DE69930823T2 - Bilderzeugungsgerät - Google Patents

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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • 1. Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft ein Bilderzeugungsgerät zum Abbilden eines Bildes aus Bilddaten, die von einem Bildausgabegerät bereitgestellt werden, und diese betrifft insbesondere ein Bilderzeugungsgerät zum Abbilden eines Bildes mit überlagertem Identifikationsmuster, wobei das Identifikationsmuster der Identifikation des Bildausgabegeräts, das die Bilddaten bereitgestellt hat, dient.
  • 2. Beschreibung des Standes der Technik
  • In den vergangenen Jahren wurden digitale Farbbilderzeugungsgeräte (Kopiergeräte, Drucker usw.), die Farbbilder getreu abbilden, kommerziell erhältlich und Aufzeichnungsmedien (Aufzeichnungspapier, usw.) mit darauf abgebildeten Farbbildern können hiermit auf einfache Weise erzielt werden. Einige Bilderzeugungsgeräte sind nicht nur als digitale Farbkopiergeräte zum Anfertigen von Kopien von Bilddokumenten ausgelegt, sondern ebenso als Drucker zum Erstellen von Bildern basierend auf Bilddaten, die von externen Geräten zugeführt werden. Bei Einsatz eines solchen digitalen Farbkopiergerätes mit einer sogenannten Netzwerkdruckerfunktion kann ein Aufzeichnungsmedium mit einem darauf abgebildeten Farbbild auf einfache Weise aus Bilddaten erstellt werden, die von einem der Vielzahl von im Netzwerk angeschlossenen Bildausgabegeräten bereitgestellt werden.
  • Da bei Einsatz solcher Bilderzeugungsgeräte auf einfache Weise getreu abgebildete Farbbilder erstellt werden können, führt dies zu Bedenken, dass Bilderzeugungsgeräte für falsche Zwecke verwendet werden könnten, z.B. zum illegalen Vervielfältigen von Bildern wie Banknoten und Wertpapieren, deren Vervielfältigung verboten ist.
  • In diesem Zusammenhang offenbart die Europäische Patentanmeldung EP-A-O 733 958 eine Anordnung, bei der beim Aufzeichnen eines eingespeisten Farbbildes auf ein Aufzeichnungsmedium zur Abbildung ein für das Bilderzeugungsgerät eindeutiges Musterbild als Identifikationsinformation hinzugefügt wird, wobei ein Farbmaterial verwendet wird, das für das menschliche Auge schwer zu erkennen ist. Andererseits offenbart JP-A 61-285578 (1986) ein elektronisches Dateisystem, in welchem beim Betrachten von in einem elektronischen Dateigerät gespeicherter Bildinformation eine den Nutzer identifizierende Codeinformation eingegeben wird und beim Ausgeben der wiedergewonnenen Bildinformation dem auszugebenden wiedergewonnenen Bild ein den Nutzer identifizierendes Bildmuster überlagert wird. Zudem offenbart JP-A 6-326854 (1994) eine Anordnung, bei der ein Bild mit angehängter Bildinformation ausgegeben wird, wobei die Bildinformation der Kennzeichnung dient, welche Bildausgabequelle unter einer Mehrzahl von Bildausgabequellen, d.h. an das Bilderzeugungsgerät angeschlossene externe Geräte, das Bild ausgegeben hat.
  • Jedoch kann jede der obigen bekannten Anordnungen lediglich in einer Umgebung eingesetzt werden, bei der Nutzer oder Geräte, denen die Nutzung des Bilderzeugungsgerätes ermöglicht ist, vorbestimmt sind und diese lassen sich nicht in einer Umgebung einsetzen, in der angenommen werden muss, dass unbekannte Einzelpersonen oder Geräte das Bilderzeugungsgerät nutzen; somit trat beim Stand der Technik das Problem auf, dass illegales Verhalten wie das Fälschen von Banknoten, Wertpapieren, usw. sich nicht sicher verhindern lässt.
  • In den vergangenen Jahren wurde eine Vielzahl von tragbaren externen Geräten wie Digitalkameras und tragbare Terminals, die Bilder verarbeiten, kommerzialisiert und als Datenkommunikationsverfahren wurden verschiedene Verfahren standardisiert, um derartige externe Geräte mit Bilderzeugungsgeräten zu koppeln. Es wurde ebenso vorgeschlagen, den Farbbilddaten, die von tragbaren Bildausgabegeräten wie Digitalkameras und tragbaren Terminals erzeugt wurden, in Bilderzeugungsgeräte über Schnittstellen wie IrDA ohne Verwendung jeglicher Kabel eingespeist werden. Falls Bilderzeugungsgeräte mit derartigen Schnittstellen in Geschäften wie Verbrauchergeschäften aufgestellt sind, ist mit Situationen zu rechnen, in denen es für unbekannte Einzelpersonen auf einfache Weise möglich ist, unter Verwendung derartiger Bilderzeugungsgeräte getreu abgebildete Farbbilder zu erhalten. Jedes der obigen bekannten Geräte kann derart illegales Verhalten jedoch nicht mit Sicherheit verhindern, da die Einzelperson, die für das illegale Verhalten verantwortlich ist oder das Bildausgabegerät, welches das dem illegalen Verhalten zugrundeliegende Bild ausgegeben hat, sich unter den unbekannten Einzelpersonen oder Geräten nicht identifizieren lässt.
  • Dieses Problem betrifft nicht nur Fälle, in denen Bilddaten von tragbaren Bildausgabegeräten ohne Verwendung von Kabeln eingespeist werden, sondern dieses kann ebenso bei Bilderzeugungssystemen auftreten, in denen Bilddaten von einem beliebigen Bildausgabegerät, sei es ein tragbares Gerät oder ein fest installiertes Gerät, an ein Bilderzeugungsgerät über ein Allzweckkabel oder über ein nach außen geöffnetes Netzwerk eingespeist werden.
  • ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFINDUNG
  • Es ist eine Aufgabe der Erfindung ein Bilderzeugungsgerät anzugeben, das beim Erzeugen eines Bildes basierend auf Bilddaten, die von einem externen Bildausgabegerät eingespeist werden, nicht nur die Bilddaten entgegennimmt, sondern ebenso Identifikationsinformation, die das Bildausgabegerät kennzeichnet, das die Bilddaten ausgegeben hat, und dieses Bilderzeugungsgerät führt die Bilderzeugung durch Überlagern der Bilddaten mit einem Bild mit Identifikationsinformation durch, so dass das Bildausgabegerät, das die Bilddaten ausgegeben hat, aus dem erzeugten Bild jederzeit identifiziert werden kann, unabhängig vom Typ des Bildausgabegeräts oder dem Typ der verwendeten Schnittstelle. Dadurch kann die Erzeugung von auf illegales Verhalten zurückzuführende Bilder auf effektive Weise verhindert werden, selbst in solchen Situationen, in denen unbekannte Einzelpersonen eine Bilderzeugung unter Verwendung nicht spezifizierter Geräte durchführen können.
  • Erfindungsgemäß wird ein Bilderzeugungsgerät angegeben zum Erzeugen eines Bildes basierend auf von einem beliebigen Bildausgabegerät eingespeisten Bilddaten, wobei das Bilderzeugungsgerät aufweist: eine Zentraleinheit zum Beurteilen ob Identifikationsinformation mit Bilddaten eingespeist wurde, wobei die Identifikationsinformation das die Bilddaten ausgebende Bildausgabegerät identifiziert; eine Bildverarbeitungssektion zum Erzeugen eines Bildes basierend auf den Bilddaten lediglich im Falle, dass die Identifikationsinformation zusammen mit den Bilddaten eingespeist wurde; eine erste Schnittstelle zum Einspeisen von Bilddaten und Identifikationsinformation zur Identifikation des Bildausgabegeräts; und eine zweite Schnittstelle zur Einspeisung von Bilddaten einschließlich eines Identifikationsmusters in ausgezeichneter Position zum Identifizieren des Bildausgabegeräts, wobei das Bilderzeugungsgerät sich zur Ausführung eignet von: einem ersten Identifikationsinformationsnachweisprozess hinsichtlich der von der ersten Schnittstelle eingespeisten Bilddaten; einem zweiten Identifikationsinformationsnachweisprozess hinsichtlich der von der zweiten Schnittstelle eingespeisten Bilddaten, so dass die Bilderzeugung basierend auf den eingespeisten Bilddaten im Falle eines im jeweiligen Identifikationsinformationsnachweisprozess fehlenden Nachweises einer Identifikationsinformation oder eines Identifikationsmusters blockiert wird.
  • Werden bei dem erfindungsgemäßen Bilderzeugungsgerät Bilddaten eingespeist, so wird ein auf den Bilddaten basierendes Bild lediglich dann erzeugt, falls Identifikationsinformation zusammen mit den Bilddaten eingespeist wurde, wobei die Identifikationsinformation das Bildausgabegerät identifiziert, das die Bilddaten ausgegeben hat. Somit werden Bilddaten, die von einem beliebigen Bildausgabegerät eingespeist wurden, in solchen Fällen nicht als Bild abgebildet, in denen das Bildausgabegerät, das die Bilddaten ausgegeben hat, nicht identifiziert werden kann; somit ist das Bildausgabegerät, das die mit einem abgebildeten Bild zusammenhängenden Bilddaten ausgegeben hat, bei Abbildung des Bildes immer identifizierbar.
  • Auf diese Weise werden Bilddaten davor bewahrt als Bild abgebildet zu werden, falls das verursachende Bildausgabegerät nicht identifiziert werden kann und falls ein Bild abgebildet wird, ist das Bildausgabegerät, das die im Zusammenhang mit dem abgebildeten Bild stehenden Bilddaten ausgegeben hat, immer ordnungsgemäß identifizierbar. Mit dieser Anordnung kann das erfindungsgemäße Bilderzeugungsgerät wirksam die Ausbildung von auf illegales Verhalten zurückzuführenden Bildern verhindern, selbst in Situationen, in denen Bilder auf Basis von Bilddaten erzeugt werden, die von einem beliebigen Bildausgabegerät zugeführt werden.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Patentansprüchen 2–9 definiert.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ABBILDUNGEN
  • Andere und weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der Erfindung werden aus der folgenden detaillierten Beschreibung mit Bezug zu den Abbildungen ersichtlicher.
  • 1 zeigt ein Diagramm zum Aufbau eines Bilderzeugungssystems mit einem digitalen Farbkopiergerät als Bilderzeugungsgerät gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 2 zeigt eine schematische Vorderansicht, die den Aufbau des digitalen Farbkopiergeräts zeigt;
  • 3 zeigt ein Blockdiagramm zum Aufbau einer Steuersektion des digitalen Farbkopiergeräts;
  • 4 zeigt ein Blockdiagramm zum Aufbau einer Bildverarbeitungssektion des digitalen Farbkopiergeräts;
  • 5 zeigt ein Flussdiagramm mit dem von einer CPU in der Steuersektion des digitalen Farbkopiergeräts abgearbeiteten Prozessablauf, falls Bilddaten von einem Bildausgabegerät eingespeist werden;
  • 6A bis 6C sind Diagramme, die erläutern, wie ein Bild in dem digitalen Farbkopiergerät basierend auf Bilddaten, die von einem tragbaren Ausgabegerät ausgegeben wurden, erzeugt wird; und
  • 7A bis 7C sind Diagramme, die erläutern, wie ein Bild in dem digitalen Farbkopiergerät basierend auf Bilddaten, die von einem fest installierten Ausgabegerät ausgegeben wurden, erzeugt wird.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Mit Bezug auf die Abbildungen werden nachfolgend bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung beschrieben.
  • 1 zeigt ein Diagramm des Aufbaus eines Bilderzeugungssystems, in dem ein Bilderzeugungsgerät gemäß einer Ausführungsform der Erfindung verwendet wird. Das Bilderzeugungssystem 10 weist ein digitales Farbkopiergerät 1 als Bilderzeugungsgerät, Personalcomputer 2, 3 als fest installierte Bildausgabegeräte und eine Digitalkamera 4, eine digitale Videokamera 5 und ein tragbares Kommunikationsterminal 6 als tragbare Bildausgabegeräte auf. In diesem Beispiel ist ein Personalcomputer fest mit dem digitalen Farbkopiergerät 1 über ein Kabel 7 verbunden, während die anderen Personalcomputer 3 über ein Netzwerkkabel 8 fest verbunden sind. Andererseits sind die tragbaren Bildausgabegeräte wie die digitale Kamera 4, die digitale Videokamera 5 und das tragbare Kommunikationsterminal 6 selektiv mit dem digitalen Farbkopiergerät 1 über eine Schnittstelle verbunden.
  • Somit dient das digitale Farbkopiergerät 1 nicht nur als Kopiergerät zum Kopieren des Bildes eines auf eine Dokumentunterlage gelegten Dokuments, sondern ebenso als Multifunktionsdrucker zum Abbilden von Bildern aus Bilddaten, die von dem Personalcomputer 2, der Digitalkamera 4, der digitalen Videokamera 5 und dem tragbaren Kommunikationsterminal 6 zugeführt werden, und das digitale Farbkopiergerät 1 dient zudem als Netzwerkrechner zum Abbilden von Bildern aus Bilddaten, die von weiteren Personalcomputern 3 innerhalb des Netzwerks übermittelt werden.
  • 2 zeigt eine schematische Querschnittsansicht von vorne, welche den Aufbau des digitalen Farbkopiergeräts 1 zeigt. Eine transparente Dokumentunterlage 111 und eine Bedienungskonsole 48 sind an der Oberseite der Haupteinheit 100 des digitalen Farbkopiergeräts 1 angeordnet, während ein automatischer Dokumenteinzug 112, der geöffnet oder geschlossen sein kann, an der Oberseite der Dokumentunterlage 111 angebracht ist. Die Haupteinheit 100 des Kopiergeräts weist eine Bildlesesektion 110 und eine Bilderzeugungssektion 210 auf. Eine Papierzuführungssektion 211 ist im untersten Teil der Haupteinheit 100 des Kopiergeräts vorgesehen.
  • Der automatische Dokumenteinzug 112 führt die in einen Dokumentschacht platzierten Dokumente nacheinander der gewünschten Position auf der Oberseite der Dokumentunterlage 111 zu, wobei eine Seite jedes Dokuments der Oberseite der Dokumentunterlage 111 gegenüberliegt, und nach dem Lesen des Bildes auf der einen Seite wendet dieser das Dokument und führt es erneut in die gewünschte Position auf der Oberseite der Dokumentunterlage 111, so dass nun die andere Seite des Dokuments der Oberseite der Dokumentunterlage 111 gegenüberliegt. Ist der Bildlesevorgang von beiden Seiten des Dokuments abgeschlossen, wird das Dokument ausgegeben und das nächste Dokument vom Dokumentschacht zugeführt, wobei zunächst die eine Seite und danach die andere Seite der Oberfläche der Dokumentunterlage 111 gegenüberliegt, wie oben beschrieben, und dieser Ablauf wird wiederholt, bis alle Dokumente kopiert sind. Dieser Dokumentzuführungsprozess innerhalb des automatischen Dokumenteinzugs 112 wird einschließlich des Wendevorgangs des Dokuments in Verbindung mit dem Gesamtbetrieb der Haupteinheit 100 des Kopiergerätes gesteuert.
  • Die Dokumentlesesektion 110 liest das Bild auf der Oberfläche des über den automatischen Dokumenteinzug 112 auf die Dokumentunterlage 111 gebrachten Dokuments. Zu diesem Zweck enthält die Dokumentlesesektion 110 eine erste Spiegelunterlage 113 und eine zweite Spiegelunterlage 114, die sich entlang der Unterseite der Dokumentunterlage 111 hin- und herbewegen. Die erste Spiegelunterlage 113 ist mit einer Belichtungslampe und einem Spiegel ausgestattet und wird mit einer vorgeschriebenen Geschwindigkeit entlang der Unterseite der Dokumentunterlage 111 hin und her bewegt. Die zweite Spiegelunterlage 114 ist mit zwei Spiegeln ausgerüstet und wird entlang der Unterseite der Dokumentunterlage 111 mit der Hälfte der Geschwindigkeit der ersten Spiegelunterlage 113 hin- und herbewegt.
  • Das von der Belichtungslampe, die an der ersten Spiegelunterlage 113 befestigt ist, ausgestrahlte Licht wird an der Bildoberfläche des Dokuments reflektiert und das reflektierte Licht wird zusätzlich von den an der ersten Spiegelunterlage 113 und der zweiten Spiegelunterlage 114 befestigten Spiegeln reflektiert und über eine Linse 115 auf eine Lichtempfangsoberfläche eines fotoelektrischen Umwandlungselements 116 fokussiert. Das fotoelektrische Umwandlungselement 116 gibt ein Lichtempfangssignal aus, das pro portional zur Intensität des auf die Lichtempfangsoberfläche fallenden reflektierten Lichtes ist. Das von dem fotoelektrischen Umwandlungselement 116 ausgegebene Lichtempfangssignal durchläuft in einer Bildverarbeitungssektion 41 vorgegebene Verarbeitungsschritte, die später beschrieben werden, und das verarbeitete Signal dient als Bilddaten.
  • Die Papierzuführungssektion 211 führt eine Mehrzahl von in einer Papierzuführungskassette untergebrachten Papierblättern durch Aussondern jeweils eines Blattes zu. Das aus der Papierzuführungssektion 211 entnommene Papier wird der Bilderzeugungssektion 210 in einer zum Betrieb der Bilderzeugungssektion 210 synchronisierten Zeitabfolge zugeführt. Im unteren Teil der Bilderzeugungssektion 210 ist ein Transportband 216 angeordnet, das über ein Paar von Rollen 214, 215 läuft und sich in Richtung des Pfeils Z dreht. Das in die Bilderzeugungssektion 210 eingeführte Blatt wird durch die Bilderzeugungssektion 210 transportiert, wobei dieses elektrostatisch von der Oberfläche des Transportbandes 216 angezogen wird.
  • In der Haupteinheit 100 des Kopiergerätes ist eine Fixieranordnung 217 der Oberseite des sich entlang der Richtung des Pfeils Z bewegenden Transportbandes 216 nachgelagert angeordnet. Die Fixieranordnung 217 lässt auf das Blatt Hitze und Druck einwirken, wobei das Blatt auf seiner Oberfläche ein in der Bilderzeugungssektion 210 übertragenes Entwicklerbild trägt, und das Entwicklerbild wird dabei aufgeschmolzen und auf der Oberfläche des Blattes fixiert. Das durch die Fixieranordnung 217 durchgetretene Blatt wird über Papierausstoßrollen 219 in einen Papierausstoßschacht 220 ausgegeben, der auf einer Seite der Haupteinheit 100 des Kopiergeräts angeordnet ist. Zwischen der Fixieranordnung 217 und den Papierausstoßrollen 219 befindet sich ein Steuerelement 218, über das das von der Fixieranordnung 217 nach dem Kopieren einer Seite austretende Papier einem Rücktransportpfad 221 zugeführt wird. Das nach dem Kopieren einer Seite in den Rücktransportpfad 221 zugeführte Blatt wird gewendet und erneut in die Bilderzeugungssektion 210 geführt.
  • In der Bilderzeugungssektion 210 sind oberhalb des Transportbandes 216 vier Bilderzeugungsstationen Pa bis Pd vorgesehen, die in dieser Reihenfolge angeordnet sind bei Betrachtung vom vorgelagerten Ende der oberen Seite des Transportbandes 216, das sich in der Richtung des Pfeils Z bewegt. Somit wird die Oberseite des Blattes, das sich mittels des Transportbandes 216 durch die Bilderzeugungssektion 210 bewegt, in dieser Reihenfolge den Bilderzeugungsstationen Pa bis Pb gegenübergestellt.
  • Die Bilderzeugungsstationen Pa bis Pb weisen im Wesentlichen denselben Aufbau auf. Beispielsweise enthält die Bilderzeugungsstation Pa eine Fotoleitertrommel 222a, ein Ladegerät 223a, eine Entwicklungsanordnung 224a, eine Transferanordnung 225a und einen Reiniger 226a. Die Fotoleitertrommel 222a wird derart angesteuert, dass diese sich mit einer konstanten Geschwindigkeit in der Richtung des Pfeils F dreht. Das Ladegerät 223a trägt gleichmäßig eine elektrische Ladung derselben Polarität auf die Oberfläche der Fotoleitertrommel 222a auf. Die Entwicklungsanordnung 224a entwickelt das elektrostatisch latente Bild, das auf der Oberfläche der Fotoleitertrommel 222a ausgebildet ist, in ein sichtbares Entwicklerbild. Die Transferanordnung 225a überträgt das auf der Oberfläche der Fotoleitertrommel 222a gehaltene Entwicklerbild auf die Oberfläche des Papiers. Die Transferanordnung 225a ist gegenüber der Fotoleitertrommel 222a angeordnet, wobei das Transportband 216 dazwischen liegt. Der Reiniger 226a entfernt Rückstände des Entwicklers vom Oberflächenbereich der Fotoleitertrommel 222a, die jene Position durchlaufen hat, die der Transferanordnung 225a über dem Transportband 216 gegenüberliegt.
  • Oberhalb der Bilderzeugungsstationen Pa bis Pd sind zugeordnete Scannereinheiten 227a bis 227d angeordnet. Die Scannereinheiten 227a bis 227d werfen ein mit dem Bild verknüpftes Licht basierend auf den in die Farben schwarz, cyan, magenta und gelb unterteilten Bilddaten auf die Oberflächen der jeweiligen Fotoleitertrommeln 222a bis 222d, die mittels der zugeordneten Ladegeräte 223a bis 223d elektrisch geladen wurden. Die Scannereinheiten 227a bis 227d weisen im Wesentlichen denselben Aufbau auf. Beispielsweise enthält die schwarze Scannereinheit 227a einen Polygon-Spiegel 240a, über den Laserlicht, das von einem Halbleiterlaser (nicht dargestellt) emittiert wurde und gemäß den schwarzen Bilddaten moduliert wurde, in die Haupt-Scanrichtung abgelenkt wird, und die schwarze Scannereinheit 227a weist zudem eine fθ-Linse 241a und Spiegel 242a, 243a auf, über die das von dem Polygon-Spiegel 240a abgelenkte Laserlicht unter einem bestimmten anwendungsbezogenen Winkel auf die Oberfläche der Fotoleitertrommel 222a geführt wird.
  • Die Oberfläche jeder der Fotoleitertrommeln 222a bis 222d ist mit einer fotoleitfähigen Schicht überzogen und die in Bereichen der Oberflächen der Fotoleitertrommeln 222a bis 222d dem Licht der entsprechenden Lasereinheiten ausgesetzten Ladungen werden selektiv über den Fotoleitungseffekt aufgebraucht, wobei die Ladungen über die Ladegeräte 223a bis 223d vor der Bestrahlung mit Laserlicht bereitgestellt werden. Somit werden basierend auf den entsprechenden Farbbilddaten elektrostatisch latente Bilder auf den Oberflächen der zugeordneten Fotoleitertrommeln 222a bis 222d ausgebildet. Dann stellt jede Entwicklungsanordnung 224a bis 224d einen Entwickler auf der Oberfläche der jeweiligen Fotoleittrommeln 222a bis 222d bereit, dessen Farbe mit derjenigen der Bilddaten übereinstimmt, die zur Modulation des Laserlichts, das von der zugeordneten Lasereinheit emittiert wird, herangezogen wird. Auf diese Weise werden Entwicklerbilder mit den zugeordneten Farben auf die Oberflächen der entsprechenden Fotoleitertrommeln 222a bis 222d ausgebildet.
  • Der Zeitpunkt, in dem das Laserlicht von der Lasereinheit in jeder der Bilderzeugungsstationen Pa bis Pd emittiert wird, wird über die Geschwindigkeit der oberen Seite des Transportbandes 216 entlang der Richtung des Pfeils Z und dem Abstand zwischen den jeweiligen Fotoleitertrommeln 222a bis 222d bestimmt und die Entwicklerbilder der jeweiligen Farben, die von den entsprechenden Fotoleitertrommeln 222a bis 222d getragen werden, werden an derselben Stelle auf der Oberfläche des Papiers überlagert.
  • Ein Band-Ladegerät 228 ist an der vorgelagerten Seite der Bilderzeugungsstation Pa in Kontakt zur oberen Seite des Transportbandes 216, das sich in Richtung des Pfeils Z bewegt, angeordnet, während eine Ladungslöscheinrichtung 229 an der nachgelagerten Seite der Bilderzeugungsstation Pd in Kontakt zur oberen Seite des Transportbandes 216 liegt, das sich in Richtung des Pfeils Z bewegt. Das Band-Ladegerät 228 bringt eine elektrische Ladung auf die Oberfläche des Papiers als auch auf das Transportband 216 auf, die zum elektrostatischen Anziehen des Papiers an der Oberfläche des Transportbandes 216 erforderlich ist. Die Ladungslöscheinrichtung 229 setzt eine Korona-Entladung zum Trennen des Papiers von der Oberfläche des Transportbandes 216 ein.
  • In einigen Anordnungen kann eine Nachbehandlungseinheit wie ein Sortierer an der Papieraustrittseite der Haupteinheit 100 des Geräts angebracht sein. Zudem kann eine Mehrzahl von Papierzuführungskassetten in gestapelter Weise in der Papierzuführungssektion 211 angebracht sein; in diesem Falle wird das Papier aus einer einzelnen ausgewählten Kassette der Papierzuführungskassetten zugeführt.
  • 3 zeigt ein Blockdiagramm des Aufbaus einer Steuersektion des digitalen Farbkopiergeräts 1. Die Steuersektion des digitalen Farbkopiergeräts 1 enthält eine CPU 44, an die die Bildverarbeitungssektion 41, eine Betriebskonsoleneinheit 48, Lastgeräte 49 wie etwa innerhalb des automatischen Dokumenteinzugs 112 befestigte Motoren und Kupplungen, Lastgeräte 50 wie etwa innerhalb der Bildlesesektion 110 befestigte Motoren und Spulen und ein in der Bilderzeugungssektion 210 befestigter Hochspannungsschaltkreis, sowie Lastgeräte 52 wie etwa innerhalb der Papierzuführungssektion 211 befestigte Motoren, Kupplungen und Spulen angeschlossen sind.
  • Auf Basis von Betriebsdaten, die über die Betriebstasten der Betriebskonsole der Betriebskonsoleneinheit 48 eingegeben werden, gibt die CPU 44 Steuerdaten an die Bildverarbeitungssektion 41 und die entsprechenden Lastgeräte 49 bis 52 aus, während zur selben Zeit an die Betriebskonsoleneinheit 48 Anzeigedaten zur Anzeige von Betriebsbedingungen der Bildverarbeitungssektion 41, des automatischen Dokumenteinzugs 112, der Bildlesesektion 110, der Bilderzeugungssektion 210 und der Papierzuführungssektion 211 ausgegeben werden. Die Betriebskonsoleneinheit 48 stellt die Inhalte der von der CPU 44 empfangenen Anzeigedaten auf einem in der Betriebskonsole angebrachten Anzeigeschirm dar.
  • 4 zeigt ein Blockdiagramm des Aufbaus der Bildverarbeitungssektion 41 des digitalen Farbkopiergeräts 1. Eine Bilddateneingabesektion 40, eine Bilddatenaungabesektion 42, ein Speicher 43, eine IR Schnittstelle 46 und eine Kommunikationsschnittstelle 47 sind an die Bildverarbeitungssektion 41 des digitalen Farbkopiergeräts 1 angeschlossen.
  • Die Bilddateneingabesektion 40 enthält das fotoelektrische Umwandlungselement 116, das in der Bildlesesektion 110 befestigt ist. Das fotoelektrische Umwandlungselement 116 gibt Line-Daten aus, in dem das Bild eines Monochrom- oder Farbdokuments gelesen und in RGB Farbkomponenten zerlegt wird. Die Bilddateneingabesektion 40 enthält ebenso: eine Schattierungskorrekturschaltung 40b zur Korrektur des Line-Bildpegels der von dem fotoelektrischen Umwandlungselement 116 ausgegebenen Line-Daten; eine Line-Registriereinheit 40c, die aus einem Line-Puffer oder desgleichen zur Korrektur eines Versatzes zwischen den Line-Bilddaten der drei Farben dient; einem Sensorfarbkorrektor 40d zum Korrigieren von Farbdaten der Line-Bilddaten jeder Farbe; einem MTF Korrektor 40e zum Korrigieren eines Signalkontrastes Pixel-um-Pixel; und ein Gammakorrektor 40f zum Korrigieren einer Bilderscheinung durch Korrigieren der Helligkeit/Dunkelheit des Bildes.
  • Die Bildverarbeitungssektion 41 enthält: einen Monochrom-Datengenerator 41a zum Erzeugen von Monochromdaten aus RGB Signalen, d.h. der Farbbildsignale, die von der Bilddateneingabesektion 40 eingespeist wurden; eine Eingabeverarbeitungseinheit 41b zum Umwandeln der RGB Signale in YMC Signale entsprechend den drei subtraktiven Primärfarben sowie zum Durchführen einer Taktumwandlung zur selben Zeit; eine Bereichtrenneinheit 41c zum Zuordnen der eingespeisten Bilddaten zu einem der drei Bereiche Zeichenbereich, Halbton-Fotobereich oder Druck-Fotobereich; ein Schwarzgenerator 41d zum Erzeugen schwarzer Bilddaten, indem eine Grundfarbentfernung basierend auf den YMC Signalen durchge führt wird, die von der Eingabeverarbeitungsschaltung 41b ausgegeben werden; eine Farbkorrekturschaltung 41e zum Korrigieren des Farbbildsignals jeder Farbe basierend auf der jeweiligen Farbumwandlungstabelle; eine Zoom-Verarbeitungsschaltung 41f und ein Raumfilter 41g zum Umwandeln des Vergrößerungsverhältnisses der eingespeisten Bilddaten basierend auf einer voreingestellten Vergrößerung; und eine Halbtoneinheit 41h zum Ausführen von Schritten wie einem Mehrfachwert-Fehlerverteilungsprozess und einem Mehrfachwert-Dithering-Prozess zum Verbessern der Abbildung der Grau Skala.
  • Die Bildverarbeitungssektion 41 enthält ebenso eine Identifikationsmusteranhängeinheit 41i zum Hinzufügen vorgegebener Identifikationsinformation zu den Gelb-Daten (Y), die obige Verarbeitung durchlaufen haben. Die Identifikationsmusteranhängeeinheit 41i fügt den Bilddaten die vorgegebene Identifikationsinformation in Form eines schlecht-sichtbaren gelben Bildes hinzu ohne die Eigenschaften der eingespeisten Bilddaten zu beeinträchtigen. Diese Identifikationsinformation enthält wenigstens eindeutige Identifikationsinformation, die das Gerät identifiziert, das die Bilddaten dem digitalen Farbkopiergerät 1 zugeführt hat und diese enthält optional eine eindeutige Identifikationsinformation, die das digitale Farbkopiergerät 1 selbst identifiziert.
  • Die in der Bildverarbeitungssektion 41 verarbeiteten Bilddaten werden vorübergehend in einem Bildspeicher 43 gespeichert. Der Bildspeicher 43 empfängt sequenziell 32-Bit Bilddaten, die seriell von der Bildverarbeitungssektion 41 ausgegeben werden und während dem vorübergehenden Speichern der Daten in einen Puffer werden die Daten in 8-Bit Bilddaten bezüglich jeder der Farben gelb, magenta, cyan und schwarz umgewandelt und die umgewandelten Daten werden in vier zugeordneten Festplatten 43a bis 43d gespeichert. Im Hinblick auf die Ausgabe der Bilddaten vom Bildspeicher 43 zur Bilddatenausgabesektion 42 variiert eine geeignete Zeitabfolge zum Ausgeben der Bilddaten für die jeweiligen Farben von Farbe zu Farbe, zumal die zeitliche Abfolge mit der das Aufzeichnungspapier den entsprechenden Bilderzeugungsstationen Pa bis Pd in der Bilderzeugungssektion 210 gegenüberliegend angeordnet wird von Bilderzeugungsstation zu Bilderzeugungsstation variiert. Aus diesem Grund enthält der Bildspeicher 43 Pufferspeicher 43e und die Bilddaten der jeweiligen Farben werden von den entsprechenden Pufferspeichern 43e durch sequenzielles Verzögern der Zeitabfolge gemäß vorgegebenen Positionen der entsprechenden Bilderzeugungsstationen Pa bis Pd ausgegehen.
  • Die Bilddatenausgabesektion 42 enthält eine Lasersteuereinheit 42a zur Pulsweitenmodulation auf Basis der Bilddaten der entsprechenden Farben, die von den Halbtoneinheiten 41h und der Identifikationsmusteranhängeinheit 41i in der Bildverarbeitungssektion 41 ausgegeben werden, und diese enthält ebenso Scannereinheiten 227a bis 227d zum Bestrahlen der Oberflächen der Fotoleitertrommeln 222a bis 222d mit Laserlicht auf Basis der Signale mit Pulsweitenmodulation, die von der entsprechenden Lasersteuereinheit 42a ausgegeben werden.
  • Bilddaten werden der IR Schnittstelle 46 von einem externen Bildeingabegerät wie der Digitalkamera 4, der digitalen Videokamera 5 oder weiteren tragbaren Terminals ohne Verwendung jeglicher Kabel eingespeist. Andererseits werden Bilddaten der Kommunikationsschnittstelle 47 von den Personalcomputern 2, 3 oder Faxgeräten über das Kabel 7 oder das Netzwerkkabel 8, wie in 1 gezeigt ist, eingespeist. Die Kommunikationsschnittstelle 47 wirkt somit als Druckerschnittstelle und als Faxschnittstelle. Die über die Schnittstellen 46, 47 eingespeisten Bilddaten durchlaufen in der Bildverarbeitungssektion 41 ebenso die vorgegebene Verarbeitung. Entsprechen die von der Schnittstelle 46 oder 47 eingespeisten Bilddaten einem YMC Signal, wird die Verarbeitung in der Eingabeverarbeitungseinheit 41b nicht durchgeführt.
  • Die oben beschriebene Bilddateneingabesektion 40, die Bilddatenausgabesektion 42, der Speicher 43, die IR Schnittstelle 46 und die Kommunikationsschnittstelle 47 werden zusammen von der CPU 44 über die Bildverarbeitungssektion 41 angesteuert, die die Steuersektion des digitalen Farbkopiergeräts 1 darstellt.
  • Ein Bildeditor 45 kann an die Bildverarbeitungssektion 41 angeschlossen sein. Der Bildeditor editiert die in dem Bildspeicher 43 gespeicherten Bilddaten gemäß Editierkommandos, welche über die Betriebskonsole eingegeben werden.
  • 5 zeigt ein Flussdiagramm eines Teils der von der CPU durchgeführten Verarbeitungsschritte, wobei die Verarbeitungsabfolge für den Fall dargestellt ist, in welchem dem digitalen Farbkopiergerät 1 von einem externen Bildausgabegerät Bilddaten eingespeist werden. Werden Bilddaten von einem externen Bildausgabegerät über die Schnittstellen 46 oder 47 (s1) eingespeist, unterscheidet die CPU 44 in dem digitalen Farbkopiergerät 1 den Typ der Schnittstelle (IR Schnittstelle 46 oder Kommunikationsschnittstelle 47), über welche die Bilddaten eingespeist wurden (s2). Wurden die Bilddaten über die IR Schnittstelle 46 von einem tragbaren Bildausgabegerät wie dem tragbaren Terminal 4 eingespeist, überprüft die CPU 44, ob Identifikationsinformation zusammen mit den onsinformation zusammen mit den Bilddaten eingespeist wurde, wobei die Identifikationsinformation das Bildausgabegerät identifiziert, das die Bilddaten ausgegeben hat (s3); falls ohne mögliche Überprüfung der Einspeisung von Identifikationsinformation eine bestimmte Zeitdauer abgelaufen ist,, führt die CPU 44 eine Fehlerverarbeitung (s4 → s5 → s6) durch. Während dieser Fehlerverarbeitung wird beispielsweise eine Bilderzeugung basierend auf eingespeisten Bilddaten blockiert und eine diesbezügliche Mitteilung angezeigt.
  • Wurde die Eingabe der Identifikationsinformation erfolgreich nachgewiesen bevor die bestimmte Zeitspanne abgelaufen ist, erzeugt die CPU 44 ein Bild eines Identifikationsmusters basierend auf der Identifikationsinformation (s4 → s7) und führt eine Bilderzeugung basierend auf den erhaltenen Bilddaten durch, indem den eingespeisten Bilddaten (s8) die Bilddaten des Identifikationsmusters hinzugefügt werden. Insbesondere stellt die CPU 44 die Bilddaten des Identifikationsmusters der Identifikationsmusteranhängeinheit 41i bereit, die dann das Identifikationsmuster den Gelb-Bilddaten (Y) hinzufügt.
  • Wurden die Bilddaten andererseits über die Kommunikationsschnittstelle 47 von einem fest installierten Bildausgabegerät wie einem Personalcomputer oder einem Faxgerät eingespeist, weist die CPU 44 nach, ob die Identifikationsmusterdaten, die das Bildausgabegerät identifizieren, das die Bilddaten ausgegeben hat, in der ausgezeichneten Position innerhalb der Bilddaten enthalten ist (s9). Falls keine Identifikationsmusterdaten in der ausgezeichneten Position in den Bilddaten enthalten sind, fährt die CPU 44 mit dem Schritt s3 fort um zu überprüfen, ob Identifikationsinformation zusammen mit den Bilddaten eingespeist wurde (s10 → s3). Sind andererseits Identifikationsmusterdaten in der ausgezeichneten Position in den Bilddaten vorhanden, führt die CPU 44 die Bilderzeugungsverarbeitung basierend auf den eingespeisten Bilddaten (s10 → s8) durch. Das Bild des Identifikationsmusters, welches das Bildausgabegerät identifiziert, das die Bilddaten ausgegeben hat, ist somit in das Bild eingebunden, das von dem digitalen Farbkopiergerät 1 erzeugt wurde.
  • Hierbei kann dem Schritt s8 ein Schritt zum Erzeugen eines Bildes eines Identifikationsmusters vorausgehen, das auf Identifikationsinformation basiert, die das digitale Farbkopiergerät 1 identifiziert, zusätzlich zum Bild des Identifikationsmusters, welches das Bildausgabegerät identifiziert, das die Bilddaten ausgegeben hat. Somit wird das Identifikationsmuster, welches das Gerät identifiziert, das die Bilderzeugung durchgeführt hat, in das vom digitalen Farbkopiergerät 1 erzeugte Bild zusammen mit dem Bild des Identifikationsmusters eingebunden, welches das Bildausgabegerät identifiziert, das die Bilddaten ausgegeben hat.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Bilderzeugungssystem ist jedes Bildausgabegerät, das dem digitalen Farbkopiergerät 1 Bilddaten bereitstellt, mit einer Funktion zur Ausgabe der Identifikationsinformation an das digitale Farbkopiergerät 1 ausgestattet, wobei die Identifikationsinformation das Bildausgabegerät selbst identifiziert und als getrennter Datenteil den Bilddaten hinzugefügt ist oder diese Information ist als Teil der Bilddaten eingebunden.
  • Beispielsweise sind übliche tragbare Bildausgabegeräte wie die Digitalkamera 4, die digitale Videokamera 5 und das tragbare Terminal 6 nicht mit einer Bilderzeugungsfunktion zum Einbinden der Identifikationsmusterdaten in die Bilddaten ausgestattet; werden in diesem Fall die Bilddaten im digitalen Farbkopiergerät 1 ausgegeben, wird die Identifikationsinformation, die das ursprüngliche tragbare Bildausgabegerät 1 kennzeichnet, als getrennter Datenteil den an das digitale Farbkopiergerät auszugebenden Bilddaten hinzugefügt. Auf der anderen Seite sind fest installierte Ausgabegeräte wie Personalcomputer 2, 3 mit der erforderlichen Bilderzeugungsfunktion ausgestattet und geben die Bilddaten an das digitale Farbkopiergerät 1 aus, indem die Daten des Identifikationsmusterbildes, die das verursachende fest installierte Bildausgabegerät identifizieren, als Teil der auszugebenden Bilddaten eingebunden werden.
  • Werden somit Bilddaten über die IR Schnittstelle 46 eingespeist, was zutrifft, falls Bilddaten von einem tragbaren Bildausgabegerät eingespeist werden, speichert die CPU 44 die Bilddaten und die Identifikationsinformation, welche über die IR Schnittstelle 46 eingespeist wurden, in getrennten Speicherbereichen innerhalb des Bildspeichers 43, zumal die Identifikationsinformation den eingespeisten Bilddaten als getrennter Datenteil hinzugefügt wurde. Werden andererseits Bilddaten über die Kommunikationsschnittstelle 47 eingespeist, welche zum Einspeisen von Bilddaten von einem fest installierten Bildausgabegerät verwendet wird, speichert die CPU 44 die über die Kommunikationsschnittstelle 47 empfangenen Bilddaten zusammen mit dem darin eingebundenen Identifikationsmuster im Bildspeicher 43, zumal die Bilddaten mit dem bereits integrierten Bild des Identifikationsmusters eingespeist werden.
  • Betrachtet man bei dem in 5 gezeigten Ablauf den Fall, in dem ein fest installiertes Bildausgabegerät Bilddaten ausgibt, in denen kein Identifikationsmuster zur Identifikation des fest installierten Bildausgabegeräts enthalten ist, so werden Vorkehrungen getroffen um zu beurteilen, ob Bild daten des Identifikationsmusters in der ausgezeichneten Position 1n den über die Kommunikationsschnittstelle 47 eingespeisten Bilddaten enthalten ist und falls keine Bilddaten des Identifikationsmusters enthalten sind wird überprüft, ob Bildinformation getrennt von den Bilddaten eingespeist wurde. In dem erfindungsgemäßen Bildverarbeitungssystem kann somit das Bild des Identifikationsmusters, welches das fest installierte Bildausgabegerät identifiziert, in das von dem digitalen Farbkopiergerät 1 erzeugte Bild eingebunden werden, selbst dann, falls das fest installierte Bildausgabegerät einem Gerätetyp entspricht, bei dem die das Gerät identifizierende Identifikationsinformation getrennt von den Bilddaten ausgegeben wird.
  • 6A bis 6C zeigen, wie das digitale Farbkopiergerät 1 ein Bild basierend auf Bilddaten erzeugt, die von einem tragbaren Bildausgabegerät bereitgestellt werden. Werden die Daten des in 6A gezeigten Bildes G1a von einem getrennten Bildausgabegerät über die IR Schnittstelle 46 eingespeist, erzeugt das digitale Farbkopiergerät 1 Bilddaten des Identifikationsmusters basierend auf der Identifikationsinformation, die den Daten des eingespeisten Bildes G1a als getrennter Datenteil hinzugefügt wurde und dieses erzeugt ein Bild G1b durch Überlagern des Identifikationsmusters 61 in der Nähe der oberen und unteren Kanten des Bildes G1a, siehe 6B. Auf diese Weise kann das Gerät, welches das Bild ausgegeben hat, auf einfache Weise aus dem Bild G1b identifiziert werden, wobei das Bild G1b von dem digitalen Farbkopiergerät 1 erzeugt wurde. Zumal dieses Identifikationsmuster mit einem schlecht sichtbaren gelben Entwickler erzeugt wurde und in der Nähe der oberen und unteren Kanten liegt, wo die Wahrscheinlichkeit einer Überlappung mit dem Bildbereich gering ist, beeinträchtigt die Erzeugung des Identifikationsmuster die Eigenschaften des ursprünglichen Bildes G1a nicht.
  • Wie in 6C gezeigt ist, kann zusätzlich zum Identifikationsmuster 61 des tragbaren Bildausgabegeräts, das die Daten des Bildes G1a ausgegeben hat, ein Identifikationsmuster 62 zum Identifizieren des digitalen Farbkopiergeräts 1 in der Nähe der oberen und unteren Kanten des Bildes G1a an einer Stelle erzeugt werden, die nicht mit dem Identifikationsmuster 61 überlappt. Auf diese Weise kann nicht nur das Gerät, welches das Bild ausgegeben hat, sondern auch das Gerät, welches das Bild erzeugt hat, aus dem Bild G1b identifiziert werden, wobei das Bild G1b von dem digitalen Farbkopiergerät 1 erzeugt wurde. In diesem Fall kann ein Bildmuster, das den Eingabe-/Ausgabe-Status der Bilddaten kennzeichnet, etwa als Pfeil oder desgleichen implementiert, zwischen dem Identifikationsmuster 61 und dem Identifikationsmuster 62 enthalten sein und ebenso kann ein Bild 63 mit der Zeit und dem Datum der Bilderzeugung hinzugefügt werden.
  • 7A bis 7C zeigen, wie das digitale Farbkopiergerät 1 ein Bild basierend auf Bilddaten erzeugt, die von einem fest installierten Bildausgabegerät bereitgestellt werden. Die Daten des in dem fest installierten Bildausgabegerät erzeugten Bildes G2a werden an das digitale Farbkopiergerät 1 als Daten eines Bildes G2b ausgegeben, vgl. 1, wobei in diesen Daten ein Identifikationsmusterbild 71 zur Identifikation des fest installierten Bildausgabegeräts in der Nähe der oberen und unteren Kanten des Bildes überlagert ist, siehe 7B. Das digitale Farbkopiergerät 1 führt eine Bilderzeugung basierend auf den Daten des Bildes G2b durch und das Bild des Identifikationsmusters 71, welches das fest installierte Bildausgabegerät, das die Bilddaten ausgegeben hat, identifiziert, ist somit in dem von dem digitalen Farbkopiergerät 1 erzeugten Bild eingebunden. Somit kann das Gerät, welches das Bild ausgegeben hat, auf einfache Weise aus dem von dem digitalen Farbkopiergerät 1 erzeugten Bild identifiziert werden. Da dieses Identifikationsmuster 71 mit einem schlecht sichtbaren gelben Entwickler ausgebildet ist und sich in der Nähe der oberen und unteren Kanten befindet, wo die Wahrscheinlichkeit eines Überlappens mit dem Bildbereich klein ist, beeinträchtigt die Erzeugung des Identifikationsmusters die Eigenschaften der Daten des ursprünglichen Bildes G2a nicht.
  • Zusätzlich zum Identifikationsmuster 71 des fest installierten Bildausgabegeräts, das die Daten des Bildes G2b ausgegeben hat, kann ein Identifikationsmuster 72 zum Identifizieren des digitalen Farbkopiergeräts 1 in der Nähe der oberen und unteren Kanten des Bildes G2b, dessen Daten von dem fest installierten Bildausgabegerät eingespeist wurden, erzeugt werden, siehe 7C. Auf diese Weise kann nicht nur das Gerät, welches das Bild ausgegeben hat, sondern auch das Gerät, welches das Bild erzeugt hat, aus dem vom digitalen Farbkopiergerät 1 erzeugten Bild identifiziert werden. In diesem Fall kann ein Bildmuster zum Hinweis auf den Eingabe/Ausgabe-Status der Bilddaten, etwa als Pfeil oder desgleichen implementiert, zwischen dem Identifikationsmuster 71 und dem Identifikationsmuster 72 enthalten sein und ein Bild 73 mit der Zeit und dem Datum der Bilderzeugung kann ebenso hinzugefügt werden.
  • Die obige Ausführungsform wurde beispielhaft mit dem digitalen Farbkopiergerät beschrieben, jedoch ist erkennbar, dass die Erfindung ebenso auf weitere Bilderzeugungsgeräte, die Farbbilder basierend auf von nicht spezifizierten Bildausgabegeräten eingespeisten Bilddaten getreu wiedergeben können, übertragen werden kann.
  • Die obige Ausführungsform wurde ebenso unter Zuhilfenahme eines beispielhaften Falles erläutert, in dem die Bilddaten dem digitalen Farbkopiergerät 1 von einem tragbaren Bildausgabegerät ohne Verwendung von Kabeln eingespeist wurden, jedoch kann die Erfindung gleichermaßen auf ein Bilderzeugungssystem übertragen werden, in dem Bilddaten einem Bilderzeugungsgerät wie einem digitalen Farbkopiergerät von einem beliebigen Bildausgabegerät zugeführt werden und die Erfindung kann ebenso auf gleiche Weise in dem Fall eingesetzt werden, in dem Bilddaten dem digitalen Farbkopiergerät 1 von einem tragbaren Bildausgabegerät unter Verwendung eines Kabels eingespeist werden.

Claims (9)

  1. Bilderzeugungsgerät (1) zum Erzeugen eines Bildes basierend auf von einem beliebigen Bildausgabegerät (26) eingespeisten Bilddaten, wobei das Bilderzeugungsgerät (1) aufweist: eine Zentraleinheit (44) zum Beurteilen (s3, s4, s9, s10) ob Identifikationsinformation mit Bilddaten eingespeist wurde, wobei die Identifikationsinformation das die Bilddaten ausgebende Bildausgabegerät (26) identifiziert; eine Bildverarbeitungssektion (41) zum Erzeugen eines Bildes basierend auf den Bilddaten lediglich im Falle, dass die Identifikationsinformation zusammen mit den Bilddaten eingespeist wurde; eine erste Schnittstelle zum Einspeisen von Bilddaten und Identifikationsinformation zur Identifikation des Bildausgabegeräts (26); und eine zweite Schnittstelle zur Einspeisung von Bilddaten einschließlich eines Identifikationsmusters in ausgezeichneter Position zum Identifizieren des Bildausgabegeräts (26), wobei das Bilderzeugungsgerät (1) geeignet ist zur Ausführung von: einem ersten Identifikationsinformationsnachweisprozess hinsichtlich der von der ersten Schnittstelle eingespeisten Bilddaten; einem zweiten Identifikationsinformationsnachweisprozess hinsichtlich der von der zweiten Schnittstelle eingespeisten Bilddaten, so dass die Bilderzeugung basierend auf den eingespeisten Bilddaten im Falle eines im jeweiligen Identifikationsinformationsnachweisprozess fehlenden Nachweises einer Identifikationsinformation oder eines Identifikationsmusters blockiert wird.
  2. Bilderzeugungsgerät (1) nach Anspruch 1, wobei die Zentraleinheit (44) zur Beurteilung, ob den Bilddaten Identifikationsinformation angehängt ist, betrieben werden kann.
  3. Bilderzeugungsgerät (1) nach Anspruch 1, wobei die Zentraleinheit (44) zur Beurteilung, ob die Identifikationsinformation als Teil der eingespeisten Bilddaten enthalten ist, betrieben werden kann.
  4. Bilderzeugungsgerät (1) nach Anspruch 1, das zusätzlich betrieben werden kann zur Erzeugung eines Bildes basierend auf den Bilddaten eines Teils, dessen Bilddaten von einem die Identifikationsinformation kennzeichnenden Identifikationsmuster überlagert sind.
  5. Bilderzeugungsgerät nach Anspruch 4, wobei im Falle, dass die das Bildausgabegerät identifizierende Identifikationsinformation als Teil von Daten eingespeist wird, die verschieden sind von den Bilddaten und einer Anlage, ein Bild eines die Identifikationsinformation kennzeichnenden Identifikationsmusters erzeugt wird und das erzeugte Bild mit einem Teil des basierend auf den eingespeisten Bilddaten erzeugten Bildes überlagert wird.
  6. Bilderzeugungsgerät nach Anspruch 4, wobei das Bilderzeugungsgerät (1) zum Erzeugen eines Bildes eines Identifikationsmusters betrieben werden kann, wobei das Identifikationsmuster die Identifikationsinformation kennzeichnet, welche das Bilderzeugungsgerät identifiziert und das erzeugte Bild mit einem Teil des basierend auf den eingespeisten Bilddaten erzeugten Bildes überlagert.
  7. Bilderzeugungsgerät nach Anspruch 4, das zudem zum Überlagern des Bildes des Identifikationsmusters mit eingeschränkter Sichtbarkeit mit einem Teil des basierend auf den eingespeisten Bilddaten erzeugten Bildes betrieben werden kann.
  8. Bilderzeugungsgerät nach Anspruch 1, wobei der erste Identifikationsinformationsnachweisprozess ein Prozess zum Nachweis während einer bestimmten Zeitdauer ist, ob die Identifikationsinformation zusammen mit den Bilddaten eingespeist wird und der zweite Identifikationsinformationsnachweisprozess ein Prozess zum Nachweis ist, ob das Identifikationsmuster an einer bestimmten Position innerhalb der Bilddaten enthalten ist.
  9. Bilderzeugungsgerät nach Anspruch 8, wobei der zweite Identifikationsinformationsnachweisprozess im Falle, dass kein Unterscheidungsmuster an der bestimmten Position innerhalb der Bilddaten enthalten ist, zudem einen Prozess zum Nachweis ob die Identifikationsinformation getrennt von den Bilddaten eingespeist wird, aufweist.
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