DE69934990T2 - Verfahren zur Übertragung radioaktiver Stoffe auf Stents in der Angioplastie und Bausatz - Google Patents

Verfahren zur Übertragung radioaktiver Stoffe auf Stents in der Angioplastie und Bausatz Download PDF

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Stents für die Angioplastie.
  • Der Begriff „Stent" soll sich auf allgemeine Vorrichtungen beziehen, die für die endoluminale Anwendung gedacht sind (beispielsweise innerhalb eines Blutgefäßes), und die normalerweise via Katheterisierung angeordnet und nachfolgend in situ eingesetzt werden, um eine lokale Stützwirkung für das Lumen zu erzeugen.
  • Für einen allgemeinen Überblick über vaskuläre Stents wird auf die Arbeit „Textbook of Interventional Cardiology" von Eric J. Topol, W.B. Saunders Company, 1994, und insbesondere auf Abschnitt IV des mit „Coronary stenting" betitelten Bands II verwiesen.
  • Eine große Anzahl von Patentdokumenten widmete sich dem Thema, was beispielsweise anhand der Druckschriften EP-A-0 806 190, EP-A-0 850 604, EP-A-0 847 766, EP-A-0 857 470, EP-A-0 875 215, EP-A-0 895 759 und EP-A-0 895 760 ersichtlich ist.
  • Die klinische Verwendung derartiger Vorrichtungen, die im Laufe der letzten Jahre zusehends entwickelt wurde, muss das Bedürfnis erfüllen, eine effektive Maßnahme sicherzustellen, um dem Phänomen zu entgegnen, das derzeit als Restenose bekannt ist. Dabei handelt es sich um das Phänomen, das mit physiologischen Mechanismen einhergeht, die bislang noch nicht vollständig aufgeklärt wurden, auf Grund dessen der Ort der Stenose, der durch die Wirkung des Stent-Implantates wieder geöffnet wurde, sich allmählich wieder schließt, was allgemein auf den Effekt des allmählichen Gewebewachstums zurückzuführen ist.
  • Um das zuvor beschriebene Problem zu handhaben, wurden verschiedene Anordnungen vorgeschlagen, die einen Effekt auf lokalem Niveau vorsehen, der dem Phänomen der Restenose entgegenwirkt. Insbesondere wurden verschiedene Anordnungen untersucht, welche die lokale Freisetzung von Medikamenten oder die lokale Verwendung radioaktiver Quellen gewährleisten.
  • Anordnungen, die auf einer lokal gesteuerten Abgabe von Medikamenten beruhen, müssen als ein primäres Erfordernis das Problem der effektiven Sicherstellung der Anordnung an dem Ort des Stent-Implantats lösen.
  • Anordnungen, welche die Verwendung radioaktiver Quellen gewährleisten, stehen hingegen verschiedenen Schwierigkeiten gegenüber.
  • Die Hauptprobleme, die mit der Verwendung radioaktiver Materialien zum Gegenwirken der Restenose einhergehen, sind mit der Verteilung der Dosis in dem Gewebe und dem Abklingen der Dosis über die Zeit verbunden.
  • Es gibt in der Tat keine Radioisotope, die gleichzeitig aufweisen:
    • – eine Energie und eine Strahlenart, die eine gleichmäßige und effektive Dosis in den ersten wenigen Millimetern in der Wand erzeugen, die jedoch in größeren Tiefen vernachlässigbar sind,
    • – eine ausreichend lange Halbwertzeit, die es ermöglicht, die Radioisotope für eine angemessene Zeitdauer (Wochen) bereitzuhalten, die jedoch ausreichend kurz ist, um das Gefäß, in dem es implantiert ist, nicht permanent zu schädigen,
    • – eine sehr hohe spezifische Aktivität und
    • – eine optimale Biokompatibilität.
  • Es gibt jedoch Teillösungen für die zuvor beschriebenen Probleme.
  • Beispielsweise weist Phosphor 32 gute Eigenschaften in Bezug auf die Halbwertzeit auf, es kann mit hohen spezifischen Aktivitäten erzielt und an der Oberfläche des Stents eingesetzt werden, es weist jedoch eine geringe Durchdringung auf (14 Tage, 1,7 MeV Beta-Strahlung).
  • Palladium 103 hat eine gute Halbwertzeit und Durchdringungseigenschaften (17 Tage, 20 KeV Röntgenstrahlen), jedoch ist seine spezifische Aktivität sehr gering. Dennoch wurde die Verwendung von angereichertem Palladium vorgeschlagen, das durch Bestrahlen in einem Reaktor oder durch Zyklotron-Bestrahlung ausgehend von Rhodium und durch chemisches Trennen erzielt wird. Der wesentliche Nachteil dieser Anordnung besteht in den relativ hohen Kosten des auf diese weise erzielten Materials.
  • Yttrium 90 hat gute Durchdringungseigenschaften, es klingt jedoch sehr schnell ab (64 Stunden, 2,2 MeV Beta-Strahlen). Es wurde daher vorgeschlagen, dass Yttrium wenige Stunden vor der Implantation auf den Stent aufgetragen werden sollte, wobei diese Anordnung jedoch merkliche Probleme aufweist, und die möglichen Effekte in Bezug auf die Biokompatibilität konnten bislang nicht vollständig geklärt werden.
  • Ruthenium 106 hat exzellente Eigenschaften in Bezug auf die Durchdringung, es ist jedoch zu beständig (1 Jahr, 3,5 MeV Beta-Strahlung).
  • Andere Radioisotope, wie beispielsweise Silber 105, weisen ähnliche Eigenschaften wie Palladium 103 und auch die gleichen Probleme auf.
  • Es kann jedoch gesagt werden, dass die Materialien, die wahrscheinlich nützliche Eigenschaften in Bezug auf einen Effekt aufweisen, welcher der Restenose entgegenwirkt, schlecht dazu geeignet sind, oder nicht alle dazu geeignet sind, den Stent oder Teile von diesem herzustellen.
  • Auf jeden Fall erzeugt die Tatsache, dass der Stent radioaktiv gemacht wird, Schwierigkeiten in logistischer Hinsicht (Implantation des Stents und die entsprechende Präparationsarbeit sind tatsächlich der Natur von nuklearen medizinischen Aktivitäten), oder führt zu einer nicht zufrieden stellenden Leistung in Bezug auf das radioaktive Verhalten.
  • Die zuvor genannten Schwierigkeiten erklären leicht, warum diese Forschungs- und Untersuchungsarbeit nicht in einer effektiven breiten Verwendung der entsprechenden Verfahren resultiert. All dies ist unabhängig von der Tatsache, dass es eine ziemlich große Anzahl von Patentdokumenten gibt, die sich auf das Auftragen von Materialien, insbesondere von radioaktiven Materialien mit einer Wirkung, die der Restenose entgegenwirkt, auf Stents beziehen, oder auf im wesentlichen ähnliche Techniken.
  • Zusätzlich zu den Dokumenten, wie beispielsweise US-A-5 059 166, US-A-5 176 617 und US-A-5 213 561, die sich auf den Aufbau von radioaktiven Stents beziehen, sollen die US-A-5 722 984, US-A-5 840 009 und US-A-5 605 530 erwähnt werden, die sich auf das Anbringen von Substanzen an einem Stent, wie beispielsweise als Phosphor 32 bezeichnetes Phosphorylcholin, oder auf Mittel zum Überwinden der Schwächung der Dosis an den Enden des Stents durch Zugabe von Phosphor 32 an den Enden desselben, oder auf das Vorsehen einer Abschirmung beziehen, um die nachteiligen Wirkungen der Bestrahlung zum Zeitpunkt der Stentimplantierung zu vermeiden.
  • Weitere Dokumente, wie beispielsweise WO-A-98/43694, WO-A99/02195 oder WO-A-99/09912 beziehen sich auf das Beschichten eines Stents (oder eines anderen Mittels) mit einem Antigen, um anschließend einen radioaktiven Antikörper zu spritzen, auf das Auftragen einer Schicht eines radio-opaken Materials, das ausgebildet ist, um die ionische Implantation von radioaktivem Material aufzunehmen, oder wiederum auf ein lokales Behandlungsverfahren, das durch eine Vorrichtung ähnlich eines Stents durchgeführt wird, die mit eine Substanz beschichtet ist, die dazu geeignet ist, mit einer anderen Substanz zu reagieren, die oral verabreicht wird, um in der örtlichen Lage eine dritte Substanz zu erzeugen, die eine therapeutische Wirkung aufweist.
  • US-A-5 779 732 zeigt, wie ein Kunststoffblech, das eine lösbare Substanz enthält, um einen Stent angeordnet werden kann, während EP-A-0 873 732 einen Stent offenbart, der mit einer Substanz beschichtet ist, die Heparin anzieht, um eine Heparinschicht auszubilden.
  • Das Bedecken der Wand eines Gefäßes mit einer klebenden Substanz, die ebenfalls radioaktiv ist, ist aus der US-A-5 873 811 bekannt, während US-A-5 871 436 und US-A-5 843 163 beschreiben, wie eine radioaktive Substanz mit Hilfe eines spezifischen chelatbildenden Mittels oder unter Verwendung eines Drahtes aus radioaktiven Materialien befestigt werden kann, um einen offenen Stent in seinem ausgedehnten Zustand zu halten.
  • Weitere Stents, die mit radioaktiven Eigenschaften versehen sind, sind in WO-A-99/02194, US-B-5 840 009, US-B-5 575 818 und WO-A-97/21399 beschrieben.
  • WO-A-98/48851 lehrt, wie ein Radioisotop auf einen Metallstent aufgetragen werden kann: eine sehr große Anzahl von Isotopen werden berücksichtigt und die Stents bestehen aus Stahl oder aus Nitinol. Die Verfahren zum Anbringen sind elektrochemisch, der eletrodenlosen Art, wobei Peptide, Fette oder Thiole verwendet werden.
  • Noch weitere Dokumente beziehen sich auf Brachytherapietechniken unter Verwendung radioaktiver Quellen, die temporär innerhalb des Gefäßes angeordnet werden: beispielsweise lehren US-A-5 865 720 und US-A-5 840 008, wie eine Art von radioaktiver Hülle oder Hülse um einen Ballon angeordnet werden kann. Zudem untersucht die US-A-5 707 332 im Detail sämtliche möglichen Radioisotope, die für die Brachytherapie verwendet werden könnten, wobei jedoch kein Radioisotop als ideal herausgestellt wird. Eine Quelle (Flüssigkeit oder Gas), die in dem Ballon anzuordnen ist, oder eine Drahtquelle, die vorwärts und rückwärts bewegt wird, um die gewünschte Behandlung zu erzielen, werden beschrieben.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Anordnung zu schaffen, die im Vergleich mit den Anordnungen, die auf der lokalen Verwendung von radioaktiven Quellen, mit denen bislang experimentiert wurde, basieren, verbessert ist. Dies betrifft insbesondere die Funktion der Entgegenwirkung der Restenose.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird diese Aufgabe durch ein Verfahren mit den in den nachfolgenden Ansprüchen beanspruchten Merkmalen gelöst. Die Erfindung bezieht sich auch auf einen entsprechenden Implantationssatz.
  • Die Anordnung gemäß der Erfindung bietet mehrere Vorteile.
  • An erster Stelle kann die Vorrichtung, die zur Durchführung des Verfahrens gemäß der Erfindung verwendet wird, auf nahezu jeder Art von Stent angewendet werden, beispielsweise unabhängig von der Form, der Art, der Technologie des Aufbaus und dem Expansionsverfahren (Ballon, Katheter, Formerinnerung etc.) des Stents selbst.
  • Die Vorrichtung, die zur Durchführung des Verfahrens gemäß der Erfindung verwendet wird, kann unter Verwendung verschiedener Techniken in Abhängigkeit von dem abgegebenen radioaktiven Mittel und/oder der erforderlichen Leistung hergestellt werden: sowohl das Material als auch die konstituierenden Materialien und die Abmessungen, und insbesondere die Länge der Vorrichtung sind gänzlich unabhängig – und können daher auch ausgesprochen verschieden sein – von den entsprechenden Eigenschaften des Stents. Die Hülle, welche die Vorrichtung bildet, kann kürzer (oder länger) als der Stent ausgebildet sein, wenn dies einer Anwendungsanforderung entspricht, um nur ein Beispiel zu nennen.
  • Die Anordnung gemäß der Erfindung macht also sowohl die Wahl als auch das Dosierungsverfahren des radioaktiven Mittels vollständig unabhängig von den Eigenschaften des Stents. Insbesondere kann die Wahl des radioaktiven Mittels optimiert werden, und/oder es können verschiedene Dosen eines radioaktiven Mittels in verschiedenen Teilen des Stents verwendet werden. Bei der Anordnung gemäß der Erfindung ist es sogar möglich, mehrere verschiedene radioaktive Mittel an einen Stent abzugeben, um beispielsweise verschiedene Strahlungseigenschaften in verschiedenen Bereichen des Stents und/oder zu verschiedenen Zeitpunkten nach der Implantation des Stents zu erzielen.
  • Ein Grundsätzliches Merkmal besteht in der Tatsache, dass die Anordnung gemäß der Erfindung es ermöglicht, nur das radioaktive Mittel zu aktivieren, das zugeführt wurde (höchstens zusammen mit dem Mittel, das dieses abgibt), weshalb es nicht nötig ist, den Stent selbst oder einen Teil von diesem zu aktivieren.
  • Der zuletzt genannte Vorteil ist zumindest aus zwei verschiedenen Gründen nützlich.
  • Der eine Grund hängt damit zusammen, dass die Erfindung es ermöglicht, das Aktivieren des den Stent aufweisenden Materials zu vermeiden. Normalerweise werden durch die Aktivierung des Stents im Ganzen Strahlungsphänomene erzeugt, die schwer zu steuern sind, sowohl in Bezug auf die Dosis als auch in Bezug auf die Eigenschaften der aktivierten Isotope, und es wird eine gemischte Strahlung ausgehend von den verschiedenen Isotopen, die in dem einen Stent ausbildenden Material enthalten sind, erzeugt.
  • Ein zweiter Grund ist von logistischer Natur: die Vorrichtung, die zur Durchführung des Prozesses gemäß der Erfindung verwendet wird, ist mit dem Stent tatsächlich nur zum Zeitpunkt der Implantation verbunden, und vor diese Zeitpunkt kann sie entsprechend einem Produktions-, Aktivierungs- (normalerweise durch Bestrahlung) und Lagerungszyklus vor und nach der Aktivierung unterzogen werden, der gänzlich unabhängig von dem Produktions-, Verteilungs- und Lagerungszyklus des Stents ist. Insbesondere letzterer sollte nicht immer den Bedingungen ausgesetzt sein, die durch die Handhabung des radioaktiven Ma terials erzeugt werden. Zudem besteht ein weiterer wichtiger Vorteil darin, dass, wenn eine Zeitdauer nach der Aktivierung der Vorrichtung verstrichen ist, so dass diese das gewünschte Niveau an Radioaktivität verloren hat, nur die Vorrichtung entfernt werden muss, und nicht auch der Stent und der damit verbundene Einsetzsatz (Ballon-Katheter etc.), wie es bei herkömmlichen Anordnungen der Fall ist.
  • Zudem ist diese auch dazu geeignet, die Vorrichtung zu reaktivieren, wenn diese ihre gewünschten radioaktiven Eigenschaften verloren hat.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines nicht einschränkenden Beispiels unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben. Darin ist/sind
  • 1 bis 7 Ansichten, die verschiedene Ausführungsformen einer Vorrichtung zeigen, die entsprechend zur Durchführung des Verfahrens gemäß der Erfindung verwendet werden,
  • 8 und 9 Ansichten, die anhand eines Beispiels zeigen, wie die Vorrichtung gemäß 1 für bestimmte Anwendungszwecke modifiziert werden kann,
  • 10 einer Ansicht, die zeigt, wie ein ähnliches Ergebnis unter Bezugnahme auf die Vorrichtung gemäß 5 erzielt werden kann, und
  • 11 und 12 Ansichten, die zwei weitere mögliche Varianten der Vorrichtung zeigen, durch welche die Erfindung implementiert werden kann.
  • In sämtlichen Figuren in den beiliegenden Zeichnungen bezeichnet die Bezugsziffer 1 eine Vorrichtung, die zur Durchführung des Verfahrens gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet wird, wobei das Verfahren auf einen Angioplastie-Stent angewendet wird, um diesem radioaktive Eigenschaften zu verleihen. Aus den im einleitenden Teil der vorliegenden Beschreibung erläuterten Gründen wird dieses Ziel verfolgt, um mit dem Stent eine Wirkung zu verbinden, welche der Restenose entgegenwirkt. Jedoch sind die möglichen Anwendungen der Erfindung grundsätzlich nicht ausschließlich auf diesen Zweck beschränkt.
  • Das Profil des Stents, mit dem die Vorrichtung 1 verbunden ist, ist diagrammatisch mit der Bezugsziffer S bezeichnet. In sämtlichen Figuren, bei denen es sich zum Großteil um Seitenansichten (1 bis 3, 5 bis 6 und 8 bis 10) oder um nahezu laterale perspektivische Ansichten (4, 7, 11 und 12) handelt, ist der Stent im radial zusammengezogenen Zustand dargestellt und im we sentlichen als ein kleines Rohr mit zylindrischer Form gezeigt.
  • Dieser Ansatz, der absichtlich diagrammatisch ist, wurde gewählt, um die Tatsache hervorzuheben, dass die Vorrichtung in der Praxis mit jeder Art von Stent verwendet werden kann, unabhängig von seiner Form, seiner Struktur, seinem Aufbau und seinen Expansionseigenschaften.
  • Diese Eigenschaften können daher denjenigen entsprechen, denen man in der großen Vielfalt von bekannten Stents begegnet, weshalb es unnötig ist, diese Eigenschaften zu erwähnen, selbst nur in Form eines Beispiels.
  • Dies gilt auch für die Mittel, Verfahren und Kriterien, die beim Einsatz des Stents an seinem Implantationsort verwendet werden (Ausdehnung mit Hilfe eines Ballonkatheters, Aufbau der selbstexpandierenden Stents, beispielsweise durch die Verwendung von Materialien mit Formerinnerungsvermögen etc.).
  • Sämtliche Figuren in den beiliegenden Zeichnungen beziehen sich auf Vorrichtungen, bei denen es sich bei dem Stent S um ein kleines Rohr handelt, dessen Durchmesser geringfügig kleiner als derjenige der Vorrichtung 1 und dessen Länge geringfügig größer als die der Vorrichtung 1 ist.
  • Angesichts der Tatsache, dass die Länge der Vorrichtung kleiner als die des Stents S sein kann, der Länge des Stents S entsprechen kann oder sogar größer als die des Stents S sein kann, dient diese Darstellung jedoch nur als Beispiel. Es ist nicht erforderlich, dass die Form der Vorrichtung 1 genau die Form des Stents kopiert: obwohl natürlich das Erfordernis der physikalischen Kompatibilität zwischen den Formen erfüllt sein muss, können sowohl der Stent S als auch die Vorrichtung 1 beispielsweise Querschnitte aufweisen, die entlang ihrer Länge in Längsrichtung variieren, und entsprechend enge Bereiche, breite Bereiche, Teile mit einem Querschnitt, der sich von einem runden Querschnitt unterscheidet, etc. umfassen.
  • Die Anordnungen, auf die sich die 1 bis 12 beziehen, gestatten es, dass die Vorrichtung 1 auf dem Stent S angeordnet werden kann, also außerhalb des Stents S positionierbar ist. Diese Anordnung, die derzeit als bevorzugt erachtet wird (sowohl auf Grund der Möglichkeit, dass der Einsatz und die Verankerung der Vorrichtung 1 am vorbestimmten Ort automatisch durch die Wirkung des Einsatzes des Stents S erzielbar ist, als auch auf Grund der Tatsache, dass es grundsätzlich gewünscht wird, die Strahlung dazu anzuregen, in Richtung der Wände des Gefäßes, in das der Stent S implantiert ist, zu wirken), ist jedoch nicht zwingend. Die Erfindung bezieht sich daher auch auf Ausführungsformen, bei denen die Vorrichtung 1 innerhalb des Stents S angeordnet werden soll, wobei ge eignete Formen für die radiale Verankerung zu diesem Zweck vorgesehen sind.
  • Die in den Figuren dargestellte Anordnungen, bei denen die Vorrichtung 1 an der Außenseite des Stents S angeordnet ist, hat sich in Bezug auf die Verwendung dahingehend als besonders vorteilhaft herausgestellt, dass sie es ermöglicht, die Vorrichtung 1 mit dem Stent S unmittelbar vor der Implantationsoperation zu verbinden.
  • Die Vorrichtung 1 kann somit von derselben Person, welche die Implantierung durchführt, aus dem entsprechenden Schutzbehälter entnommen werden, um diese unmittelbar vor der Implantierungsoperation über dem Stent anzuordnen und an diesen zu bördeln.
  • Diese Anordnung ist jedoch nicht wesentlich: die Vorrichtung 1 ist vielmehr zur Präparation von Implantatsätzen geeignet, die den Stent S mit der zugehörigen Vorrichtung 1 (normalerweise bereits aktiviert) aufweisen, so dass der Stent S auf dem entsprechenden Implantationskatheter (einer bekannten Art) positioniert werden kann.
  • Die Auswertung der 1 bis 12 wird zeigen, wie die Vorrichtung ausgebildet ist, um ein Material, das einen effektiven radioaktiven Effekt ausüben kann, an den Ort des Stentimplantats zu führen: dies wird ganz oder teilweise realisiert, indem ein solches Material verwendet wird, oder indem Körper, die ein solches Material aufweisen, verwendet werden.
  • Der Wortlaut „Material, das dazu geeignet ist, einen effektiven radioaktiven Effekt an dem Ort zu bewirken, an dem der Stent implantiert ist", der auch in den nachfolgenden Ansprüchen verwendet wird, gibt Aufschluss über einige signifikante Aspekte der Anordnung gemäß der vorliegenden Erfindung, nämlich:
    • – das genannte Material hat noch keinen radioaktiven Effekt zu demjenigen Zeitpunkt, zu dem es zur Herstellung der Vorrichtung verwendet wird oder es einen Bestandteil der Vorrichtung 1 selbst darstellt: die radioaktiven Eigenschaften werden nachfolgend verliehen, beispielsweise durch Bestrahlung von einer Bestrahlungsquelle (normalerweise ein nuklearer Reaktor),
    • – das angestrebte Aktivitätsniveau ist für die fragliche Anwendung geeignet, vor allem um eine effektive Maßnahme zu erzielen, um der Restenose entgegenzuwirken.
  • Beispielhaft kann auf die verschiedenen Energieniveaus und Strahlungsarten Bezug genommen werden, auf die im einleitenden Teil der Beschreibung verwiesen wurde.
  • Bei der Strahlung kann es sich beispielsweise um Röntgenstrahlen mit einer Energie in der Größenordnung von 18 bis 25 keV handeln, die in den ersten Durchdringungsmillimetern kaum abgeschwächt werden.
  • Eine weitere vorteilhafte Wahl ist ein Hochenergie-Betastrahlenemitter, wie beispielsweise Yttrium 90. In diesem Fall ist es vorstellbar, einen SR90/Y90-Generator zu verwenden, um eine Vorrichtung 1 zu erzeugen, die an ein Krankenhaus zur Verwendung innerhalb von ein bis zwei Tagen geliefert werden soll, gegebenenfalls zusammen mit einem entsprechenden Stent in einem Implantatsatz.
  • Auf jeden Fall ist die Anordnung gemäß der Erfindung ideal für die Möglichkeit geeignet, die Struktur und die Aufbautechnologie der Vorrichtung 1 mit der Wahl des radioaktiven Materials zu koordinieren (man erinnere sich, dass dieses Material tatsächlich auch verschiedene radioaktive Isotope aufweisen kann), beispielsweise der Aufbau in Form eines Drahtes oder einer Platte zur Verwendung in Kombination mit radioaktiven Materialien mit Dehnbarkeits- oder Formbarkeitseigenschaften, oder Vereinigung in einer Matrix in der Anwesenheit von beispielsweise radioaktiven Materialien, die in Pulverform erhältlich sind.
  • Die 1, 8 und 9 zeigen ein mögliches Beispiel der Vorrichtung 1, die zur Durchführung des Verfahrens gemäß der Erfindung verwendet wird, in der Form eines rohrförmigen Körpers (dessen Struktur insgesamt der eines Stents ähneln kann), der aus einem drahtartigen Material 10 her gestellt ist, das ein Material aufweist, das radioaktiv gemacht werden kann. Auch ist die Menge des Materials (10 bis 20 mg), das wahrscheinlich zum Erzeugen der Vorrichtung 1 verwendet wird, zu berücksichtigen, wobei es sich ebenfalls beispielsweise um Palladium handeln kann, so dass eine ausreichende Gesamtaktivität erzielt werden kann, ohne zu angereichertem Palladium zu greifen.
  • Das fragliche drahtartige Material (das zumindest lokal das Erscheinungsbild einer Platte annehmen kann) ist in eine Form gewickelt, wodurch ein Satz von Abschnitten 11 mit im wesentlichen zylindrischer Gestalt in der Form einer Spule erzeugt wird, die mittels Drahtbahnen 12 miteinander verbunden sind, die sich in der Richtung der Erzeugenden der zylindrischen linearen Oberfläche, über die sich die Vorrichtung 1 erstreckt, erstrecken. Die entsprechende Herstellungstechnologie wird als bekannt vorausgesetzt, insbesondere im Bereich von Stents: in diesem Zusammenhang wird beispielsweise auf die europäische Patentanmeldung EP-A-0 806 190 verwiesen.
  • Wie zuvor bereits erwähnt, kann die Vorrichtung 1 in einem möglichen Beispiel nur teilweise aus Material hergestellt sein, das radioaktiv gemacht werden kann; beispielsweise unter Bezugnahme auf das in 1 dargestellte Beispiel in Form von Drähten aus einem Material, das radioaktiv gemacht werden kann, die in eine Grundstruktur gewebt oder zumindest umsponnen sind, die der in
  • 1 dargestellten Struktur ähnelt oder dieser zugeordnet ist.
  • In Bezug auf das in 1 dargestellte Grundbeispiel zeigen die in den 8 und 9 gezeigten Varianten, dass es durch Einwirken auf die strukturellen Merkmale der Vorrichtung 1 möglich ist, eine Änderung der Dichte des konstituierenden Materials entlang der Länge der Vorrichtung in Längsrichtung zusammen mit einer damit einhergehenden möglichen Änderung der radioaktiven Eigenschaften, die durch die Vorrichtung 1 erzielt werden können, zu erzeugen.
  • Beispielsweise bezieht sich 8 auf ein Beispiel, bei dem die Endabschnitte 11' der Vorrichtung 1 unter Beibehaltung der Spulenanordnung derart ausgebildet sind, dass sie eine sinusförmige Form mit einer geringeren Periode (d.h., figürlich gesprochen, eine höhere „Frequenz") im Vergleich zu den Abschnitten 11, die in der Mitte der Vorrichtung 1 angeordnet sind, aufweisen. Auf diese Weise ist in diesen Endbereichen 11' mehr Material vorhanden, das radialaktiv gemacht werden kann.
  • Wenn das Material aktiviert und radioaktiv gemacht wird, ist es entsprechend möglich, einen Effekt zu erzielen, der das Niveau der lokalen Strahlung in Bezug auf benachbarte Zonen in diesen Endzonen variiert. Diese Anordnung kann auch asymmetrisch angenommen werden, so dass beispielsweise ein einzelner Abschnitt 11', in dem der Draht in verdichteter Form vorhanden ist, an einem Ende der Vorrichtung vorgesehen ist, wobei eine andere Anzahl ähnliche Bereiche (beispielsweise zwei Bereiche 11') am anderen Ende ausgebildet ist.
  • Natürlich kann dieser Dichteeffekt (oder Verdünnungseffekt, indem der Abstand der Windungen der Drahtspule erhöht wird) wahlweise in jedem Bereich der Längsausdehnung der Vorrichtung 1 erzielt werden.
  • Ein Variieren/Modulieren der radioaktiven Aktivität, kann auch durch andere Mittel erzielt werden, beispielsweise durch Verwenden verschiedener Radioisotope und/oder verschiedener radioaktiver Eigenschaften in unterschiedlichen Bereichen des Stents.
  • Der zuvor beschriebene Änderungs/Modulations-Effekt kann für verschiedene Zwecke verwendet werden.
  • Beispielsweise kann ein Erhöhen des Niveaus der lokalen Radioaktivität an den Enden der Vorrichtung 1 für zumindest zwei Zwecke verwendet werden:
    • – Sicherstellen eines gleichmäßigen Radioaktivitätsniveaus entlang der gesamten Länge der Vorrichtung 1 in Längsrichtung (bei der gleichen linearen Dichte von radioaktivem Material weist die Intensität der Strahlung, die entlang der Hauptlängsachse der Vorrichtung 1 be stimmt wird, einen Maximalwert in der Mitte und einen Minimalwert an den Enden auf), und/oder
    • – Erzielen von maximalen Radioaktivitätswerten an den Enden der Vorrichtung 1, die daher den Enden des Stents S, über dem diese angeordnet ist, entsprechen.
  • Das zuletzt genannte Beispiel ist vorteilhaft, wenn es gewünscht ist, dem Phänomen der Restenose zu begegnen, die manchmal an den Enden des Ortes, an dem der Stent implantiert ist, auftritt, wo die Wände des Gefäßes nicht länger durch den Stent gestützt und auseinander gehalten sind.
  • 9 zeigt andererseits eine Variante, bei der die beiden Endabschnitte, die durch 11'' bezeichnet sind, aus einem Draht mit verschiedenen Durchmessern (beispielsweise größerer Durchmesser) und/oder mit unterschiedlichem Querschnitt (beispielsweise unter Verwendung eines abgeflachten Querprofils) hergestellt sind. Auch in diesem Fall ist eine symmetrische oder asymmetrische Anordnung an den beiden Enden der Vorrichtung 1 möglich, oder allgemein in jedem Bereich entlang der Längserstrekkung der Mittel.
  • Die 2 und 4 beziehen sich auf Beispiele, die zum Erzeugen der Vorrichtung 1 die Form eines rohrförmigen Körpers 13 aufweisen, der beispielsweise aus Metall hergestellt ist. Hierbei kann es sich um einen Körper han deln, der bereits eine rohrförmige Form aufweist (2), oder um ein flaches Blech, das gebogen und unter Verwendung einer Längsschweißnaht 13a verschlossen wird, um ein Rohr zu erzeugen (3), oder um ein Blech, das zur Erzeugung einer im wesentlichen spiralförmigen Anordnung lediglich aufgewickelt wird (4).
  • Unter Bezugnahme auf das zuletzt genannte Beispiel kann das Blech die geschlossene Konfiguration entweder auf Grund seiner immanenten plastischen Eigenschaften (möglicherweise mit Formerinnerungseigenschaften verbunden) oder auf Grund der Tatsache aufrecht erhalten, dass es durch nicht dargestellte Haltemittel bekannter Art eingeschränkt wird, deren Wirkung zu dem Zeitpunkt verringert wird, wenn der Stent, an dem die Mittel befestigt sind, aufgeweitet wird.
  • Diese Beispiele sind offensichtlich dazu geeignet, mit besonderem Vorteil in Kombination mit Materialien verwendet zu werden, die radioaktiv gemacht werden können und gute Formbarkeitseigenschaften aufweisen.
  • Bei den in den 2 und 3 gezeigten Beispielen wird die offene Struktur, die erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die Vorrichtung 1 der Expansionsbewegung des Stents S folgt, durch Ausbilden von Öffnungen in der Form von beispielsweise Schlitzen 14 erzielt.
  • Diese offene Struktur wurde auch, wie sie bevorzugt ist, in Verbindung mit dem Beispiel in 4 gezeigt. Das hier dargestellte Blech 13 kann sich zumindest grundsätzlich um sich selbst wickeln, um der Expansionsbewegung des Stents zu folgen. Die offene Struktur, die sich durch die Anwesenheit der Schlitze 14 ergibt, ist hingegen derart ausgebildet, dass sie das Blech 13 deformierbar macht und entsprechend ausdehnbar ist.
  • Herstellungstechniken (Laserschneiden oder IDM oder chemisches Ätzen etc.), die auf den Aufbau der in den 2 bis 4 dargestellten Vorrichtung angewendet werden können, sind allgemein im Bereich der Technologie der Stentherstellung bekannt und müssen vorliegend nicht speziell dargestellt werden.
  • Auch unter Bezugnahme auf das nachfolgend Gesagte wird nochmals betont, dass es sich bei dem Material, das radioaktiv gemacht werden kann, um ein einzelnes, gutdefiniertes Isotop, um eine Mischung aus zwei oder mehreren Isotopen, die verschiedene Strahlungseigenschaften erzeugen sollen, oder um ein Legierungsmaterial, das ein Material oder mehrere Materialien unter seinen Komponenten aufweist, das/die radioaktiv gemacht werden kann/können, handeln kann. Wie zuvor bereits beschrieben, kann durch die Änderung der Art oder der Arten von den verwendeten radioaktiven Materialien ein Effekt erzielt werden, der die Modulation/Änderung der Strahlungseigenschaften in verschiedenen Abschnitten oder Bereichen der Vorrichtung und somit des Stents, mit dem diese verbunden ist, bewirkt.
  • Die in den 5 bis 7 und 10 dargestellten Bespiele können in einer besonders vorteilhaften Form verwendet werden, wenn das Material, das radioaktiv gemacht werden kann (auch in diesem Fall ein einzelnes Isotop, eine Mischung von zwei oder mehreren Isotopen oder ein Material, das ein solches Isotop oder solche Isotope beinhaltet), in Form von Partikeln vorhanden ist, beispielsweise in Form von Pulver oder Mikropulver. Dies ist normalerweise bei einem Material wie Ruthenium der Fall.
  • In diesem Fall kann die Vorrichtung 1 eine Matrix 15 aufweisen, bei der es sich beispielsweise um ein kleines Rohr eines dehnbaren synthetischen Materials (beispielsweise Silikon) handelt, in der radioaktives Material 16 dispergiert ist.
  • Das Matrixmaterial 15 kann Erodier/Aufbrauch-Eigenschaften aufweisen, so dass das Material 16 langsam freigesetzt wird (wobei es sich entsprechend von dem Implantationsort entfernt).
  • Auch in diesem Fall kann die Dispergierung des Materials 16 in der Matrix gleichmäßig sein, wie in 5 gezeigt ist, oder Merkmale einer unterschiedlichen Dichte entlang der Länge der Vorrichtung 1 aufweisen, wie in 10 gezeigt ist.
  • Insbesondere die zuletzt genannte Figur zeigt ein Beispiel, das in vielerlei Hinsicht den in den 8 und 9 gezeigten Beispielen ähnelt, also eine Vorrichtung, bei der die Dichte der Verteilung von radioaktivem Material 16 in Partikelform derart differenziert ist, dass ein bezeichnenderer lokaler radioaktiver Effekt an den Enden der Vorrichtung 1 erzielt wird. Wie zuvor beschrieben wurde, kann dieses Ergebnis auch erzielt werden, indem auf die Art und die Natur des Materials 16 eingewirkt wird.
  • Bei dem in 6 gezeigten Beispiel umfasst die Matrix 15 eine Struktur, die nicht mehr kompakt sondern offen ist, beispielsweise netzförmig. Dieses Ergebnis kann ausgehend von einem kompakten rohrförmigen Körper erzielt werden, der geöffnet wird, indem beispielsweise Öffnungen oder Kerben ausgebildet werden (die rhomboidale Form des in 6 dargestellten Gitters ist nur beispielhaft), oder durch Weben von Drähten oder Fasern (beispielsweise synthetisches Material, wie beispielsweise ein Silikon) zu einer allgemeinen Maschenstruktur.
  • Die fraglichen Fasern können Fasern derjenigen Art sein, die in der Patentanmeldung für eine technische Erfindung TO 99A000693 (IT-A-1307263) beschrieben ist, die zugehörige Nanopartikel von Materialien tragen, die radioaktiv gemacht werden können, gegebenenfalls mit Erosionseigenschaften.
  • 7 zeigt eine weitere mögliche Variante, die sozusagen Merkmale des in 5 dargestellten Beispiels (Verwendung einer Matrix 15, in der ein Material 16 dispergiert ist, das radioaktiv gemacht werden kann) mit Merkmalen des in 4 dargestellten Beispiels kombiniert, wobei die Vorrichtung 1 aus einem zu einer Spule gewickelten Blech hergestellt ist. Aus den in Verbindung mit 5 bereits genannten Gründen ist es im Falle der 7 nicht unbedingt erforderlich, dass die das Blech bildende Matrix 15 Expansionseigenschaften aufweisen sollte.
  • Das gleiche gilt grundsätzlich auch für die in 6 dargestellte netzartige Vorrichtung, bei der die Eigenschaften der radialen Expandierbarkeit durch den Effekt der Geometrie des Gitters erzielt werden können, selbst wenn die Elemente derartiger Gitter (beispielsweise die Fasern, welche die Umspinnung für die Vorrichtung 1 bilden) selbst nicht die Eigenschaft aufweisen, dass sie in Längsrichtung aufgeweitet werden können.
  • Die anderen Varianten, die in den 11 und 12 dargestellt sind, können aus der Kombination der Lehren gemäß den 5, 7 und 10 mit den Lehren gemäß den 1 und 9 hergeleitet werden.
  • Im Fall der 11 und 12 nimmt das Material 16, das in der Matrix 15 dispergiert ist, die Form von Drähten auf, die verschiedene strukturelle Geometrie- oder Zusammensetzungseigenschaften in verschiedenen Abschnitten des Mittels 1 aufweisen können; In dem in 12 dargestellten Beispiel ist der Unterschied anhand der Darstellung von Enden von Drähten, die mit der Bezugsziffer 16' bezeichnet sind, gezeigt, die einen unterschiedlichen Durchmesser/eine unterschiedliche Form in Bezug auf die restlichen Drähte aufweisen.
  • Anhand der zuvor beschriebenen Darstellungen wird deutlich, dass die verschiedenen Prinzipien des Aufbaus, der unter Bezugnahme auf die 1 bis 12 gezeigt ist, auch in Kombinationen verwendet werden können, die nicht dargestellt sind, insbesondere in Bezug auf die Möglichkeit, verschiedene radioaktive Materialien in demselben Mittel 1 zu verwenden.
  • Beispielsweise kann die in 6 dargestellte Vorrichtung erzeugt werden, indem Metalldrähte verwendet werden, die sogar nur teilweise mit Polymeren oder Elastomeren, in denen Material dispergiert ist, das radioaktiv gemacht werden kann, beschichtet sind.
  • Ohne das Prinzip der vorliegenden Erfindung zu ändern, können natürlich Einzelheiten des Aufbaus und Ausführungsformen stark von den zuvor beschriebenen und dargestellten abweichen, ohne den Schutzbereich der vorliegenden Erfindung zu verlassen, der durch die beiliegenden Ansprüche definiert ist.

Claims (42)

  1. Verfahren zum Übertragen von radioaktiven Mitteln auf einen Angioplastie-Stent (S), das die Schritte aufweist: – Bereitstellen einer Vorrichtung mit einer Hülle (1), die eine im wesentlichen rohrförmige Form aufweist und dazu geeignet ist, an dem Stent (S) angeordnet und durch den Effekt des Einsetzens des Stents (S) expandiert zu werden, wobei die Hülle (1) ein Material aufweist, das dazu geeignet ist, einen effektiven radioaktiven Effekt auszuüben, – Bereitstellen eines Angioplastie-Stents (S), – Behandeln des Materials derart, dass es radioaktiv effektiv ist, und – Anordnen der Hülle (1) an dem Stent (S) mit dem Ziel, den Stent (S) zu implantieren, wobei die Hülle (1) an dem Ort radioaktiv gemacht wird, an dem der Stent (S) implantiert wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Material radioaktiv effektiv gemacht wird, bevor die Hülle (1) an dem Stent (S) angeordnet wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Material radioaktiv effektiv gemacht wird, nachdem die Hülle (1) an dem Stent (S) angeordnet wurde.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Material ungleichmäßig (11', 11'', 16') innerhalb der Umgebung der Hülle (1) verteilt ist.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (1) eine Drahtstruktur (11, 12) aufweist.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Draht ungleichmäßige Eigenschaften innerhalb der Umgebung der Hülle (1) aufweist.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Draht unterschiedliche Wickeleigenschaften (11') in verschiedenen Bereichen der Hülle (1) aufweist.
  8. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Draht einen Durchmesser und/oder Formeigenschaften (11'') aufweist, die sich innerhalb der Umgebung der Hülle (1) unterscheiden.
  9. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle einen flachen Körper (13) aufweist, der zu einer rohrförmigen Form mit Hilfe einer Schweißnaht (13a) verschlossen ist.
  10. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle einen blechartigen Körper (13) aufweist, der zu einer Spirale gewickelt ist.
  11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (1) eine im wesentlichen offene Struktur (14; 16) aufweist.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (1) eine insgesamt netzförmige Struktur (16) aufweist.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (1) ein im wesentlichen nicht-dehnbares Material aufweist.
  14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnungsoperation durchgeführt wird, um die Hülle (1) über der Außenseite des Stents (S) anzuordnen.
  15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Material eine einzelne Komponente aufweist, die dazu geeignet ist, einen radioaktiven Effekt auszuüben.
  16. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Material mehrere Komponenten aufweist, die dazu geeignet sind, entsprechende radioaktive Effekte auszuüben.
  17. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (1) vollständig (11, 12, 13) aus dem Material besteht, das dazu geeignet ist, einen radioaktiven Effekt zu bewirken.
  18. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle teilweise das Material (16) aufweist, das dazu geeignet ist, einen radioaktiven Effekt auszuüben.
  19. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (1) eine Matrix (15) umfasst, in die das Material, das dazu geeignet ist, einen radioaktiven Effekt auszuüben, in einer Partikel- und/oder Drahtform (16) zugeführt wird.
  20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Material, das dazu geeignet ist, einen radioaktiven Effekt auszuüben, ungleichmäßig innerhalb der Matrix (15) zugeführt wird.
  21. Verfahren nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Matrix (15) in der Form von Fasern vorgesehen ist.
  22. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Material (16), das dazu geeignet ist, einen radioaktiven Effekt zu bewirken, wenigstens teilweise in der Form von Nanopartikeln vorhanden ist.
  23. Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Matrix (15) Erosions/Verbrauchs-Eigenschaften aufweist, um ein allmähliches Lösen des Materials (16) zuzulassen.
  24. Angioplastie-Stent-Implantationssatz, der aufweist: – einen Angioplastie-Stent (S) und – eine Vorrichtung mit einer Hülle (1), die eine im wesentlichen rohrförmige Form aufweist und dazu geeignet ist, an dem Stent (S) angeordnet zu werden und sich durch die Wirkung des Einsetzens des Stents (S) zu expandieren, wobei die Hülle (1) ein Material umfasst, das dazu geeignet ist, einen effektiven radioaktiven Effekt zu bewirken, und das Material radioaktiv effektiv gemacht wird.
  25. Satz nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass das Material ungleichmäßig (11', 11'', 16') innerhalb der Umgebung der Hülle (1) verteilt ist.
  26. Satz nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (1) eine Drahtstruktur (11, 12) aufweist.
  27. Satz nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Draht ungleichmäßige Eigenschaften innerhalb der Umgebung der Hülle (1) aufweist.
  28. Satz nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass der Draht verschiedene Wickeleigenschaften (11') in verschiedenen Bereichen der Hülle (1) aufweist.
  29. Satz nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (1) einen flachen Körper (13) aufweist, der zu einer rohrförmigen Form mit Hilfe einer Schweißnaht (13a) verschlossen ist.
  30. Satz nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle einen blechartigen Körper (13) aufweist, der zu einer Spirale gewickelt ist.
  31. Satz nach einem der Ansprüche 24 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle eine im wesentlichen offene Struktur (14; 16) aufweist.
  32. Satz nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (1) eine insgesamt netzförmige Struktur (16) aufweist.
  33. Satz nach einem der Ansprüche 24 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (1) dazu geeignet ist, über der Außenseite des Stents (S) angeordnet zu werden.
  34. Satz nach einem der Ansprüche 24 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass das Material eine einzelne Komponente umfasst, die dazu geeignet ist, einen radioaktiven Effekt auszuüben.
  35. Satz nach einem der Ansprüche 24 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass das Material mehrere Komponenten aufweist, die dazu geeignet sind, entsprechende radioaktive Effekte auszuüben.
  36. Satz nach einem der Ansprüche 24 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (1) vollständig (11, 12, 13) aus dem Material besteht, das dazu geeignet ist, einen radioaktiven Effekt zu bewirken.
  37. Satz nach einem der Ansprüche 24 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (1) nur teilweise das Material (16) umfasst, das dazu geeignet ist, einen radioaktiven Effekt zu bewirken.
  38. Satz nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (1) eine Matrix (15) umfasst, in die das Material (16), das dazu geeignet ist, einen radioaktiven Effekt zu bewirken, in einer Partikel- und/oder Drahtform zugeführt wird.
  39. Satz nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass das Material (16), das dazu geeignet ist, einen radioaktiven Effekt zu bewirken, ungleichmäßig der Matrix (15) zugeführt wird.
  40. Satz nach Anspruch 38 oder 39, dadurch gekennzeichnet, dass die Matrix (15) in der Form von Fasern vorgesehen ist.
  41. Satz nach einem der Ansprüche 37 bis 40, dadurch gekennzeichnet, dass das Material (16), das dazu geeignet ist, einen radioaktiven Effekt zu bewirken, wenigstens teilweise in der Form von Nanopartikeln vorhanden ist.
  42. Satz nach einem der Ansprüche 38 bis 41, dadurch gekennzeichnet, dass die Matrix (15) Erosions/Verbrauchs-Eigenschaften aufweist, so dass das Material (16) allmählich freigesetzt werden kann.
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