Titel: Schuhinnenso le für Diabetiker
Beschreibung
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine als Fußbett ausgebildete Schuhinnensohle nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Durchschnittlich jeder fünfte der Altersgruppe zwischen 20 und 70 Jahren ist wegen eines Venenleidens behandlungsbedürftig und gar jeder dritte hat pathologische Venenveränderungen, die zwar noch nicht invasiv behandlungsbedürftig sind, aber dennoch Beschwerden verursachen und behandlungsbedürftig werden können. Dies rührt im Allgemeinen von einer oft erblich bedingten Bindegewebsschwäche her, was zu einer Erschlaffung der Venenwände und damit zu einer mangelnden Schließfähigkeit der Venenklappen führt. Dadurch kommt es zu einer Reduktion des venösen Rückstroms aus den Beinen in den Körper. Eine Schuhinnensohle für solche Personen ist aus der EP 0 971 606 Bl bekannt. Derartige Schuhinnensohlen schaffen durch synergistische Unterstützung der Muskelkontraktion bei der Bewegung der Fuß- und Sprunggelenke eine erhebliche Verbesserung des venösen Rückstromes am Fuß beginnend durch die Beine in den Körper. Dadurch, dass die kissenartigen Schichten nicht solitär erhaben sondern plateauförmig in bestimmte Fußbereiche gelegt und in voneinander getrennte Felder gezielt unterteilt sind, ergeben sich geeignete Widerlagerbereiche, die eine Kontraktion der Muskulatur im Fuß positiv beeinflusst. Durch diese diskreten Widerlagerpunkte erfolgt bei Bewegung des Fußes, aber auch zu einem guten Teil im Stehen aufgrund der Anregung und Stimulierung der Muskelkontraktion ein homogenes mechanisches Auspressen des venösen und lymphatischen Gefäßsystems, was zu
der erwähnten Erhöhung des venösen Ruckstroms aus den Beinen korperwarts fuhrt. Diese charakteristische
Unterstutzungsbewegung fordert die Tätigkeit der sogenannten Fuß- und Wadenmuskelpumpe .
Außerdem gibt es in Deutschland ca. 5 Millionen Diabetiker, bei denen sich ein sogenannter "diabetischer Fuß" in mehr oder weniger gravierender Form einstellen kann. Dies bedeutet: An der Fußsohle des Vorfußes offene Wunden, die sich infizieren können und die in nicht seltenen Fallen zur Notwendigkeit einer Fußamputation (pro Jahr ca. 25000 in Deutschland) fuhren. Die Ursachen des diabetischen Fußes liegen darin, dass es aufgrund der diabetischen Stoffwechsellage im arteriellen Gefaßsystem zur Verengung und unter Umstanden zum Verschluss von größeren Arterien (Makroangiopathie) und kleineren Arterien und Kapillaren (Mikroangiopathie) kommt. Dadurch wird das Gewebe insbesondere die Haut nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt und geht teilweise zugrunde (offene Stelle) . Durch die Minderfunktion, insbesondere der arteriellen Kapillaren werden die Hautnerven nicht mehr ausreichend ernährt und es kommt zu einer diabetischen Polyneuropathie. Dies bedeutet, dass bei dem Betroffenen in dem nicht mehr ausreichend ernährten Hautgebiet die Sensibilität und damit das Schmerzempfinden deutlich nachlasst, so dass anatomisch vorgegebene Druckstellen nicht mehr registriert werden und die Haut dadurch "schmerzfrei" Schaden nimmt und es in diesem Bereich zu einer offenen Hautstelle kommt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, eine Schuhinnensohle der eingangs genannten Art zu schaffen, die für Diabetiker geeignet ist, d.h., die bei bleibender Unterstützung des arteriellen Einstromes in den Fuß- bzw. Fußsohlenbereich eine weitergehende positive Beeinflussung der durch die diabetische Stoffwechsellage gefährdeten Fußbzw. Fußsohlenbereiche mit sich bringt.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei einer Schuhinnensohle der genannten Art die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale vorgesehen.
Auch wenn die gewünschten Ansatzpunkte zur Unterstützung einerseits des arteriellen Einstroms und andererseits der durch die diabetische Stoffwechsellage gefährdeten Stellen zunächst kontrar erscheinen, wird durch die erfindungsgemaßen Maßnahmen erreicht, dass bei in gleichbleibender Weise verbessertem arteriellem Einstrom diejenigen an sich bekannten gefährdeten Stellen des Fußes bzw. der Fußsohle derart entlastet werden können, dass diese gefährdeten Stellen sich nicht offnen, und darüber hinaus sogar derart, dass bereits offene Stellen über einen akzeptablen Zeitraum hinweg wieder zugehen. Im ersten Falle können Druckpunkte, die zu einem Offnen der bestimmten Stellen fuhren, gar nicht entstehen, wahrend im zweiten Falle durch die Druckentlastung der anatomisch gefährdeten Stellen diese wieder zugehen können, wobei in beiden Fallen die Verbesserung des arteriellen Einstromes und damit der Durchblutung im Kapillarbereich das Ihrige dazu betragt. Diese Druckentlastung ergibt sich dadurch, das aufgrund der Eindellungen die Mittelfußkopfchen auf der Oberseite der Sohlenflache nicht aufliegen sondern sozusagen frei schweben. Dabei bleiben, wie erwähnt, die diskreten Widerlagerbereiche für eine Verbesserung der venösen Ruckflussgeschwindigkeit erhalten, d.h. es kommt zu einer Entlastung der peripheren Venen und venösen Kapillaren, was den arteriellen Blutzufluss erhöht und damit eine Verbesserung der Durchblutung und der SauerstoffVersorgung des Gewebes bedeutet. Durch die verbesserte kapillare arterielle Durchblutung kommt es zu einer verbesserten Versorgung der sensiblen Nerven der Hautareale; die Sensibilität und damit das Schmerzempfinden in den betroffenen Hautarealen wird verbessert und damit die Gefahr, dass diese Hautareale aufgehen, reduziert. Alle diese Komponenten helfen das Auftreten des diabetischen Fußes zu
vermeiden und falls vorhanden einen diabetischen Fuß ohne Amputation zu heilen.
Mit den Merkmalen nach Anspruch 2 ist erreicht, dass insbesondere die hauptsachlich anatomisch gefährdeten Bereiche entlastet werden. Weitere Ausgestaltungen ergeben sich aus den Merkmalen nach Anspruch 3 und/oder 4. Eine vorteilhafte Anordnung der Eindellungen in Bezug auf das oder die kissenartigen Schichten ergeben sich aus den Merkmalen nach Anspruch 5.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung ergibt sich aus den Merkmalen nach Anspruch 6 und/oder in Verbindung hiermit aus den Merkmalen nach Anspruch 7 bzw. 8, da dadurch eine weitere Unterstützung des sogenannten Schwebezustandes der anatomisch gefährdeten Stellen und damit deren weiterer Druckentlastung erreicht ist.
Zur weiteren Unterstützung der Durchblutung sind die Merkmale nach Anspruch 9 und/oder 10 vorgesehen. Dabei können die Merkmale nach Anspruch 11 zweckmäßig sein.
Mit den Merkmalen nach Anspruch 12 ist erreicht, dass die Schuhinnensohle als Individualanfertigung entsprechend den bei einem Patienten festgestellten anatomisch gefährdeten Stellen vorgesehen ist, wahrend die Merkmale nach Anspruch 13 eher eine Seπensohlenanfertigung betreffen.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausfuhrungsbeispiele naher beschrieben und erläutert ist. Es zeigen:
Figur 1 eine Draufsicht auf eine Schuhinnensohle gemäß einem ersten Ausfuhrungsbeispiel vorliegender Erfindung,
Figur 2 in vergrößerter Darstellung einen Schnitt längs der Linie II-II der Figur 2,
Figur 3 in vergrößerter Darstellung einen Schnitt längs der Linie III-III der Figur 1,
Figur 4 eine Draufsicht auf eine Schuhinnensohle gemäß einem zweiten Ausfuhrungsbeispiel vorliegender Erfindung,
Figur 5 einen Schnitt längs der Linie V-V der Figur 4 und
Figur 6 eine Innenansicht gemäß Pfeil VI der Figur 4.
Die in der Zeichnung dargestellte und bspw. als Fußbett ausgebildete Schuhinnensohle 11 bzw. 111 gemäß zweier Ausfuhrungsbeispiele vorliegender Erfindung dient in Kombination sowohl der synergistischen Unterstützung der Muskulatur bei der Bewegung der Fuß- und Sprunggelenke zur Verbesserung des arteriellen Einstroms in den Fuß- und Fußsohlenbereich und damit der Durchblutung in den Kapillaren als auch der mechanischen Entlastung von Problembereichen an den Fußsohlen aufgrund (schlechter) diabetischer Stoffwechsellage. Sie kann als Einlegesohle oder als in einen Schuh integrierte Sohle ausgebildet sein.
Wie aus den Figuren 1 und 4 ersichtlich ist, besitzt die Innensohle 11 bzw. 111 mehrere über die Sohlenflache 17 bzw. 117 vorgesehene kissenartige Schichten 12 bis 16 bzw. 112 bis 116, von denen die kissenartigen Schichten 12, 112, 13, 113 und 14, 114 in voneinander getrennte einzelne, plateauartige Felder 18 bis 22, 118 bis 122, bzw. 23 bis 25, 123 bis 125 bzw. 26, 27, 126, 127 unterteilt sind.
Die erste kissenartige Schicht 12, 112 ist im Vorfußgelenkbereich, d.h. im Bereich der Fußzehen vorgesehen.
Diese erste kissenartige Schicht 12, 112 ist in die fünf voneinander getrennten und in Querrichtung der Innensohle 11, 111 nebeneinanderliegend angeordnete Felder 18 bis 22, 118 bis 122 unterteilt. Die einzelnen Felder 18 bis 22, 118 bis 122 sind unterschiedlich breit und lang, entsprechend etwa der Grundflache der Teilbereiche der jeweiligen einzelnen Zehen. Entsprechendes gilt für die Form der vorderen und hinteren Grenzlinie 28, 128 bzw. 29, 129 dieser ersten kissenartigen Schicht 12, 112. Die zweite kissenartige Schicht 13, 113 ist im Ubergangsbereich von Mittelfuß und Fußwurzel und in einem Bereich, der dem Fußgewölbe abgewandt ist, vorgesehen. Diese zweite kissenartige Schicht 13, 113 ist in die drei Felder 23 bis 25, 123 bis 125 unterteilt, die entsprechend diesem Teilbereich von Mittelfuß/Fußwurzel geformt und m Querrichtung der Innensohle 11, 111 nebeneinander liegend unterteilt angeordnet sind. Entsprechendes gilt für die Form der Umfangsgrenzlime 31, 131 dieser zweiten kissenartigen Schicht 13, 113. Die dritte kissenartige Schicht 14, 114 ist in einem Ubergangsbereich von Mittelfuß und Ferse vorgesehen und in die beiden Felder 26, 126 und 27, 127 unterteilt, die in Querrichtung der Innensσhle 11, 111 gesehen nebeneinander liegen und seitlich außen vorgesehen sind. Auch hier entspricht die Umfangsgrenzlinie 32, 132 etwa dem Ubergangsbereich von Mittelfuß zur Ferse.
Die vierte kissenartige Schicht 15 bzw. 115 ist im Bereich der Ferse angeordnet und plateauartig als einheitliche nicht unterteilte, in Quer- bzw. Längsrichtung der Innensohle 11, 111 etwa ovalare Schicht ausgebildet. Ebenso ist die fünfte kissenartige Schicht 16, 116 als einheitliche nicht unterteilte Schicht ausgebildet, jedoch im Bereich des Fußgewölbes etwa sichelförmig vorgesehen.
Die kissenartigen Schichten 12 bis 16, 112 bis 116 sind aus einem elastischen (Schaumstoff-) aterial, bspw. einem Silikon
hergestellt. Sie besitzen eine ebene obere Flache und sind im Querschnitt etwa rechteckformig, vorteilhaft leicht trapezförmig ausgebildet.
Des weiteren ist bzw. sind zwischen der ersten kissenartigen Schicht 12, 112 im Vorfußgelenkbereich und der zweiten kissenartigen Schicht 13, 113 im Mittelfuß/Fußwurzel- Ubergangsbereich eine oder mehrerer der Druckentlastung des oder der Mittelfußkopfchen dienende Eindellungen 61, 62 bzw. 161, 162 vorgesehen. Bei den Ausfuhrungsbeispielen sind die Eindellungen 61, 62 bzw. 161, 162 im Bereich des zweiten und dritten Mittelfußkopfchens angeordnet; es versteht sich, dass diese stattdessen in anderer Anzahl und Kombination im Bereich des ersten, zweiten, dritten und/oder vierten Mittelfußkopfchen angeordnet sein können.
Beim ersten Ausfuhrungsbeispiel gemäß den Figuren 1 bis 3 besitzt die Innensohle 11 einen hier dreischichtigen Sohlengrundkorper 36, der die Grundform der Innensohle 11 bildet und gemäß Figur 1 entsprechend einem Fuß, hier dem rechten Fuß ausgebildet ist. Es versteht sich, dass die entsprechend andere, d.h. linke Innensohle 11 spiegelsymmetrisch ausgebildet ist. Der Sohlengrundkorper 36 besteht bspw. aus drei Korkschichten 33, 34, 35. Auf dem Sohlengrundkorper 36 ist eine Sohlendeckschicht 37 vorgesehen, die bspw. aus Leder ist. Zwischen dem Sohlengrundkorper 36 und der Sohlendeckschicht 37 sind die kissenartigen Schichten 12 bis 16 in den Sohlengrundkorper 36 eingelassener Weise angeordnet. Dazu ist der Sohlengrundkorper 36 in seiner oberen und mittleren Schicht 33, 34 mit entsprechenden Vertiefungen 38 versehen, die entsprechend den Feldern 18 bis 27 der kissenartigen Schichten 12 bis 14 und entsprechend den kissenartigen Schichten 15, 16 eine unterschiedliche Grundflache besitzen. Die Vertiefungen 38 sind in den Sohlengrundkorper 36 derart tief eingearbeitet, dass die ebene Oberseite der
plateauartigen kissenartigen Schichten 12 bis 15 jeweils in etwa einer Ebene, d.h. ccplanar mit der Oberflache des Sohlengrundkorpers 36 liegt. Eine Ausnahme bildet die kissenartige Schicht 16. Bei diesem Ausführungsbeispiel reichen die Vertiefungen 38 bis zur Oberseite der unteren Schicht 35. Die kissenartigen Schichten 12 bis 15 besitzen jeweils untereinander etwa gleiche Hohe und liegen in einem Bereich zwischen 2 bis 5 mm, vorzugsweise in einem Bereich bei 3 mm. Das Obermaterial bzw. die Sohlendeckschicht 37 überdeckt die kissenartigen Schichten 12 bis 16 derart, dass diese bzw. deren Felder 18 bis 27 randseitig vertieft umgeben und mit der mittleren Schicht 34 des Sohlengrundkorpers 36 fest verbunden, vorzugsweise verklebt sind, so dass sich außer den Grenzlinien 28, 29 und 31, 32 etwa senkrecht zur Querrichtung der Innensohle 11 verlaufende Zwischengrenzlinien 41 bis 47 ergeben. Mit anderen Worten, die Vertiefungen 38 sind entsprechend der Gesamtgrundflache der kissenartigen Schichten 12 bis 15 ausgebildet.
In nicht dargestellter Weise ist es möglich, zwischen dem Sohlengrundkorper und der Sohlendeckschicht eine kissenartige elastische Zwischenschicht ganzflachig über den Sohlengrundkorper vorgesehen ist. Die Zwischenschicht ist dabei aus dem selben elastischen Material wie die kissenartigen Schichten 12 bis 16 hergestellt und mit der gesamten Oberflache einer der keine Vertiefungen aufweisenden Schichten des Sohlengrundkorpers fest verbunden, vorzugsweise verklebt. Die kissenartige Zwischenschicht kann eine über die gesamte Grundflache etwa einheitliche Dicke im Bereich von 2 bis 3 mm besitzen, so dass sich ein durchgezogenes ebenes Kissen ergibt, das erheblich elastischer ist als die Schichten des Sohlengrundkorpers 36 und sie kann lediglich zwischen die untere Schicht und die mittlere Schicht ganzflachig gelegt sein. Die Zwischenschicht zwischen der mittleren Schicht 34 und der oberen Schicht 33 kann stattdessen unterschiedliche Dicke besitzen, so dass die
obere Schicht mit Vertiefungen und die kissenartige Zwischenschicht mit den Vertiefungen 38 entsprechenden Vertiefungen zur Aufnahme der kissenartigen Schichten 12 bis 16 versehen sind, über die wiederum das Obermaterial bzw. die Sohlendeckschicht sich in der selben Weise wie die Sohlendeckschicht 37 nach den Figuren 2 und 3 erstreckt.
Die beiden Eindellungen 61 und 62, die im Gebrauch unter dem zweiten bzw. dritten Mittelfußkopfchen liegen, gehen von der Oberseite der Sohlendeckschicht 37 aus. Die Tiefe der Eindellungen 61, 62 entspricht im Wesentlichen etwa der Dicke der beiden Korkschichten 33 und 34 bzw. der Zwischenschicht, so dass sie bis zum Boden des Sohlengrundkorpers 36 reichen. Der Grund der Eindellungen 61, 62 ist durch die Sohlendeckschicht 37 gebildet. Die beiden in Querrichtung der Schuhinnensohle 11 nebeneinander liegenden Eindellungen 61 und 62 sind in Längsrichtung der Schuhinnensohle 11 gesehen in einer Flucht mit dem Feld 19 bzw. mit dem Feld 20 der ersten kissenartigen Schicht 12. Dabei befinden sich die beiden Eindellungen 61 und 62 im Wesentlichen etwa mittig zwischen der ersten kissenartigen Schicht 12 und der zweiten kissenartigen Schicht 13.
Beim zweiten Ausfuhrungsbeispiel gemäß den Figuren 4 bis 6 besitzt die Innensohle 111 einen zweischichtigen Sohlengrundkorper 136, der die Grundform der Innensohle 111 bildet und gemäß Figur 4 entsprechend einem Fuß, hier dem linken Fuß, ausgebildet ist. Es versteht sich auch hier, dass die entsprechend andere, d.h. die rechte Innensohle spiegelsymmetrisch ausgebildet ist. Der Sohlengrundkorper 136 ist aus bspw. zwei Korkschichten oder elastischen Kunststoffschichten 133, 135 aufgebaut, auf denen eine Sohlendeckschicht 137, aus Leder vorgesehen ist.
Zwischen dem Sohlengrundkorper 136 und der Sohlendeckschicht 137 sind die kissenartigen Schichten 112 bis 115 in in die
Schicht 133 des Sohlengrundkorpers 136 eingelassener Weise angeordnet. Dazu ist der Sohlengrundkorper 136 mit entsprechenden Vertiefungen 138 versehen, die entsprechend den Feldern 118 bis 127 der kiεsenartigen Schichten 112 bis 114 und entsprechend der kissenartigen Schicht 115 eine unterschiedliche Grundflache besitzen. Beispielsweise besitzt der Sohlengrundkorper 136 eine maximale Dicke im Bereich von 3,5 bis 4 mm, vorzugsweise von 3,7 mm und eine minimale Dicke im Bereich seiner Vertiefungen 138 zwischen etwa 1 mm und 1,5 mm, vorzugsweise von 1,3 mm. Der bspw. mehrschichtige Sohlengrundkorper 136 kann an seiner Oberseite ganzflachig von einer feinen Textilaufläge überzogen sein. In nicht dargestellter Weise kann statt dessen oder zusatzlich die Unterseite des Sohlengrundkorpers 136 mit einer derartigen feinen Textilaufläge ganzflachig überzogen sein. Der Sohlengrundkorper 136 bzw. dessen Schichten sind aus mit einem Bindemittel gepresstem Korkschrott oder aus einem Kunststoffschäum bzw. Naturlatex hergestellt.
Gemäß Figur 5 ist die Oberseite der oberen Schicht 133 des Sohlengrundkorpers 136 außerdem mit einer nur als dickere Linie dargestellten dünnen elastischen Zwischenschicht 151 ganzflachig überzogen. Die Zwischenschicht 151 überzieht somit die gesamte Oberflache einschließlich der Vertiefungen 138 des Sohlengrundkorpers 136, so dass den Vertiefungen 138 entsprechende Vertiefungen 152 in der Zwischenschicht 151 erhalten bleiben. Die Zwischenschicht 151 hat eine durchgehende Dicke von bspw. etwa 3 mm. Die Zwischenschicht 151 ist vorzugsweise wie die kissenartigen Schichten 112 bis 116 aus einem Schaumstoff, bspw. geschäumten Naturlatex.
In die Vertiefungen 152 der Zwischenschicht 151 sind die kissenartigen Schichten 112 bis 115 eingelegt, die bspw. aus dem genannten geschäumten Naturlatex sind und die bspw. eine Dicke im Bereich zwischen 4 und 5 mm, vorzugsweise von , 5 mm besitzen. Demgegenüber ist die kissenartige Schicht 116 für
das Fußgewölbe nicht in einer Vertiefung sondern unmittelbar auf der in diesem Bereich ebenen, d.h. ohne Vertiefung versehenen Zwischenschicht 151 angeordnet. Diese kissenartige Schicht 116 ist an ihrer dicksten Stelle ebenfalls etwa 4 bis 5 mm, vorzugsweise 4,5 mm dick, wobei sie zur Innenseite der Sohle 111 hin stetig in ihrer Dicke abnimmt. Die ebenen Oberseiten 156 der plateauartigen kissenartigen Schichten 112 bis 115 sind somit gegenüber der Oberseite 157 der Zwischenschicht 151 um 1,5 bis 2,5 mm, vorzugsweise um etwa 2 mm erhaben. Das Obermaterial bzw. die Sohlendeckschicht 137 überdeckt die kissenartige Schicht 116 und ferner die kissenartigen Schichten 112 bis 115 derart, dass die letzteren bzw. deren Felder 118 bis 127 randseitig vertieft umgeben und mit der Zwischenschicht 151 fest verbunden, vorzugsweise verklebt sind, so dass sich außer den Grenzlinien 128, 129 und 131, 132 etwa senkrecht zur Querrichtung der Innensohle 111 verlaufende Zwischengrenzlinien bzw. -bereiche 141 bis 147 ergeben.
Des weiteren ist bei der zweiten kissenartigen Schicht 113 gegenüber dem äußeren Feld 125 und dem mittleren Feld 124 das innere Feld 123 bogenförmig vorgezogen. Dieser bogenförmig vorgezogene Bereich 163 verlängert und verbreitert die vordere Flache des Feldes 123. Wie der Figur 5 zu entnehmen ist, ist dieser bogenförmig vorgezogene Bereich 163 nicht eben wie die übrigen Flachenbereiche der kissenartigen Schicht 113, sondern als Kuppe nach oben gewölbt, d.h. gegenüber der erhabenen Oberseite der Sohlendeckschicht 137 nochmals erhaben. Diese Wölbung bzw. Kuppe 163 hebt das Niveau des Feldes 123 in diesem Bereich gegenüber den Feldern 124 und 125 um etwa 2 mm und damit noch weiter auch gegenüber den Eindellungen 161 und 162.
Die Eindellungen 161 und 162 sind auch bei diesem Ausfuhrungsbeispiel in langsgerichteter Flucht mit dem zweiten bzw. dritten Feld 119 bzw. 120 der ersten
kissenartigen Schicht 112. Außerdem befinden sie sich in einem Bereich zwischen der ersten kissenartigen Schicht 112 und der zweiten kissenartigen Schicht 113, und zwar im Wesentlichen mittig zwischen diesen. Des weiteren ist die Lage des bogenförmig vorgezogenen, d.h. gewölbten Bereichs derart, dass sich dessen Kuppe 163 in langsgerichteter Erstreckung der Schuhinnensohle 111 etwa in Flucht mit dem Ubergangsbereich von der einen Eindellung 161 zur anderen Eindellung 162 befindet. Auf diese Weise bewirkt dieser gewölbte Bereich 163 des Feldes 123 aufgrund der zusätzlichen Erhöhung gegenüber dem Grund der Eindellung 161, 162 eine weitere Erhöhung der Druckentlastung der betreffenden beiden Mittelfußkopfchen. Auch bei diesem Ausfuhrungsbeispiel befindet sich der Grund der Eindellungen 161, 162 nahe dem Boden des Sohlengrundkorpers 136, wobei die kreisförmige Grundflache etwa der anatomischen Flachengestaltung des betreffenden Mittelfußkopfchens entspricht Die Grundflache der Kuppe 163 kann großer als der Druckmesser der Eindellung 161, 162 sein. Bei einer nicht dargestellten Ausfuhrungsform sind benachbarte diskrete kreisförmige Eindellungen, wie 61 und 62 bzw. 161 und 162, zu einer einzigen in Draufsicht ovalen Eindellung vereinigt.