DE8533276U1 - Gehörschutzgerät - Google Patents
GehörschutzgerätInfo
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- A61F—FILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
- A61F11/00—Methods or devices for treatment of the ears or hearing sense; Non-electric hearing aids; Methods or devices for enabling ear patients to achieve auditory perception through physiological senses other than hearing sense; Protective devices for the ears, carried on the body or in the hand
- A61F11/06—Protective devices for the ears
- A61F11/08—Protective devices for the ears internal, e.g. earplugs
- A61F11/12—External mounting means
Description
26.11.1985 GEHÖRSCHUTZGERÄT
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Gehörschutzgerät, welches zwei Ohrschützer und einen elastischen
Bügel umfasst, wobei ein Ohrschützer an je einem Ende des Bügels angeschlossen ist und ein jeder Ohrschützer einen
Schaftteil umfasst, dessen hinteres Ende an den Bügel ange- J schlossen ist, und dessen vorderes Ende mit einem Hauptteil \
zum Zusammenwirken mit dem Gehörgang eines Ohrs zwecks Abdichten und Schliessen desselben, versehen ist.
Mit Schäften versehene Ohrschützer sind in einer Mehrzahl verschiedener Ausführungen bekannt. Es ist oft wünschenswert,
solche Ohrschützer paarweise mit einander zu verbinden, z.B. durch eine Schnur od.dgl. Ein Beispiel ist in unserem
eigenen USA Patent Nr. 4 314 553 gezeigt.
Es ist auch längst bekannt, Ohrschützer paarweise an elastischen Bügeln zu befestigen. Auch in diesem Fall können
die Ohrschützer einen Schaftteil besitzen, der an den elastischen Bügel angeschlossen ist. Ein Beispiel wird im USA Patent
Nr. 3 618 600 gezeigt. j
Es hat sich jedoch oft als schwierig erwiesen, mit von einem Bügel getragenen Ohrschützern eine ausreichend gute
Abdichtung oder Zuschluss des Gehörganges zu erreichen.
Der Hauptzweck der vorliegenden Erfindung ist deshalb die Herstellung eines Gehörschutzgerätes der in der Einleitung
erwähnten Art, durch das ein verbesserter Dichtungsund Verschlusseffekt ermöglicht wird.
Ein weiterer Zweck der vorliegenden Erfindung ist die Herstellung eines Gehörschutzgerätes der genannten Art
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mit Ohrschützern mit je einem Hauptteil üblicher Ausführung, wie diese in unserem oben erwähnten USA Patent Nr 4 314 553
beschrieben ist.
Die oben erwähnten Zwecke werden durch ein Gehörschutzgerät, das die in den Ansprüchen angegebenen Kennzeichen aufweist,
erlangt.
Das erfindungsgemässe Gehörschutzgerät ist im Wesentlichen dadurch gekennzeichnet, dass der Schaftteil des jeweiligen
Ohrschutzes versteift und sowohl an den Hauptteil wie an den Bügel auf solche Weise angeschlossen ist, dass eine Gelenkigkeit
zur Bildung einer doppelt gelenkigen Schaftkonfiguration
entsteht. Dem Ausdruck "Gelenkigkeit" sei hierbei eine weite Bedeutung gegeben und es sind keine besonderen Gelenkorgane
erforderlich.
Es hat sich erwiesen, dass die erfindungegemässe doppelt
gelenkige Schaftkonfiguration mit sich führt, dass der Hauptteil
des jeweiligen mit dem Gehörgang zusammenwirkendeΛ Ohrschutzes
einfach und effektiv dazu gebracht werden kann in Bezug auf Abdichten und Verschluss die beste Lage einzunehmen,
und zwar dadurch, dass die Bügelschenkel sich etwas vor- und rückwärts bewegen, und gleichzeitig ein leichter Druck auf
diese ausgeübt wird. Die hierbei entstehende beste Lage wird zumindest in der Hauptsache erhalten bleiben, unabhängig von
unvermeidbaren kleineren Bewegungen des Bügels. Dieser Effekt 5 kann mit vorbekannten bügelversehenen Ohrschützern nicht erreicht
werden.
Die erfindungsgemässe Gelenkigkeit wird mit Vorteil dadurch erhalten, das^ das Material in dem jeweiligen Schaft-
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ende und/oder in den anschliessenden Geräteteilen^ relativ
dem anschliessenden übrigen Material, so elastisch ist, dass eine Biegung in erster Linie hier stattfindet. Gemäss einer
vorgezogenen Ausführungsform, kann ein Schaftteil einen steifen Mittelteil und daran anschliessende, wesentlich
weniger steife Endteile umfassen, die folglich verhältnismässig flexibel und biegbar sind, und die an den Hauptteil bzw.
ilen Bügel des Ohrpchutzes angeschlossen sind.
Wenn auch der Schaftteil, der vorzugsweise mit dem zugehörigen Hauptteil in einem Stück ausgeführt ist, ein integriertes
steiferes Mittelteil haben könnte, ist es gemäss der Erfindung günstig, dass der Schaftteil einen Zapfenteil elastischen
Material umfasst, dessen Mittelteil durch einen oder mehrere Versteifuncsorgane versteift ist. Das erwähnte 'Versteifungsorgan
besteht vorteilhaft aus einer den Mittelteil des Zapfenteiles umgebenden Rohrhülse o.dgl., die die elastisehen
Endteile des Zapfenteiles als Gelenk freigeben.
Ein rohrförmiger Zapfenteil, d.h. ein Zapfenteil mit
mittiger Ausbohrung, hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen. Hierdurch wird eine sehr gute Gelenkigkeit zu beiden
Seiten der Steifen Mittelpartie erreicht.
Das Nutzen eines rohrförmigen Zapfenteiles bedeutet
weiter, dass ein Anschluss an den Bügel in sehr vorteilhafter Weise geschehen kann, nämlich mit Hilfe eines aus dem Bügel
herausragenden Stiftes o.dgl., der in die Ausbohrung des Zapfenteiles hineinragt. Der Stift ragt geeigneterweise bis
in die Nähe der Stelle, wo die Versteifung des Schaftteiles beginnt, so dass man eine gut abgegrenzte Gelenkstelle erhält.
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Besonders vorteilhaft ist ein Stiftdurchmesser, der grosser
ist als der Durchmesser der Ausbohrung, so dass das Bügelende des Zapfenteiles expandiert, wobei die Gelenkigkeit, gerade
dort wo die Expansion beginnt, besonders ausgeprägt ist. Auch wenn, abhängig von dem erwünschten Zusammenwirken
mit dem Gehörgang, der Hauptteil eines Ohrenschützers sehr verschieden ausgeführt sein kann, hat es sich als vorteilhaft
erwiesen, den Hauptteil zumindest im Wesentlichen so auszuführen, wie dies in dem oben erwähnten amerikanischen Patent
Nr. 4 314 553 beschrieben ist, und dessen Inhalt als hier eingeschlossen betrachtet werden soll.
Der Hauptteil umfasst mit anderen Worten vorzugsweise ein im wesentlichen konisches Wandelement, dessen Spitzenteil
inwending mit dem Vorderende des Schaftteiles verbunden ist oder in diesen übergeht, wobei das Wandelement sich rückwärts
über den Schaftteil und auf Abstand von diesem, hineinstreckt, und wobei in Umkreisrichtung verteilte Abstandorgane
zwischen der Innenfläche der Wandelemente und dem Schaftteil angeordnet sind. Die Abstandorgane sind vorteilhaft scheibenförmig
und erstrecken sich in der Schaftrichtung in Radialebenen, auf geeignetem Abstand von einander um den Schaftteil
herum. Der Schaftteil, dessen Mittelteil erfindungsgemäss versteift
sein soll, das Wandelement und die Distanzorgane sind vorteilhaft in einem Stück aus einem elastischen Material,
wie geeigneterweise weichem Kun«· ■: ■ 1Of f , ausgeführt. Gemäss der
Erfindung ist es geeignet, den Scnaftteil bis nahe an die Abstandorgane zu versteifen, so dass man auch hier eine ausgeprägte
Gelenkstelle erhält.
Die Erfindung wird im Folgenden durch Ausfühungsbeispie-Ie
und unter Hinweis auf die beigefügte Zeichung näher beschrieben.
Fig. 1 ::eigt schematisch eine Ausführungsform des erfindungsgemässen
Gehörschutzgerätes, wobei der eine Ohrschutz in achsialer Längensektion, sowie eine zusammengeklappte Lage
des Gerätes in strichpunktierten Linien gezeigt werden.
Fig. 2 ist eine Ansicht, die den Aufbau des Ohrschützers zeigt, sowie dessen Befestigung an dem zugehörigen
Bügelende.
Das in Fig. 1 und 2 gezeigte erfindungsgemässe Gehörschutzgerät
umfasst einen zusammenklappbaren Bügel 1, in dessen beiden Enden je ein Ohrschützer 3 bzw. 5 angeschlossen
ist. Ein jeder Ohrschützer besteht aus einem Hauptteil 7, einem mit diesem integriert ausgeführten,zapfenförmigen
Schaftteil 9, beide aus weichem, elastischem Kunststoffmaterial,
einer Versteifungsrohrhülse 11 aus steifem Kunststoff und einer äusseren Gewindemuffe 13 aus Schaumkunststoff. Der
Schaftteil 9 ist rohrförmig und hat ein mittig längslaufendes Loch 10, das an dem freien hinteren Schaftteilende offen ist.
Zum Befestigen des Ohrschutzes ist jedes Bügelcnde mit
einem Befestigungsorgan 15 versehen, das eine innere runde Stützplatte 17 umfasst, von deren Mitte aus ein Befestigungsstift 19 rechtwinklig nach innen ragt, d.h. in Richtung zum f
i anderen Bügelende hin. Der Stift 19, dessen vorderer Teil 21
konisch und als Hakenorgan ausgeführt ist, erstreckt sich | hauptsächlich rechtwinklig zur Richtung des Bügelendes und
ist vorgesehen in die Mündung des Loches 10 im Schaftteil 9
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eingeführt und darin festgehalten zu werden.
Bei der Zusammensetzung des Gehörschutzgerätes bringt
man zunächst die Versteifungshülse 11 ausserhalb des Schaftteiles
9 an. Der Innendurchmesser der Hülse entspricht dem λ 5 Aussendurchmesser des Schaftteiles 9, so dass die Hülse mit
\ guter Passung auf dem Schaftteil sitzt. Die Vorderkante der
Hülse 11 soll im Niveau mit der Hinterkante des Hauptkörpers 7 liegen. Die Schutzmuffe 13 wird jetzt um den Schaftteil 9
und die Hülse 11 herum angebracht. Danach führt man den
Stift 19 in das Loch 10 so weit ein, bis das Hinterende des Schaftteiles gegen die Platte 17 anliegt. Der Stift 19 hat
grösseren Durchmesser als das Loch 10, wodurch der Endteil des S~haftteiles rundum den Stift 19 expandiert, welches
zusammen mit der Hakenfunktion des Stiftes eine sehr gute Zusammenfügung ergibt. Die Längen des Stiftes 19, der Hülse
11 und des Schaftteiles 9 hinter dem Hauptteil 7, sind so gewählt, dass der hintere Teil der Hülse 11 unmittelbar vor
oder in gleicher Lage wie die Spitze des Stiftes 19 liegt, wodurch eine gut abgegrenzte Gelenkstelle gerade zwischen
Stift und Hülse entsteht. Die Gelenkstelle fällt also mit der Stelle zusammen wo das Schaftteilmaterial beginnt sich
konisch zu erweitern.
Der Stiftdurchmesser ist so gewählt, dass der Aussendurchmesser
des expandierenden, befestigten Schaftendteiles im Wesentlichen demjenigen des Aussendurchmessers der Hülse
entspricht. Die äussere Schutzmuffe 13 aus weichem Kunststoff deckt den expandierenden Schaftendteil und mindestens den
grössten Teil der Hülse 11.
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17.
Die integrierte Kombination von Hauptteil 7 und Schaftteil 9 ist, mit Ausnahme des Loches oder der Ausbohrung 10,
so ausgefünrt, wie dies in dem erwähnten amerikanischen Patent 4 314 553 gezeigt ist. Der Hauptteil umfasst also ein
im Wesentlichen konisches,hohles Wandelement 25, dessen Spitze
inwendig mit dem Vorderende des Schaftteiles 9 verbunden ist. Das Wandelement erstreckt sich rückwärts über den Schaftteil
auf Abstand von diesem. Zwischen der Innenfläche rf~s Wandelements
25 und der Jmkreisflache des Schaftteiles erstrecken
sich integrierende, scheibenförmige Abstandorgane, die rund
um den Schaftteil verteilt sind und sich in Radialebenen in
der Schaftrichtung erstrecken. Die Hinterkante der Abstandhalter liegen im Niveau mit der Hinterkante des Wandelementes
25. Die Hülse 11 erstreckt sich bis in die Nähe der Hinterkanten der Abstandhalter, so dass hier eine Gelenkstelle entsteht.
Das beschriebene Gehörschutzgerät ist zusammenklappbar indem der Bügel 1 auf jeder Schenkelseite mit je einem Scharnier
27 versehen ist. Dies ermöglicht ein Gegeneinanderklappen der Schenkelteile, wie dies mit strichpunktierten Linien in
Fig. 1 gezeigt ist.
Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf die gezeigte
und beschriebene Ausführung beschränkt, sondern es sind Abänderungeil und Umgestaltungen im Rahmen der Erfindung, wie
diese in den anschliessenden Ansprüchen gekennzeichnet sind,
möglich.
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Claims (10)
1. Gehörschutzgerät, welches zwei Ohrschützer (3,5)
und einen elastischen Bügel (1) umfasst, wobei ein Ohrschützer an je einem Ende des Bügels angeschlossen ist, und ein jeder
Ohrschützer einen Schaftteil (9) umfasst, dessen hinteres Ende an den Bügel angeschlossen ist, und dessen vorderes Ende mit
einem Hauptteil (7) zum Zusammenwirken mit dem Gehörgang eines Ohrs zwecks Abdichten und Schliessen desselben, versehen
ist, dadurch gekennzeichent, dass der Schaftteil (9) versteift
(11) und sowohl an den Hauptteil (7) wie an den Bügel auf solche Weise angeschlossen ist, dass eine Gelenkigkeit zur
bildung einer doppelt gelenkigen Schaftkonfiguration entsteht.
2. Gehörschutzgerät gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
duss der versteifte Schaftteil einen steifen Mittelteil
(11) und flexible, biegsame Endteile umfasst, die an den Hauptteil (7) bzw. an den Bügel (1) angeschlossen sind.
3. Gehörschutzgerät gemäss Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass der versteifte Schaftteil einen Zapfenteil (9) aus elastischem Material umfasst, dessen Mittelteil
mittels einer umgebenden steifen Rohrhülse (11) o.dgl. versteift ist, wobei die flexiblen Endteile des "apfenteiles an
den Hauptteil (7) bzw. an den Bügel (1) angeschlossen sind,
so dass die gewünschte Gelenkigkeit erreicht wird.
4. Gehörschutzgerät gemäss einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaftteil (9)
rohrförmig und mit einer mittigen Ausbohrung (10) versehen ist,
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5. Gehörschutzgerät gemäss Anspruch 3 und 4, dadurch
gekennzeichnet, dass der Schaftteil (9) mittels eines aus dem Bügel (1) herausragenden Stiftes (19) od.dgl. an diesen
angeschlossen ist, wobei der Stift Π9) in die Ausbohrung (10) des entsprechenden Schaftteilendes bis in die Nähe des dem
Bügel zugewandten Endes der Rohrhülse (11) hineinragt.
6. Gehörschutzgerät gemäss Anspruch 5, dadurch gekennzeichet, dass der Durchmesser des Stifts (1T» grosser ist,
als der Durchmesser der Ausbohrung (10), so dass das Bügelende des Schaftteiles (9) expandiert, wobei das dem Bügel zugewandte
Rohrhülsenende an das expandierte Schaftteiiende
anschliesst.
7. Gehörschutzgerät gemäss einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptteil (7) ein
im Wesentlichen konisches, hohles Wandelement (25) enthält, dessen Spitzenteil inwendig mit dem Vorderende des Schaftteiles
verbunden ist, wobei sich das Wandelement rückwärts über den Schaftteil (9) auf Abstand von diesem erstreckt, und wobei in
Umkreisrichtung verteilte Abstandhalter zwischen der Innenfläche des Wandelements und dem Schaftteil angeordnet sind.
G. Gehörschutzgerät gemäss Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandhalter scheibenförmig sind und sich
in der Schaftrichtung in Radialebenen erstrecken.
9. Gehörschutzgerät gemäss Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Vorderende d>.s Schaftteiles, das
Wandelement und die Abstandhalter in einem Stück aus einem elastischen Material, wie weichem Kunststoff, ausgeführt sind.
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10. Gehörschutzgerät gemäss einem der Ansprüche
7-9, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaftteil vorwärts versteift ist bis an, oder najie an, die Abstandhalter.
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