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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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1. Gebiet der
Erfindung
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Die
Erfindung betrifft ein Bilderzeugungsgerät zum Abbilden eines Bildes
aus Bilddaten, die von einem Bildausgabegerät bereitgestellt werden, und diese
betrifft insbesondere ein Bilderzeugungsgerät zum Abbilden eines Bildes
mit überlagertem
Identifikationsmuster, wobei das Identifikationsmuster der Identifikation
des Bildausgabegeräts,
das die Bilddaten bereitgestellt hat, dient.
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2. Beschreibung des Standes
der Technik
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In
den vergangenen Jahren wurden digitale Farbbilderzeugungsgeräte (Kopiergeräte, Drucker usw.),
die Farbbilder getreu abbilden, kommerziell erhältlich und Aufzeichnungsmedien
(Aufzeichnungspapier, usw.) mit darauf abgebildeten Farbbildern können hiermit
auf einfache Weise erzielt werden. Einige Bilderzeugungsgeräte sind
nicht nur als digitale Farbkopiergeräte zum Anfertigen von Kopien
von Bilddokumenten ausgelegt, sondern ebenso als Drucker zum Erstellen
von Bildern basierend auf Bilddaten, die von externen Geräten zugeführt werden.
Bei Einsatz eines solchen digitalen Farbkopiergerätes mit
einer sogenannten Netzwerkdruckerfunktion kann ein Aufzeichnungsmedium
mit einem darauf abgebildeten Farbbild auf einfache Weise aus Bilddaten erstellt
werden, die von einem der Vielzahl von im Netzwerk angeschlossenen
Bildausgabegeräten
bereitgestellt werden.
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Da
bei Einsatz solcher Bilderzeugungsgeräte auf einfache Weise getreu
abgebildete Farbbilder erstellt werden können, führt dies zu Bedenken, dass Bilderzeugungsgeräte für falsche
Zwecke verwendet werden könnten,
z.B. zum illegalen Vervielfältigen von
Bildern wie Banknoten und Wertpapieren, deren Vervielfältigung
verboten ist.
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In
diesem Zusammenhang offenbart die Europäische Patentanmeldung EP-A-O
733 958 eine Anordnung, bei der beim Aufzeichnen eines eingespeisten
Farbbildes auf ein Aufzeichnungsmedium zur Abbildung ein für das Bilderzeugungsgerät eindeutiges
Musterbild als Identifikationsinformation hinzugefügt wird,
wobei ein Farbmaterial verwendet wird, das für das menschliche Auge schwer
zu erkennen ist. Andererseits offenbart JP-A 61-285578 (1986) ein elektronisches Dateisystem,
in welchem beim Betrachten von in einem elektronischen Dateigerät gespeicherter
Bildinformation eine den Nutzer identifizierende Codeinformation
eingegeben wird und beim Ausgeben der wiedergewonnenen Bildinformation
dem auszugebenden wiedergewonnenen Bild ein den Nutzer identifizierendes
Bildmuster überlagert
wird. Zudem offenbart JP-A 6-326854 (1994) eine Anordnung, bei der
ein Bild mit angehängter Bildinformation
ausgegeben wird, wobei die Bildinformation der Kennzeichnung dient,
welche Bildausgabequelle unter einer Mehrzahl von Bildausgabequellen,
d.h. an das Bilderzeugungsgerät
angeschlossene externe Geräte,
das Bild ausgegeben hat.
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Jedoch
kann jede der obigen bekannten Anordnungen lediglich in einer Umgebung
eingesetzt werden, bei der Nutzer oder Geräte, denen die Nutzung des Bilderzeugungsgerätes ermöglicht ist,
vorbestimmt sind und diese lassen sich nicht in einer Umgebung einsetzen,
in der angenommen werden muss, dass unbekannte Einzelpersonen oder
Geräte das
Bilderzeugungsgerät
nutzen; somit trat beim Stand der Technik das Problem auf, dass
illegales Verhalten wie das Fälschen
von Banknoten, Wertpapieren, usw. sich nicht sicher verhindern lässt.
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In
den vergangenen Jahren wurde eine Vielzahl von tragbaren externen
Geräten
wie Digitalkameras und tragbare Terminals, die Bilder verarbeiten, kommerzialisiert
und als Datenkommunikationsverfahren wurden verschiedene Verfahren
standardisiert, um derartige externe Geräte mit Bilderzeugungsgeräten zu koppeln.
Es wurde ebenso vorgeschlagen, den Farbbilddaten, die von tragbaren
Bildausgabegeräten
wie Digitalkameras und tragbaren Terminals erzeugt wurden, in Bilderzeugungsgeräte über Schnittstellen
wie IrDA ohne Verwendung jeglicher Kabel eingespeist werden. Falls
Bilderzeugungsgeräte
mit derartigen Schnittstellen in Geschäften wie Verbrauchergeschäften aufgestellt
sind, ist mit Situationen zu rechnen, in denen es für unbekannte
Einzelpersonen auf einfache Weise möglich ist, unter Verwendung
derartiger Bilderzeugungsgeräte
getreu abgebildete Farbbilder zu erhalten. Jedes der obigen bekannten
Geräte
kann derart illegales Verhalten jedoch nicht mit Sicherheit verhindern,
da die Einzelperson, die für
das illegale Verhalten verantwortlich ist oder das Bildausgabegerät, welches das
dem illegalen Verhalten zugrundeliegende Bild ausgegeben hat, sich
unter den unbekannten Einzelpersonen oder Geräten nicht identifizieren lässt.
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Dieses
Problem betrifft nicht nur Fälle,
in denen Bilddaten von tragbaren Bildausgabegeräten ohne Verwendung von Kabeln
eingespeist werden, sondern dieses kann ebenso bei Bilderzeugungssystemen
auftreten, in denen Bilddaten von einem beliebigen Bildausgabegerät, sei es
ein tragbares Gerät oder
ein fest installiertes Gerät,
an ein Bilderzeugungsgerät über ein
Allzweckkabel oder über
ein nach außen
geöffnetes
Netzwerk eingespeist werden.
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ÜBERSICHT ÜBER DIE
ERFINDUNG
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung ein Bilderzeugungsgerät anzugeben,
das beim Erzeugen eines Bildes basierend auf Bilddaten, die von
einem externen Bildausgabegerät
eingespeist werden, nicht nur die Bilddaten entgegennimmt, sondern
ebenso Identifikationsinformation, die das Bildausgabegerät kennzeichnet,
das die Bilddaten ausgegeben hat, und dieses Bilderzeugungsgerät führt die
Bilderzeugung durch Überlagern
der Bilddaten mit einem Bild mit Identifikationsinformation durch,
so dass das Bildausgabegerät,
das die Bilddaten ausgegeben hat, aus dem erzeugten Bild jederzeit
identifiziert werden kann, unabhängig
vom Typ des Bildausgabegeräts oder
dem Typ der verwendeten Schnittstelle. Dadurch kann die Erzeugung
von auf illegales Verhalten zurückzuführende Bilder
auf effektive Weise verhindert werden, selbst in solchen Situationen,
in denen unbekannte Einzelpersonen eine Bilderzeugung unter Verwendung
nicht spezifizierter Geräte
durchführen
können.
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Erfindungsgemäß wird ein
Bilderzeugungsgerät
angegeben zum Erzeugen eines Bildes basierend auf von einem beliebigen
Bildausgabegerät
eingespeisten Bilddaten, wobei das Bilderzeugungsgerät aufweist:
eine Zentraleinheit zum Beurteilen ob Identifikationsinformation
mit Bilddaten eingespeist wurde, wobei die Identifikationsinformation
das die Bilddaten ausgebende Bildausgabegerät identifiziert; eine Bildverarbeitungssektion
zum Erzeugen eines Bildes basierend auf den Bilddaten lediglich
im Falle, dass die Identifikationsinformation zusammen mit den Bilddaten
eingespeist wurde; eine erste Schnittstelle zum Einspeisen von Bilddaten
und Identifikationsinformation zur Identifikation des Bildausgabegeräts; und
eine zweite Schnittstelle zur Einspeisung von Bilddaten einschließlich eines
Identifikationsmusters in ausgezeichneter Position zum Identifizieren
des Bildausgabegeräts,
wobei das Bilderzeugungsgerät
sich zur Ausführung
eignet von: einem ersten Identifikationsinformationsnachweisprozess hinsichtlich
der von der ersten Schnittstelle eingespeisten Bilddaten; einem
zweiten Identifikationsinformationsnachweisprozess hinsichtlich
der von der zweiten Schnittstelle eingespeisten Bilddaten, so dass
die Bilderzeugung basierend auf den eingespeisten Bilddaten im Falle
eines im jeweiligen Identifikationsinformationsnachweisprozess fehlenden
Nachweises einer Identifikationsinformation oder eines Identifikationsmusters
blockiert wird.
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Werden
bei dem erfindungsgemäßen Bilderzeugungsgerät Bilddaten
eingespeist, so wird ein auf den Bilddaten basierendes Bild lediglich
dann erzeugt, falls Identifikationsinformation zusammen mit den
Bilddaten eingespeist wurde, wobei die Identifikationsinformation
das Bildausgabegerät
identifiziert, das die Bilddaten ausgegeben hat. Somit werden Bilddaten,
die von einem beliebigen Bildausgabegerät eingespeist wurden, in solchen
Fällen
nicht als Bild abgebildet, in denen das Bildausgabegerät, das die
Bilddaten ausgegeben hat, nicht identifiziert werden kann; somit
ist das Bildausgabegerät,
das die mit einem abgebildeten Bild zusammenhängenden Bilddaten ausgegeben
hat, bei Abbildung des Bildes immer identifizierbar.
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Auf
diese Weise werden Bilddaten davor bewahrt als Bild abgebildet zu
werden, falls das verursachende Bildausgabegerät nicht identifiziert werden kann
und falls ein Bild abgebildet wird, ist das Bildausgabegerät, das die
im Zusammenhang mit dem abgebildeten Bild stehenden Bilddaten ausgegeben hat,
immer ordnungsgemäß identifizierbar.
Mit dieser Anordnung kann das erfindungsgemäße Bilderzeugungsgerät wirksam
die Ausbildung von auf illegales Verhalten zurückzuführenden Bildern verhindern, selbst
in Situationen, in denen Bilder auf Basis von Bilddaten erzeugt
werden, die von einem beliebigen Bildausgabegerät zugeführt werden.
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Bevorzugte
Ausführungsformen
der Erfindung sind in den abhängigen
Patentansprüchen
2–9 definiert.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ABBILDUNGEN
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Andere
und weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der Erfindung werden
aus der folgenden detaillierten Beschreibung mit Bezug zu den Abbildungen
ersichtlicher.
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1 zeigt
ein Diagramm zum Aufbau eines Bilderzeugungssystems mit einem digitalen
Farbkopiergerät
als Bilderzeugungsgerät
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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2 zeigt
eine schematische Vorderansicht, die den Aufbau des digitalen Farbkopiergeräts zeigt;
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3 zeigt
ein Blockdiagramm zum Aufbau einer Steuersektion des digitalen Farbkopiergeräts;
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4 zeigt
ein Blockdiagramm zum Aufbau einer Bildverarbeitungssektion des
digitalen Farbkopiergeräts;
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5 zeigt
ein Flussdiagramm mit dem von einer CPU in der Steuersektion des
digitalen Farbkopiergeräts
abgearbeiteten Prozessablauf, falls Bilddaten von einem Bildausgabegerät eingespeist
werden;
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6A bis 6C sind
Diagramme, die erläutern,
wie ein Bild in dem digitalen Farbkopiergerät basierend auf Bilddaten,
die von einem tragbaren Ausgabegerät ausgegeben wurden, erzeugt
wird; und
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7A bis 7C sind
Diagramme, die erläutern,
wie ein Bild in dem digitalen Farbkopiergerät basierend auf Bilddaten,
die von einem fest installierten Ausgabegerät ausgegeben wurden, erzeugt
wird.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Mit
Bezug auf die Abbildungen werden nachfolgend bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung beschrieben.
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1 zeigt
ein Diagramm des Aufbaus eines Bilderzeugungssystems, in dem ein
Bilderzeugungsgerät
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung verwendet wird. Das Bilderzeugungssystem 10 weist ein
digitales Farbkopiergerät 1 als
Bilderzeugungsgerät,
Personalcomputer 2, 3 als fest installierte Bildausgabegeräte und eine
Digitalkamera 4, eine digitale Videokamera 5 und
ein tragbares Kommunikationsterminal 6 als tragbare Bildausgabegeräte auf.
In diesem Beispiel ist ein Personalcomputer fest mit dem digitalen
Farbkopiergerät 1 über ein
Kabel 7 verbunden, während
die anderen Personalcomputer 3 über ein Netzwerkkabel 8 fest
verbunden sind. Andererseits sind die tragbaren Bildausgabegeräte wie die digitale
Kamera 4, die digitale Videokamera 5 und das tragbare
Kommunikationsterminal 6 selektiv mit dem digitalen Farbkopiergerät 1 über eine
Schnittstelle verbunden.
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Somit
dient das digitale Farbkopiergerät 1 nicht
nur als Kopiergerät
zum Kopieren des Bildes eines auf eine Dokumentunterlage gelegten
Dokuments, sondern ebenso als Multifunktionsdrucker zum Abbilden
von Bildern aus Bilddaten, die von dem Personalcomputer 2,
der Digitalkamera 4, der digitalen Videokamera 5 und
dem tragbaren Kommunikationsterminal 6 zugeführt werden,
und das digitale Farbkopiergerät 1 dient
zudem als Netzwerkrechner zum Abbilden von Bildern aus Bilddaten,
die von weiteren Personalcomputern 3 innerhalb des Netzwerks übermittelt
werden.
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2 zeigt
eine schematische Querschnittsansicht von vorne, welche den Aufbau
des digitalen Farbkopiergeräts 1 zeigt.
Eine transparente Dokumentunterlage 111 und eine Bedienungskonsole 48 sind
an der Oberseite der Haupteinheit 100 des digitalen Farbkopiergeräts 1 angeordnet,
während
ein automatischer Dokumenteinzug 112, der geöffnet oder
geschlossen sein kann, an der Oberseite der Dokumentunterlage 111 angebracht
ist. Die Haupteinheit 100 des Kopiergeräts weist eine Bildlesesektion 110 und
eine Bilderzeugungssektion 210 auf. Eine Papierzuführungssektion 211 ist
im untersten Teil der Haupteinheit 100 des Kopiergeräts vorgesehen.
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Der
automatische Dokumenteinzug 112 führt die in einen Dokumentschacht
platzierten Dokumente nacheinander der gewünschten Position auf der Oberseite
der Dokumentunterlage 111 zu, wobei eine Seite jedes Dokuments
der Oberseite der Dokumentunterlage 111 gegenüberliegt,
und nach dem Lesen des Bildes auf der einen Seite wendet dieser
das Dokument und führt
es erneut in die gewünschte
Position auf der Oberseite der Dokumentunterlage 111, so dass
nun die andere Seite des Dokuments der Oberseite der Dokumentunterlage 111 gegenüberliegt.
Ist der Bildlesevorgang von beiden Seiten des Dokuments abgeschlossen,
wird das Dokument ausgegeben und das nächste Dokument vom Dokumentschacht
zugeführt,
wobei zunächst
die eine Seite und danach die andere Seite der Oberfläche der
Dokumentunterlage 111 gegenüberliegt, wie oben beschrieben,
und dieser Ablauf wird wiederholt, bis alle Dokumente kopiert sind.
Dieser Dokumentzuführungsprozess
innerhalb des automatischen Dokumenteinzugs 112 wird einschließlich des
Wendevorgangs des Dokuments in Verbindung mit dem Gesamtbetrieb
der Haupteinheit 100 des Kopiergerätes gesteuert.
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Die
Dokumentlesesektion 110 liest das Bild auf der Oberfläche des über den
automatischen Dokumenteinzug 112 auf die Dokumentunterlage 111 gebrachten
Dokuments. Zu diesem Zweck enthält
die Dokumentlesesektion 110 eine erste Spiegelunterlage 113 und
eine zweite Spiegelunterlage 114, die sich entlang der
Unterseite der Dokumentunterlage 111 hin- und herbewegen.
Die erste Spiegelunterlage 113 ist mit einer Belichtungslampe
und einem Spiegel ausgestattet und wird mit einer vorgeschriebenen Geschwindigkeit
entlang der Unterseite der Dokumentunterlage 111 hin und
her bewegt. Die zweite Spiegelunterlage 114 ist mit zwei
Spiegeln ausgerüstet
und wird entlang der Unterseite der Dokumentunterlage 111 mit
der Hälfte
der Geschwindigkeit der ersten Spiegelunterlage 113 hin-
und herbewegt.
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Das
von der Belichtungslampe, die an der ersten Spiegelunterlage 113 befestigt
ist, ausgestrahlte Licht wird an der Bildoberfläche des Dokuments reflektiert
und das reflektierte Licht wird zusätzlich von den an der ersten
Spiegelunterlage 113 und der zweiten Spiegelunterlage 114 befestigten Spiegeln
reflektiert und über
eine Linse 115 auf eine Lichtempfangsoberfläche eines
fotoelektrischen Umwandlungselements 116 fokussiert. Das
fotoelektrische Umwandlungselement 116 gibt ein Lichtempfangssignal
aus, das pro portional zur Intensität des auf die Lichtempfangsoberfläche fallenden
reflektierten Lichtes ist. Das von dem fotoelektrischen Umwandlungselement 116 ausgegebene
Lichtempfangssignal durchläuft
in einer Bildverarbeitungssektion 41 vorgegebene Verarbeitungsschritte,
die später
beschrieben werden, und das verarbeitete Signal dient als Bilddaten.
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Die
Papierzuführungssektion 211 führt eine Mehrzahl
von in einer Papierzuführungskassette
untergebrachten Papierblättern
durch Aussondern jeweils eines Blattes zu. Das aus der Papierzuführungssektion 211 entnommene
Papier wird der Bilderzeugungssektion 210 in einer zum
Betrieb der Bilderzeugungssektion 210 synchronisierten
Zeitabfolge zugeführt.
Im unteren Teil der Bilderzeugungssektion 210 ist ein Transportband 216 angeordnet,
das über
ein Paar von Rollen 214, 215 läuft und sich in Richtung des
Pfeils Z dreht. Das in die Bilderzeugungssektion 210 eingeführte Blatt
wird durch die Bilderzeugungssektion 210 transportiert,
wobei dieses elektrostatisch von der Oberfläche des Transportbandes 216 angezogen
wird.
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In
der Haupteinheit 100 des Kopiergerätes ist eine Fixieranordnung 217 der
Oberseite des sich entlang der Richtung des Pfeils Z bewegenden
Transportbandes 216 nachgelagert angeordnet. Die Fixieranordnung 217 lässt auf
das Blatt Hitze und Druck einwirken, wobei das Blatt auf seiner
Oberfläche
ein in der Bilderzeugungssektion 210 übertragenes Entwicklerbild
trägt,
und das Entwicklerbild wird dabei aufgeschmolzen und auf der Oberfläche des
Blattes fixiert. Das durch die Fixieranordnung 217 durchgetretene
Blatt wird über
Papierausstoßrollen 219 in
einen Papierausstoßschacht 220 ausgegeben,
der auf einer Seite der Haupteinheit 100 des Kopiergeräts angeordnet
ist. Zwischen der Fixieranordnung 217 und den Papierausstoßrollen 219 befindet
sich ein Steuerelement 218, über das das von der Fixieranordnung 217 nach
dem Kopieren einer Seite austretende Papier einem Rücktransportpfad 221 zugeführt wird.
Das nach dem Kopieren einer Seite in den Rücktransportpfad 221 zugeführte Blatt
wird gewendet und erneut in die Bilderzeugungssektion 210 geführt.
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In
der Bilderzeugungssektion 210 sind oberhalb des Transportbandes 216 vier
Bilderzeugungsstationen Pa bis Pd vorgesehen, die in dieser Reihenfolge
angeordnet sind bei Betrachtung vom vorgelagerten Ende der oberen
Seite des Transportbandes 216, das sich in der Richtung
des Pfeils Z bewegt. Somit wird die Oberseite des Blattes, das sich mittels
des Transportbandes 216 durch die Bilderzeugungssektion 210 bewegt,
in dieser Reihenfolge den Bilderzeugungsstationen Pa bis Pb gegenübergestellt.
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Die
Bilderzeugungsstationen Pa bis Pb weisen im Wesentlichen denselben
Aufbau auf. Beispielsweise enthält
die Bilderzeugungsstation Pa eine Fotoleitertrommel 222a,
ein Ladegerät 223a, eine
Entwicklungsanordnung 224a, eine Transferanordnung 225a und
einen Reiniger 226a. Die Fotoleitertrommel 222a wird
derart angesteuert, dass diese sich mit einer konstanten Geschwindigkeit
in der Richtung des Pfeils F dreht. Das Ladegerät 223a trägt gleichmäßig eine
elektrische Ladung derselben Polarität auf die Oberfläche der
Fotoleitertrommel 222a auf. Die Entwicklungsanordnung 224a entwickelt
das elektrostatisch latente Bild, das auf der Oberfläche der
Fotoleitertrommel 222a ausgebildet ist, in ein sichtbares
Entwicklerbild. Die Transferanordnung 225a überträgt das auf
der Oberfläche
der Fotoleitertrommel 222a gehaltene Entwicklerbild auf die
Oberfläche
des Papiers. Die Transferanordnung 225a ist gegenüber der
Fotoleitertrommel 222a angeordnet, wobei das Transportband 216 dazwischen liegt.
Der Reiniger 226a entfernt Rückstände des Entwicklers vom Oberflächenbereich
der Fotoleitertrommel 222a, die jene Position durchlaufen
hat, die der Transferanordnung 225a über dem Transportband 216 gegenüberliegt.
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Oberhalb
der Bilderzeugungsstationen Pa bis Pd sind zugeordnete Scannereinheiten 227a bis 227d angeordnet.
Die Scannereinheiten 227a bis 227d werfen ein
mit dem Bild verknüpftes
Licht basierend auf den in die Farben schwarz, cyan, magenta und
gelb unterteilten Bilddaten auf die Oberflächen der jeweiligen Fotoleitertrommeln 222a bis 222d,
die mittels der zugeordneten Ladegeräte 223a bis 223d elektrisch
geladen wurden. Die Scannereinheiten 227a bis 227d weisen
im Wesentlichen denselben Aufbau auf. Beispielsweise enthält die schwarze Scannereinheit 227a einen
Polygon-Spiegel 240a, über den
Laserlicht, das von einem Halbleiterlaser (nicht dargestellt) emittiert
wurde und gemäß den schwarzen
Bilddaten moduliert wurde, in die Haupt-Scanrichtung abgelenkt wird,
und die schwarze Scannereinheit 227a weist zudem eine fθ-Linse 241a und
Spiegel 242a, 243a auf, über die das von dem Polygon-Spiegel 240a abgelenkte
Laserlicht unter einem bestimmten anwendungsbezogenen Winkel auf
die Oberfläche
der Fotoleitertrommel 222a geführt wird.
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Die
Oberfläche
jeder der Fotoleitertrommeln 222a bis 222d ist
mit einer fotoleitfähigen
Schicht überzogen
und die in Bereichen der Oberflächen
der Fotoleitertrommeln 222a bis 222d dem Licht
der entsprechenden Lasereinheiten ausgesetzten Ladungen werden selektiv über den
Fotoleitungseffekt aufgebraucht, wobei die Ladungen über die
Ladegeräte 223a bis 223d vor
der Bestrahlung mit Laserlicht bereitgestellt werden. Somit werden
basierend auf den entsprechenden Farbbilddaten elektrostatisch latente
Bilder auf den Oberflächen
der zugeordneten Fotoleitertrommeln 222a bis 222d ausgebildet.
Dann stellt jede Entwicklungsanordnung 224a bis 224d einen Entwickler
auf der Oberfläche
der jeweiligen Fotoleittrommeln 222a bis 222d bereit,
dessen Farbe mit derjenigen der Bilddaten übereinstimmt, die zur Modulation
des Laserlichts, das von der zugeordneten Lasereinheit emittiert
wird, herangezogen wird. Auf diese Weise werden Entwicklerbilder
mit den zugeordneten Farben auf die Oberflächen der entsprechenden Fotoleitertrommeln 222a bis 222d ausgebildet.
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Der
Zeitpunkt, in dem das Laserlicht von der Lasereinheit in jeder der
Bilderzeugungsstationen Pa bis Pd emittiert wird, wird über die
Geschwindigkeit der oberen Seite des Transportbandes 216 entlang der
Richtung des Pfeils Z und dem Abstand zwischen den jeweiligen Fotoleitertrommeln 222a bis 222d bestimmt
und die Entwicklerbilder der jeweiligen Farben, die von den entsprechenden
Fotoleitertrommeln 222a bis 222d getragen werden,
werden an derselben Stelle auf der Oberfläche des Papiers überlagert.
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Ein
Band-Ladegerät 228 ist
an der vorgelagerten Seite der Bilderzeugungsstation Pa in Kontakt zur
oberen Seite des Transportbandes 216, das sich in Richtung
des Pfeils Z bewegt, angeordnet, während eine Ladungslöscheinrichtung 229 an
der nachgelagerten Seite der Bilderzeugungsstation Pd in Kontakt
zur oberen Seite des Transportbandes 216 liegt, das sich
in Richtung des Pfeils Z bewegt. Das Band-Ladegerät 228 bringt
eine elektrische Ladung auf die Oberfläche des Papiers als auch auf
das Transportband 216 auf, die zum elektrostatischen Anziehen
des Papiers an der Oberfläche
des Transportbandes 216 erforderlich ist. Die Ladungslöscheinrichtung 229 setzt
eine Korona-Entladung zum Trennen des Papiers von der Oberfläche des
Transportbandes 216 ein.
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In
einigen Anordnungen kann eine Nachbehandlungseinheit wie ein Sortierer
an der Papieraustrittseite der Haupteinheit 100 des Geräts angebracht sein.
Zudem kann eine Mehrzahl von Papierzuführungskassetten in gestapelter
Weise in der Papierzuführungssektion 211 angebracht
sein; in diesem Falle wird das Papier aus einer einzelnen ausgewählten Kassette
der Papierzuführungskassetten
zugeführt.
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3 zeigt
ein Blockdiagramm des Aufbaus einer Steuersektion des digitalen
Farbkopiergeräts 1. Die
Steuersektion des digitalen Farbkopiergeräts 1 enthält eine
CPU 44, an die die Bildverarbeitungssektion 41,
eine Betriebskonsoleneinheit 48, Lastgeräte 49 wie
etwa innerhalb des automatischen Dokumenteinzugs 112 befestigte
Motoren und Kupplungen, Lastgeräte 50 wie
etwa innerhalb der Bildlesesektion 110 befestigte Motoren
und Spulen und ein in der Bilderzeugungssektion 210 befestigter
Hochspannungsschaltkreis, sowie Lastgeräte 52 wie etwa innerhalb
der Papierzuführungssektion 211 befestigte
Motoren, Kupplungen und Spulen angeschlossen sind.
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Auf
Basis von Betriebsdaten, die über
die Betriebstasten der Betriebskonsole der Betriebskonsoleneinheit 48 eingegeben
werden, gibt die CPU 44 Steuerdaten an die Bildverarbeitungssektion 41 und die
entsprechenden Lastgeräte 49 bis 52 aus,
während
zur selben Zeit an die Betriebskonsoleneinheit 48 Anzeigedaten
zur Anzeige von Betriebsbedingungen der Bildverarbeitungssektion 41,
des automatischen Dokumenteinzugs 112, der Bildlesesektion 110,
der Bilderzeugungssektion 210 und der Papierzuführungssektion 211 ausgegeben
werden. Die Betriebskonsoleneinheit 48 stellt die Inhalte
der von der CPU 44 empfangenen Anzeigedaten auf einem in
der Betriebskonsole angebrachten Anzeigeschirm dar.
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4 zeigt
ein Blockdiagramm des Aufbaus der Bildverarbeitungssektion 41 des
digitalen Farbkopiergeräts 1.
Eine Bilddateneingabesektion 40, eine Bilddatenaungabesektion 42,
ein Speicher 43, eine IR Schnittstelle 46 und
eine Kommunikationsschnittstelle 47 sind an die Bildverarbeitungssektion 41 des
digitalen Farbkopiergeräts 1 angeschlossen.
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Die
Bilddateneingabesektion 40 enthält das fotoelektrische Umwandlungselement 116,
das in der Bildlesesektion 110 befestigt ist. Das fotoelektrische Umwandlungselement 116 gibt
Line-Daten aus, in dem das Bild eines Monochrom- oder Farbdokuments
gelesen und in RGB Farbkomponenten zerlegt wird. Die Bilddateneingabesektion 40 enthält ebenso: eine
Schattierungskorrekturschaltung 40b zur Korrektur des Line-Bildpegels
der von dem fotoelektrischen Umwandlungselement 116 ausgegebenen Line-Daten;
eine Line-Registriereinheit 40c, die aus einem Line-Puffer
oder desgleichen zur Korrektur eines Versatzes zwischen den Line-Bilddaten
der drei Farben dient; einem Sensorfarbkorrektor 40d zum Korrigieren
von Farbdaten der Line-Bilddaten jeder Farbe; einem MTF Korrektor 40e zum
Korrigieren eines Signalkontrastes Pixel-um-Pixel; und ein Gammakorrektor 40f zum
Korrigieren einer Bilderscheinung durch Korrigieren der Helligkeit/Dunkelheit
des Bildes.
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Die
Bildverarbeitungssektion 41 enthält: einen Monochrom-Datengenerator 41a zum
Erzeugen von Monochromdaten aus RGB Signalen, d.h. der Farbbildsignale,
die von der Bilddateneingabesektion 40 eingespeist wurden;
eine Eingabeverarbeitungseinheit 41b zum Umwandeln der
RGB Signale in YMC Signale entsprechend den drei subtraktiven Primärfarben
sowie zum Durchführen
einer Taktumwandlung zur selben Zeit; eine Bereichtrenneinheit 41c zum
Zuordnen der eingespeisten Bilddaten zu einem der drei Bereiche
Zeichenbereich, Halbton-Fotobereich oder Druck-Fotobereich; ein Schwarzgenerator 41d zum
Erzeugen schwarzer Bilddaten, indem eine Grundfarbentfernung basierend
auf den YMC Signalen durchge führt
wird, die von der Eingabeverarbeitungsschaltung 41b ausgegeben
werden; eine Farbkorrekturschaltung 41e zum Korrigieren
des Farbbildsignals jeder Farbe basierend auf der jeweiligen Farbumwandlungstabelle;
eine Zoom-Verarbeitungsschaltung 41f und ein Raumfilter 41g zum
Umwandeln des Vergrößerungsverhältnisses
der eingespeisten Bilddaten basierend auf einer voreingestellten
Vergrößerung;
und eine Halbtoneinheit 41h zum Ausführen von Schritten wie einem
Mehrfachwert-Fehlerverteilungsprozess und einem Mehrfachwert-Dithering-Prozess
zum Verbessern der Abbildung der Grau Skala.
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Die
Bildverarbeitungssektion 41 enthält ebenso eine Identifikationsmusteranhängeinheit 41i zum
Hinzufügen
vorgegebener Identifikationsinformation zu den Gelb-Daten (Y), die
obige Verarbeitung durchlaufen haben. Die Identifikationsmusteranhängeeinheit 41i fügt den Bilddaten
die vorgegebene Identifikationsinformation in Form eines schlecht-sichtbaren
gelben Bildes hinzu ohne die Eigenschaften der eingespeisten Bilddaten
zu beeinträchtigen.
Diese Identifikationsinformation enthält wenigstens eindeutige Identifikationsinformation,
die das Gerät
identifiziert, das die Bilddaten dem digitalen Farbkopiergerät 1 zugeführt hat
und diese enthält optional
eine eindeutige Identifikationsinformation, die das digitale Farbkopiergerät 1 selbst
identifiziert.
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Die
in der Bildverarbeitungssektion 41 verarbeiteten Bilddaten
werden vorübergehend
in einem Bildspeicher 43 gespeichert. Der Bildspeicher 43 empfängt sequenziell
32-Bit Bilddaten, die seriell von der Bildverarbeitungssektion 41 ausgegeben
werden und während
dem vorübergehenden
Speichern der Daten in einen Puffer werden die Daten in 8-Bit Bilddaten
bezüglich
jeder der Farben gelb, magenta, cyan und schwarz umgewandelt und
die umgewandelten Daten werden in vier zugeordneten Festplatten 43a bis 43d gespeichert.
Im Hinblick auf die Ausgabe der Bilddaten vom Bildspeicher 43 zur
Bilddatenausgabesektion 42 variiert eine geeignete Zeitabfolge
zum Ausgeben der Bilddaten für
die jeweiligen Farben von Farbe zu Farbe, zumal die zeitliche Abfolge
mit der das Aufzeichnungspapier den entsprechenden Bilderzeugungsstationen
Pa bis Pd in der Bilderzeugungssektion 210 gegenüberliegend
angeordnet wird von Bilderzeugungsstation zu Bilderzeugungsstation
variiert. Aus diesem Grund enthält
der Bildspeicher 43 Pufferspeicher 43e und die
Bilddaten der jeweiligen Farben werden von den entsprechenden Pufferspeichern 43e durch
sequenzielles Verzögern
der Zeitabfolge gemäß vorgegebenen
Positionen der entsprechenden Bilderzeugungsstationen Pa bis Pd
ausgegehen.
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Die
Bilddatenausgabesektion 42 enthält eine Lasersteuereinheit 42a zur
Pulsweitenmodulation auf Basis der Bilddaten der entsprechenden
Farben, die von den Halbtoneinheiten 41h und der Identifikationsmusteranhängeinheit 41i in
der Bildverarbeitungssektion 41 ausgegeben werden, und
diese enthält
ebenso Scannereinheiten 227a bis 227d zum Bestrahlen
der Oberflächen
der Fotoleitertrommeln 222a bis 222d mit Laserlicht
auf Basis der Signale mit Pulsweitenmodulation, die von der entsprechenden Lasersteuereinheit 42a ausgegeben
werden.
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Bilddaten
werden der IR Schnittstelle 46 von einem externen Bildeingabegerät wie der
Digitalkamera 4, der digitalen Videokamera 5 oder
weiteren tragbaren Terminals ohne Verwendung jeglicher Kabel eingespeist.
Andererseits werden Bilddaten der Kommunikationsschnittstelle 47 von
den Personalcomputern 2, 3 oder Faxgeräten über das
Kabel 7 oder das Netzwerkkabel 8, wie in 1 gezeigt
ist, eingespeist. Die Kommunikationsschnittstelle 47 wirkt
somit als Druckerschnittstelle und als Faxschnittstelle. Die über die
Schnittstellen 46, 47 eingespeisten Bilddaten
durchlaufen in der Bildverarbeitungssektion 41 ebenso die
vorgegebene Verarbeitung. Entsprechen die von der Schnittstelle 46 oder 47 eingespeisten
Bilddaten einem YMC Signal, wird die Verarbeitung in der Eingabeverarbeitungseinheit 41b nicht
durchgeführt.
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Die
oben beschriebene Bilddateneingabesektion 40, die Bilddatenausgabesektion 42,
der Speicher 43, die IR Schnittstelle 46 und die
Kommunikationsschnittstelle 47 werden zusammen von der CPU 44 über die
Bildverarbeitungssektion 41 angesteuert, die die Steuersektion
des digitalen Farbkopiergeräts 1 darstellt.
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Ein
Bildeditor 45 kann an die Bildverarbeitungssektion 41 angeschlossen
sein. Der Bildeditor editiert die in dem Bildspeicher 43 gespeicherten Bilddaten
gemäß Editierkommandos,
welche über die
Betriebskonsole eingegeben werden.
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5 zeigt
ein Flussdiagramm eines Teils der von der CPU durchgeführten Verarbeitungsschritte,
wobei die Verarbeitungsabfolge für
den Fall dargestellt ist, in welchem dem digitalen Farbkopiergerät 1 von
einem externen Bildausgabegerät
Bilddaten eingespeist werden. Werden Bilddaten von einem externen
Bildausgabegerät über die
Schnittstellen 46 oder 47 (s1) eingespeist, unterscheidet
die CPU 44 in dem digitalen Farbkopiergerät 1 den
Typ der Schnittstelle (IR Schnittstelle 46 oder Kommunikationsschnittstelle 47), über welche
die Bilddaten eingespeist wurden (s2). Wurden die Bilddaten über die
IR Schnittstelle 46 von einem tragbaren Bildausgabegerät wie dem
tragbaren Terminal 4 eingespeist, überprüft die CPU 44, ob
Identifikationsinformation zusammen mit den onsinformation zusammen
mit den Bilddaten eingespeist wurde, wobei die Identifikationsinformation
das Bildausgabegerät
identifiziert, das die Bilddaten ausgegeben hat (s3); falls ohne mögliche Überprüfung der
Einspeisung von Identifikationsinformation eine bestimmte Zeitdauer
abgelaufen ist,, führt
die CPU 44 eine Fehlerverarbeitung (s4 → s5 → s6) durch. Während dieser
Fehlerverarbeitung wird beispielsweise eine Bilderzeugung basierend
auf eingespeisten Bilddaten blockiert und eine diesbezügliche Mitteilung
angezeigt.
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Wurde
die Eingabe der Identifikationsinformation erfolgreich nachgewiesen
bevor die bestimmte Zeitspanne abgelaufen ist, erzeugt die CPU 44 ein Bild
eines Identifikationsmusters basierend auf der Identifikationsinformation
(s4 → s7)
und führt
eine Bilderzeugung basierend auf den erhaltenen Bilddaten durch,
indem den eingespeisten Bilddaten (s8) die Bilddaten des Identifikationsmusters
hinzugefügt werden.
Insbesondere stellt die CPU 44 die Bilddaten des Identifikationsmusters
der Identifikationsmusteranhängeinheit 41i bereit,
die dann das Identifikationsmuster den Gelb-Bilddaten (Y) hinzufügt.
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Wurden
die Bilddaten andererseits über
die Kommunikationsschnittstelle 47 von einem fest installierten
Bildausgabegerät
wie einem Personalcomputer oder einem Faxgerät eingespeist, weist die CPU 44 nach,
ob die Identifikationsmusterdaten, die das Bildausgabegerät identifizieren,
das die Bilddaten ausgegeben hat, in der ausgezeichneten Position innerhalb
der Bilddaten enthalten ist (s9). Falls keine Identifikationsmusterdaten
in der ausgezeichneten Position in den Bilddaten enthalten sind,
fährt die CPU 44 mit
dem Schritt s3 fort um zu überprüfen, ob Identifikationsinformation
zusammen mit den Bilddaten eingespeist wurde (s10 → s3). Sind
andererseits Identifikationsmusterdaten in der ausgezeichneten Position
in den Bilddaten vorhanden, führt
die CPU 44 die Bilderzeugungsverarbeitung basierend auf den
eingespeisten Bilddaten (s10 → s8)
durch. Das Bild des Identifikationsmusters, welches das Bildausgabegerät identifiziert,
das die Bilddaten ausgegeben hat, ist somit in das Bild eingebunden,
das von dem digitalen Farbkopiergerät 1 erzeugt wurde.
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Hierbei
kann dem Schritt s8 ein Schritt zum Erzeugen eines Bildes eines
Identifikationsmusters vorausgehen, das auf Identifikationsinformation
basiert, die das digitale Farbkopiergerät 1 identifiziert, zusätzlich zum
Bild des Identifikationsmusters, welches das Bildausgabegerät identifiziert,
das die Bilddaten ausgegeben hat. Somit wird das Identifikationsmuster,
welches das Gerät
identifiziert, das die Bilderzeugung durchgeführt hat, in das vom digitalen Farbkopiergerät 1 erzeugte
Bild zusammen mit dem Bild des Identifikationsmusters eingebunden,
welches das Bildausgabegerät
identifiziert, das die Bilddaten ausgegeben hat.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Bilderzeugungssystem
ist jedes Bildausgabegerät,
das dem digitalen Farbkopiergerät 1 Bilddaten
bereitstellt, mit einer Funktion zur Ausgabe der Identifikationsinformation
an das digitale Farbkopiergerät 1 ausgestattet,
wobei die Identifikationsinformation das Bildausgabegerät selbst
identifiziert und als getrennter Datenteil den Bilddaten hinzugefügt ist oder
diese Information ist als Teil der Bilddaten eingebunden.
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Beispielsweise
sind übliche
tragbare Bildausgabegeräte
wie die Digitalkamera 4, die digitale Videokamera 5 und
das tragbare Terminal 6 nicht mit einer Bilderzeugungsfunktion
zum Einbinden der Identifikationsmusterdaten in die Bilddaten ausgestattet;
werden in diesem Fall die Bilddaten im digitalen Farbkopiergerät 1 ausgegeben,
wird die Identifikationsinformation, die das ursprüngliche
tragbare Bildausgabegerät 1 kennzeichnet,
als getrennter Datenteil den an das digitale Farbkopiergerät auszugebenden
Bilddaten hinzugefügt.
Auf der anderen Seite sind fest installierte Ausgabegeräte wie Personalcomputer 2, 3 mit
der erforderlichen Bilderzeugungsfunktion ausgestattet und geben
die Bilddaten an das digitale Farbkopiergerät 1 aus, indem die
Daten des Identifikationsmusterbildes, die das verursachende fest
installierte Bildausgabegerät
identifizieren, als Teil der auszugebenden Bilddaten eingebunden
werden.
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Werden
somit Bilddaten über
die IR Schnittstelle 46 eingespeist, was zutrifft, falls
Bilddaten von einem tragbaren Bildausgabegerät eingespeist werden, speichert
die CPU 44 die Bilddaten und die Identifikationsinformation,
welche über
die IR Schnittstelle 46 eingespeist wurden, in getrennten
Speicherbereichen innerhalb des Bildspeichers 43, zumal
die Identifikationsinformation den eingespeisten Bilddaten als getrennter
Datenteil hinzugefügt
wurde. Werden andererseits Bilddaten über die Kommunikationsschnittstelle 47 eingespeist,
welche zum Einspeisen von Bilddaten von einem fest installierten
Bildausgabegerät
verwendet wird, speichert die CPU 44 die über die
Kommunikationsschnittstelle 47 empfangenen Bilddaten zusammen
mit dem darin eingebundenen Identifikationsmuster im Bildspeicher 43,
zumal die Bilddaten mit dem bereits integrierten Bild des Identifikationsmusters
eingespeist werden.
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Betrachtet
man bei dem in 5 gezeigten Ablauf den Fall,
in dem ein fest installiertes Bildausgabegerät Bilddaten ausgibt, in denen
kein Identifikationsmuster zur Identifikation des fest installierten Bildausgabegeräts enthalten
ist, so werden Vorkehrungen getroffen um zu beurteilen, ob Bild daten
des Identifikationsmusters in der ausgezeichneten Position 1n den über die
Kommunikationsschnittstelle 47 eingespeisten Bilddaten
enthalten ist und falls keine Bilddaten des Identifikationsmusters
enthalten sind wird überprüft, ob Bildinformation
getrennt von den Bilddaten eingespeist wurde. In dem erfindungsgemäßen Bildverarbeitungssystem
kann somit das Bild des Identifikationsmusters, welches das fest
installierte Bildausgabegerät
identifiziert, in das von dem digitalen Farbkopiergerät 1 erzeugte
Bild eingebunden werden, selbst dann, falls das fest installierte Bildausgabegerät einem
Gerätetyp
entspricht, bei dem die das Gerät
identifizierende Identifikationsinformation getrennt von den Bilddaten
ausgegeben wird.
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6A bis 6C zeigen,
wie das digitale Farbkopiergerät 1 ein
Bild basierend auf Bilddaten erzeugt, die von einem tragbaren Bildausgabegerät bereitgestellt
werden. Werden die Daten des in 6A gezeigten
Bildes G1a von einem getrennten Bildausgabegerät über die IR Schnittstelle 46 eingespeist, erzeugt
das digitale Farbkopiergerät 1 Bilddaten
des Identifikationsmusters basierend auf der Identifikationsinformation,
die den Daten des eingespeisten Bildes G1a als getrennter Datenteil
hinzugefügt
wurde und dieses erzeugt ein Bild G1b durch Überlagern des Identifikationsmusters 61 in
der Nähe
der oberen und unteren Kanten des Bildes G1a, siehe 6B. Auf
diese Weise kann das Gerät,
welches das Bild ausgegeben hat, auf einfache Weise aus dem Bild G1b
identifiziert werden, wobei das Bild G1b von dem digitalen Farbkopiergerät 1 erzeugt
wurde. Zumal dieses Identifikationsmuster mit einem schlecht sichtbaren
gelben Entwickler erzeugt wurde und in der Nähe der oberen und unteren Kanten
liegt, wo die Wahrscheinlichkeit einer Überlappung mit dem Bildbereich
gering ist, beeinträchtigt
die Erzeugung des Identifikationsmuster die Eigenschaften des ursprünglichen
Bildes G1a nicht.
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Wie
in 6C gezeigt ist, kann zusätzlich zum Identifikationsmuster 61 des
tragbaren Bildausgabegeräts,
das die Daten des Bildes G1a ausgegeben hat, ein Identifikationsmuster 62 zum
Identifizieren des digitalen Farbkopiergeräts 1 in der Nähe der oberen
und unteren Kanten des Bildes G1a an einer Stelle erzeugt werden,
die nicht mit dem Identifikationsmuster 61 überlappt.
Auf diese Weise kann nicht nur das Gerät, welches das Bild ausgegeben
hat, sondern auch das Gerät,
welches das Bild erzeugt hat, aus dem Bild G1b identifiziert werden,
wobei das Bild G1b von dem digitalen Farbkopiergerät 1 erzeugt wurde.
In diesem Fall kann ein Bildmuster, das den Eingabe-/Ausgabe-Status
der Bilddaten kennzeichnet, etwa als Pfeil oder desgleichen implementiert, zwischen
dem Identifikationsmuster 61 und dem Identifikationsmuster 62 enthalten
sein und ebenso kann ein Bild 63 mit der Zeit und dem Datum
der Bilderzeugung hinzugefügt
werden.
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7A bis 7C zeigen,
wie das digitale Farbkopiergerät 1 ein
Bild basierend auf Bilddaten erzeugt, die von einem fest installierten
Bildausgabegerät
bereitgestellt werden. Die Daten des in dem fest installierten Bildausgabegerät erzeugten
Bildes G2a werden an das digitale Farbkopiergerät 1 als Daten eines
Bildes G2b ausgegeben, vgl. 1, wobei in
diesen Daten ein Identifikationsmusterbild 71 zur Identifikation
des fest installierten Bildausgabegeräts in der Nähe der oberen und unteren Kanten
des Bildes überlagert
ist, siehe 7B. Das digitale Farbkopiergerät 1 führt eine
Bilderzeugung basierend auf den Daten des Bildes G2b durch und das
Bild des Identifikationsmusters 71, welches das fest installierte
Bildausgabegerät,
das die Bilddaten ausgegeben hat, identifiziert, ist somit in dem
von dem digitalen Farbkopiergerät 1 erzeugten
Bild eingebunden. Somit kann das Gerät, welches das Bild ausgegeben hat,
auf einfache Weise aus dem von dem digitalen Farbkopiergerät 1 erzeugten
Bild identifiziert werden. Da dieses Identifikationsmuster 71 mit
einem schlecht sichtbaren gelben Entwickler ausgebildet ist und
sich in der Nähe
der oberen und unteren Kanten befindet, wo die Wahrscheinlichkeit
eines Überlappens
mit dem Bildbereich klein ist, beeinträchtigt die Erzeugung des Identifikationsmusters
die Eigenschaften der Daten des ursprünglichen Bildes G2a nicht.
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Zusätzlich zum
Identifikationsmuster 71 des fest installierten Bildausgabegeräts, das
die Daten des Bildes G2b ausgegeben hat, kann ein Identifikationsmuster 72 zum
Identifizieren des digitalen Farbkopiergeräts 1 in der Nähe der oberen
und unteren Kanten des Bildes G2b, dessen Daten von dem fest installierten
Bildausgabegerät
eingespeist wurden, erzeugt werden, siehe 7C. Auf
diese Weise kann nicht nur das Gerät, welches das Bild ausgegeben hat,
sondern auch das Gerät,
welches das Bild erzeugt hat, aus dem vom digitalen Farbkopiergerät 1 erzeugten
Bild identifiziert werden. In diesem Fall kann ein Bildmuster zum
Hinweis auf den Eingabe/Ausgabe-Status der Bilddaten, etwa als Pfeil
oder desgleichen implementiert, zwischen dem Identifikationsmuster 71 und
dem Identifikationsmuster 72 enthalten sein und ein Bild 73 mit
der Zeit und dem Datum der Bilderzeugung kann ebenso hinzugefügt werden.
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Die
obige Ausführungsform
wurde beispielhaft mit dem digitalen Farbkopiergerät beschrieben, jedoch
ist erkennbar, dass die Erfindung ebenso auf weitere Bilderzeugungsgeräte, die
Farbbilder basierend auf von nicht spezifizierten Bildausgabegeräten eingespeisten
Bilddaten getreu wiedergeben können, übertragen
werden kann.
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Die
obige Ausführungsform
wurde ebenso unter Zuhilfenahme eines beispielhaften Falles erläutert, in
dem die Bilddaten dem digitalen Farbkopiergerät 1 von einem tragbaren
Bildausgabegerät
ohne Verwendung von Kabeln eingespeist wurden, jedoch kann die Erfindung
gleichermaßen
auf ein Bilderzeugungssystem übertragen
werden, in dem Bilddaten einem Bilderzeugungsgerät wie einem digitalen Farbkopiergerät von einem
beliebigen Bildausgabegerät
zugeführt
werden und die Erfindung kann ebenso auf gleiche Weise in dem Fall
eingesetzt werden, in dem Bilddaten dem digitalen Farbkopiergerät 1 von einem
tragbaren Bildausgabegerät
unter Verwendung eines Kabels eingespeist werden.