EP1322529A2 - Transportsystem für den langzeittransport und transportbehälter, vorzugsweise für den langzeittransport - Google Patents
Transportsystem für den langzeittransport und transportbehälter, vorzugsweise für den langzeittransportInfo
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Abstract
Transportsystem für den Langzeittransport von vorzugsweise biologischem Material sowie Transportbehälter, vorzugsweise für dieses Transportsystem, zumindest enthaltend: eine Messeinrichtung (2), einen oder mehrere Energiespeicher (3) und ein Isolationsgefäss (6), bestehend aus einem Kopfteil (7), einer Behälterwand (8) und einem Fussteil (9). Die Handhabung der Transportbehälter (1) wird in der Praxis dadurch verbessert, dass das Kopfteil (7) und das Fussteil (9) zumindest jeweils eine thermisch isolierende Komponente (10) besitzen und dass die Behälterwand (8) als ein Hochvakuum-Superisolator (13) ausgebildet ist.
Description
TransportSystem für den Langzeittransport und Transportbehälter, vorzugsweise für den Langzeittransport
Die Erfindung betrifft ein Transportsystem für den Langzeittransport von vorzugsweise biologischem Material, wobei während des gesamten Transportes die Temperatur des zu transportierenden Materials, unabhängig von der jeweiligen Umgebungstemperatur, nicht außerhalb eines vorgegebenen
Temperaturbereichs sein darf, sowie einen Transportbehälter, vorzugsweise einsetzbar im vorgenannten Transportsystem-
Insbesondere im Zusammenhang mit neuesten
Entwicklungen im Bereich der Biotechnologie, der Medizin und der Pharmazie sind sog. Langzeittransporte, d.h. Transporte mit einer Transportzeit von ca. 100 Stunden, zunehmend erforderlich. Dabei kommen alle üblichen
Transportmittel, wie z.b. Auto, Bahn und Flugzeug zum Einsatz, wobei im internationalen Transportwesen unterschiedliche Transportvorschriften einzuhalten sind.
Der Stand der Technik zeigt unterschiedliche Lösungen für die Realisierung unterschiedlichster Transportaufgaben im Zusammenhang mit dem Transport von biologischem Material auf. Bei diesen bekannten Lösungen wird insbesondere auf die Aufrechterhaltung
einer konstanten Temperatur (DE 695 12 750 T2) abgestellt. Bei größeren Temperaturschwankungen während des Transportes des biologischen Materials ist insbesondere bei einem Langzeittransport über weite Entfernungen, wie z.b. bei einem interkontinentalen Transport mit einem Flugzeug, die Einhaltung einer konstanten Temperatur regelmäßig nicht zu gewährleisten. Auch wird, wenn diese unerwünschte Temperaturänderung während des Transportes auftritt, diese regelmäßig erst am
Zielort festgestellt. Dieses Material ist dann in vielen Fällen für den Anwender unbrauchbar, eine neuerliche Materialanlieferung unerläßlich. Die Auslösung eines neuerlichen Antransportes von neuem Material bewirkt einen zusätzlichen Zeitverlust, der zu erheblichen Prozeßstörungen beim Anwender führen kann.
Weithin ist aus der DE 296 06 303 Ul ein Behälter zum Transport temperaturempfindlicher Güter, beispielsweise Proben biologisch-genetischer Güter, mit einem wärmeisolierten kastenförmigen Behälter, der im Boden und im Kopfteil eine Wärmeisolation besitzt, der einen Laderaum und ein eingebautes und steuerbares, elektrisch betriebenes Kühlaggregat enthält. Dieses herkömmliche, elektrisch betriebene Kühlaggregat hält ständig die gewünschte Temperatur im Innenraum des Behälters. Zur Aufrechterhaltung der gewünschten Temperatur ist somit während des Transportes dieses Kühlaggregat mit dem
Transportbehälter mitzuführen, was mit erheblichen Kosten verbunden ist und nicht in jedem Fall möglich ist, beispielsweise beim Lufttransport.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Transportsystem und einen Transportbehälter der in den Oberbegriffen des Anspruches 1 bzw. 6 angegebenen Art zu schaffen, wobei während des Transportes auf ein elektrisch betriebenes Kühlaggregat verzichtet werden kann, die genannten Nachteile vermieden werden und insbesondere bei einem einfachen Aufbau ein verbesserter und sichererer Transport ermöglicht wird.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruches 1 bzw. 6.
Durch die erfindungsgemäße Lösung der Aufgabe wird es möglich, in Abhängigkeit vom zu transportierenden Material und dem gewünschten Bereich der
Transporttemperatur ein jeweils optimiertes Transportsystem und einen diesbezüglich geeigneten Transportbehälter zur Verfügung zu stellen. Das erfindungsgemäße Transportsystem ermöglicht durch die gewählte Datenübertragung und Auswertung der
Daten der Meßeinrichtung eine permanente Überwachung des Transportes der Transportbehälter selbst sowie eine Kontrolle des Temperaturverlaufes im jeweiligen Lagerraum.
Durch die erfinderische Kombination mehrerer an sich bekannter Maßnahmen bzw. Komponenten zur Isolation gelingt es überraschend, einen sehr hohen Grad der Temperaturstabilität im Innenraum des Isoliergefäßes zu erreichen. Dabei werden erfindungsgemäß
Technologien angewendet, die eine Fertigung des Transportbehälters in technologisch einfacher und damit kostengünstigen Art und Weise ermöglichen. Die erfindungsgemäß erreichte sehr hohe Temperaturstabilität im Innenraum des hermetisch verschlossenen Transportgefäßes ermöglicht den Einsatz des energetisch günstigsten
Energiespeichers, der im Sinne der Erfindung sowohl ein Wärme- als auch Kältespeicher sein kann.
Ein Transportbehälter im Sinne der Erfindung ist auch ein hauptsächlich für die Lagerung von Materialien geeigneter Behälter, d.h. ein Transport- und/oder Lagerbehälter.
Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfinderischen Lehre gemäß Anspruch 1 sind Gegenstand der Unteransprüche 2 bis 5.
Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der
Erfindung sieht vor, daß für das Transportsystem zumindest eine elektronische Erfassungs- und Auswerteeinheit erforderlich ist. Diese fungiert als Zentraleinheit für alle mittels Datenübertragung eingegangener Daten. Diese erfaßt und wertet die
Daten aus, kann diese aber auch verarbeiten, speichern oder weiter geben. Elektronische Erfassungs- und Auswerteeinheiten im Sinne der Erfindung sind Datenverarbeitungsanlagen, Computer, Mikroprozessoren und dgl . einschließlich üblicher Software. Dabei kann für mehrere Transportbehälter, z.b. alle Transportbehälter einer Warensendung, ein Datenspeicher, der dann Daten von allen Transportbehältern erhält, ausreichen. Alternativ ist jedem Transportbehälter ein Datenspeicher zuordenbar .
Die Kommunikation zwischen einer Meßeinrichtung und einem elektronischen Datenspeicher, aber auch der Einheit zur Temperaturmessung sowie allen anderen elektronischen Einheiten des Transportsystems erfolgt in aus dem Stand der Technik bekannten Art und Weise drahtlos oder drahtgebunden.
Eine Meßeinrichtung im Sinne der Erfindung umfaßt sowohl übliche Temperaturmeßeinrichtungen, die im direkten Kontakt mit dem zu messenden Medium stehen, als auch berührungslose Meßeinrichtungen. Dabei können zur Messung der Temperatur alle temperaturabhängigen Eigenschaften der Stoffe, wie Wärmeausdehnung, Änderung des elektrischen Widerstandes, Ausbildung einer thermoelektrischen Spannung und dgl., als Meßprinzip dienen. Gerätetechnisch umfaßt eine Meßeinrichtung entsprechend der Lehre der Erfindung alle bekannten
Temperaturmeßeinrichtungen, die dem Fachmann bekannt sind. Dies können sowohl einfache Geräte, wie etwa ein Thermometer, aber auch komplette autarke elektronische Temperaturmeßeinrichtungen sein. Diese Meßeinrichtungen weisen regelmäßig als integrale Bestandteile zumindest eine Einheit zur Temperaturmessung auf. Eine solche Einheit zur Temperaturmessung sind beispielsweise Sensoren unterschiedlichster Bauart, die üblicherweise ihre Meßdaten drahtlos oder drahtgebunden an die Zentraleinheit der Meßeinrichtung übertragen.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung gemäß Anspruch 6 sind in den Unteransprüchen 7 bis 20 angegeben.
Die Behälterwand des Isolationsgefäßes ist in einer bevorzugten Ausführungsform als rohrförmiger Hochvakuum - Superisolator ausgeführt, wobei das doppelwandige Rohrsystem aus Edelstahl besteht.
Der im Transportbehälter eingesetzte Energiespeicher kann auch ein sensorischer oder ein chemischer Energiespeicher sein. Die Wahl des jeweiligen Energiespeichers erfolgt zweckmäßigerweise in
Abhängigkeit vom zu transportierenden Material und dem gewünschten Schwankungsbereich der Transporttemperatur .
Im folgenden wird die Erfindung mit Erläuterung von drei bevorzugten Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung auch allgemein weiter erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 eine schematisch stark vereinfachte
Prinzipdarstellung des TransportSystems,
Fig. 2 eine SchnittZeichnung eines Transportbehälters,
Fig. 3 eine Schnittzeichnung eines
Transportbehälters mit einer Behälterwand, bestehend aus zwei Hoch-Vakuum- Superisolatoren.
In der stark vereinfachten Darstellung der Figur 1 ist exemplarisch eine Ausführungsform eines Transportsystems dargestellt. Dieses enthält zwei Transportbehälter 1, 1 was aber nicht einschränkend gilt, so ist auch jede andere Anzahl von Transportbehältern praktikabel. Die Transportbehälter 1, lλ sind in dieser Ausführungsform jeweils voll funktionstüchtige Systemkomponenten, insbesondere sind sie jeweils mit einem Datenspeicher 5 ausgerüstet. Weiterhin sind ihre Basiskomponenten, nämlich eine Meßeinrichtung 2, ein thermischer Energiespeicher 3 und ein Isolationsgefäß 6. Weiterhin als Block 4 schematisch dargestellt eine .Erfassungs - und Auswerteeinheit.
Diese Erfassungs - und Auswerteeinheit 4 ist in Fig. 1 eine externe Einheit, d.h. sie ist in dieser Ausführungsform nicht an einem der Transportbehälter 1, lλ angebracht. Diese Einheit umfaßt alle für ihren Betrieb erforderlichen Komponenten und stellt somit eine vollständig autarke Funktionseinheit dar. Vorteilhafterweise können in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausführungsform alle oder mehrere, insbesondere elektronische Komponenten des Transportbehälters und der Erfassungs - und
Auswerteeinheit 4 in kompakten Funktionseinheiten ausgeführt werden. Bezogen auf das Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 können in einer Funktionseinheit: die Meßeinrichtung 2, der Datenspeicher 5, einschließlich des Senders,
Datenschnittstellen, die Datenanzeige 18 und ein elektrischer Energiespeicher 19, der der Stromversorgung der elektrischen Komponenten dient, integriert sein. Diese Komponenten kommunizieren in üblicher Weise miteinander.
Die Meßdaten der Meßeinrichtungen 2,2 , die in dieser Ausführung drahtgebunden an die Datenspeicher 5,5λ übergehen, werden drahtlos an die Erfassungs - und Auswerteeinheit 4 übertragen. Drahtlose Datenübertragung im Sinne der Erfindung umfaßt alle diesbezüglich bekannten technischen Lösungen, beispielsweise auch technische Ausgestaltungen zur Datenübertragung über größere Entfernungen, wie Funkverbindungen, die regelmäßig
Sender und Empfänger erfordern. Diese drahtlose Datenübertragung ermöglicht, z.b. im Rahmen eines transatlantischen Transportes, mittels der Erfassungs - und Auswerteeinheit 4 permanent Informationen über den Temperaturverlauf in den
Transportbehältern l,lλ zu erhalten. Weiterhin sind zusätzlich Informationen, wie der jeweilige Standort der Transportbehälter 1,1' erhältlich.
Unabhängig von der Art und Weise der
Datenübertragung stehen die Meßdaten in der Erfassungs - und Auswerteeinheit 4 insbesondere in digitaler Form zur Verfügung, so daß diese Daten in üblicher Weise weiterverarbeitet, weitergeleitet oder ausgegeben werden können. Transportprotokolle oder -Zertifikate sind leicht erstellbar.
Die drahtlose Datenübertragung ist in Fig. 1 durch die Wellen W dargestellt.
In Fig. 2 ist in schematischer Schnittdarstellung ein Transportbehälter 1 dargestellt. Das Isolationsgefäß 5 des aufrecht stehenden und in seiner äußeren Kontur zylindrischen Transportbehälters 1 setzt sich zusammen aus einem Fußteil 9, einer Behälterwand 8 und einem Kopfteil 7, die miteinander fest verbunden sind. Das Kopfteil 7 besteht aus einem Isolationsring 11 und einem Deckel 12. Der Deckel 12 verschließt hermetisch die Öffnung im Isolationsring 11, durch welche der
Innenraum des Isolationsgefäßes 5 von außen erreichbar ist. Der Deckel 12 besitzt eine für den Anwendungsfall übliche Verschlußvorrichtung, in Fig. 2 nicht dargestellt, die ein mehrmaliges hermetisches Verschließen ermöglicht. Die Öffnung ist, insbesondere zur Vermeidung von thermischen Energieverlusten, so klein wie möglich bemessen, aber dennoch so groß, daß in den bzw. aus dem Innenraum das Transportgut und die Energiespeicher 3 problemlos gelangen können. Im Isolationsring 11 integriert ist die Meßeinrichtung 2, die in ihrer speziellen Ausgestaltung eine Temperaturmeßeinrichtung ist. Neben der Meßeinrichtung 2 sind in kompakter stoßfester Bauweise in einer Funktionseinheit: der Datenspeicher 5, einschließlich eines Senders, eine Datenschnittstelle, die Datenanzeige 18 und ein elektrischer Energiespeicher 19 integriert. Die Komponenten dieser Funktionseinheit sind miteinander vernetzt und kommunizieren miteinander. Der
Datenspeicher 5 speichert insbesondere die Meßwerte der Temperaturmeßeinrichtung. Die Daten aus dem Datenspeicher 5 können sowohl drahtlos, dann permanent, periodisch, mehrmals oder einmalig, an eine externe Erfassungs- und Auswerteeinheit 4, nicht in Fig. 2 dargestellt, über Funk übertragen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit am Zielort oder an Kontrollpunkten während des Transportes die Daten über eine Datenschnittstelle, ggf. unter Nutzung eines transportablen Zwischenspeichers
auszulesen und/oder an eine Erfassungs - und Auswerteeinheit 4 zu übertragen. Die Datenanzeige 18 ist im Ausführungsbeispiel als permanente Temperaturanzeige ausgeführt. Der elektrische Energiespeicher 19 kann eine Batterie oder ein wieder aufladbarer Akkumulator sein.
Die sehr gute Isolierung des Isolationsgefäßes 6 wird erzielt durch die Verwendung eines Hochvakuum - Superisolators 13, mit einem Wärmedurchgangswert von ca. 0,1 mW/mK, einer Folien - Vakuumisolation (ca. 4 mW/mK) sowie thermisch isolierenden Werkstoffen, wie z.B. Schaumstoffisolationen (ca. 30 mW/mK) .
Der Hochvakuum - Superisolator 13 der im Ausführungsbeispiel als Behälterwand 8 eingesetzt wird, besteht aus einem doppelwandigen Rohrsystem aus Edelstahl. Dieses Rohrsystem ist vakuumdicht, z.B. durch Verschweißen, verschlossen. Das
Rohrsystem läßt sich im Vergleich zu bekannten Kryoisolationsbehältern, die einteilig ausgeführt sind, einschließlich eines Behälterbodens, sehr einfach herstellen. Außerdem ist bei diesem Rohrsystem eine erhöhte Implosionssicherheit gegeben und eine bessere Handhabung des Transportbehälters 1 insgesamt durch die erreichte Gewichtsreduzierung möglich. Zusätzliche Sicken im Außenrohr, wie in Fig. 2 angedeutet, ermöglichen eine weitere Verminderung der Wandstärke und gewährleisten den
elastischen Ausgleich zwischen Innen- und Außenrohr. Die Innenwand kann zur Verminderung von thermischen Energieverlusten an den Rohrenden verjüngt ausgeführt werden.
Im Ausführungsbeispiel findet als isolierende Komponente 10 eine Folien - Vakuumisolation, wie beispielsweise das Produkt NANOGEL™ der Firma Cabot Corporation, US, integriert im Boden - Iso- lationsring 16, im Deckel 12 und im Isolationsring 11, sowie grundsätzlich auch im Verbindungselernent 14 - nicht in Fig. 2 dargestellt - Verwendung. Die Folien - Vakuumisolation ist vakuumdicht innerhalb einer isolierenden Werkstoffmasse, hier eingeschäumt in Schaumstoff, ringförmig im Isolationsring 11, plattenförmig im Deckel 12 und ring- und plattenförmig im Boden - Isolationsring 16 vollständig eingeschlossen. Durch Einschäumen der Folien - Superisolation wird die mechanische Festigkeit des jeweiligen Bauteils sowie des Isolationsgefäßes 6 insgesamt erhöht, eine Reduzierung der Wandstärke ist möglich und ein erhöhter mechanischer Schutz ist gegeben.
Der Boden - Isolationsring 16 und die Behälterwand 8 sowie die Behälterwand 8 und der Isolationsring 11 sind mittels einem isolierenden Materials, hier Schaumstoff mit Randverstärkung, fest miteinander verbunden .
Im Innenraum des Isolationsgefäßes 6 umschließen mehrere Energiespeicher 3 den zylindrischen Lagerraum 17, vorzugsweise nahezu vollständig. Dabei bilden 3 oder 4 identisch gestaltete Energiespeicher einen Hohlzylinder, der zwei Öffnungen hin zum Deckel 12 bzw. zum Boden - Isolationsring 16 besitzt. Dieser Hohlzylinder liegt mit seiner Außenwand an der Behälterwand 8 bzw. am Boden - Isolationsring 16 und Isolationsring 15 an. In die beiden, vorzugsweise gleich großen Öffnungen des Hohlzylinders greifen zwei zylindrische Energiespeicher 3 ein.
In Figur 3 ist ein Transportbehälter 1, dessen Behälterwand 8 aus zwei Hochvakuum-Superisolatoren 13, 13.1 besteht, in schematischer Schnittdarstellung dargestellt. Die beiden Hochvakuum- Superisolatoren 13, 13.1 sind mittels eines Verbindungselementes 14 fest miteinander verbunden. In dieser Ausführungsform sind die zwei
Energiespeicher 3 übereinander angeordnet, die den Lagerraum 17 zwischen Fußteil 7 und Deckel 12 diesbezüglich begrenzen.
Grundsätzlich kann die Bauhöhe des Isolationsgefäßes 6 durch den Einsatz von mehreren Hochvakuum- Superisolatoren 13, 13.1, 13. , wobei vorzugsweise Hochvakuum-Superisolatoren 13 mit einer vorbestimmten Länge (nach dem sog. Baukastenprinzip) verwendet werden, vergrößert werden. Dabei erfolgt
die Verbindung zwischen den Hochvakuum- Superisolatoren 13, 13.1, 13. n durch ein bzw. mehrere Verbindungselemente 14.
Bezugszeichenliste
Transportbehälter (1)
Meßeinrichtung (2) Energiespeicher (3)
Erfassungs- - und Auswerteeinheit (4)
Datenspeicher (5)
Isolationsgefäß (6)
Kopfteil (7) Behälterwand (8)
Fußteil (9)
Isolierende Komponente (10)
Isolationsring (11)
Deckel (12) Hochvakuum Superisolator (13)
Verbindungse lernen t (14)
Behälterinnnenwand (15)
Boden - Isolationsring (16)
Lagerraum (17) Datenanzeige (18)
Elektrischer Energiespeicher (19)
Claims
1. Transportsystem für den Langzeittransport von vorzugsweise biologischem Material, zumindest enthaltend: ein oder mehrere Transportbehälter (1), die jeweils eine Meßeinrichtung (2), ein Isolationsgefäß (6) , bestehend aus einem Kopfteil (7), einer Behälterwand (8) und einem Fußteil (9), und zumindest einen
Energiespeicher (3 ) besitzen, wobei die Daten der jeweiligen Meßeinrichtung (2) in einem Datenspeicher (5) speicherbar sind und eine Datenübertragung von Daten des Datenspeichers (5) permanent, periodisch, mehrmalig oder einmalig an zumindest eine Erfassungs - und Auswerteeinheit (4) realisierbar ist und das Isolationsgefäß (6) im Kopfteil (7) und im Fußteil (9) zumindest jeweils eine thermisch isolierende Komponente (10) besitzt, dadurch gekennzeichnet, daß der Energiespeicher (3) ein latenter Energiespeicher ist und die Behälterwand (8) als ein Hochvakuum - Superisolator (13) ausgebildet ist.
2. Transportsystem gemäß Anspruch 1, gekennzeichnet durch zumindest eine elektronische Erfassungs - und Auswerteeinheit (4) sowie zumindest einen elektronischen Datenspeicher (5) für ein oder mehrere Transportbehälter (1) .
3. Transportsystem gemäß der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils eine Meßeinrichtung (2) drahtlos oder drahtgebunden mit einen elektronischen Datenspeicher (5) kommuniziert, dessen Daten drahtlos oder drahtgebunden an eine Erfassungs - und Auswerteeinheit (4) übertragbar sind.
4. Transportsystem gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweilige Meßeinrichtung (2) zumindest eine Einheit zur Temperaturmessung besitzt.
5. Transportsystem gemäß einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß in einem Transportgefäß (1) zumindest in Abhängigkeit vom zu transportierenden Material und dem gewünschten Bereich der Transporttemperatur ein diesbezüglich optimierter Energiespeicher (3) einsetzbar ist.
6. Transportbehälter, vorzugsweise für ein Transportsystem gemäß einem der Ansprüche 1 bis
5, zumindest enthaltend: eine Meßeinrichtung (2), einen oder mehrere Energiespeicher (3) und ein Isolationsgefäß (6), bestehend aus einem Kopfteil (7), einer Behälterwand (8) und einem Fußteil (9), und das Kopfteil (7) und das Fußteil (9) zumindest jeweils eine thermisch isolierende Komponente (10) besitzen, dadurch gekennzeichnet,
- daß der Energiespeicher (3) ein latenter Energiespeicher ist und - daß die Behälterwand (8) als ein Hochvakuum - Superisolator (13) ausgebildet ist.
7. Transportbehälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopfteil (7) insbesondere aus einem Isolationsring (11) , der mit der Behälterwand (8) fest verbunden ist, und einem Deckel (12) besteht, wobei der Isolationsring (11) eine Öffnung besitzt, die durch zumindest einen Teil des Deckels (12) hermetisch verschließbar ist.
8. Transportbehälter nach Anspruch 7 , dadurch gekennzeichnet, daß die Behälterwand (8) aus mehreren rohrförmigen Hochvakuum - Superisolatoren (13) besteht, wobei zwischen den Hochvakuum - Superisolatoren (13) jeweils ein Verbindungselement (14) angeordnet ist.
9. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verbindungselernent (14) fest mit den Hochvakuum - Superisolatoren (13) verbunden ist und zumindest eine thermisch isolierende Komponente (10) besitzt.
10. Transportbehälter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (14) , das Kopfteil (7) und das Fußteil (9) insbesondere aus Schaumstoff - Isolationsmaterial mit einer Randverstärkung besteht .
11. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Behälterwand (8) des rohrförmigen Hochvakuum - Superisolators (13) aus einem doppelwandigen Rohrsystem aus Edelstahl besteht.
12. Transportbehälter nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Behälterinnenwand (15) sich an ihren Enden verjüngt.
13. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Fußteil (9) insbesondere aus einem
Isolationsring ( 11) besteht, welcher mit der Behälterwand (8) fest verbunden ist.
14. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 6 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die thermisch isolierende Komponente (10) eine Folien - Vakuumisolation ist.
15. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 6 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Folien - Vakuumisolation innerhalb des Kopfteiles (7), dort im Isolationsring (11) und im Deckel (12), im Fußteil (9) und/oder im Verbindungsstück (14) ring- und/oder plattenförmig angeordnet und vollständig von thermisch isolierenden Materialien umschlossen ist.
16. Transportbehälter nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Isolationsring (11) , der Deckel (12), das Fußteil (9) und/oder das Verbindungsstück (14) aus einer Folien- Vakuumisolation besteht.
17. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 6 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Energiespeicher (3) ein sensorischer oder ein chemischer Energiespeicher ist.
18. Transportbehälter nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Energiespeicher (3) innerhalb des Isolationsgefäßes (6) so angeordnet sind, daß diese den Lagerraum (17), vorzugsweise vollständig, umschließen.
19. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 6 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßeinrichtung (2) vorzugsweise in kompakter Bauweise ausgeführt ist und ein Datenspeicher (5), eine Datenanzeige (18), einen elektrischen, wieder aufladbaren Energiespeicher (19) und zumindest eine Einheit zur Temperaturmessung umfaßt.
0. Transportbehälter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßeinrichtung (2) eine Datenschnittstelle zur Datenübertragung an eine externe Erfassungs - und Auswerteeinheit (4) besitzt .
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