DE69926113T2 - Vorrichtung und verfahren zur sortierung von körnchen - Google Patents

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Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Sortieren von Pellets gemäß dem Oberbegriff des beigefügten Anspruchs 1. Die Erfindung soll insbesondere in Verbindung mit dem Sortieren von Pellets aus synthetischem Material eingesetzt werden, um irgendwelche fehlerhaften Pellets nachzuweisen und diese auszusortieren. Die Erfindung bezieht sich auch auf ein Verfahren zum Sortieren von Pellets gemäß dem Oberbegriff des beigefügten Anspruchs 8.
  • STAND DER TECHNIK
  • Bei der Herstellung von elektrischen Kabeln für hohe und mittelhohe Spannungen, vorzugsweise im Bereich von 50 kV und mehr, werden normalerweise ein oder mehrere elektrische Leiter mit einer halbleitenden Schicht und einem diese umgebenden Isoliermantel vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist es vorbekannt, eine besondere Art von ölgekühlter Papierisolation für die Herstellung dieses Isoliermantels einzusetzen. In jüngster Zeit wurde es jedoch zunehmend üblich synthetische Stoffe, vorzugsweise Polyethylen, für die Herstellung dieses Mantels einzusetzen. Die Wahl dieses Materials bringt, verglichen mit der vorher eingesetzten Öl gekühlten Papierisolation, gewisse Vorteile mit sich, zum Beispiel mit Rücksicht auf die Instandhaltung, die Wartung und die Lebensdauer. Außerdem ist der Mantel aus Polyethylen ein umweltfreundlicheres Material als die Papierisolation.
  • Was das Isoliermaterial für elektrische Kabel angeht, so besteht hier das Bedürfnis nach einer möglichst hohen Temperaturbeständigkeit. Dies würde wiederum sicherstellen, dass der Isoliermantel nicht Gefahr läuft, während irgendeines Kurzschlusses in einem solchen Kabel zu schmelzen. In Verbindung mit Kabeln für mittelhohe und hohe Spannungen ist es außerdem von großer Wichtigkeit, dass in dem Isoliermantel aus Polyethylen keine Verunreinigungen vorhanden sind, da dies in dem Kabel zu einem elektrischen Bersten führen würde. Ein solches Bersten kann wiederum zu einer Zerstörung des Kabels führen. Bei der Herstellung des Isoliermantels aus Polyethylen ist es jedoch schon bekannt, dass gewisse Inhomogenitäten, d.h., Verunreinigungen, in dem Material vorkommen können. Solche Fehler könnten sich im Lauf der Zeit in dem Isoliermaterial ausbreiten und zu einem elektrischen Bersten in einem Kabel führen.
  • Aus den oben genannten Gründen gibt es bei der Herstellung von Kabeln für mittlere und hohe Spannungen sehr strenge Anforderungen an die Reinheit des Rohmaterials, das für den aus Polyethylen bestehenden Isoliermantel des Kabels eingesetzt wird. Dieses Rohmaterial besteht normalerweise aus Pellets, d.h., Kugeln oder Körnern aus Polyethylen. Um diesen strengen Anforderungen an die Reinheit zu genügen, wird bei diesen Pellets in Verbindung mit der Herstellung von Kabeln normalerweise eine Fehlerkontrolle durchgeführt. Auf diese Weise können diejenigen Pellets, die irgendeine Form von Fehlern aufweisen (d.h., in der Form von Luftblasen, Verunreinigungen, abweichender Symmetrie, abweichender Farbe usw.), aussortiert werden, da diese sonst in dem fertigen Kabel die oben genannten Probleme verursachen könnten.
  • Im Stand der Technik gibt es unterschiedliche Verfahren und Vorrichtungen zum Sortieren von Pellets. Ein vorbekanntes Verfahren besteht darin, für die Herstellung eines dünnen Films eine kleinere Menge von Pellets einzusetzen und dann diesen Film dadurch zu überprüfen, dass man ihn unter einer Detektorvorrichtung hindurchführt, die eine Kamera aufweist, die jeden Fehler in dem Film feststellt. Wenn Fehler gefunden werden, kann die Lage dieser Fehler automatisch auf dem Film angezeigt werden.
  • Auch wenn dieses bekannte Verfahren im allgemeinen zufriedenstellend funktioniert, so hat es doch den Nachteil, dass es lediglich ein statistisches Nachweisverfahren darstellt, durch das nur ein kleiner Bruchteil der Pellets überprüft wird. Da die Pellets zur Herstellung eines Films verwendet werden, können bestimmte spezifische Pellets bei diesem Verfahren nicht aussortiert werden.
  • Um das oben genannte Problem zu lösen, ist auch ein Verfahren vorbekannt, bei dem das Rohmaterial, d.h., die Pellets selbst, überprüft wird. Wenn alle Pellets innerhalb eines Produktionsprozesses in Bezug auf ihre Reinheit überprüft werden könnten, würde das die Möglichkeit eröffnen das Rohmaterial zu 100 % zu reinigen, was eine extrem hohe Reinheit bei der Herstellung des Isoliermantels für ein elektrisches Kabel ermöglichen würde.
  • Eine vorbekannte Anordnung des zuletzt genannten Typs zum Sortieren von Pellets weist eine Fördereinrichtung zur Zuführung von Pellets sowie einen optischen Detektor auf (vorzugsweise in Form einer CCD-Kamera), der in einer bestimmten Stellung nahe der Fördereinrichtung angeordnet und mit einer Kontrolleinrichtung verbunden ist. Diese Kontrolleinrichtung arbeitet ihrerseits so, dass sie das von dem Detektor erzeugte Signal in der Weise analysiert, dass irgendwelche vorhandenen und fehlerhaften Pellets aussortiert werden können. Dieses Aussortieren wird dadurch bewerkstelligt, dass am Ende der Transporteinrichtung ein erster und ein zweiter Behälter angeordnet sind. Der erste Behälter ist nahe dem Endbereich der Fördereinrichtung angeordnet und der andere Behälter direkt hinter dem ersten Behälter. So lange keine fehlerhaften Pellets festgestellt werden, fallen alle Pellets einfach aufeinanderfolgend in den ersten Behälter, der somit für fehlerfreie Pellets vorgesehen ist. Wenn andererseits die Kontrolleinrichtung mit Hilfe des von dem Detektor erzeugten Signals in einem bestimmten Pellet einen Fehler entdeckt, dann bestimmt die Kontrolleinrichtung die Lage dieses Pellets. Die Kontrolleinrichtung aktiviert dann eine eigene Aussortiereinrichtung in Form einer Reihe von Luftdüsen für komprimierte Luft, die unterhalb der Fördereinrichtung an deren Endteil angeordnet sind. Wenn ein fehlerhaftes Pellet festgestellt wird, dann wird eine entsprechende Düse aktiviert, durch die ein direkter Luftstrahl gegen das fragliche Pellet zu einem Zeitpunkt gerichtet wird, zu dem es sich über den Scheitelpunkt am Ende der Fördereinrichtung bewegt. Dies bewirkt, dass das Pellet etwas weggeblasen wird und in dem zweiten Behälter landet, der somit für fehlerhafte Pellets vorgesehen ist.
  • Wenn alle Pellets in einem Produktionsprozess zur Herstellung eines Isoliermantels für ein Kabel hinsichtlich ihrer Reinheit überprüft werden, dann führt dies folglich zu einem Rohmaterial, das zu 100 % gereinigt wurde und das die Bedingungen für eine extrem hohe Reinheit bei der Herstellung eines Isoliermantels für ein elektrisches Kabel schafft. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die aussortierten und fehlerhaften Pellets analysiert werden können, wodurch die Möglichkeit gegeben ist daraus die Gründe dafür abzuleiten, warum diese verunreinigt wurden.
  • Auch wenn das oben genannte Verfahren im allgemeinen zufriedenstellend arbeitet, hat es doch einige Nachteile. Es ist hauptsächlich festzustellen, dass es nur eine begrenzte Leistungsfähigkeit aufweist, d.h., es kann nur vorwärts gerichtet zuführen und nur eine begrenzte Menge von Pellets pro Zeiteinheit analysieren.
  • Ein weiterer Nachteil des bekannten Systems bezieht sich auf die Tatsache, das die sich über das obere Ende der Fördereinrichtung bewegenden und nicht aussortierten Pellets, d.h., die nicht in der oben diskutierten Weise von einem Luftstrom beeinflussten Pellets, einem bestimmten Weg oder einer Flugbahn folgen, bevor sie in den ersten Behälter fallen. Innerhalb dieser Flugbahn findet eine gewisse Streuung statt, die es mit sich bringt, dass sich eine gewisse Anzahl von fehlerfreien Pellets an dem ersten Behälter vorbeibewegt, obwohl sie fehlerfrei sind, und statt dessen in den zweiten Behälter fallen.
  • Somit besteht Bedarf an Vorrichtungen und Verfahren zum Sortieren von Pellets, die eine höhere Leistungsfähigkeit und einen verbesserten Wirkungsgrad aufweisen, d.h., eine Verringerung der Menge an Pellets ermöglichen, die aussortiert werden, obwohl sie fehlerfrei sind.
  • Die Patentschrift EP-A2-705650 offenbart eine Vorrichtung zum Sortieren von Körnern, mit einer Fördereinrichtung, die eine Neigung aufweist und die in wenigstens einem Teil in der Förderrichtung veränderbar ist. Außerdem zeigt das Dokument US-A-5538142 eine Sortiereinrichtung für Partikel mit einem Förderband, das mit Auswurfeinrichtungen in der Weise zusammenwirkt, dass nicht brauchbares Material entfernt werden kann. Das Dokument DE-A-1817153 zeigt ebenfalls eine Vorrichtung zum Sortieren von Gegenständen. Schließlich offenbart das Dokument DE-A1-2950950 eine Vorrichtung zum Sortieren von kleinen Gegenständen entsprechend ihrer Farbe.
  • OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
  • Das Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine verbesserte Vorrichtung zum Sortieren von Pellets zu schaffen, die eine erhöhte Leistungsfähigkeit und einen verbesserten Wirkungsgrad aufweist.
  • Dieses Ziel wird durch eine Vorrichtung erreicht, deren Merkmale in dem beigefügtren Anspruch 1 beschrieben werden. Die Erfindung bezieht sich auch auf ein Verfahren zum sortieren von Pellets, deren Merkmale in dem beigefügten Anspruch 8 beschrieben werden.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung werden in den beigefügten abhängigen Ansprüchen beschrieben.
  • Die Erfindung weist eine Transporteinrichtung zum Zuführen von Pellets auf, einen ersten Behälter für fehlerfreie Pellets, die über einen Endabschnitt der Transporteinrichtung zugeführt werden, einen zweiten Behälter für fehlerhafte Pellets, einen Detektor zur Ermittlung von fehlerhaften Pellets und eine Sortiereinrichtung für das Zuführen von fehlerhaften Pellets zu dem zweiten Behälter. Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Transporteinrichtung mit einem Neigungswinkel relativ zu der horizontalen Ebene angeordnet ist, der innerhalb eines vorbestimmten Intervalls ausgewählt ist, das einer vorbestimmten begrenzten Streuung der Flugbahn der fehlerfreien Pellets entspricht, die über den Endabschnitt der Transporteinrichtung zugeführt werden
  • Entsprechend einem bevorzugten Ausführungsbeipiel besteht die Transporteinrichtung aus einem Schwingungszuführer. Außerdem weist die Erfindung vorzugsweise einen Frequenzsensor zum Messen der Vibrationsfrequenz des genannten Schwingungszuführers auf, sowie eine Kontrolleinheit, die den Schwingungszuführer mit einer Frequenz betreibt, die im Wesentlichen mit dessen mechanischer Resonanzfrequenz übereinstimmt.
  • Durch die Erfindung kann ein gleichmäßiger und kontrollierter Fluss von Pellets und außerdem eine hohe Leistungsfähigkeit bei der Erfassung und beim Aussortieren von fehlerhaften Pellets erreicht werden. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die aussortierten und verschmutzten Pellets mit einem hohen Wirkungsgrad analysiert werden können, wodurch sich die Möglichkeit eröffnet die Ursache dafür herauszufinden, warum sie verschmutzt wurden.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Die Erfindung wird im folgenden mit Bezug auf ein bevorzugtes Ausführungsbeipiel und die beigefügten Zeichnungen detaillierter beschrieben.
  • In diesen zeigen:
  • 1 eine schematische Ansicht einer erfindungsgemäßen Einrichtung; und
  • 2 eine etwas vergrößerte Detailansicht, aus der die Arbeitsweise der Erfindung ersichtlich ist.
  • BEVORZUGTES AUSFÜHRUNGSBEIPIEL
  • 1 zeigt eine schematische und etwas vereinfachte Ansicht der erfindungsgemäßen Einrichtung. Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeipiel weist die Erfindung eine Zuführeinrichtung auf, vorzugsweise in Form eines Behälters 1 für eine gewisse Menge von Pellets 2, d.h., im allgemeinen für kugel- oder kornförmige Elemente. Die Erfindung ist insbesondere für einen Einsatz in Verbindung mit der Herstellung von elektrischen Kabeln für hohe und mittelhohe Spannungen (von etwa 50 kV und höher) geeignet, wobei das Pellet 2 als Rohmaterial aus Polyetylen besteht, das zur Herstellung eines elektrisch isolierenden Mantels dient.
  • Die Zuführeinrichtung, d.h., der Behälter 1, ist mittels einer (nicht gezeigten) Öffnung im Boden des Behälters 1 mit einer Transporteinrichtung 3 verbunden. Die Transporteinrichtung 3 dient zum Transport von Pellets 2 in einer Richtung die durch einen Pfeil in 1 angedeutet ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel besteht die Transporteinrichtung 3 aus einem Schwingungszuführer, d.h., einer Schwingschurre, die die Pellets durch Hin- und Herbewegung in Längsrichtung vorwärts transportiert. Als Antrieb ist der Schwingungszuführer 3 über eine elektrische Leitung 4 mit einem Antrieb 5 verbunden. Dieser Antrieb 5 weist eine Spannungsquelle auf, die einen Wechselstrom mit einer vorherbestimmten Frequenz liefert. Entsprechend dem, was im einzelnen weiter unten beschrieben wird, kann diese Frequenz in Abhängigkeit von der mechanischen Resonanzfrequenz des Schwingungszuführers 3 abgestimmt werden, um so eine optimale Leistungsfähigkeit (d.h. Zuführgeschwindigkeit) der gesamten Einrichtung zu erreichen. Der Antrieb ist seinerseits über eine andere elektrische Leitung 7 mit einer elektrischen Kontrolleinrichtung 6 verbunden.
  • Die Pellets 2 werden durch den Schwingungszuführer in Richtung auf den Endbereich des Schwingungszuführers 3 transportiert, wo ein erster Behälter 8 zur Aufnahme der Pellets angeordnet ist, die über die Abreisskante fallen, die durch den Endbereich des Schwingungszuführers 3 gebildet wird.
  • In einem gewissen Abstand oberhalb des Schwingungszuführers 3 ist ein Detektor 9 angeordnet, der vorzugsweise aus einer CCD-Kamera besteht. Mit Hilfe des Detektors 9 wird ein Scannen durchgeführt, wobei erfasst werden soll, ob irgendeines der unter dem Detektor 9 vorbeibewegten Pellets fehlerhaft ist, d.h., ob irgendeines der Pellets zum Beispiel ein dieses verunreinigendes Partikel, eine Luftblase oder irgendeine Inhomogenität im Material aufweist. Der Detektor 9 ist mit der Kontrolleinheit 6 über eine weitere elektrische Leitung 10 verbunden. Die Kontrolleinheit 6 ist so ausgeführt, dass sie von dem Detektor 9 ein Signal empfangen kann, das für das von dem Detektor 9 aufgenommene Bild kennzeichnend ist. Auf diese Weise kann die Kontrolleinheit bestimmen, ob irgendein unter dem Detektor 9 vorbeibewegtes Pellet fehlerhaft ist.
  • Der Detektor 9 ist mit kleinem Abstand innerhalb des Endbereichs des Schwingungszuführers 3 angeordnet, um die Pellets 2 gerade dann zu scannen, bevor sie diesen Endbereich erreichen. Wenn die Kontrolleinheit 6 feststellt, dass irgendeines der vorbeibewegten Pellets fehlerhaft ist, dann führt das zu einer Aktivierung einer speziellen Aussortiereinrichtung 11, die aus einer Reihe von Düsen zum Ausstoßen eines Druckluftstrahls besteht. Diese Aussortiereinrichtung 11, die mit der Kontrolleinheit 6 über eine weitere elektrische Leitung 12 verbunden ist, ist unter dem Ende des Schwingungszuführers 3 quer zu seiner Längsrichtung angeordnet. Entsprechend dem, was weiter unten im Einzelnen beschrieben wird, kann die Kontrolleinheit 6 die Aussortiereinrichtung 11 dann aktivieren, wenn sich das festgestellte fehlerhafte Pellet an der Abreisskante am Endbereich des Schwingungszuführers 3 vorbeibewegt. Dies kann in der Kontrolleinheit 6 in Abhängigkeit von der Lage des Detektors 9 und in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit berechnet werden, mit der der Schwingungszuführer 3 das Pellet 2 bewegt. Da der Detektor so ausgelegt ist, dass er feststellen kann, in welcher Querlage des Schwingungszuführers 3 sich das fehlerhafte Pellet befindet, kann die Aussortiereinrichtung 11 genau dann aktiviert werden (d.h., eine bestimmte Düse kann aktiviert werden), wenn sich das fehlerhafte Pellet an der Abreisskante des Endbereichs des Schwingungszuführers 3 vorbeibewegt. Diese Aktivierung führt dazu, dass ein entsprechend angeordnetes Luftventil der Aussortiereinrichtung 11 aktiviert wird, das bewirkt, dass das fehlerhafte Pellet durch den Luftstrom beeinflusst wird und zu einem zweiten Behälter 13 befördert wird, der zur Aufnahme fehlerhafter Pellets vorgesehen ist. Dieser zweite Behälter 13 ist neben dem ersten Behälter 8 angeordnet und ist von diesem durch eine Trennwand 14 getrennt.
  • 2 zeigt eine etwas vergrößerte perspektivische Ansicht, in der der Endbereich des Schwingungszuführers 3 und die Aussortiereinrichtung 11 dargestellt ist. Aus dieser Figur kann man entnehmen, wie die Pellets 2 in Richtung auf die Abreißkante zugeführt werden, die am Endbereich des Schwingungzuführers 3 ausgebildet ist. Dies ist schematisch durch ein erstes Pellet 2a angedeutet, von dem angenommen wird, dass es fehlerfrei ist und das somit in den ersten Behälter 8 fallen wird. Wäre das Pellet statt dessen als fehlerhaft eingestuft worden, dann wäre die Aussortiereinrichtung 11 aktiviert worden, wie dies oben beschrieben wurde, wobei Luft durch eine Luftdüse geführt worden wäre, um auf diese Weise das Pellet in den zweiten Behälter 13 zu befördern. Dies wird schematisch mit dem Bezugszeichen 2b angedeutet.
  • Entsprechend dem, was in der Einleitung diskutiert worden ist, besteht in Verbindung mit den vorbekannten Systemen beim Aussortieren von Pellets bei hohem Durchlauf ein Problem darin, dass sehr viele der fehlerfreien Pellets an der Trennwand vorbeifliegen und somit in den zweiten Behälter fallen, trotzdem sie in Wirklichkeit fehlerlos sind. Wie gezeigt werden kann, kommt dieses Phänomen durch die Tatsache zustande, dass der Schwingungszuführer eine bestimmte Bewegung auf die Pellets überträgt, die, zusammen mit der auf die Pellets einwirkenden Schwerkraft, gerade die Abreißkante im Endbereich des Schwingungzuführers passiert haben und diesen somit eine bestimmte Flugbahn verleiht. Diese Flugbahn verändert sich für den entsprechenden Pellet in einem relativ hohen Grad und führt somit zu einer gewissen Streuung, was zu dem oben genannten Phänomen führt. Die Tatsache, dass die die Abreißkante im Endbereich des Schwingungszuführers passierenden Pellets bei ihrer kurvenförmigen Flugbahn eine gewisse Streuung erfahren, führt statistisch dazu, dass ein bestimmter Anteil von fehlerfreien Pellets in dem falschen Behälter selbst dann landet, wenn keine Aussortiereinrichtung aktiviert wurde. Dieses Problem wird durch die vorliegende Erfindung dadurch gelöst, dass der Schwingungszuführer 3 mit einer Verlängerung ausgestattet wird, die mit Bezug auf die Horizontalebene etwas geneigt verläuft. Nach dem, was insbesondere aus 1 entnommen werden kann, ist der Schwingungszuführer 3 so angeordnet, dass er in einem gewissen Winkel α zu der Horizontalebene verläuft. Der Wert dieses Winkels α wird innerhalb eines Bereichs gewählt, der in erster Linie durch einen Maximalwinkel αmax begrenzt ist, der als der Winkel definiert ist, bei dem die Pellets 2 von der Oberfläche des Schwingungszuführers 3 frei kommen und somit entlang dieser Oberfläche frei beschleunigt werden, ohne durch Reibung gegenüber dem Schwingungszuführer 3 zurückgehalten zu werden. Der Winkel α hat vorzugsweise einen Wert von 10 – 20°, was der auf die Pellets übertragenen Bewegung entspricht (entsprechend der Bewegung und der Neigung des Schwingungszuführers 3), wenn diese die Abreißkante passieren, was im wesentlichen mit ihrer Flugbahn übereinstimmt. Dies führt wiederum zu einer geringeren Streuung der Flugbahn. Dadurch, dass man den Schwingungszuführer 3 unter diesem Winkel α anordnet, wird eine geringere Streuung der Flugbahn der fehlerfreien Pellets, die über den Endbereich des Schwingungszuführers 3 geführt werden, erreicht. Dies verringert die Gefahr, dass fehlerfreie Pellets in dem zweiten Behälter 13 landen, was somit den Wirkungsgrad der erfindungsgemäßen Anordnung, verglichen mit den vorbekannten Systemen, erhöht.
  • Der Wert des Winkels α wird ebenso durch einen kleinsten Winkel αmin begrenzt, der durch einen Winkel bestimmt wird, bei dem eine wesentliche Verringerung der Streuung der Flugbahn der Pellets, die die Abreißkante passieren, erreicht wird. Dieser kleinste Winkel hat vorzugsweise einen Wert von etwas mehr als 0°.
  • Die Erfindung beruht außerdem darauf einen hohen Durchlauf bei einer gleichmäßigen und kontrollierten Fördergeschwindigkeit dadurch zu erreichen, dass man diejenige Frequenz genau anpasst, bei der der Schwingungszuführer 3 arbeitet. Zu diesem Zweck ist der Schwingungszuführer auf einem festen Traggestell 15 montiert, wie in erster Linie aus 1 zu ersehen ist. Genauer gesagt ist der Schwingungszuführer auf dem Traggestell 15 über eine elastische Abstützung montiert, die bewirkt, dass der Schwingungszuführer bei seinem Betrieb eine bestimmte Resonanzfrequenz aufweist. Das erfindungsgemäße System weist außerdem eine Einrichtung auf, die die Vibrationsfrequenz des Schwingungszuführers 3 erfasst. Diese Einrichtung besteht vorzugsweise aus einem Frequenzsensor 16, der in Verbindung mit dem Schwingungszuführer 3 vorgesehen ist und der mit der Kontrolleinrichtung 6 über eine elektrische Leitung 17 verbunden ist.
  • Auch dann, wenn für den Antrieb 5 eine feste Netzfrequenz als Basis für die Frequenz des Schwingungszuführers 3 eingesetzt wird, könnte ein Problem dann entstehen, wenn sich die Netzfrequenz verändert, was normalerweise vorkommt. Aus diesem Grunde ist es ein grundsätzliches Prinzip der Erfindung die tatsächliche Vibrationsfrequenz des Schwingungszuführers 3 als Wert darzustellen und als Rückkopplung einzusetzen, (wobei die Darstellung dieses Wertes vom Frequenzsensor 16 geliefert wird), um die Frequenz der Antriebsspannung des Antriebs 5 zu steuern. Genauer gesagt steuert dann die Kontrolleinheit 6 den Antrieb 5 mit einer Frequenz, die im wesentlichen mit der momentanen mechanischen Resonanzfrequenz des Schwingungszuführers 3 übereinstimmt. Der Antrieb 5 arbeitet somit so, dass er im wesentlichen der von dem Frequenzsensor 16 gelieferten Frequenz kontinuierlich folgt und die Antriebsfrequenz des Schwingungszuführers 3 auf diesen Wert festlegt. Auch während irgendwelcher Veränderungen der Resonanzfrequenz des Schwingungszuführers 3, zum Beispiel dann, wenn sich die Temperatur ändert, folgt der Antrieb 5 während des Betriebs des Schwingungszuführers 3 der gemessenen Frequenz. Der Schwingungszuführer 3 wird vorzugsweise mit einer Maximalabweichung von der mechanischen Resonanz von etwa 1 – 2 % betrieben. Dadurch, dass man den Schwingungszuführer 3 im wesentlichen bei seiner genauen mechanischen Resonanzfrequenz betreibt, kann eine hohe Leistungsfähigkeit erreicht werden, ohne dass man übermäßig viel Energie aufwenden muss.
  • Entsprechend einem weiteren verbesserten Ausführungsbeispiel kann der Antrieb 5 so gesteuert werden, dass eine Spannung mit einer erhöhten Frequenz eingesetzt wird, die einer verringerten Schwingungsweite des Schwingungszuführers 3, verglichen mit der normalen Netzfrequenz, entspricht. Durch diese verringerte Schwingungsweite der Schwingungen wird ein weiterer Vorteil in Form einer gesteuerten Bewegung der geförderten Pellets 2 erzielt, während zur gleichen Zeit ein erhöhter Durchlauf erreicht wird. Bei dieser Erfindung wird vorzugsweise eine erhöhte Frequenz von maximal 1 kHz eingesetzt.
  • Die Erfindung ist nicht auf die oben beschriebenen und in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt, da sie innerhalb des Schutzumfangs der beigefügten Ansprüche abgewandelt werden kann. So kann die Erfindung zum Beispiel für das Überprüfen und das Sortieren verschiedener Arten von Pellets eingesetzt werden und nicht nur für Polyethylenpellets, die bei der Kabelherstellung verwendet werden.
  • Im Prinzip kann bei dem erfindungsgemäßen System ein erhöhter Durchlauf dadurch erreicht werden, dass man einen geneigten Schwingungszuführer 3 einsetzt, d.h., ohne seine Frequenz, so wie oben beschrieben, zu steuern und umgekehrt.
  • Die Zuführeinrichtung kann im Prinzip aus einer Schale oder einem entsprechenden Behälter bestehen, oder alternativ aus einem separaten Förderband zur Zuführung der Pellets.
  • Schließlich kann der Wert der Frequenz des Schwingungszuführers 3 alternativ auch durch Bestimmung der Phasendifferenz zwischen dem Strom und der Spannung bestimmt werden, die für den Betrieb des Schwingungszuführers 3 eingesetzt werden.

Claims (10)

  1. Anordnung zum Sortieren von Pellets (2) mit einer Transporteinrichtung (3) zum Zuführen der Pellets (2), einem ersten Behälter (8) für fehlerfreie Pellets (2a), die über einen Endabschnitt der Transporteinrichtung (3) zugeführt werden, einem zweiten Behälter (13) für fehlerhafte Pellets (3b), einem Detektor (9) zur Ermittlung von fehlerhaften Pellets (2b), und mit einer Aussortiereinrichtung (11) für das Zuführen irgendwelcher ermittelter fehlerhafter Pellets (2b) zu dem zweiten Behälter (13), dadurch gekennzeichnet, dass der Detektor (9) so angeordnet ist, dass er die Pellets, die längs einer Transporteinrichtung (3) zugeführt werden und sich noch auf der Transporteinrichtung (3) befinden, abtastet, kurz bevor die Pellets (2) den Endabschnitt erreichen, wo die Transporteinrichtung (3) mit einem Neigungswinkel (α) relativ zu der horizontalen Ebene angeordnet ist, der innerhalb eines vorbestimmten Intervalls ausgewählt ist, das einer vorbestimmten begrenzten Streuung der Flugbahn der fehlerfreien Pellets (2a) entspricht, die über den Endabschnitt der Transporteinrichtung (3) zugeführt wird, wodurch die Anzahl von Pellets verringert wird, die in dem zweiten Behälter (13) aussortiert werden, obwohl sie nicht fehlerhaft sind.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel (α) als ein Wert unterhalb eines vorbestimmten Grenzwertes (αmax) ausgewählt ist, der dem Pellet (2) entspricht, das frei längs der Transporteinrichtung (3) beschleunigt wird.
  3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Transporteinrichtung (3) aus einem Schwingungszuführer besteht, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Einrichtung (16) zur Bestimmung der Schwingungsfrequenz des Schwingungszuführers (3) und eine Kontrolleinheit (6) aufweist, die den Schwingungszuführer (3) bei einer Frequenz betreibt, die in Abhängigkeit von der Schwingungsfrequenz abgestimmt ist.
  4. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontrolleinheit (6) den Schwingungszuführer (3) bei einer Frequenz betreibt, die im Wesentlichen mit der mechanischen Resonanzfrequenz des Schwingungszuführers (3) zusammenfällt.
  5. Anordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Detektor (9) aus einem optischen Detektor des CCD-Typs besteht.
  6. Anordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussortiereinrichtung (11) eine Zahl von Düsen aufweist, durch die Druckluft auf ein ermitteltes fehlerhaftes Pellet (2b) zum Zuführen des Pellets (2b) in Richtung auf den zweiten Behälter (13) gerichtet wird.
  7. Anordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussortiereinrichtung (11) für das wahlweise Aktivieren einer Düse ausgelegt ist, welche in einer Stellung angeordnet ist, die dem fehlerhaften Pellet (2b) entspricht, um dadurch das fehlerhafte Pellet (2b) für die Beförderung zu dem zweiten Behälter (13) zu beeinflussen.
  8. Verfahren zum Sortieren von Pellets, bestehend aus: Zuführen der Pellets (2) zu einem ersten Behälter (8) für fehlerfreie Pellets (2a) und einem zweiten Behälter (13) für fehlerhafte Pellets (2b), Ermitteln fehlerhafter Pellets (2b), und Sortieren der Pellets (2) durch Zuführen ermittelter fehlerhafter Pellets (2b) zu dem zweiten Behälter (13), dadurch gekennzeichnet, dass das Ermitteln durch Abtasten der längs einer Transporteinrichtung (3) transportierten, sich noch auf der Transporteinrichtung befindlichen Pellets (2) und bevor die Pellets (2) den Endabschnitt erreichen, durchgeführt wird, und dass das Zuführen über eine Transporteinrichtung (3) vorgenommen wird, die unter einem Neigungswinkel (α) bezüglich der horizontalen Ebene angeordnet ist, welcher innerhalb eines vorbestimmten Intervalls ausgewählt wird, der einer vorbestimmten begrenzten Streuung der Flugbahn der fehlerfreien Pellets (2b) entspricht, die über den Endabschnitt der Transporteinrichtung (3) zugeführt werden, um auf diese Weise die Anzahl von Pellets zu reduzieren, die in den zweiten Behälter (13) aussortiert werden, obwohl sie nicht fehlerhaft sind.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, wobei die Transporteinrichtung (3) aus einem Schwingungszuführer besteht, dadurch gekennzeichnet, dass es die Verfahrensschritte aufweist: Ermitteln der Schwingungsfrequenz des Schwingungszuführers (3), und Betreiben des Schwingungszuführers (3) mit einer Frequenz, die in Abhängigkeit von der Schwingungsfrequenz abgeglichen ist.
  10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass es die folgenden Verfahrensschritte aufweist: wahlweises Aktivieren einer Düse, die einen Abschnitt einer Aussortiereinrichtung (11) bildet und in einer Stellung angeordnet ist, welche einem ermittelten fehlerhaften Pellet (2b) entspricht, um dadurch das fehlerhafte Pellet (2b) für die Beförderung zu dem zweiten Behälter (13) zu beeinflussen.
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