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STAND DER TECHNIK
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Erfindungsgebiet
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Die
Erfindung bezieht sich auf Sicherheitsetiketten, die beim Diebstahlschutz
Verwendung finden, und besonders auf Mechanismen zum Anbringen von
Sicherheitsetiketten an zu schützenden
oder zu kennzeichnenden Artikeln.
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Beschreibung der verwandten
Technik
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Diebstahlschutz
wird derzeit auf mehrfache Art verwirklicht. Zu schützende Artikel
können
einfach eingeschlossen werden. Wenn Waren eingeschlossen werden,
bedeutet das in Verkaufsumfeldern jedoch praktisch das Ende des
Impulskaufs, und im Allgemeinen leidet der Umsatz. Eine weitere
Technik, die verwendet wird, ist der Vorteilsentzug; dabei wird
dem Dieb der Vorteil der Nutzung der gestohlenen Artikel entzogen,
um die Motivierung zum Entwenden der Artikel zu eliminieren. Beim
Vorteilsentzug kommen Farbetiketten zum Einsatz, die an den zu schützenden
Artikeln angebracht werden. Wenn der Dieb versucht, die Farbetiketten
von geschützten Waren
zu entfernen, brechen die Farbetiketten auf, wobei sich der Inhalt,
bei dem es sich üblicherweise um
permanente Tinte handelt, über
den Artikel und den Dieb ergießt.
Bei einer anderen Technik zur Abschreckung von Dieben werden Etiketten,
die von elektronischen Artikelüberwachungssystemen
(EAS – electronic
article surveillance) erfassbar sind, an zu schützenden Artikeln angebracht.
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Elektronische
Artikelüberwachungssysteme sind
in der Technik wohlbekannt und werden zur Bestandskontrolle, für die Kennzeichnung
und zur Verhinderung von Diebstahl und anderer unbefugter Entwendung
von Artikeln aus einem vorgewählten
Bereich eingesetzt. Üblicherweise
weisen solche Systeme mindestens einen Sender und mindestens einen Empfänger auf,
die eine oder mehrere Überwachungszonen
bereitstellen, die Artikel, die aus dem vorgewählten Bereich zu entfernen
sind, durchqueren müssen.
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An
jedem zu schützenden Ärtikel wird
ein EAS-Sicherheitsetikett befestigt. Das EAS-Etikett hat einen
Marker oder Sensor, der dazu ausgelegt ist, auf ein vom Systemsender
in der Überwachungszone gesandtes
Signal zu reagieren. Die Reaktion des Markers oder Sensors bewirkt,
dass in der Überwachungszone
ein weiteres Signal abgegeben wird, das vom Systemempfänger erfasst
wird. Wenn sich ein mit einem Etikett versehener Artikel durch die Überwachungszone
bewegt, wird dementsprechend ein Signal generiert und vom Systemempfänger empfangen,
der die Anwesenheit des mit einem Etikett versehenen Artikels in
der Zone erkennt.
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Gewisse
Arten von EAS-Etiketten sind für
die Wiederverwendung ausgelegt und weisen daher lösbare Befestigungsvorrichtungen
zum Befestigen der Etiketten an den zu schützenden Artikeln auf. Die Befestigungsvorrichtungen
sind dazu ausgelegt, nur von befugtem Personal gelöst zu werden;
dazu muss üblicherweise
ein zugeordnetes Spezialwerkzeug oder ein zugeordneter Ablösemechanismus
eingesetzt werden.
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Ein
wiederverwendbares EAS-Etikett, das besonders zuverlässig und
für die
Abschreckung von Dieben weit verbreitet ist, ist aus der US-PS 5,426,419
an Nguyen et al. bekannt, deren Inhalt hier durch Bezugnahme mit
aufgenommen ist.
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In 1 und 2 weist
eine Ausführungsform
eines EAS-Etiketts 1 einen
Etikettenkörper 2 und
einen Befestigungsmechanismus mit einer Stiftanordnung 4 mit
einem Stiftkopf 40 und einem länglichen Stiftkörper 41 auf.
Das EAS-Etikett 1 und die Stiftanordnung 4 sind
in 1 und 6A des '419-Patents voll
offengelegt und veranschaulicht. Praktischerweise sind relevante Abschnitte
von 1 und 6A hier als 1 bzw. 2 wiedergegeben.
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Der
Stiftkörper 41 kann
in einer ersten Öffnung
im Etikettenkörper 2 aufgenommen
werden. Ein Aufnahme- und Greifmittel im Etikettenkörper 2 nimmt
einen bzw. eine der Schlitze oder Rillen 42 im Stiftkörper 41 auf
und ergreift sie, wodurch verhindert wird, dass der Stiftkörper 41 aus
dem Etikettenkörper 2 herausgezogen
wird. Eine zweite Öffnung 9 im
Etikettenkörper 2 weist
einen bogenförmigen
Kanal auf, dank dessen ein bogenförmiger Fühler in ein Mittel zur Freigabe
des Greifmittels geführt
werden kann, wodurch der Stiftkörper 41 herausgezogen
und die Stiftanordnung 4 vom Etikett 1 getrennt
werden kann.
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Zum
Befestigen des Etiketts 1 an einem zu schützenden
Artikel 51 kann der Stiftkörper 41 durch einen
Abschnitt des Artikels 51 geschoben und in die erste Öffnung im
Etikettenkörper 2 eingeführt werden,
wo er von dem Greifmittel ergriffen wird. Der Stiftkörper 41 hat
ein spitzes Ende 43, dank dessen sich der Stiftkörper 41 leichter
durch verschiedene Artikel 51 schieben lässt. Bei
manchen Anwendungen ist es wünschenswert,
dass der Stiftkörper 41 nicht
durch einen Abschnitt des Artikels hindurchgeschoben werden sollte
oder kann.
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Wenn
ein EAS-Etikett beispielsweise an einem Schuh angebracht ist, kann
der Stiftkörper 41 durch
eine der Ösen
des Schuhs geführt
werden, um das Etikett 1 am Schuh zu befestigen. Diese
Vorgehensweise funktioniert bei manchen Schuharten. Der Etiketten-/Stiftkopf
deckt jedoch oft die Öse
ab und behindert den Schnürvorgang
und/oder drückt
das Schuhleder auf unerwünschte
Weise ein.
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Artikel
wie Aktentaschen, Gepäck,
elektrische Werkzeuge und Handwerkzeuge, Sportartikel und viele
andere harte und weiche Artikel können außerdem nicht ordnungsgemäß mit Etiketten
versehen werden, da der Stiftkörper
nicht durch einen Artikelabschnitt geführt werden kann.
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Bei
jenen Anwendungen, bei denen der Stiftkörper nicht durch einen Artikelabschnitt
geführt
wird, kann gemäß 3 eine
Drahtschleife 3 mit einer Schlaufe 6 an jedem
Ende um den zu schützenden Artikel
gewickelt oder durch eine geeignete Öffnung in dem zu schützenden
Artikel geführt
werden. Die Drahtschleife 3 kann an dem Etikett befestigt
werden, indem der Stiftkörper 41 durch
eine oder beide Endschlaufen 6 geführt und in die erste Öffnung im
Etikettenkörper 2 eingeführt wird.
Aufgrund der um den Stiftkörper 41 angeordneten
Drahtendschlaufe 6 kann der Stiftkopf 40 jedoch
nicht relativ bündig
am Etikettenkörper 2 anliegen,
und es verbleibt ein Freiraum 7. Dank des durch den Draht
zwischen dem Stiftkopf 40 und dem Etikettenkörper 2 verursachten Freiraums 7 kann
unter Umständen
unbefugterweise eine Hebelwirkung auf den Stiftkopf 40 ausgeübt werden,
so dass der Stiftkörper 41 möglicherweise
aus dem Greifmittel herausgehebelt werden kann, wodurch das Etikett
vom Artikel entfernt wird.
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Aus
der
US 524,660 ist ein
Festlegungsstift bekannt, der aus einem spitzen Stachel oder Schaft, einem
flachen Kopf mit gegenüberliegend
angeordneten Zapfen und einem Hebe- oder Zuggriff besteht, der seinerseits
aus einer halbkreisförmigen
Schlaufe besteht, die schwenkbar an den Zapfen angebracht und so
konstruiert und ausgelegt ist, dass sie in derselben Ebene wie der
Kopf liegt, wenn sie nicht in der Hebeposition ist. Zweck des Festlegungsstifts
ist es, Zeichnungen und andere Papiere, Teppiche, Polster u. Ä. festzuhalten.
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Aus
der
US 4,419,029 ist
eine Befestigungsvorrichtung mit einem Gewinde bekannt, die ein
aus einer Betriebsposition in eine Außerbetriebsposition bewegbares
Selbstwerkzeug aufweist, das einen mit einem Gewinde versehenen
Schaft, einen seitlich verbreiterten Kopf mit einem darunter angeordneten Hohlraum
um den Schaft herum, Löcher
auf beiden Seiten des verbreiterten Kopfs, einen D-Ring, dessen gegenüberliegende
Enden in den Löchern
durch die Seiten des Kopfs liegen, und einen elastomeren Ring wie
einen O-Ring aufweist, der den mit einem Gewinde versehenen Schaft
umgibt und sich teilweise in den Hohlraum erstreckt, so dass der
O-Ring, wenn die
mit einem Gewinde versehene Befestigungsvorrichtung in eine mit
einem Gewinde versehene Öffnung
zu deren Aufnahme geschraubt wird, in den Hohlraum gezwungen wird,
wenn die Befestigungsvorrichtung angezogen wird, wodurch ausreichend Reibung
vorliegt, um den D-Ring in seiner Außerbetriebsposition zu halten.
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Bei
Anwendungen, bei denen EAS- und andere Etiketten der Art, die eine
Stiftanordnung mit einem Stiftkopf und einem Stiftkörper als
Teil des Befestigungsmechanismus aufweist, bei dem der Stiftkopf
nicht richtig am Etikettkörper
anliegen kann, zum Einsatz kommen, wird ein verbesserter Stiftbefestigungsmechanismus
benötigt.
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Eine
Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen Befestigungsmechanismus
für ein
Antidiebstahletikett mit den Merkmalen des Oberbegriffs zu verbessern,
der mit einer größeren Vielzahl
von durch das Etikett zu schützenden
Artikeln verwendet werden kann.
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KURZDARSTELLUNG DER ERFINDUNG
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Erfindungsgemäß wird eine
verbesserte Stiftanordnung für
ein Antidiebstahletikett der Art bereitgestellt, die eine Stiftanordnung
als Teil des Befestigungsmechanismus aufweist, von dem eine Ausführungsform
aus dem '419-Patent
wie oben beschrieben bekannt ist. Es sind jedoch viele andere Etiketten
bekannt, die eine Stiftanordnung zum Befestigen des Etiketts an
zu schützenden
und/oder zu kennzeichnenden Artikeln verwenden, und die vorliegende
Erfindung ist bei der Anwendung nicht aus schließlich auf das aus dem '419-Patent bekannte Etikett
zu beschränken.
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Die
neue Stiftanordnung der vorliegenden Erfindung verwendet einen bekannten
länglichen Stiftkörper mit
einem neuen Stiftkopf, der ein Halteelement aufnimmt. Das Halteelement
kann C-förmig, U-förmig oder
dreieckig sein oder jede beliebige Form haben, die eine im Wesentlichen
geschlossene Schlaufe bilden kann. Das hier erwähnte Halteelement ist so auszulegen,
dass es all die verschiedenen Formen und Materialien abdeckt, die
eine geschlossene Schlaufe bilden können.
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Die
Enden des Halteelements sind unter und in dem Stiftkopf befestigt.
Die Enden des Halteelements werden im Stiftkopf an Ort und Stelle
festgelegt, wenn der Stiftkörper
in eine erste Öffnung
im Etikettenkörper
eingeführt
und vom Greifmechanismus befestigt wird. Wenn der Stiftkörper in
Eingriff steht, ist der Stiftkopf in nächster Nähe zum Etikettenkörper so
positioniert, dass das Halteelement nicht unter dem Stiftkopf weg
entfernt werden kann. Bei einer Ausführungsform ist der Stiftkopf
im Wesentlichen bündig
mit dem Etikettenkörper
positioniert.
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Der
Stiftkopf weist unter dem Stiftkopf oder an der Seite des Stiftkopfs
in der Nähe
des länglichen Stiftkörpers einen
geeigneten ausgesparten Bereich oder geeignete ausgesparte Bereiche
zur Aufnahme des Halteelements auf. Größe und Gestalt des ausgesparten
Bereichs oder der ausgesparten Bereiche sind so, dass sie mindestens
ein Ende des Halteelements aufnehmen. Das/die Ende/n des Halteelements
weist/weisen einen Absatz auf, der von einem zusammenpassenden Absatz
oder Blockierelement in dem/den ausgesparten Bereich/en im Stiftkopf
gehalten wird, um zu verhindern, dass das/die Ende/n des Halteelements
aus dem Stiftkopf herausgehebelt oder herausgezogen wird/werden,
wenn die Stiftanordnung im Etikettenkörper angeordnet ist. Bei einer Ausführungsform
ist/sind das/die Ende/n des Halteelements kugel- oder ballförmig.
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Das
Halteelement kann starr sein und aus gehärtetem Stahl, Draht oder ähnlichem
Material hergestellt sein und ist vorzugsweise aus einer gehärteten Stahlstange
hergestellt. Das Halteelement kann durch eine geeignete Öffnung in
einem Abschnitt des zu schützenden
Artikels geführt
oder um einen Abschnitt des Artikels gewickelt und in den Stiftkopf
eingeführt
und von diesem befestigt werden, wenn der Stiftkörper in den Etikettenkörper eingeführt ist.
Wie im '419-Patent
beschrieben, wird der Stiftkopf in der Nähe des Etikettenkörpers vom
Greifmechanismus im Etikettenkörper
festgehalten, wobei der Greifmechanismus in eine der Nuten im Stiftkörper eingreift. Jeder
bekannte Greifmechanimus kann im Etikettenkörper verwendet werden, um den
Stiftkörper
der Stiftanordnung der vorliegenden Erfindung zu ergreifen, vorausgesetzt,
der Stiftkopf wird so gehalten, dass das Halteelement nicht aus
dem Stiftkopf entfernt werden kann.
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Eine
Drahtschleife beliebiger geeigneter Länge kann bei gewissen Anwendungen
ebenfalls verwendet werden, um die Befestigung des Etiketts an einem
zu schützenden
Artikel zu unterstützen.
Die Schleife kann an jedem Ende eine Schlaufe haben, wobei jede
Schlaufe zur Bildung einer größeren Drahtschlaufe
vom Halteelement befestigt wird. Die Drahtschleife kann um einen
Abschnitt des Artikels herum- oder durch eine geeignete Öffnung im
Artikel geführt
und dann durch das Halteelement durch die Endschlaufen befestigt
werden. Die Enden des Halteelements werden bei Installierung im
Etikettenkörper
sicher vom Stiftkopf festgehalten.
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Das
Halteelement kann sich in Bezug auf den Stiftkopf frei um etwa 180
Grad drehen. Der Stiftkörper
dreht sich zusammen mit dem befestigten Stiftkopf vorzugsweise im
Greifmechanismus in Bezug auf den Etikettenkörper um 360 Grad. Das Halteelement
kann sich daher um 360 Grad in Bezug auf den Etikettenkörper und
um 180 Grad in Bezug auf den Stiftkopf drehen und stellt so verschiedene
mögliche
Befestigungswinkel bereit und macht es einem Unbefugten schwerer,
den Etikettenbefestigungsmechanismus durch Heraushebeln oder Manipulieren zu überwinden.
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Als
Alternative, wie weiter unten umfassend beschrieben, kann eine Drahtschleife
als Halteelement verwendet werden und weist an einem oder beiden
Enden des Drahts, das/die von einem oder mehreren zugeordneten Bereich/en
unter und in dem Stiftkopf festgehalten wird/werden, eine ballförmige Struktur
oder andersgeformte Struktur auf. Der Ball oder die andere Struktur
bildet den Absatz, der verhindert, dass der Draht aus dem Stiftkopf
herausgehebelt oder -gezogen wird.
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Die
vorliegende Erfindung stellt eine Antidiebstahletikettenbefestigungsanordnung
bereit, dank derer Etiketten leicht und angemessen an vielen verschiedenen
zu schützenden
Artikeln befestigt werden können.
Unter Verwendung der vorliegenden Erfindung können Etiketten angemessen und
sicher an Artikeln wie Schuhen, Aktentaschen, Gepäck, Handtaschen,
elektrischen und Handwerkzeugen, Sportartikeln und vielen anderen
harten und weichen Waren befestigt werden.
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Darüber hinaus
kann die vorliegende Erfindung verwendet werden, um einen Verriegelungsmechanismus
für Waren
bereitzustellen. Beispielsweise kann die Schleife so lang ausgelegt
werden, dass sie einen oder mehrere Warenartikel in Eingriff nimmt, und
dann um einen Abschnitt einer feststehenden Struktur herum- oder
durch diese hindurchgeführt und
am Etikettenkörper
befestigt werden, um die Artikel an dieser Struktur zu verriegeln.
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Dementsprechend
besteht eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung in der Bereitstellung
eines verbesserten Befestigungsmechanismus für ein Antidiebstahletikett
der Art, die eine Stiftanordnung mit einem Stiftkopf und einem länglichen
Stiftkörper
sowie ein entfernbar zu befestigendes Halteelement aufweist.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung
eines verbesserten Stiftbefestigungsmechanismus für ein Antidiebstahletikett, der
ein Halteelement aufweist, das vom Stiftkopf festgehalten wird,
wenn er in nächster
Nähe des
Etikettenkörpers
befestigt ist.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung
eines verbesserten Stiftbefestigungsmechanismus für ein Antidiebstahletikett, der
ein Halteelement aufweist, das vom Stiftkopf festgehalten wird,
wenn er im Wesentlichen bündig
am Etikettenkörper
befestigt ist.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung
eines verbesserten Stiftbefestigungsmechanismus für ein Antidiebstahletikett, der
den Einsatz einer Drahtschleife geeigneter Länge gestattet, ohne zu verhindern,
dass der Stiftkopf richtig am Etikettenkörper anliegt.
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Andere
Aufgaben, Vorteile und Anwendungen der vorliegenden Erfindung gehen
aus der folgenden ausführlichen
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung hervor.
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KURZE BESCHREIBUNG DER
MEHREREN ANSICHTEN DER ZEICHNUNGEN
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Es
zeigen:
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1 eine
Perspektivansicht einer bekannten EAS-Etiketten- und -stiftbefestigungsanordnung,
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2 einen
Seitenaufriss einer bekannten Stiftanordnung,
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3 einen
Seitenteilaufriss einer mit einer bekannten Stiftanordnung und einem
bekannten Antidiebstahletikett verwendeten Drahtschleife,
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4 eine Perspektivansicht einer Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Halteelements,
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5 eine
Perspektivansicht einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Stiftanordnung von
unten,
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6 eine
Perspektivansicht einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung im Gebrauch mit einem EAS-Etikett von oben,
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7 eine
Perspektivansicht der in 4-6 dargestellten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung an einem Artikel befestigt,
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8 eine
Perspektivansicht einer Schlaufe im Gebrauch mit der in 4-6 dargestellten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung,
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9 eine
Perspektivansicht einer alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Halteelements,
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10 eine
Perspektivansicht einer alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Halteelements,
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11 eine
Perspektivansicht einer alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Halteelements,
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12 eine
Draufsicht auf eine alternative Ausführungsform der erfindungsgemäßen Stiftanordnung
von unten,
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13 eine
Perspektivansicht einer alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Halteelements,
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14 eine
Draufsicht auf eine alternative Ausführungsform der erfindungsgemäßen Stiftanordnung
von unten und
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15 eine
Querschnittsansicht entlang der Linie 15-15 in 14.
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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4, 5 und 6 zeigen
eine Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung mit Stiftanordnung 15 und Halteelement 8.
Die Stiftanordnung 15 weist einen Stiftkopf 16 und
einen länglichen
Stiftkörper 17 auf.
Das Halteelement 8 weist die Endelemente 10 und 11 auf.
Das Halteelement 8 kann eine beliebige Form haben, also
C-förmig, U-förmig oder dreieckig
sein, oder jede beliebige Form haben, die eine im Wesentlichen geschlossene
Schlaufe bilden kann. Der Stiftkopf 16 weist die ausgesparten
Bereiche 18 und 20 auf, die so bemessen sind,
dass sie die Enden 10 bzw. 11 des Halteelements 8 aufnehmen.
Die ausgesparten Bereiche 18 und 20 sind auf der
Unterseite 55 des Stiftkopfs 16 angeordnet, der neben
dem länglichen
Stiftkörper 17 liegt.
Bevor der längliche
Stiftkörper 17 in
eine erste nicht gezeigte Öffnung
im Etikettenkörper 2 eingeführt wird,
werden die Endelemente 10 und 11 von der Unterseite 55 des
Stiftkopfs 16 in die ausgesparten Bereiche 18 bzw. 20 platziert.
Wenn der längliche
Stiftkörper 17 in den
Etikettenkörper 2 eingeführt ist,
kann die Unterseite 55 des Stiftkopfs 16 dank
der ausgesparten Position des Halteelements 8 im Stiftkopf 16 in
nächster Nähe am Etikettenkörper 2 anliegen.
Der Stiftkopf 16 wird so nahe am Etikettenkörper 2 gehalten,
dass die Enden 10 und 11 des Halteelements 8 nicht
von der Unterseite 55 des Stiftkopfs 16 her aus
den ausgesparten Bereichen 18 und 20 entfernt
werden können.
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Bei
der bevorzugten Ausführungsform
wird der Stiftkopf 16 im Wesentlichen bündig am Etikettenkörper 2 gehalten.
Es ist nicht kritisch, dass der Stiftkopf 16 im Wesentlichen
bündig
am Etikettenkörper 2 anliegt.
Es ist jedoch kritisch, dass das Halteelement 8 nicht von
der Unterseite 55 des Stiftkopfs 16 entfernt werden
kann, wenn die Stiftanordnung 15 im Etikettenkörper 2 gehalten
wird. Darüber
hinaus sollte zwischen dem Stiftkopf 16 und dem Etikettenkörper 2 nicht
genügend
Platz vorhanden sein, dass ein Hebelwerkzeug verwendet werden kann,
um eine Hebelkraft auf den Stiftkopf 16 auszuüben, um
die Stiftanordnung 15 aus dem Etikett 1 herauszuhebeln. Des
Weiteren ist es wichtig, dass die Enden 10 und 11 des
Halteelements 8 nicht seitlich nach außen in einer im Wesentlichen
senkrecht zum länglichen Stiftkörper 17 verlaufenden
Richtung aus den ausgesparten Bereichen 18 und 20 im
Stiftkopf 16 herausgehebelt werden können, wenn die Stiftanordnung 15 im
Etikett 1 angeordnet ist. Wenn das Ende 10 oder
das Ende 11 seitlich aus dem ausgesparten Bereich 18 bzw. 20 herausgezogen
werden kann, dann könnte
das Etikett 1 von einem Artikel entfernt werden, der geschützt werden
sollte. Daher muss es einen Mechanismus geben, um zu verhindern,
dass die Enden 10 und 11 seitlich nach außen aus
den ausgesparten Bereichen 18 und 20 entfernt
werden, wenn die Stiftanordnung 15 im Etikett 1 angeordnet
ist.
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Bei
einer Ausführungsform
sind die Endelemente 10 und 11 des Halteelements 8 so
ausgebildet, dass sie Absätze
bilden, die mit entsprechenden Absätzen oder anderen Blockierelementen
in den ausgesparten Bereichen 18 und 20 im Stiftkopf 16 zusammenpassen
können.
Bei der bevorzugten Ausführungsform
sind die Endelemente 10 und 11 im Wesentlichen
kugelförmig
und bilden jeweils die Absätze 50 bzw. 52.
Die ausgesparten Bereiche 18 und 20 können Absätze oder
Blockierelemente 54 und 56 aufweisen, die so bemessen
sind, dass sie die Absätze 50 bzw. 52 in
Eingriff nehmen und ein seitliches Entfernen der Enden 10 bzw. 11 verhindern,
wie am deutlichsten aus
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5 hervorgeht.
Als Alternative können
die Absätze 54 und 56 ein
beliebiger Blockiermechanismus in den ausgesparten Bereichen 18 und 20 sein, der
ein seitliches Entfernen der Enden 10 und 11 verhindert.
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Wie
in 4 gezeigt, kann der Durchmesser des
Halteelements 8 bei einer Ausführungsform vom Ende 10 bis
zum Ende 11 einheitlich gestaltet sein, abgesehen von den
ausgesparten Abschnitten 12 und 14. Die ausgesparten
Abschnitte 12 und 14 werden zur Bildung von Absätzen 50 und 52 verwendet. Wie
angegeben, werden die Absätze 50 und 52 zur Verhinderung
des unbefugten seitlichen Entfernens des Halteelements 8 aus
dem Stiftkopf 16 verwendet, wenn er sich im Etikettenkörper 2 befindet.
Anstatt der ausgesparten Bereiche 12 und 14 können die
kugelförmigen
Enden 10 und 11 als Alternative einen größeren Durchmesser
haben, was Absätze
ergeben würde
(nicht gezeigt, aber analog zu Absätzen 50 und 52),
die auf ähnliche
Weise wie Absätze 50 und 52 verwendet
würden.
Darüber
hinaus können
die Enden 10 und 11 des Halteelements 8 nicht
kugelförmig
sein, sondern eine andere Form haben, woraus sich Absätze ergeben,
die entsprechende Blockierelemente in den ausgesparten Bereichen 18 und 20 in Eingriff
nehmen, wodurch verhindert wird, dass das Halteelement 8 seitlich
aus dem Stiftkopf 16 entfernt werden kann, wenn er mit
dem Etikett 1 montiert ist.
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Unbefugte.
können
daher das Halteelement 8 nicht entfernen, wenn die Stiftanordnung 15 richtig im
Etikett 1 gehalten ist. Aufgrund des Greifmechanismus im
Etikett 1, kann der Stiftkörper 17 nicht ohne
das richtige Freigabewerkzeug aus dem Etikettenkörper 2 herausgezogen
werden. Die Blockierelemente 54 und 56 im Stiftkopf 16 sind
so bemessen, dass sie die Absätze 50 bzw. 52 in
Eingriff nehmen, wenn der Versuch unternommen wird, die Endelemente 10 und 11 des
Halteelements 8 aus den ausgesparten Bereichen 18 und 20 im
Stiftkopf 16 seitlich nach außen herauszuhebeln.
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Zum
Halten des Stiftkörpers 17 kann
jeder beliebige bekannte Greifmechanismus im Etikett 1 verwendet
werden, vorausgesetzt, der Stiftkopf 16 ist so nahe am
Etikettenkörper 2 positioniert,
dass die Enden 10 und 11 des Halteelements 8 nicht
von der Unterseite 55 des Stiftkopfs 16 aus den
ausgesparten Bereichen 18 und 20 entfernt werden
können.
In der Technik sind viele Greifmechanismen bekannt, von denen viele
mit der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden können. Wie
oben beschrieben, wird ein Beispiel für einen spezifischen Greifmechanismus,
der mit der vorliegenden Erfindung einsetzbar ist, vollständig im '419-Patent beschrieben,
das durch Bezugnahme hier mit aufgenommen wurde.
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In 6 kann
sich das Halteelement 8 vorzugsweise um etwa 180 Grad bezüglich des
Stiftkopfs 16 drehen, wobei die Drehachse senkrecht zum
Stiftkörper 17 liegt,
wie durch Bezugszeichen A angedeutet. Der Stiftkörper 17 dreht sich
zusammen mit dem befestigten Stiftkopf 16 vorzugsweise
im Greifmechanismus um 360 Grad bezüglich des Etikettenkörpers 2,
wobei die Drehachse kollinear zum Stiftkörper 17 liegt. Daher
kann sich das Halteelement 8 um 360 Grad bezüglich des
Etiketts 1 drehen, wie durch Bezugszeichen B angedeutet.
Dank der Drehung des Halteelements 8 – 360 Grad bezüglich des
Etikettenkörpers 2 und
180 Grad bezüglich
des Stiftkopfs 16 – sind
mehrere Befestigungspositionen für
das Etikett 1 möglich
und es ist für
weiteren Schutz gegen unbefugtes Entfernen gesorgt, indem weniger
Positionen zur Ausübung
einer Hebelwirkung gegen den Stiftkopf 16 zur Verfügung stehen.
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Im
Betrieb kann das Halteelement 8 durch eine geeignete Öffnung in
einem zu schützenden und/oder
zu kennzeichnenden Artikel geführt
werden (7). In dem in 7 gezeigten
Beispiel ist das Halteelement 8 durch einen Teil des Schuhs 21 geführt. Die
Endelemente 10 und 11 des Halteelements 8 werden
dann in die ausgesparten Be reiche 18 bzw. 20 des
Stiftkopfs 16 platziert. Dann wird der Stiftkörper 17 in
eine nicht gezeigte erste Öffnung
im Etikettenkörper 2 eingeführt, und
die Stiftanordnung 15 und das Etikett 1 werden
zusammengedrückt,
bis die Unterseite 55 des Stiftkopfs 16 richtig
relativ bündig
am Etikettenkörper 2 sitzt.
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Auf ähnliche
Weise kann das Halteelement 8 entweder durch eine geeignete Öffnung in
vielen verschiedenen zu schützenden
und/oder zu kennzeichnenden Artikeln eingeführt oder um einen geeigneten Teil
von diesen herum platziert werden. Gewisse Artikel sind jedoch möglicherweise
nicht für
eine derartige Etikettenbefestigung geeignet; möglicherweise muss eine Schleife 13 verwendet
werden, wie in 8 gezeigt. Die Schleife 13 ist
vorzugsweise aus gehärtetem
Draht hergestellt, kann aber aus einem beliebigen geeigneten halbflexiblen
Material hergestellt sein, das schwer zu schneiden und/oder zu brechen
ist. An jedem Ende sind Schlaufen 61 ausgebildet, die durch
Befestigungsbünde 60 hergestellt
werden können,
die pressbar, schweißbar
oder klebbar sein können,
wie in der Technik bekannt. Die Schleife 13 kann mit fast
jedem Durchmesser und/oder Länge hergestellt
werden, der bzw. die sich für
die jeweils beabsichtigte Anwendung eignet.
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Für gewisse
Anwendungen kann die Schleife 22 mit kugelförmigen Endelementen 24 konstruiert sein,
die dann wie die Endelemente 10 und 11 des Halteelements 8 in
die ausgesparten Bereiche 18 und 20 im Stiftkopf 16 platziert
werden (9). Die Endelemente 24 werden
mit Befestigungsbünden 58, die
den Bünden 60 ähnlich sind,
an der Schleife 22 befestigt. Die Schleife 22 kann
fast in jeder Länge und
mit jedem Durchmesser hergestellt werden. Wie bei den Endelementen 10 und 11 müssen die
Endelemente 24 nicht kugelförmig sein, sondern können eine
beliebige andere Form haben, vorausgesetzt, es liegt ein Mechanismus
vor, der das seitliche Entfernen der Endelemente 24 aus
den ausgesparten Bereichen 18 und 20 im Stiftkopf 16 verhindert,
wenn die Stiftanordnung 15 im Etikett 1 angeordnet
ist.
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Bei
einer alternativen Ausführungsform (10)
kann an einem Ende der Schleife 23 anstatt einer zweiten
Kugel 25 eine Schlaufe 26 befestigt sein. Das
kugelförmige
Endelement 25 ist am Bund 59 befestigt und ist
mit dem Endelement 24 und dem Bund 58 identisch.
Wie bei den Endelementen 24 braucht das Endelement 25 nicht
unbedingt kugelförmig
zu sein.
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Die
Schlaufe 26 so gerade so groß bemessen, dass die Kugel 25 hindurchpasst,
aber so klein, dass das Etikett 1 nicht durch die Schlaufe 26 geht. Indem
die Kugel 25 durch die Schlaufe 26 und in einen
der ausgesparten Bereiche 18 oder 20 im Stiftkopf 16 geführt wird,
kann eine große
Schlaufe in der Schleife 23 gebildet werden, so dass geeignete
zu schützende
Artikel umwickelt werden können.
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In 11 ist
eine alternative Ausführungsform
des Halteelements als starre Schlaufe 60 mit einem einzigen
Endelement 62 mit dem Absatz 64 dargestellt. Das
Endelement 62 kann in den ausgesparten Bereich 18 oder 20 im
Stiftkopf 16 platziert werden und fungiert ähnlich wie
die Endelemente 10 und 11, wie oben beschrieben.
Die Schlaufe 60 kann, falls gewünscht, bei 66 geschweißt, gelötet oder
geklebt werden. Wie bei den in den anderen Ausführungsformen der Halteelemente
beschriebenen Endelementen braucht das Endelement 62 nicht
kugelförmig
zu sein.
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Für die Ausführungsformen
von Halteelementen mit einem einzigen Endelement wie die Schleife 23,
die starre Schlaufe 60 und andere in der vorliegenden Erfindung
in Betracht gezogene, kann zur Aufnahme der Endelemente 29 bzw. 62 oder
anderer, die zwar hier nicht gezeigt, aber in Betracht gezogen werden,
ein modifizierter Stiftkopf 68 mit lediglich einem ausgesparten
Bereich 70 herge stellt werden (12). Der
längliche
Stiftkörper 69 ist
mit dem Stiftkörper 17 identisch.
Der ausgesparte Bereich 70 kann einen Absatz 72 oder
ein anderes Blockierelement aufweisen, um das seitliche Entfernen
des eingeführten
Endelements des zugeordneten Halteelements zu verhindern.
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Das
spezifische Blockierelement, das im ausgesparten Bereich oder in
den ausgesparten Bereichen im Stiftkopf angeordnet ist, wird durch
die Struktur des Endelements oder der Endelemente des zugeordneten
Halteelements bestimmt. Es hat sich herausgestellt, dass die Kugelform
der Endelemente und die entsprechend geformten ausgesparten Bereiche,
die hier beispielhaft verwendet werden, die beste Ausführungsart
der Erfindung sind. Zum Verhindern des seitlichen Entfernens der
Endelemente des Halteelements aus dem Stiftkopf werden aber auch
andere Blockiermechanismen in Erwägung gezogen.
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In 13, 14 und 15 weist
das Halteelement 30 beispielsweise Endelemente 32 auf,
bei denen es sich um Krümmungsabschnitte
oder einfach um gebogene Fortführungen
des Elements 30 handelt. Der Stiftkopf 34 weist
die ausgesparten Bereiche 36 und 38 auf, die so
bemessen sind, dass sie das Halteelement 30 aufnehmen,
so dass der Stiftkopf 34 relativ bündig am Etikettenkörper 2 anliegen kann.
Die ausgesparten Bereiche 38 sind im Wesentlichen senkrecht
zu den ausgesparten Bereichen 36 und erstrecken sich tiefer
in den Stiftkopf 34 als die ausgesparten Bereiche 36,
um die Endelemente 32 aufzunehmen. Wie bei der oben beschriebenen
bevorzugten Ausführungsform
muss zwischen dem Stiftkopf 34 und dem Etikettenkörper 2 so
wenig Freiraum sein, wenn der Stiftkopf 34 neben dem Etikettenkörper 2 positioniert
ist, dass das Halteelement 30 nicht unter dem Stiftkopf 34 heraus
entfernt und kein Hebelwerkzeug eingeführt werden kann.
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Darüber hinaus
sind Unbefugte nicht in der Lage, das Halteelement 30 seitlich
aus dem Stiftkopf 34 zu entfernen, da die Blockierelemente 39 in
den ausgesparten Bereichen 38 die Endelemente 32 stoppen.
Die Außenwände 37 der
ausgesparten Bereiche 38 können die Blockierelemente 39 bilden. Wenn
das Halteelement 30 seitlich nach außen aus dem Stiftkopf 34 herausgezogen
wird, stößt die Innenfläche 33 des
Endelements 32 gegen das Blockierelement 39 und
wird von diesem gestoppt, so dass ein seitliches Entfernen der Endelemente 32 aus
den ausgesparten Bereichen 38 verhindert wird. Die Blockierelemente 39 können aus
anderen Strukturen gebildet sein, wie Stege, Stangen oder einer anderen
Struktur, die ein Entfernen der Endelemente 32 (nicht gezeigt)
verhindert, wobei die Wände 37 die bevorzugte
Ausführungsform
für das
Blockierelement 39 sind.
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Das
Halteelement 30 kann sich vorzugsweise um 180 Grad bezüglich des
Stiftkopfs 34 drehen, wobei die Drehachse senkrecht zum
länglichen
Stiftkörper 35 liegt,
wie durch die Pfeile in 15 angedeutet.
Der Stiftkörper 35 ist
vorzugsweise in der Lage, sich in dem Greifmechanismus im Etikettenkörper 2 um
360 Grad bezüglich
Etikett 1 zu drehen, und gestattet, dass sich der Stiftkopf 34 und
das Halteelement 30 ebenfalls um 360 Grad drehen können, wobei
die Drehachse kollinear zum länglichen
Stiftkörper 35 liegt.
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Es
versteht sich, dass Variationen und Modifikationen der vorliegenden
Erfindung vorgenommen werden können,
ohne ihren Schutzbereich zu verlassen. Es versteht sich auch, dass
der Schutzbereich der Erfindung nicht als auf die hierin offengelegten spezifischen
Ausführungsformen,
sondern lediglich als in Übereinstimmung
mit den beiliegenden Ansprüchen
im Lichte der obigen Offenlegung beschränkt auszulegen ist.