DE69928460T2 - IP-Mobilkommunikationsschema mit dynamischem Adressenzuordnungsprotokoll - Google Patents

IP-Mobilkommunikationsschema mit dynamischem Adressenzuordnungsprotokoll Download PDF

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DE69928460T2
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Atsushi Yokohama-shi Fukumoto
Yoshiyuki Kawasaki-shi Tsuda
Toshio Bunkyo-ku Okamoto
Masataka Yokohama-shi Goto
Yoshinari Yokohama-shi Kumaki
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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • GEGENSTAND DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Mobilcomputer-Vorrichtung, die imstande ist, Kommunikation zu betreiben, während sie sich durch eine Vielzahl von miteinander verbundenen Netzwerken bewegt, und eine Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung zur Verwaltung einer Standortänderungsinformation des mobilen Computers und zur Übertragung von Paketen, die für den mobilen Computer bestimmt sind, zu einem aktuellen Standort des mobilen Computers, sowie ein Mobilcomputer-Verwaltungsverfahren und ein Kommunikations-Steuerungsverfahren, die für diese Vorrichtungen geeignet sind.
  • BESCHREIBUNG DES STANDES DER TECHNIK
  • In Verbindung mit der Verfügbarkeit eines Computersystems kleinerer Größe und zu geringeren Kosten und einer reichhaltigeren Netzwerkumgebung ist die Verwendung von Computersystemen schnell in eine Vielfalt von Feldern ausgeweitet worden, und es findet auch ein Übergang von einem zentralisierten System zu einem verteilten System statt. In dieser Beziehung ist es in den letzten Jahren wegen des Fortschritts und der Ausweitung der Computer-Netzwerktechnologie zusätzlich zur Entwicklung und verbesserten Leistungsfähigkeit des Computersystems selbst möglich geworden, nicht nur eine gemeinsame Nutzung von Ressourcen wie etwa Dateien und Druckern innerhalb eines Büros zu verwirklichen, sondern auch Kommunikation (elektronische Post, elektronische Nachrichten, Dateiübertragung und so weiter) mit der Umgebung eines Büros oder einer Organisation, und diese Kommunikation wird nun weithin verwendet.
  • Insbesondere ist in den letzten Jahren die Verwendung des größten Computernetzwerks der Welt, das als "Internet" bezeichnet wird, sehr populär geworden, und es gibt neue Computerbranchen für die Verbindung mit dem Internet und die Nutzung offener Information und Dienste oder zur Bereitstellung von Information und Diensten für externe Benutzer, die Zugriffe über das Internet durchführen. Zusätzlich wird neue Technologie in bezug auf die Verwendung des Internets entwickelt.
  • In Verbindung mit der Ausbreitung solcher Netzwerke gibt es auch technologische Entwicklungen bezüglich der Mobilcomputertechnik. In der Mobilcomputertechnik führt ein Benutzer ein tragbares Computer-Endgerät mit sich und führt Kommunikation, während er sich in Netzwerken bewegt. In einigen Fällen kann der Benutzer seinen Standort in einem Netzwerk ändern, während er die Kommunikation fortsetzt, so daß einen Bedarf an einem Prinzip gibt, das eine veränderliche Adresse eines mobilen Computers in einem Netzwerk während einer solchen Kommunikation verwaltet, um den Kommunikationsinhalt fehlerfrei weiterzuleiten.
  • Im allgemeinen wird im Fall der Verwirklichung der Mobilcomputertechnik ein Router (Heimat-Agent) zur Verwaltung der Fremdstandort-Information des mobilen Computers in einem Netzwerk (Heimat-Netzwerk), dem der mobile Computer angehört, bereitgestellt, und wenn der mobile Computer sich außerhalb des Heimat-Netzwerks befindet, sendet der mobile Computer eine Registrierungsnachricht zur Angabe eines aktuellen Standorts an diesen Heimat-Agenten. Wenn diese Registrierungsnachricht empfangen wird, wird die Übertragung der für den mobilen Computer bestimmten Daten verwirklicht, indem er durch den Heimat-Agenten des mobilen Computers erfaßt wird und die Datenweiterleitungssteuerung mit Bezug auf den mobilen Computer durch Einkapseln eines IP-Pakets, das für eine Ursprungsadresse des mobilen Computers bestimmt ist, in ein Paket, das für die aktuelle Standortadresse des mobilen Computers bestimmt ist, durchgeführt wird.
  • Zum Beispiel wird in 1 diese Rolle durch einen Heimat-Agenten (HA) 5 in einem Fall gespielt, wo sich der mobile Computer 2, der ursprünglich zum Heimat-Netzwerk 1a gehört, in ein anderes Netzwerk 1b bewegt und die Kommunikation mit einem anderen Computer (Partner-Hostcomputer: CH) 3 innerhalb des anderen Netzwerks 1c betreibt. Dies ist ein als Mobil-IP bezeichnetes Prinzip, das sich zur Zeit in einem Prozeß der Standardisierung durch die Mobil-IP-Arbeitsgruppe des IETF, das heißt, der Standardisierungsorganisation für das Internet, befindet (siehe IETF RFC 2002, "IP mobility support" (C. Perkins)).
  • Nunmehr wird beim Mobil-IP-Prinzip die mobile Transparenz des mobilen Computers in den IP-Netzwerken sogar an Fremdstandorten unterstützt, indem kontinuierlich eine feststehende Adresse verwendet wird, die einem Netzwerk (Heimat-Netzwerk) zugeordnet ist, dem der mobile Computer ursprünglich angehört. Diese Adresse wird als eine Heimatadresse bezeichnet. Wenn sich der mobile Computer zu einem neuen Fremdstandort bewegt, sendet der mobile Computer gemäß der Spezifikation von RFC 2002 an den Heimat-Agenten eine Registrierungsnachricht für den aktuellen Standort, wie in 2 dargestellt. In 2 ist die "Heimatadresse" die Heimatadresse des mobilen Computers, die "Zustelladresse" ist eine zeitweilige Adresse für den Empfang vom Heimat-Agenten übertragener Pakete im Netzwerk am Fremdstandort, die als eine Zieladresse verwendet werden soll, die an einen äußeren Header der (eingekapselten) Daten anzuhängen ist, die vom Heimat-Agenten übertragen werden sollen.
  • Um Kommunikation gemäß des Mobil-IP von RFC 2002 zu betreiben, sind zwei Adressen erforderlich, nämlich (1) eine feststehende Heimatadresse des Heimat-Netzwerks und (2) eine Zustelladresse, die im Netzwerk am Fremdstandort zugewiesen wird.
  • Andererseits war es üblich, soweit es das Adressenverwaltungsprinzip im Heimat-Netzwerk betrifft, Adressen mit fester Zuordnung zu PCs oder Arbeitsplätzen zuzuweisen, die im Heimat-Netzwerk bereitgestellt wurden, aber aufgrund der Verbreitung tragbarer PCs und auch, um die Adressenverwaltung zu vereinfachen, ist es jetzt eher normal, Adressen unter Verwendung eines Verfahrens, das als DHCP (Dynamisches Hostcomputer-Konfigurationsprotokoll) (siehe RFC 1541 und 2131) bezeichnet wird, dynamisch zu Hostcomputern zuzuweisen.
  • Bei DHCP werden als Antwort auf eine Anforderung von jedem Hostcomputer durch einen DHCP-Server IP-Adressen aus einem bestimmten Adreßbereich, der im Voraus reserviert wurde, dynamisch zugewiesen.
  • Wenn der Heimatstandort des mobilen Computers, der sich bewegt, während er das Mobil-IP verwendet, durch dieses DHCP betrieben wird, gibt es keine Garantie dafür, daß eine spezifische IP-Adresse wieder erworben werden kann, wenn der mobile Computer am Fremdstandort wieder verbunden wird oder wenn sich der mobile Computer in ein anderes Teilnetz bewegt. Auch kann es Fälle geben, wo, nachdem sich der mobile Computer bewegt hat, ein anderer Hostcomputer eine IP-Adresse verwendet, die bis dahin durch den mobilen Computer verwendet worden ist, so daß es schwierig ist, ausschließlich die Adresse zu verwenden, die durch das DHCP als eine Heimatadresse des Mobil-IP gemäß der herkömmlichen Spezifikation von RFC 2002 zugewiesen wurde.
  • Somit gibt es, wenn das Heimat-Netzwerk des mobilen Computers durch die dynamische Adressenzuweisung wie etwa DHCP betrieben wird, beim herkömmlichen Mobil-IP-Prinzip insofern Schwierigkeiten, wenn der mobile Computer versucht, sich nach der Bewegung zum Fremdstandort neu zu verbinden, als es keine Garantie für die durchgehende Nutzung einer Adresse gibt, die bis dahin im Heimatstandort zugewiesen war. Insbesondere im Fall der Durchführung der von der Heimatadresse abhängigen Kommunikationsverarbeitung am Fremdstandort wird solche Kommunikation unmöglich, wenn die Heimatadresse geändert wird.
  • "DHCP for mobile networking with TCP/IP": Perkins et al.: Symposium der IEEE-Proceedings über Computer und Kommunikation, Alexandria, Ägypten, 27.-29. Juni 1995, Seite 255-261, erörtert die Verwendung von Mobil-IP und des dynamischen Hostcomputer-Konfigurationsprotokolls (DHCP) bei mobilen Computern. Der Aufbau und die Implementierung einer DHCP-Option für mobile Computer werden erörter.
  • "Using DHCP with Computers that Move": Perkins et al.: Wireless Networks US ACM, Band 1, Nr. 3, 1. Oktober 1995, Seiten 341-353, erörtert den Einsatz und die Verwendung von DHCP mit mobilen Computern.
  • WO 96/39770 offenbart eine Vorrichtung und ein Verfahren, das einem entfernten Benutzer an einem entfernten Computer direkten Zugriff auf ein lokales Computernetzwerk ermöglicht, und insbesondere die Zusammenarbeit mit einem Server für dynamische Internetprotokoll-(IP-)Adressenzuweisung.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Mobil-IP-Kommunikationsprinzip bereitzustellen, bei dem der mobile Computer unter Verwendung eines Mobil-Kommunikationsprotokolls wie etwa Mobil-IP betrieben werden kann, auch in dem Fall, daß das Heimat-Netzwerk durch ein Protokoll zur dynamischen Adressenzuweisung wie etwa DHCP betrieben wird.
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung zum Verwalten einer Standortänderungsinformation eines mobilen Computers, der geeignet ist, Kommunikation zu betreiben, während er sich zwischen miteinander verbundenen Netzwerken bewegt, und Pakete, die für den mobilen Computer bestimmt sind, an einen gegenwärtigen Standort des mobilen Computers zu übertragen, wobei die Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung umfaßt:
    eine Empfangseinheit zum Empfangen einer Standortregistrierungsnachricht vom mobilen Computer an einem Fremdstandort außerhalb des Heimat-Netzwerks; und
    eine Antworteinheit zum Zurücksenden einer Registrierungsrückmeldung an den mobilen Computer;
    dadurch gekennzeichnet, daß
    die Standortregistrierungsnachricht enthält: eine erste Information über den gegenwärtigen Standort des mobilen Computers, eine zweite Information, die angibt, daß der mobile Computer eine dynamische Adressenzuweisung in einem Heimat-Netzwerk empfangen hat, und eine dritte Information, die den mobilen Computer identifizieren kann;
    die Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung ferner umfaßt: eine Übertragungseinheit zum Übertragen einer Anforderungsnachricht zum Anfordern einer Neuzuweisung einer dynamischen Adresse, die von der dritten Information angegeben wird, die in der von der Empfangseinheit empfangenen Standortregistrierungsnachricht enthalten ist, an einen Adressenverwaltungsserver des Heimat-Netzwerks; und
    die Antworteinheit geeignet ist, die Registrierungsrückmeldung zu erzeugen, die eine Antwort vom Adressenverwaltungsserver auf die Anforderungsnachricht widerspiegelt.
  • Unter einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung wird bereitgestellt:
    ein Mobilcomputer-Verwaltungsverfahren für ein Kommunikationssystem mit einem mobilen Computer, der geeignet ist, Kommunikation zu betreiben, während er sich zwischen miteinander verbundenen Netzwerken bewegt, und eine Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung, die in einem Heimat-Netzwerk des mobilen Computers zum Verwalten einer Standortänderungsinformation des mobilen Computers und zum Übertragen von Paketen, die für den mobilen Computer bestimmt sind, an einen gegenwärtigen Standort des mobilen Computers vorgesehen ist, wobei das Mobilcomputer-Verwaltungsverfahren die folgenden Schritte umfaßt:
    Empfangen einer Standortregistrierungsnachricht in der Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung vom mobilen Computer an einem Fremdstandort außerhalb des Heimat-Netzwerks; und
    Zurücksenden einer Registrierungsrückmeldung von der Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung an den mobilen Computer;
    dadurch gekennzeichnet, daß
    die Standortregistrierungsnachricht enthält: eine erste Information über den gegenwärtigen Standort des mobilen Computers, eine zweite Information, die angibt, daß der mobile Computer eine dynamische Adressenzuweisung in einem Heimat-Netzwerk empfangen hat, und eine dritte Information, die den mobilen Computer identifizieren kann; und
    das Mobilcomputer-Verwaltungsverfahren ferner die folgenden Schritte aufweist:
    Übertragen einer Anforderungsnachricht zum Anfordern einer Neuzuweisung einer dynamischen Adresse, die von der dritten Information angegeben wird, die in der im Empfangsschritt empfangenen Standortregistrierungsnachricht enthalten ist, von der Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung an den Adressenverwaltungsserver des Heimat-Netzwerks; und
    Erzeugen einer Registrierungsrückmeldung, die eine Antwort auf die Anforderungsnachricht vom Adressenverwaltungsserver wiedergibt.
  • Unter einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung wird bereitgestellt:
    ein computerlesbares Medium mit dort verkörperten computerlesbaren Programmcodemitteln zum Bewirken, daß ein Computer als Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung zum Verwalten einer Standortänderungsinformation eines mobilen Computers fungiert, der geeignet ist, Kommunikation zu betreiben, während er sich zwischen miteinander verbundenen Netzwerken bewegt, und Pakete, die für den mobilen Computer bestimmt sind, an einen gegenwärtigen Standort des mobilen Computers zu übertragen, wobei die computerlesbaren Programmcodemittel aufweisen:
    ein erstes computerlesbares Programmcodemittel zum Bewirken, daß der Computer eine Standortregistrierungsnachricht vom mobilen Computer an einem Fremdstandort außerhalb des Heimat-Netzwerks empfängt; und
    ein zweites computerlesbares Programmcodemittel zum Bewirken, daß der Computer eine Registrierungsrückmeldung an den mobilen Computer zurücksendet;
    dadurch gekennzeichnet, daß
    die Standortregistrierungsnachricht enthält: eine erste Information über den gegenwärtigen Standort des mobilen Computers, eine zweite Information, die angibt, daß der mobile Computer eine dynamische Adressenzuweisung in einem Heimat-Netzwerk empfangen hat, und eine dritte Information, die den mobilen Computer identifizieren kann;
    die computerlesbaren Programmcodemittel ferner aufweisen: ein drittes computerlesbares Programmcodemittel zum Bewirken, daß der Computer eine Anforderungsnachricht zum Anfordern einer Neuzuweisung einer dynamischen Adresse, die von der dritten Information angegeben wird, die in der von der Empfangseinheit empfangenen Standortregistrierungsnachricht enthalten ist, an einen Adressenverwaltungsserver des Heimat-Netzwerks überträgt; und
    ein viertes lesbares Programmcodemittel zum Bewirken, daß der Computer die Registrierungsrückmeldung erzeugt, die eine Antwort auf die Anforderungsnachricht vom Adressenverwaltungsserver widerspiegelt.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen ersichtlich.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine schematische Darstellung, die eine beispielhafte Grundkonfiguration eines Kommunikationssystems gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt.
  • 2 ist ein Diagramm, das ein beispielhaftes Format einer Registrierungsnachricht gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt.
  • 3 ist ein Diagramm, das ein beispielhaftes Format einer Registrierungsrückmeldung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt.
  • 4 ist eine schematische Darstellung, die eine beispielhafte Konfiguration eines Kommunikationssystems gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt.
  • 5 ist ein Blockschaltbild, das eine beispielhafte Konfiguration eines Heimat-Agenten gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt.
  • 6 ist ein Blockschaltbild, das eine beispielhafte Konfiguration eines Teils eines mobilen Computers, der den Bewegungsnachweis und die Adressenbeschaffung betrifft, gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt.
  • 7 ist ein Blockschaltbild, das eine andere beispielhafte Konfiguration eines mobilen Computers gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt.
  • 8 ist ein Ablaufplan, der einen beispielhaften Systembetriebsablauf gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt.
  • 9 ist ein Ablaufplan, der einen anderen beispielhaften Systembetriebsablauf gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt.
  • 10 ist ein Diagramm, das ein anderes beispielhaftes Format einer Registrierungsnachricht gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt.
  • 11 ist ein Diagramm, das eine beispielhafte Konfiguration einer Mobilcomputer-Informationsverwaltungstabelle gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt.
  • 12 ist ein Ablaufplan, der einen beispielhaften Systembetriebsablauf zum Zeitpunkt der Adressen-Neufestlegung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt.
  • 13A und 13B sind Diagramme, die beispielhafte Formate einer Registrierungsrückmeldung für einen Zeitpunkt des Mißerfolgs bei der Adressenbeschaffung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt.
  • 14 ist ein Blockschaltbild, das eine beispielhafte Konfiguration eines Teils eines mobilen Computers darstellt, der die Heimatadressen-Entscheidungsverarbeitung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung betrifft.
  • 15 ist ein Ablaufplan, der einen anderen beispielhaften Systembetriebsablauf gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt.
  • 16 ist eine schematische Darstellung, die eine andere beispielhafte Konfiguration eines Kommunikationssystems gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt.
  • 17 ist ein Blockschaltbild, das eine andere beispielhafte Konfiguration eines mobilen Computers gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Mit Bezug auf 1 bis 17 wird nunmehr eine Ausführungsform des Mobil-IP-Kommunikationsprinzips gemäß der vorliegenden Erfindung ausführlich beschrieben.
  • 1 stellt eine beispielhafte Grundkonfiguration eines Kommunikationssystems gemäß der ersten Ausführungsform dar. Dabei wird angenommen, daß dieses Kommunikationssystem aus 1 die Kommunikation eines mobilen Computers gemäß dem Mobil-IP unterstützt. Man beachte, daß das durch RFC 2002 spezifizierte Mobil-IP-Protokoll zwei Betriebsarten hat, nämlich eine Betriebsart, die das Vorhandensein eines als Router bezeichneten fremden Agenten (FA) zur Durchführung einer Paketzustellung in bezug auf den mobilen Computer im Netzwerk an einem Fremdstandort voraussetzt, und eine Betriebsart für eine Zustelladresse am gleichen Ort, in der kein fremder Agent vorgesehen ist (der mobile Computer selbst übernimmt die Funktion des fremden Agenten), und die folgende Beschreibung wird für einen beispielhaften Fall der Anwendung der letzteren Betriebsart gegeben.
  • In 1 sind ein Heimat-Netzwerk 1a, ein erstes anderes Teilnetzwerk 1b und ein zweites anderes Teilnetzwerk 1c durch das Internet 6 miteinander verbunden, während ein mobiler Computer (MN) 2 und sein Partner-Hostcomputer (CH) 3 innerhalb dieser Netzwerke verbunden sind oder als externe Knoten mit dem Internet 6 verbunden sind.
  • In dieser Ausführungsform wird der Fall beschrieben, wo sich der mobile Computer 2, der seinen Heimatstandort innerhalb des Netzwerks 1a hat, in das andere Teilnetzwerk 1b bewegt hat.
  • Das Heimat-Netzwerk 1a ist mit einem Heimat-Agent (HA) 5 zur Verwaltung einer Information über einen aktuellen Standort am Fremdstandort des mobilen Computers versehen, um das Mobil-IP zu unterstützen. Hier ist die Anzahl der durch einen Heimat-Agenten zu verwaltenden mobilen Computer beliebig. Wie oben beschrieben, wird ein übertragenes IP-Paket, das für den sich bewegenden mobilen Computer 2 bestimmt ist, durch den Heimat-Agenten 5 im Heimat-Netzwerk erfaßt, wo die Weiterleitungssteuerung für Daten bezüglich des mobilen Computers 2 verwirklicht werden kann, indem ein IP-Paket, das für eine Ursprungsadresse (eine Adresse im Heimat-Netzwerk 1a) des mobilen Computers 2 bestimmt ist, in ein Paket im Mobil-IP-Format eingebunden wird, das für die aktuelle Standortadresse bestimmt ist.
  • Wenn sich der mobile Computer 2 aus seinem eigenen Heimat-Netzwerk herausbewegt, erwirbt der mobile Computer 2 eine Zustelladresse, die im Netzwerk an einem Fremdstandort unter Verwendung eines Protokolls wie etwa DHCP oder PPP (Punkt-zu-Punkt-Protokoll) im Netzwerk am Fremdstandort (in diesem Beispiel 1b) zu verwenden ist. Wenn die Zustelladresse erworben worden ist, sendet der mobile Computer 2 eine Registrierungsnachricht, die eine aktuelle Standortinformation enthält, an den Heimat-Agenten 5 im Heimat-Netzwerk 1a.
  • 2 stellt ein beispielhaftes Format der Registrierungsnachricht dar, die vom mobilen Computer 2 wie durch RFC 2002 spezifiziert an den Heimat-Agenten 5 zu senden ist und die die folgenden Felder aufweist:
    "Flag" gibt eine Betriebsart (wie etwa ein Einkapselungsverfahren) des Mobil-IP an.
  • "Nutzungsdauer" gibt eine Gültigkeitsdauer dieser Registrierung an. Wenn die Gültigkeitsdauer vorbei ist, muß der mobile Computer 2 die Neuregistrierung durch erneutes Senden der Registrierungsnachricht an den Heimat-Agenten 5 durchführen.
  • "Heimatadresse" gibt einen Heimatstandort (der in dieser Ausführungsform eine dynamische Adresse ist) des mobilen Computers an, "Zustelladresse" gibt einen aktuellen Standort des mobilen Computers 2 (der eine Adresse ist, die an einem Fremdstandort in dieser Ausführungsform erworben wurde) an, und "Heimat-Agent" gibt eine Adresse des Heimat-Agenten 5 an. Man beachte, das es auch möglich ist, wie unten ausführlich beschrieben, statt der Heimatadresse im "Heimatadresse"-Feld eine Information zu beschreiben, die den mobilen Computer oder seine Heimatadresse identifizieren kann (wie zum Beispiel eine Mobilcomputer-Kennung).
  • "Kennung" gibt eine an die Registrierung vergebene Kennung an, die hinzugefügt wird, um einen Hacker-Angriff (Angriff durch Replikation einer aufgezeichneten Zugangsprozedur) zu verhindern.
  • "Erweiterungen" enthält mindestens eine Authentifizierungsinformation, die zwischen dem mobilen Computer 2 und dem Heimat-Agent 5 verwendet wird.
  • Wenn diese Registrierungsnachricht durch den Heimat-Agent 5 empfangen wurde und die Registrierungsverarbeitung richtig durchgeführt wurde, wird eine Registrierungsrückmeldung, wie in 3 dargestellt, an den mobilen Computer 2 zurückgesendet, wobei "Code" einen Antwortcode 0 oder 1 beschreibt, der den Registrierungserfolg anzeigt. Hingegen wird, wenn die Registrierung mißlingt, die Registrierungsantwortnachricht im gleichen Format wie das von 3 an den mobilen Computer 2 zurückgesendet, wo Antwortcodes beschrieben werden, die verschiedene Gründe für den Registrierungsmißerfolg angeben.
  • Nachfolgend wird die beispielhafte Liste der Antwortcodes, die hier verwendet werden können, dargestellt, wobei die Zahl auf der linken Seite eines Doppelpunktes ein Code ist und die Beschreibung auf der rechten Seite eines Doppelpunktes der Inhalt ist, der durch den Code auf der linken Seite angegeben wird.
  • <bei Erfolg>
  • 0
    Registrierung akzeptiert
    1
    Registrierung akzeptiert, aber gleichzeitige Mobilitätsbindungen nicht unterstützt
  • <bei Mißerfolg für Fremdstandort-Agent>
  • 64
    Grund nicht spezifiziert
    65
    administrativ verboten
    66
    unzureichende Ressourcen
    67
    Mobilknoten mißlingt Authentifizierung
    68
    Heimat-Agent mißlingt Authentifizierung
    69
    angeforderte Nutzungsdauer zu lang
    70
    unzureichend gestaltete Anforderung
    71
    unzureichend gestaltete Rückmeldung
    72
    angeforderte Einkapselung nicht verfügbar
    73
    angeforderte Van-Jacobson-Kompression nicht verfügbar
    80
    Heimat-Netzwerk nicht erreichbar (ICMP-Fehler empfangen)
    81
    Hostcomputer des Heimat-Agenten nicht erreichbar (ICMP-Fehler empfangen)
    82
    Anschluß des Heimat-Agenten nicht erreichbar (ICMP-Fehler empfangen)
    88
    Heimat-Agent nicht erreichbar (ICMP-Fehler empfangen)
  • <bei Mißerfolg für Heimat-Agent>
  • 128
    Grund nicht spezifiziert
    129
    administrativ verboten
    130
    unzureichende Ressourcen
    131
    Mobilknoten mißlingt Authentifizierung
    132
    Fremdstandort-Agent mißlingt Authentifizierung
    133
    Registrierungsidentifizierung
    134
    unzureichend gestaltete Anforderung
    135
    zu viele gleichzeitige Mobilitätsbindungen
    136
    unbekannte Heimat-Agentenadresse
  • Nunmehr wird der beispielhafte Fall der Anwendung des Mobil-IP-Kommunikationsprinzips der vorliegenden Erfindung auf ein Kommunikationssystem beschrieben, in dem das Heimat-Netzwerk, zu dem der mobile Computer 2 gehört, durch die dynamische IP-Adressenzuweisung verwaltet wird. Hier empfängt der mobile Computer der vorliegenden Erfindung die dynamische IP-Adressenzuweisung gemäß dem DHCP, aber die anderen Computer oder mobile Computer können die IP-Adressenzuweisung gemäß den anderen Prinzipien empfangen. Außerdem betrifft die folgende Beschreibung einen Fall der Zuweisung von IP-Adressen gemäß dem DHCP, wie durch RFC 1541 und 2131 spezifiziert, aber die vorliegende Erfindung ist gleichermaßen auf jedes andere dynamische Adressenzuweisungsprinzip als DHCP anwendbar.
  • 4 stellt eine beispielhafte Konfiguration eines Kommunikationssystems in dem Fall dar, wo das Heimat-Netzwerk, zu dem der mobile Computer 2 gehört, die dynamische IP-Adressenzuweisung gemäß dem DHCP durchführt.
  • Wie in 4 dargestellt, wird ein DHCP-Server 7 im Heimat-Netzwerk 1a des mobilen Computers 2 bereitgestellt, wo dem DHCP-Server 7 als Antwort auf eine Adressenanforderung von jedem Client eine IP-Adresse aus einem vorgeschriebenen IP-Adreßbereich überlassen wird.
  • Hier wird angenommen, daß dem mobilen Computer 2 durch den DHCP-Server 7 vor der Bewegung eine Adresse A zugewiesen wird. Es wird nämlich durch Erteilung der IP-Adresse A ein Kommunikationsmodul des mobilen Computers 2 eingerichtet.
  • Hier wird die grundlegende Verarbeitung bezüglich der Mobil-IP-Kommunikation durch den mobilen Computer 2 und den Heimat-Agent 5 gemäß der vorliegenden Ausführungsform beschrieben.
  • Der mobile Computer 2 führt vor der Bewegung eine Verarbeitung durch, um eine Reservierung einer DHCP-Adresse (in diesem Beispiel Adresse A), die eine dynamische Adresse ist, für einen DHCP-Server oder einen Heimat-Agenten 5 anzufordern (es gibt auch eine Implementierung, die diese Verarbeitung nicht durchführt). Man beachte, daß in dieser Ausführungsform, wie unten ausführlich beschrieben wird, ein mobiler Computer 2 eine Reservierung einer dynamischen Adresse anfordert, und es wird angenommen, daß es Fälle geben kann, wo diese dynamische Adresse einem anderen Computer zugewiesen wird, bevor dieser mobile Computer 2 mit einem Netzwerk am Fremdstandort verbunden wird und die Registrierungsverarbeitung des Mobil-IP erfolgreich abgeschlossen wird.
  • Wenn sich der mobile Computer 2 in das andere Teilnetzwerk bewegt (im nachfolgenden Beispiel als 1b bezeichnet), führt der mobile Computer 2 die Bewegungsnachweisverarbeitung und die Zustelladressen-Beschaffungsverarbeitung (wobei abhängig von der Implementierung eine davon zuerst ausgeführt wird) sowie die Mobil-IP-Registrierungsverarbeitung oder die Mobil-IP-Neuregistrierungsverarbeitung durch. Bei der Mobil-IP-Registrierungsverarbeitung wird auch eine Verarbeitung durchgeführt, um mit einem Fall fertigzuwerden, wo die DHCP-Adresse, die dem mobilen Computer 2 vor der Bewegung zugewiesen worden ist, während der Bewegung nunmehr einem anderen Computer zugewiesen wurde.
  • Man beachte, daß die beispielhafte Konfiguration des mobilen Computers 2 später in Verbindung mit der ausführlichen Beschreibung des Betriebsablaufs (siehe 6, 7, 14 und 17) beschrieben wird.
  • 5 stellt eine beispielhafte Konfiguration eines Hauptabschnitts des Heimat-Agenten 5 dar. Der Heimat-Agent 5 hat eine Mobil-IP-Verarbeitungseinheit 100 und eine Proxy-DHCP-Verarbeitungseinheit 101. Die Mobil-IP-Verarbeitungseinheit 100 weist eine Registrierungsantwort-Rücksendeeinheit 105 und eine Registrierungsinformations-Empfangseinheit 106 auf. Eine Verwaltungstabelle 102, eine Entscheidungsverarbeitungseinheit 103 und eine Adressenänderungs-Verarbeitungseinheit 104 können bereitgestellt werden (oder nicht bereitgestellt werden), je nach Bedarf entweder separat oder in beliebiger Kombination. Einzelheiten dieser Bestandteile des Heimat-Agenten 5 werden später beschrieben werden.
  • Der Heimat-Agent 5 führt nach Empfang einer Anforderung vom mobilen Computer 2 im wesentlichen eine vorgeschriebene Verarbeitung durch.
  • Wenn die DHCP-Adressenreservierung vom mobilen Computer 2 angefordert wird, wird eine Verarbeitung zur Reservierung (oder zum Versuch der Reservierung) der angeforderten DHCP-Adresse durchgeführt (es gibt auch eine Implementierung, die nicht mit dieser Funktion versehen ist).
  • Wenn die Mobil-IP-Registrierungsnachricht vom mobilen Computer 2 mit einer dynamischen Adresse empfangen wird, wird zusätzlich zur üblichen Mobil-IP-Registrierungsverarbeitung für einen mobilen Computer mit einer feststehenden Adresse eine Verarbeitung zur Neuzuweisung der DHCP-Adresse (Heimatadresse), die eine dynamische Adresse ist, die dieser mobile Computer 2 zur Zeit innehat, oder eine Verarbeitung, um mit einem Fall fertigzuwerden, wo diese DHCP-Adresse bereits einem anderen Computer zugewiesen wurde, durchgeführt.
  • Wenn die Mobil-IP-Neuregistrierungsnachricht vom mobilen Computer 2 empfangen wird, wird zusätzlich zur üblichen Mobil-IP-Neuregistrierungsverarbeitung für einen mobilen Computer mit einer feststehenden Adresse eine Verarbeitung zur Fortsetzung der Reservierung der Zuweisung der DHCP-Adresse (Heimatadresse), die eine dynamische Adresse ist, die dieser mobile Computer 2 zur Zeit innehat, durchgeführt, zumindest während die Neuregistrierungsnachricht empfangen wird, ohne die Gültigkeitsdauer des Mobil-IP zu überschreiten (es gibt auch eine Implementierung, bei der diese Verarbeitung zur Fortsetzung der Reservierung zu einem Zeitpunkt des Empfangs einer Anfangs-Registrierungsnachricht beendet wird).
  • Nachfolgend werden die weiteren Einzelheiten dieser Ausführungsform beschrieben.
  • Zuerst wird eine Verarbeitung zur Reservierung einer dynamischen Adresse beschrieben, die vor der Bewegung des mobilen Computers 2 stattfindet.
  • Da der mobile Computer 2 die dynamische Adressenzuweisung empfangen hat, gibt es eine Möglichkeit, daß die durch den mobilen Computer 2 vor der Bewegung verwendete DHCP-Adresse einem anderen Computer zugewiesen wird, während sich der mobile Computer 2 durch die Netzwerke bewegt. Um in dem Fall, wo sich der mobile Computer bewegt, während er verbindungsorientierte Kommunikation wie etwa TCP betreibt, oder in dem Fall, wo die Verwendung eines Dienstes wie etwa interaktiver Software angenommen wird, der die Verwendung einer feststehenden Adresse voraussetzt und eine Prozedur benötigt, die eine Antwort auf einen Ruf von einer dritten Person betrifft, den mobilen Computer richtig betreiben zu können, ist es folglich bevorzugt, daß man mit höherer Wahrscheinlichkeit imstande ist, die dem mobilen Computer zugewiesene dynamische Adresse beizubehalten, um die Mobil-IP-Kommunikation unverändert durchzuführen, womit die Übereinstimmung mit dem Nutzen des Mechanismus der dynamischen Adressenzuweisung begründet ist.
  • Aus diesem Grund wird in dieser Ausführungsform in dem Fall, wo sich der mobile Computer 2 durch Verlassen des Heimat-Netzwerks 1a in das andere Teilnetzwerk bewegt (insbesondere, wenn der mobile Computer 2 versucht, im anderen Teilnetzwerk am Fremdstandort Kommunikation auf der Grundlage von Mobil-IP durchzuführen), vor dieser Bewegung eine Verarbeitung durchgeführt, um die Zuweisung der DHCP-Adresse, die dem DHCP-Server 7 für den mobilen Computer 2 überlassen wurde, zu einem anderen Computer während der Bewegung zu verhindern (oder um die Wahrscheinlichkeit zu vergrößern, zur Verhinderung imstande zu sein).
  • Einige Beispiele der Verarbeitung für diesen Zweck werden nunmehr beschrieben.
    • (1) Im ersten Beispiel sendet in dem Fall, wo der mobile Computer 2 das Heimat-Netzwerk 1a verläßt und sich bewegt, der mobile Computer 2 selbst vor der Bewegung eine vorgeschriebene Nachricht, die den DHCP-Server 7 auffordert, daß er eine festgelegte dynamische Adresse (in diesem Beispiel Adresse A) für eine vorgeschriebene Zeitperiode keinem anderem Computer zuweist (siehe 8).
    • (2) Im zweiten Beispiel sendet der mobile Computer 2 eine vorgeschriebene Nachricht (die als eine DHCP-Reservierungsanforderungsnachricht bezeichnet wird), die den Heimat-Agenten 5 auffordert, daß er eine Verarbeitung durchführt, um die Zuweisung der dynamischen Adresse, die dem mobilen Computer 2 zugewiesen ist, zu einem anderen Computer zu verhindern, und bei Empfang dieser Nachricht sendet der Heimat-Agent 5 (die Proxy-DHCP-Verarbeitungseinheit 101 aus 5) im Auftrag des mobilen Computers 2 eine vorgeschriebene Nachricht, die den DHCP-Server 7 auffordert, eine festgelegte dynamische Adresse für eine vorgeschriebene Zeitperiode keinem anderen Computer zuzuweisen (siehe 9).
  • In den oben beschriebenen Punkten (1) und (2) kann die an den DHCP-Server 7 zu sendende vorgeschriebene Nachricht verwirklicht werden, indem in einer DHCPREQUEST-Nachricht des DHCP eine geeignete Überlassungsdauer festgelegt wird (die auf einen längeren Zeitraum als üblich festgelegt wird).
  • Man beachte, daß in diesem Fall im oben beschriebenen Punkt (2) entweder (a) eine Vorkehrung getroffen werden kann, bei der, wenn eine DHCPACK-Nachricht vom DHCP-Server 7 an den Heimat-Agenten 5 zurückgesendet wird, die Anforderungsentgegennahme-Nachricht vom Heimat-Agenten 5 an den mobilen Computer 2 zurückgesendet wird und der mobile Computer 2 sich nach Empfang der Anforderungsentgegennahme-Nachricht vom Heimat-Agenten 5 fortbewegt, oder (b) eine Vorkehrung, bei der der Heimat-Agent nach Empfang der DHCP-Reservierungsanforderungsnachricht vom mobilen Computer 2 sofort die Anforderungsentgegennahme-Nachricht zum mobilen Computer 2 zurücksendet und danach eine Vermittlung mit dem DHCP-Server 7 durchführt, und der mobile Computer sich nach Empfang der Anforderungsentgegennahme-Nachricht vom Heimat-Agenten 5 fortbewegt.
  • Hier sollte die Überlassungsdauer, die in der DHCPREQUEST-Nachricht einzustellen ist, vorzugsweise durch einen Systemmanager festgelegt werden, zum Beispiel in Anbetracht der Anzahl der durch den DHCP-Server 7 zu verwaltenden Adressen und der Anzahl der zu verbindenden Computer (weil es nicht unbedingt vorteilhaft ist, eine Adresse für den mobilen Computer für einen langen Zeitraum zu reservieren, wenn es nicht viele verfügbare Adressen gibt).
  • Man beachte, daß in dem Fall, wo der Manager entscheidet, daß in den durch den DHCP-Server 7 verwalteten DHCP-Adressen noch Platz ist (oder in dem Fall, wo es einen anderen DHCP-Server oder einen anderen Adressenzuweisungsmechanismus im Heimat-Netzwerk 1a gibt und der Manager unter Berücksichtigung der von diesem anderen DHCP-Server oder anderen Adressenzuweisungsmechanismus verwalteten Adressen entscheidet, daß in den DHCP-Adressen noch Platz ist), die dem mobilen Computer zuzuweisende DHCP-Adresse zu einem feststehenden Wert gemacht werden kann, indem die Überlassungsdauer der DHCPREQUEST-Nachricht auf unendlich (beziehungsweise einen Code, der unendlich anzeigt) festgelegt wird, so daß auch die adressenabhängige Anwendungssoftware auf dem mobilen Computer problemlos ausgeführt werden kann.
  • Jedoch gibt es Fälle, wo der Nutzen bezüglich der Wiederverwendbarkeit von Adressen gemäß dem DHCP verringert werden kann, wenn die unendliche Überlassungsdauer vielen mobilen Computer gleichzeitig gestattet wird, so daß es bevorzugt wird, eine Grenze bezüglich der Verwendung von unendlicher Überlassungsdauer vorzusehen. Zum Beispiel kann im oben beschriebenen Fall (2) der Heimat-Agent oder DHCP-Server: (a) eine obere Grenze der Anzahl von Adressen definieren, für die die unendliche Überlassungsdauer gleichzeitig festgelegt werden kann, und in der oben genannten Verarbeitung die unendliche Überlassungsdauer innerhalb eines Bereichs einstellen, der diese obere Grenze nicht überschreitet; (b) die unendliche Überlassungsdauer nur für vorgeschriebene spezifische mobile Computer einstellen; (c) die unendliche Überlassungsdauer nur für jene mobilen Computer einstellen, die zur Zeit der Bewegung eine bestimmte Bedingung erfüllen (wie etwa eine Bedingung, daß auf ihm eine Anwendung installiert ist, für die zum Beispiel die unveränderliche Heimatadresse erforderlich ist); oder (d) irgendeine Kombination der oben beschrieben Punkte (a) bis (c) vornehmen. Im Fall des oben beschriebenen Punktes (1) kann der mobile Computer selbst entscheiden, ob das eigene Gerät die unendliche Überlassungsdauer festlegen kann oder nicht, gemäß den Kriterien wie etwa den oben beschriebenen (b) oder (c). Was die mobilen Computer angeht, für die die Einstellung der unendlichen Überlassungsdauer nicht erlaubt wird, so wird die endliche Überlassungsdauer festgelegt.
    • (3) Im dritten Beispiel sendet der mobile Computer 2 an den Heimat-Agenten 5 vor der Bewegung eine Nachricht, die den Heimat-Agenten 5 auffordert, eine Verarbeitung durchzuführen, um die Zuweisung der dynamischen Adresse, die dem mobilen Computer 2 zugewiesen ist, zu einem anderen Computer zu verhindern, das heißt die DHCP-Reservierungsanforderungsnachricht, und nach Empfang dieser Nachricht führt der Heimat-Agent 5 (die Proxy-Verarbeitungseinheit 101 aus 5) eine Verarbeitung zur Reservierung der dynamischen Adresse (in diesem Beispiel Adresse A) des mobilen Computers 2 durch kontinuierliche Vermittlungen mit dem DHCP-Server 7 durch (nachdem die Anforderungsentgegennahme-Nachricht an den mobilen Computer 2 zurückgesendet wurde). Der mobile Computer 2 bewegt sich nach Empfang der Anforderungsentgegennahme-Nachricht vom Heimat-Agenten 5 fort. Als Verarbeitung zur Reservierung der dynamischen Adresse in diesem Fall kann Folgendes verwendet werden:
    • (a) Ein Beispiel für die Reservierung der Adressenzuweisung mit einer höheren Wahrscheinlichkeit als herkömmlicherweise möglich: Der Heimat-Agent 5 sendet die DHCPREQUEST-Nachricht für die diesem mobilen Computer 2 zugewiesene DHCP-Adresse mit der Überlassungsdauer, die auf eine Zeit x festgelegt werden soll, in einem vorgeschriebenen Zeitintervall y, das ungefähr gleich oder länger als x ist. Zum Beispiel wird die DHCPREQUEST-Nachricht mit der Überlassungsdauer, die auf 30 Minuten festgelegt werden soll, in einem Ein-Stunden-Intervall gesendet (in welchem Fall die Überlassungsdauer absichtlich so eingestellt ist, daß sie abläuft). Diese Verarbeitung wird durchgeführt, bis die Standortregistrierungsnachricht für die Mobil-IP-Kommunikation von diesem mobilen Computer 2 empfangen wird, zum Beispiel so lange, wie die Adresse erfolgreich reserviert werden kann. Auf diese Weise ist es möglich, die DHCP-Adresse des mobilen Computers 2 mit einer höheren Wahrscheinlichkeit beizubehalten als herkömmlicherweise möglich, obgleich sie nicht 100% beträgt, wodurch die Übereinstimmung mit dem Nutzen bezüglich der Wiederverwendbarkeit von Adressen gemäß dem DHCP begründet ist.
    • (b) Ein Beispiel für die Reservierung der kompletten Adressenzuweisung: Der Heimat-Agent 5 sendet kontinuierlich die DHCPREQUEST-Nachricht für die diesem mobilen Computer 2 zugewiesene DHCP-Adresse an den DHCP-Server, so daß die Überlassungsdauer nicht abläuft. Zum Beispiel wird die DHCPREQUEST-Nachricht mit der Überlassungsdauer, die auf eine Zeit x festgelegt werden soll, in einem Zeitintervall y gesendet, das kürzer als x ist. Diese Verarbeitung wird durchgeführt, bis zum Beispiel die Standortregistrierungsnachricht für die Mobil-IP-Kommunikation von diesem mobilen Computer 2 empfangen wird. Auf diese Weise kann die Zuweisung der DHCP-Adresse des mobilen Computers 2 ohne Mißerfolg verwaltet werden. Man beachte jedoch, daß dieses Beispiel zum Senden der DHCPREQUEST-Nachricht mit der unendlichen Überlassungsdauer äquivalent ist, so daß bevorzugt wird, eine gewisse Grenze für die komplette Adressenreservierung vorzusehen, zum Beispiel auf eine der oben beschriebenen Weisen.
    • (4) Wenn im Voraus bekannt ist, daß es zulässig ist, daß sich die DHCP-Adresse für diesen mobilen Computer 2 ändert, muß der mobile Computer 2 die oben beschriebene vorgeschriebene Nachricht nicht senden, so daß die Adressenreservierung nicht durchgeführt wird.
  • Man beachte, daß das Senden der vorgeschriebenen Nachricht, wie oben beschrieben, entweder automatisch zum Zeitpunkt des Auftretens eines vorgeschriebenen Ereignisses innerhalb des mobilen Computers 2 oder manuell zu einem durch den Benutzer vorgegebenen Zeitpunkt durchgeführt werden kann.
  • Man beachte außerdem, daß die Methoden der verschiedenen oben beschriebenen Beispiele unabhängig voneinander oder in jeder geeigneten Kombination verwirklicht werden können.
  • Im Fall der Anforderung der Reservierung der DHCP-Adresse vor der Bewegung wird es für den mobilen Computer 2 möglich, sich zu bewegen, wenn die vorgeschriebene Nachricht wie oben beschrieben an den DHCP-Server oder an den Heimat-Agenten gesendet wird. In dem Fall, wo sich der mobile Computer 2 in einem Zustand bewegt, wo seine Stromversorgung abgeschaltet ist, wird die bis dahin verwendete Adresse A in einem DHCP-(Heimatadressen-)Speicherbereich gespeichert, bevor die Stromversorgung abgeschaltet wird.
  • Es ist hier zu beachten, daß es im allgemeinen bevorzugt wird, die Übertragung der vorgeschriebenen Nachricht zur Anforderung der Reservierung der DHCP-Adresse vor der Bewegung durchzuführen, wie oben beschrieben, aber es ist auch möglich, daß der mobile Computer diese Übertragung der vorgeschriebenen Nachricht stattdessen nach der Bewegung durchführt.
  • Als Nächstes wird mit Bezug auf eine beispielhafte Konfiguration des in 6 dargestellten mobilen Computers die Bewegungsnachweisverarbeitung in dieser Ausführungsform beschrieben.
  • Die Bewegungsnachweisverarbeitung wird durch eine Bewegungsnachweis-Verarbeitungseinheit 14 durchgeführt. Wenn der mobile Computer 2 mit dem Netzwerk am Fremdstandort verbunden und dort wieder aktiviert ist (wie auch dann, wenn der mobile Computer 2 mit dem Heimat-Netzwerk verbunden und dort wieder aktiviert wird), wird die Bewegungsnachweisverarbeitung durchgeführt. Einige beispielhafte Verfahren für die Bewegungsnachweisverarbeitung weisen folgendes auf:
    • (1) Ein Verfahren zum Bewegungsnachweis durch eine Prozedur zur Nachrichtenübertragung mit dem DHCP-Server: Eine Initialisierungs-DHCPDISCOVER-Nachricht wird gesendet, oder eine DHCPREQUEST-Nachricht wird zusätzlich (in einer DHCP-Verarbeitungseinheit 13 aus 6) gesendet, und eine durch eine DHCPOFFER-Nachricht angebotene DHCP-Adresse, die als Antwort auf die DHCPDISCOVER-Nachricht zurückgesendet wird, oder eine aus einer DHCPACK-Nachricht erworbene DHCP-Adresse, die als Antwort auf die DHCPREQUEST-Nachricht zurückgesendet wird, wird mit der DHCP-Adresse (in diesem Beispiel Adresse A) verglichen, die im eigenen Gerät als Heimatadresse gespeichert ist, und (i) wenn die Netzwerkadressen übereinstimmen, wird entschieden, daß sich der mobile Computer 2 nicht bewegt hat, oder (ii) wenn die Netzwerkadressen nicht übereinstimmen, wird entschieden, daß sich der mobile Computer 2 bewegt hat. Man beachte, daß in dem Fall, wo eine Adreßinformation (Netzwerkadresse) des Heimat-Netzwerks des eigenen Gerätes im Mobilcomputer 2 getrennt von der DHCP-Adresse gespeichert wird, diese Adresse mit der Netzwerkadresse der oben beschriebenen angebotenen oder erworbenen DHCP-Adresse verglichen werden kann. Bei diesem Verfahren wird der Bewegungsnachweis möglich, wenn der DHCP-Server im Netzwerk am Fremdstandort existiert.
    • (2) Ein Verfahren zum Bewegungsnachweis einer Adresse, die von einem anderen Adressenverwaltungsserver als dem DHCP-Server angeboten oder erworben wurde: Dieses Verfahren ähnelt grundsätzlich dem oben beschriebenen (1) und eine Adresse, die von einem Adressenverwaltungsserver, einem anderen als dem DHCP-Server, im verbundenen Netzwerk durch eine vorgeschriebene Prozedur, wird mit der DHCP-Adresse oder der Netzwerkadresse des Heimat-Netzwerks verglichen, die im eigenen Gerät gespeichert ist, und die Bewegung wird, wie oben beschrieben, nachgewiesen.
    • (3) Ein Verfahren zum Bewegungsnachweis unter Verwendung von Werbung: Die über das angeschlossene Netzwerk gesendete (rundgesendete) Werbung von einem Router oder Agent (Heimat-Agent, Fremdstandort-Agent), der in diesem Netzwerk existiert, wird gehört (empfangen) und eine Adreßinformation (die Netzwerkadresse dieses Netzwerks), die in dieser Werbung beschrieben wird, wird mit der DHCP-Adresse oder der Netzwerkadresse des Heimat-Netzwerks verglichen, die im eigenen Gerät gespeichert ist, und die Bewegung wird nachgewiesen wie oben beschrieben.
    • (4) Ein Verfahren zum Bewegungsnachweis durch Bezugnahme auf eine Adresse, die auf ein TCP/IP-Modul festgelegt ist: Eine IP-Adresse (die der Zustelladresse 111 aus 6 entspricht, wenn sie im Netzwerk am Fremdstandort erworben wird), die im mobilen Computer auf irgendeine Weise (zum Beispiel DHCP-Prozedur oder manuelle Betätigung) auf das TCP/IP-Modul 11 aus 6 festgelegt wird, wird mit der DHCP-Adresse oder der Netzwerkadresse des im eigenen Gerät gespeicherten Heimat-Netzwerks gespeichert, und die Bewegung wird nachgewiesen wie oben beschrieben.
    • (5) Ein Verfahren zum Bewegungsnachweis auf der Grundlage eines Benutzerbefehls: Eine Information, die angibt, ob der mobile Computer 2 zur Zeit mit dem Heimat-Netzwerk oder mit dem anderen Teilnetzwerk verbunden ist, nachdem er sich aus dem Heimat-Netzwerk heraus bewegt hat, wird durch den Benutzer in den mobilen Computer 2 eingegeben, und der mobile Computer 2 führt die anschließende Verarbeitung gemäß diesem eingegebenen Befehl durch.
    • (6) Ein Verfahren zum Bewegungsnachweis auf der Datensicherungsschicht: Bei den oben beschriebenen Verfahren (1) bis (5) wird die Bewegung auf der Vermittlungsschicht nachgewiesen, aber es ist auch möglich, die Bewegung nachzuweisen, indem die Information abgehört wird, die von der Datensicherungsschicht erlangt wird (in einem Datensicherungsschicht-Modul 10 aus 6). Für diesen Bewegungsnachweis auf der Datensicherungsschicht besteht keine Notwendigkeit, die Bewegung über IP-Teilnetze nachzuweisen, aber die Bewegung über IP-Teilnetze kann durch eines der oben beschriebenen Verfahren (1) bis (5) nachgewiesen werden, wenn zum Beispiel die Bewegung nachgewiesen wird, die ein anderes Konzept als die IP-Teilnetze betrifft (eine Situation, wo die Bewegung auf der Ebene der Datensicherungsschicht durch die Bewegung auf der IP-Teilnetzebene ermittelt wird, ist nicht feststellbar).
  • Die Verfahren der oben beschriebenen Punkte (1) bis (5) können getrennt oder in jeder geeigneten Kombination verwirklicht werden. Im Fall der Verwendung einer Kombination kann die Reihenfolge, in der diese Verfahren durchgeführt werden sollen, im Voraus bestimmt werden.
  • Man beachte, daß die Übertragung der vorgeschriebenen Nachricht oder der Übergang in einen Zustand für das Warten auf den Empfang einer Werbung, wie oben beschrieben, entweder automatisch zum Zeitpunkt des Auftretens eines vorgeschriebenen Ereignisses innerhalb des mobilen Computers 2 oder manuell zu einem vom Benutzer gegebenen Zeitpunkt durchgeführt werden kann.
  • Als nächstes wird die Adressenbeschaffungsverarbeitung im Netzwerk am Fremdstandort beschrieben.
  • Wenn die Bewegung durch die Prozedur wie oben beschrieben nachgewiesen wurde, wird als nächstes die Verarbeitung zur Beschaffung einer Adresse (Zustelladresse) im Netzwerk am Fremdstandort durchgeführt (obwohl es Fälle geben kann, wo die Bewegung nachgewiesen wird, nachdem die Adresse erworben wurde).
  • Die Beschaffung der Zustelladresse folgt grundsätzlich dem Adressenverwaltungsmechanismus im Netzwerk am Fremdstandort. Grob gesagt, gibt es ein Verfahren zur automatischen Beschaffung dieser Adresse, indem eine Prozedur durchgeführt wird, die durch den Adressenverwaltungsserver im mobilen Computer 2 spezifiziert wird, und ein Verfahren zur manuellen Eingabe einer vom Systemverwalter zugewiesenen Adresse in den mobilen Computer 2 durch den Benutzer oder den Systemverwalter.
  • Zum Beispiel sendet der mobile Computer 2 im Fall des Empfangs der Zuweisung einer Adresse vom DHCP-Server im Netzwerk am Fremdstandort die Initialisierungs-DHCPDISCOVER-Nachricht und empfängt eine DHCPOFFER-Nachricht, die als Antwort vom DHCP-Server zurückgesendet wurde, oder sendet zusätzlich eine DHCPREQUEST-Nachricht und empfängt eine DHCPACK-Nachricht, die als Antwort vom DHCP-Server zurückgesendet wird, um somit die DHCP-Adressenbeschaffung zu vervollständigen.
  • Man beachte, daß in dem Fall, wo durch den Bewegungsnachweis nachgewiesen wird, daß sich der mobile Computer im Heimat-Netzwerk befindet, oder in dem Fall, wo sich der mobile Computer außerhalb des Heimat-Netzwerks befindet, aber es keine Notwendigkeit zur Mobil-IP-Kommunikation gibt, die normale IP-Kommunikation unter Verwendung der neu erworbenen Adresse betrieben wird. Auch ist es in dem Fall, wo durch den Bewegungsnachweis nachgewiesen wird, daß sich der mobile Computer im Heimat-Netzwerk befindet, ebenfalls möglich, eine DHCPREQUEST-Nachricht für die DHCP-Adresse zu senden, die dem eigenen Gerät in diesem Augenblick zugewiesen ist, und die neue DHCP-Adressenzuweisung zu empfangen, wenn eine DHCPACK-Nachricht zurückgesendet wird.
  • Man beachte, daß verschiedene Verfahren der oben beschriebenen Bewegungsnachweisverarbeitung und die verschiedenen Verfahren der Adressenbeschaffungsverarbeitung hier in jeder geeigneten Kombination verwirklicht werden können. Der Bewegungsnachweis und die Adressenbeschaffung können abhängig von der angewendeten Kombination auch durch nahezu aufeinanderfolgende Prozeduren ausgeführt werden (wie im Fall des Nachweises der Bewegung unter Verwendung von DHCPDISCOVER und der Beschaffung der Adresse unter Verwendung von DHCPREQUEST, was aufeinanderfolgend vorzunehmen ist), oder die Adressenbeschaffung kann durchgeführt werden, bevor der Bewegungsnachweis durchgeführt wird (wie im Fall der Festlegung der Adresse durch die manuelle Betätigung und des Nachweises der Bewegung durch Vergleichen dieser Adresse mit der DHCP-Adresse oder der Netzwerkadresse des Heimat-Netzwerks, die im eigenen Gerät gespeichert ist). Ebenso können im Fall der Anwendung der Mobil-IP-Betriebsart, die den Fremdstandort-Agenten verwendet, sowohl der Bewegungsnachweis als auch die Adressenbeschaffung verwirklicht werden, indem einfach die Werbung vom Fremdstandort-Agenten empfangen wird.
  • Nachfolgend werden einige konkrete Beispiele der Bewegungsnachweisverarbeitung und der Adressenbeschaffungsverarbeitung beschrieben.
  • (1) Erstes Beispiel der Bewegungsnachweisverarbeitung und der Adressenbeschaffungsverarbeitung auf der Grundlage von DHCP:
  • Wenn der mobile Computer 2 am Fremdstandort wieder aktiviert wird, wird die Initialisierungs-DHCP-Anforderung gesendet, und die dadurch erworbene DHCP-Adresse wird mit der oben beschriebenen gespeicherten DHCP-Adresse verglichen und (i) wenn die Netzwerkadressen übereinstimmen, wird entschieden, daß sich der mobile Computer 2 nicht bewegt hat, oder (ii) wenn die Netzwerkadresse nicht übereinstimmen, wird entschieden, daß sich der mobile Computer 2 bewegt hat.
  • Im oben beschriebenen Fall (i) wird die neu erworbene DHCP-Adresse nicht auf das TCP/IP des mobilen Computers 2 festgelegt und sofort freigegeben, und die Adresse A, die zugewiesen wurde, bevor die Stromversorgung abgeschaltet wurde, wird dem Kommunikationsmodul überlassen und für die Initialisierung verwendet (obwohl in diesem Fall die Notwendigkeit besteht, mit dem DHCP-Server zu prüfen, ob die Adresse A verfügbar ist). Sonst wird die Adresse A verworfen, und die neu erworbene DHCP-Adresse wird als Heimatadresse verwendet.
  • Im oben beschriebenen Fall (ii) wird die neu erworbene DHCP-Adresse nicht auf das TCP/IP des mobilen Computers 2 festgelegt und sofort freigegeben, und die Adresse A, die zugewiesen wurde, bevor die Stromversorgung abgeschaltet wurde, wird dem Kommunikationsmodul überlassen und zur Initialisierung verwendet, während eine als Zustelladresse zu verwendende Adresse neu vom DHCP-Server erworben wird. Sonst wird die Adresse A als Heimatadresse verwendet, ebenso wie vor der Abschaltung der Stromversorgung, und die neu erworbene DHCP-Adresse wird als Zustelladresse verwendet.
  • Eine beispielhafte Konfiguration eines Hauptabschnitts des mobilen Computers 2, die den oben genannten Betriebsablauf implementiert, ist in 7 dargestellt.
  • In der Konfiguration aus 7 weist ein TCP/IP-Modul 21 eine Heimatadressen-Speichereinheit 211 auf, während eine Mobil-IP-Verarbeitungseinheit 22 eine Zustelladressen-Speichereinheit 221, eine Mobilkommunikations-Festlegungseinheit 222 und eine Registrierungsübertragungseinheit 223 mit einer Adreßbeibehaltungs-Anforderungseinheit 224 aufweist, und eine Proxy-DHCP-Verarbeitungseinheit 23 weist eine Speichereinheit für die erworbene DHCP-Adresse 231 und eine Adressenauswahl-Entscheidungseinheit 232 auf.
  • In dem in 7 dargestellten Beispiel sendet eine Proxy-DHCP-Verarbeitungseinheit 23 nach der Bewegung die Adressenanforderungsnachricht an den DHCP-Server und erwirbt die Adresse. Die erworbene Adresse wird in einer DHCP-Adressen-Speichereinheit 231 gespeichert.
  • Diese DHCP-Adresse wird in einer Adressenauswahl-Entscheidungseinheit 232, die in der Proxy-DHCP-Verarbeitungseinheit 23 bereitgestellt ist, mit der Heimatadresse verglichen, die in einer Heimatadressen-Speichereinheit 211 innerhalb eines TCP/IP-Moduls 21 gespeichert ist. Wenn die Netzwerkadressen übereinstimmen, befindet sich der mobile Computer 2 im Heimat-Netzwerk, so daß es keine Notwendigkeit gibt, die Mobil-IP zu verwenden, und es ausreicht, die erworbene Adresse zum Beispiel in das TCP/IP-Modul 21 einzugeben und den gleichen Betriebsablauf zur Initialisierung des Computers wie üblich durchzuführen.
  • Wenn hingegen die Netzwerkadressen nicht übereinstimmen, wird entschieden, daß der mobile Computer 2 sich aus dem Heimat-Netzwerk herausbewegt hat. In diesem Fall wird die erworbene Adresse direkt als eine Zustelladresse des Mobil-IP gespeichert, zum Beispiel in einer Zustelladressen-Speichereinheit 221, und der Betriebsablauf schreitet fort zur IP-Verarbeitung (Erzeugung und Übertragung der Registrierungsnachricht und so weiter) durch eine Mobil-IP-Verarbeitungseinheit, die unten beschrieben wird.
  • Man beachte, daß in dem Fall, wo es zu einem Zeitpunkt der anfänglichen DHCP-Adressenbeschaffung oder dergleichen keine Adresse in der DHCP-Adressen-Speichereinheit 231 gibt, berücksichtigt wird, daß das eigene Gerät mit dem Heimat-Netzwerk verbunden ist und eine Verarbeitung zur Initialisierung des Kommunikationsmoduls unter Verwendung der erworbenen Adresse, die oben als Heimatadresse beschrieben wurde, durchgeführt wird.
  • (2) Zweites Beispiel der Bewegungsnachweisverarbeitung und Adressenbeschaffungsverarbeitung auf der Grundlage von DHCP:
  • Wenn der mobile Computer 2 am Fremdstandort wieder aktiviert wird, wird die Initialisierungs-DHCPDISCOVER-Nachricht gesendet und die DHCP-Adresse, die durch die als Antwort vom DHCP-Server zurückgesendete DHCPOFFER-Nachricht angeboten wird, wird mit der DHCP-Adresse oder der Netzwerkadresse des Heimat-Netzwerks, die im eigenen Gerät gespeichert ist, verglichen, und die Bewegung wird ebenso entschieden, wie oben beschrieben wurde.
  • Wenn entschieden wird, daß sich der mobile Computer 2 im Heimat-Netzwerk befindet, wird die DHCPREQUEST-Nachricht für die DHCP-Adresse, die zugewiesen wurde, bevor die Stromversorgung abgeschaltet wurde, oder die DHCPREQUEST-Nachricht für die oben beschriebene angebotene DHCP- Adresse an den DHCP-Server gesendet, und die Heimatadressenbeschaffung wird abgeschlossen, wenn als Antwort die DHCPACK-Nachricht empfangen wird.
  • Wenn hingegen entschieden wird, daß sich der mobile Computer 2 in das andere Teilnetzwerk bewegt hat, wird die DHCPREQUEST-Nachricht für die oben beschriebene angebotene DHCP-Adresse an den DHCP-Server gesendet, und die Zustelladressenbeschaffung wird abgeschlossen, wenn als Antwort die DHCPACK-Nachricht empfangen wird.
  • Nunmehr werden der Bewegungsnachweis und die Adressenbeschaffung im Fall der Anwendung der Mobil-IP-Betriebsart unter Verwendung des Fremdstandort-Agenten beschrieben.
  • Im Fall der Anwendung der Mobil-IP-Betriebsart unter Verwendung des Fremdstandort-Agenten können der Bewegungsnachweis und die Adressenbeschaffung am Fremdstandort einfach durch Empfangen der Werbung vom Fremdstandort-Agenten durchgeführt werden (es kann einen Fall geben, wo der Fremdstandort-Agent der gleiche Server wie der Heimat-Agent ist).
  • In diesem Fall, wenn der mobile Computer 2 am Fremdstandort wieder aktiviert wird, wird der mobile Computer 2 in einen Zustand des Wartens auf die (des Abhörens nach der) Werbung vom Fremdstandort-Agenten (oder dem Server, der sowohl als Fremdstandort-Agent als auch Heimat-Agent fungiert) versetzt. Dann wird, wenn die Werbung vom Fremdstandort-Agenten empfangen wurde, die Adresse des Fremdstandort-Agenten oder die darin enthaltene zugewiesene Adresse mit der DHCP-Adresse oder der Netzwerkadresse des Heimat-Netzwerks, die im eigenen Gerät gespeichert ist, verglichen und die Bewegung wird ebenso entschieden, wie oben beschrieben wurde.
  • Wenn entschieden wird, daß sich der mobile Computer 2 im Heimatnetzwerk befindet, wird die DHCPREQUEST-Nachricht für die DHCP-Adresse, die zugewiesen wurde, bevor die Energie abgeschaltet wurde, an den DHCP-Server gesendet und die Heimatadressenbeschaffung wird abgeschlossen, wenn die DHCPACK-Nachricht als Antwort empfangen wird.
  • Wenn hingegen entschieden wird, daß sich der mobile Computer 2 in das andere Teilnetzwerk bewegt hat, wird die in der oben beschriebenen Werbung vom Fremdstandort-Agenten enthaltene zugewiesene Adresse als Zustelladresse verwendet.
  • Hier ist es durch Verwendung eines Funknetzwerks oder dergleichen auch möglich, die Bewegung zu ermöglichen, während der mobile Computer 2 in einem Betriebszustand belassen wird. In einem solchen Fall gibt es keine Notwendigkeit, den oben beschriebenen Initialisierungs-Betriebsablauf durchzuführen, und wenn sich der mobile Computer 2 von einem Netzwerk in ein anderes Netzwerk bewegt, ist es möglich, die Zustelladresse vom Netzwerk am Fremdstandort zu erwerben und die Mobil-IP-Verarbeitung, die unten beschrieben wird, unter Verwendung eines Netzwerks, in dem er sich vor der Bewegung befand, oder eines spezifischen Netzwerks als Heimat-Netzwerk zu beginnen.
  • Wenn der mobile Computer 2 den Betriebsablauf bis zur Beschaffung der Zustelladresse im Netzwerk am Fremdstandort wie oben beschrieben vollendet, wird es möglich, die Registrierungsverarbeitung für die Mobil-IP-Kommunikation durchzuführen.
  • Nachfolgend wird die Verarbeitung für die Mobil-IP-Verarbeitung beschrieben.
  • Hier wird eine beispielhafter Betriebsablauf für den mobilen Computer 2 und den Heimat-Agenten 5 in dem Fall beschrieben, wo der mobile Computer 2 mit dem Netzwerk am Fremdstandort (das als 1b angenommen wird) neu verbunden werden soll.
  • Zuerst wird der Ablauf für den Fall des normalen Betriebsablaufs beschrieben (der Fall, wo die durch den mobilen Computer 2 vor der Bewegung erworbene DHCP-Adresse am Fremdstandort verfügbar wird).
  • Wie oben beschrieben, sendet der mobile Computer 2 vor der Bewegung zuerst eine vorgeschriebene Nachricht an den DHCP-Server 7 (siehe 8) oder an den Heimat-Agenten 5 (siehe 9), so daß die im eigenen Gerät gehaltene Adresse A keinem anderen Computer zugewiesen wird.
  • Der mobile Computer 2, der sich bewegt und neu mit dem Netzwerk 1b verbunden hat, befindet sich in einem Zustand, wo das Kommunikationsmodul (das TCP/IP-Modul in 6 und 7) die Adresse A erworben hat.
  • Wenn der mobile Computer 2 am Fremdstandort angeschaltet wird, erwirbt der mobile Computer 2 die Zustelladresse durch die Prozedur wie oben beschrieben und beginnt die Mobil-IP-Verarbeitung unter Verwendung der Adresse A als Heimatadresse (in einer Mobil-IP-Verarbeitungseinheit in 7 und 14).
  • Zuerst wird die Standortregistrierungsnachricht an den Heimat-Agenten 5 gesendet. Diese Standortregistrierungsnachricht hat ein beispielhaftes Format wie in 10 dargestellt, das eine erweiterte Form eines in 2 dargestellten Nachrichtenformats ist, wie durch RFC 2002 spezifiziert.
  • Hier ist ein Q-Bit ein Flag zur Kennzeichnung, ob die erworbene DHCP-Adresse im Heimat-Netzwerk zu verwenden ist oder nicht (ob das eigene Gerät die dynamische Adressenzuweisung im Heimat-Netzwerk empfangen hat oder nicht), und die DHCP-Heimatadresse gibt diese erworbene DHCP-Adresse an. In diesem Fall wird das Q-Bit auf "an" gesetzt und die Adresse A wird zum Beispiel auf die DHCP-Heimatadresse festgelegt.
  • Wenn das Q-Bit auf "aus" gesetzt ist, daß heißt, wenn es auf einen Zustand gesetzt ist, der kennzeichnet, daß das eigene Gerät die dynamische Adressenzuweisung im Heimat-Netzwerk nicht empfangen hat, dann wird sowohl im mobilen Computer als auch im Heimat-Agenten die übliche Registrierungsverarbeitung für die Mobil-IP-Kommunikation unter Verwendung der fest zugewiesenen Heimatadresse durchgeführt.
  • Wenn das Q-Bit hingegen auf "an" gesetzt ist, daß heißt, wenn es auf einen Zustand gesetzt ist, der kennzeichnet, daß das eigene Gerät die dynamische Adressenzuweisung im Heimat-Netzwerk empfangen hat, dann führt der Heimat-Agent 5 die übliche Registrierungsverarbeitung für die Mobil-IP-Kommunikation sowie eine Neuzuweisungsverarbeitung für diese dynamische Adresse oder eine Verarbeitung, um mit dem Fall fertigzuwerden, wo diese dynamische Adresse bereits einem anderen Computer zugewiesen wurde und nicht verfügbar ist (in der Mobil-IP-Verarbeitungseinheit 100 und der Proxy-DHCP-Verarbeitungseinheit 101 in 5) durch.
  • Wenn das Q-Bit auf "an" gesetzt ist, enthält die Anfangs-Standortregistrierungsnachricht für die Mobil-IP-Registrierung und/oder die nachfolgende Standortregistrierungsnachricht für die Neuregistrierung zur Erneuerung der Nutzungsdauer außerdem eine Information, die kennzeichnet, daß der Heimat-Agent aufgefordert wird, die Verarbeitung zur Verhinderung der Zuweisung der dynamischen Adresse, die durch das Mobil-IP zu verwenden ist, zu einem anderen Computer durchzuführen. Mit anderen Worten führt der Heimat-Agent 5, der die Standortregistrierungsnachricht mit dem Q-Bit "an" empfangen hat, die Verarbeitung zur kontinuierlichen Reservierung dieser dynamischen Adresse durch, zumindest solange erkannt werden kann, daß die Mobil-IP-Kommunikation für diesen mobilen Computer betrieben wird (in der Mobil-IP-Verarbeitungseinheit 100 und der Proxy-DHCP-Verarbeitungseinheit 101 in 5).
  • Es ist auch möglich, eine solche Anfangs-Standortregistrierungsnachricht mit dem Q-Bit "an" als eine Nachricht zur Anforderung der Reservierung der DHCP-Adresse zu verwenden, die durch den mobilen Computer nach der Bewegung zu senden ist, wie bereits erwähnt wurde.
  • Nun fügt der Heimat-Agent 5, der diese Standortregistrierungsnachricht empfangen hat, die in der oben beschriebenen DHCP-Heimatadresse beschriebene DHCP-Adresse in die DHCPREQUEST-Nachricht ein und sendet diese Nachricht im Auftrag des mobilen Computers 2 an den DHCP-Server 7, indem er sie über das Heimat-Netzwerk 1a rundsendet. Hier wird angenommen, daß die DHCPACK-Nachricht vom DHCP-Server 7 zurückgesendet wird.
  • Danach ist es möglich, das Mobil-IP unter Verwendung der DHCP-Adresse (das heißt, der Adresse A) als Heimatadresse durchzuführen. Es wird nämlich eine vorgeschriebene Authentifizierungsverarbeitung zwischen dem mobilen Computer 2 und dem Heimat-Agenten 5 durchgeführt, und wenn die korrekte Registrierung vorgenommen werden kann, wird eine Rückmeldung zurückgesendet, die den Registrierungserfolg kennzeichnet, wie in 3 dargestellt. Danach wird die Übertragung von Nachrichten, die für den mobilen Computer 2 bestimmt sind, gemäß dem Ablauf des Mobil-IP durchgeführt. Man beachte, daß es auch möglich ist, die Authentifizierungsverarbeitung zuerst durchzuführen und dann die oben beschriebene Verarbeitung bezüglich der DHCP-Adresse durchzuführen, wenn die Authentifizierung Erfolg hat.
  • Danach sendet der Heimat-Agent 5, wenn eine DHCPNAK-Nachricht vom DHCP-Server 7 gesendet wird, wenn die Gültigkeitsdauer (Überlassungsdauer) der DHCP-Adresse abläuft, außerdem die DHCPREQUEST-Nachricht erneut im Auftrag des mobilen Computers 2, um die Reservierung der DHCP-Adresse fortzusetzen.
  • Der mobile Computer 2 sendet auch wiederholt die Standortregistrierungsnachricht an den Heimat-Agenten 5 zu solchen Zeitpunkten, bei denen die Gültigkeitsdauer (Nutzungsdauer) abläuft, um somit eine Neuregistrierung vorzunehmen. Der Heimat-Agent 5 setzt nämlich die Reservierung der DHCP-Adresse so lange fort, wie vom mobilen Computer 2 innerhalb der Gültigkeitsdauer (Nutzungsdauer) eine Nachricht zur Neuregistrierung empfangen wird.
  • Man beachte, daß man erwarten kann, daß die Gültigkeitsdauer der DHCP-Adresse normalerweise länger ist als die Gültigkeitsdauer der Registrierung des mobilen Computers 2, und in einem solchen Fall kann der Heimat-Agent 5 nach Empfang der Neuregistrierungsnachricht vom mobilen Computer 2 erneut die DHCPREQUEST-Nachricht an den DHCP-Server 7 senden.
  • Auch kann die Übertragung der DHCPREQUEST-Nachricht an den DHCP-Server 7 abgebrochen werden, wenn die Registrierungsnachricht mit der Nutzungsdauer gleich 0 vom mobilen Computer 2 empfangen wird oder die Nutzungsdauer des mobilen Computers 2 abläuft, oder es kann sein, daß die DHCPREQUEST-Nachricht mit der Überlassungsdauer, die so festgelegt wurde, daß sie bis zu einem gewissen Grad länger als üblich ist, nur einmal übertragen wird.
  • Nunmehr wird das oben genannte Beispiel auf einen Fall angewendet, wo die dem mobilen Computer im Heimat-Netzwerk zugewiesene dynamische Adresse in das DHCP-Heimatadreßfeld der Standortregistrierungsnachricht geschrieben wird, aber es ist auch möglich, eine Konfiguration zu anzuwenden, in der eine Information beschrieben wird, durch die der Heimat-Agent den mobilen Computer identifizieren kann, wie zum Beispiel eine Mobilcomputer-Kennung, die jedem mobilen Computer eindeutig zugewiesen ist, statt die dynamische Adresse explizit zu beschreiben.
  • Im Fall der Anwendung einer solchen Konfiguration wird angenommen, daß der Heimat-Agent 5 eine Verwaltungstabelle führt (102 aus 5), die die Mobilcomputer-Kennung und die DHCP-Adresse enthält, wie in 11 dargestellt. In 11 kann die Information außer der Mobilcomputer-Kennung und der DHCP-Adresse weggelassen werden, wenn erwünscht, oder in der Verwaltungstabelle kann auch irgendeine andere Information registriert werden, wenn erwünscht.
  • In diesem Fall kann der Heimat-Agent 5, der die Standortregistrierungsnachricht empfangen hat, unter Verwendung der Mobilcomputer-Kennung, die in der Standortregistrierungsnachricht als Schlüssel enthalten ist, aus der Verwaltungstabelle aus 11 die DHCP-Adresse, die in der Vergangenheit durch den mobilen Computer verwendet wurde, die Kennung des DHCP-Servers und die Einstellungen für den mobilen Computer 2 einschließlich der Überlassungsdauer erlangen. Man beachte, daß in diesem Fall der Heimat-Agent 5 den DHCP-Server feststellen kann, an den die DHCPREQUEST-Nachricht gemäß der Kennung des DHCP-Servers in der Verwaltungstabelle aus 11 gesendet werden soll, so daß der Austausch der DHCPDISCOVER-Nachricht und der DHCPOFFER-Nachricht weggelassen werden kann.
  • Man beachte auch, daß abhängig davon, ob das DHCP-Heimatadreßfeld der Standortregistrierungsnachricht die dynamische Adresse oder die Mobilcomputer-Kennung oder dergleichen beschreibt, die folgenden Varianten vorstellbar sind:
    • (a) Die dynamische Adresse wird sowohl in der Anfangs-Standortregistrierungsnachricht als auch in der nachfolgenden Standortregistrierungsnachricht beschrieben.
    • (b) Die Mobilcomputer-Kennung oder dergleichen wird sowohl in der Anfangs-Standortregistrierungsnachricht als auch in der nachfolgenden Standortregistrierungsnachricht beschrieben.
    • (c) Die Mobilcomputer-Kennung oder dergleichen wird in der Anfangs-Standortregistrierungsnachricht beschrieben, während die dynamische Adresse in der nachfolgenden Standortregistrierungsnachricht beschrieben wird.
    • (d) Die dynamische Adresse und die Mobilcomputer-Kennung oder dergleichen werden unterschiedlich verwendet. In diesem Fall kann die Unterscheidung, ob es sich um die dynamische Adresse oder die Mobilcomputer-Kennung oder dergleichen handelt, entweder verwirklicht werden, indem im Voraus entsprechende Wertebereiche bestimmt werden, die von ihnen einander ausschließend angenommen werden können, oder indem ein Flag zur Identifizierung dessen, was im DHCP-Heimatadreßfeld der Standortregistrierungsnachricht als dynamische Adresse oder Mobilcomputer-Kennung oder dergleichen beschrieben ist, bereitgestellt wird.
  • Auch sind als Abwandlung der Prozedur zur Reservierung der dynamischen Adresse, die die Heimatadresse des mobilen Computers zu einem Zeitpunkt der Mobil-IP-Kommunikation ist, die folgenden Prozeduren möglich, die sich von der oben beschriebenen unterscheiden.
  • Zum Beispiel kann der Heimat-Agent 5 veranlaßt werden, die DHCPREQUEST-Nachricht mit der unendlichen Überlassungsdauer an den DHCP-Server 7 zu senden, wenn die Anfangs-Registrierungsnachricht oder die nächste Registrierungsnachricht für die Neuregistrierung empfangen wird.
  • Auch kann der Heimat-Agent 5 zum Beispiel veranlaßt werden, die DHCPREQUEST-Nachricht mit der unendlichen Überlassungsdauer an den DHCP-Server 7 zu senden, wenn die Anfangs-Registrierungsnachricht oder die nächste Registrierungsnachricht für die Neuregistrierung empfangen wird, und und dazu, die DHCPREQUEST-Nachricht mit der Überlassungsdauer, die auf einen üblichen Wert oder einen Wert festgelegt ist, der bis zu einem gewissen Ausmaß länger als üblich ist, an den DHCP-Server 7 zu senden, wenn die Registrierungsnachricht mit der Nutzungsdauer gleich 0 vom mobilen Computer 2 empfangen wird oder die Nutzungsdauer des mobilen Computers 2 abläuft.
  • Als nächstes wird mit Bezug auf 12 ein beispielhafter Ablauf in dem Fall beschrieben, wo die Neueinstellung an der neuen Adresse vorgenommen werden soll (der Fall, wo die vor der Bewegung erworbene DHCP-Adresse nicht verfügbar wird).
  • Hier wird zuerst ein beispielhafter Fall beschrieben, wo der Heimat-Agent eine Entscheidung trifft, ob die Mobil-IP-Kommunikation betrieben werden soll oder abgebrochen werden soll, wenn die vor der Bewegung erworbene DHCP-Adresse nicht verfügbar wird.
  • Als Erstes sendet der mobile Computer 2, wie oben beschrieben, vor der Bewegung eine vorgeschriebene Nachricht an den DHCP-Server 7 oder den Heimat-Agenten 5, so daß die durch das eigene Gerät gehaltene Adresse A keinem anderen Computer zugewiesen wird.
  • Der mobile Computer 2, der sich in das Netzwerk am Fremdstandort bewegt und dort neu verbunden hat, ist in einem Zustand, wo das Kommunikationsmodul (das TCP/IP-Modul 21 in 7) die Adresse A erworben hat:
    Wenn der mobile Computer 2 am Fremdstandort angeschaltet wird, erwirbt der mobile Computer 2 die Zustelladresse und beginnt die Mobil-IP-Verarbeitung unter Verwendung der Adresse A als Heimatadresse durch die Prozedur wie oben beschrieben.
  • Zuerst wird ebenso wie im oben beschriebenen beispielhaften Ablauf die Standortregistrierungsnachricht (mit dem Q-Bit "an") an den Heimat-Agenten 5 gesendet, die angibt, daß das eigene Gerät die dynamische Adressenzuweisung im Heimat-Netzwerk empfangen hat.
  • Wenn diese Nachricht empfangen wird, fügt der Heimat-Agent 5 der DHCPREQUEST-Nachricht die DHCP-Adresse hinzu, die entweder im oben beschrieben DHCP-Heimatadreßfeld beschrieben ist oder durch Bezug auf die Verwaltungstabelle gemäß der Mobilcomputer-Kennung oder dergleichen erlangt wird, die im oben beschriebenen DHCP-Heimatadreßfeld beschrieben sind, und sendet sie im Auftrag des mobilen Computers 2 an das Heimat-Netzwerk 1a.
  • Hier wird angenommen, daß als Antwort auf die DHCPREQUEST-Nachricht, die durch den Heimat-Agenten 5 als ein Proxy ausgegeben wurde, die DHCPACK-Nachricht zurückgesendet wird, die kennzeichnet, daß die Adresse A nicht verfügbar ist (weil sie während der Bewegung des mobilen Computers 2 bereits von einem anderem Computer verwendet wird).
  • In diesem Fall kann das System (zum Beispiel der mobile Computer und/oder der Heimat-Agent) entweder wählen:
    • (i) die Mobil-IP-Kommunikation abzubrechen oder
    • (ii) eine Neufestlegung einer anderen DHCP-Adresse als Heimatadresse durchzuführen und die Mobil-IP-Kommunikation unter Verwendung dieser Adresse neu zu starten.
  • Welcher der oben beschriebenen Punkte (i) und (ii) durchzuführen ist, wenn die dem mobilen Computer im Heimat-Netzwerk vor der Bewegung zugewiesene dynamische Adresse nicht verfügbar ist, kann durch den mobilen Computer 2 entschieden oder im Voraus durch den Benutzer festgelegt werden, und für den Heimat-Agenten 5 kann eine erwünschte Steuerung angefordert werden, indem in der Registrierungsnachricht ein vorgeschriebenes Flag gesetzt wird, um dies anzuordnen. Man beachte, daß es, wie weiter unten ausführlich beschrieben wird, mehrere Varianten in einem Verfahren zur Entscheidung gibt, welcher der oben beschriebenen Punkte (i) und (ii) durchgeführt werden soll, wie etwa ein Verfahren, in dem der Heimat-Agent keine Entscheidung trifft, aber eine andere DHCP-Adresse erwirbt und sie dem mobilen Computer anbietet und der mobile Computer danach die Entscheidung trifft, und ein Verfahren, in dem der Heimat-Agent zuerst eine Entscheidung trifft und eine andere DHCP-Adresse erwirbt und sie dem mobilen Computer anbietet, wenn nicht wie oben unter (i) beschrieben entschieden wird, und der mobile Computer danach eine andere Entscheidung trifft.
  • Hier wird, wenn angenommen wird, daß die Entscheidung auf Seiten des Heimat-Agenten 5 zu treffen ist (durch die Entscheidungsverarbeitungseinheit 103 aus 5), im oben beschriebenen Fall (i) vom Heimat-Agenten 5 eine Antwortnachricht an den mobilen Computer 2 zurückgesendet, der ein neu definierter Fehlercode 257 beigefügt ist, wie in 13A dargestellt, und der Vorgang wird beendet.
  • Hingegen führt der Heimat-Agent 5 im Fall des oben beschriebenen Punktes (ii) den DHCP-Anforderungsablauf zur Beschaffung einer neuen Adresse durch, um somit eine neue Adresse zu erwerben (die als Adresse B angenommen wird). Der DHCP-Anforderungsablauf wird zum Beispiel durch die in 12 dargestellte Prozedur durchgeführt, die die Übertragung der DHCPDISCOVER-Nachricht, den Empfang der DHCPOFFER-Nachricht, die Übertragung der DHCPREQUEST-Nachricht und den Empfang der DHCPACK-Nachricht umfaßt. Dann wird eine Antwortnachricht an den mobilen Computer 2 zurückgesendet, der die neue Adresse (die Adresse B) und ein Fehlercode 258 beigefügt sind, wie in 13B dargestellt.
  • Der mobile Computer 2, der diese Antwortnachricht empfangen hat, initialisiert das Kommunikationsmodul unter Verwendung der neuen Adresse B neu und beginnt die Mobil-IP-Kommunikation unter Verwendung dieser Adresse B als Heimatadresse. Danach entspricht der Betriebsablauf dem oben beschriebenen Fall.
  • Man beachte, daß es auch möglich ist, es dem mobilen Computer 2 zu ermöglichen, daß er den Heimat-Agenten 5 oder den DHCP-Server 7 des Heimat-Netzwerks 1a dazu auffordert, daß die überlassene Adresse A durch den DHCP-Server 7 keinem anderen Computer zugewiesen wird, auch nicht aus seinem Netzwerk am Fremdstandort. Zum Beispiel sendet der mobile Computer 2 eine vorgeschriebene Nachricht vom Fremdstandort an den Heimat-Agenten 5, und als Antwort sendet der. Heimat-Agent 5 im Auftrag des mobilen Computers 2 die DHCPREQUEST-Nachricht mit einer darin festgelegten geeigneten Überlassungsdauer an den DHCP-Server 7.
  • Auf diese Weise kann der mobile Computer 2 die weitere Bewegung oder den Abbruch/die Wiederaufnahme der Mobil-IP-Kommunikation unter Beibehaltung der gleichen Heimatadresse verwirklichen.
  • Nachfolgend wird die Entscheidung darüber beschrieben, ob die Mobil-IP-Kommunikation unter Verwendung der DHCP-Adresse (in diesem Beispiel Adresse B), die vom DHCP-Server 7 des Heimat-Netzwerks zugewiesen wurde, betrieben wird oder abgebrochen wird, wenn festgestellt wird, daß die durch den mobilen Computer 2 vom DHCP-Server 7 des Heimat-Netzwerks vor der Bewegung erworbene DHCP-Adresse (in diesem Beispiel Adresse A) gemäß der Proxy-DHCP-Verarbeitung durch den Heimat-Agenten 5 in der oben beschriebenen Registrierungsprozedur für die Mobil-IP-Kommunikation nicht verfügbar ist. Zuerst wird ein beispielhafter Fall des Treffens dieser Entscheidung auf Seiten des mobilen Computers 2 beschrieben.
  • 14 stellt eine beispielhafte Konfiguration des mobilen Computers 2 dar, die eine solche Entscheidungsfunktion hat.
  • Ähnlich wie oben beschrieben, weist der mobile Computer 2, der sich nach der Übertragung einer vorgeschriebenen Nachricht zur Reservierung der DHCP-Adresse als Heimatadresse bewegt und sich im Netzwerk an einem Fremdstandort aktiviert hat, die Bewegung zum Beispiel durch Vergleich der Heimatadresse (112 in 14) mit der Information über die im Netzwerk am Fremdstandort erlangte Netzwerkadresse nach und erwirbt die Zustelladresse und beginnt die Mobil-IP-Verarbeitung unter Verwendung der Adresse A als Heimatadresse.
  • Wenn der mobile Computer 2 die Standortregistrierungsnachricht (mit dem Q-Bit "an") an den Heimat-Agenten 5 sendet, die kennzeichnet, daß das eigene Gerät die dynamische Adressenzuweisung im Heimatnetzwerk empfangen hat, sendet der Heimat-Agent 5, der diese Nachricht empfangen hat, die DHCPREQUEST-Nachricht mit der beigefügten Adresse A.
  • Wenn als Antwort auf diese DHCPREQUEST-Nachricht die DHCPACK-Nachricht zurückgesendet wird, sendet der Heimat-Agent 5 eine Antwortnachricht für den Registrierungserfolg zurück, wie in 3 dargestellt, während der Heimat-Agent 5, wenn als Antwort die DHCPNAK-Nachricht zurückgesendet wird, den DHCP-Anforderungsablauf zur Beschaffung der neuen Adresse ausführt, ohne die oben beschriebene Entscheidung zu treffen, und die neue Adresse (Adresse B) erwirbt. Dann sendet der Heimat-Agent 5 an den mobilen Computer 2 die Antwortnachricht zurück, der die neue Heimatadresse (Adresse B) und der Fehlercode 258 beigefügt sind, wie in 13B dargestellt.
  • Der mobile Computer 2, der diese Antwortnachricht empfangen hat, trifft in einer Heimatadressen-Entscheidungseinheit 121 in der Mobil-IP-Verarbeitungseinheit 12 eine Entscheidung, ob die Heimatadreßinformation, die in der vom Heimat-Agenten 5 empfangen Antwortnachricht enthalten ist, eine durch das eigene Gerät erwartete Adresse ist oder nicht. Diese Entscheidung wird in den folgenden zwei Schritten getroffen:
    • (I) Es wird überprüft, ob es eine erwartete Adresse (die gleiche Adresse wie die im TCP/IP-Modul gespeicherte Heimatadresse) ist oder nicht. Wenn es die erwartete Adresse ist, bedeutet dies, daß die Mobil-IP-Registrierung erfolgreich war.
    • (II) Wenn es nicht die erwartete Adresse ist, wird entschieden, ob dies akzeptabel ist oder nicht (ob es zulässig ist, daß die Heimatadresse des Mobil-IP geändert wird oder nicht). Diese Entscheidung wird gemäß einem Befehl vom Benutzer oder der Anwendung getroffen.
  • Wenn es als unerwartete Adresse und nicht akzeptabel entschieden wird, wird entschieden, daß die Mobil-IP-Kommunikation abzubrechen ist. Wenn es als unerwartete, aber akzeptable Adresse entschieden wird, wird entschieden, daß die Mobil-IP-Kommunikation unter Verwendung einer anderen DHCP-Adresse B zu betreiben ist.
  • Nachfolgend wird eine beispielhafte Prozedur zum Treffen der Entscheidung des oben beschriebenen Falles (II) ausführlich beschrieben. Die Entscheidung des oben beschriebenen Falles (II) hängt von einer Form der Anwendung ab, die im mobilen Computer ausgeführt wird, und von einer Form der Verwendung des mobilen Computers.
  • Hinsichtlich des Einflusses aufgrund der Veränderung der Heimatadresse gibt es die folgenden beiden Fälle:
    • (i) Ein Fall, wo es problematisch ist, wenn die Heimatadresse verändert wird.
    • (ii) Ein Fall, wo es keine Probleme gibt, auch wenn die Heimatadresse verändert wird.
  • Der Fall (i) schließt einen Fall ein, wo der durch einen Computer einer dritten Seite bereitgestellte Dienst unabhängig von der Änderung der Heimatadresse Pakete an eine feststehende Adresse sendet, und einen Fall, wo der mobile Computer einen Dienst benutzt, der nur Pakete empfängt, die von dieser Adresse gesendet wurden. Genauer gesagt entspricht dies dem Fall eines Chat-Programms, eines auf Knopfdruck funktionierenden Informationszustelldienstes und einer Zugangsbeschränkung aus Sicherheitsgründen. Auch sollte die Heimatadresse nicht im Fall der Bewegung während der Kommunikationsverbindung geändert werden, weil die Kommunikation unmöglich wird, wenn sich die Heimatadresse ändert. Der Fall (ii) schließt einen Fall der Benutzung eines im Heimat-Netzwerk bereitgestellten Dienstes ein, der nur auf Zugriffe vom Heimat-Netzwerk beschränkt ist. Genauer gesagt entspricht dies dem Fall eines Dienstes, der im wesentlichen geheime Information abwickelt.
  • Man beachte jedoch, daß ein Chat-Programm und ein auf Knopfdruck funktionierender Informationszustelldienst, die in den Fall (ii) eingeordnet werden, ebenfalls mit der Änderung der Heimatadresse fertigwerden können, und zwar unter der Bedingung, daß zu einem Zeitpunkt der Übertragung von Paketen vom Computer der dritten Seite, die für den mobilen Computer bestimmt sind, die Verwendung eines Prinzips zum Ableiten einer Adresse aus einem Namen des mobilen Computers vorausgesetzt ist (siehe 16). Dies ist allgemein als ein Verfahren zur Durchführung der Adressenauflösung unter Verwendung von DNS (Domainnamensserver) bekannt. In dem Fall, wo die Heimatadresse des mobilen Computers geändert wird, kann die registrierte Information des mobilen Computers in einem Verwaltungsserver für die Name-Adresse-Beziehung zur Verwaltung der Beziehungen zwischen Namen und Adressen der Computer, die zu einem Heimat-Netzwerk gehören, in die Adresse B geändert werden, die nach der Änderung die Heimatadresse ist. Auf diese Weise kann der Computer, der Pakete sendet, die für den mobilen Computer bestimmt sind, Pakete an die Adresse B senden statt an die Adresse A, die vor der Änderung verwendet wurde, so daß das Problem gelöst werden kann. Man beachte, daß die Funktionen dieses Namenverwaltungsservers später beschrieben werden.
  • Aus dem oben genannten wird auch ersichtlich, daß eine Nutzung des mobilen Computers unter den folgenden Bedingungen nicht mit der Änderung der Heimatadresse fertigwerden kann:
    • (a) Ein Dienst, der Übertragungen von einem Computer einer dritten Seite erwartet und empfängt, wird genutzt (vorausgesetzt, daß der Computer der dritten Seite nicht die Adressenauflösung basierend auf Namen durchführt oder der Verwaltungsserver für die Name-Adresse-Beziehung, der den mobilen Computer verwaltet, nicht die Änderung der Heimatadresse abwickelt).
    • (b) Pakete, die durch den mobilen Computer zu senden sind, müssen eine feststehende Heimatadresse als ihre Quelle haben.
    • (c) Der mobile Computer bewegt sich während der Kommunikationsverbindung.
  • Der mobile Computer 2 verwaltet eine Information bezüglich einer Eigenschaft einer Nutzung des eigenen Geräts, entscheidet, ob die Eigenschaft der Nutzung des eigenen Geräts den oben genannten Bedingungen (a) bis (c) entspricht, indem Bezug auf diese verwaltete Information genommen wird, wenn die dem mobilen Computer 2 zugewiesene DHCP-Adresse in eine andere Adresse als Adresse A geändert wird, und bestimmt aufgrund des Ergebnisses dieser Entscheidung, ob die Mobil-IP-Kommunikation betrieben werden soll oder nicht.
  • Nunmehr trifft der mobile Computer 2, der vom Heimat-Agenten 5 die Antwortnachricht empfängt, die die neue Adresse B enthält, eine Entscheidung, ob er unter Verwendung der neuen Adresse B betriebsfähig ist, das heißt, ob die Mobil-IP-Kommunikation durch Initialisierung des Kommunikationsmoduls unter Verwendung der Adresse B betrieben werden soll oder nicht, indem die im Voraus getroffenen Einstellungen oder die Information bezüglich der Nutzung des eigenen Geräts, die aus dem zur Zeit aktivierten Dienst erlangt wurde, mit den oben genannten Bedingungen (a) bis (c) verglichen wird. Der Ablauf in dem Fall, wo der mobile Computer 2 die Neueinstellung unter Verwendung der Adresse B macht, ist so wie in 12 dargestellt. Hingegen sendet der mobile Computer 2 im Fall des Abbruchs der Mobil-IP-Kommunikation zum Beispiel eine Standortregistrierungsnachricht mit der Nutzungsdauer gleich 0 an den Heimat-Agenten 5, wie in 15 dargestellt.
  • Man beachte, daß die oben genannte Entscheidung durch den mobilen Computer 2 zu einem Zeitpunkt des Empfangs der Antwortnachricht vom Heimat-Agenten 5 getroffen wird, aber es ist auch möglich, die oben genannte Entscheidung im Voraus im mobilen Computer 2 aufgrund einer Annahme über das Auftreten einer Adressenänderung zu treffen und eine Registrierungsnachricht mit einer Befehlsinformation zu senden, die das Entscheidungsergebnis angibt, das ihr hinzugefügt wurde, so daß der Heimat-Agent 5, der diese Registrierungsnachricht empfangen hat, die oben genannte Entscheidung gemäß dieser Befehlsinformation trifft (und nicht die Seite des mobilen Computers diese Entscheidung trifft).
  • Wenn zum Beispiel die Standortregistrierungsnachricht (mit dem Q-Bit "an"), die angibt, daß das eigene Gerät die dynamische Adressenzuweisung im Heimat-Netzwerk empfangen hat, und die auch die oben beschriebene Befehlsinformation enthält, vom mobilen Computer 2 empfangen wird, sendet der Heimat-Agent 5 die DHCPREQUEST-Nachricht, der die Adresse A hinzugefügt wurde.
  • Wenn als Antwort auf diese DHCPREQUEST-Nachricht die DHCPACK-Nachricht zurückgesendet wird, sendet der Heimat-Agent 5 eine Antwortnachricht für den Registrierungserfolg zurück, wie in 3 dargestellt, aber wenn die DHCPNAK-Nachricht als Antwort zurückgesendet wird, dann führt der Heimat-Agent 5, wenn die oben beschriebene Befehlsinformation angibt, "Mobil-IP- Kommunikation ist unter Verwendung einer anderen DHCP-Adresse zu betreiben, wenn die erwartete DHCP-Adresse nicht verfügbar ist", den DHCP-Anforderungsablauf zur Beschaffung der neuen Adresse aus, um so die neue Adresse (Adresse B) zu erwerben. Dann wird die Antwortnachricht für den Registrierungserfolg, wie in 3 dargestellt, (oder die Antwortnachricht mit der neuen Heimatadresse (Adresse B) und dem beigefügten Fehlercode 258, wie in 13B dargestellt) an den mobilen Computer 2 zurückgesendet. Wenn die Befehlsinformation angibt, "Mobil-IP-Kommunikation kann nicht durch eine andere DHCP-Adresse betrieben werden", wird der DHCP-Anforderungsablauf nicht ausgeführt, und eine Antwortnachricht für den Registrierungsmißerfolg wird zurückgesendet.
  • Oder es ist auch möglich, eine Beziehung zwischen einer DHCP-Adresse, von der erwartet wird, daß sie als Heimatadresse für jeden mobilen Computer verfügbar ist, und einer Eigenschaft der Nutzung dieses mobilen Computers im Heimat-Agenten 5 zu verwalten, und der Heimat-Agent 5 trifft die Entscheidung ähnlich dem oben beschriebenen gemäß dieser Information (und die Seite des mobilen Computers trifft die Entscheidung nicht).
  • Zum Beispiel sendet der Heimat-Agent 5, wenn vom mobilen Computer 2 die Standortregistrierungsnachricht (mit dem Q-Bit "an") empfangen wird, die kennzeichnet, daß das eigene Gerät die dynamische Adressenzuweisung im Heimat-Netzwerk empfangen hat, die DHCPREQUEST-Nachricht mit der beigefügten Adresse A.
  • Wenn als Antwort auf diese DHCPREQUEST-Nachricht die DHCPACK-Nachricht zurückgesendet wird, sendet der Heimat-Agent 5 eine Antwortnachricht für den Registrierungserfolg zurück, wie in 3 dargestellt, aber wenn die DHCPNAK-Nachricht als Antwort zurückgesendet wird, führt der Heimat-Agent 5, wenn gemäß der oben beschriebenen in bezug auf diesen mobilen Computer 2 gespeicherten Information entschieden wird, "Mobil-IP-Kommunikation ist unter Verwendung einer anderen DHCP-Adresse zu betreiben, wenn die erwartete DHCP-Adresse nicht verfügbar ist", den DHCP-Anforderungsablauf zur Beschaffung der neuen Adresse aus, um die neue Adresse zu erwerben (Adresse B). Dann wird die Antwortnachricht für den Registrierungserfolg, wie in 3 dargestellt, (oder die Antwortnachricht mit der neuen Heimatadresse (Adresse B) und dem beigefügten Fehlercode 258, wie in 13B dargestellt) an den mobilen Computer 2 zurückgesendet.
  • Alternativ ist es auch möglich, diese Entscheidung sowohl im Heimat-Agenten 5 als auch im mobilen Computer 2 zu treffen, indem eine Konfiguration, in der der Heimat-Agent 5 die Entscheidung gemäß der oben beschriebenen in bezug auf den mobilen Computer 2 gespeicherten Information trifft, mit einer Konfiguration kombiniert wird, in der der mobile Computer 2 wie oben beschrieben die Entscheidung bei Empfang der Antwortnachricht trifft.
  • Auch kann in dem Fall, wo die Entscheidung "ob die Mobil-IP-Kommunikation unter Verwendung einer anderen DHCP-Adresse betrieben werden kann oder nicht, wenn die erwartete DHCP-Adresse nicht verfügbar ist" sowohl im Heimat-Agenten 5 als auch im mobilen Computer 2 getroffen wird, der Heimat-Agent 5 die Entscheidung gemäß anderen Kriterien treffen als der mobile Computer 2.
  • Man beachte, daß in der oben beschriebenen Entscheidung im Fall der Nutzung eines Dienstes, der Kommunikation vom Computer der dritten Seite erwartet und empfängt, das Entscheidungsergebnis unterschiedlich ausfällt, und zwar abhängig davon, ob zu einem Zeitpunkt der Übertragung von Paketen vom Computer der dritten Seite, die für den mobilen Computer bestimmt sind, das Prinzip der Ableitung einer Adresse aus einem Namen des mobilen Computers unter Nutzung der Funktion des Namenverwaltungsservers, wie in 16 dargestellt, verwendet wird oder nicht.
  • Es ist nämlich im Fall der Durchführung der Konvertierung aus dem Namen eines Hostcomputers in eine Adresse unter Nutzung des Namenverwaltungsservers (DNS 8 in 16) zu einem Zeitpunkt der Übertragung von Paketen, die für den mobilen Computer 2 bestimmt sind, im Netzwerk 1a vom Partner-Computer 3 (in dem im Fall der Einrichtung einer Sitzung mit Bezug auf den mobilen Computer 2 eine Prozedur zur Einrichtung einer Sitzung nach Konvertierung einer Kennung des mobilen Computer 2 in die Heimatadresse angewendet wird) möglich, die Mobil-IP-Kommunikation unter Verwendung einer anderen DHCP-Adresse durch den mobilen Computer 2 im Netzwerk 1b zu betreiben, auch wenn ein Dienst genutzt wird, der Übertragungen vom Computer der dritten Seite erwartet und empfängt.
  • Nunmehr werden die Funktionen des Namenverwaltungsservers beschrieben. Die erforderlichen Funktionen dieses Namenverwaltungsservers weisen eine Funktion zum Zurücksenden einer Adresse als Antwort auf eine Nachfrage auf, wobei ein Name als Schlüssel verwendet wird, eine Funktion zum Zurücksenden eines Namens als Antwort auf eine Nachfrage, wobei eine Adresse als Schlüssel verwendet wird, und eine Funktion zur Änderung von Information über den Namen und die Adresse. Im Fall der Verwendung von DNS als Verwaltungsserver für die Name-Adresse-Beziehung können diese Funktionen durch Erweiterung einer Funktion zur Änderung der Namens- und Adreßinformation als Antwort auf eine Anforderung vom Heimat-Agenten verwirklicht werden. Wenn der Computer der dritten Seite dafür eingerichtet ist, einen Verzeichnisserver als Einrichtung zur Auflösung der Adresse zu verwenden, ist es ebenfalls möglich, den Verwaltungsserver für die Name-Adresse-Beziehung zu verwenden.
  • Auch sendet der Heimat-Agent 5 in dem Fall, wo der Namenverwaltungsserver, wie oben beschrieben, im Heimat-Netzwerk bereitgestellt werden soll, wenn die dynamische Adresse, die dem mobilen Computer 2 im Heimat-Netzwerk zugewiesen ist, sich ändert, entweder eine Heimatadressen-Anforderungsnachricht, um dem Namenverwaltungsserver, der eine Beziehung zwischen dem Namen und der Adresse des mobilen Computers 2 verwaltet (in der Adressenänderungs-Verarbeitungseinheit 104 in 5), eine Beziehung zwischen dem Namen des mobilen Computers 2 und der neuen Adresse mitzuteilen, oder veranlaßt einen Adressenverwaltungsserver, dies zu tun.
  • Eine Vielzahl von Prinzipien für den Fall des Betreibens der Mobil-IP-Kommunikation im mobilen Computer, der arbeitet, indem er die dynamische Adressenzuweisung im Heimat-Netzwerk empfängt, ist oben beschrieben.
  • Nun kann es Fälle geben, wenn der mobile Computer die Mobil-IP-Kommunikation im Netzwerk am Fremdstandort betreibt, wo es erwünscht ist, auch die übliche IP-Kommunikation (wie zum Beispiel jene, die Ressourcen und Dienste im Netzwerk am Fremdstandort durch direkte Nutzung des Netzwerks am Fremdstandort nutzen), statt der Mobil-IP-Kommunikation zu verwenden. Nachfolgend wird der mobile Computer beschrieben, der eine zusätzliche Funktion hat, um einen solchen Betrieb zu ermöglichen.
  • Man beachte, daß die Mobil-IP-Funktion nicht absolut erforderlich ist, wenn es nur darum geht, dem mobilen Computer das Betreiben von Kommunikation vom Netzwerk des Fremdstandortes aus zu ermöglichen. Die Fälle, wo die Mobil-IP-Funktion erforderlich ist, sind folgende:
    • (a) Ein Fall, wo sich der mobile Computer während der Kommunikationsverbindung bewegt.
    • (b) Ein Fall, wo der mobile Computer Pakete empfängt, die an die Heimatadresse gesendet werden.
    • (c) Ein Fall, wo der mobile Computer aufgrund der Einschränkung aus Sicherheitsgründen oder dergleichen einen Dienst nutzt, auf den nur von der Heimatadresse aus zugegriffen werden kann.
  • Die Mobil-IP ist in den Fällen nicht absolut erforderlich, die diese Bedingungen nicht erfüllen.
  • Dagegen ist es nicht angebracht, im Fall der Nutzung eines Dienstes, auf den nur vom Netzwerk am Fremdstandort zugegriffen werden kann, das Mobil-IP zu verwenden. Genauer gesagt ist es angebracht, zu entscheiden, daß die Mobil-IP-Funktion in den Fällen wie zum Beispiel den folgenden nicht verwendet werden sollte:
    • (a) Ein Fall, wo die Verbindungsfähigkeit verloren geht, wenn sich der mobile Computer bewegt und die Adresse sich ändert, wie im Fall einer verbindungsorientierten Kommunikation wie etwa der einer Transaktions- oder TCP-Verbindung.
    • (b) Ein Fall, wo eine feststehende Adresse als eine Heimatadresse des mobilen Computers verwendet wird, wie bei einer Chat-Anwendung oder einer auf Knopfdruck funktionierenden Dienstzustellung.
    • (c) Ein Fall der Nutzung eines Dienstes, für den Zugriffe nur auf Zugriffe von innerhalb des Heimatnetzwerks beschränkt sind.
  • Andererseits sind die Fälle, wo die Mobil-IP-Funktion nicht erforderlich ist, diejenigen Fälle, wo die Kommunikation unter Verwendung der Heimatadresse nicht erforderlich ist, und die Bewegungsregistrierung ist im Fall der freiwilligen Kommunikation, die nicht die Sicherheit im Fremdstandort betrifft (wie etwa im Fall des Betrachtens von Seiten des World Wide Web unter Verwendung eines Browsers), nicht erforderlich. Außerdem kann es im Fall der Nutzung einer Vorrichtung (zum Beispiel eines Druckers), die im Netzwerk am Fremdstandort bereitgestellt wird, einen Fall geben, wo die Betriebsanforderung von der Heimatadresse des mobilen Computer nicht akzeptiert wird, abhängig von der Einstellung des Netzwerks am Fremdstandort. In diesem Fall wird, wenn die Netzwerk-Kennung des Pakets und die Netzwerk-Kennung der dem mobilen Computer zugewiesenen Zustelladresse identisch sind, die oben genannte Vorrichtung nutzbar, indem als Quellenadresse von Paketen, die vom mobilen Computer gesendet werden, die Zustelladresse verwendet wird. Auch werden Pakete, die für den mobilen Computer bestimmt sind, direkt an den mobilen Computer gesendet, so daß der Kommunikationsverwaltungsaufwand gering sein kann.
  • Die Entscheidung, ob Mobil-IP zu verwenden ist oder nicht, wird getroffen gemäß:
    • (i) einem Typ der zu verwendenden Anwendungssoftware; und
    • (ii) einer Adresse eines Computers, der ein Partner-Computer der Anwendungssoftware sein soll.
  • Für den oben beschriebenen Punkt (i) wird die Verwendung des Mobil-IP dynamisch gemäß dem Anwendungstyp entschieden, und Quellenadressen der Übertragungspakete werden bestimmt. Für den oben beschriebenen Punkt (ii) wird die Verwendung des Mobil-IP dynamisch gemäß den Zieladressen der Pakete entschieden, die durch den mobilen Computer zu senden sind, und Quellenadressen der Übertragungspakete werden bestimmt. Die Information über beide oben beschriebene Punkte (i) und (ii) kann entweder im Voraus festgelegt oder vom Benutzer spezifiziert werden, wenn sich die Notwendigkeit ergibt.
  • 17 stellt eine beispielhafte Konfiguration eines Hauptabschnitts eines solchen mobilen Computers 2 dar.
  • Wenn der mobile Computer 2 ein (für die Zustelladresse bestimmtes) Paket vom Heimat-Agenten 5 oder einem Partner-Hostcomputer, der kein Mobil-IP verwendet, empfängt, wird in einer Mobil-IP-Nutzungsentscheidungseinheit (für den Empfang) 16 geprüft, ob es ein Paket vom Heimat-Agenten 5 ist oder nicht.
  • Im Fall eines durch den Heimat-Agenten 5 gesendeten Pakets wird die Mobil-IP-Verarbeitung erforderlich, so daß ein für die Heimatadresse bestimmtes Paket durch eine Mobil-IP-Verarbeitungseinheit 12 entnommen und an die Anwendung übermittelt wird. Im Fall eines Pakets, das durch einen anderen Hostcomputer als den Heimat-Agenten 5 gesendet wurde, ist es ein Paket von einem Partner-Hostcomputer, mit dem der mobile Computer 2 kommuniziert, ohne das Mobil-IP zu verwenden, so daß es direkt an die Anwendung übermittelt wird.
  • In dem Fall, wo der mobile Computer 2 ein Paket unter Verwendung der Mobil-IP sendet, gibt die Anwendung Daten an eine Mobil-IP-Nutzungsentscheidungseinheit (für die Übertragung) 15 aus, und diese Mobil-IP-Nutzungsentscheidungseinheit 15 sendet es gemäß einem Befehl vom Benutzer oder der Anwendung als ein Paket mit der Heimatadresse als Quellenadresse zur Kommunikation unter Verwendung des Mobil-IP oder als ein Paket mit der Zustelladresse als Quellenadresse zur Kommunikation ohne Verwendung des Mobil-IP.
  • Man beachte, daß die Konfiguration zur separaten Verwendung des Mobil-IP und des üblichen IP, wie oben beschrieben, unabhängig von den anderen Merkmalen der vorliegenden Erfindung verwirklicht werden kann und auf einen mobilen Computer angewendet werden kann, der eine dynamisch zugewiesene Heimatadresse hat, aber keine Funktionen der vorliegenden Ausführungsform wie oben beschrieben hat, oder auf einen mobilen Computer, der eine fest zugewiesene Heimatadresse hat.
  • Wie oben beschrieben ist es beim herkömmlichen Mobil-IP-Prinzip erforderlich, daß dem mobilen Hostcomputer die Heimatadresse im Heimat-Netzwerk fest zugewiesen ist, und in dem Fall, wo der mobile Hostcomputer zum Heimat-Netzwerk gehört, das die dynamische IP-Adressenzuweisung gemäß dem DHCP vornimmt, das in den letzten Jahren sehr schnell beliebt wurde, ist es erforderlich, eine Prozedur zur Beibehaltung von speziellen IP-Adressen für mobile Hostcomputers bereitzustellen, und dies ist ein Haupthindernis für die fließende Einführung des Mobil-IP-Prinzips gewesen.
  • In dieser Beziehung sendet der mobile Computer gemäß dieser Ausführungsform zu einem Zeitpunkt des Verlassens des Heimat-Netzwerks eine vorgeschriebene Nachricht an den Adressenverwaltungsserver (DHCP-Server) zur Verwaltung dynamischer Adressen oder an die Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung (Heimat-Agent), um die Beibehaltung der bis dahin verwendeten dynamischen Adresse (DHCP-Adresse) zu fordern, und wenn der mobile Computer mit dem Netzwerk am Fremdstandort neu verbunden wird, sendet der mobile Computer eine Registrierungsnachricht für den aktuellen Standort, die eine Flag-Information zur Kennzeichnung der Verwendung der bis dahin verwendeten dynamischen Adresse (DHCP-Adresse) und der beibehaltenen dynamischen Adresse (DHCP-Adresse) oder eine Information enthält, aus der die beibehaltene dynamische Adresse erlangt werden kann, an die Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung (Heimat-Agent), und die Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung (Heimat-Agent), die diese Nachricht empfangen hat, sendet danach im Auftrag des mobilen Computers eine Nachricht (DHCP-Anforderungsnachricht) zur kontinuierlichen Verwendung dieser dynamischen Adresse (DHCP-Adresse) an den Adressenverwaltungsserver (DHCP-Server), so daß der mobile Computer Betriebsabläufe einfach unter Verwendung des Mobilkommunikationsprotokolls (Mobil-IP) durchführen kann, auch in dem Fall, wo das Heimat-Netzwerk zum Beispiel durch das Protokoll zur dynamischen Adressenzuweisung (DHCP) betrieben wird.
  • Die Registrierungsnachricht für den aktuellen Standort, die durch den mobilen Computer vom Fremdstandort aus an die Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung zu senden ist, enthält nämlich gemäß der vorliegenden Erfindung eine Information, die kennzeichnet, daß die dynamische Adressenzuweisung im Heimat-Netzwerk empfangen worden ist, und eine Information, die imstande ist, das eigene Gerät zu identifizieren (was die zugewiesene dynamische Adresse sein kann), und die Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung führt im Auftrag des mobilen Computers Vermittlungen mit dem Verwaltungsserver für dynamische Adressen durch, so daß der mobile Computer, der die dynamische Adressenzuweisung im Heimat-Netzwerk empfangen hat, im Fremdstandort unter Verwendung des Mobilkommunikationsprotokolls betrieben werden kann.
  • Es ist zu beachten, daß diese Ausführungsform für ein Kommunikationssystem in der Betriebsart mit Zustelladresse am gleichen Ort beschrieben worden ist, daß die vorliegende Erfindung aber gleichermaßen auf ein Mobilkommunikationssystem anwendbar ist, das auch die Existenz des Fremdstandort-Agenten annimmt.
  • Die vorliegende Erfindung ist auch auf den Fall anwendbar, wo das Heimat-Netzwerk und/oder das Netzwerk am Fremdstandort des mobilen Computers durch ein beliebiges anderes Adressenzuweisungsprinzip als das DHCP oder durch eine Vielzahl von Adressenzuweisungsprinzipien, die gemischt verwendet werden, oder aber durch das DHCP und ein oder eine Vielzahl von anderen Adressenzuweisungsprinzipien als das DHCP, die gemischt verwendet werden, betrieben wird.
  • Die vorliegende Erfindung ist auch nicht nur auf das durch RFC 2002 spezifizierte Mobil-IP anwendbar, sondern auch auf jedes andere der zahlreichen anderen Mobilkommunikationsprotokollen, die zur Zeit vorgeschlagen werden.
  • Es ist auch zu beachten, daß die oben beschriebene Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung ohne weiteres in Formen von Softwareprogrammen zur Verwirklichung der Betriebsabläufe des mobilen Computers und des Heimat-Agenten implementiert werden kann, wie es für den Computerfachmann offensichtlich ist. Geeignete Softwarecodierung kann durch erfahrene Programmierer einfach auf der Grundlage der Lehren der vorliegenden Offenbarung vorbereitet werden, wie es für den Softwarefachmann offensichtlich ist.
  • Insbesondere können sowohl der gesamte mobile Computer als auch der gesamte Heimat-Agent, wie oben beschrieben, ohne weiteres in Form eines Softwarepakets implementiert werden. Ein solches Softwareprogramm kann in Form eines Computerprogrammprodukts bereitgestellt werden, das ein Speichermedium mit gespeichertem Computercode verwendet, der verwendet wird, um einen Computer dafür zu programmieren, die offenbarte Funktion und Verarbeitung der vorliegenden Erfindung durchzuführen. Das Speichermedium kann jeden Typ von herkömmlichen Disketten, optischen Speicherplatten, CD-ROMs, magnetooptischen Speicherplatten, ROMs, RAMs, EPROMs, EEPROMs, magnetischen oder optischen Karten oder jeglichen anderen geeigneten Medien zur Speicherung elektronischer Anweisungen aufweisen, ist aber nicht darauf begrenzt.
  • Es ist auch zu beachten, daß viele Modifikationen und Abwandlungen der oben genannten Ausführungsformen außer den bereits erwähnten vorgenommen werden können, ohne von den neuartigen und vorteilhaften Merkmalen der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Dementsprechend ist beabsichtigt, daß alle solchen Modifikationen und Abwandlungen in den Schutzbereich der beigefügten Ansprüche eingeschlossen sind.

Claims (11)

  1. Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung (5) zum Verwalten einer Standortänderungsinformation eines mobilen Computers (2), der geeignet ist, Kommunikation zu betreiben, während er sich zwischen miteinander verbundenen Netzwerken bewegt, und Pakete, die für den mobilen Computer (2) bestimmt sind, an einen gegenwärtigen Standort des mobilen Computers (2) zu übertragen, wobei die Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung (5) umfasst: eine Empfangseinheit (108) zum Empfangen einer Standortregistrierungsmeldung vom mobilen Computer (2) an einem Fremdstandort außerhalb des Heimatnetzwerks; und eine Antworteinheit (105) zum Zurücksenden einer Registrierungsantwortmeldung an den mobilen Computer (2); dadurch gekennzeichnet, daß die Standortregistrierungsmeldung enthält: eine erste Information über den gegenwärtigen Standort des mobilen Computers (2), eine zweite Information, die angibt, daß der mobile Computer (2) eine dynamische Adresszuweisung in einem Heimatnetzwerk empfangen hat, und eine dritte Information, die den mobilen Computer (2) identifizieren kann; die Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung (5) ferner umfasst: eine Übertragungseinheit (101) zum Übertragen einer Anforderungsmeldung zum Anfordern einer Neuzuweisung einer dynamischen Adresse, die von der dritten Information angegeben wird, die in der von der Empfangseinheit (108) empfangenen Standortregistrierungsmeldung enthalten ist, an einen Adressverwaltungsserver (7) des Heimatnetzwerks; und die Antworteinheit (105) geeignet ist, die Registrierungsantwortmeldung zu erzeugen, die eine Antwort vom Adressverwaltungsserver (7) auf die Anforderungsmeldung wiederspiegelt.
  2. Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung (5) nach Anspruch 1, wobei die dritte Information eine dynamische Adresse ist, die dem mobilen Computer (2) im Heimatnetzwerk vor einem Standortwechsel zugewiesen wird.
  3. Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung (5) nach Anspruch 1, wobei die dritte Information eine Mobilcomputerkennung ist und die Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung (5) ferner eine Einheit (100) zum Abrufen einer Festlegungsinformation des mobilen Computers (2) umfasst, einschließlich einer dynamischen Adresse, die dem mobilen Computer (2) im Heimatnetzwerk vor einem Standortwechsel gemäß der Mobilcomputerkennung zugewiesen wird.
  4. Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung (5) nach Anspruch 1, wobei die Antworteinheit (105) geeignet ist, eine Registrierungsantwortmeldung, die einen Code enthält, der einen Erfolg der Neuzuweisung anzeigt, zu erzeugen, wenn ein Neuzuweisungserfolg vom Adressverwaltungsserver (7) als Antwort auf die Anforderungsmeldung gemeldet wird.
  5. Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung (5) nach Anspruch 1, wobei die Antworteinheit (105) geeignet ist, eine Zuweisung einer weiteren neuen dynamischen Adresse vom Adressverwaltungsserver (7) anzufordern und die Registrierungsantwortmeldung, die eine neue zugewiesene dynamische Adresse enthält, zu erzeugen, wenn ein Neuzuweisungsmisserfolg vom Adressverwaltungsserver (7) als Antwort auf die Anforderungsmeldung gemeldet wird.
  6. Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung (5) nach Anspruch 5, wobei die Antworteinheit (105) geeignet ist, zu entscheiden, ob ein mobiler Kommunikationsbetrieb unter Verwendung einer weiteren neuen dynamischen Adresse im mobilen Computer (2) gestartet werden soll oder nicht, wenn der Neuzuweisungsmisserfolg vom Adressverwaltungsserver (7) als Antwort auf die Anforderungsmeldung gemeldet wird, und die Registrierungsantwortmeldung, die einen Fehlercode enthält, zu erzeugen, ohne die Zuweisung der weiteren neuen dynamischen Adresse vom Adressverwaltungsserver (7) anzufordern, wenn entschieden wird, daß der mobile Kommunikationsbetrieb unter Verwendung der weiteren neuen dynamischen Adresse nicht gestartet werden soll.
  7. Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung (5) nach Anspruch 1, ferner mit: einer Proxy-Verarbeitungseinheit (101) zum Empfangen einer Meldung mit der Anforderung, eine dem mobilen Computer (2) im Heimatnetzwerk zugewiesene dynamische Adresse keinem weiteren Computer zuzuweisen, vom mobilen Computer (2), bevor sich der mobile Computer (2) außerhalb des Heimatnetzwerks bewegt, und zum Übertragen einer vorgeschriebenen Meldung mit der Anforderung, die dem mobilen Computer (2) im Heimatnetzwerk zugewiesene dynamische Adresse für eine vorbestimmte Zeitperiode keinem weiteren Computer zuzuweisen, an den Adressverwaltungsserver (7).
  8. Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung (5) nach Anspruch 1, ferner mit: einer Verarbeitungseinheit (100) zum Durchführen einer Verarbeitung, um eine dem mobilen Computer (2) im Heimatnetzwerk zugewiesene dynamische Adresse ständig zu reservieren, zumindest während der mobile Computer (2), der sich aus dem Heimatnetzwerk hinausbewegt, als einer erkannt werden kann, der mobile Kommunikation über die Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung (5) betreibt.
  9. Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung (5) nach Anspruch 1, ferner mit: einer Verarbeitungseinheit (100, 104) zum Übertragen einer Benachrichtigungsmeldung, um eine Übereinstimmung zwischen einem Namen und einer neuen Adresse des mobilen Computers (2) an einen Namenverwaltungsserver zum Verwalten von Übereinstimmungen zwischen Namen und Adressen von Computern zu melden, oder zum Veranlassen, daß der Adressverwaltungsserver (7) die Benachrichtigungsmeldung an den Namenverwaltungsserver überträgt, wenn eine dem mobilen Computer (2) im Heimatnetzwerk zugewiesene dynamische Adresse geändert wird.
  10. Mobilcomputer-Verwaltungsverfahren für ein Kommunikationssystem mit einem mobilen Computer, der geeignet ist, Kommunikation zu betreiben, während er sich zwischen miteinander verbundenen Netzwerken bewegt. und einer Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung, die in einem Heimatnetzwerk des mobilen Computers vorgesehen ist zum Verwalten einer Standortänderungsinformation des mobilen Computers und zum Übertragen von Paketen, die für den mobilen Computer bestimmt sind, an einen gegenwärtigen Standort des mobilen Computers, wobei das Mobilcomputer-Verwaltungsverfahren die folgenden Schritte umfasst: Empfangen einer Standortregistrierungsmeldung in der Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung vom mobilen Computer an einem Fremdstandort außerhalb des Heimatnetzwerks; und Zurücksenden einer Registrierungsantwortmeldung von der Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung an den mobilen Computer; dadurch gekennzeichnet, daß die Standortregistrierungsmeldung enthält: eine erste Information über den gegenwärtigen Standort des mobilen Computers, eine zweite Information, die angibt, daß der mobile Computer eine dynamische Adresszuweisung in einem Heimatnetzwerk empfangen hat, und eine dritte Information, die den mobilen Computer identifizieren kann; und das Mobilcomputer-Verwaltungsverfahren ferner die folgenden Schritte aufweist: Übertragen einer Anforderungsmeldung zum Anfordern einer Neuzuweisung einer dynamischen Adresse, die von der dritten Information angegeben wird, die in der im Empfangsschritt empfangenen Standortregistrierungsmeldung enthalten ist, von der Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung an den Adressverwaltungsserver des Heimatnetzwerks; und Erzeugen einer Registrierungsantwortmeldung, die eine Antwort auf die Anforderungsmeldung vom Adressverwaltungsserver wiedergibt.
  11. Computerlesbares Medium mit dort verkörperten computerlesbaren Programmcodemitteln zum Bewirken, daß ein Computer als Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung zum Verwalten einer Standortänderungsinformation eines mobilen Computers fungiert, der geeignet ist, Kommunikation zu betreiben, während er sich zwischen miteinander verbundenen Netzwerken bewegt, und Pakete, die für den mobilen Computer bestimmt sind, an einen gegenwärtigen Standort des mobilen Computers zu übertragen, wobei die computerlesbaren Programmcodemittel aufweisen: ein erstes computerlesbares Programmcodemittel zum Bewirken, daß der Computer eine Standortregistrierungsmeldung vom mobilen Computer an einem Fremdstandort außerhalb des Heimatnetzwerks empfängt; und ein zweites computerlesbares Programmcodemittel zum Bewirken, daß der Computer eine Registrierungsantwortmeldung an den mobilen Computer zurücksendet; dadurch gekennzeichnet, daß die Standortregistrierungsmeldung enthält: eine erste Information über den gegenwärtigen Standort des mobilen Computers, eine zweite Information, die angibt, daß der mobile Computer eine dynamische Adresszuweisung in einem Heimatnetzwerk empfangen hat, und eine dritte Information, die den mobilen Computer identifizieren kann; die computerlesbaren Programmcodemittel ferner aufweisen: ein drittes computerlesbares Programmcodemittel zum Bewirken, daß der Computer eine Anforderungsmeldung zum Anfordern einer Neuzuweisung einer dynamischen Adresse, die von der dritten Information angegeben wird, die in der von der Empfangseinheit empfangenen Standortregistrierungsmeldung enthalten ist, an einen Adressverwaltungsserver des Heimatnetzwerks überträgt; und ein viertes lesbares Programmcodemittel zum Bewirken, daß der Computer die Registrierungsantwortmeldung erzeugt, die eine Antwort auf die Anforderungsmeldung vom Adressverwaltungsserver wiederspiegelt.
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