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Diese
Erfindung betrifft einen biomedizinischen Gegenstand, der aus einer
Aluminiumoxid-Keramik hergestellt
ist, und insbesondere einen biomedizinischen Gegenstand aus einer
Aluminiumoxid-Keramik, die eine hohe Festigkeit und ein hervorragendes
Gleitvermögen
aufweist.
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Als
künstliche
Knochenelemente, wie z.B. ein künstliches
Hüftgelenk,
ist ein künstliches
Hüftgelenk bekannt,
das eine Kombination aus einem Polymermaterial umfasst (z.B. Polyethylen
mit ultrahohem Molekulargewicht). Dabei bestand jedoch das Problem,
dass der lange Gebrauch der Gelenkspfanne, die aus Polyethylen mit
ultrahohem Molekulargewicht hergestellt ist, im lebenden Körper einen
Verschleiß der
Gelenkspfanne verursacht, was zu einer Verschiebung zwischen den
implantierten künstlichen
Knochen und den natürlichen
Knochen im lebenden Körper
aufgrund von Verschleißpulver
führt.
Es gab auch Bedenken dahingehend, dass ein Verschleißpulver
aus Metall einen negativen Einfluss auf den lebenden Körper ausübt. Ferner
unterliegt eine Zirkoniumoxidkeramik bei einem langen Gebrauch einem
Kristallphasenumwandlungsphänomen, wodurch
die mechanische Festigkeit vermindert wird.
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Zur
Lösung
dieser Probleme wurden verschiedenartige Forschungen und Entwicklungen
bezüglich künstlicher
Knochenelemente durchgeführt.
Als Beispiel wurde die Verwendung von Aluminiumoxidkeramiken aufgrund
der Unschädlichkeit
für den
menschlichen Körper
vorgeschlagen.
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Die
japanische offengelegte Patentanmeldung Nr. 51-67693 beschreibt
einen Schaftkopf, der aus einer Aluminiumoxidkeramik hergestellt
ist, die ein Aluminiumoxid mit einer Reinheit von nicht weniger
als 99,7 Gew.-%, einer Dichte von nicht weniger als 3,90 g/cm3 und einer durchschnittlichen Kristallkorngröße von nicht mehr
als 10 μm
umfasst. Dieses künstliche
Knochenelement kann den Verschleiß einer Gelenkspfanne, die aus
Polyethylen mit ultrahohem Molekulargewicht hergestellt ist, vermindern.
Dessen mechanische Festigkeit ist jedoch unzureichend.
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Das
japanische Patent Nr. 257912 beschreibt einen Schaftkopf, der aus
einer polykristallinen Aluminiumoxidkeramik hergestellt ist, die
ein Aluminiumoxid mit einer Reinheit von 99,5 bis 99,9 Gew.-% und
ein Oxid von mindestens einem Element, das aus der Gruppe bestehend aus
Mg, Ca, Ba, Sr, Sc, Y, La und C ausgewählt ist, als Sintermittel umfasst.
Auch die japanische Patentveröffentlichung
Nr. 7-94344 beschreibt einen Schaftkopf, der aus einer polykristallinen
Aluminiumoxidkeramik hergestellt ist, die ein Aluminiumoxid mit
einer Reinheit von nicht weniger als 99,9 Gew.-% und ein Oxid von
mindestens einem Element, das aus der Gruppe bestehend aus Mg, Ca,
Ba, Sr, Sc, Y, La und C ausgewählt
ist, als Sintermittel umfasst.
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Diese
bekannten künstlichen
Knochenelemente weisen jedoch die folgenden Probleme auf. Die Aluminiumoxidkeramiken,
die das künstliche
Knochenelement bilden, umfassen ein Sintermittel. Das Sintermittel verursacht
in einem Sinterkörper
glasartige Korngrenzenschichten, wodurch es unmöglich wird, die Dreipunkt-Biegefestigkeit
der Aluminiumoxidkeramik auf mehr als 640 MPa zu erhöhen, was
beträchtlich
niedriger ist als bei Zirkoniumoxidkeramiken, die eine Festigkeit
von etwa 1200 MPa aufweisen. Demgemäß ist es wahrscheinlich, dass
das künstliche
Knochenelement, das aus einer solchen Aluminiumoxidkeramik hergestellt
ist, im lebenden Körper
bricht.
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Andererseits
führt die
Verminderung der Zugabe des Sintermittels zu einer schlechten Dispersion
des Sintermittels, was aufgrund einer unzureichenden Hemmung des
Kristallkornwachstums zu einer partiellen Zunahme der Kristallkorngröße und folglich
zu Unregelmäßigkeiten
bei der Kristallkorngröße des Sinterkörpers führt. Folglich
vermindert sich die mechanische Festigkeit der Aluminiumoxidkeramik.
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Das
aus Aluminiumoxidkeramik hergestellte künstliche Knochenelement weist
bezüglich
einer Gelenkspfanne, die aus Polyethylen mit ultrahohem Molekulargewicht
hergestellt ist, ein verbessertes Gleitvermögen auf. Im Hinblick auf die
Verminderung oder den Ausschluß eines
Verschleißpulvers
könnte
vermutet werden, dass es aufgrund der großen Härte der Keramik vorteilhaft
ist, ein künstliches
Gelenk, das aus einer Keramik hergestellt ist, und eine künstliche
Gelenkspfanne, die aus einer Keramik hergestellt ist, zu kombinieren.
Es gab jedoch bisher keine technischen Vorschläge für verbesserte Aluminiumoxidkeramiken
mit einem hervorragenden Gleitvermögen, insbesondere an einer
Keramik-Keramik-Grenzfläche,
um den vorteilhaften Effekt der Aluminiumoxidkeramik zu nutzen.
Diese Aufgabe verlangt nach einer genauen Untersuchung biomedizinischer
Gegenstände.
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Die
WO 95/28364 beschreibt Al2O3-Sintermaterialien,
die aus Korundpulver hergestellt sind, ein Verfahren zur Herstellung
dieser Materialien und deren Verwendung als Implantate für den Menschen
oder als Material für
Werkzeuge.
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen künstlichen
biomedizinischen Gegenstand bereitzustellen, der die Probleme des
Standes der Technik beseitigt.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen künstlichen
biomedizinischen Gegenstand bereitzustellen, der aus einer Aluminiumoxidkeramik
hergestellt ist, die im Wesentlichen die gleiche mechanische Festigkeit
(Dreipunkt-Biegefestigkeit) wie eine Zirkoniumoxidkeramik aufweist
und nicht nur ein hervorragendes Gleitvermögen bezüglich eines Gegenstands aufweist,
der aus Polyethylen mit ultrahohem Molekulargewicht hergestellt
ist, sondern auch ein hervorragendes Gleitvermögen bezüglich eines Gegenstands, der
aus einer Aluminiumoxidkeramik hergestellt ist.
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Die
Lösung
des vorstehend genannten technischen Problems wird durch die Bereitstellung
des Gegenstands erreicht, der in den Ansprüchen 1 bis 5 definiert ist.
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Gemäß eines
Aspekts der vorliegenden Erfindung ist ein biomedizinischer Gegenstand
aus einer Aluminiumoxidkeramik hergestellt, die ein Aluminiumoxid
mit einer Reinheit von nicht weniger als 99,95 % und unvermeidliche
Verunreinigungen als restliches Material umfasst. Die Aluminiumoxidkeramik
enthält
kein Sintermittel und weist eine Dichte von nicht weniger als 3,96
g/cm3 auf.
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Dieser
biomedizinische Gegenstand kann als künstliches Gelenkelement verwendet
werden, das eine hohe Festigkeit und ein hohes Gleitvermögen aufweist.
Die Aluminiumoxidkeramik weist im Wesentlichen die gleiche Festigkeit
auf wie eine Zirkoniumoxidkeramik und behält die erforderliche Festigkeit über einen
längeren
Zeitraum bei. Demgemäß kann die
Aluminiumoxidkeramik zusätzlich
zu der Verwendung als Gelenkelement als künstlicher Knochen und als Knochenverstärkungselement
verwendet werden.
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1 ist
eine partielle Seitenschnittansicht eines künstlichen Hüftgelenks, bei dem ein Schaftkopf
und eine Gelenkspfanne eingesetzt werden, gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung,
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2 ist
eine perspektivische Ansicht, die einen Stift zum Verbinden von
Rippen gemäß einer
weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform
zeigt,
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3 ist
eine partielle Schnittansicht, die eine gebrochene Rippe zeigt,
in welche der in der 2 gezeigte Stift eingesetzt
ist, und
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4 ist
eine Schnittansicht, die den Aufbau einer pin-on-disk-Testvorrichtung
zeigt, die zur Messung des Verschleißverlusts von Keramikproben
verwendet wird.
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Die
Aluminiumoxidkeramik für
einen erfindungsgemäßen biomedizinischen
Gegenstand umfasst ein Aluminiumoxid mit einer Reinheit von nicht
weniger als 99,95 % und unvermeidliche Verunreinigungen. Es wird jedoch
keinerlei Sintermittel zugesetzt. Die Aluminiumoxidkeramik weist
eine durchschnittliche Kristallkorngröße von nicht mehr als 1 μm und eine
Dichte von nicht weniger als 3,96 g/cm3 auf.
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Wenn
der Gehalt des Aluminiumoxids weniger als 99,95 Gew.-% beträgt, ist
der Gehalt an unvermeidlichen Verunreinigungen größer, was
folglich die Bildung von Korngrenzenschichten verursacht und die
mechanische Festigkeit vermindert. Daher darf der Gehalt des Aluminiumoxids
nicht kleiner als 99,95 Gew.-% sein. Wenn der Gehalt der unvermeidlichen
Verunreinigungen nicht mehr als 0,05 Gew.-% beträgt, findet eine geringe Bildung
der Korngrenzenschicht statt. Demgemäß ist eine hohe mechanische
Festigkeit erreichbar.
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Die
durchschnittliche Kristallkorngröße darf
nicht mehr als 1 μm
betragen. Eine solche durchschnittliche Kristallkorngröße stellt
eine glatte Gleitoberfläche
der Aluminiumoxidkeramik sicher, wodurch das Auftreten eines Verschleißpulvers
effektiv ausgeschlossen werden kann. Wenn die durchschnittliche
Kristallkorngröße 1 μm übersteigt,
ist es wahrscheinlich, dass Kornteilchen von der Gleitoberfläche durch
Verschleiß abgetrennt
werden, was folglich das Gleitvermögen beeinträchtigt.
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Ferner
wird der Aluminiumoxidkeramik, die den erfindungsgemäßen biomedizinischen
Gegenstand bildet, keinerlei Sintermittel zugesetzt. Die fehlende
Zugabe des Sintermittels kann die Wahrscheinlichkeit von Unregelmäßigkeiten
bei der Kristallkorngröße ausschließen, die
durch die Zugabe eines Sintermittels verursacht werden und die Festigkeit
der Aluminiumoxidkeramik oder des Sinterkörpers vermindern.
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Die
Aluminiumoxidkeramik enthält
kein Sintermittel. Insbesondere ist bzw. sind in der Aluminiumoxidkeramik
ein Oxid oder Oxide von Ba, Sr, Sc, Y, La und Ce nicht wesentlich
enthalten. Die Aluminiumoxidkeramik enthält jedoch ein Oxid von Si,
Fe und K als unvermeidliche Verunreinigungen. Ferner sollte beachtet
werden, dass die Möglichkeit
besteht, dass die Aluminiumoxidkeramik ein Oxid von Mg und Ca als
unvermeidliche Verunreinigungen in einer vernachlässigbaren
Menge enthält,
da diese gewöhnlich
in der natürlichen
Umgebung vorliegen. Selbst wenn solche Oxide als unvermeidliche
Verunreinigungen vorliegen, übersteigt
der Gehalt von jedem des Magnesiumoxids und des Calciumoxids 100
ppm nicht.
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Demgemäß sollte
das Vorliegen von Magnesiumoxid oder Calciumoxid als unvermeidliche
Verunreinigungen der Aluminiumoxidkeramik angesehen werden, soweit
diese 100 ppm nicht übersteigen,
da jedes dieser Oxide bei nicht mehr als 100 ppm keinen nachteiligen
Effekt auf die Festigkeit der Aluminiumoxidkeramik ausübt. Diese
unvermeidlichen Verunreinigungen werden mit einem spektrochemischen
ICP-Emissionsanalysegerät
gemessen.
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Die
Dichte der Aluminiumoxidkeramik beträgt nicht weniger als 3,96 g/cm3. Wenn die Dichte der Aluminiumoxidkeramik
weniger als 3,94 g/cm3 beträgt, liegt
in der Aluminiumoxidkeramik eine Anzahl von Poren vor, wodurch die
mechanische Festigkeit vermindert wird.
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Ferner
weist die Aluminiumoxidkeramik eine mechanische Festigkeit (Dreipunkt-Biegefestigkeit)
von nicht weniger als 750 MPa auf, um ein Brechen im menschlichen
Körper
zuverlässig
zu verhindern.
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Die
Aluminiumoxidkeramik kann mit den folgenden Schritten hergestellt
werden. Einem ultrafeinen Pulver aus Aluminiumoxid, das eine Reinheit
von nicht weniger als 99,99 Gew-% und einen durchschnittlichen Teilchendurchmesser
von 0,21 μm
aufweist, wird ein Lösungsmittel
(z.B. ionenausgetauschtes Wasser), ein Bindemittel (z.B. ein Acrylpolymer)
und ein Dispergiermittel (z.b. ein Polycarbonsäureammoniumsalz) zugesetzt,
um ein Gemisch herzustellen. Das Gemisch wird durch eine Drehmühle ausreichend
gemischt und dann unter Vakuum entgast, um eine Aufschlämmung herzustellen.
Die Aufschlämmung
wird in eine Gipsform gegossen, um einen Körper mit einer gewünschten
Form zu erhalten, der wiederum bei einer Temperatur von 1200°C bis 1450°C für 2 Stunden
gesintert wird, um eine polykristalline Aluminiumoxidkeramik zu
bilden.
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Alternativ
wird einem ultrafeinen Pulver aus Aluminiumoxid, das eine Reinheit
von nicht weniger als 99,99 Gew-% und einen durchschnittlichen Teilchendurchmesser
von 0,15 μm
aufweist, ein Lösungsmittel (z.B.
ultrareines Wasser), ein Bindemittel (z.B. ein Acrylpolymer) und
ein Dispergiermittel (z.b. ein Polycarbonsäureammoniumsalz) zugesetzt,
um ein Gemisch herzustellen. Das Gemisch wird durch eine Drehmühle ausreichend
gemischt und dann unter Vakuum entgast, um eine Aufschlämmung herzustellen.
Die Aufschlämmung
wird in eine Form eingebracht. Die Form wird in eine Zentrifugalvorrichtung
eingesetzt, um durch eine Zentrifugalkraft von nicht weniger als
3000 G einen Körper
zu bilden. Der resultierende Körper
wird getrocknet und dann bei einer Temperatur von 1200°C bis 1450°C für 2 Stunden
gesintert, um eine polykristalline Aluminiumoxidkeramik zu erhalten.
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Als
nächstes
werden erfindungsgemäße Ausführungsformen
unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
detailliert beschrieben.
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Die 1 zeigt
eine partielle Seitenschnittansicht eines erfindungsgemäßen künstlichen
Hüftgelenks, bei
dem ein Schaftkopf und ein Gelenkspfannenelement eingesetzt werden. 1 ist
ein künstliches
Hüftgelenkselement,
das einen Metallschaft 3, der in den femolarmedullären Hohlraum
eingesetzt wird, und einen Schaftkopf 2 umfasst, der auf
einer Spitze des Schafts 3 montiert ist. Die Kopfkugel 2 ist
mit dem Schaft 3 mittels eines Stifts verbunden. Die Kopfkugel 2 ist
aus der vorstehend genannten Aluminiumoxidkeramik hergestellt, die
Aluminiumoxid mit einer Reinheit von nicht weniger als 99,95 % und
unvermeidliche Verunreinigungen als restliches Material umfasst.
Die Aluminiumoxidkeramik weist eine durchschnittliche Kristallkorngröße von nicht mehr
als 1 μm
auf. Die Aluminiumoxidkeramik enthält jedoch kein Sintermittel.
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4 ist
eine Gelenkspfanne, die aus der vorstehend genannten Aluminiumoxidkeramik
hergestellt und am Azetabulum bereitgestellt ist. Die Gelenkspfanne 4 kann
aus Polyethylen mit ultrahohem Molekulargewicht hergestellt sein.
Die Kopfkugel 2 ist auf der Gelenkspfanne 4 drehbar.
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Die
Kopfkugel 2 wird folgendermaßen hergestellt. Es wird ein
Gemisch hergestellt, das ein Aluminiumoxidpulver aus Aluminiumoxid
mit einer Reinheit von 99,99 Gew.-% und einem durchschnittlichen
Teilchendurchmesser von 0,22 μm
(Taimicron TM-DAR, von Taimei Chemicals Co., Ltd. hergestellt),
ionenausgetauschtes Wasser als Lösungsmittel,
ein Acrylpolymer als Bindemittel und ein Polycarbonsäureammoniumsalz als
Dispergiermittel enthält.
Das Gemisch wird mit einer Drehmühle
ausreichend gemischt und dann unter Vakuum entgast, um eine Aufschlämmung herzustellen.
Die Aufschlämmung
wird in eine Gipsform gegossen, die eine Innenform aufweist, die
der Form der Kopfkugel 2 entspricht, um einen Körper herzustellen.
Der Körper wird
2 Stunden bei einer Temperatur von 1250°C gesintert, um die Kopfkugel 2 herzustellen.
Die gesinterte Aluminiumoxidkeramik weist 99,97 Gew.-% Aluminiumoxid
und eine durchschnittliche Kristallkorngröße von 0,8 μm auf.
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Alternativ
ist es möglich,
die Aufschlämmung,
die in der vorstehend beschriebenen Weise hergestellt worden ist,
in eine Form einzubringen, die eine Gestalt aufweist, die der Gestalt
der Kopfkugel 2 entspricht, und die mit der Aufschlämmung gefüllte Form
in eine Zentrifugalvorrichtung einzusetzen, um durch eine Zentrifugalkraft
von 10 bis 20 kG einen verfestigten Körper mit der vorgegebenen Form
zu bilden. Der resultierende verfestigte Körper wird 4 Stunden bei 40°C und 4 Stunden
bei 100°C
getrocknet, in einen Heißluftofen
eingebracht, mit einer Geschwindigkeit von 120°C/Stunde erhitzt und dann 1
Stunde bei 500°C
entfettet. Anschließend
wurde der Körper
mit einer Geschwindigkeit von 200°C/Stunde
erhitzt, 1 Stunde bei einer Temperatur von 800°C gebrannt und dann in geeigneter
Weise 2 Stunden bei 1250°C
gebrannt, um die Kopfkugel 2 zu erzeugen.
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Wenn
der Gehalt des Aluminiumoxids weniger als 99,95 % beträgt oder
die durchschnittliche Kristallkorngröße 1 μm übersteigt, besteht die Befürchtung,
dass der Verschleißverlust
beträchtlich
zunimmt.
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Die
Aluminiumoxidkeramik, die den erfindungsgemäßen biomedizinischen Gegenstand
bildet, weist ein hervorragendes Gleitvermögen auf, wie es aus dem nachstehenden
Beispiel ersichtlich ist. Demgemäß kann eine
solche Aluminiumoxidkeramik für
einen künstlichen
Knochen, ein knochenverstärkendes
Element und dergleichen verwendet werden, die einer hohen Belastung
ausgesetzt sind, da die mechanische Festigkeit der Aluminiumoxidkeramik
mit derjenigen einer Zirkoniumoxidkeramik identisch ist.
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Die 2 und
die 3 zeigen einen Stift zur Verwendung in einer Rippe
als weitere erfindungsgemäße Ausführungsform.
Das Bezugszeichen P bezeichnet einen Stift zur Wiederherstellung
einer gebrochenen Rippe. Insbesondere wird gemäß der 3 der Stift
P, der eine Größe aufweist,
die für
den medullären Rippenhohlraum
eines gebrochenen Abschnitts geeignet ist, in eine gebrochene Rippe
B eingesetzt. Die gebrochenen Knochenstücke werden mit einem Draht
(nicht gezeigt) in fixierender Weise miteinander verbunden, wodurch
die gebrochenen Knochenstücke
b1 und b2 gebunden werden.
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Der
Stift P ist aus der Aluminiumoxidkeramik hergestellt, die ein Aluminiumoxid
mit einer Reinheit von nicht weniger als 99,95 % und unvermeidliche
Verunreinigungen als restliches Material umfasst und eine Dichte
von nicht weniger als 3,94 g/cm3 aufweist,
jedoch kein Sintermittel enthält.
Diese Aluminiumoxidkeramik, die den Stift P bildet, weist eine mechanische
Festigkeit auf, die derjenigen einer Zirkoniumoxidkeramik äquivalent ist,
wie es vorstehend beschrieben worden ist. Demgemäß ist der Stift P gegenüber einer
großen
Belastung beständig.
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Vorstehend
wurden zwei erfindungsgemäße Ausführungsformen
beschrieben, jedoch ist die vorliegende Erfindung nicht auf diese
Ausführungsformen
beschränkt.
Es sollte beachtet werden, dass die vorliegende Erfindung in beliebigen
Formen ausgeführt
werden kann, ohne vom Schutzbereich der beigefügten Ansprüche abzuweichen. Beispielsweise
kann die vorliegende Erfindung in breiter Form als künstliche
Elemente angewandt werden, die einen Beingelenksabschnitt, andere
Knochen, knochenverstärkende
Elemente oder dergleichen bilden.
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Beispiel
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Die
Proben Nr. 1 bis 11 wurden durch Mischen von Aluminiumoxidpulver
mit einem vorgegebenen Gewichtsprozentsatz an Aluminiumoxid, einem
Polycarbonsäureammoniumsalz
als Dispergiermittel, einem Acrylpolymer als organisches Bindemittel
und Wasser mit einer Drehmühle
zur Herstellung einer Aufschlämmung,
Einbringen der Aufschlämmung
in eine Form mit einer vorgegebenen Form und Anwenden einer Zentrifugalkraft
von 15000 G auf die in die Form eingebrachte Aufschlämmung, um
einen Körper
herzustellen, Entnehmen des Körpers
aus der Form und 2 Stunden Sintern des Körpers bei einer Temperatur
von 1200°C
bis 1500°C
hergestellt. Die Proben Nr. 12 bis 16 wurden durch Herstellen der
Aufschlämmung
in einer Weise, die der Herstellung der Aufschlämmung für die Proben 1 bis 11 entspricht,
Gießen
der Aufschlämmung
in eine Gipsform mit einer vorgegebenen Form und Sintern der Aufschlämmung für 2 Stunden
bei einer Temperatur von 1250°C
hergestellt. Den Proben Nr. 12 bis 16 wurde jedoch ein MgO-Sintermittel
zugesetzt, wobei den Proben Nr. 1 bis 11 kein MgO-Sintermittel zugesetzt
worden ist. Der jeweilige Gehalt an Aluminiumoxid, Sintermittel
und unvermeidlichen Verunreinigungen der Proben Nr. 1 bis 16 ist
in der Tabelle 1 gezeigt.
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Jede
Probe wurde mit einer Diamantschleifeinrichtung zu einer Größe von 3
mm × 4
mm × 40
mm geschliffen. Die Biegefestigkeit jeder Probe wurde mit dem Biegetest
gemessen, der in JIS (JAPANESE INDUSTRIAL STANDARDS)-R-1601 vorgegeben
ist. Die durchschnittliche Kristallkorngröße jeder Probe wurde gemäß ASTM-E112
gemessen und die Dichte jeder Probe wurde gemäß JIS-C-2141 gemessen. Zur
Bewertung des Verschleißverlusts
jeder Probe wurde ferner ein Verschleißtest für jede Probe mit einer pin-on-disk-Testvorrichtung
durchgeführt,
die nachstehend beschrieben ist. Die Ergebnisse sind in der Tabelle
1 gezeigt.
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In
dem Verschleißtest
wurde für
jede Probe ein Satz aus einem Stiftprüfkörper und einem Scheibenprüfkörper hergestellt.
Der Stiftprüfkörper wurde
in eine schlanke Form mit einem Außendurchmesser von 6 mm gebracht.
Der Stiftprüfkörper wurde
ferner mit einem kugelförmigen
Abschnitt mit einem Radius von 500 mm an der Spitze ausgebildet.
Der Spitzenabschnitt des Stiftprüfkörpers und
der Scheibenprüfkörper wurden in
dem gleichen Ausmaß abrasiv
fertigbearbeitet, wie dies bei der Gleitoberfläche eines Schaftkopfs eines künstlichen
Hüftgelenks
der Fall ist. Der Scheibenprüfkörper wurde
zu einem Hohlzylinder mit einem Außendurchmesser von 40 mm, einem
Innendurchmesser von 20 mm und einer Dicke von 9 mm ausgebildet.
Der Stiftprüfkörper und
der Scheibenprüfkörper wurden
aus der gleichen Aluminiumoxidkeramik ausgebildet, wie sie für jede Probe
vorgegeben ist.
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Der
Aufbau der pin-on-disk-Verschleißverlustmessvorrichtung, die
in diesem Beispiel verwendet worden ist, ist in der 4 veranschaulicht.
Die Vorrichtung umfasst einen Drehhalter 14 und einen stationären Halter,
der über
dem Drehhalter 14 bereitgestellt ist. Der Drehhalter 14 weist
eine geöffnete
Kammer auf, in die ein scheibenförmiger
Prüfkörper 12 eingesetzt
und eine Schmiermittelflüssigkeit 16 eingebracht
wird. Der Drehhalter 14 wird mit einer vorgegebenen Geschwindigkeit
gedreht. Der stationäre
Halter 13 ist zum Halten eines stiftförmigen Prüfkörpers 11 angepasst.
An dem stationären
Halter 13 ist ein Belastungselement 15 montiert,
um einen Kontakt des stiftförmigen
Prüfkörpers 11 mit
dem scheibenförmigen
Prüfkörper 12 bei
einem konstanten Druck sicherzustellen. Bei dieser Vorrichtung wird
der Verschleißverlust
durch Berechnen der Differenz zwischen dem Gewicht eines ursprünglichen
Prüfkörpers und
dem Gewicht eines verschlissenen Prüfkörpers gemessen. Mit anderen
Worten: Die Gewichtsdifferenz ist als Verschleißverlust des Prüfkörpers definiert.
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In
dem Verschleißtest
wurde destilliertes Wasser als Schmierlösung zugesetzt und auf die
Kontaktoberfläche
wurde eine Kontaktbelastung von 210 N ausgeübt und dann wurde die Probe
30000 m bei einer Gleitgeschwindigkeit von 40 mm/s gleiten gelassen.
Nach dem Abschluss des Verschleißtests wurde das Gewicht des
Stifts erneut gemessen, um ein spezifisches Verschleißausmaß zu bestimmen.
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Eine
chemische Analyse des Sintermittels und der unvermeidlichen Verunreinigungen
wurde mittels spektrochemischer ICP-Emissionsanalyse und Atomspektrometrie
durchgeführt.
Der Gehalt der Aluminiumoxidkeramik wurde durch Subtrahieren des
gemessenen Gesamtgewichts des Sintermittels und der unvermeidlichen
Verunreinigungen von dem Gesamtgewicht der Keramik erhalten.
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Wie
es aus der Tabelle 1 ersichtlich ist, weisen die Proben Nr. 1 bis
7 jeweils verglichen mit den Proben Nr. 12 bis 16, die das Sintermittel
enthalten, eine hervorragende mechanische Festigkeit (d.h. eine
hohe Biegefestigkeit) und ein hervorragendes Gleitvermögen (d.h.
einen geringen Verschleißverlust)
auf. Auch die Proben Nr. 1 bis 7 weisen jeweils eine bessere mechanische
Festigkeit und ein besseres Gleitvermögen auf als die Proben Nr.
10 und 11, deren Dichte unter 3,94 g/cm3 liegt.
Die Proben Nr. 8 und 9, die eine durchschnittliche Kristallkorngröße von mehr
als 1,0 μm
haben, weisen einen relativ höheren
Verschleißverlust
als die Proben Nr. 1 bis 7, jedoch eine hohe mechanische Festigkeit
auf.