.
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Das
versetzte Netzgehäuse 12 hat,
wie die 4 und 5 zeigen,
vorzugsweise eine rechteckige kastenähnliche Struktur, die allgemein
einem üblichen
Oberflächenmontage-Netzaufnahmegehäuse ähnlich ist.
Das Netzgehäuse 12 hat
eine obere Wand 38, zwei Seitenwände 40, zwei Endwände 42 und
einen Boden 44. Ein Aufnahmebereich 46 ist allgemein
im Inneren des Gehäuses
durch eine Öffnung 48 in
der oberen Wand 38, zwei innere Endwände 43, eine innere
Seitenwand 41 gegenüber
dem Kabelkanal 18, eine weitere Seitenwand 40 gemeinsam
mit dem Gehäuse 12 nahe
dem Kabelkanal 18 und den Boden 44 gemeinsam mit
dem Gehäuse 12 gebildet.
Der Aufnahmebereich 46 nimmt vorzugsweise eine Steckdose 50 auf
und erleichtert deren Installation, wie die 3, 6 und 7 zeigen. Datenübertragungsausgänge verschiedener
Arten können
ebenfalls im Aufnahmebereich 46 montiert werden, wenn dies
gewünscht
wird. Montagevorsprünge 52 sind
darin vorgesehen, die Befestigungselemente (nicht gezeigt) erfassen,
um die Steckdose 50 sicher zu halten. Im Boden 44 des
Gehäuses 12 befinden
sich Öffnungen 54,
die es ermöglichen,
das Gehäuse
an einer Montagefläche
(nicht gezeigt) mit Befestigungselementen (nicht gezeigt) wie Schrauben
als die Haupt positionierungseinrichtung des Gehäuses 12 sicher zu
befestigen. Eine weitere Einrichtung wird nachstehend beschrieben.
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Die
obere Wand 38 des Gehäuses 12 hat eine
in Längsrichtung
gebildete Ausnehmung 56 zur Aufnahme einer Steckdosenfrontplatte 58 üblicher Abmessungen.
Eine gemeinsame Netz- bzw. Datenübertragungsfrontplatte
(nicht gezeigt), die mit Schrauben befestigt wird, kann aufgenommen
werden oder eine Frontplatte 58 mit Schnappverschluss, wie
die 1 bis 3 und 7 zeigen,
die integrale Verriegelungselemente 60 hat, die sich nach unten
erstrecken, um die Verriegelungselemente 62 zu erfassen,
die nahe den Ecken der Ausnehmung 56 angeordnet sind. Die
Verriegelungselemente 60 haben jeweils zwei nach unten
gerichtete Elemente gleicher Länge,
die wie Pfeilköpfe
geformt sind, wobei die äußeren Abschnitte,
die sich am weitesten außen
befinden, entfernt sind. Die gegenüberliegenden Halbpfeilköpfe sind
gegeneinander in Eingriff mit den Verriegelungselementen 62 vorgespannt,
wie am besten die 5, 7 und 10 in
Form einer Rippe 63 zeigen, die sich aus einer Reduzierung
des Querschnitts der Seitenwand 40 des Gehäuses ergibt.
Die Zusammenwirkung dieser beiden Verriegelungselemente 60 und 62 bewirkt
einen extrem sicheren Halt der Frontplatte 58. Schlitze 64 sind
an ausgewählten
Ecken der Frontplatte 58 vorgesehen, um das Abnehmen der
Frontplatte 58 vom Netzgehäuse 12 zu unterstützen.
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Wie
die 3 bis 5 zeigen, hat das Gehäuse 12 einen
Vorsprung 66, der sich seitlich vom Gehäuse 12 zum Kabelkanal 18 erstreckt.
Hauptsächlich
durch Verlängerungen
der oberen Wand 38 und der Seitenwände 40 gebildet, hat
der Vorsprung 66 einen oberen Abschnitt 68, Endflansche 70,
innere Flansche 72 und einen Anschlagabschnitt 74.
Die Endflansche und die inneren Flanschen 70 und 72 sind
vorzugsweise so geformt, dass ein bündiger Sitz erreicht wird,
wenn das Gehäuse 12 unmittelbar
am Kabelkanal 18 richtig positioniert ist. Der Anschlagabschnitt 74 erstreckt
sich vertikal von der äußersten seitlichen
Erstreckung des oberen Abschnitts 68 nach unten, so dass
er im wesentlichen vertikal auf die benachbarte Kante 29 der
oberen Zugangsöffnung 28 des
Kabelkanals ausgerichtet ist. In dieser Position steht kein Teil
des Anschlagabschnitts 74 in die obere Zugangsöffnung 28,
und die Kabelkanaldeckel 30 können ohne Störung durch
den Vorsprung 66 installiert werden. Der obere Abschnitt 68 unterstützt das
Halten der Netzleitungen 34, wenn sie über die Kabelkanalseitenwand 23 verlegt
werden. Zusätzlich
können
sich Fluchtungsvorsprünge 76 vom Anschlagabschnitt 74 aus
nach unten erstrecken. Diese allgemein blockförmigen Ausbildungen können auch
Verriegelungselemente 78 haben, die dahin ausgebildet und
so positioniert sind, dass sie die Verriegelungselemente 21 der
Zugangsöffnung
erfassen und eine zusätzliche
weitere Sicherungseinrichtung für
das versetzte Netzanschlussgehäuse 12 bilden. Die
Fluchtungsvorsprünge 76 bilden
weiterhin eine Form einer Anschlageinrichtung bzw. eines Positionierungsmechanismus
für die
Kabelkanaldeckel 30, wie nachstehend beschrieben wird.
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Eine Öffnung 80 ist
im Anschlagabschnitt 74 ausgebildet und erstreckt sich
vorzugsweise zwischen zwei benachbarten inneren Flanschen 72.
Die Längserstreckung
der Öffnung
kann jedoch so groß wie
der Abstand zwischen den beiden Fluchtungsvorsprüngen 76 in Abhängigkeit
vom Anwendungsfall sein. Die Gehäuseseitenwand 40 hat
auch eine darin ausgebildete Öffnung 82,
die sich vorzugsweise in Längsrichtung
zwischen denselben beiden benachbarten inneren Flanschen 72 erstreckt.
Wiederum kann die Längserstreckung
der Öffnung 82 so
groß wie
der Abstand zwischen den beiden Fluchtungsvorsprüngen 76 in Abhängigkeit
vom Anwendungsfall sein. Unabhängig
von der Längserstreckung
der Öffnung 80 und
der Öffnung 82 sind
diese durch einen Kanal 84 verbunden, der durch dieselben
beiden benachbarten inneren Flanschen 72, die Außenseite des
Kabelkanals 18 und die Bodenfläche des oberen Abschnitts 68 begrenzt
wird. Dieser Kanal 84 ermöglicht es einem Installateur,
das Gehäuse 12 in
der richtigen Position zu befestigen und die Netzleitungen 34 sicher
aus dem Netzkanal 24 über
das obere Ende der Kabelkanalseitenwand 23 und in den Gehäuseaufnahmebereich 46 zu
verlegen, so dass die Netzsteckdose 50 funktional damit
verbunden wird, wie die 2 und 6 bis 8 zeigen.
Die Frontplatte 58 kann dann installiert werden, und der
Ausgang ist dann ohne Störung
der Installation irgendwelcher Datenübertragungsleitungen 36 sicher
betriebsbereit.
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Der
Datenübertragungsanschluss 14 ist
vorzugsweise das zweite Teil der Kabelleistensteckdosenstation 10,
das auf das versetzte Netzgehäuse 12 in
der endgül tigen
Position ausgerichtet ist, und erscheint als ein seitlicher Vorsprung
davon. Alternativ kann die modulare zweiteilige Konstruktion als
eine integrale Einheit 200 ausgebildet sein, wie die 11 und 12 zeigen,
die alle diese Merkmale hat, mit der Ausnahme, dass eine integrale
Anschlagwand 126 allgemein aus dem Anschlagabschnitt 74 und der
Anschlagfläche 94 besteht.
Positioniert entspricht der Datenübertragungsanschluss 14 der
Außenform des
Kabelleistensystems 16 und erleichtert die Installation
eines Datenübertragungsausgangs 86,
wie die 1, 3, 6 und 7 zeigen.
Der Datenübertragungsanschluss 14 hat
eine obere Fläche 88, die
eine in Längsrichtung
ausgebildete vertiefte Fläche 90 aufweist,
zwei Endflächen 92,
eine Aufnahmeöffnung 122 und
eine Anschlagfläche 94.
Wie die Ausnehmung 56 des Gehäuses 12 dient die
vertiefte Fläche 90 des
Datenübertragungsanschlusses
zur Positionierung einer Frontplatte 96 des Datenübertragungsanschlusses,
die abmessungsmäßig der Gehäusefrontplatte 58 und
anderen erhältlichen
Anschlussfrontplatten entspricht. Die Anschlussfrontplatte 96 hat
auch integrale Verriegelungselemente 98 ähnlich den
oben beschriebenen, die Verriegelungselemente 100 erfassen,
die unter der oberen Fläche 88 des
Datenübertragungsanschlusses 14 angeordnet
sind und die gleiche Geometrie wie die Gehäuseverriegelungselemente 62 haben.
Vorzugsweise ist eine Öffnung 124 in
der Frontplatte 96 ausgebildet, um einen Datenübertragungsausgang 86 aufzunehmen,
wobei ein erforderlicher minimaler ein-Inch-Biegeradius beibehalten
wird, wie die 7 und 9 zeigen.
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Montagevorsprünge 102 erstrecken
sich von einem durch eine Nut gebildeten ausbrechbaren Abschnitt 104 des
Datenübertragungsanschlusses 14 nach
unten, um darin Öffnungen 106 auszubilden,
an denen gemeinsame Anschlussfrontplatten (nicht gezeigt) durch übliche Befestigungselemente
(nicht gezeigt) wie Schrauben befestigt werden können. Die Endflächen 92 erstrecken
sich von den oberen Flächen 88 aus
eine bestimmte Strecke nach unten und bilden einen bündigen, überlappenden
Sitz mit den Kabelkanaldeckeln 30 und dem Äußeren des
Kabelkanals 18. Schlitze 108 sind in den Endflächen 92 gegenüber den
Netzgehäuse 12 ausgebildet,
um das Abnehmen des Datenübertragungsanschlusses 14 zu
unterstützen,
wenn dies erforderlich ist.
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Die
Anschlagfläche 94 erstreckt
sich von der Längskante
der oberen Fläche 88 nahe
dem Gehäuse 12 nach
unten, und ist in der Endposition bündig gegen den Anschlagabschnitt 74 des
Vorsprungs 66 ausgerichtet. Fluchtungsnuten 110 sind
in der Anschlagfläche 94 ausgebildet
und in einer Position in Längsrichtung
beabstandet außerhalb
jedes Anschlussplatten-Verriegelungselements 100 nahe dem
Netzgehäuse 12 angeordnet.
Die Fluchtungsvorsprünge 76 sind
in den nahezu gleich bemessenen Fluchtungsnuten 110 aufgenommen
bzw. gehalten, um den Datenübertragungsanschluss 14 bezüglich des
Netzgehäuses 12 genau
zu positionieren. Zusätzlich
angeordnet an der Anschlagfläche 94 ist eines
der beiden Paare von Verriegelungselementen 112 des Datenübertragungsanschlusses,
die sich von dem Datenübertragungsanschluss 14 nach
unten erstrecken und eine Geometrie ähnlich der der oben beschriebenen
Frontplatten bilden. Die Verriegelungselemente 112 sind
in Längsrichtung
innerhalb jedes der Frontplattenverriegelungselemente 100 des
Datenübertragungsanschlusses
und in Positionen seitlich davon angeordnet. Verriegelungselemente 21 der
Zugangsöffnung
sind im Wesentlichen so ausgerichtet, dass sie mit allen Verriegelungselementen 112 des
Datenübertragungsanschlusses
zusammenwirken, um den Datenübertragungsanschluss 14 am
Kabelkanal 18 sicher zu halten. Ein zusätzliches Verriegelungselement 114 ist
in Längsrichtung
fluchtend mit den beiden Verriegelungselementen 112 gegenüber dem
Netzgehäuse 12 angeordnet,
um die Haltekraft zu erhöhen.
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Eine
Führungsnut 116 ist
in der Anschlagfläche 94 zwischen
den in Längsrichtung
beabstandeten Verriegelungselementen 112 des Datenübertragungsanschlusses
nahe dem Netzgehäuse 12 vorzugsweise
entsprechend der Längserstreckung
der Öffnung 80 in
der Anschlagfläche 74 des
Netzgehäuses 12 ausgebildet.
Eine leichte Abschrägung 118 bildet
weiterhin die Führungsnut 116 und
erschafft einen vergrößerten Raum
zum Verlegen der Netzleitungen 34. Außerdem erstreckt sich eine
Führungswand
120 vom Datenübertragungsanschluss 14 aus innen
nahe der Führungsnut 116 nach
unten. Der Rand der Aufnahmeöffnung 122 des
Datenübertragungsanschlusses
nahe dem Netzgehäuse 12 ist
dadurch weiter ausgebildet. Außerdem
fluchtet die Führungswand
120 im Wesentlichen mit der Trennwand 22 des Kabelleistensystems 16,
so dass die Netzleitungen 34 von den Da tenübertragungsleitungen 36 vollständig isoliert
gehalten werden. Vorzugsweise entspricht die Längserstreckung der Führungswand 120 dem
Längsabstand
zwischen den äußeren Rändern der
Fluchtungsnuten 110, jedoch ist eine geringere Erstreckung
unter bestimmten Umständen
zulässig.
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Zur
Montage positioniert, wie 3 zeigt,
ein Installateur zuerst den Kabelkanal 18 an der ausgewählten Stelle
und befestigt ihn entsprechend. Dann wird an den vorbestimmten Stellen
für die
Netz- und Datenübertragungsausgänge das
versetzte Netzgehäuse 12 durch
Schnappverschluss unmittelbar nahe dem Kabelkanal 18 angeordnet,
indem die Fluchtungsverriegelungselemente 78 auf die Verriegelungselemente 21 der
Zugangsöffnung
gedrückt
werden. Befestigungselemente (nicht gezeigt) können dann verwendet werden,
um das Gehäuse 12 an
der Montagefläche
durch die Montageöffnungen 54 zu befestigen.
Wenn das Netzgehäuse 12 richtig
angeordnet ist, wird die Trennwand 22, wenn sie nicht integral
mit dem Kabelkanal 18 ausgebildet ist, durch Erfassen der
Verriegelungselemente 20 des Kabelkanals installiert. Die
Netzleitungen 34 können
dann im Netzkanal 24 durch die obere Zugangsöffnung 28 verlegt
werden.
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Das
funktionsmäßige Anschließen der
Netzleitungen 34 an die Netzsteckdose 50 kann
dann durchgeführt
werden. Um diese Arbeit durchzuführen,
müssen
die Netzleitungen 34 aus dem Netzkanal 24 und
die obere Zugangsöffnung 28 über die
Kabelkanalseitenwand 23 durch die Öffnung 80, den Kanal 84 und
die Öffnung 82 in
den Aufnahmebereich 46 geführt werden, wie die 2 und 6 bis 8 zeigen.
Dann kann die Netzsteckdose 50 mit den Netzleitungen 34 verbunden
und an den Montagevorsprüngen 52 befestigt
werden. Die Gehäusefrontplatte 58 wird
dann durch Schnappverschluss oder eine andere Einrichtung befestigt,
so dass das Netzgehäuse 12 verschlossen
wird. Damit kann dieses versetzte Netzgehäuse 12 nun benutzt
werden, da es betriebsbereit ist.
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Wenn
Datenübertragungsausgänge zusätzlich installiert
werden sollen, muss der Datenübertragungsanschluss 14 verwendet
werden. Zuerst werden die Datenübertragungsleitungen 36 in
Datenübertragungskanal 26 durch
die obere Zugangsöffnung 28 verlegt.
Nachdem die richtigen Leitungen ausgewählt wurden, kann der Datenübertragungsanschluss 14 installiert
werden. Dies geschieht durch Positionieren der Fluchtungsnuten 110 über den Fluchtungsvorsprüngen 76 und
Druck auf den Datenübertragungsanschluss
derart, dass die Verriegelungselemente 112 und 114 die
Verriegelungselemente 21 der Durchgangsöffnung sicher erfassen, wie
die 2 und 6 zeigen. Die Führungsnut 116 und
die Abschrägung 118 hindern
die Anschlagfläche 94 daran,
die Netzleitungen 34 zu stören bzw. auf diese zu stoßen, die
in das Gehäuse
verlegt werden. Zusätzlich
ist die Führungswand 120 im
Wesentlichen auf die Trennwand 22 ausgerichtet, um den
Datenübertragungskanal 26 vollständig von
den Netzleitungen 24 zu isolieren, wie die 7, 9 und 10 zeigen.
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Durch
die Aufnahmeöffnung 122 kann
der Installateur die richtigen Datenübertragungsleitungen 36 auswählen, um
sie an einen Datenübertragungsausgang 86 anzuschließen. Sobald
dies geschehen ist, werden die gewünschten Datenübertragungsausgänge an einer
Frontplatte 96 befestigt, die vorzugsweise mit Schnappverschluss
an dem Datenübertragungsanschluss 14 befestigt
wird, wie die 6 bis 10 zeigen,
oder durch gemeinsame Befestigungselemente an den Montagevorsprüngen 102 befestigt
wird. Die Ausbrechabschnitte 104 können entfernt werden, um zusätzlichen
Zugang für
Datenübertragungsausgänge oder
andere Erfordernisse zu schaffen. Die Kabelkanaldeckel 30 werden
vorzugsweise durch Schnappverschluss am Kabelkanal 18 befestigt
und unter den Datenübertragungsanschluss 14 geschoben,
bis sie bündig
an den Fluchtungsvorsprüngen 76 anliegen,
wie es 9 zeigt. Der Datenübertragungsanschluss 14 überlappt
die Kabelkanaldeckel 30 und schafft somit ein ansehnliches ästhetisches Äußeres.
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Allgemein
wird der gleiche Montagevorgang durchgeführt, wenn die integral geformte
Station gewählt
wird, die selbstverständlich
eine einstückige Konstruktion
ermöglicht.