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TECHNISCHES
GEBIET
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Plasmabehandlungsvorrichtung,
die zum Entfernen von fremden Substanzen wie organischen Substanzen
von zu behandelnden Gegenständen,
zum Strippen von Lacken, zum Verbessern der Haftung von organischen
Schichten, zur Veränderung
einer Oberfläche,
zur Ausbildung von Schichten, zum Reduzieren von Metalloxiden und
zum Reinigen von Glassubstraten für Flüssigkristalle verwendet werden
kann, und ein Plasmabehandlungsverfahren, das unter Verwendung dieser
Vorrichtung ausgeführt
wird und das auf saubere Oberflächen
von elektronischen Teilen angewendet werden kann, die eine gute
Verbindung erfordern.
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STAND DER
TECHNIK
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Es
wurden bereits Oberflächenbehandlungen
an Substraten mittels Plasma (einer Glimmentladung) durchgeführt, das
unter atmosphärischem
Druck stabil erzeugt wird. Zum Beispiel beschreiben die japanischen Patent-Offenlegungsschriften
[Kokai] Nr. 2-15171,
Nr. 3-241739 und Nr. 1-306569 eine Plasmabehandlung, bei der in
einem Entladungsraum in einem Reaktionsbehälter ein Paar von Elektroden
angeordnet wird, zwischen den Elektroden ein dielektrisches Material
angeordnet wird, der Entladungsraum für die Plasmaerzeugung mit einem
Gas gefüllt
wird, das hauptsächlich
aus einem Inertgas wie He (Helium) oder Ar (Argon) besteht, zwischen
den Elektroden eine Wechselspannung angelegt wird, um in dem Gas
für die
Plasmaerzeugung ein Plasma zu erzeugen, und der im Reaktionsbehälter befindliche
Gegenstand mit diesem Plasma behandelt wird.
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Es
ist jedoch dabei schwierig, die Plasmabehandlung nur auf einem bestimmten
Bereich des Gegenstandes auszuführen,
und die Behandlungszeit ist sehr lang. Es wurde deshalb vorgeschlagen,
die Plasmabehandlung mittels eines Plasmastrahls (insbesondere mit
Radikalen im Plasma) auszuführen,
der mit einer Glimmentladung unter Atmosphärendruck erzeugt wird. In den
japanischen Patent-Offenlegungsschriften [Kokai] Nr. 4-358076, Nr. 3-219082,
Nr. 4-212253 und Nr. 6-108257 sind verschiedene Methoden dafür beschrieben.
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Bei
den in den japanischen Patent-Offenlegungsschriften [Kokai] Nr.
3-219082, Nr. 4-212253 und Nr. 6-108257 beschriebenen Methoden wird
von einem düsenartigen
Reaktionsrohr ein Plasmastrahl auf den zu behandelnden Gegenstand
gerichtet. Bezüglich
der folgenden Punkte sind diese Verfahren jedoch immer noch verbesserungsfähig:
- (1) Da der Behandlungsbereich klein ist, können keine
großen
Flächen
behandelt werden.
- (2) Beim Einengen des Entladungsraums wird die Wärmeabstrahlung
geringer, und das Innere des Reaktionsrohrs heizt sich auf eine
hohe Temperatur auf, so daß die
zu behandelnden Gegenstände
leicht thermisch geschädigt
werden. Wird der Entladungsraum vergrößert, sinkt die Behandlungswirkung.
- (3) Wenn sich das Innere des Reaktionsrohrs auf eine hohe Temperatur
aufheizt, tritt zwischen den Elektroden oder zwischen dem Reaktionsrohr
und dem Gegenstand leicht ein Überschlag
(eine Lichtbogenentladung) auf. Es kann daher keine gleichmäßige Plasmabehandlung
durchgeführt
werden.
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In
der japanischen Patent-Offenlegungsschrift [Kokai] Nr. 4-358076
ist eine Plasmabehandlungsvorrichtung beschrieben, bei der zwischen
flachen Plattenelektroden dielektrische Platten angeordnet sind.
Diese Vorrichtung hat den Nachteil, daß sie groß ist und die Behandlungsgeschwindigkeit
gering, da es aus den im folgenden genannten Gründen schwierig ist, eine hohe
Plasmadichte zu erhalten. Wegen der großen Fläche der flachen Elektroden
ist die elektrische Leistung pro Volumeneinheit klein. Durch Anlegen
von mehr elektrischer Leistung kann zwar die Plasmadichte erhöht werden,
aber auch die Elektroden heizen sich stärker auf, so daß die zu
behandelnden Gegenstände
einen thermischen Schaden erleiden können oder die Elektroden brechen
oder ein Überschlag
erfolgt. Wenn die dielektrischen Platten auf die flachen Elektroden
aufgelegt werden, kann die Dicke der dielektrischen Platten wegen
struktureller Probleme nur schwer verringert werden. Die strukturellen
Probleme zeigen sich zum Beispiel darin, daß es beim Auflegen einer Glasplatte
als dielektrischer Platte auf die Elektrode wegen der geringen Festigkeit
der Glasplatte schwierig ist, eine Glasplatte, die dünner ist
als 1 mm, großflächig auf
die flache Elektrode aufzulegen. Bei der Verwendung einer keramischen
Platte als dielektrischer Platte kann die keramische Platte zwar
gleichzeitig dünn
und ausreichend fest sein, es ist jedoch schwierig, den flachen
Elektroden entsprechende, großflächige keramische
Platten herzustellen, und auch, eine gute Haftung am Elektrodenmaterial
zu erreichen. Da an der dielektrischen Platte daher ein Spannungsabfall
auftritt, ist es schwierig, die elektrische Leistung pro Volumeneinheit
des Plasmas zu erhöhen.
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Angesichts
dieser Punkte ist es das Anliegen der vorliegenden Erfindung, eine
Plasmabehandlungsvorrichtung zu schaffen, mit der auf einer großen Fläche eines
Gegenstands, der in Strömungsrichtung
nach einem Entladungsraum plaziert ist, wirkungsvoll eine Plasmabehandlung
durchgeführt
werden kann, ohne daß Überschläge auftreten.
Die erfindungsgemäße Plasmabehandlungsvorrichtung
umfaßt
wenigstens ein Elektrodenpaar, eine Gaszuführeinheit zum Zuführen eines
Gases für
die Plasmaerzeugung zu dem Entladungsraum zwischen den Elektroden,
und eine Stromversorgung zum Anlegen einer Wechselspannung an die
Elektroden, um mit dem Gas für
die Plasmaerzeugung im Entladungsraum ein Plasma zu erzeugen. Wenigstens eine
der beiden Elektroden weist an ihrer Außenseite eine dielektrische
Schicht auf. Bei der vorliegenden Erfindung hat mindestens eine
der beiden Elektroden eine gekrümmte
Oberfläche,
die in den Entladungsraum hineinragt.
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Durch
die Verwendung einer Elektrode mit einer gekrümmten, in den Entladungsraum
hineinragenden Oberfläche
erhöht
sich die Plasmadichte bei verringerter elektrischer Leistung, und
das Auftreten von Überschlägen wird
verhindert. Mit einer Elektrode mit einer scharfen Kante, die in
den Entladungsraum ragt, kann die Plasmadichte erhöht wer den.
An solchen Kanten treten jedoch wegen des ungleichmäßigen elektrischen Felds
leicht Überschläge (Lichtbogenentladungen)
auf. Wenn ein Überschlag
erfolgt, kann die Plasmabehandlung nicht fortgesetzt werden, da
das Plasma (die Glimmentladung) instabil wird. Wenn der Überschlag
zwischen der Elektrode und dem Gegenstand erfolgt, erleidet der
Gegenstand einen beträchtlichen
thermischen Schaden. Mit einer Elektrode mit gekrümmter Oberfläche, die
in den Entladungsraum ragt, kann die Plasmadichte erhöht und ein Überschlag
vermieden werden. Vorzugsweise liegt der Krümmungsradius der gekrümmten Oberfläche im Bereich
von 1 bis 25 mm.
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Vorzugsweise
ist angrenzend an wenigstens eine der beiden Elektroden ein Plasmaführungselement angeordnet,
um das Plasma so zu führen,
daß es
sich vom Entladungsraum zum Gegenstand hin ausbreitet. Vorzugsweise
ist das Plasmaführungselement
einstückig
mit der Elektrode ausgebildet. Mit dem Plasmaführungselement wird die Effektivität der Plasmabehandlung
auf einer großen
Oberfläche
des Gegenstands erhöht.
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Vorzugsweise
ist wenigstens eine der beiden Elektroden eine rohrförmige Elektrode,
noch besser eine zylindrische Elektrode. In diesem Fall umfaßt die Plasmabehandlungsvorrichtung
vorzugsweise eine Kühlmittelzuführeinheit
zum Zuführen
eines Kühlmittels
zum Inneren der rohrförmigen
oder zylinderförmigen
Elektrode, um die Elektrodentemperatur während der Plasmabehandlung
herabzusetzen. Durch das Herabsetzen der Elektrodentemperatur können Überschläge wirkungsvoll
verhindert werden, wie später
noch genauer erläutert wird.
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Ein
weiteres Anliegen der vorliegenden Erfindung ist es, ein Plasmabehandlungsverfahren
zu schaffen, das mit der beschriebenen Plasmabehandlungsvorrichtung
ausgeführt
wird. Das Plasmabehandlungsverfahren umfaßt die Schritte des Zuführens des
Gases zur Plasmaerzeugung zum Entladungsraum zwischen den Elektroden,
des Anlegens einer Wechselspannung an die Elektroden, um mit dem
Gas für
die Plasmaerzeugung im Entladungsraum unter Atmosphärendruck
ein Plasma zu erzeugen, und des Behandelns des Gegenstands mit dem
Plasma.
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Diese
und andere Aufgaben und Vorteile gehen aus der folgenden genauen
Beschreibung der Erfindung und den Beispielen der Erfindung hervor.
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KURZE ERLÄUTERUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine schematische Schnittansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Plasmabehandlungsvorrichtung;
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2 eine
schematische Schnittansicht des Plasmagenerators für die Plasmabehandlungsvorrichtung
der 1;
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3 eine
perspektivische Ansicht des Plasmagenerators für die Plasmabehandlungsvorrichtung
der 1;
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4A ist
eine Darstellung der Plasmaerzeugung zwischen zylindrischen Elektroden
und 4B eine Darstellung der Plasmaerzeugung zwischen
flachen Elektroden;
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5 ist
eine schematische Schnittansicht eines anderen Plasmagenerators
für die
erfindungsgemäße Plasmabehandlungsvorrichtung;
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6 eine
schematische Schnittansicht einer Modifikation des Elektrodenpaars
bei der erfindungsgemäßen Plasmabehandlungsvorrichtung;
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7 eine
schematische Schnittansicht einer weiteren Modifikation des Elektrodenpaars
bei der erfindungsgemäßen Plasmabehandlungsvorrichtung;
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8 eine
schematische Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Plasmagenerators;
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9 eine
schematische Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Plasmabehandlungsvorrichtung;
und
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10 eine
schematische Schnittansicht einer Modifikation der Plasmabehandlungsvorrichtung
der 9.
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GENAUE BESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
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Im
folgenden wird eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung erläutert.
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Wie
in der 1 gezeigt, besteht die Plasmabehandlungsvorrichtung
hauptsächlich
aus einem Plasmagenerator 10 zum Erzeugen eines Plasmas 3,
einer Steuerung 7 und einer Beförderungseinrichtung 11 zum Befördern der
zu behandelnden Gegenstände 4.
Der Plasmagenerator 10 besteht aus einem Paar von zylindrischen
(rohrartigen) Elektroden 1, 2, einem Gaszuführbehälter 12,
einer Gaszuführeinheit 5,
einer Wechselstromquelle 13, einer Kühlmittelzuführeinheit 20, einem
Thermometer 24 und einem Halteelement 14.
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Wie
in den 2 und 3 gezeigt, sind die zylindrischen
Elektroden 1 und 2 so angeordnet, daß sich die
Elektrode 1 im wesentlichen parallel zur Elektrode 2 erstreckt
und die Elektroden voneinander einen vorgegebenen Abstand d haben,
um dazwischen einen Entladungsraum 22 zu definieren. Vorzugsweise
liegt der Abstand d zwischen den Elektroden 1 und 2 im
Bereich von 0,1 bis 5 mm. Die Elektrode 1 ist geerdet und die
Elektrode 2 an die Wechselstromquelle 13 angeschlossen.
Bei der vorliegenden Vorrichtung weist jede der Elektroden eine
gekrümmte
Oberfläche
R auf, die in den Entladungsraum 22 hineinragt. Vorzugsweise
liegt der Krümmungsradius
der gekrümmten
Oberfläche
R der jeweiligen Elektrode (1, 2) im Bereich von
1 bis 25 mm. Wenn der Krümmungsradius
kleiner ist als 1 mm, wird der Entladungsraum 22 zu klein,
und das Plasma 3 kann nicht wirkungsvoll erzeugt werden.
Wenn der Krümmungsradius
dagegen größer ist
als 25 mm, wird das Plasma 3 möglicherweise nicht so erzeugt,
daß es
sich vom Entladungsraum 22 zum Gegenstand 4 hin ausbreitet.
Es kann dann schwierig werden, eine große Fläche des Gegenstands 4 mit
dem Plasma 3 zu behandeln. Um die Wärmeabstrahlung der Elektroden
zu verbessern und eine gleichmäßige Glimmentladung
sicherzustellen, bestehen die Elektroden 1, 2 vorzugsweise
aus einem Material mit ausgezeichneter thermischer Leitfähigkeit.
Es ist möglich,
Kupfer, Aluminium, Messing oder einen Edelstahl mit guter Korrosionsfestigkeit zu
verwenden.
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Vorzugsweise
liegt die Oberflächenrauhigkeit
an der Außenseite
der Elektroden im Bereich von 10 bis 1000 μm der arithmetischen Mittelrauhigkeit.
Wenn die Oberflächenrauhigkeit
durch die Gleichung y = f(x) ausgedrückt wird, ist die arithmetische
Mittelrauhigkeit Ra (μm)
gemäß JIS B
0601 definiert durch die folgende Gleichung (1):
wobei "l" die
Länge der
Elektrode ist. Wenn die Oberflächenrauhigkeit
kleiner ist als 10 μm,
kann es schwierig werden, ein Plasma (eine Glimmentladung) zu erzeugen.
Wenn die Oberflächenrauhigkeit
dagegen größer ist als
1000 μm,
wird das Plasma instabil. Der obige Bereich der Oberflächenrauhigkeit
ist geeignet, eine gleichmäßige Glimmentladung
sicherzustellen, da angenommen wird, daß extrem kleine Mikroentladungen
erzeugt werden, so daß das
Auftreten einer Lichtbogenentladung verhindert wird. Um die geforderte
Oberflächenrauhigkeit
der Elektroden
1,
2 zu erhalten, kann zum Beispiel
eine physikalische Behandlung wie Sandstrahlen angewendet werden.
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Jede
der Elektroden 1 und 2 weist als äußere Schicht
eine dielektrische Schicht 6 auf. Die dielektrische Schicht 6 ist
wichtig für
die Herabsetzung der Plasmatemperatur im Entladungsraum 22.
Vorzugsweise besteht die dielektrische Schicht 6 aus einem
isolierenden Material mit einer Dielektrizitätskonstanten von 2000 oder kleiner.
Wenn die Dielektrizitätskonstante
größer ist
als 2000, besteht die Möglichkeit
eines Temperaturanstiegs des Plasmas 3, da die zwischen
den Elektroden 1 und 2 anliegende Spannung groß wird.
Für den
unteren Grenzwert der Dielektrizitätskonstanten gibt es keine
Einschränkungen.
Zum Beispiel kann der untere Grenzwert der Dielektrizitätskonstanten
gleich 2 sein. Wenn die Dielektrizitätskonstante kleiner ist als
2, muß die
zwischen den Elektroden 1 und 2 angelegte Spannung
angehoben werden, um die Entladung aufrechtzuerhalten. In diesem
Fall steigt der Energieverbrauch im Entladungsraum an, und ein Temperaturanstieg
des Plasmas 3 kann die Folge sein. Wenn nur eine der Elektroden 1, 2 die
dielektrische Schicht 6 aufweist, ist die Elektrode mit
der dielektrischen Schicht vorzugsweise die, die mit der Wechselstromversorgung 13 verbunden ist.
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Um
die Stabilität
der Glimmentladung zu verbessern, wird vorzugsweise für die dielektrische
Schicht 6 ein Material mit einem großen Koeffizienten für die Sekundärelektronenemission
oder eine Mischung mit einem solchen Material verwendet. Materialien
mit einem großen
Koeffizienten für
die Sekundärelektronenemission
sind zum Beispiel MgO, MgF2, CaF2 und LiF. Davon wird vorzugsweise MgO (Magnesiumoxid)
verwendet, um die Stabilität
aufrechtzuerhalten. Bei der Verwendung dieser Materialien für die dielektrische
Schicht 6 wird, wenn Ionen aus dem Plasma 3 mit
der Oberfläche
der dielektrischen Schicht 6 kollidieren, von der Oberfläche der
dielektrischen Schicht eine große
Menge von Sekundärelektronen
emittiert. Die emittierten Sekundärelektronen tragen zur Stabilität der Glimmentladung
bei. Als Magnesiumoxid enthaltendes dielektrisches Material kann
zum Beispiel ein Sinterkörper
verwendet werden, der mit einer Mischung aus einem Keramik pulver
wie Aluminiumoxid und einer kleinen Menge (0,01 bis 5 Vol.-%) Magnesiumoxid
und Sintern der Mischung hergestellt wird, oder ein Material, das
durch Flammsprühen
der Mischung auf ein Elektrodenmaterial erzeugt wird. Außerdem kann
das Magnesiumoxid enthaltende dielektrische Material durch Aufbringen
einer MgO-Schicht auf die Oberfläche
eines dielektrischen Substrats wie Aluminiumoxid oder Quarz mittels
Sputtern, Elektronenstrahlabscheiden oder thermisches Sprühen erzeugt
werden.
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Zum
Beispiel können
die Elektroden 1, 2 mit der dielektrischen Schicht 6 mit
einem Verfahren ausgebildet werden, das die Schritte des Herstellens
eines ersten Zylinders aus einem isolierenden Material und eines
zweiten Zylinders aus dem obigen Elektrodenmaterial und das Anbringen
des zweiten Zylinders an der Innenseite des ersten Zylinders umfaßt. Alternativ
ist es möglich,
ein Keramik-Sprühverfahren
anzuwenden, das die Schritte des Verteilens eines Pulvers aus Aluminiumoxid,
Magnesiumoxid, Bariumtitanat, PZT und dergleichen in Plasma und
das Aufsprühen
des Plasmas auf die Außenseite
des zweiten Zylinders umfaßt.
Außerdem
kann ein Verfahren zum Ausbilden einer auf Glas basierenden Schicht
mit einem Sol-Gel-Prozeß angewendet
werden.
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Vorzugsweise
werden die Elektroden 1, 2 mit der dielektrischen
Schicht 6 mit einem Schmelzverbindungsverfahren hergestellt.
Bei diesem Verfahren wird eine Fritte aus einem auf Glas basierenden
Material, die ein anorganisches Material wie Siliziumoxid, Magnesiumoxid,
Zinnoxid, Titanoxid, Zirkoniumoxid oder Aluminiumoxid als Hauptkomponente
enthält,
in einem Lösungsmittel
verteilt. Um eine Schicht aus dem auf Glas basierenden Material
auf einem Elektrodenmaterial zu erhalten, wird dann das Elektrodenmaterial
in das Lösungsmittel
mit der Fritte eingetaucht, oder die Fritte wird mittels einer Sprühpistole
auf das Elektrodenmaterial aufgesprüht. Die Schicht wird für 3 bis
15 Minuten auf eine Temperatur von 480°C bis 1000°C aufgeheizt, so daß die Schicht
aus dem auf Glas basierenden Material mit dem Elektrodenmaterial
schmelzverbunden wird. Um eine dielektrische Schicht 6 mit
einer gewünschten
Dicke auszubilden, kann dieser Vorgang wiederholt werden. Dieses
Schmelzverbindungsverfahren hat den Vorteil, daß leicht eine dünne dielektrische
Schicht ausgebildet werden kann, wobei das Auftreten von feinen
Löchern
vermieden werden kann, die oft in dielektrischen Schichten beobachtet
werden, die mit dem Keramik-Sprühverfahren
erzeugt werden. Eine mit dem Schmelzverbindungsverfahren ausgebildete
dielektrische Schicht 6 ist geeignet, eine gleichmäßige Glimmentladung
sicherzustellen.
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Vorzugsweise
liegt die Dicke der dielektrischen Schicht 6 im Bereich
von 0,1 bis 2 mm. Wenn die Dicke weniger als 0,1 mm beträgt, ist
die Durchbruchspannung der dielektrischen Schicht klein. Außerdem können Risse
und ein Ablösen
auftreten, so daß es
schwierig wird, die Gleichmäßigkeit
der Glimmentladung aufrechtzuerhalten. Wenn die Dicke größer ist
als 2 mm, kann die Durchbruchspannung übermäßig ansteigen, so daß es ebenfalls
schwierig wird, die Gleichmäßigkeit
der Glimmentladung aufrechtzuerhalten.
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Der
Gaszuführbehälter 12 weist
einen Gaseinlaß 16 und
einen Gasauslaß 17 auf.
Die Gaszuführeinheit 5 zum
Zuführen
des Gases für
die Plasmaerzeugung ist mit dem Gaseinlaß 16 über eine
Gaszuführleitung 15 verbunden.
In der 3 ist die Tiefenabmessung "L" des
Gaszuführbehälters 12 im
wesentlichen die gleiche wie die der Elektroden 1, 2.
Vorzugsweise reicht die Höhe "H" des Gaszuführbehälters 12 für einen
stabilen Fluß des
Gases für
die Plasmaerzeugung aus dem Gasauslaß 17 aus. Die Breite "W" des Gaszuführbehälters 12 ist im wesentlichen
gleich dem Abstand von Mitte zu Mitte der Elektroden 1 und 2,
so daß der
Gaszuführbehälter so
angeordnet werden kann, daß er
rittlings über
dem Entladungsraum 22 sitzt. Wie in der 3 gezeigt,
ist der Gaszuführbehälter 12 so
an den Elektroden 1, 2 befestigt, daß das Gas
für die
Plasmaerzeugung aus dem Inneren des Gaszuführbehälters 12 zum Entladungsraum 22 strömen kann.
Der an den Elektroden befestigte Gaszuführbehälter 12 wird von dem
Halteelement 14 gehalten, wie es in der 1 gezeigt
ist.
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Die
Kühlmittelzuführeinheit 20 umfaßt einen
Kühlmittelbehälter und
eine Pumpe zum Umpumpen des Kühlmittels 9 aus
dem Kühlmittelbehälter. Als
Kühlmittel 9 kann
reines Wasser oder Ionenaustauschwasser verwendet werden. Das Kühlmittel 9 ist
vorzugsweise eine Flüssigkeit,
die bei 0°C
nicht gefriert und die elektrisch isoliert. Bezüglich der elektrischen Isolation
weist das Kühlmittel 9 vorzugsweise
eine Durchbruchspannung von wenigstens 10 kV über einen Abstand von 0,1 mm
auf. Ein elektrisch isolierendes Kühlmittel 9 dieser Art
verhindert Leckströme
an der Elektrode, an die eine hohe Spannung angelegt wird. Als Kühlmittel 9 mit solchen
Eigenschaften kann Perfluorkohlenstoff, Fluorwasserstoffether oder
eine Mischlösung
verwendet werden, die durch Hinzufügen von 5 bis 60 Gew.-% von
Ethylenglykol zu reinem Wasser erhalten wird.
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Wie
in der 3 gezeigt, sind die gegenüberliegenden Enden jeder der
Elektroden 1 und 2 geschlossen. Eine Kühlmittelzuführleitung 21 ist
an einem Ende mit der Pumpe verbunden. Das andere Ende der Kühlmittelzuführleitung 21 ist
mit einem Endabschnitt der Elektrode 1 verbunden, um das
Kühlmittel 9 zum
Inneren der Elektrode 1 zu führen. Am gegenüberliegenden
Endabschnitt der Elektrode 1 ist eine Kühlmitteltransferleitung 33 angeschlossen.
Das andere Ende der Kühlmitteltransferleitung 33 ist
mit einem Endabschnitt der Elektrode 2 verbunden, um das
Kühlmittel 9 aus
dem Inneren der Elektrode 1 zum Inneren der Elektrode 2 zu
leiten. Eine Kühlmittel-Abführleitung 23 ist
mit ihrem einen Ende an den gegenüberliegenden Endabschnitt der
Elektrode 2 angeschlossen. Das andere Ende der Kühlmittel-Abführleitung 23 ist
mit dem Kühlmittelbehälter verbunden.
Durch Umpumpen des Kühlmittels 9 können somit
die Elektroden 1 und 2 gekühlt werden. Um die Isolierung
zwischen den Elektroden aufrechtzuerhalten, ist die Kühlmitteltransferleitung 33 vorzugsweise
aus einem isolierenden Material.
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Als
Thermometer 24 zum Messen der Oberflächentemperatur der Elektrode
wird vorzugsweise ein Infrarot-Strahlungsthermometer verwendet.
In den 1 und 2 bezeichnet das Bezugszeichen 40 ein
im Infraroten transparentes Fenster 40, das an der Oberseite
des Gaszuführbehälters 12 ausgebildet
ist. Die gemessene Elektrodentemperatur wird auf einem Display 27 angezeigt
und zu einem Mikrocomputer 30 in der Steuerung 7 geführt, die
später
noch erläutert
wird. Anstelle des Infrarot-Strahlungsthermometers kann auch ein
Temperatursensor wie ein Thermoelement verwendet werden.
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Als
Beförderungseinrichtung 11 kann
zum Beispiel wie in der 1 gezeigt ein Bandförderer verwendet
werden. Mittels des Bandförderers 11 können die
zu behandelnden Gegenstände 4 nacheinander
mit dem Plasma 3 behandelt werden. Die Beförderungseinrichtung 11 kann
von der noch zu erläuternden
Steuerung 7 gesteuert werden. Besonders bei einer Anwendung
der vorliegenden Erfindung im industriellen Maßstab verbessert eine Beförderungseinrichtung
die Effektivität
der Behandlung mit der Plasmabehandlungsvorrichtung.
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Die
Steuerung 7 besteht hauptsächlich aus dem Mikrocomputer
(PC) 30 zum Überwachen
der Oberflächentemperatur
der Elektrode anhand des Ausgangssignals des Thermometers 24 und
zum Steuern der an die Elektrode 2 angelegten Wechselspannung
sowie der Beförderungsgeschwindigkeit
der Gegenstände 4. Auch
die Pumpe zum Umpumpen des Kühlmittels 9 kann
von der Steuerung 7 gesteuert werden. Wenn zum Beispiel
die gemessene Elektrodentemperatur höher ist als eine vorgegebene
Schwellentemperatur, sendet der Mikrocomputer 30 ein Steuersignal
zum Erhöhen
der Durchflußmenge
des Kühlmittels 9 an
die Pumpe. Alternativ kann eine Kühleinrichtung für das Kühlmittel
die Kühlmitteltemperatur
entsprechend dem Ausgangssignal der Steuerung 7 herabsetzen.
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Es
wird nun ein Plasmabehandlungsverfahren erläutert, das mit der beschriebenen
Vorrichtung ausgeführt
wird.
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Zuerst
wird das Gas für
die Plasmaerzeugung von der Gaszuführeinheit 5 dem Gaszuführbehälter 12 zugeführt. Als
Gas für
die Plasmaerzeugung kann bei der vorliegenden Erfindung ein Inertgas
(Edelgas), eine Mischung von Inertgasen oder eine Mischung aus einem
Inertgas und einem reaktiven Gas verwendet werden. Als Inertgas
kann Helium, Argon, Neon oder Xenon verwendet werden. Unter Berücksichtigung
der Entladungsstabilität
und der Kosteneffizienz wird vorzugsweise Helium, Argon oder eine
Mischung aus Helium und Argon verwendet. Das Mischungsverhältnis von
Helium und Argon ist eng mit der Oberflächentemperatur der Elektrode
verbunden. Wenn die Oberflächentemperatur
der Elektrode zum Beispiel 250°C
oder weniger beträgt,
ist vorzugsweise der Anteil des Argons in der Mischung 90 Gew.-%
oder kleiner. Wenn der Argonanteil größer ist als 90 Gew.-%, ist
die Wahrscheinlichkeit für
das Auftreten von Überschlägen erhöht.
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Entsprechend
dem Zweck der Plasmabehandlung kann ein Reaktionsgas zugegeben werden.
Wenn von den Gegenständen 4 organische
Substanzen entfernt werden sollen, Lacke entfernt werden sollen
oder organische Schichten geätzt
werden sollen, wird vorzugsweise ein oxidierendes Gas wie Sauerstoff,
Luft, CO2, Dampf oder N2O
verwendet. Wenn Silizium geätzt
werden soll, wird am besten ein Fluor enthaltendes Gas wie CF4 als Reaktionsgas verwendet. Zum Reduzieren
von Metalloxiden kann ein reduzierendes Gas wie Wasserstoff oder
Ammoniak verwendet werden. Vorzugsweise liegt der hinzugefügte Anteil
an Reaktionsgas im Bereich von 10 Gew.-% oder weniger, besser noch
bei 0,1 bis 5 Gew.-% relativ zur Menge des Inertgases. Wenn eine
Oxidation oder Fluorination der Oberfläche des Gegenstands durch das
Reaktionsgas ein Problem darstellt, wird nur ein Inertgas ohne ein
Reaktionsgas für
die Plasmabehandlung verwendet.
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Das
Gas für
die Plasmaerzeugung wird dem Entladungsraum 22 zwischen
den Elektroden 1 und 2 durch den Gasauslaß 17 zugeführt. Das
Plasma 3 wird durch Anlegen einer Wechselspannung an die
Elektroden erzeugt. Bei der vorliegenden Erfindung liegt die Frequenz
der Wechselstromquelle vorzugsweise im Bereich von 50 Hz bis 200
MHz, insbesondere im Bereich von 1 kHz bis 200 MHz. Wenn die Frequenz
kleiner ist als 50 Hz, läßt sich
die Entladung möglicherweise
im Entladungsraum 22 nicht stabilisieren. Wenn die Frequenz
größer ist
als 200 MHz, ist eine beträchtliche
Temperaturerhöhung
des Plasmas 3 möglich.
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Vorzugsweise
liegt die elektrische Leistung pro Volumeneinheit des Plasmas im
Bereich von 10 bis 10000 W/cm3 und die Durchflußrate des
Plasmas 3 im Bereich von 20 bis 10000 cm/Sekunde. Wenn
diese Bedingungen nicht eingehalten werden, wird entweder die Plasmabehandlung
nicht ausreichend an den Gegenständen 4 ausgeführt, oder
die Gegenstände
erleiden einen thermischen Schaden. Vorzugsweise werden daher die
Größe der Wechselspannung
und die Zuführmenge
und Zuführrate
des Gases für
die Plasmaerzeugung so geregelt, daß sie in den genannten Bereichen
liegen.
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Vorzugsweise
wird die Oberflächentemperatur
der Elektrode bei der Plasmabehandlung auf 250°C oder weniger gehalten, insbesondere
auf 200°C.
Wenn die Elektrodentemperatur über
250°C liegt,
können
im Entladungsraum 22 Überschläge auftreten.
Für den
unteren Grenzwert der Elektrodentemperatur gibt es keine Einschränkungen.
Der untere Grenzwert der Temperatur kann zum Beispiel bei 0°C oder weniger
liegen. Mit anderen Worten ist jede Temperatur möglich, bei der das Kühlmittel
nicht gefriert. Wenn die Elektroden 1 und 2 mittels
Luftkühlung
ausreichend gekühlt
werden können,
braucht kein Kühlmittel 9 verwendet
zu werden.
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Es
wird angenommen, daß einer
der Gründe
für das
Auftreten von Überschlägen (Lichtbogenentladungen)
die Erhöhung
der Oberflächentemperatur
der Elektroden durch das Plasma ist. Bei der vorliegenden Plasmabehandlung
wird das Plasma 3 im wesentlichen bei Atmosphärendruck
des Gases zur Plasmaerzeugung erzeugt. Im Plasma 3 kollidieren
ständig
Gasteilchen. Im Vergleich zu einem Plasma unter verringertem Druck
ist die mittlere freie Weglänge
in einem Plasma unter Atmosphärendruck
kürzer.
Das heißt,
daß die
Kollisionshäufigkeit
der Gasteilchen im Atmosphärendruck-Plasma
höher ist.
Bei höherer
Kollisionshäufigkeit steigt
die Plasmatemperatur an. Die Kollisionshäufigkeit steht auch mit der
Frequenz der Wechselstromversorgung in einer engen Beziehung. Bei
höherer
Frequenz der Wechselstromversorgung steigen die Anteile an Radikalen
und Ionen an, die zur Plasmabehandlung geeignet sind. Mit steigender
Plasmatemperatur steigt auch die Oberflächentemperatur der Elektroden
an. Insbesondere ist der Temperaturanstieg an den gegenüberliegenden
Oberflächen
der Elektroden 1, 2 erheblich, die dem Plasma 3 ausgesetzt
sind. Dieser Temperaturanstieg bewirkt, daß lokal eine große Menge
von Elektronen von der Elektrodenoberfläche emittiert wird. Es wird angenommen,
daß Überschläge von der
Elektronenemission induziert werden. Nachdem ein Überschlag
aufgetreten ist, kann die Plasmabehandlung nicht fortgesetzt werden,
da das Plasma (die Glimmentladung) instabil wird. Wenn der Überschlag
zwischen der Elektrode und dem Gegenstand erfolgt, kann der Gegenstand
erheblichen Schaden erleiden. Außerdem kann durch den Überschlag
Elektrodenmaterial verdampft werden, das sich dann auf dem Gegenstand
niederschlägt.
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Bei
der erfindungsgemäßen Plasmabehandlungsvorrichtung
der 1 werden zum Verhindern des Auftretens von Überschlägen die
zylindrischen Elektroden 1, 2 verwendet, von denen
jeweils die gekrümmte Oberfläche R in
den Entladungsraum 22 ragt, und die Kühlmittelzuführeinheit 20 zum Zuführen des
Kühlmittels 9 zum
Inneren der Elektroden 1 und 2 wird zur Verringerung
der Oberflächentemperatur
der Elektroden verwendet und verhindert eine lokale Elektronenemission
von der Elektrodenoberfläche.
Es ist damit möglich, während der
Plasmabehandlung eine stabile, gleichmäßige Glimmentladung aufrechtzuerhalten.
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Da
bei der Plasmabehandlungsvorrichtung der 1 die zylindrischen
Elektroden 1, 2 verwendet werden, kann die Plasmadichte
pro Volumeneinheit der Glimmentladung durch Verkleinern des Abstands
zwischen den Elektroden erhöht
werden und auch ein Plasmastrahl (Plasmafluß) 3 erzeugt werden,
der sich vom Entladungsraum 22 längs der äußeren Umfangsflächen der
Elektroden nach unten ausbreitet, wie es in der 4A durch
Pfeile angezeigt wird. Durch das Behandeln des Gegenstands 4 mit
dem Plasmastrahl 3 mit erhöhter Plasmadichte kann die
Wirksamkeit der Behandlung erhöht
werden. Wenn wie in der 4B gezeigt dagegen
ein Paar von flachen Plattenelektroden 1S und 2S verwendet
wird, kommt aus dem Entladungsraum 22S zwischen den Elektroden
nur ein Plasmastrahl (Plasmafluß) 3S mit
geringer Breite. Es ist damit schwierig, die elektrische Leistung
pro Volumeneinheit des Plasmas wie oben beschrieben zu erhöhen. Die
durch den Plasmastrahl 3S behandelte Fläche auf dem Gegenstand 3S ist
daher eingeschränkt.
In der 4B bezeichnet das Bezugszeichen 6S eine
dielektrische Platte.
-
In
einer ersten Modifikation der Elektrodenstruktur kann ein Paar von
rohrförmigen
Elektroden 1A, 2A verwendet werden, die jeweils
einen im wesentlichen dreieckigen Querschnitt haben, wie es in der 5 gezeigt
ist. Die Elektroden sind so angeordnet, daß die Unterseite der Elektrode 1A mit
der Unterseite der Elektrode 2A fluchtet und sich die Elektroden
parallel erstrecken. Zwischen den gegenüberliegenden Scheitelabschnitten
der Elektroden liegt der Entladungsraum 22. An jedem der
Scheitelabschnitte der Elektroden 1A und 2A ist
eine gekrümmte
Oberfläche
R ausgebildet, die in den Entladungsraum 22 ragt. Vorzugsweise
liegt der Krümmungsradius
der gekrümmten
Oberfläche
R im Bereich von 1 bis 25 mm. Der Innenraum der beiden Elektroden 1A und 2A wird
dazu verwendet, ein Kühlmittel 9 umzuwälzen. Als
Außenschicht
weist jede der Elektroden eine dielektrische Schicht 6 aus
Aluminiumoxid auf. Außerdem
ist ein Paar von Plasmaführungselementen 50 mit
jeweils dreieckigem Querschnitt angrenzend an die Elektroden 1A und 2A angeordnet,
die eine Plasma-Diffusionszone 35 bilden. Die Plasma-Diffusionszone 35 ermöglicht es
dem Plasma 3, sich zum Gegenstand 4 hin auszubreiten,
der in Strömungsrich tung
unterhalb des Entladungsraums 22 angeordnet ist. Bei der
Plasmabehandlungsvorrichtung der 1 mit den
zylindrischen Elektroden 1, 2 wird das Plasma 3 durch die
Form der zylindrischen Elektroden vom Entladungsraum 22 zum
Gegenstand 4 geführt.
Mit anderen Worten weist jede der zylindrischen Elektroden einen
Plasmaführungsabschnitt
auf, der als Plasmaführungselement
dient. Das im Entladungsraum 22 erzeugte Plasma 3 breitet
sich entlang des Plasmaführungsabschnitts, d.h.
einem Teil der äußeren Umfangsfläche jeder
der zylindrischen Elektroden, aus und erreicht so den Gegenstand 4.
In der 2 bezeichnet d s Bezugszeichen 35 die
Plasma-Diffusionszone unter den Elektroden 1, 2.
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In
einer zweiten Modifikation der Elektrodenstruktur können, wie
in der 6 gezeigt, Elektroden 1B, 2B verwendet
werden, die jeweils einen im wesentlichen dreieckigen Querschnitt
haben. Wenn die Elektroden 1B, 2B so angeordnet
werden, wie es in der 6 gezeigt ist, wird unter den
Elektroden ohne die Verwendung von besonderen Plasmaführungselementen
eine Plasma-Diffusionszone 35 erhalten.
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In
einer dritten Modifikation der Elektrodenstruktur können, wie
in der 7 gezeigt, eine erste Elektrode 1C mit
einem rechteckigen Querschnitt und eine zweite Elektrode 2C mit
einem elliptischen Querschnitt verwendet werden. In diesem Fall
befindet sich der Entladungsraum 22 zwischen der flachen
Oberfläche
der ersten Elektrode 1C und der gekrümmten Oberfläche R der
zweiten Elektrode 2C. Vorzugsweise weist wenigstens eine
Elektrode eines Elektrodenpaars eine im wesentlichen halbkugelförmige Oberfläche auf,
die von einer flachen Oberfläche
vorsteht, und ist so angeordnet, daß die halbkugelförmige Oberfläche in den
Entladungsraum zwischen den Elektroden ragt.
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Vorzugsweise
wird auch ein Plasmagenerator 10 der in der 8 gezeigten
Art verwendet. Der Plasmagenerator 10 umfaßt eine
Anzahl von Elektrodenpaaren 1, 2 mit jeweils zylindrischer
Struktur und einen Gaszuführbehälter 12 mit
einem Gaseinlaß 16.
Die Elektroden 1, 2 sind abwechselnd derart angeordnet,
daß sich
die Elektroden 1 jeweils parallel zu den benachbarten Elektroden 2 erstrecken.
Jede der Elektroden 1 weist zur danebenliegende Elektrode 2 einen
Abstand d auf. Zwischen benachbarten Elektroden 1 und 2 befindet
sich der Entladungsraum 22. Alle Elektroden 2 sind
mit einer Wechselstromquelle verbunden, und alle Elektroden 1 sind
geerdet. Jede der Elektroden 1, 2 weist an ihrer
Außenseite
eine dielektrische Schicht 6 auf. Die äußere gekrümmte Umfangsfläche der
einzelnen Elektroden ragt in den Entladungsraum 22. Das
Gas zur Plasmaerzeugung wird durch den Gaseinlaß 16 in den Gaszuführbehälter 12 eingeführt. Zwischen
den Elektroden 1 und 2 liegt eine Wechselspannung,
die das Plasma 3 erzeugt.
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Die 9 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch eine Plasmabehandlungsvorrichtung,
mit der Gegenstände 4 mit
dem Plasma 3 behandelt werden können. In einer Behandlungskammer 60 mit
Reiheneinführungen 63 an
beiden Seiten sind zylindrische Elektroden 1, 2 wie
bei dem Plasmagenerator der 8 angeordnet.
Anstelle der Reiheneinführungen
können
auch Pendeleinführungen
verwendet werden. Alle Elektroden 2 sind mit einer Wechselstromquelle 13 verbunden,
und alle Elektroden 1 sind geerdet. In der 9 bezeichnet
das Bezugszeichen 61 einen Gaseinlaß zum Zuführen des Gases zur Plas maerzeugung
in die Behandlungskammer 60. Das Bezugszeichen 62 bezeichnet
einen Gasauslaß.
Das Bezugszeichen 11 bezeichnet eine Beförderungseinrichtung
mit Rollen zum Befördern
des zu behandelnden Gegenstandes 4. Dem Inneren der Elektroden 1, 2 wird
ein Kühlmittel 9 zugeführt, um
während
einer Plasmabehandlung die Elektrodentemperatur zu senken. Durch
den Gaseinlaß 61 wird
das Gas für
die Plasmaerzeugung in die Behandlungskammer 60 eingeführt. Das
Bezugszeichen 65 bezeichnet eine Trennwand. Diese Trennwand 65 unterstützt die
selektive Zufuhr des Gases für
die Plasmaerzeugung in die Entladungsräume 22. An die Elektroden 1 und 2 wird
eine Wechselspannung angelegt, um in den Entladungsräumen 22 jeweils
ein Plasma 3 zu erzeugen. Mit dieser Vorrichtung kann gleichzeitig
eine größere Fläche (ein
größerer Bereich)
des Gegenstands behandelt werden, da der Gegenstand mit den Plasmas 3 behandelt
wird. Die anderen Komponenten sind im wesentlichen die gleichen
wie bei der Plasmabehandlungsvorrichtung der 1.
-
Die 10 zeigt
eine Modifikation der Plasmabehandlungsvorrichtung der 9.
Diese Vorrichtung besitzt eine Behandlungskammer 60 mit
Reiheneinführungen 63 an
beiden Seiten. Diese Reiheneinführungen 63 weisen
Schlitze 67 auf, durch die der zu behandelnde Gegenstand 4 in
die Behandlungskammer 60 eintritt bzw. wieder herauskommt.
In der 9 bezeichnet das Bezugszeichen 64 einen
Entspannungsraum, mit dem das Austreten des Gases zur Plasmaerzeugung
aus der Behandlungskammer 60 nach außen verringert werden kann
und das Volumen an Außenluft
verringert wird, das in die Behandlungskammer strömt. Die
anderen Komponenten sind im wesentlichen die gleichen wie bei der
Plasmabehandlungsvorrichtung der 9.
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BEISPIEL 1
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Mit
der Plasmabehandlungsvorrichtung der 1 wurde
eine Plasmabehandlung durchgeführt.
Als Elektroden 1, 2 wurden Rohre aus rostfreiem
Stahl mit jeweils einer Aluminiumoxidschicht mit einer Dicke von 200 μm als dielektrische
Schicht 6 verwendet. Die mittlere Oberflächenrauhigkeit
der Umfangsfläche
der Elektroden betrug 10 μm.
Die dielektrische Schicht 6 wurde durch ein Keramiksprühverfahren
aufgebracht. Der Abstand zwischen den Elektroden 1 und 2 betrug
1 mm. Der Krümmungsradius
der gekrümmten
Oberfläche
R der Elektroden 1, 2 betrug 5 mm. Der zu behandelnde
Gegenstand 4 war ein Siliziumwafer, auf den eine 1 μm dicke Schicht
eines Negativlacks ("OMR-83" der Tokyo Ohka Kogyo.,
Ltd.) aufgebracht worden war. Als Gas für die Plasmaerzeugung wurde
eine Mischung aus Helium, Argon und Sauerstoff verwendet. Die Durchflußmenge des
Heliums betrug 2 Liter/Minute. Die Durchflußmenge des Argons betrug 7
Liter/Minute. Die Durchflußmenge
des Sauerstoffs betrug 50 cc/Minute.
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Die
Elektrode 1 war geerdet und die Elektrode 2 mit
einer Wechselstromquelle 13 mit einer Frequenz von 13,56
MHz verbunden. An die Elektroden wurde eine Wechselspannung (angelegte
elektrische Leistung: 1000 W) angelegt, um unter Atmosphärendruck
ein Plasma 3 zu erzeugen. Mittels des Plasmas 3 wurde
der Gegenstand 4 einer Ätzbehandlung
unterzogen. Während
des Plasmaätzens
wurde die Oberflächentemperatur
der Elek trode mit einem Infrarot-Strahlungsthermometer 24 (hergestellt
von der Chino Corp.) gemessen. Die gemessene Elektrodentemperatur
betrug 250°C.
Die elektrische Leistung pro Volumeneinheit des Plasmas 3 betrug
400 W/cm3. Es wurde die Zeit gemessen, bis
sich der Lack auf dem Gegenstand 4 durch das Plasmaätzen vollständig abgelöst hatte.
Aus den Meßergebnissen
ergab sich eine Lackätzrate
von 1,5 μm/Minute.
Nach der Behandlung konnte auf dem Gegenstand 4 kein thermischer
Schaden und kein durch einen Überschlag
entstandener Schaden festgestellt werden. Die experimentellen Bedingungen
und die Bewertungsergebnisse sind in der Tabelle 1 zusammengefaßt.
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BEISPIEL 2
-
Mit
der Plasmabehandlungsvorrichtung der 1 wurde
eine Plasmabehandlung auf im wesentlichen die gleiche Weise wie
im Beispiel 1 durchgeführt,
mit der Ausnahme, daß die
in der Tabelle 1 gezeigten experimentellen Bedingungen verwendet
wurden. Bei diesem Beispiel wurde während der Plasmabehandlung
als Kühlmittel 9 Ionenaustauschwasser
durch die Elektroden 1, 2 gepumpt. Nach der Plasmabehandlung
konnte auf dem Gegenstand 4 kein thermischer Schaden und
kein durch einen Überschlag
entstandener Schaden festgestellt werden. Die Ergebnisse sind in
der Tabelle 1 gezeigt.
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BEISPIEL 3
-
Mit
der Plasmabehandlungsvorrichtung der 1 wurde
eine Plasmabehandlung auf im wesentlichen die gleiche Weise wie
im Beispiel 1 durchgeführt,
mit der Ausnahme, daß die
in der Tabelle 1 gezeigten experimentellen Bedingungen verwendet
wurden. Bei diesem Beispiel wurde eine Mischung aus Aluminiumoxid und
MgO (MgO-Gehalt gleich 5 Vol.-%) als dielektrische Schicht 6 verwendet.
Die dielektrische Schicht 6 wurde mit einem Keramiksprühverfahren
in einer Dicke von 700 μm
ausgebildet. Außerdem
wurde während
der Plasmabehandlung als Kühlmittel 9 HFE-7100
(hergestellt von Sumitomo 3M Co., Ltd.) durch die Elektroden 1, 2 gepumpt.
Nach der Plasmabehandlung konnte auf dem Gegenstand 4 kein
thermischer Schaden und kein durch einen Überschlag entstandener Schaden
festgestellt werden. Die Ergebnisse sind in der Tabelle 1 gezeigt.
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BEISPIEL 4
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Mit
der Plasmabehandlungsvorrichtung der 1 wurde
eine Plasmabehandlung auf im wesentlichen die gleiche Weise wie
im Beispiel 1 durchgeführt,
mit der Ausnahme, daß die
in der Tabelle 1 gezeigten experimentellen Bedingungen verwendet
wurden. Bei diesem Beispiel wurde eine Glasur aus Siliziumoxid,
Magnesiumoxid, Titanoxid, Zirkonoxid und Aluminiumoxid als dielektrische
Schicht 6 verwendet. Die dielektrische Schicht 6 wurde
mit einem Schmelzverbindungsverfahren in einer Dicke von 1000 μm ausgebildet.
Nach der Plasmabehandlung konnte auf dem Gegenstand 4 kein
thermischer Schaden und kein durch einen Überschlag entstandener Schaden
festgestellt werden. Die Ergebnisse sind in der Tabelle 1 gezeigt.
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BEISPIEL 5
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Mit
der Plasmabehandlungsvorrichtung der 1 wurde
eine Plasmabehandlung durchgeführt.
Als Elektroden 1, 2 wurden Rohre aus rostfreiem
Stahl mit jeweils einer Titanoxidschicht mit einer Dicke von 200 μm als dielektrischer
Schicht 6 verwendet. Die mittlere Oberflächenrauhigkeit
der Umfangsfläche
der Elektroden betrug 20 μm.
Die dielektrische Schicht 6 wurde durch ein Keramiksprühverfahren
ausgebildet. Der Abstand zwischen den Elektroden 1 und 2 betrug
1 mm. Der Krümmungsradius
der gekrümmten
Oberfläche
R der Elektroden 1, 2 betrug 10 mm. Während der
Plasmabehandlung wurde als Kühlmittel 9 FluorinertTM FC-77 (hergestellt von Sumitomo 3M Co.,
Ltd.) durch die Elektroden 1, 2 gepumpt. Als Gas
zur Plasmaerzeugung wurde eine Mischung aus Helium, Argon und Sauerstoff
verwendet. Die Durchflußmenge
des Heliums betrug 3 Liter/Minute. Die Durchflußmenge des Argons betrug 9
Liter/Minute. Die Durchflußmenge
des Sauerstoffs betrug 100 cc/Minute. Bei diesem Beispiel wurden
BGA-(Ball-Grid-Array)-Substrate
(50 × 200
mm) aus Kunststoff als Gegenstände 4 verwendet.
Die Substrate wurden durch Ausbilden einer 40 μm dicken Schicht aus Lackfarbe
("PSR-4000AUS5", hergestellt von
Taiyo Ink MFG. Co., Ltd.) auf einer Kunststoffplatte aus BT (Bismaleimid-Triazin) mit einer
Dicke von 0,5 mm hergestellt. Diese BGA-Substrate wiesen einen mit
Gold beschichteten Abschnitt auf, auf ihnen befand sich ein IC-Chip.
Die Gegenstände 4 wurden
mit einer Beförderungseinrichtung 11 mit
einer Fördergeschwindigkeit
von 2 cm/Sekunde befördert.
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Die
Elektrode 1 war geerdet und die Elektrode 2 mit
einer Wechselstromversorgung 13 mit einer Frequenz von
13,56 MHz verbunden. An die Elektroden wurde eine Wechselspannung
(angelegte elektrische Leistung: 1000 W) angelegt, um unter Atmosphärendruck
ein Plasma 3 zu erzeugen. Während der Plasmabehandlung
wurde die Oberflächentemperatur
der Elektroden mit einem Infrarot-Strahlungsthermometer 24 gemessen.
Die gemessene Elektrodentemperatur betrug 200°C. Die elektrische Leistung
pro Volumeneinheit des Plasmas 3 betrug 200 W/cm3.
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Bei
diesem Beispiel wurden folgende Bewertungen vorgenommen. Vor der
Plasmabehandlung wurde der Kontaktwinkel von Wasser auf dem Lack
gemessen. Der Kontaktwinkel betrug 80 Grad. Nach der Plasmabehandlung
wurde der Kontaktwinkel erneut gemessen. Der Kontaktwinkel betrug
nun 8 Grad. Zwischen dem mit Gold beschichteten Abschnitt und dem
IC-Chip auf einem nicht behandelten BGA-Substrat mit dem Kontaktwinkel
von 80 Grad erfolgte ein Drahtbonden, wobei die Bondfestigkeit gemessen
wurde. Die Bondfestigkeit betrug 5 g. Gleichermaßen erfolgte zwischen dem mit
Gold beschichteten Abschnitt und dem IC-Chip auf dem behandelten
BGA-Substrat mit dem Kontaktwinkel von 8 Grad ein Drahtbonden, und
die Bondfestigkeit wurde gemessen. Die Bondfestigkeit betrug 8 g.
Durch die Plasmabehandlung wurde somit die Bondfestigkeit erhöht.
-
Darüberhinaus
wurde auf die nichtbehandelten und die plasmabehandelten BGA-Substrate ein Dichtharz
("Panasealer CV8100Z),
hergestellt von Matshushita Electric Works, Ltd.) bei 175°C domförmig (der Durchmesser
an der Unterseite betrug 11,3 mm) aufgeschmolzen und dann die Abziehfestigkeit
unter einer Scherspannung gemessen. Die Abziehfestigkeit des Dichtharzes
auf dem nicht behandelten BGA-Substrat betrug 11 MPa. Die Abziehfestigkeit
des Dichtharzes auf dem plasmabehandelten BGA-Substrat betrug dagegen 20
MPa. Die Abziehfestigkeit wurde somit durch die Plasmabehandlung
verbessert. Die Ergebnisse sind in der Tabelle 2 gezeigt.
-
BEISPIEL 6
-
Mit
der Plasmabehandlungsvorrichtung der 1 wurde
eine Plasmabehandlung auf im wesentlichen die gleiche Weise wie
im Beispiel 6 durchgeführt,
mit der Ausnahme, daß die
in der Tabelle 2 gezeigten experimentellen Bedingungen verwendet
wurden. Bei diesem Beispiel wurden als Gegenstände 4 IC-Trägersubstrate
auf Kupferbasis (50 × 200
mm) mit jeweils einem mit Gold beschichteten Abschnitt verwendet,
auf denen sich ein IC-Chip befand. Die Ergebnisse sind in der Tabelle
2 gezeigt. Die Ergebnisse der Bewertungstests zeigen, daß durch
die Plasmabehandlung die Bondfestigkeit und die Abziehfestigkeit
verbessert wurden.
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BEISPIEL 7
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Mit
der Plasmabehandlungsvorrichtung der 1 wurde
eine Plasmabehandlung durchgeführt.
Als Elektroden 1, 2 wurden Rohre aus rostfreiem
Stahl mit jeweils einer Titanoxidschicht mit einer Dicke von 500 μm als dielektrischer
Schicht 6 verwendet. Die mittlere Oberflächenrauhigkeit
der Umfangsfläche
der Elektroden betrug 50 μm.
Die dielektrische Schicht 6 wurde durch ein Keramiksprühverfahren
ausgebildet. Der Abstand zwischen den Elektroden 1 und 2 betrug
0,5 mm. Der Krümmungsradius
der gekrümmten
Oberfläche
R der Elektroden 1, 2 betrug 10 mm. Während der
Plasmabehandlung wurde als Kühlmittel 9 FluorinertTM FC-77 (hergestellt von Sumitomo 3M Co.,
Ltd.) durch die Elektroden 1, 2 gepumpt. Als Gas
zur Plasmaerzeugung wurde eine Mischung aus Helium, Argon, Sauerstoff
und CF4 verwendet. Die Durchflußmenge des
Heliums betrug 1 Liter/Minute. Die Durchflußmenge des Argons betrug 3
Liter/Minute. Die Durchflußmenge
des Sauerstoffs betrug 100 cc/Minute. Die Durchflußmenge des
CF4 betrug 50 cc/Minute.
-
Die
Elektrode 1 war geerdet und die Elektrode 2 mit
einer Wechselstromversorgung 13 mit einer Frequenz von
13,56 MHz verbunden. An die Elektroden wurde eine Wechselspannung
(angelegte elektrische Leistung: 1000 W) angelegt, um unter Atmosphärendruck
ein Plasma 3 zu erzeugen. Während der Plasmabehandlung
wurde die Oberflächentemperatur
der Elektroden mit einem Infrarot-Strahlungsthermometer 24 gemessen.
Die gemessene Elektrodentemperatur betrug 200°C. Die elektrische Leistung
pro Volumeneinheit des Plasmas 3 betrug 100 W/cm3.
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Bei
diesem Beispiel wurde die Oberfläche
eines auf einem Halbleiterchip ausgebildeten Sn-Ag-Lötkontakthügels und
ein metallisierter Abschnitt eines mit Ni/Au metallisierten Substrats
als zu behandelnde Gegenstände 4 verwendet.
Nach dem Ausrichten des Halbleiterchips und des mit Ni/Au metallisierten
Substrats in Luft erfolgte ein Reflowprozeß bei 230°C in einem Bandofen in einer
Stickstoffatmosphäre
(Sauerstoffkonzentration: 80 ppm). Wenn der Halbleiterchip und das
mit Ni/Au metallisierte Substrat keiner Plasmabehandlung unterworfen
wurde, ließ sich
im Reflowschritt der Halbleiterchip nicht mit dem Ni/Au metallisierten
Substrat verbinden. Wenn jedoch der Halbleiterchip und das mit Ni/Au
metallisierte Substrat einer Plasmabehandlung unterzogen wurden,
wurde im Reflowschritt eine gute Verbindung zwischen dem Halbleiterchip
und dem mit dem Ni/Au metallisierten Substrat erhalten. Die experimentellen
Bedingungen und die Bewertungsergebnisse sind in der Tabelle 3 angegeben.
-
BEISPIEL 8
-
Es
wurde eine Plasmabehandlung mit einer Plasmabehandlungsvorrichtung
durchgeführt,
die im wesentlichen derjenigen der 1 entsprach,
mit der Ausnahme, daß ein
Plasmagenerator wie in der 5 gezeigt
verwendet wurde. Die Elektroden 1A, 2A wurden
jeweils dadurch erhalten, daß auf
einem Rohr aus rostfreiem Stahl mit im wesentlichen dreieckigem
Querschnitt eine Aluminiumoxidschicht als dielektrische Schicht 6 ausgebildet
wurde. Die Wanddicke des Rohrs aus rostfreiem Stahl betrug 1 mm.
Die Seitenlänge
betrug bei dem dreieckigen Querschnitt jeweils 10 mm. Jede der Elektroden 1A, 2A wies
am Scheitelabschnitt eine gekrümmte
Oberfläche
R auf. Der Krümmungsradius
der gekrümmten
Oberfläche
R betrug 3 mm. Zwischen den gekrümmten
Oberflächen
R der Elektroden 1A, 2A befand sich der Entladungsraum 22.
Der Abstand zwischen den Elektroden betrug 1 mm. Die dielektrische
Schicht 6 wurde durch ein Keramiksprühverfahren in einer Dicke von
etwa 500 μm
ausgebildet. Die mittlere Oberflächenrauhigkeit
der Umfangsfläche
der Elektroden betrug 50 μm.
Angrenzend an die Elektroden war ein Paar von Plasmaführungselementen 50 aus
Teflon® angeordnet. Die
Länge der
Hypotenuse des Plasmaführungselements 50 betrug
15 mm. Während
der Plasmabehandlung wurde als Kühlmittel 9 Ionenaustauschwasser
durch die Elektroden 1A, 2A gepumpt. Der zu behandelnde
Gegenstand 4 war ein Siliziumwafer mit einer 1 μm dicken
Schicht eines Negativlacks ("OMR-83", hergestellt von Tokyo
Ohka Kogyo Co., Ltd.). Als Gas zur Plasmaerzeugung wurde eine Mischung
aus Helium und Sauerstoff verwendet. Die Durchflußmenge des
Heliums betrug 10 Liter/Minute. Die Durchflußmenge des Sauerstoffs betrug
100 cc/Minute.
-
Die
Elektrode 1 war geerdet und die Elektrode 2 mit
einer Wechselstromversorgung 13 mit einer Frequenz von
100 kHz verbunden. An die Elektroden wurde eine Wechselspannung
(angelegte elektrische Leistung: 1500 W) angelegt, um unter Atmosphärendruck
ein Plasma 3 zu erzeugen. Mit diesem Plasma 3 wurde am
Gegenstand 4 eine Ätzbehandlung
durchgeführt.
Nach der Ätzbehandlung
konnten am Gegenstand 4 keine thermischen Schäden und
keine durch einen Überschlag
verursachte Schäden
festgestellt werden. Die experimentellen Bedingungen und die Bewertungsergebnisse
sind in der Tabelle 3 angegeben.
-
BEISPIEL 9
-
Mit
der Plasmabehandlungsvorrichtung der 9 wurde
eine Plasmabehandlung durchgeführt.
Die Elektroden 1, 2 bestanden jeweils aus einem
zylindrischen Rohr aus rostfreiem Stahl (JIS: SUS316) mit einem Außendurchmesser
von 6,35 mm und mit einer dielektrischen Schicht 6 an der
Außenseite.
Die dielektrische Schicht 6 wurde durch ein Schmelzverbindungsverfahren
ausgebildet. Dazu wurde eine Fritte aus Siliziumoxid, Magnesiumoxid
und Aluminiumoxid in ein Lösungsmittel
gegeben und 150 g der sich ergebenden Mischung mit einer Sprühpistole
auf das Rohr aus rostfreiem Stahl gesprüht, um eine Schicht zu erhalten.
Die Schicht wurde für
10 Minuten auf 850°C
aufgeheizt, um eine Schmelzverbindung mit dem Rohr aus rostfreiem
Stahl zu erhalten. Die Dicke der erhaltenen dielektrischen Dicht 6 betrug
500 μm.
Der Abstand zwischen benachbarten Elektroden 1, 2 betrug
1 mm. Die Behandlungskammer 60 (520 mm (L) × 352 mm
(W) × 200
mm (H)) bestand aus Acrylharz. Jede der Elektroden 1 und 2 wurde
durch einen an der Seitenwand der Behandlungskammer ausgebildeten
Halter (nicht gezeigt) gehalten. Unter den Elektroden befand sich
in der Behandlungskammer 60 eine Beförderungseinrichtung 11.
Die Beförderungseinrichtung 11 umfaßte eine
Anzahl von Rundstäben
aus Teflon®,
einem außen
an der Behandlungskammer angebrachten Motor, Riemenscheiben und
ein Gummiband. Als Türstruktur
für die
Behandlungskammer 60 wurde eine Reiheneinführung 63 mit
einem Luftdruck-Öffnungs/Schließmechanismus
verwendet. Das Innere der Behandlungskammer ist mittels Dichtelementen
wie O-Ringen luftdicht von der Außenseite abgeschlossen.
-
Als
zu behandelnde Gegenstände 4 wurden
Glasplatten (0,7 mm × 200
mm × 300
mm) für
Flüssigkristalle
verwendet. Alle Elektroden 1 waren geerdet und alle Elektroden 2 mit
einer Wechselstromversorgung 13 mit einer Frequenz von
100 kHz verbunden. An die Elektroden 1 und 2 wurde
eine Wechselspannung (angelegte elektrische Leistung: 1000 W) angelegt,
um unter Atmosphärendruck
ein Plasma 3 zu erzeugen. Während der Plasmabehandlung
wurde als Kühlmittel 9 reines
Wasser durch die Elektroden 1, 2 gepumpt. Als
Gas zur Plasmaerzeugung wurde eine Mischung aus Helium und Sauerstoff
verwendet. Die Durchflußmenge
des Heliums betrug 10 Liter/Minute. Die Durchflußmenge des Sauerstoffs betrug
100 cc/Minute. Der vertikale Abstand zwischen dem Gegenstand 4 und
den Elektroden 1, 2 betrug jeweils 5 mm. Die Gegenstände wurden mittels
der Beförderungseinrichtung 11 mit
einer Fördergeschwindigkeit
von 15 mm/Sekunde bewegt. Mittels des Plasmas 3 erfolgte
die Plasmabehandlung (Oberflächenmodifikation
und Reinigung) an den Gegenständen 4.
-
Bei
diesem Beispiel wurde folgende Bewertung vorgenommen. Vor der Plasmabehandlung
wurde der Kontaktwinkel von Wasser auf den Glasplatten gemessen.
Der Kontaktwinkel betrug 45 Grad. Nach der Plasmabehandlung wurde
der Kontaktwinkel erneut gemessen. Der Kontaktwinkel betrug nun
6 Grad. Der Kontaktwinkel von Wasser wurde mit der erfindungsgemäßen Plasmabehandlung
somit verringert. Die Abnahme des Kontaktwinkels von Wasser ergibt
eine verbesserte Festigkeit beim Drahtbonden. Die experimentellen
Bedingungen und die Bewertungsergebnisse sind in der Tabelle 3 gezeigt.
-
- 1
- zylindrische
Elektrode
- 2
- zylindrische
Elektrode
- 3
- Plasma
- 4
- Gegenstand
- 5
- Gaszuführeinheit
- 6
- dielektrische
Schicht
- 7
- Steuerung
- 9
- Kühlmittel
- 10
- Plasmagenerator
- 11
- Beförderungseinrichtung
- 12
- Gaszuführbehälter
- 13
- Wechselstromquelle
- 14
- Halteelement
- 15
- Gaszuführleitung
- 16
- Gaseinlaß
- 17
- Gasauslaß
- 20
- Kühlmittelzuführeinheit
- 21
- Kühlmittelzuführleitung
- 22
- Entladungsraum
- 23
- Kühlmittel-Abführleitung
- 24
- Thermometer
- 27
- Display
- 30
- Mikrocomputer
- 33
- Kühlmitteltransferleitung
- 35
- Plasma-Diffusionszone
- 40
- im
Infraroten transparentes Fenster
- 50
- Plasmaführungselement
- 60
- Behandlungskammer
- 61
- Gaseinlaß
- 62
- Gasauslaß
- 63
- Reiheneinführung
- 64
- Entspannungsraum
- 65
- Trennwand
- 67
- Schlitz
- 1A
- rohrförmige Elektrode
- 2A
- rohrförmige Elektrode
- 1B
- Elektrode
- 2B
- Elektrode
- 1C
- erste
Elektrode
- 2C
- zweite
Elektrode
- 1S
- flache
Plattenelektrode
- 2S
- flache
Plattenelektrode
- 3S
- Plasma
- 4S
- Gegenstand
- 6S
- dielektrische
Schicht
- 22S
- Entladungsraum