Üblicherweise werden Prozessleitsysteme von einem Hersteller
entwickelt, an einen Kunden ausgeliefert, in einer zu steuernden
technischen Anlage installiert und in Betrieb genommen.
Das Prozessleitsystem besteht dabei aus Hard- und Softwarekomponenten,
welche jeweils mindestens eine leittechnische
Funktion des Prozessleitsystems realisieren. Die Summe
dieser Funktionen stellt dem Kunden eine Vielzahl von Bedien,-
Beobachtungs- und Regelungsmöglichkeit für die technische
Anlage zur Verfügung.
Meistens bezahlt der Kunde für die Lieferung und gegebenenfalls
für die Installation des Prozessleitsystems einen
Preis, beispielsweise einen vereinbarten Kaufpreis als Einmalzahlung,
welcher die Benutzung des Prozessleitsystems über
seine Lebensdauer mit all seinen Funktionen beinhaltet, wobei
bei dem genannten Preis nicht berücksichtigt ist, in welchem
Umfang er die bereitgestellten Funktionen tatsächlich nutzt
und/oder wie oft und/oder für welche Zeitdauern bestimmte
Funktionen genutzt werden. Des Weiteren erhält der Kunde üblicherweise
als Bestandteil des Prozessleitsystems ein Projektierungssystem,
mit welchem er neue leittechnische Funktionen
realisieren oder mitgelieferte leittechnische Funktionen
verändern kann, so dass das Prozessleitsystem im Laufe seiner
Betriebsjahre jederzeit an die sich ändernden Erfordernisse
der technischen Anlage anpassbar ist. Auch dieser Aspekt ist
bei der Preisbildung für das Prozessleitsystem nicht berücksichtigt,
der Kunde bezahlt einen - meist sehr hohen - Kaufpreis
und kann die ihm gelieferten Komponenten des Prozessleitsystems
praktisch nach Belieben nutzen, ohne dass sich
eine Mehr- und/oder eine Mindernutzung der Funktionen des
Prozessleitsystems in einer Nach- und/oder Rückzahlung zumindest
eines Teils des Kaufpreises niederschlagen.
Bei einem bekannten Prozessleitsystem bezahlt der Kunde also
meist zum Zeitpunkt der Lieferung einen Kaufpreis für das
Prozessleitsystem, welcher einen Preisanteil jeweils für die
gelieferten Hardware- und Software-Komponenten beinhaltet. So
ist für den Kunden spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung ein
meist hoher finanzieller Einsatz notwendig, um ein funktionsfähiges
Prozessleitsystem mit all seinen Hard- und Software-Komponenten
zu erwerben.
Von daher stellt sich die Aufgabe, ein Prozessleitsystem anzugeben,
welches flexibel an die Bedürfnisse eines Kunden anpassbar
ist und welches insbesondere die genannten anfänglichen,
hohen Investitionskosten insbesondere die Investitionskosten
für die Software-Komponenten des Prozessleitsystems
und die dafür aufzubringenden Lizenzzahlungen, zu reduzieren.
Es ist ferner eine Aufgabe der Erfindung, ein Prozessleitsystem
anzugeben, welches eine Architektur aufweist, die besonders
geeignet ist, die genannten Nachteile des Standes der
Technik zu überwinden.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe gelöst durch ein Prozessleitsystem,
welches eine Recheneinheit aufweist, die ertüchtigt
ist, aus im Prozessleitsystem ablaufenden Operationen
einen Vergütungswert zu ermitteln.
Die Erfindung geht dabei von der Überlegung aus, einen Vergütungswert,
beispielsweise von einem Kunden zu bezahlende Lizenzgebühren,
abhängig von der tatsächlichen Nutzung des Prozessleitsystems
zu bestimmen. Auf diese Weise ist gewährleistet,
dass der Kunde - außer einem gegebenenfalls vereinbarten
festen Grundpreis, beispielsweise für die gelieferten Hardware-Komponenten
des Prozessleitsystems - praktisch nur für
diejenigen Funktionen des Prozessleitsystems (extra) bezahlen
muss, die er wirklich nutzt. Wenn ein Kunde auf Funktionen
des Prozessleitsystems zugreift laufen im Prozessleitsystem
entsprechende, durch den Zugriff ausgelöste Operationen ab,
welche abhängig sind von der Art der Funktion, auf welche zugegriffen
wird.
So kann z.B. die Art der Operation, beispielsweise der Aufruf
eines graphischen Prozessbildes mit eingeblendeten aktuellen
Prozessmessdaten oder die Ausführung einer Regelungsfunktion
für ein Aggregat der technischen Anlage, einen Einfluss auf
die Ermittlung des Vergütungswerts haben. Ebenfalls kann die
Häufigkeit, mit welcher beispielsweise die genannten Funktionen
bedient werden, einen Einfluss auf die Ermittlung des
Vergütungswerts haben. Es ist z.B. denkbar, dass jeder Zugriff
auf eine bestimmte Funktion einen festen Vergütungswertanteil
zum Vergütungswert liefert.
Vorteilhaft umfassen die Operationen eine Erstellung und/oder
Entfernung einer leittechnischen Funktion, eine Bedienhandlung
und einen Ablauf einer Automatisierungsfunktion.
Die Erstellung und/oder Entfernung einer leittechnischen
Funktion kann z.B. durch den Kunden durchgeführt werden, wenn
er das Prozessleitsystem projektiert und z.B. mittels eines
Projektierungsprogramms eine neue leittechnische Funktion erstellt,
welche auf dem Prozessleitsystem ablaufen soll. Ferner
kann der Kunde eine neue leittechnische Funktion auch dadurch
erzeugen, dass er aus einem Vorrat von vorgefertigten
leittechnischen Funktionen eine oder mehrere auswählt und
mittels des Projektierungsprogramms zu der neuen leittechnischen
Funktion verbindet. Der Vorrat an vorgefertigten leittechnischen
Funktionen kann beispielsweise auf einem Rechner
des Herstellers des Prozessleitsystems bereitgehalten werden,
welcher mittels eines Web-Servers mit dem Internet verbunden
ist, so dass der Kunde derartige, vorgefertigte leittechnische
Funktionen über das Internet herunterladen und für ein
Prozessleitsystem nutzen kann. Derartige Operationen im Prozessleitsystem
des Kunden können ebenfalls einen Einfluss auf
die Ermittlung des Vergütungswerts haben.
Eine Bedienhandlung kann z.B. das Aufrufen eines bestimmten
Prozessbildes im Prozessleitsystem oder die Bedienung eines
Aggregats der technischen Anlage mittels des Prozessleitsystems
oder das Anfordern von Fehlerprotokollen, Zustandsberichten,
Meldelisten usw. mittels des Prozessleitsystems umfassen.
Bedienhandlungen können ferner Zugriffe des Kunden
auf das Prozessleitsystem über das Internet sein, insofern
das Prozessleitsystem ertüchtigt ist, über das Internet bedient
zu werden. Außerdem können Bedienhandlungen auch Ausführungen
von Steueralgorithmen sein, welche beispielsweise
in einer speicherprogrammierbaren Steuerung (SPS) des Prozessleitsystems
ausgeführt werden, um z.B. die Drehzahl eines
Motors der technischen Anlage während des Betriebs konstant
zu halten, auch wenn sich die Betriebsbedingungen, wie z.B.
die vom Motor zu bewältigende Last, verändern.
Vorteilhaft umfasst das Prozessleitsystem einen Prozessleitrechner,
einen Client-Rechner und das Internet, und mindestens
ein Teil der im Prozessleitsystem ablaufenden Operationen
laufen auf dem Prozessleitrechner ab.
Das Prozessleitsystem kann ferner ein oder mehrere Feldgeräte
umfassen, welche vorteilhaft in der technischen Anlage installiert
und zur Automatisierung von Anlagenkomponenten verwendet
sind.
In dieser Ausführungsform der Erfindung ist das Prozessleitsystem
ertüchtigt, mittels des Internets bedient zu werden,
wobei der Prozessleitrechner zumindest einen Teil der Funktionen
des Prozessleitsystems aufweist, welche als entsprechende
Operationen auf dem Prozessleitrechner ablaufen.
Falls das Prozessleitsystem ein oder mehrere Feldgeräte umfasst,
so können diese auch einen Teil der Funktionen des
Prozessleitsystems aufweisen, welche als entsprechend Operationen
auf dem oder den Feldgeräten ablaufen.
Der Client-Rechner kann beispielsweise an einem nahezu beliebigen
Ort mit Internetzugang installiert sein, beispielsweise
in einer zentralen Warte, welche unter Umständen sehr weit
von der zu steuernden technischen Anlage entfernt ist. Der
Client-Rechner wird mit dem Internet verbunden und kann über
das Internet den Prozessleitrechner bedienen und somit Funktionen
des Prozessleitsystems, insbesondere solche, welche
den Betrieb der technischen Anlage betreffen, über das Internet
bedienen. Beim erfindungsgemäßen Prozessleitsystem können
nun auch diejenigen Bedienhandlungen des Prozessleitsystems
zur Ermittlung des Vergütungswerts herangezogen werden, welche
durch einen Benutzer mittels des Internets vorgenommen
werden. Es ist z.B. denkbar, dass der Prozessleitrechner in
einer Server-Farm eines Dienstleisters (Application-Service-Provider)
installiert ist, die diesem gehört. Der Dienstleister
stellt dem Benutzer die auf dem Prozessleitrechner installierten
Funktionen des Prozessleitsystems über das Internet
zur Verfügung. Der Vergütungswert kann nun abhängig von
den auf dem Prozessleitrechner ablaufenden Operationen berechnet
werden, da die Operationen durch eine Bedienhandlung
des Benutzers über das Internet ausgelöst sind. Im vorgenannten
Falle des Prozessleitrechners, welcher nicht in das Eigentum
des Kunden übergeht, sondern beim Dienstleister verbleibt,
sind die Investitionen des Kunden in sein Prozessleitsystem
besonders gering, da er nur entsprechend des Vergütungswerts
für die Nutzung der Funktionen, welche auf dem
Prozessleitrechner installiert sind, bezahlen muss.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
umfassen der Prozessleitrechner einen Web-Server und der
Client-Rechner einen Internet-Browser, so dass mittels des
Client-Rechners über das Internet die im Prozessleitrechner
ablaufenden Operationen beeinflussbar sind, wobei die Operationen
auch solche umfassen, durch welche weitere Operationen
in weiteren Komponenten des Prozessleitsystems angestoßen
werden.
In dieser Ausgestaltung der Erfindung werden weitverbreitete,
universell einsetzbare Internet-Technologien eingesetzt, um
das Prozessleitsystem internetfähig zu machen.
Der Prozessleitrechner verfügt über einen Web-Server, welcher
im Prozessleitrechner verarbeitete und/oder gespeicherte Daten
in das Internet übertragen kann. Der Client-Rechner kann
mittels des Internet-Browsers über das Internet den Web-Server
des Prozessleitrechners anwählen und mittels der bekannten
Internet-Technologien (beispielsweise der URL-Adressierung
oder des TCP/IP-Übertragungsprotokolls) gezielt Daten
vom Prozessleitrechner abrufen und/oder Befehle an diesen
übermitteln.
In dieser Ausführungsform der Erfindung umfasst das Prozessleitsystem
weitere Komponenten, in welchen weitere Operationen
ablaufen. Diese weiteren Komponenten können z.B. SPS
sein, welche nahe einem zu steuernden Aggregat der technischen
Anlage installiert sind und welche von dem Prozessleitrechner
einen Befehl zur Abarbeitung eines in der SPS gespeicherten
Programms erhalten. Insofern stoßen Operationen, welche
im Prozessleitrechner ablaufen, weitere Operationen in
einer oder mehreren weiteren Komponenten des Prozessleitrechners
an, also beispielsweise die Ausführung eines Programms
in einer SPS, welche beispielsweise durch eine Bedienhandlung
eines Benutzers, welcher in den Client-Rechner einen Befehl
eingibt, der über das Internet zum Prozessleitrechner übertragen
wird und welcher den Prozessleitrechner veranlasst,
die Ausführung eines Programms in der SPS anzustoßen.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
umfassen die weiteren Komponenten Feldgeräte zur Überwachung
und Steuerung von Komponenten einer technischen Anlage, welche
mittels Funk-Kommunikation und/oder mittels einer Festverdrahtung
mit dem Prozessleitrechner verbunden sind und die
weiteren Operationen auch solche Operationen umfassen, welche
in den Feldgeräten ausgeführt sind.
Feldgeräte bei dieser Ausführungsform umfassen mindestens
Stell- und Messglieder, welche in einer technischen Anlage
installiert sind und mittels welchen Stelleingriffe auf Aggregate
der technischen Anlage bzw. Messwerte von Komponenten
und/oder Aggregaten der technischen Anlage aufgenommen werden.
Dabei sind die Befehle zur Auslösung mindestens eines
Stelleingriffs mittels Funk vom Prozessleitrechner zu mindestens
einem Stellglied übertragen und die von den Messgliedern
aufgenommenen Messwerte sind per Funk an den Prozessleitrechner
übermittelt. Wenn es sich bei den Stell- und/oder Messgliedern
um Einrichtungen handelt, welche keiner Steuerung
zugeordnet sind, mittels welcher, beispielsweise durch eine
in der Steuerung angeordnete Funk-Schnittstellenkarte, eine
Funk-Verbindung herstellbar ist, so ist mindestens eine Funk-Vorrichtung
vorzusehen, an welche die Stell- und/oder Messglieder
anzuschließen sind, damit die anfallenden Daten mittels
Funk übertragbar sind.
Die Feldgeräte umfassen auch sogenannte "intelligente" Feldgeräte,
welche über mindestens einen Mikroprozessor verfügen,
so dass die weiteren Operationen, beispielsweise der Ablauf
eines Steuerungsprogramms, in den Feldgeräten ausführbar
sind. Bei den Feldgeräten handelt es sich in diesem Fall um
mehr oder weniger leistungsfähige Rechner, welche üblicherweise
leicht, beispielsweise mittels einer Funk-Schnittstellenkarte,
ertüchtigt werden können, um eine Funk-Kommunikation
mit dem Prozessleitrechner durchzuführen. In diesem
Falle müssen an oder nahe dem Ort der technischen Anlage
praktisch nur derartige intelligente Feldgeräte installiert
sein, welche Stellbefehle an die Stellglieder übertragen und
Messwerte von den Messgliedern einlesen. Die Ansteuerung der
Feldgeräte, welche die weiteren Operationen durchführen, erfolgt
mittels der Funk-Verbindung zum Prozessleitrechner. Der
Prozessleitrechner kann also an einem nahezu beliebigen Ort
mit Funk-Verbindung installiert sein und der Client-Rechner
kann an einem nahezu beliebigen Ort mit Internet-Zugang installiert
sein. Auf diese Weise ist das Prozessleitsystem
hinsichtlich seiner Flexibilität in Bezug auf die Installationsorte
der Komponenten des Prozessleitsystems besonders flexibel;
praktisch die gesamte Funktionalität des Prozessleitsystems
kann in dem Prozessleitrechner verwirklicht sein, wobei
aber auch ein Teil der Funktionalität in den Feldgeräten
realisiert sein kann und der Client-Rechner muss nur mittels
eines (weitverbreiteten) Internet-Browsers einen Zugang zum
Internet ermöglichen. Der Client-Rechner muss praktisch über
keine spezielle Prozessleitsystem-Software verfügen und ist
daher besonders preisgünstig.
Weiterhin bietet die Konfiguration des Prozessleitsystems
nach dieser Ausführungsform den Vorteil, dass eine Diagnose
und/oder eine Wartung und/oder eine Instandsetzung des Prozessleitsystems
zumindest teilweise über das Internet ermöglicht
ist.
Besonders vorteilhaft basiert die Kommunikation zwischen den
Komponenten des Prozessleitsystems auf dem TCP/IP-Übertragungsprotokoll.
Die wichtigsten Komponenten des Prozessleitsystems sind dabei
der Prozessleitrechner, der Client-Rechner und die Feldgeräte.
Die Verwendung des genannten, im Bereich des Internet weitverbreiteten
Übertragungsprotokolls, macht die Entwicklung
und/oder den Einsatz eines speziellen Übertragungsprotokolls
und/oder den Einsatz eines besonderen Mediums zur Kommunikation,
wie beispielsweise ein Bussystem bestehend aus Lichtwellenleitern,
überflüssig. Des Weiteren wird durch die Verwendung
des genannten Übertragungsprotokolls die Nutzung der
bekannten Internet-Technologien zur Datenübertragung und Programmausführung
ermöglicht.
Vorteilhaft ist der Vergütungswert eine von einem Benutzer
des Prozessleitsystems an einen Application-Service-Provider
zu entrichtende Service-Gebühr.
Bei dieser Ausführungsform der Erfindung stellt ein Dienstleister
(Application-Service-Provider) die Funktionalität des
Prozessleitsystems, bevorzugt im Prozessleitrechner, zur Verfügung
und ein Benutzer, beispielsweise ein Kunde, welcher
das Prozessleitsystem einsetzen will, benutzt das Prozessleitsystem,
wobei der ermittelte Vergütungswert als Service-Gebühr
vom Benutzer meist in Form von Geld an den Dienstleister
zu entrichten ist.
Der Benutzer bezahlt im Wesentlichen also nur für diejenigen
Funktionen, die er tatsächlich nutzt. Er bezahlt nur für den
Zeitpunkt und/oder Zeitraum, an oder indem er die Funktionen
nutzt.
Um eine derartige benutzungsabhängige, dynamische Ermittlung
des Vergütungswertes zu realisieren, ist bevorzugt im Prozessleitrechner
eine Lizenz-Server-Applikation vorzusehen,
welche Zugriff auf Projektierungsdaten und auf aktuell anfallende
Betriebsdaten und/oder gespeicherte Archiv-Daten der
technischen Anlage hat.
Vorteilhaft kann der Kunde mit einem speziellen Software-Programm
ausgestattet werden, das ihm einerseits gestattet, bestimmte
Funktionen auszuführen, ihn andererseits aber auch
verpflichtet, die entsprechend anfallenden, "dynamischen" benutzungsabhängigen
Vergütungswerte zu bezahlen.
Im Folgenden werden zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung
näher dargestellt.
Es zeigen:
- FIG 1
- ein erfindungsgemäßes Prozessleitsystem, und
- FIG 2
- ein erfindungsgemäßes Prozessleitsystem, welches über
das Internet bedienbar ist.
In Figur 1 ist ein Prozessleitsystem 5 dargestellt, welches
eine Rechnereinheit 10 aufweist.
Die Rechnereinheit 10 ermittelt aus den im Prozessleitsystem
ablaufenden Operationen 7 einen Vergütungswert W.
Die Operationen 7 können beispielsweise Operationen sein,
welche ausgelöst durch eine Bedienhandlung eines Benutzers
des Prozessleitsystems 5 ablaufen. Ein Beispiel dafür ist die
Anwahl z.B. eines graphischen Prozessbildes der technischen
Anlage, in welches aktuelle Messwerte der technischen Anlage
und Bedienboxen zur Bedienung von Aggregaten der technischen
Anlage eingeblendet sind. Die Betätigung der Bedienboxen,
beispielsweise mittels eines Maus-Klicks durch einen Benutzer
oder ein Tastendruck auf der Tastatur zur Ausführung einer
Funktion, sind ebenfalls von den Operationen 7 umfasst. Des
Weiteren umfassen die Operationen 7 im Prozessleitsystem ablaufende
Steuerungsprogramme, beispielsweise eine oder mehrere
Automatisierungsfunktionen, welche z.B. als Regelungsalgorithmus
implementiert sind. Ein weiteres Beispiel für Operationen
7 sind durch einen Benutzer vorgenommene Handlungen
zum projektieren des Prozessleitsystems 5, wobei z.B. Steuerungsfunktionen
neu erstellt und/oder neue Steuerungsfunktionen
aus vorgefertigten Basis-Funktionen, welche vorteilhaft
in einem Basis-Funktions-Vorrat vorgehalten werden, zusammensetzt
werden, indem z.B. Schnittstellen solcher Basis-Funktionen
verbunden werden und die derart verbundenen Basis-Funktionen
dadurch eine neue Funktion bilden.
Figur 2 zeigt ein Prozessleitsystem 5, welches einen Prozessleitrechner
15, einen Client-Rechner 25 und das Internet 20
umfasst, so dass das Prozessleitsystem 5 mittels des Internets
20 bedienbar ist.
Der Prozessleitrechner umfasst einen Web-Server 30, mittels
welchem insbesondere die in ihm anfallenden Daten, welche den
Betrieb einer technischen Anlage 50 betreffen, über das Internet
20 übertragen werden können. Im Prozessleitrechner 15
laufen Operationen 7 ab, wie sie beispielsweise bereits im
Zusammenhang mit Figur 1 dargestellt wurden.
Der Prozessleitrechner 15 umfasst weiterhin eine Recheneinheit
10, welche aus den Operationen 7 und/oder Projektierungsdaten
55 und/oder Betriebsdaten 60 einen Vergütungswert
W ermittelt.
Die Projektierungsdaten 55 umfassen alle Daten, welche mit
dem Aufbau des Prozessleitsystems 5 insbesondere in softwaretechnischer
Hinsicht, in Verbindung stehen. Dies sind z.B.
die Art und Anzahl der im Prozessleitsystem 5 realisierten
Steuerungs-, Regelungs-, Bedien- und Beobachtungs- und Automatisierungsfunktionen.
Aus den Projektierungsdaten 50 ist
folglich ersichtlich, wie das Softwaresystem des Prozessleitsystems
5 aufgebaut ist. Die Betriebsdaten 60 umfassen zumindest
aktuelle Werte von Betriebsparametern, Messwerten und
Zustandsparametern, welche aktuell in der technischen Anlage
50 vorherrschen und welche an den Prozessleitrechner 15 übermittelt
sind. Die Betriebsdaten 60 können außerdem auch gespeicherte
Archivdaten der vorher genannten Signale umfassen,
aus welchen ein vergangener Betriebszustand der technischen
Anlage 50 ermittelbar ist.
Der Client-Rechner 25 umfasst einen Internet-Browser 35, mittels
welchem über das Internet 20 der Web-Server 30 des Prozessleitrechners
15 anwählbar ist, so dass der Prozessleitrechner
15 des Prozessleitsystems 5 über das Internet 20 bedienbar
ist. Die Kommunikation zwischen dem Client-Rechner
und dem Internet 20 und zwischen dem Internet und dem Prozessleitrechner
15 basiert vorzugsweise auf dem TCP/IP-Übertragungsprotokoll,
welches aus der Internet-Technolgie bekannt
und dort weit verbreitet ist.
Der Prozessleitrechner 15 ist weiterhin mittels einer Funkverbindung
F mit weiteren Komponenten 40 des Prozessleitsystems
5 verbunden. Diese weiteren Komponenten 40 sind beispielsweise
als Feldgeräte mit einem eigenen Mikroprozessor
ausgebildet, so dass weitere Operationen 8, z.B. die Ausführung
eines Steuerungs-Programms oder einer sonstigen Automatisierungsfunktion,
auf der weiteren Komponente 40 ermöglicht
ist.
Die weiteren Komponenten 40 steuern und/oder regeln ihrerseits
Komponenten 45 der technischen Anlage 50.
Die Architektur dieser Ausführungsform der Erfindung gestattet
es, den Prozessleitrechner 15, mittels des Client-Rechners
25 über das Internet 20 zu bedienen und dadurch Operationen
7 im Prozessleitrechner 15 zum Ablauf zu bringen. Ein
Ablauf von Operationen 7 kann einen Ablauf von weiteren Operationen
8 in den weiteren Komponenten 40 des Prozessleitsystems
anstoßen, wenn beispielsweise ein Benutzer mittels des
Client-Rechners 25 einen eine Komponente 45 der technischen
Anlage betreffenden Steuerungsbefehl über das Internet 20 an
den Prozessleitrechner 15 übermittelt, wo daraufhin Operationen
7 ausgeführt werden, welche mittels der Funkverbindung F
weitere Operationen 8 in den weiteren Komponenten 40 zur Ausführung
bringen.
In diesem Fall können die Operationen 7 beispielsweise der
Ablauf einer Identifikationsroutine sein, welche den vom Benutzter
eingegebenen Steuerungsbefehl identifiziert und nach
erfolgter Identifikation einen Regelalgorithmus als weitere
Operation 8 in einer weiteren Komponente, beispielsweise in
einem Feldgerät, zum Ablauf bringt, mittels welchem eine Komponente
45, beispielsweise ein Aggregat der technischen Anlage
ein Motor oder eine Pumpe, geregelt wird.
Der von der Recheneinheit 10 ermittelte Vergütungswert W kann
beispielsweise eine Service- und/oder Lizenzgebühr sein, die
vom Benutzer des Prozessleitsystems 5 an einen Dienstleister
(Application-Service-Provider) zu bezahlen ist.