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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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GEGENSTAND DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Mobilcomputer-Vorrichtung, die
imstande ist, Kommunikation zu betreiben, während sie sich durch eine Vielzahl
von miteinander verbundenen Netzwerken bewegt, und eine Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung
zur Verwaltung einer Standortänderungsinformation
des mobilen Computers und zur Übertragung von
Paketen, die für
den mobilen Computer bestimmt sind, zu einem aktuellen Standort
des mobilen Computers, sowie ein Mobilcomputer-Verwaltungsverfahren
und ein Kommunikations-Steuerungsverfahren, die für diese
Vorrichtungen geeignet sind.
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BESCHREIBUNG
DES STANDES DER TECHNIK
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In
Verbindung mit der Verfügbarkeit
eines Computersystems kleinerer Größe und zu geringeren Kosten
und einer reichhaltigeren Netzwerkumgebung ist die Verwendung von
Computersystemen schnell in eine Vielfalt von Feldern ausgeweitet
worden, und es findet auch ein Übergang
von einem zentralisierten System zu einem verteilten System statt. In
dieser Beziehung ist es in den letzten Jahren wegen des Fortschritts
und der Ausweitung der Computer-Netzwerktechnologie zusätzlich zur
Entwicklung und verbesserten Leistungsfähigkeit des Computersystems
selbst möglich
geworden, nicht nur eine gemeinsame Nutzung von Ressourcen wie etwa
Dateien und Druckern innerhalb eines Büros zu verwirklichen, sondern
auch Kommunikation (elektronische Post, elektronische Nachrichten,
Dateiübertragung und
so weiter) mit der Umgebung eines Büros oder einer Organisation,
und diese Kommunikation wird nun weithin verwendet.
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Insbesondere
ist in den letzten Jahren die Verwendung des größten Computernetzwerks der Welt,
das als "Internet" bezeichnet wird,
sehr populär geworden,
und es gibt neue Computerbranchen für die Verbindung mit dem Internet
und die Nutzung offener Information und Dienste oder zur Bereitstellung von
Information und Diensten für
externe Benutzer, die Zugriffe über
das Internet durchführen.
Zusätzlich wird
neue Technologie in bezug auf die Verwendung des Internets entwickelt.
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In
Verbindung mit der Ausbreitung solcher Netzwerke gibt es auch technologische
Entwicklungen bezüglich
der Mobilcomputertechnik. In der Mobilcomputertechnik führt ein
Benutzer ein tragbares Computer-Endgerät mit sich und führt Kommunikation,
während
er sich in Netzwerken bewegt. In einigen Fällen kann der Benutzer seinen
Standort in einem Netzwerk ändern,
während
er die Kommunikation fortsetzt, so daß einen Bedarf an einem Prinzip
gibt, das eine veränderliche
Adresse eines mobilen Computers in einem Netzwerk während einer
solchen Kommunikation verwaltet, um den Kommunikationsinhalt fehlerfrei
weiterzuleiten.
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Im
allgemeinen wird im Fall der Verwirklichung der Mobilcomputertechnik
ein Router (Heimat-Agent)
zur Verwaltung der Fremdstandort-Information des mobilen Computers
in einem Netzwerk (Heimat-Netzwerk), dem der mobile Computer angehört, bereitgestellt,
und wenn der mobile Computer sich außerhalb des Heimat-Netzwerks
befindet, sendet der mobile Computer eine Registrierungsnachricht
zur Angabe eines aktuellen Standorts an diesen Heimat-Agenten. Wenn
diese Registrierungsnachricht empfangen wird, wird die Übertragung
der für den
mobilen Computer bestimmten Daten verwirklicht, indem er durch den
Heimat-Agenten des mobilen Computers erfaßt wird und die Datenweiterleitungssteuerung
mit Bezug auf den mobilen Computer durch Einkapseln eines IP-Pakets,
das für
eine Ursprungsadresse des mobilen Computers bestimmt ist, in ein
Paket, das für
die aktuelle Standortadresse des mobilen Computers bestimmt ist,
durchgeführt wird.
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Zum
Beispiel wird in 1 diese Rolle durch einen Heimat-Agenten
(HA) 5 in einem Fall gespielt, wo sich der mobile Computer 2,
der ursprünglich
zum Heimat-Netzwerk 1a gehört, in ein anderes Netzwerk 1b bewegt
und die Kommunikation mit einem anderen Computer (Partner-Hostcomputer:
CH) 3 innerhalb des anderen Netzwerks 1c betreibt.
Dies ist ein als Mobil-IP bezeichnetes Prinzip, das sich zur Zeit
in einem Prozeß der
Standardisierung durch die Mobil-IP-Arbeitsgruppe des IETF, das
heißt,
der Standardisierungsorganisation für das Internet, befindet (siehe
IETF RFC 2002, "IP
mobility support" (C.
Perkins)).
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Nunmehr
wird beim Mobil-IP-Prinzip die mobile Transparenz des mobilen Computers
in den IP-Netzwerken
sogar an Fremdstandorten unterstützt,
indem kontinuierlich eine feststehende Adresse verwendet wird, die
einem Netzwerk (Heimat-Netzwerk) zugeordnet ist, dem der mobile
Computer ursprünglich
angehört.
Diese Adresse wird als eine Heimatadresse bezeichnet. Wenn sich
der mobile Computer zu einem neuen Fremdstandort bewegt, sendet
der mobile Computer gemäß der Spezifikation
von RFC 2002 an den Heimat-Agenten eine Registrierungsnachricht
für den
aktuellen Standort, wie in 2 dargestellt.
In 2 ist die "Heimatadresse" die Heimatadresse
des mobilen Computers, die "Zustelladresse" ist eine zeitweilige
Adresse für den
Empfang vom Heimat-Agenten übertragener
Pakete im Netzwerk am Fremdstandort, die als eine Zieladresse verwendet
werden soll, die an einen äußeren Header
der (eingekapselten) Daten anzuhängen
ist, die vom Heimat-Agenten übertragen
werden sollen.
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Um
Kommunikation gemäß des Mobil-IP
von RFC 2002 zu betreiben, sind zwei Adressen erforderlich, nämlich (1)
eine feststehende Heimatadresse des Heimat-Netzwerks und (2) eine
Zustelladresse, die im Netzwerk am Fremdstandort zugewiesen wird.
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Andererseits
war es üblich,
soweit es das Adressenverwaltungsprinzip im Heimat-Netzwerk betrifft,
Adressen mit fester Zuordnung zu PCs oder Arbeitsplätzen zuzuweisen,
die im Heimat-Netzwerk bereitgestellt wurden, aber aufgrund der
Verbreitung tragbarer PCs und auch, um die Adressenverwaltung zu
vereinfachen, ist es jetzt eher normal, Adressen unter Verwendung
eines Verfahrens, das als DHCP (Dynamisches Hostcomputer-Konfigurationsprotokoll)
(siehe RFC 1541 und 2131) bezeichnet wird, dynamisch zu Hostcomputern
zuzuweisen.
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Bei
DHCP werden als Antwort auf eine Anforderung von jedem Hostcomputer
durch einen DHCP-Server IP-Adressen aus einem bestimmten Adreßbereich,
der im Voraus reserviert wurde, dynamisch zugewiesen.
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Wenn
der Heimatstandort des mobilen Computers, der sich bewegt, während er
das Mobil-IP verwendet, durch dieses DHCP betrieben wird, gibt es keine
Garantie dafür,
daß eine
spezifische IP-Adresse
wieder erworben werden kann, wenn der mobile Computer am Fremdstandort
wieder verbunden wird oder wenn sich der mobile Computer in ein
anderes Teilnetz bewegt. Auch kann es Fälle geben, wo, nachdem sich
der mobile Computer bewegt hat, ein anderer Hostcomputer eine IP-Adresse
verwendet, die bis dahin durch den mobilen Computer verwendet worden
ist, so daß es
schwierig ist, ausschließlich
die Adresse zu verwenden, die durch das DHCP als eine Heimatadresse
des Mobil-IP gemäß der herkömmlichen
Spezifikation von RFC 2002 zugewiesen wurde.
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Somit
gibt es, wenn das Heimat-Netzwerk des mobilen Computers durch die
dynamische Adressenzuweisung wie etwa DHCP betrieben wird, beim
herkömmlichen
Mobil-IP-Prinzip insofern Schwierigkeiten, wenn der mobile Computer
versucht, sich nach der Bewegung zum Fremdstandort neu zu verbinden,
als es keine Garantie für
die durchgehende Nutzung einer Adresse gibt, die bis dahin im Heimatstandort
zugewiesen war. Insbesondere im Fall der Durchführung der von der Heimatadresse
abhängigen
Kommunikationsverarbeitung am Fremdstandort wird solche Kommunikation
unmöglich, wenn
die Heimatadresse geändert
wird.
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"DHCP for mobile networking
with TCP/IP": Perkins
et al.: Symposium der IEEE-Proceedings über Computer und Kommunikation,
Alexandria, Ägypten,
27.-29. Juni 1995, Seite 255-261, erörtert die Verwendung von Mobil-IP
und des dynamischen Hostcomputer-Konfigurationsprotokolls (DHCP)
bei mobilen Computern. Der Aufbau und die Implementierung einer
DHCP-Option für
mobile Computer werden erörter.
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"Using DHCP with Computers
that Move": Perkins
et al.: Wireless Networks US ACM, Band 1, Nr. 3, 1. Oktober 1995,
Seiten 341-353, erörtert
den Einsatz und die Verwendung von DHCP mit mobilen Computern.
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WO
96/39770 offenbart eine Vorrichtung und ein Verfahren, das einem
entfernten Benutzer an einem entfernten Computer direkten Zugriff
auf ein lokales Computernetzwerk ermöglicht, und insbesondere die
Zusammenarbeit mit einem Server für dynamische Internetprotokoll-(IP-)Adressenzuweisung.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Es
ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Mobil-IP-Kommunikationsprinzip
bereitzustellen, bei dem der mobile Computer unter Verwendung eines
Mobil-Kommunikationsprotokolls wie etwa Mobil-IP betrieben werden
kann, auch in dem Fall, daß das
Heimat-Netzwerk durch ein Protokoll zur dynamischen Adressenzuweisung
wie etwa DHCP betrieben wird.
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Gemäß einem
Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung
zum Verwalten einer Standortänderungsinformation
eines mobilen Computers, der geeignet ist, Kommunikation zu betreiben,
während
er sich zwischen miteinander verbundenen Netzwerken bewegt, und
Pakete, die für
den mobilen Computer bestimmt sind, an einen gegenwärtigen Standort
des mobilen Computers zu übertragen,
wobei die Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung umfaßt:
eine
Empfangseinheit zum Empfangen einer Standortregistrierungsnachricht
vom mobilen Computer an einem Fremdstandort außerhalb des Heimat-Netzwerks;
und
eine Antworteinheit zum Zurücksenden einer Registrierungsrückmeldung
an den mobilen Computer;
dadurch gekennzeichnet, daß
die
Standortregistrierungsnachricht enthält: eine erste Information über den
gegenwärtigen
Standort des mobilen Computers, eine zweite Information, die angibt,
daß der
mobile Computer eine dynamische Adressenzuweisung in einem Heimat-Netzwerk
empfangen hat, und eine dritte Information, die den mobilen Computer
identifizieren kann;
die Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung
ferner umfaßt:
eine Übertragungseinheit
zum Übertragen einer
Anforderungsnachricht zum Anfordern einer Neuzuweisung einer dynamischen
Adresse, die von der dritten Information angegeben wird, die in
der von der Empfangseinheit empfangenen Standortregistrierungsnachricht
enthalten ist, an einen Adressenverwaltungsserver des Heimat-Netzwerks;
und
die Antworteinheit geeignet ist, die Registrierungsrückmeldung
zu erzeugen, die eine Antwort vom Adressenverwaltungsserver auf
die Anforderungsnachricht widerspiegelt.
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Unter
einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung wird bereitgestellt:
ein
Mobilcomputer-Verwaltungsverfahren für ein Kommunikationssystem
mit einem mobilen Computer, der geeignet ist, Kommunikation zu betreiben, während er
sich zwischen miteinander verbundenen Netzwerken bewegt, und eine
Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung, die in einem Heimat-Netzwerk des mobilen
Computers zum Verwalten einer Standortänderungsinformation des mobilen
Computers und zum Übertragen
von Paketen, die für
den mobilen Computer bestimmt sind, an einen gegenwärtigen Standort
des mobilen Computers vorgesehen ist, wobei das Mobilcomputer-Verwaltungsverfahren
die folgenden Schritte umfaßt:
Empfangen
einer Standortregistrierungsnachricht in der Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung
vom mobilen Computer an einem Fremdstandort außerhalb des Heimat-Netzwerks;
und
Zurücksenden
einer Registrierungsrückmeldung
von der Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung an den mobilen Computer;
dadurch
gekennzeichnet, daß
die
Standortregistrierungsnachricht enthält: eine erste Information über den
gegenwärtigen
Standort des mobilen Computers, eine zweite Information, die angibt,
daß der
mobile Computer eine dynamische Adressenzuweisung in einem Heimat-Netzwerk
empfangen hat, und eine dritte Information, die den mobilen Computer
identifizieren kann; und
das Mobilcomputer-Verwaltungsverfahren
ferner die folgenden Schritte aufweist:
Übertragen einer Anforderungsnachricht
zum Anfordern einer Neuzuweisung einer dynamischen Adresse, die
von der dritten Information angegeben wird, die in der im Empfangsschritt
empfangenen Standortregistrierungsnachricht enthalten ist, von der
Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung an den Adressenverwaltungsserver
des Heimat-Netzwerks; und
Erzeugen einer Registrierungsrückmeldung,
die eine Antwort auf die Anforderungsnachricht vom Adressenverwaltungsserver
wiedergibt.
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Unter
einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung wird bereitgestellt:
ein
computerlesbares Medium mit dort verkörperten computerlesbaren Programmcodemitteln
zum Bewirken, daß ein
Computer als Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung zum Verwalten
einer Standortänderungsinformation
eines mobilen Computers fungiert, der geeignet ist, Kommunikation
zu betreiben, während
er sich zwischen miteinander verbundenen Netzwerken bewegt, und
Pakete, die für
den mobilen Computer bestimmt sind, an einen gegenwärtigen Standort
des mobilen Computers zu übertragen,
wobei die computerlesbaren Programmcodemittel aufweisen:
ein
erstes computerlesbares Programmcodemittel zum Bewirken, daß der Computer
eine Standortregistrierungsnachricht vom mobilen Computer an einem
Fremdstandort außerhalb
des Heimat-Netzwerks
empfängt;
und
ein zweites computerlesbares Programmcodemittel zum Bewirken,
daß der
Computer eine Registrierungsrückmeldung
an den mobilen Computer zurücksendet;
dadurch
gekennzeichnet, daß
die
Standortregistrierungsnachricht enthält: eine erste Information über den
gegenwärtigen
Standort des mobilen Computers, eine zweite Information, die angibt,
daß der
mobile Computer eine dynamische Adressenzuweisung in einem Heimat-Netzwerk
empfangen hat, und eine dritte Information, die den mobilen Computer
identifizieren kann;
die computerlesbaren Programmcodemittel
ferner aufweisen: ein drittes computerlesbares Programmcodemittel
zum Bewirken, daß der
Computer eine Anforderungsnachricht zum Anfordern einer Neuzuweisung
einer dynamischen Adresse, die von der dritten Information angegeben
wird, die in der von der Empfangseinheit empfangenen Standortregistrierungsnachricht
enthalten ist, an einen Adressenverwaltungsserver des Heimat-Netzwerks überträgt; und
ein
viertes lesbares Programmcodemittel zum Bewirken, daß der Computer
die Registrierungsrückmeldung
erzeugt, die eine Antwort auf die Anforderungsnachricht vom Adressenverwaltungsserver
widerspiegelt.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der
folgenden Beschreibung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen
ersichtlich.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine schematische Darstellung, die eine beispielhafte Grundkonfiguration
eines Kommunikationssystems gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt.
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2 ist
ein Diagramm, das ein beispielhaftes Format einer Registrierungsnachricht
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt.
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3 ist
ein Diagramm, das ein beispielhaftes Format einer Registrierungsrückmeldung
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt.
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4 ist
eine schematische Darstellung, die eine beispielhafte Konfiguration
eines Kommunikationssystems gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt.
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5 ist
ein Blockschaltbild, das eine beispielhafte Konfiguration eines
Heimat-Agenten gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt.
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6 ist
ein Blockschaltbild, das eine beispielhafte Konfiguration eines
Teils eines mobilen Computers, der den Bewegungsnachweis und die Adressenbeschaffung
betrifft, gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt.
-
7 ist
ein Blockschaltbild, das eine andere beispielhafte Konfiguration
eines mobilen Computers gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt.
-
8 ist
ein Ablaufplan, der einen beispielhaften Systembetriebsablauf gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt.
-
9 ist
ein Ablaufplan, der einen anderen beispielhaften Systembetriebsablauf
gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt.
-
10 ist
ein Diagramm, das ein anderes beispielhaftes Format einer Registrierungsnachricht gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt.
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11 ist
ein Diagramm, das eine beispielhafte Konfiguration einer Mobilcomputer-Informationsverwaltungstabelle
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt.
-
12 ist
ein Ablaufplan, der einen beispielhaften Systembetriebsablauf zum
Zeitpunkt der Adressen-Neufestlegung gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt.
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13A und 13B sind
Diagramme, die beispielhafte Formate einer Registrierungsrückmeldung
für einen
Zeitpunkt des Mißerfolgs
bei der Adressenbeschaffung gemäß einer
Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung darstellt.
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14 ist
ein Blockschaltbild, das eine beispielhafte Konfiguration eines
Teils eines mobilen Computers darstellt, der die Heimatadressen-Entscheidungsverarbeitung
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung betrifft.
-
15 ist
ein Ablaufplan, der einen anderen beispielhaften Systembetriebsablauf
gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt.
-
16 ist
eine schematische Darstellung, die eine andere beispielhafte Konfiguration
eines Kommunikationssystems gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt.
-
17 ist
ein Blockschaltbild, das eine andere beispielhafte Konfiguration
eines mobilen Computers gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt.
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AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Mit
Bezug auf 1 bis 17 wird
nunmehr eine Ausführungsform
des Mobil-IP-Kommunikationsprinzips
gemäß der vorliegenden
Erfindung ausführlich
beschrieben.
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1 stellt
eine beispielhafte Grundkonfiguration eines Kommunikationssystems
gemäß der ersten
Ausführungsform
dar. Dabei wird angenommen, daß dieses
Kommunikationssystem aus 1 die Kommunikation eines mobilen
Computers gemäß dem Mobil-IP
unterstützt.
Man beachte, daß das durch
RFC 2002 spezifizierte Mobil-IP-Protokoll zwei Betriebsarten hat,
nämlich
eine Betriebsart, die das Vorhandensein eines als Router bezeichneten
fremden Agenten (FA) zur Durchführung
einer Paketzustellung in bezug auf den mobilen Computer im Netzwerk
an einem Fremdstandort voraussetzt, und eine Betriebsart für eine Zustelladresse
am gleichen Ort, in der kein fremder Agent vorgesehen ist (der mobile Computer
selbst übernimmt
die Funktion des fremden Agenten), und die folgende Beschreibung
wird für
einen beispielhaften Fall der Anwendung der letzteren Betriebsart
gegeben.
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In 1 sind
ein Heimat-Netzwerk 1a, ein erstes anderes Teilnetzwerk 1b und
ein zweites anderes Teilnetzwerk 1c durch das Internet 6 miteinander
verbunden, während
ein mobiler Computer (MN) 2 und sein Partner-Hostcomputer
(CH) 3 innerhalb dieser Netzwerke verbunden sind oder als
externe Knoten mit dem Internet 6 verbunden sind.
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In
dieser Ausführungsform
wird der Fall beschrieben, wo sich der mobile Computer 2,
der seinen Heimatstandort innerhalb des Netzwerks 1a hat, in
das andere Teilnetzwerk 1b bewegt hat.
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Das
Heimat-Netzwerk 1a ist mit einem Heimat-Agent (HA) 5 zur
Verwaltung einer Information über
einen aktuellen Standort am Fremdstandort des mobilen Computers
versehen, um das Mobil-IP zu unterstützen. Hier ist die Anzahl der
durch einen Heimat-Agenten zu verwaltenden mobilen Computer beliebig.
Wie oben beschrieben, wird ein übertragenes IP-Paket,
das für
den sich bewegenden mobilen Computer 2 bestimmt ist, durch
den Heimat-Agenten 5 im Heimat-Netzwerk erfaßt, wo die
Weiterleitungssteuerung für
Daten bezüglich
des mobilen Computers 2 verwirklicht werden kann, indem
ein IP-Paket, das für
eine Ursprungsadresse (eine Adresse im Heimat-Netzwerk 1a)
des mobilen Computers 2 bestimmt ist, in ein Paket im Mobil-IP-Format
eingebunden wird, das für
die aktuelle Standortadresse bestimmt ist.
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Wenn
sich der mobile Computer 2 aus seinem eigenen Heimat-Netzwerk
herausbewegt, erwirbt der mobile Computer 2 eine Zustelladresse,
die im Netzwerk an einem Fremdstandort unter Verwendung eines Protokolls
wie etwa DHCP oder PPP (Punkt-zu-Punkt-Protokoll) im Netzwerk am
Fremdstandort (in diesem Beispiel 1b) zu verwenden ist. Wenn die
Zustelladresse erworben worden ist, sendet der mobile Computer 2 eine
Registrierungsnachricht, die eine aktuelle Standortinformation enthält, an den
Heimat-Agenten 5 im
Heimat-Netzwerk 1a.
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2 stellt
ein beispielhaftes Format der Registrierungsnachricht dar, die vom
mobilen Computer 2 wie durch RFC 2002 spezifiziert an den
Heimat-Agenten 5 zu senden ist und die die folgenden Felder
aufweist:
"Flag" gibt eine Betriebsart
(wie etwa ein Einkapselungsverfahren) des Mobil-IP an.
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"Nutzungsdauer" gibt eine Gültigkeitsdauer dieser
Registrierung an. Wenn die Gültigkeitsdauer vorbei
ist, muß der
mobile Computer 2 die Neuregistrierung durch erneutes Senden
der Registrierungsnachricht an den Heimat-Agenten 5 durchführen.
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"Heimatadresse" gibt einen Heimatstandort (der
in dieser Ausführungsform
eine dynamische Adresse ist) des mobilen Computers an, "Zustelladresse" gibt einen aktuellen
Standort des mobilen Computers 2 (der eine Adresse ist,
die an einem Fremdstandort in dieser Ausführungsform erworben wurde)
an, und "Heimat-Agent" gibt eine Adresse
des Heimat-Agenten 5 an. Man beachte, das es auch möglich ist,
wie unten ausführlich
beschrieben, statt der Heimatadresse im "Heimatadresse"-Feld eine Information zu beschreiben,
die den mobilen Computer oder seine Heimatadresse identifizieren
kann (wie zum Beispiel eine Mobilcomputer-Kennung).
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"Kennung" gibt eine an die
Registrierung vergebene Kennung an, die hinzugefügt wird, um einen Hacker-Angriff
(Angriff durch Replikation einer aufgezeichneten Zugangsprozedur)
zu verhindern.
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"Erweiterungen" enthält mindestens
eine Authentifizierungsinformation, die zwischen dem mobilen Computer 2 und
dem Heimat-Agent 5 verwendet wird.
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Wenn
diese Registrierungsnachricht durch den Heimat-Agent 5 empfangen
wurde und die Registrierungsverarbeitung richtig durchgeführt wurde, wird
eine Registrierungsrückmeldung,
wie in 3 dargestellt, an den mobilen Computer 2 zurückgesendet,
wobei "Code" einen Antwortcode
0 oder 1 beschreibt, der den Registrierungserfolg anzeigt. Hingegen
wird, wenn die Registrierung mißlingt,
die Registrierungsantwortnachricht im gleichen Format wie das von 3 an
den mobilen Computer 2 zurückgesendet, wo Antwortcodes
beschrieben werden, die verschiedene Gründe für den Registrierungsmißerfolg
angeben.
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Nachfolgend
wird die beispielhafte Liste der Antwortcodes, die hier verwendet
werden können, dargestellt,
wobei die Zahl auf der linken Seite eines Doppelpunktes ein Code
ist und die Beschreibung auf der rechten Seite eines Doppelpunktes
der Inhalt ist, der durch den Code auf der linken Seite angegeben
wird.
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<bei Erfolg>
- 0
- Registrierung
akzeptiert
- 1
- Registrierung
akzeptiert, aber gleichzeitige Mobilitätsbindungen nicht unterstützt
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<bei Mißerfolg für Fremdstandort-Agent>
- 64
- Grund
nicht spezifiziert
- 65
- administrativ
verboten
- 66
- unzureichende
Ressourcen
- 67
- Mobilknoten
mißlingt
Authentifizierung
- 68
- Heimat-Agent
mißlingt
Authentifizierung
- 69
- angeforderte
Nutzungsdauer zu lang
- 70
- unzureichend
gestaltete Anforderung
- 71
- unzureichend
gestaltete Rückmeldung
- 72
- angeforderte
Einkapselung nicht verfügbar
- 73
- angeforderte
Van-Jacobson-Kompression nicht verfügbar
- 80
- Heimat-Netzwerk
nicht erreichbar (ICMP-Fehler empfangen)
- 81
- Hostcomputer
des Heimat-Agenten nicht erreichbar (ICMP-Fehler empfangen)
- 82
- Anschluß des Heimat-Agenten
nicht erreichbar (ICMP-Fehler empfangen)
- 88
- Heimat-Agent
nicht erreichbar (ICMP-Fehler empfangen)
-
<bei Mißerfolg für Heimat-Agent>
- 128
- Grund
nicht spezifiziert
- 129
- administrativ
verboten
- 130
- unzureichende
Ressourcen
- 131
- Mobilknoten
mißlingt
Authentifizierung
- 132
- Fremdstandort-Agent
mißlingt
Authentifizierung
- 133
- Registrierungsidentifizierung
- 134
- unzureichend
gestaltete Anforderung
- 135
- zu
viele gleichzeitige Mobilitätsbindungen
- 136
- unbekannte
Heimat-Agentenadresse
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Nunmehr
wird der beispielhafte Fall der Anwendung des Mobil-IP-Kommunikationsprinzips
der vorliegenden Erfindung auf ein Kommunikationssystem beschrieben,
in dem das Heimat-Netzwerk, zu dem der mobile Computer 2 gehört, durch
die dynamische IP-Adressenzuweisung verwaltet wird. Hier empfängt der
mobile Computer der vorliegenden Erfindung die dynamische IP-Adressenzuweisung
gemäß dem DHCP,
aber die anderen Computer oder mobile Computer können die IP-Adressenzuweisung gemäß den anderen
Prinzipien empfangen. Außerdem
betrifft die folgende Beschreibung einen Fall der Zuweisung von
IP-Adressen gemäß dem DHCP,
wie durch RFC 1541 und 2131 spezifiziert, aber die vorliegende Erfindung
ist gleichermaßen
auf jedes andere dynamische Adressenzuweisungsprinzip als DHCP anwendbar.
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4 stellt
eine beispielhafte Konfiguration eines Kommunikationssystems in
dem Fall dar, wo das Heimat-Netzwerk, zu dem der mobile Computer 2 gehört, die
dynamische IP-Adressenzuweisung gemäß dem DHCP durchführt.
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Wie
in 4 dargestellt, wird ein DHCP-Server 7 im
Heimat-Netzwerk 1a des mobilen Computers 2 bereitgestellt,
wo dem DHCP-Server 7 als Antwort auf eine Adressenanforderung
von jedem Client eine IP-Adresse aus einem vorgeschriebenen IP-Adreßbereich überlassen
wird.
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Hier
wird angenommen, daß dem
mobilen Computer 2 durch den DHCP-Server 7 vor
der Bewegung eine Adresse A zugewiesen wird. Es wird nämlich durch
Erteilung der IP-Adresse A ein Kommunikationsmodul des mobilen Computers 2 eingerichtet.
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Hier
wird die grundlegende Verarbeitung bezüglich der Mobil-IP-Kommunikation
durch den mobilen Computer 2 und den Heimat-Agent 5 gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
beschrieben.
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Der
mobile Computer 2 führt
vor der Bewegung eine Verarbeitung durch, um eine Reservierung einer
DHCP-Adresse (in diesem Beispiel Adresse A), die eine dynamische
Adresse ist, für
einen DHCP-Server
oder einen Heimat-Agenten 5 anzufordern (es gibt auch eine
Implementierung, die diese Verarbeitung nicht durchführt). Man
beachte, daß in dieser
Ausführungsform,
wie unten ausführlich
beschrieben wird, ein mobiler Computer 2 eine Reservierung
einer dynamischen Adresse anfordert, und es wird angenommen, daß es Fälle geben
kann, wo diese dynamische Adresse einem anderen Computer zugewiesen
wird, bevor dieser mobile Computer 2 mit einem Netzwerk
am Fremdstandort verbunden wird und die Registrierungsverarbeitung
des Mobil-IP erfolgreich abgeschlossen wird.
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Wenn
sich der mobile Computer 2 in das andere Teilnetzwerk bewegt
(im nachfolgenden Beispiel als 1b bezeichnet), führt der mobile Computer 2 die Bewegungsnachweisverarbeitung
und die Zustelladressen-Beschaffungsverarbeitung (wobei abhängig von
der Implementierung eine davon zuerst ausgeführt wird) sowie die Mobil-IP-Registrierungsverarbeitung
oder die Mobil-IP-Neuregistrierungsverarbeitung
durch. Bei der Mobil-IP-Registrierungsverarbeitung wird auch eine
Verarbeitung durchgeführt,
um mit einem Fall fertigzuwerden, wo die DHCP-Adresse, die dem mobilen
Computer 2 vor der Bewegung zugewiesen worden ist, während der
Bewegung nunmehr einem anderen Computer zugewiesen wurde.
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Man
beachte, daß die
beispielhafte Konfiguration des mobilen Computers 2 später in Verbindung mit
der ausführlichen
Beschreibung des Betriebsablaufs (siehe 6, 7, 14 und 17)
beschrieben wird.
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5 stellt
eine beispielhafte Konfiguration eines Hauptabschnitts des Heimat-Agenten 5 dar. Der
Heimat-Agent 5 hat eine Mobil-IP-Verarbeitungseinheit 100 und
eine Proxy-DHCP-Verarbeitungseinheit 101. Die Mobil-IP-Verarbeitungseinheit 100 weist eine
Registrierungsantwort-Rücksendeeinheit 105 und
eine Registrierungsinformations-Empfangseinheit 106 auf.
Eine Verwaltungstabelle 102, eine Entscheidungsverarbeitungseinheit 103 und
eine Adressenänderungs-Verarbeitungseinheit 104 können bereitgestellt
werden (oder nicht bereitgestellt werden), je nach Bedarf entweder
separat oder in beliebiger Kombination. Einzelheiten dieser Bestandteile
des Heimat-Agenten 5 werden später beschrieben werden.
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Der
Heimat-Agent 5 führt
nach Empfang einer Anforderung vom mobilen Computer 2 im
wesentlichen eine vorgeschriebene Verarbeitung durch.
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Wenn
die DHCP-Adressenreservierung vom mobilen Computer 2 angefordert
wird, wird eine Verarbeitung zur Reservierung (oder zum Versuch
der Reservierung) der angeforderten DHCP-Adresse durchgeführt (es
gibt auch eine Implementierung, die nicht mit dieser Funktion versehen
ist).
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Wenn
die Mobil-IP-Registrierungsnachricht vom mobilen Computer 2 mit
einer dynamischen Adresse empfangen wird, wird zusätzlich zur üblichen
Mobil-IP-Registrierungsverarbeitung für einen mobilen Computer mit
einer feststehenden Adresse eine Verarbeitung zur Neuzuweisung der DHCP-Adresse (Heimatadresse),
die eine dynamische Adresse ist, die dieser mobile Computer 2 zur Zeit
innehat, oder eine Verarbeitung, um mit einem Fall fertigzuwerden,
wo diese DHCP-Adresse bereits einem anderen Computer zugewiesen
wurde, durchgeführt.
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Wenn
die Mobil-IP-Neuregistrierungsnachricht vom mobilen Computer 2 empfangen
wird, wird zusätzlich
zur üblichen
Mobil-IP-Neuregistrierungsverarbeitung für einen mobilen Computer mit
einer feststehenden Adresse eine Verarbeitung zur Fortsetzung der
Reservierung der Zuweisung der DHCP-Adresse (Heimatadresse), die eine dynamische
Adresse ist, die dieser mobile Computer 2 zur Zeit innehat,
durchgeführt,
zumindest während
die Neuregistrierungsnachricht empfangen wird, ohne die Gültigkeitsdauer
des Mobil-IP zu überschreiten (es
gibt auch eine Implementierung, bei der diese Verarbeitung zur Fortsetzung
der Reservierung zu einem Zeitpunkt des Empfangs einer Anfangs-Registrierungsnachricht
beendet wird).
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Nachfolgend
werden die weiteren Einzelheiten dieser Ausführungsform beschrieben.
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Zuerst
wird eine Verarbeitung zur Reservierung einer dynamischen Adresse
beschrieben, die vor der Bewegung des mobilen Computers 2 stattfindet.
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Da
der mobile Computer 2 die dynamische Adressenzuweisung
empfangen hat, gibt es eine Möglichkeit,
daß die
durch den mobilen Computer 2 vor der Bewegung verwendete
DHCP-Adresse einem anderen Computer zugewiesen wird, während sich
der mobile Computer 2 durch die Netzwerke bewegt. Um in
dem Fall, wo sich der mobile Computer bewegt, während er verbindungsorientierte
Kommunikation wie etwa TCP betreibt, oder in dem Fall, wo die Verwendung
eines Dienstes wie etwa interaktiver Software angenommen wird, der
die Verwendung einer feststehenden Adresse voraussetzt und eine
Prozedur benötigt,
die eine Antwort auf einen Ruf von einer dritten Person betrifft,
den mobilen Computer richtig betreiben zu können, ist es folglich bevorzugt, daß man mit
höherer
Wahrscheinlichkeit imstande ist, die dem mobilen Computer zugewiesene
dynamische Adresse beizubehalten, um die Mobil-IP-Kommunikation
unverändert
durchzuführen,
womit die Übereinstimmung
mit dem Nutzen des Mechanismus der dynamischen Adressenzuweisung
begründet
ist.
-
Aus
diesem Grund wird in dieser Ausführungsform
in dem Fall, wo sich der mobile Computer 2 durch Verlassen
des Heimat-Netzwerks 1a in das andere Teilnetzwerk bewegt
(insbesondere, wenn der mobile Computer 2 versucht, im
anderen Teilnetzwerk am Fremdstandort Kommunikation auf der Grundlage
von Mobil-IP durchzuführen),
vor dieser Bewegung eine Verarbeitung durchgeführt, um die Zuweisung der DHCP-Adresse,
die dem DHCP-Server 7 für
den mobilen Computer 2 überlassen
wurde, zu einem anderen Computer während der Bewegung zu verhindern
(oder um die Wahrscheinlichkeit zu vergrößern, zur Verhinderung imstande
zu sein).
-
Einige
Beispiele der Verarbeitung für
diesen Zweck werden nunmehr beschrieben.
- (1)
Im ersten Beispiel sendet in dem Fall, wo der mobile Computer 2 das
Heimat-Netzwerk 1a verläßt und sich
bewegt, der mobile Computer 2 selbst vor der Bewegung eine
vorgeschriebene Nachricht, die den DHCP-Server 7 auffordert,
daß er
eine festgelegte dynamische Adresse (in diesem Beispiel Adresse
A) für
eine vorgeschriebene Zeitperiode keinem anderem Computer zuweist (siehe 8).
- (2) Im zweiten Beispiel sendet der mobile Computer 2 eine
vorgeschriebene Nachricht (die als eine DHCP-Reservierungsanforderungsnachricht
bezeichnet wird), die den Heimat-Agenten 5 auffordert,
daß er
eine Verarbeitung durchführt,
um die Zuweisung der dynamischen Adresse, die dem mobilen Computer 2 zugewiesen
ist, zu einem anderen Computer zu verhindern, und bei Empfang dieser
Nachricht sendet der Heimat-Agent 5 (die Proxy-DHCP-Verarbeitungseinheit 101 aus 5)
im Auftrag des mobilen Computers 2 eine vorgeschriebene
Nachricht, die den DHCP-Server 7 auffordert, eine festgelegte
dynamische Adresse für
eine vorgeschriebene Zeitperiode keinem anderen Computer zuzuweisen
(siehe 9).
-
In
den oben beschriebenen Punkten (1) und (2) kann die an den DHCP-Server 7 zu
sendende vorgeschriebene Nachricht verwirklicht werden, indem in
einer DHCPREQUEST-Nachricht des DHCP eine geeignete Überlassungsdauer
festgelegt wird (die auf einen längeren
Zeitraum als üblich
festgelegt wird).
-
Man
beachte, daß in
diesem Fall im oben beschriebenen Punkt (2) entweder (a) eine Vorkehrung getroffen
werden kann, bei der, wenn eine DHCPACK-Nachricht vom DHCP-Server 7 an
den Heimat-Agenten 5 zurückgesendet
wird, die Anforderungsentgegennahme-Nachricht vom Heimat-Agenten 5 an
den mobilen Computer 2 zurückgesendet wird und der mobile
Computer 2 sich nach Empfang der Anforderungsentgegennahme-Nachricht
vom Heimat-Agenten 5 fortbewegt, oder (b) eine Vorkehrung,
bei der der Heimat-Agent nach Empfang der DHCP-Reservierungsanforderungsnachricht
vom mobilen Computer 2 sofort die Anforderungsentgegennahme-Nachricht
zum mobilen Computer 2 zurücksendet und danach eine Vermittlung
mit dem DHCP-Server 7 durchführt, und der mobile Computer sich
nach Empfang der Anforderungsentgegennahme-Nachricht vom Heimat-Agenten 5 fortbewegt.
-
Hier
sollte die Überlassungsdauer,
die in der DHCPREQUEST-Nachricht einzustellen ist, vorzugsweise
durch einen Systemmanager festgelegt werden, zum Beispiel in Anbetracht
der Anzahl der durch den DHCP-Server 7 zu verwaltenden
Adressen und der Anzahl der zu verbindenden Computer (weil es nicht
unbedingt vorteilhaft ist, eine Adresse für den mobilen Computer für einen
langen Zeitraum zu reservieren, wenn es nicht viele verfügbare Adressen gibt).
-
Man
beachte, daß in
dem Fall, wo der Manager entscheidet, daß in den durch den DHCP-Server 7 verwalteten
DHCP-Adressen noch Platz ist (oder in dem Fall, wo es einen anderen
DHCP-Server oder einen anderen Adressenzuweisungsmechanismus im Heimat-Netzwerk 1a gibt
und der Manager unter Berücksichtigung
der von diesem anderen DHCP-Server oder anderen Adressenzuweisungsmechanismus
verwalteten Adressen entscheidet, daß in den DHCP-Adressen noch
Platz ist), die dem mobilen Computer zuzuweisende DHCP-Adresse zu
einem feststehenden Wert gemacht werden kann, indem die Überlassungsdauer
der DHCPREQUEST-Nachricht auf unendlich (beziehungsweise einen Code,
der unendlich anzeigt) festgelegt wird, so daß auch die adressenabhängige Anwendungssoftware
auf dem mobilen Computer problemlos ausgeführt werden kann.
-
Jedoch
gibt es Fälle,
wo der Nutzen bezüglich
der Wiederverwendbarkeit von Adressen gemäß dem DHCP verringert werden
kann, wenn die unendliche Überlassungsdauer
vielen mobilen Computer gleichzeitig gestattet wird, so daß es bevorzugt
wird, eine Grenze bezüglich
der Verwendung von unendlicher Überlassungsdauer
vorzusehen. Zum Beispiel kann im oben beschriebenen Fall (2) der
Heimat-Agent oder
DHCP-Server: (a) eine obere Grenze der Anzahl von Adressen definieren,
für die
die unendliche Überlassungsdauer
gleichzeitig festgelegt werden kann, und in der oben genannten Verarbeitung
die unendliche Überlassungsdauer
innerhalb eines Bereichs einstellen, der diese obere Grenze nicht überschreitet;
(b) die unendliche Überlassungsdauer nur
für vorgeschriebene
spezifische mobile Computer einstellen; (c) die unendliche Überlassungsdauer nur
für jene
mobilen Computer einstellen, die zur Zeit der Bewegung eine bestimmte
Bedingung erfüllen (wie
etwa eine Bedingung, daß auf
ihm eine Anwendung installiert ist, für die zum Beispiel die unveränderliche
Heimatadresse erforderlich ist); oder (d) irgendeine Kombination
der oben beschrieben Punkte (a) bis (c) vornehmen. Im Fall des oben
beschriebenen Punktes (1) kann der mobile Computer selbst entscheiden,
ob das eigene Gerät
die unendliche Überlassungsdauer
festlegen kann oder nicht, gemäß den Kriterien
wie etwa den oben beschriebenen (b) oder (c). Was die mobilen Computer
angeht, für die
die Einstellung der unendlichen Überlassungsdauer
nicht erlaubt wird, so wird die endliche Überlassungsdauer festgelegt.
- (3) Im dritten Beispiel sendet der mobile Computer 2 an
den Heimat-Agenten 5 vor der Bewegung eine Nachricht, die
den Heimat-Agenten 5 auffordert, eine Verarbeitung durchzuführen, um
die Zuweisung der dynamischen Adresse, die dem mobilen Computer 2 zugewiesen
ist, zu einem anderen Computer zu verhindern, das heißt die DHCP-Reservierungsanforderungsnachricht,
und nach Empfang dieser Nachricht führt der Heimat-Agent 5 (die
Proxy-Verarbeitungseinheit 101 aus 5) eine
Verarbeitung zur Reservierung der dynamischen Adresse (in diesem
Beispiel Adresse A) des mobilen Computers 2 durch kontinuierliche
Vermittlungen mit dem DHCP-Server 7 durch (nachdem die
Anforderungsentgegennahme-Nachricht
an den mobilen Computer 2 zurückgesendet wurde). Der mobile
Computer 2 bewegt sich nach Empfang der Anforderungsentgegennahme-Nachricht
vom Heimat-Agenten 5 fort.
Als Verarbeitung zur Reservierung
der dynamischen Adresse in diesem Fall kann Folgendes verwendet
werden:
- (a) Ein Beispiel für
die Reservierung der Adressenzuweisung mit einer höheren Wahrscheinlichkeit
als herkömmlicherweise
möglich:
Der
Heimat-Agent 5 sendet die DHCPREQUEST-Nachricht für die diesem
mobilen Computer 2 zugewiesene DHCP-Adresse mit der Überlassungsdauer,
die auf eine Zeit x festgelegt werden soll, in einem vorgeschriebenen
Zeitintervall y, das ungefähr
gleich oder länger
als x ist. Zum Beispiel wird die DHCPREQUEST-Nachricht mit der Überlassungsdauer,
die auf 30 Minuten festgelegt werden soll, in einem Ein-Stunden-Intervall gesendet
(in welchem Fall die Überlassungsdauer absichtlich
so eingestellt ist, daß sie
abläuft).
Diese Verarbeitung wird durchgeführt,
bis die Standortregistrierungsnachricht für die Mobil-IP-Kommunikation
von diesem mobilen Computer 2 empfangen wird, zum Beispiel
so lange, wie die Adresse erfolgreich reserviert werden kann. Auf
diese Weise ist es möglich,
die DHCP-Adresse des mobilen Computers 2 mit einer höheren Wahrscheinlichkeit
beizubehalten als herkömmlicherweise möglich, obgleich
sie nicht 100% beträgt,
wodurch die Übereinstimmung
mit dem Nutzen bezüglich der
Wiederverwendbarkeit von Adressen gemäß dem DHCP begründet ist.
- (b) Ein Beispiel für
die Reservierung der kompletten Adressenzuweisung:
Der Heimat-Agent 5 sendet
kontinuierlich die DHCPREQUEST-Nachricht für die diesem mobilen Computer 2 zugewiesene
DHCP-Adresse an den DHCP-Server, so daß die Überlassungsdauer nicht abläuft. Zum
Beispiel wird die DHCPREQUEST-Nachricht mit der Überlassungsdauer, die auf eine
Zeit x festgelegt werden soll, in einem Zeitintervall y gesendet,
das kürzer
als x ist. Diese Verarbeitung wird durchgeführt, bis zum Beispiel die Standortregistrierungsnachricht
für die
Mobil-IP-Kommunikation von diesem mobilen Computer 2 empfangen
wird. Auf diese Weise kann die Zuweisung der DHCP-Adresse des mobilen
Computers 2 ohne Mißerfolg
verwaltet werden.
Man beachte jedoch, daß dieses Beispiel zum Senden
der DHCPREQUEST-Nachricht mit der unendlichen Überlassungsdauer äquivalent
ist, so daß bevorzugt
wird, eine gewisse Grenze für
die komplette Adressenreservierung vorzusehen, zum Beispiel auf
eine der oben beschriebenen Weisen.
- (4) Wenn im Voraus bekannt ist, daß es zulässig ist, daß sich die
DHCP-Adresse für
diesen mobilen Computer 2 ändert, muß der mobile Computer 2 die
oben beschriebene vorgeschriebene Nachricht nicht senden, so daß die Adressenreservierung
nicht durchgeführt
wird.
-
Man
beachte, daß das
Senden der vorgeschriebenen Nachricht, wie oben beschrieben, entweder
automatisch zum Zeitpunkt des Auftretens eines vorgeschriebenen
Ereignisses innerhalb des mobilen Computers 2 oder manuell
zu einem durch den Benutzer vorgegebenen Zeitpunkt durchgeführt werden
kann.
-
Man
beachte außerdem,
daß die
Methoden der verschiedenen oben beschriebenen Beispiele unabhängig voneinander
oder in jeder geeigneten Kombination verwirklicht werden können.
-
Im
Fall der Anforderung der Reservierung der DHCP-Adresse vor der Bewegung
wird es für
den mobilen Computer 2 möglich, sich zu bewegen, wenn die
vorgeschriebene Nachricht wie oben beschrieben an den DHCP-Server
oder an den Heimat-Agenten gesendet wird. In dem Fall, wo sich der
mobile Computer 2 in einem Zustand bewegt, wo seine Stromversorgung
abgeschaltet ist, wird die bis dahin verwendete Adresse A in einem
DHCP-(Heimatadressen-)Speicherbereich gespeichert, bevor die Stromversorgung
abgeschaltet wird.
-
Es
ist hier zu beachten, daß es
im allgemeinen bevorzugt wird, die Übertragung der vorgeschriebenen
Nachricht zur Anforderung der Reservierung der DHCP-Adresse vor
der Bewegung durchzuführen,
wie oben beschrieben, aber es ist auch möglich, daß der mobile Computer diese Übertragung
der vorgeschriebenen Nachricht stattdessen nach der Bewegung durchführt.
-
Als
Nächstes
wird mit Bezug auf eine beispielhafte Konfiguration des in 6 dargestellten mobilen
Computers die Bewegungsnachweisverarbeitung in dieser Ausführungsform
beschrieben.
-
Die
Bewegungsnachweisverarbeitung wird durch eine Bewegungsnachweis-Verarbeitungseinheit 14 durchgeführt. Wenn
der mobile Computer 2 mit dem Netzwerk am Fremdstandort
verbunden und dort wieder aktiviert ist (wie auch dann, wenn der
mobile Computer 2 mit dem Heimat-Netzwerk verbunden und
dort wieder aktiviert wird), wird die Bewegungsnachweisverarbeitung
durchgeführt.
Einige beispielhafte Verfahren für
die Bewegungsnachweisverarbeitung weisen folgendes auf:
- (1) Ein Verfahren zum Bewegungsnachweis durch eine Prozedur
zur Nachrichtenübertragung
mit dem DHCP-Server:
Eine Initialisierungs-DHCPDISCOVER-Nachricht wird
gesendet, oder eine DHCPREQUEST-Nachricht
wird zusätzlich
(in einer DHCP-Verarbeitungseinheit 13 aus 6)
gesendet, und eine durch eine DHCPOFFER-Nachricht angebotene DHCP-Adresse,
die als Antwort auf die DHCPDISCOVER-Nachricht zurückgesendet wird, oder eine
aus einer DHCPACK-Nachricht erworbene DHCP-Adresse, die als Antwort
auf die DHCPREQUEST-Nachricht zurückgesendet wird, wird mit der
DHCP-Adresse (in diesem Beispiel Adresse A) verglichen, die im eigenen
Gerät als
Heimatadresse gespeichert ist, und (i) wenn die Netzwerkadressen übereinstimmen,
wird entschieden, daß sich
der mobile Computer 2 nicht bewegt hat, oder (ii) wenn
die Netzwerkadressen nicht übereinstimmen,
wird entschieden, daß sich
der mobile Computer 2 bewegt hat.
Man beachte, daß in dem
Fall, wo eine Adreßinformation
(Netzwerkadresse) des Heimat-Netzwerks
des eigenen Gerätes
im Mobilcomputer 2 getrennt von der DHCP-Adresse gespeichert wird,
diese Adresse mit der Netzwerkadresse der oben beschriebenen angebotenen
oder erworbenen DHCP-Adresse
verglichen werden kann.
Bei diesem Verfahren wird der Bewegungsnachweis
möglich,
wenn der DHCP-Server im Netzwerk am Fremdstandort existiert.
- (2) Ein Verfahren zum Bewegungsnachweis einer Adresse, die von
einem anderen Adressenverwaltungsserver als dem DHCP-Server angeboten oder
erworben wurde:
Dieses Verfahren ähnelt grundsätzlich dem
oben beschriebenen (1) und eine Adresse, die von einem Adressenverwaltungsserver,
einem anderen als dem DHCP-Server, im verbundenen Netzwerk durch
eine vorgeschriebene Prozedur, wird mit der DHCP-Adresse oder der
Netzwerkadresse des Heimat-Netzwerks
verglichen, die im eigenen Gerät
gespeichert ist, und die Bewegung wird, wie oben beschrieben, nachgewiesen.
- (3) Ein Verfahren zum Bewegungsnachweis unter Verwendung von
Werbung:
Die über
das angeschlossene Netzwerk gesendete (rundgesendete) Werbung von
einem Router oder Agent (Heimat-Agent, Fremdstandort-Agent), der
in diesem Netzwerk existiert, wird gehört (empfangen) und eine Adreßinformation (die
Netzwerkadresse dieses Netzwerks), die in dieser Werbung beschrieben
wird, wird mit der DHCP-Adresse oder der Netzwerkadresse des Heimat-Netzwerks
verglichen, die im eigenen Gerät
gespeichert ist, und die Bewegung wird nachgewiesen wie oben beschrieben.
- (4) Ein Verfahren zum Bewegungsnachweis durch Bezugnahme auf
eine Adresse, die auf ein TCP/IP-Modul festgelegt ist:
Eine
IP-Adresse (die der Zustelladresse 111 aus 6 entspricht,
wenn sie im Netzwerk am Fremdstandort erworben wird), die im mobilen Computer
auf irgendeine Weise (zum Beispiel DHCP-Prozedur oder manuelle Betätigung)
auf das TCP/IP-Modul 11 aus 6 festgelegt
wird, wird mit der DHCP-Adresse oder der Netzwerkadresse des im
eigenen Gerät
gespeicherten Heimat-Netzwerks gespeichert, und die Bewegung wird
nachgewiesen wie oben beschrieben.
- (5) Ein Verfahren zum Bewegungsnachweis auf der Grundlage eines
Benutzerbefehls:
Eine Information, die angibt, ob der mobile
Computer 2 zur Zeit mit dem Heimat-Netzwerk oder mit dem
anderen Teilnetzwerk verbunden ist, nachdem er sich aus dem Heimat-Netzwerk
heraus bewegt hat, wird durch den Benutzer in den mobilen Computer 2 eingegeben,
und der mobile Computer 2 führt die anschließende Verarbeitung
gemäß diesem
eingegebenen Befehl durch.
- (6) Ein Verfahren zum Bewegungsnachweis auf der Datensicherungsschicht:
Bei
den oben beschriebenen Verfahren (1) bis (5) wird die Bewegung auf
der Vermittlungsschicht nachgewiesen, aber es ist auch möglich, die
Bewegung nachzuweisen, indem die Information abgehört wird,
die von der Datensicherungsschicht erlangt wird (in einem Datensicherungsschicht-Modul 10 aus 6).
Für diesen
Bewegungsnachweis auf der Datensicherungsschicht besteht keine Notwendigkeit,
die Bewegung über IP-Teilnetze
nachzuweisen, aber die Bewegung über
IP-Teilnetze kann durch eines der oben beschriebenen Verfahren (1)
bis (5) nachgewiesen werden, wenn zum Beispiel die Bewegung nachgewiesen
wird, die ein anderes Konzept als die IP-Teilnetze betrifft (eine
Situation, wo die Bewegung auf der Ebene der Datensicherungsschicht durch
die Bewegung auf der IP-Teilnetzebene ermittelt wird, ist nicht
feststellbar).
-
Die
Verfahren der oben beschriebenen Punkte (1) bis (5) können getrennt
oder in jeder geeigneten Kombination verwirklicht werden. Im Fall der
Verwendung einer Kombination kann die Reihenfolge, in der diese
Verfahren durchgeführt
werden sollen, im Voraus bestimmt werden.
-
Man
beachte, daß die Übertragung
der vorgeschriebenen Nachricht oder der Übergang in einen Zustand für das Warten
auf den Empfang einer Werbung, wie oben beschrieben, entweder automatisch zum
Zeitpunkt des Auftretens eines vorgeschriebenen Ereignisses innerhalb
des mobilen Computers 2 oder manuell zu einem vom Benutzer
gegebenen Zeitpunkt durchgeführt
werden kann.
-
Als
nächstes
wird die Adressenbeschaffungsverarbeitung im Netzwerk am Fremdstandort beschrieben.
-
Wenn
die Bewegung durch die Prozedur wie oben beschrieben nachgewiesen
wurde, wird als nächstes
die Verarbeitung zur Beschaffung einer Adresse (Zustelladresse)
im Netzwerk am Fremdstandort durchgeführt (obwohl es Fälle geben
kann, wo die Bewegung nachgewiesen wird, nachdem die Adresse erworben
wurde).
-
Die
Beschaffung der Zustelladresse folgt grundsätzlich dem Adressenverwaltungsmechanismus
im Netzwerk am Fremdstandort. Grob gesagt, gibt es ein Verfahren
zur automatischen Beschaffung dieser Adresse, indem eine Prozedur
durchgeführt wird,
die durch den Adressenverwaltungsserver im mobilen Computer 2 spezifiziert
wird, und ein Verfahren zur manuellen Eingabe einer vom Systemverwalter
zugewiesenen Adresse in den mobilen Computer 2 durch den
Benutzer oder den Systemverwalter.
-
Zum
Beispiel sendet der mobile Computer 2 im Fall des Empfangs
der Zuweisung einer Adresse vom DHCP-Server im Netzwerk am Fremdstandort die
Initialisierungs-DHCPDISCOVER-Nachricht und empfängt eine DHCPOFFER-Nachricht,
die als Antwort vom DHCP-Server zurückgesendet wurde, oder sendet
zusätzlich
eine DHCPREQUEST-Nachricht und empfängt eine DHCPACK-Nachricht,
die als Antwort vom DHCP-Server zurückgesendet wird, um somit die
DHCP-Adressenbeschaffung zu vervollständigen.
-
Man
beachte, daß in
dem Fall, wo durch den Bewegungsnachweis nachgewiesen wird, daß sich der
mobile Computer im Heimat-Netzwerk befindet, oder in dem Fall, wo
sich der mobile Computer außerhalb
des Heimat-Netzwerks befindet, aber es keine Notwendigkeit zur Mobil-IP-Kommunikation
gibt, die normale IP-Kommunikation unter Verwendung der neu erworbenen
Adresse betrieben wird. Auch ist es in dem Fall, wo durch den Bewegungsnachweis nachgewiesen
wird, daß sich
der mobile Computer im Heimat-Netzwerk befindet, ebenfalls möglich, eine DHCPREQUEST-Nachricht
für die
DHCP-Adresse zu senden, die dem eigenen Gerät in diesem Augenblick zugewiesen
ist, und die neue DHCP-Adressenzuweisung
zu empfangen, wenn eine DHCPACK-Nachricht zurückgesendet wird.
-
Man
beachte, daß verschiedene
Verfahren der oben beschriebenen Bewegungsnachweisverarbeitung und
die verschiedenen Verfahren der Adressenbeschaffungsverarbeitung
hier in jeder geeigneten Kombination verwirklicht werden können. Der
Bewegungsnachweis und die Adressenbeschaffung können abhängig von der angewendeten Kombination
auch durch nahezu aufeinanderfolgende Prozeduren ausgeführt werden
(wie im Fall des Nachweises der Bewegung unter Verwendung von DHCPDISCOVER
und der Beschaffung der Adresse unter Verwendung von DHCPREQUEST,
was aufeinanderfolgend vorzunehmen ist), oder die Adressenbeschaffung
kann durchgeführt
werden, bevor der Bewegungsnachweis durchgeführt wird (wie im Fall der Festlegung
der Adresse durch die manuelle Betätigung und des Nachweises der
Bewegung durch Vergleichen dieser Adresse mit der DHCP-Adresse oder der
Netzwerkadresse des Heimat-Netzwerks, die im eigenen Gerät gespeichert
ist). Ebenso können
im Fall der Anwendung der Mobil-IP-Betriebsart, die den Fremdstandort-Agenten verwendet,
sowohl der Bewegungsnachweis als auch die Adressenbeschaffung verwirklicht
werden, indem einfach die Werbung vom Fremdstandort-Agenten empfangen
wird.
-
Nachfolgend
werden einige konkrete Beispiele der Bewegungsnachweisverarbeitung
und der Adressenbeschaffungsverarbeitung beschrieben.
-
(1) Erstes Beispiel der
Bewegungsnachweisverarbeitung und der Adressenbeschaffungsverarbeitung
auf der Grundlage von DHCP:
-
Wenn
der mobile Computer 2 am Fremdstandort wieder aktiviert
wird, wird die Initialisierungs-DHCP-Anforderung
gesendet, und die dadurch erworbene DHCP-Adresse wird mit der oben beschriebenen
gespeicherten DHCP-Adresse verglichen und (i) wenn die Netzwerkadressen übereinstimmen,
wird entschieden, daß sich
der mobile Computer 2 nicht bewegt hat, oder (ii) wenn
die Netzwerkadresse nicht übereinstimmen,
wird entschieden, daß sich
der mobile Computer 2 bewegt hat.
-
Im
oben beschriebenen Fall (i) wird die neu erworbene DHCP-Adresse
nicht auf das TCP/IP des mobilen Computers 2 festgelegt
und sofort freigegeben, und die Adresse A, die zugewiesen wurde,
bevor die Stromversorgung abgeschaltet wurde, wird dem Kommunikationsmodul überlassen
und für
die Initialisierung verwendet (obwohl in diesem Fall die Notwendigkeit
besteht, mit dem DHCP-Server zu prüfen, ob die Adresse A verfügbar ist).
Sonst wird die Adresse A verworfen, und die neu erworbene DHCP-Adresse
wird als Heimatadresse verwendet.
-
Im
oben beschriebenen Fall (ii) wird die neu erworbene DHCP-Adresse
nicht auf das TCP/IP des mobilen Computers 2 festgelegt
und sofort freigegeben, und die Adresse A, die zugewiesen wurde,
bevor die Stromversorgung abgeschaltet wurde, wird dem Kommunikationsmodul überlassen
und zur Initialisierung verwendet, während eine als Zustelladresse
zu verwendende Adresse neu vom DHCP-Server erworben wird. Sonst
wird die Adresse A als Heimatadresse verwendet, ebenso wie vor der
Abschaltung der Stromversorgung, und die neu erworbene DHCP-Adresse
wird als Zustelladresse verwendet.
-
Eine
beispielhafte Konfiguration eines Hauptabschnitts des mobilen Computers 2,
die den oben genannten Betriebsablauf implementiert, ist in 7 dargestellt.
-
In
der Konfiguration aus 7 weist ein TCP/IP-Modul 21 eine
Heimatadressen-Speichereinheit 211 auf, während eine
Mobil-IP-Verarbeitungseinheit 22 eine Zustelladressen-Speichereinheit 221, eine
Mobilkommunikations-Festlegungseinheit 222 und eine Registrierungsübertragungseinheit 223 mit einer
Adreßbeibehaltungs-Anforderungseinheit 224 aufweist,
und eine Proxy-DHCP-Verarbeitungseinheit 23 weist eine
Speichereinheit für
die erworbene DHCP-Adresse 231 und eine Adressenauswahl-Entscheidungseinheit 232 auf.
-
In
dem in 7 dargestellten Beispiel sendet eine Proxy-DHCP-Verarbeitungseinheit 23 nach
der Bewegung die Adressenanforderungsnachricht an den DHCP-Server
und erwirbt die Adresse. Die erworbene Adresse wird in einer DHCP-Adressen-Speichereinheit 231 gespeichert.
-
Diese
DHCP-Adresse wird in einer Adressenauswahl-Entscheidungseinheit 232,
die in der Proxy-DHCP-Verarbeitungseinheit 23 bereitgestellt ist,
mit der Heimatadresse verglichen, die in einer Heimatadressen-Speichereinheit 211 innerhalb
eines TCP/IP-Moduls 21 gespeichert ist. Wenn die Netzwerkadressen übereinstimmen,
befindet sich der mobile Computer 2 im Heimat-Netzwerk,
so daß es
keine Notwendigkeit gibt, die Mobil-IP zu verwenden, und es ausreicht,
die erworbene Adresse zum Beispiel in das TCP/IP-Modul 21 einzugeben
und den gleichen Betriebsablauf zur Initialisierung des Computers
wie üblich
durchzuführen.
-
Wenn
hingegen die Netzwerkadressen nicht übereinstimmen, wird entschieden,
daß der
mobile Computer 2 sich aus dem Heimat-Netzwerk herausbewegt
hat. In diesem Fall wird die erworbene Adresse direkt als eine Zustelladresse
des Mobil-IP gespeichert, zum Beispiel in einer Zustelladressen-Speichereinheit 221,
und der Betriebsablauf schreitet fort zur IP-Verarbeitung (Erzeugung
und Übertragung
der Registrierungsnachricht und so weiter) durch eine Mobil-IP-Verarbeitungseinheit,
die unten beschrieben wird.
-
Man
beachte, daß in
dem Fall, wo es zu einem Zeitpunkt der anfänglichen DHCP-Adressenbeschaffung
oder dergleichen keine Adresse in der DHCP-Adressen-Speichereinheit 231 gibt,
berücksichtigt
wird, daß das
eigene Gerät
mit dem Heimat-Netzwerk verbunden ist und eine Verarbeitung zur
Initialisierung des Kommunikationsmoduls unter Verwendung der erworbenen
Adresse, die oben als Heimatadresse beschrieben wurde, durchgeführt wird.
-
(2) Zweites Beispiel der
Bewegungsnachweisverarbeitung und Adressenbeschaffungsverarbeitung
auf der Grundlage von DHCP:
-
Wenn
der mobile Computer 2 am Fremdstandort wieder aktiviert
wird, wird die Initialisierungs-DHCPDISCOVER-Nachricht
gesendet und die DHCP-Adresse, die durch die als Antwort vom DHCP-Server zurückgesendete
DHCPOFFER-Nachricht angeboten wird, wird mit der DHCP-Adresse oder
der Netzwerkadresse des Heimat-Netzwerks, die im eigenen Gerät gespeichert
ist, verglichen, und die Bewegung wird ebenso entschieden, wie oben
beschrieben wurde.
-
Wenn
entschieden wird, daß sich
der mobile Computer 2 im Heimat-Netzwerk befindet, wird
die DHCPREQUEST-Nachricht für
die DHCP-Adresse, die zugewiesen wurde, bevor die Stromversorgung abgeschaltet
wurde, oder die DHCPREQUEST-Nachricht für die oben beschriebene angebotene
DHCP- Adresse an
den DHCP-Server gesendet, und die Heimatadressenbeschaffung wird
abgeschlossen, wenn als Antwort die DHCPACK-Nachricht empfangen
wird.
-
Wenn
hingegen entschieden wird, daß sich der
mobile Computer 2 in das andere Teilnetzwerk bewegt hat,
wird die DHCPREQUEST-Nachricht für die
oben beschriebene angebotene DHCP-Adresse an den DHCP-Server gesendet,
und die Zustelladressenbeschaffung wird abgeschlossen, wenn als Antwort
die DHCPACK-Nachricht empfangen wird.
-
Nunmehr
werden der Bewegungsnachweis und die Adressenbeschaffung im Fall
der Anwendung der Mobil-IP-Betriebsart unter Verwendung des Fremdstandort-Agenten
beschrieben.
-
Im
Fall der Anwendung der Mobil-IP-Betriebsart unter Verwendung des
Fremdstandort-Agenten können
der Bewegungsnachweis und die Adressenbeschaffung am Fremdstandort
einfach durch Empfangen der Werbung vom Fremdstandort-Agenten durchgeführt werden
(es kann einen Fall geben, wo der Fremdstandort-Agent der gleiche
Server wie der Heimat-Agent ist).
-
In
diesem Fall, wenn der mobile Computer 2 am Fremdstandort
wieder aktiviert wird, wird der mobile Computer 2 in einen
Zustand des Wartens auf die (des Abhörens nach der) Werbung vom
Fremdstandort-Agenten (oder dem Server, der sowohl als Fremdstandort-Agent
als auch Heimat-Agent fungiert) versetzt. Dann wird, wenn die Werbung
vom Fremdstandort-Agenten empfangen wurde, die Adresse des Fremdstandort-Agenten
oder die darin enthaltene zugewiesene Adresse mit der DHCP-Adresse oder
der Netzwerkadresse des Heimat-Netzwerks, die im eigenen Gerät gespeichert
ist, verglichen und die Bewegung wird ebenso entschieden, wie oben beschrieben
wurde.
-
Wenn
entschieden wird, daß sich
der mobile Computer 2 im Heimatnetzwerk befindet, wird
die DHCPREQUEST-Nachricht für
die DHCP-Adresse, die zugewiesen wurde, bevor die Energie abgeschaltet
wurde, an den DHCP-Server gesendet und die Heimatadressenbeschaffung
wird abgeschlossen, wenn die DHCPACK-Nachricht als Antwort empfangen
wird.
-
Wenn
hingegen entschieden wird, daß sich der
mobile Computer 2 in das andere Teilnetzwerk bewegt hat,
wird die in der oben beschriebenen Werbung vom Fremdstandort-Agenten
enthaltene zugewiesene Adresse als Zustelladresse verwendet.
-
Hier
ist es durch Verwendung eines Funknetzwerks oder dergleichen auch
möglich,
die Bewegung zu ermöglichen,
während
der mobile Computer 2 in einem Betriebszustand belassen
wird. In einem solchen Fall gibt es keine Notwendigkeit, den oben beschriebenen
Initialisierungs-Betriebsablauf durchzuführen, und wenn sich der mobile
Computer 2 von einem Netzwerk in ein anderes Netzwerk bewegt,
ist es möglich,
die Zustelladresse vom Netzwerk am Fremdstandort zu erwerben und
die Mobil-IP-Verarbeitung, die unten beschrieben wird, unter Verwendung
eines Netzwerks, in dem er sich vor der Bewegung befand, oder eines
spezifischen Netzwerks als Heimat-Netzwerk zu beginnen.
-
Wenn
der mobile Computer 2 den Betriebsablauf bis zur Beschaffung
der Zustelladresse im Netzwerk am Fremdstandort wie oben beschrieben vollendet,
wird es möglich,
die Registrierungsverarbeitung für
die Mobil-IP-Kommunikation durchzuführen.
-
Nachfolgend
wird die Verarbeitung für
die Mobil-IP-Verarbeitung beschrieben.
-
Hier
wird eine beispielhafter Betriebsablauf für den mobilen Computer 2 und
den Heimat-Agenten 5 in dem Fall beschrieben, wo der mobile
Computer 2 mit dem Netzwerk am Fremdstandort (das als 1b angenommen
wird) neu verbunden werden soll.
-
Zuerst
wird der Ablauf für
den Fall des normalen Betriebsablaufs beschrieben (der Fall, wo
die durch den mobilen Computer 2 vor der Bewegung erworbene
DHCP-Adresse am Fremdstandort verfügbar wird).
-
Wie
oben beschrieben, sendet der mobile Computer 2 vor der
Bewegung zuerst eine vorgeschriebene Nachricht an den DHCP-Server 7 (siehe 8)
oder an den Heimat-Agenten 5 (siehe 9), so daß die im
eigenen Gerät
gehaltene Adresse A keinem anderen Computer zugewiesen wird.
-
Der
mobile Computer 2, der sich bewegt und neu mit dem Netzwerk 1b verbunden
hat, befindet sich in einem Zustand, wo das Kommunikationsmodul
(das TCP/IP-Modul in 6 und 7) die Adresse
A erworben hat.
-
Wenn
der mobile Computer 2 am Fremdstandort angeschaltet wird,
erwirbt der mobile Computer 2 die Zustelladresse durch
die Prozedur wie oben beschrieben und beginnt die Mobil-IP-Verarbeitung
unter Verwendung der Adresse A als Heimatadresse (in einer Mobil-IP-Verarbeitungseinheit
in 7 und 14).
-
Zuerst
wird die Standortregistrierungsnachricht an den Heimat-Agenten 5 gesendet.
Diese Standortregistrierungsnachricht hat ein beispielhaftes Format
wie in 10 dargestellt, das eine erweiterte
Form eines in 2 dargestellten Nachrichtenformats
ist, wie durch RFC 2002 spezifiziert.
-
Hier
ist ein Q-Bit ein Flag zur Kennzeichnung, ob die erworbene DHCP-Adresse
im Heimat-Netzwerk
zu verwenden ist oder nicht (ob das eigene Gerät die dynamische Adressenzuweisung
im Heimat-Netzwerk
empfangen hat oder nicht), und die DHCP-Heimatadresse gibt diese
erworbene DHCP-Adresse an. In diesem Fall wird das Q-Bit auf "an" gesetzt und die
Adresse A wird zum Beispiel auf die DHCP-Heimatadresse festgelegt.
-
Wenn
das Q-Bit auf "aus" gesetzt ist, daß heißt, wenn
es auf einen Zustand gesetzt ist, der kennzeichnet, daß das eigene
Gerät die
dynamische Adressenzuweisung im Heimat-Netzwerk nicht empfangen
hat, dann wird sowohl im mobilen Computer als auch im Heimat-Agenten
die übliche
Registrierungsverarbeitung für
die Mobil-IP-Kommunikation unter Verwendung der fest zugewiesenen
Heimatadresse durchgeführt.
-
Wenn
das Q-Bit hingegen auf "an" gesetzt ist, daß heißt, wenn
es auf einen Zustand gesetzt ist, der kennzeichnet, daß das eigene
Gerät die
dynamische Adressenzuweisung im Heimat-Netzwerk empfangen hat, dann
führt der
Heimat-Agent 5 die übliche Registrierungsverarbeitung
für die
Mobil-IP-Kommunikation
sowie eine Neuzuweisungsverarbeitung für diese dynamische Adresse
oder eine Verarbeitung, um mit dem Fall fertigzuwerden, wo diese
dynamische Adresse bereits einem anderen Computer zugewiesen wurde
und nicht verfügbar
ist (in der Mobil-IP-Verarbeitungseinheit 100 und der Proxy-DHCP-Verarbeitungseinheit 101 in 5)
durch.
-
Wenn
das Q-Bit auf "an" gesetzt ist, enthält die Anfangs-Standortregistrierungsnachricht
für die Mobil-IP-Registrierung
und/oder die nachfolgende Standortregistrierungsnachricht für die Neuregistrierung
zur Erneuerung der Nutzungsdauer außerdem eine Information, die
kennzeichnet, daß der
Heimat-Agent aufgefordert wird, die Verarbeitung zur Verhinderung
der Zuweisung der dynamischen Adresse, die durch das Mobil-IP zu
verwenden ist, zu einem anderen Computer durchzuführen. Mit
anderen Worten führt
der Heimat-Agent 5, der die Standortregistrierungsnachricht
mit dem Q-Bit "an" empfangen hat, die
Verarbeitung zur kontinuierlichen Reservierung dieser dynamischen
Adresse durch, zumindest solange erkannt werden kann, daß die Mobil-IP-Kommunikation
für diesen
mobilen Computer betrieben wird (in der Mobil-IP-Verarbeitungseinheit 100 und
der Proxy-DHCP-Verarbeitungseinheit 101 in 5).
-
Es
ist auch möglich,
eine solche Anfangs-Standortregistrierungsnachricht mit dem Q-Bit "an" als eine Nachricht
zur Anforderung der Reservierung der DHCP-Adresse zu verwenden,
die durch den mobilen Computer nach der Bewegung zu senden ist,
wie bereits erwähnt
wurde.
-
Nun
fügt der
Heimat-Agent 5, der diese Standortregistrierungsnachricht
empfangen hat, die in der oben beschriebenen DHCP-Heimatadresse beschriebene
DHCP-Adresse in die DHCPREQUEST-Nachricht ein und sendet diese Nachricht
im Auftrag des mobilen Computers 2 an den DHCP-Server 7,
indem er sie über
das Heimat-Netzwerk 1a rundsendet. Hier wird angenommen,
daß die
DHCPACK-Nachricht vom DHCP-Server 7 zurückgesendet wird.
-
Danach
ist es möglich,
das Mobil-IP unter Verwendung der DHCP-Adresse (das heißt, der Adresse
A) als Heimatadresse durchzuführen.
Es wird nämlich
eine vorgeschriebene Authentifizierungsverarbeitung zwischen dem
mobilen Computer 2 und dem Heimat-Agenten 5 durchgeführt, und wenn
die korrekte Registrierung vorgenommen werden kann, wird eine Rückmeldung
zurückgesendet, die
den Registrierungserfolg kennzeichnet, wie in 3 dargestellt.
Danach wird die Übertragung
von Nachrichten, die für
den mobilen Computer 2 bestimmt sind, gemäß dem Ablauf
des Mobil-IP durchgeführt.
Man beachte, daß es
auch möglich
ist, die Authentifizierungsverarbeitung zuerst durchzuführen und
dann die oben beschriebene Verarbeitung bezüglich der DHCP-Adresse durchzuführen, wenn
die Authentifizierung Erfolg hat.
-
Danach
sendet der Heimat-Agent 5, wenn eine DHCPNAK-Nachricht
vom DHCP-Server 7 gesendet wird, wenn die Gültigkeitsdauer
(Überlassungsdauer)
der DHCP-Adresse abläuft,
außerdem die
DHCPREQUEST-Nachricht erneut im Auftrag des mobilen Computers 2,
um die Reservierung der DHCP-Adresse
fortzusetzen.
-
Der
mobile Computer 2 sendet auch wiederholt die Standortregistrierungsnachricht
an den Heimat-Agenten 5 zu
solchen Zeitpunkten, bei denen die Gültigkeitsdauer (Nutzungsdauer)
abläuft,
um somit eine Neuregistrierung vorzunehmen. Der Heimat-Agent 5 setzt
nämlich
die Reservierung der DHCP-Adresse so lange fort, wie vom mobilen
Computer 2 innerhalb der Gültigkeitsdauer (Nutzungsdauer)
eine Nachricht zur Neuregistrierung empfangen wird.
-
Man
beachte, daß man
erwarten kann, daß die
Gültigkeitsdauer
der DHCP-Adresse normalerweise länger
ist als die Gültigkeitsdauer
der Registrierung des mobilen Computers 2, und in einem
solchen Fall kann der Heimat-Agent 5 nach Empfang der Neuregistrierungsnachricht
vom mobilen Computer 2 erneut die DHCPREQUEST-Nachricht
an den DHCP-Server 7 senden.
-
Auch
kann die Übertragung
der DHCPREQUEST-Nachricht an den DHCP-Server 7 abgebrochen
werden, wenn die Registrierungsnachricht mit der Nutzungsdauer gleich
0 vom mobilen Computer 2 empfangen wird oder die Nutzungsdauer
des mobilen Computers 2 abläuft, oder es kann sein, daß die DHCPREQUEST-Nachricht
mit der Überlassungsdauer,
die so festgelegt wurde, daß sie
bis zu einem gewissen Grad länger
als üblich
ist, nur einmal übertragen
wird.
-
Nunmehr
wird das oben genannte Beispiel auf einen Fall angewendet, wo die
dem mobilen Computer im Heimat-Netzwerk zugewiesene dynamische Adresse
in das DHCP-Heimatadreßfeld
der Standortregistrierungsnachricht geschrieben wird, aber es ist
auch möglich,
eine Konfiguration zu anzuwenden, in der eine Information beschrieben
wird, durch die der Heimat-Agent den mobilen Computer identifizieren
kann, wie zum Beispiel eine Mobilcomputer-Kennung, die jedem mobilen
Computer eindeutig zugewiesen ist, statt die dynamische Adresse
explizit zu beschreiben.
-
Im
Fall der Anwendung einer solchen Konfiguration wird angenommen,
daß der
Heimat-Agent 5 eine Verwaltungstabelle führt (102
aus 5), die die Mobilcomputer-Kennung und die DHCP-Adresse enthält, wie
in 11 dargestellt. In 11 kann
die Information außer
der Mobilcomputer-Kennung und der DHCP-Adresse weggelassen werden,
wenn erwünscht,
oder in der Verwaltungstabelle kann auch irgendeine andere Information
registriert werden, wenn erwünscht.
-
In
diesem Fall kann der Heimat-Agent 5, der die Standortregistrierungsnachricht
empfangen hat, unter Verwendung der Mobilcomputer-Kennung, die in
der Standortregistrierungsnachricht als Schlüssel enthalten ist, aus der
Verwaltungstabelle aus 11 die DHCP-Adresse, die in
der Vergangenheit durch den mobilen Computer verwendet wurde, die
Kennung des DHCP-Servers und die Einstellungen für den mobilen Computer 2 einschließlich der Überlassungsdauer
erlangen. Man beachte, daß in
diesem Fall der Heimat-Agent 5 den DHCP-Server feststellen
kann, an den die DHCPREQUEST-Nachricht gemäß der Kennung des DHCP-Servers
in der Verwaltungstabelle aus 11 gesendet
werden soll, so daß der
Austausch der DHCPDISCOVER-Nachricht und der DHCPOFFER-Nachricht
weggelassen werden kann.
-
Man
beachte auch, daß abhängig davon,
ob das DHCP-Heimatadreßfeld
der Standortregistrierungsnachricht die dynamische Adresse oder
die Mobilcomputer-Kennung oder dergleichen beschreibt, die folgenden
Varianten vorstellbar sind:
- (a) Die dynamische
Adresse wird sowohl in der Anfangs-Standortregistrierungsnachricht
als auch in der nachfolgenden Standortregistrierungsnachricht beschrieben.
- (b) Die Mobilcomputer-Kennung oder dergleichen wird sowohl in
der Anfangs-Standortregistrierungsnachricht
als auch in der nachfolgenden Standortregistrierungsnachricht beschrieben.
- (c) Die Mobilcomputer-Kennung oder dergleichen wird in der Anfangs-Standortregistrierungsnachricht
beschrieben, während
die dynamische Adresse in der nachfolgenden Standortregistrierungsnachricht
beschrieben wird.
- (d) Die dynamische Adresse und die Mobilcomputer-Kennung oder
dergleichen werden unterschiedlich verwendet. In diesem Fall kann
die Unterscheidung, ob es sich um die dynamische Adresse oder die
Mobilcomputer-Kennung oder dergleichen handelt, entweder verwirklicht
werden, indem im Voraus entsprechende Wertebereiche bestimmt werden,
die von ihnen einander ausschließend angenommen werden können, oder
indem ein Flag zur Identifizierung dessen, was im DHCP-Heimatadreßfeld der
Standortregistrierungsnachricht als dynamische Adresse oder Mobilcomputer-Kennung
oder dergleichen beschrieben ist, bereitgestellt wird.
-
Auch
sind als Abwandlung der Prozedur zur Reservierung der dynamischen
Adresse, die die Heimatadresse des mobilen Computers zu einem Zeitpunkt
der Mobil-IP-Kommunikation ist, die folgenden Prozeduren möglich, die
sich von der oben beschriebenen unterscheiden.
-
Zum
Beispiel kann der Heimat-Agent 5 veranlaßt werden,
die DHCPREQUEST-Nachricht mit der unendlichen Überlassungsdauer an den DHCP-Server 7 zu
senden, wenn die Anfangs-Registrierungsnachricht
oder die nächste
Registrierungsnachricht für
die Neuregistrierung empfangen wird.
-
Auch
kann der Heimat-Agent 5 zum Beispiel veranlaßt werden,
die DHCPREQUEST-Nachricht mit der unendlichen Überlassungsdauer an den DHCP-Server 7 zu
senden, wenn die Anfangs-Registrierungsnachricht
oder die nächste
Registrierungsnachricht für
die Neuregistrierung empfangen wird, und und dazu, die DHCPREQUEST-Nachricht
mit der Überlassungsdauer,
die auf einen üblichen
Wert oder einen Wert festgelegt ist, der bis zu einem gewissen Ausmaß länger als üblich ist,
an den DHCP-Server 7 zu
senden, wenn die Registrierungsnachricht mit der Nutzungsdauer gleich
0 vom mobilen Computer 2 empfangen wird oder die Nutzungsdauer
des mobilen Computers 2 abläuft.
-
Als
nächstes
wird mit Bezug auf 12 ein beispielhafter Ablauf
in dem Fall beschrieben, wo die Neueinstellung an der neuen Adresse
vorgenommen werden soll (der Fall, wo die vor der Bewegung erworbene
DHCP-Adresse nicht verfügbar
wird).
-
Hier
wird zuerst ein beispielhafter Fall beschrieben, wo der Heimat-Agent
eine Entscheidung trifft, ob die Mobil-IP-Kommunikation betrieben
werden soll oder abgebrochen werden soll, wenn die vor der Bewegung
erworbene DHCP-Adresse nicht verfügbar wird.
-
Als
Erstes sendet der mobile Computer 2, wie oben beschrieben,
vor der Bewegung eine vorgeschriebene Nachricht an den DHCP-Server 7 oder den
Heimat-Agenten 5, so daß die durch das eigene Gerät gehaltene
Adresse A keinem anderen Computer zugewiesen wird.
-
Der
mobile Computer 2, der sich in das Netzwerk am Fremdstandort
bewegt und dort neu verbunden hat, ist in einem Zustand, wo das
Kommunikationsmodul (das TCP/IP-Modul 21 in 7)
die Adresse A erworben hat:
Wenn der mobile Computer 2 am
Fremdstandort angeschaltet wird, erwirbt der mobile Computer 2 die Zustelladresse
und beginnt die Mobil-IP-Verarbeitung unter Verwendung der Adresse
A als Heimatadresse durch die Prozedur wie oben beschrieben.
-
Zuerst
wird ebenso wie im oben beschriebenen beispielhaften Ablauf die
Standortregistrierungsnachricht (mit dem Q-Bit "an")
an den Heimat-Agenten 5 gesendet, die angibt, daß das eigene
Gerät die dynamische
Adressenzuweisung im Heimat-Netzwerk empfangen hat.
-
Wenn
diese Nachricht empfangen wird, fügt der Heimat-Agent 5 der
DHCPREQUEST-Nachricht die DHCP-Adresse hinzu, die entweder im oben
beschrieben DHCP-Heimatadreßfeld
beschrieben ist oder durch Bezug auf die Verwaltungstabelle gemäß der Mobilcomputer-Kennung
oder dergleichen erlangt wird, die im oben beschriebenen DHCP-Heimatadreßfeld beschrieben
sind, und sendet sie im Auftrag des mobilen Computers 2 an
das Heimat-Netzwerk 1a.
-
Hier
wird angenommen, daß als
Antwort auf die DHCPREQUEST-Nachricht, die durch den Heimat-Agenten 5 als
ein Proxy ausgegeben wurde, die DHCPACK-Nachricht zurückgesendet
wird, die kennzeichnet, daß die
Adresse A nicht verfügbar
ist (weil sie während
der Bewegung des mobilen Computers 2 bereits von einem
anderem Computer verwendet wird).
-
In
diesem Fall kann das System (zum Beispiel der mobile Computer und/oder
der Heimat-Agent) entweder wählen:
- (i) die Mobil-IP-Kommunikation abzubrechen
oder
- (ii) eine Neufestlegung einer anderen DHCP-Adresse als Heimatadresse
durchzuführen
und die Mobil-IP-Kommunikation unter Verwendung dieser Adresse neu
zu starten.
-
Welcher
der oben beschriebenen Punkte (i) und (ii) durchzuführen ist,
wenn die dem mobilen Computer im Heimat-Netzwerk vor der Bewegung zugewiesene
dynamische Adresse nicht verfügbar ist,
kann durch den mobilen Computer 2 entschieden oder im Voraus
durch den Benutzer festgelegt werden, und für den Heimat-Agenten 5 kann
eine erwünschte
Steuerung angefordert werden, indem in der Registrierungsnachricht
ein vorgeschriebenes Flag gesetzt wird, um dies anzuordnen. Man
beachte, daß es,
wie weiter unten ausführlich
beschrieben wird, mehrere Varianten in einem Verfahren zur Entscheidung
gibt, welcher der oben beschriebenen Punkte (i) und (ii) durchgeführt werden
soll, wie etwa ein Verfahren, in dem der Heimat-Agent keine Entscheidung
trifft, aber eine andere DHCP-Adresse erwirbt und sie dem mobilen
Computer anbietet und der mobile Computer danach die Entscheidung
trifft, und ein Verfahren, in dem der Heimat-Agent zuerst eine Entscheidung
trifft und eine andere DHCP-Adresse erwirbt und sie dem mobilen
Computer anbietet, wenn nicht wie oben unter (i) beschrieben entschieden
wird, und der mobile Computer danach eine andere Entscheidung trifft.
-
Hier
wird, wenn angenommen wird, daß die Entscheidung
auf Seiten des Heimat-Agenten 5 zu treffen ist (durch die
Entscheidungsverarbeitungseinheit 103 aus 5),
im oben beschriebenen Fall (i) vom Heimat-Agenten 5 eine
Antwortnachricht an den mobilen Computer 2 zurückgesendet,
der ein neu definierter Fehlercode 257 beigefügt ist,
wie in 13A dargestellt, und der Vorgang
wird beendet.
-
Hingegen
führt der
Heimat-Agent 5 im Fall des oben beschriebenen Punktes (ii)
den DHCP-Anforderungsablauf
zur Beschaffung einer neuen Adresse durch, um somit eine neue Adresse
zu erwerben (die als Adresse B angenommen wird). Der DHCP-Anforderungsablauf
wird zum Beispiel durch die in 12 dargestellte
Prozedur durchgeführt,
die die Übertragung
der DHCPDISCOVER-Nachricht, den Empfang der DHCPOFFER-Nachricht,
die Übertragung
der DHCPREQUEST-Nachricht und den Empfang der DHCPACK-Nachricht
umfaßt.
Dann wird eine Antwortnachricht an den mobilen Computer 2 zurückgesendet,
der die neue Adresse (die Adresse B) und ein Fehlercode 258 beigefügt sind,
wie in 13B dargestellt.
-
Der
mobile Computer 2, der diese Antwortnachricht empfangen
hat, initialisiert das Kommunikationsmodul unter Verwendung der
neuen Adresse B neu und beginnt die Mobil-IP-Kommunikation unter Verwendung dieser
Adresse B als Heimatadresse. Danach entspricht der Betriebsablauf
dem oben beschriebenen Fall.
-
Man
beachte, daß es
auch möglich
ist, es dem mobilen Computer 2 zu ermöglichen, daß er den Heimat-Agenten 5 oder
den DHCP-Server 7 des Heimat-Netzwerks 1a dazu
auffordert, daß die überlassene
Adresse A durch den DHCP-Server 7 keinem anderen Computer
zugewiesen wird, auch nicht aus seinem Netzwerk am Fremdstandort.
Zum Beispiel sendet der mobile Computer 2 eine vorgeschriebene Nachricht
vom Fremdstandort an den Heimat-Agenten 5, und als Antwort
sendet der. Heimat-Agent 5 im Auftrag des mobilen Computers 2 die
DHCPREQUEST-Nachricht mit einer darin festgelegten geeigneten Überlassungsdauer
an den DHCP-Server 7.
-
Auf
diese Weise kann der mobile Computer 2 die weitere Bewegung
oder den Abbruch/die Wiederaufnahme der Mobil-IP-Kommunikation unter
Beibehaltung der gleichen Heimatadresse verwirklichen.
-
Nachfolgend
wird die Entscheidung darüber beschrieben,
ob die Mobil-IP-Kommunikation unter Verwendung der DHCP-Adresse
(in diesem Beispiel Adresse B), die vom DHCP-Server 7 des
Heimat-Netzwerks
zugewiesen wurde, betrieben wird oder abgebrochen wird, wenn festgestellt
wird, daß die
durch den mobilen Computer 2 vom DHCP-Server 7 des
Heimat-Netzwerks vor der Bewegung erworbene DHCP-Adresse (in diesem Beispiel Adresse A)
gemäß der Proxy-DHCP-Verarbeitung
durch den Heimat-Agenten 5 in der oben beschriebenen Registrierungsprozedur
für die
Mobil-IP-Kommunikation nicht verfügbar ist. Zuerst wird ein beispielhafter
Fall des Treffens dieser Entscheidung auf Seiten des mobilen Computers 2 beschrieben.
-
14 stellt
eine beispielhafte Konfiguration des mobilen Computers 2 dar,
die eine solche Entscheidungsfunktion hat.
-
Ähnlich wie
oben beschrieben, weist der mobile Computer 2, der sich
nach der Übertragung
einer vorgeschriebenen Nachricht zur Reservierung der DHCP-Adresse
als Heimatadresse bewegt und sich im Netzwerk an einem Fremdstandort
aktiviert hat, die Bewegung zum Beispiel durch Vergleich der Heimatadresse
(112 in 14) mit der Information über die
im Netzwerk am Fremdstandort erlangte Netzwerkadresse nach und erwirbt
die Zustelladresse und beginnt die Mobil-IP-Verarbeitung unter Verwendung
der Adresse A als Heimatadresse.
-
Wenn
der mobile Computer 2 die Standortregistrierungsnachricht
(mit dem Q-Bit "an") an den Heimat-Agenten 5 sendet,
die kennzeichnet, daß das eigene
Gerät die
dynamische Adressenzuweisung im Heimatnetzwerk empfangen hat, sendet
der Heimat-Agent 5, der diese Nachricht empfangen hat,
die DHCPREQUEST-Nachricht mit der beigefügten Adresse A.
-
Wenn
als Antwort auf diese DHCPREQUEST-Nachricht die DHCPACK-Nachricht
zurückgesendet
wird, sendet der Heimat-Agent 5 eine Antwortnachricht für den Registrierungserfolg
zurück, wie
in 3 dargestellt, während der Heimat-Agent 5,
wenn als Antwort die DHCPNAK-Nachricht zurückgesendet wird, den DHCP-Anforderungsablauf
zur Beschaffung der neuen Adresse ausführt, ohne die oben beschriebene
Entscheidung zu treffen, und die neue Adresse (Adresse B) erwirbt.
Dann sendet der Heimat-Agent 5 an den mobilen Computer 2 die
Antwortnachricht zurück,
der die neue Heimatadresse (Adresse B) und der Fehlercode 258 beigefügt sind, wie
in 13B dargestellt.
-
Der
mobile Computer 2, der diese Antwortnachricht empfangen
hat, trifft in einer Heimatadressen-Entscheidungseinheit 121 in
der Mobil-IP-Verarbeitungseinheit 12 eine Entscheidung,
ob die Heimatadreßinformation,
die in der vom Heimat-Agenten 5 empfangen Antwortnachricht
enthalten ist, eine durch das eigene Gerät erwartete Adresse ist oder nicht.
Diese Entscheidung wird in den folgenden zwei Schritten getroffen:
- (I) Es wird überprüft, ob es eine erwartete Adresse (die
gleiche Adresse wie die im TCP/IP-Modul gespeicherte Heimatadresse)
ist oder nicht. Wenn es die erwartete Adresse ist, bedeutet dies,
daß die
Mobil-IP-Registrierung
erfolgreich war.
- (II) Wenn es nicht die erwartete Adresse ist, wird entschieden,
ob dies akzeptabel ist oder nicht (ob es zulässig ist, daß die Heimatadresse
des Mobil-IP geändert
wird oder nicht). Diese Entscheidung wird gemäß einem Befehl vom Benutzer oder
der Anwendung getroffen.
-
Wenn
es als unerwartete Adresse und nicht akzeptabel entschieden wird,
wird entschieden, daß die
Mobil-IP-Kommunikation abzubrechen ist. Wenn es als unerwartete,
aber akzeptable Adresse entschieden wird, wird entschieden, daß die Mobil-IP-Kommunikation
unter Verwendung einer anderen DHCP-Adresse B zu betreiben ist.
-
Nachfolgend
wird eine beispielhafte Prozedur zum Treffen der Entscheidung des
oben beschriebenen Falles (II) ausführlich beschrieben. Die Entscheidung
des oben beschriebenen Falles (II) hängt von einer Form der Anwendung
ab, die im mobilen Computer ausgeführt wird, und von einer Form der
Verwendung des mobilen Computers.
-
Hinsichtlich
des Einflusses aufgrund der Veränderung
der Heimatadresse gibt es die folgenden beiden Fälle:
- (i)
Ein Fall, wo es problematisch ist, wenn die Heimatadresse verändert wird.
- (ii) Ein Fall, wo es keine Probleme gibt, auch wenn die Heimatadresse
verändert
wird.
-
Der
Fall (i) schließt
einen Fall ein, wo der durch einen Computer einer dritten Seite
bereitgestellte Dienst unabhängig
von der Änderung
der Heimatadresse Pakete an eine feststehende Adresse sendet, und
einen Fall, wo der mobile Computer einen Dienst benutzt, der nur
Pakete empfängt,
die von dieser Adresse gesendet wurden. Genauer gesagt entspricht
dies dem Fall eines Chat-Programms, eines auf Knopfdruck funktionierenden
Informationszustelldienstes und einer Zugangsbeschränkung aus Sicherheitsgründen. Auch
sollte die Heimatadresse nicht im Fall der Bewegung während der
Kommunikationsverbindung geändert
werden, weil die Kommunikation unmöglich wird, wenn sich die Heimatadresse ändert. Der
Fall (ii) schließt
einen Fall der Benutzung eines im Heimat-Netzwerk bereitgestellten Dienstes
ein, der nur auf Zugriffe vom Heimat-Netzwerk beschränkt ist.
Genauer gesagt entspricht dies dem Fall eines Dienstes, der im wesentlichen
geheime Information abwickelt.
-
Man
beachte jedoch, daß ein
Chat-Programm und ein auf Knopfdruck funktionierender Informationszustelldienst,
die in den Fall (ii) eingeordnet werden, ebenfalls mit der Änderung
der Heimatadresse fertigwerden können,
und zwar unter der Bedingung, daß zu einem Zeitpunkt der Übertragung von
Paketen vom Computer der dritten Seite, die für den mobilen Computer bestimmt
sind, die Verwendung eines Prinzips zum Ableiten einer Adresse aus einem
Namen des mobilen Computers vorausgesetzt ist (siehe 16).
Dies ist allgemein als ein Verfahren zur Durchführung der Adressenauflösung unter Verwendung
von DNS (Domainnamensserver) bekannt. In dem Fall, wo die Heimatadresse
des mobilen Computers geändert
wird, kann die registrierte Information des mobilen Computers in
einem Verwaltungsserver für
die Name-Adresse-Beziehung zur Verwaltung der Beziehungen zwischen
Namen und Adressen der Computer, die zu einem Heimat-Netzwerk gehören, in
die Adresse B geändert
werden, die nach der Änderung
die Heimatadresse ist. Auf diese Weise kann der Computer, der Pakete
sendet, die für den
mobilen Computer bestimmt sind, Pakete an die Adresse B senden statt
an die Adresse A, die vor der Änderung
verwendet wurde, so daß das
Problem gelöst
werden kann. Man beachte, daß die
Funktionen dieses Namenverwaltungsservers später beschrieben werden.
-
Aus
dem oben genannten wird auch ersichtlich, daß eine Nutzung des mobilen
Computers unter den folgenden Bedingungen nicht mit der Änderung der
Heimatadresse fertigwerden kann:
- (a) Ein Dienst,
der Übertragungen
von einem Computer einer dritten Seite erwartet und empfängt, wird
genutzt (vorausgesetzt, daß der
Computer der dritten Seite nicht die Adressenauflösung basierend
auf Namen durchführt
oder der Verwaltungsserver für
die Name-Adresse-Beziehung, der den mobilen Computer verwaltet,
nicht die Änderung
der Heimatadresse abwickelt).
- (b) Pakete, die durch den mobilen Computer zu senden sind, müssen eine
feststehende Heimatadresse als ihre Quelle haben.
- (c) Der mobile Computer bewegt sich während der Kommunikationsverbindung.
-
Der
mobile Computer 2 verwaltet eine Information bezüglich einer
Eigenschaft einer Nutzung des eigenen Geräts, entscheidet, ob die Eigenschaft der
Nutzung des eigenen Geräts
den oben genannten Bedingungen (a) bis (c) entspricht, indem Bezug auf
diese verwaltete Information genommen wird, wenn die dem mobilen
Computer 2 zugewiesene DHCP-Adresse in eine andere Adresse
als Adresse A geändert
wird, und bestimmt aufgrund des Ergebnisses dieser Entscheidung,
ob die Mobil-IP-Kommunikation betrieben werden soll oder nicht.
-
Nunmehr
trifft der mobile Computer 2, der vom Heimat-Agenten 5 die
Antwortnachricht empfängt,
die die neue Adresse B enthält,
eine Entscheidung, ob er unter Verwendung der neuen Adresse B betriebsfähig ist,
das heißt,
ob die Mobil-IP-Kommunikation durch Initialisierung des Kommunikationsmoduls
unter Verwendung der Adresse B betrieben werden soll oder nicht,
indem die im Voraus getroffenen Einstellungen oder die Information
bezüglich
der Nutzung des eigenen Geräts,
die aus dem zur Zeit aktivierten Dienst erlangt wurde, mit den oben
genannten Bedingungen (a) bis (c) verglichen wird. Der Ablauf in
dem Fall, wo der mobile Computer 2 die Neueinstellung unter
Verwendung der Adresse B macht, ist so wie in 12 dargestellt.
Hingegen sendet der mobile Computer 2 im Fall des Abbruchs der
Mobil-IP-Kommunikation zum Beispiel eine Standortregistrierungsnachricht
mit der Nutzungsdauer gleich 0 an den Heimat-Agenten 5,
wie in 15 dargestellt.
-
Man
beachte, daß die
oben genannte Entscheidung durch den mobilen Computer 2 zu
einem Zeitpunkt des Empfangs der Antwortnachricht vom Heimat-Agenten 5 getroffen
wird, aber es ist auch möglich,
die oben genannte Entscheidung im Voraus im mobilen Computer 2 aufgrund
einer Annahme über
das Auftreten einer Adressenänderung
zu treffen und eine Registrierungsnachricht mit einer Befehlsinformation
zu senden, die das Entscheidungsergebnis angibt, das ihr hinzugefügt wurde,
so daß der
Heimat-Agent 5, der diese Registrierungsnachricht empfangen
hat, die oben genannte Entscheidung gemäß dieser Befehlsinformation
trifft (und nicht die Seite des mobilen Computers diese Entscheidung
trifft).
-
Wenn
zum Beispiel die Standortregistrierungsnachricht (mit dem Q-Bit "an"), die angibt, daß das eigene
Gerät die
dynamische Adressenzuweisung im Heimat-Netzwerk empfangen hat, und
die auch die oben beschriebene Befehlsinformation enthält, vom
mobilen Computer 2 empfangen wird, sendet der Heimat-Agent 5 die
DHCPREQUEST-Nachricht, der die Adresse A hinzugefügt wurde.
-
Wenn
als Antwort auf diese DHCPREQUEST-Nachricht die DHCPACK-Nachricht
zurückgesendet
wird, sendet der Heimat-Agent 5 eine Antwortnachricht für den Registrierungserfolg
zurück, wie
in 3 dargestellt, aber wenn die DHCPNAK-Nachricht
als Antwort zurückgesendet
wird, dann führt
der Heimat-Agent 5, wenn die oben beschriebene Befehlsinformation
angibt, "Mobil-IP- Kommunikation ist
unter Verwendung einer anderen DHCP-Adresse zu betreiben, wenn die
erwartete DHCP-Adresse nicht verfügbar ist", den DHCP-Anforderungsablauf zur Beschaffung
der neuen Adresse aus, um so die neue Adresse (Adresse B) zu erwerben.
Dann wird die Antwortnachricht für
den Registrierungserfolg, wie in 3 dargestellt,
(oder die Antwortnachricht mit der neuen Heimatadresse (Adresse
B) und dem beigefügten
Fehlercode 258, wie in 13B dargestellt)
an den mobilen Computer 2 zurückgesendet. Wenn die Befehlsinformation
angibt, "Mobil-IP-Kommunikation
kann nicht durch eine andere DHCP-Adresse betrieben werden", wird der DHCP-Anforderungsablauf
nicht ausgeführt,
und eine Antwortnachricht für
den Registrierungsmißerfolg
wird zurückgesendet.
-
Oder
es ist auch möglich,
eine Beziehung zwischen einer DHCP-Adresse, von der erwartet wird,
daß sie
als Heimatadresse für
jeden mobilen Computer verfügbar
ist, und einer Eigenschaft der Nutzung dieses mobilen Computers
im Heimat-Agenten 5 zu verwalten, und der Heimat-Agent 5 trifft
die Entscheidung ähnlich
dem oben beschriebenen gemäß dieser
Information (und die Seite des mobilen Computers trifft die Entscheidung
nicht).
-
Zum
Beispiel sendet der Heimat-Agent 5, wenn vom mobilen Computer 2 die
Standortregistrierungsnachricht (mit dem Q-Bit "an")
empfangen wird, die kennzeichnet, daß das eigene Gerät die dynamische
Adressenzuweisung im Heimat-Netzwerk empfangen hat, die DHCPREQUEST-Nachricht mit der beigefügten Adresse
A.
-
Wenn
als Antwort auf diese DHCPREQUEST-Nachricht die DHCPACK-Nachricht
zurückgesendet
wird, sendet der Heimat-Agent 5 eine Antwortnachricht für den Registrierungserfolg
zurück, wie
in 3 dargestellt, aber wenn die DHCPNAK-Nachricht
als Antwort zurückgesendet
wird, führt
der Heimat-Agent 5, wenn gemäß der oben beschriebenen in
bezug auf diesen mobilen Computer 2 gespeicherten Information
entschieden wird, "Mobil-IP-Kommunikation
ist unter Verwendung einer anderen DHCP-Adresse zu betreiben, wenn
die erwartete DHCP-Adresse nicht verfügbar ist", den DHCP-Anforderungsablauf zur Beschaffung der
neuen Adresse aus, um die neue Adresse zu erwerben (Adresse B).
Dann wird die Antwortnachricht für
den Registrierungserfolg, wie in 3 dargestellt,
(oder die Antwortnachricht mit der neuen Heimatadresse (Adresse
B) und dem beigefügten
Fehlercode 258, wie in 13B dargestellt)
an den mobilen Computer 2 zurückgesendet.
-
Alternativ
ist es auch möglich,
diese Entscheidung sowohl im Heimat-Agenten 5 als auch
im mobilen Computer 2 zu treffen, indem eine Konfiguration,
in der der Heimat-Agent 5 die Entscheidung gemäß der oben
beschriebenen in bezug auf den mobilen Computer 2 gespeicherten
Information trifft, mit einer Konfiguration kombiniert wird, in
der der mobile Computer 2 wie oben beschrieben die Entscheidung
bei Empfang der Antwortnachricht trifft.
-
Auch
kann in dem Fall, wo die Entscheidung "ob die Mobil-IP-Kommunikation unter
Verwendung einer anderen DHCP-Adresse betrieben werden kann oder
nicht, wenn die erwartete DHCP-Adresse nicht verfügbar ist" sowohl im Heimat-Agenten 5 als auch
im mobilen Computer 2 getroffen wird, der Heimat-Agent 5 die
Entscheidung gemäß anderen
Kriterien treffen als der mobile Computer 2.
-
Man
beachte, daß in
der oben beschriebenen Entscheidung im Fall der Nutzung eines Dienstes,
der Kommunikation vom Computer der dritten Seite erwartet und empfängt, das
Entscheidungsergebnis unterschiedlich ausfällt, und zwar abhängig davon,
ob zu einem Zeitpunkt der Übertragung
von Paketen vom Computer der dritten Seite, die für den mobilen
Computer bestimmt sind, das Prinzip der Ableitung einer Adresse
aus einem Namen des mobilen Computers unter Nutzung der Funktion
des Namenverwaltungsservers, wie in 16 dargestellt,
verwendet wird oder nicht.
-
Es
ist nämlich
im Fall der Durchführung
der Konvertierung aus dem Namen eines Hostcomputers in eine Adresse
unter Nutzung des Namenverwaltungsservers (DNS 8 in 16)
zu einem Zeitpunkt der Übertragung
von Paketen, die für
den mobilen Computer 2 bestimmt sind, im Netzwerk 1a vom
Partner-Computer 3 (in
dem im Fall der Einrichtung einer Sitzung mit Bezug auf den mobilen
Computer 2 eine Prozedur zur Einrichtung einer Sitzung
nach Konvertierung einer Kennung des mobilen Computer 2 in
die Heimatadresse angewendet wird) möglich, die Mobil-IP-Kommunikation
unter Verwendung einer anderen DHCP-Adresse durch den mobilen Computer 2 im
Netzwerk 1b zu betreiben, auch wenn ein Dienst genutzt
wird, der Übertragungen
vom Computer der dritten Seite erwartet und empfängt.
-
Nunmehr
werden die Funktionen des Namenverwaltungsservers beschrieben. Die
erforderlichen Funktionen dieses Namenverwaltungsservers weisen
eine Funktion zum Zurücksenden
einer Adresse als Antwort auf eine Nachfrage auf, wobei ein Name
als Schlüssel
verwendet wird, eine Funktion zum Zurücksenden eines Namens als Antwort
auf eine Nachfrage, wobei eine Adresse als Schlüssel verwendet wird, und eine
Funktion zur Änderung
von Information über
den Namen und die Adresse. Im Fall der Verwendung von DNS als Verwaltungsserver
für die
Name-Adresse-Beziehung können
diese Funktionen durch Erweiterung einer Funktion zur Änderung der
Namens- und Adreßinformation
als Antwort auf eine Anforderung vom Heimat-Agenten verwirklicht werden.
Wenn der Computer der dritten Seite dafür eingerichtet ist, einen Verzeichnisserver
als Einrichtung zur Auflösung
der Adresse zu verwenden, ist es ebenfalls möglich, den Verwaltungsserver
für die
Name-Adresse-Beziehung zu verwenden.
-
Auch
sendet der Heimat-Agent 5 in dem Fall, wo der Namenverwaltungsserver,
wie oben beschrieben, im Heimat-Netzwerk bereitgestellt werden soll, wenn
die dynamische Adresse, die dem mobilen Computer 2 im Heimat-Netzwerk
zugewiesen ist, sich ändert,
entweder eine Heimatadressen-Anforderungsnachricht,
um dem Namenverwaltungsserver, der eine Beziehung zwischen dem Namen
und der Adresse des mobilen Computers 2 verwaltet (in der Adressenänderungs-Verarbeitungseinheit 104 in 5),
eine Beziehung zwischen dem Namen des mobilen Computers 2 und
der neuen Adresse mitzuteilen, oder veranlaßt einen Adressenverwaltungsserver,
dies zu tun.
-
Eine
Vielzahl von Prinzipien für
den Fall des Betreibens der Mobil-IP-Kommunikation im mobilen Computer,
der arbeitet, indem er die dynamische Adressenzuweisung im Heimat-Netzwerk
empfängt, ist
oben beschrieben.
-
Nun
kann es Fälle
geben, wenn der mobile Computer die Mobil-IP-Kommunikation im Netzwerk am
Fremdstandort betreibt, wo es erwünscht ist, auch die übliche IP-Kommunikation
(wie zum Beispiel jene, die Ressourcen und Dienste im Netzwerk am
Fremdstandort durch direkte Nutzung des Netzwerks am Fremdstandort
nutzen), statt der Mobil-IP-Kommunikation zu verwenden. Nachfolgend wird
der mobile Computer beschrieben, der eine zusätzliche Funktion hat, um einen
solchen Betrieb zu ermöglichen.
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Man
beachte, daß die
Mobil-IP-Funktion nicht absolut erforderlich ist, wenn es nur darum
geht, dem mobilen Computer das Betreiben von Kommunikation vom Netzwerk
des Fremdstandortes aus zu ermöglichen.
Die Fälle,
wo die Mobil-IP-Funktion erforderlich ist, sind folgende:
- (a) Ein Fall, wo sich der mobile Computer während der
Kommunikationsverbindung bewegt.
- (b) Ein Fall, wo der mobile Computer Pakete empfängt, die
an die Heimatadresse gesendet werden.
- (c) Ein Fall, wo der mobile Computer aufgrund der Einschränkung aus
Sicherheitsgründen
oder dergleichen einen Dienst nutzt, auf den nur von der Heimatadresse
aus zugegriffen werden kann.
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Die
Mobil-IP ist in den Fällen
nicht absolut erforderlich, die diese Bedingungen nicht erfüllen.
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Dagegen
ist es nicht angebracht, im Fall der Nutzung eines Dienstes, auf
den nur vom Netzwerk am Fremdstandort zugegriffen werden kann, das
Mobil-IP zu verwenden. Genauer gesagt ist es angebracht, zu entscheiden,
daß die
Mobil-IP-Funktion in den Fällen
wie zum Beispiel den folgenden nicht verwendet werden sollte:
- (a) Ein Fall, wo die Verbindungsfähigkeit
verloren geht, wenn sich der mobile Computer bewegt und die Adresse
sich ändert,
wie im Fall einer verbindungsorientierten Kommunikation wie etwa
der einer Transaktions- oder TCP-Verbindung.
- (b) Ein Fall, wo eine feststehende Adresse als eine Heimatadresse
des mobilen Computers verwendet wird, wie bei einer Chat-Anwendung
oder einer auf Knopfdruck funktionierenden Dienstzustellung.
- (c) Ein Fall der Nutzung eines Dienstes, für den Zugriffe nur auf Zugriffe
von innerhalb des Heimatnetzwerks beschränkt sind.
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Andererseits
sind die Fälle,
wo die Mobil-IP-Funktion nicht erforderlich ist, diejenigen Fälle, wo
die Kommunikation unter Verwendung der Heimatadresse nicht erforderlich
ist, und die Bewegungsregistrierung ist im Fall der freiwilligen
Kommunikation, die nicht die Sicherheit im Fremdstandort betrifft
(wie etwa im Fall des Betrachtens von Seiten des World Wide Web
unter Verwendung eines Browsers), nicht erforderlich. Außerdem kann
es im Fall der Nutzung einer Vorrichtung (zum Beispiel eines Druckers),
die im Netzwerk am Fremdstandort bereitgestellt wird, einen Fall
geben, wo die Betriebsanforderung von der Heimatadresse des mobilen
Computer nicht akzeptiert wird, abhängig von der Einstellung des
Netzwerks am Fremdstandort. In diesem Fall wird, wenn die Netzwerk-Kennung
des Pakets und die Netzwerk-Kennung der dem mobilen Computer zugewiesenen
Zustelladresse identisch sind, die oben genannte Vorrichtung nutzbar,
indem als Quellenadresse von Paketen, die vom mobilen Computer gesendet
werden, die Zustelladresse verwendet wird. Auch werden Pakete, die
für den
mobilen Computer bestimmt sind, direkt an den mobilen Computer gesendet,
so daß der
Kommunikationsverwaltungsaufwand gering sein kann.
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Die
Entscheidung, ob Mobil-IP zu verwenden ist oder nicht, wird getroffen
gemäß:
- (i) einem Typ der zu verwendenden Anwendungssoftware;
und
- (ii) einer Adresse eines Computers, der ein Partner-Computer
der Anwendungssoftware sein soll.
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Für den oben
beschriebenen Punkt (i) wird die Verwendung des Mobil-IP dynamisch
gemäß dem Anwendungstyp
entschieden, und Quellenadressen der Übertragungspakete werden bestimmt. Für den oben
beschriebenen Punkt (ii) wird die Verwendung des Mobil-IP dynamisch
gemäß den Zieladressen
der Pakete entschieden, die durch den mobilen Computer zu senden
sind, und Quellenadressen der Übertragungspakete
werden bestimmt. Die Information über beide oben beschriebene
Punkte (i) und (ii) kann entweder im Voraus festgelegt oder vom Benutzer
spezifiziert werden, wenn sich die Notwendigkeit ergibt.
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17 stellt
eine beispielhafte Konfiguration eines Hauptabschnitts eines solchen
mobilen Computers 2 dar.
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Wenn
der mobile Computer 2 ein (für die Zustelladresse bestimmtes)
Paket vom Heimat-Agenten 5 oder einem Partner-Hostcomputer,
der kein Mobil-IP verwendet, empfängt, wird in einer Mobil-IP-Nutzungsentscheidungseinheit
(für den
Empfang) 16 geprüft,
ob es ein Paket vom Heimat-Agenten 5 ist oder nicht.
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Im
Fall eines durch den Heimat-Agenten 5 gesendeten Pakets
wird die Mobil-IP-Verarbeitung erforderlich, so daß ein für die Heimatadresse
bestimmtes Paket durch eine Mobil-IP-Verarbeitungseinheit 12 entnommen
und an die Anwendung übermittelt
wird. Im Fall eines Pakets, das durch einen anderen Hostcomputer
als den Heimat-Agenten 5 gesendet wurde, ist es ein Paket
von einem Partner-Hostcomputer, mit dem der mobile Computer 2 kommuniziert,
ohne das Mobil-IP zu verwenden, so daß es direkt an die Anwendung übermittelt
wird.
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In
dem Fall, wo der mobile Computer 2 ein Paket unter Verwendung
der Mobil-IP sendet, gibt die Anwendung Daten an eine Mobil-IP-Nutzungsentscheidungseinheit
(für die Übertragung) 15 aus,
und diese Mobil-IP-Nutzungsentscheidungseinheit 15 sendet
es gemäß einem
Befehl vom Benutzer oder der Anwendung als ein Paket mit der Heimatadresse als
Quellenadresse zur Kommunikation unter Verwendung des Mobil-IP oder
als ein Paket mit der Zustelladresse als Quellenadresse zur Kommunikation ohne
Verwendung des Mobil-IP.
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Man
beachte, daß die
Konfiguration zur separaten Verwendung des Mobil-IP und des üblichen IP,
wie oben beschrieben, unabhängig
von den anderen Merkmalen der vorliegenden Erfindung verwirklicht
werden kann und auf einen mobilen Computer angewendet werden kann,
der eine dynamisch zugewiesene Heimatadresse hat, aber keine Funktionen der
vorliegenden Ausführungsform
wie oben beschrieben hat, oder auf einen mobilen Computer, der eine
fest zugewiesene Heimatadresse hat.
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Wie
oben beschrieben ist es beim herkömmlichen Mobil-IP-Prinzip erforderlich,
daß dem
mobilen Hostcomputer die Heimatadresse im Heimat-Netzwerk fest zugewiesen
ist, und in dem Fall, wo der mobile Hostcomputer zum Heimat-Netzwerk
gehört,
das die dynamische IP-Adressenzuweisung gemäß dem DHCP vornimmt, das in
den letzten Jahren sehr schnell beliebt wurde, ist es erforderlich,
eine Prozedur zur Beibehaltung von speziellen IP-Adressen für mobile
Hostcomputers bereitzustellen, und dies ist ein Haupthindernis für die fließende Einführung des Mobil-IP-Prinzips
gewesen.
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In
dieser Beziehung sendet der mobile Computer gemäß dieser Ausführungsform
zu einem Zeitpunkt des Verlassens des Heimat-Netzwerks eine vorgeschriebene
Nachricht an den Adressenverwaltungsserver (DHCP-Server) zur Verwaltung
dynamischer Adressen oder an die Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung
(Heimat-Agent), um die Beibehaltung der bis dahin verwendeten dynamischen
Adresse (DHCP-Adresse) zu fordern, und wenn der mobile Computer
mit dem Netzwerk am Fremdstandort neu verbunden wird, sendet der
mobile Computer eine Registrierungsnachricht für den aktuellen Standort, die
eine Flag-Information zur Kennzeichnung der Verwendung der bis dahin
verwendeten dynamischen Adresse (DHCP-Adresse) und der beibehaltenen
dynamischen Adresse (DHCP-Adresse)
oder eine Information enthält,
aus der die beibehaltene dynamische Adresse erlangt werden kann,
an die Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung (Heimat-Agent), und
die Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung
(Heimat-Agent), die diese Nachricht empfangen hat, sendet danach
im Auftrag des mobilen Computers eine Nachricht (DHCP-Anforderungsnachricht)
zur kontinuierlichen Verwendung dieser dynamischen Adresse (DHCP-Adresse)
an den Adressenverwaltungsserver (DHCP-Server), so daß der mobile
Computer Betriebsabläufe
einfach unter Verwendung des Mobilkommunikationsprotokolls (Mobil-IP)
durchführen kann,
auch in dem Fall, wo das Heimat-Netzwerk zum Beispiel durch das
Protokoll zur dynamischen Adressenzuweisung (DHCP) betrieben wird.
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Die
Registrierungsnachricht für
den aktuellen Standort, die durch den mobilen Computer vom Fremdstandort
aus an die Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung zu senden ist, enthält nämlich gemäß der vorliegenden
Erfindung eine Information, die kennzeichnet, daß die dynamische Adressenzuweisung
im Heimat-Netzwerk empfangen worden ist, und eine Information, die
imstande ist, das eigene Gerät
zu identifizieren (was die zugewiesene dynamische Adresse sein kann),
und die Mobilcomputer-Verwaltungsvorrichtung
führt im
Auftrag des mobilen Computers Vermittlungen mit dem Verwaltungsserver
für dynamische
Adressen durch, so daß der mobile
Computer, der die dynamische Adressenzuweisung im Heimat-Netzwerk
empfangen hat, im Fremdstandort unter Verwendung des Mobilkommunikationsprotokolls
betrieben werden kann.
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Es
ist zu beachten, daß diese
Ausführungsform
für ein
Kommunikationssystem in der Betriebsart mit Zustelladresse am gleichen
Ort beschrieben worden ist, daß die
vorliegende Erfindung aber gleichermaßen auf ein Mobilkommunikationssystem
anwendbar ist, das auch die Existenz des Fremdstandort-Agenten annimmt.
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Die
vorliegende Erfindung ist auch auf den Fall anwendbar, wo das Heimat-Netzwerk
und/oder das Netzwerk am Fremdstandort des mobilen Computers durch
ein beliebiges anderes Adressenzuweisungsprinzip als das DHCP oder
durch eine Vielzahl von Adressenzuweisungsprinzipien, die gemischt verwendet
werden, oder aber durch das DHCP und ein oder eine Vielzahl von
anderen Adressenzuweisungsprinzipien als das DHCP, die gemischt
verwendet werden, betrieben wird.
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Die
vorliegende Erfindung ist auch nicht nur auf das durch RFC 2002
spezifizierte Mobil-IP anwendbar, sondern auch auf jedes andere
der zahlreichen anderen Mobilkommunikationsprotokollen, die zur
Zeit vorgeschlagen werden.
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Es
ist auch zu beachten, daß die
oben beschriebene Ausführungsform
gemäß der vorliegenden
Erfindung ohne weiteres in Formen von Softwareprogrammen zur Verwirklichung
der Betriebsabläufe
des mobilen Computers und des Heimat-Agenten implementiert werden
kann, wie es für
den Computerfachmann offensichtlich ist. Geeignete Softwarecodierung
kann durch erfahrene Programmierer einfach auf der Grundlage der
Lehren der vorliegenden Offenbarung vorbereitet werden, wie es für den Softwarefachmann
offensichtlich ist.
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Insbesondere
können
sowohl der gesamte mobile Computer als auch der gesamte Heimat-Agent,
wie oben beschrieben, ohne weiteres in Form eines Softwarepakets
implementiert werden. Ein solches Softwareprogramm kann in Form
eines Computerprogrammprodukts bereitgestellt werden, das ein Speichermedium
mit gespeichertem Computercode verwendet, der verwendet wird, um
einen Computer dafür
zu programmieren, die offenbarte Funktion und Verarbeitung der vorliegenden
Erfindung durchzuführen.
Das Speichermedium kann jeden Typ von herkömmlichen Disketten, optischen Speicherplatten,
CD-ROMs, magnetooptischen Speicherplatten, ROMs, RAMs, EPROMs, EEPROMs, magnetischen
oder optischen Karten oder jeglichen anderen geeigneten Medien zur
Speicherung elektronischer Anweisungen aufweisen, ist aber nicht darauf
begrenzt.
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Es
ist auch zu beachten, daß viele
Modifikationen und Abwandlungen der oben genannten Ausführungsformen
außer
den bereits erwähnten
vorgenommen werden können,
ohne von den neuartigen und vorteilhaften Merkmalen der vorliegenden
Erfindung abzuweichen. Dementsprechend ist beabsichtigt, daß alle solchen
Modifikationen und Abwandlungen in den Schutzbereich der beigefügten Ansprüche eingeschlossen
sind.