BODENBEARBEITUNGSGERÄT
Die Erfindung betrifft ein Bodenbearbeitungsgerät mit den Merkmalen des Oberbegriffs des beigefügten Anspruchs 1.
Insbesondere betrifft die Erfindung ein fahrbares oder an ein Fahrzeug anschließbares Bodenbearbeitungsgerät mit Werkzeugen, die in Richtung auf den zu bearbeitenden Bo- den insbesondere auf- und abgehend geführt von einer zentralen bevorzugt von einem Zug- oder Tragfahrzeug von dessen Antriebsmotor abgeleitet rotierend antreibbaren Kurbelwelle, betätigt sind. Mehr insbesondere betrifft die Erfindung ein Bearbeitungsgerät für die Tiefenlockerung von Böden, beispielsweise unterhalb einer Grasnabe, mit einem geradlinig höhenverstellbaren Chassis und mit einer daran im wesentlichen senkrecht zur Fahrtrichtung verlaufend angeordneten Aufeinanderfolge von Stechwerkzeugen, deren jedes mittels eines Lenkergestänges in einstellbarer Ausrichtung auf den Boden geführt, zur Ausführung des Stechvorganges mittels des Kurbeltriebs in etwa vertikaler und in Fahrtrichtung verlaufender Ebene unter Federkraft gegen einen Anschlag verschwenkt gehalten ist, wobei das Lenkergestänge einen Endes an einem chassisfesten Lager und anderen Endes an dem Stechwerkzeug bzw. einer dieses fest aufnehmenden Halterung angelenkt ist.
Geräte der hier in Rede stehenden Art sind beispielsweise aus der EP 0 452 449 B1 , der EP 1 040 741 , der DE 200 15 504 U, der DE 200 20 018 U und der EP 1 210 853 A1 be- kannt und in vielfältiger Ausbildung im Einsatz.
Diese bekannten Maschinen arbeiten bereits mit unterschiedlichen Arbeitsbreiten und/oder Eindringtiefen der Bodenbearbeitungswerkzeuge sowie zentralverstellbarer Einstellung des Einstechwinkels; hierzu wird auf die vorgenannten vorveröffentlichten Druck- Schriften ausdrücklich Bezug genommen, weil die nachstehenden Ausführungen auf alle diese bekannte Maschinentypen Anwendung finden können.
Bislang wurden Geräte der in Rede stehenden Art von der Zapfwelle des Zug- bzw. Tragfahrzeugs ausgehend angetrieben. Dies erfolgt über ein zentrales, auf die Kurbelwelle ar-
beitendes Getriebe, bei dem ein Verteilungsgetriebe derart mittig an der Kurbelwelle angeordnet wurde, dass das Getriebe und die Kurbelwelle eine bauliche Einheit gebildet haben. Damit war diese Einheit aus Getriebe, dessen Gehäuse und Kurbelwelle eine besondere konstruktive Einheit, die entsprechenden Fertigungsaufwand verursacht hat.
Die Bodenbearbeitungsgeräte haben sich in der Praxis vielfach bewährt, insbesondere für die professionelle Pflege großer Rasenflächen. Die bekannten Maschinen stellen zum Teil aber noch relativ hohe Anforderungen an die Zug- oder Tragfahrzeuge. Neben entsprechender Tragkraft, Größe und Leistung verlangen einige Geräte auch einen Kriechgang mit Geschwindigkeiten unter 5 km/h.
Die Erfindung hat sich als ein Ziel gesetzt, den Einsatz derartiger Bodenbearbeitungsgeräte auch bei kleineren Flächen als bisher wirtschaftlicher und handhabbarer zu gestalten. Abgesehen von der Ausweitung des Angebotes in Richtung kleinerer Maschinen ist ein weiteres Ziel der Erfindung, die Maschinen möglichst schnell zu machen. Zum Beispiel aus Stabilitätsgründen oder aus Handhabungsgründen (Wendigkeit) ist es auch wünschenswert, die Geräte oder deren Schwerpunkt möglichst nahe an dem Zug- bzw. Trägerfahrzeug anzuordnen. Dies ist aber wegen des Antriebes problematisch. Bisher wird ein solches Belüftungsgerät in der Regel von einer Zapfwelle des Zugfahrzeugs ausgehend angetrieben, die in Ableitung von der Kurbelwelle des Antriebsmotors ohne Übersetzungsgetriebe, d.h. in der Übersetzung von 1 :1 , etwa eine Drehzahl im Bereich von 500 bis 600 Umdrehungen pro Minute ausführt; bei entsprechend höheren Motordrehzahlen entsprechen mehr. Ein Ziel ist auch, Traktoren zu verwenden, die keinen Kriechgang benötigen (4,2 Km/h).
Eine schnelle Arbeitsweise verlangt unter anderem geringe Massen. Daraus leitet sich die Forderung nach kurzen Kraftübertragungswegen ab. Neben der Forderung möglichst geringer bewegter Massen tritt diejenige eines raumsparenden Aufbaus, wobei sich diese beiden Forderungen auch ergänzen können.
Ein Ziel der vorliegenden Erfindung ist es somit, Geräte der vorstehend angesprochenen Art, aber auch ähnlich zentral betätigte Werkzeuge aufweisende Bodenbearbeitungsmaschinen raumsparender und schneller arbeitend auszugestalten.
Hierzu wird ein Bodenbearbeitungsgerät mit den Merkmalen des beigefügten Anspruchs 1 vorgeschlagen. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Besonders bevorzugt ist die Anwendung der Erfindung auf die eingangs erwähnten, grundsätzlich bekannten Bodenlockerungsgeräte, deren Werkzeuge den Boden „brechen", also nicht lediglich Einstechbewegungen ausführen, sondern zugleich eine Winkel- bewegung ausführen, so dass die Höhlung im Boden erweitert wird.
Gemäß einem Aspekt der Erfindung ist vorgesehen, dass die Kurbelwelle von wenigstens einem seitlichen Endbereich ihrer Erstreckung quer zur Fahrtrichtung her angetrieben ist. Ein Einleiten der Antriebskräfte in die Kurbelwelle von der Seite her bietet die Möglichkeit, ein Getriebe, insbesondere Zugmittelgetriebe, mehr insbesondere einen gekapselten Riemenantrieb außerhalb des Arbeitsbereiches und damit außerhalb des Schmutzbereiches zu realisieren. Ein derart gestaltetes Antriebsprinzip vereinfacht den konstruktiven Aufbau, verringert die Anfälligkeit und erleichtert darüber hinaus die Wartung des Kurbelwellenantriebes. Aufgrund des einfachen Zugangs ist es ohne weiteres möglich, auch kraftschlüssige Antriebe, wie z.B. Keilriemenantriebe, oder andere Riemenantriebe (z.B. Zahnriemen) einzusetzen. Ein im Zuge einer Wartung eventuell wünschenswerter oder notwendiger Tausch eines Antriebsriemens ist bei der Anordnung des Kurbelwellenantriebes im Stirnseitenbereich der Kurbelwelle und/oder des Bodenbearbeitungsgerätes problemlos möglich.
Nach einem der Grundgedanken der vorliegenden Erfindung wird der Antrieb der Kurbelwelle gegenüber dem aus dem Stand der Technik bekannten Kurbelwellenantrieben grundsätzlich umgestaltet, und zwar derart, dass er raumsparender in Richtung einer möglichst nahen Zuordnung des Gerätes zum Zug- bzw. Tragfahrzeug gestaltet ist und dass für den Antrieb einfache und gängige Antriebselemente verwendet werden können.
In vorteilhafter Ausgestaltung ist vorgesehen, die Kurbelwelle hinsichtlich ihrer Erstreckung über die Breite des Zugfahrzeugs bzw. Lüftergerätes hinweg von wenigstens einer der beiden seitlichen Stirnbereiche her anzutreiben. Bei beidseitigem Antrieb kann die Kurbelwelle über die Breite durchgehend oder auch getrennt ausgebildet sein.
Der Antrieb erfolgt bevorzugt von einem Antriebszapfen aus gesehen zu einem Verteilergetriebe, das vom Fahrzeug aus gesehen hinter der Kurbelwelle angeordnet ist und von der Mitte her nach beiden Seiten zu Getrieberädern führt. Die diese Getrieberäder aufwei- sende seitliche Antriebseinheit ist bevorzugt als Zugmittelgetriebe ausgeführt. Dabei kann es sich grundsätzlich um Ketten- oder Zahnriemen als Zugmittel-Getriebeelement han-
deln. Vorzugsweise aber werden Keilriemen eingesetzt, die insoweit als kraftschlüssige Kraftübertragungselemente die Eigenschaft von Rutschkupplungen haben. Dies hat Vorteile bei Auftreten von Bodenbearbeitungsproblemen, wie zum Beispiel das Auftreffen der (Belüftungs-)Werkzeuge auf Stein oder dergleichen.
Es ist allerdings auch möglich, gesonderte Rutschkupplungen im Kraftübertragungsstrang als Vorsorge gegen ansonsten zerstörerische Betriebsablaufsbehinderungen einzusetzen. Bei etwa 20 cm Einstechtiefe arbeitet die Kurbelwelle vorzugsweise direkt auf den Werkzeugträger. Das ist aber keine für die Erfindung bedeutsame Begrenzung.
Gemäß einer anderen Grundidee der Erfindung wird durch eine Verlagerung des Verteilergetriebes vom Fahrzeug aus gesehen hinter die Kurbelwelle bei entsprechend das Gerät durchgreifendem Zapfwellenanschluss der benötigte Platz hinsichtlich des Abstandes zwischen Werkzeugträger und Zugfahrzeuges entsprechend klein. Dabei kann der Zapf- wellenanschluss bis hinter die dem Fahrzeug zugewandte Frontseite des Belüftungsgerätes zurückverlegt angeordnet sein. Dadurch lassen sich die bewegten Massen im Zuge der Kraftübertragung auf die Werkzeugträger entsprechend verringern und die Arbeitsgeschwindigkeit der Werkzeuge vergrößern. Man kann sich hier von der Arbeitsgeschwindigkeit an die von den vom antreibenden Fahrzeug her vorgegebenen Drehzahlen annä- hern und möglichst kleine Übersetzungsverhältnisse vorsehen. Im angestrebten Idealfall sind Übersetzungsverhältnisse von der Kurbelwelle des Antriebsfahrzeugs her auf die Kurbelwelle des Bodenbearbeitungsgerätes in der Größenordnung von 1 : 1 erreichbar.
In der Regel sind die hier in Rede stehenden Bodenbearbeitungsgeräte rückseitig am o- der hinter dem Fahrzeug angeordnet; auf diese übliche Anbauart beziehen sich die hier verwendeten räumlichen Angaben (insbesondere „in Fahrtrichtung" hinten oder vorne; „Fronseite"). Die Ideen der Erfindung und der vorteilhaften Ausgestaltungen derselben lassen sich auch auf eventuelle andere Anbauarten unter entsprechend geänderter Anpassung der räumlichen Angaben übertragen.
Ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäß ausgestatteten Bodenbearbeitungsgerätes ergibt sich aus den beiliegenden Zeichnungen. Es zeigen:
Figur 1 eine vom Zug- bzw. Tragfahrzeug her seitlich versetzt gesehen perspektivische Ansicht eines Bodenbearbeitungsgerätes;
Figur 2 eine ebenfalls seitlich versetzte perspektivische Ansicht des
Gerätes in Richtung des Zug- bzw. Tragfahrzeugs gesehen;
Figur 3 eine Rückansicht - auf das Fahrzeug zu gesehen - auf das Bodenbe- arbeitungsgerät bei weggelassener Abdeckhaube;
Figur 4 eine Seitenansicht auf das Bodenbearbeitungsgerät bei weggelassener
Abdeckhaube;
Figur 5 eine Draufsicht auf das Bodenbearbeitungsgerät bei weggelassener
Abdeckhaube;
Figur 6, 7 Seitenansichten des beispielhaften Bodenbearbeitungsgerätes,
Figur 8 eine Seitenansicht eines Antriebsmechanismus eines der Werkzeuge des Bodenbearbeitungsgeräts; und
Figur 9 eine Seiteansicht der beweglichen Teile des Antriebsmechanismus gemäß Figur 8.
Figur 1 zeigt ein insgesamt mit 1 bezeichnetes Bodenbearbeitungsgerät für das Einbringen von Belüftungsöffnungen im Boden. Das Bodenbearbeitungsgerät 1 ist zum rückseitigen Anbau oder Anhängen an ein (nicht näher dargestelltes) Fahrzeug mit Zapfwellenabtrieb, wie insbesondere einen Traktor, ausgebildet. Es weist hierzu ein geradlinig höhenverstellbares Chassis 19 auf. Das Bodenbearbeitungsgerät 1 ist vom Fahrzeug aus gesehen nach rückwärts mittels einer Abdeckung 21 verkleidet und weist an dem zu bearbeitenden Boden angreifende walzenförmige Abstützungen 4 und 5 auf. Das Chassis 19 hat einen Rahmen 18, der mittels einer Höheneinstelleinrichtung 17 mit Skala 16 zur Anzeige der Arbeitstiefe (Einstechtiefe) gegenüber den auf dem Boden großflächig abrollenden Walzen der Abstützungen 4, 5 verstellbar ist.
Wie aus den Figuren 2 und 3 ersichtlich, hat das Bodenbearbeitungsgerät 1 eine insgesamt mit 2 bezeichnete Gruppe von in Breitenrichtung des Bodenbearbeitungsgerätes 1 nebeneinander angeordneten spornartigen Werkzeugen 3. In den beigefügten Figuren sind zur Darstellung beispielhaft verschiedene verwendbare Werkzeuggrößen zugleich dargestellt. Es sind große Sporne 31 , die jeweils paarweise auf einem Werk-
zeugträger 25 befestigbar sind, und bürstenartig angeordnete Zinkengruppen 33 mit vielen kleinen Zinken an einer Halteplatte zu sehen, die ebenfalls an dem Werkzeugträger 25 befestigbar ist. Vorzugsweise wird nur eine Werkzeugsorte in der gesamten Gruppe 2 verwendet. Die Werkzeuge 3 dienen dazu, in den Boden zur Belüftung des- selben eingestochen zu werden, vorzugsweise dort auch eine Verschwenkbewegung zur Auflockerung auszuführen und wieder herausgezogen zu werden.
In Figur 1 ist an der zu dem Fahrzeug weisenden Seite, also hier der Frontseite 22, der Anschlusszapfen 23 eines Zapfwellenanschlusses 6 zu sehen, mittels dem eine sich im wesentlichen quer zur Fahrtrichtung erstreckende Kurbelwelle 7 (siehe die Figur 3) antreibbar ist. Durch die Drehung der Kurbelwelle 7 werden die Werkzeuge 3 zum Durchführen der Einstechbewegung auf und ab bewegt. Die Werkzeuge 3 sind mittels einer in Figur 1 dargestellten zentralen Einsteileinrichtung 20 einstellbar.
Der Antriebsmechanismus für die Einstechbewegung ist am besten aus den Figuren 8 und 9 ersichtlich. Die Werkzeuge 3 sind an Lenkergestängen 24 angelenkt. Sie sitzen auf Halterungen in Form der Werkzeugträger 25, die federbelastet gegen einen Anschlag 30 verschwenkt sind. Die Lenkergestänge 24 sind mit einem ersten Lager 35 an dem Chassis 19 angelenkt. An ihrem freien Ende tragen sie ein zweites Lager 36, mit dem der jeweilige Werkzeughalter 25 und ein den Anschlag 30 aufweisender Verstellhebel 37 schwenkbeweglich gelagert sind. Über eine zentrale Verstellachse 28 lässt sich mittels der VerStelleinrichtung 20 die Lage der Verstellhebel 37 und damit der Anstellwinkel aller Anschläge 30 und damit wiederum der Einstechwinkel für die Werkzeuge 3 der gesamten Gruppe 2 einstellen. Die Lenkergestänge 24 sind zur Auf- und Abbewegung über Pleuelstangen 27 mit der Kurbelwelle 7 verbunden.
Zur näheren Erläuterung dieses grundsätzlichen Aufbaus und der Funktion des Bodenbearbeitungsgerätes 1 und dessen Einzelteile, insbesondere der Versteileinrichtung 20, wird ausdrücklich auf die vorerwähnten Druckschriften EP 0 452 449 B1 , EP 1 040 741 , DE 200 15 504 U, DE 200 20 018 U und EP 1 210 853 A1 verwiesen, die Teil der Offenbarung sind.
Im folgenden wird eine Antriebvorrichtung 40, die die Kurbelwelle 7 an den Zapfwel- lenanschluss 6 getrieblich anschließt näher erläutert. Wie die Figuren 3 bis 7 erken- nen lassen, ist der zentrale Zapfwellenanschluss 6 der Kurbelwelle 7 durch die in
Fahrtrichtung weisende Ausdehnung des Bodenbearbeitungsgerätes 1 weitgehend
hindurchgeführt. Insbesondere wird durch den Zapfwellenanschluss 6 die Antriebskraft über die gegenüber den bisher bekannten Geräten weiter zum Fahrzeug hin verlagerbare Kurbelwelle 7 hinaus geführt.
Gemäß der Darstellung von Fig. 5 ist der Zapfwellenanschluss 6 mittels einer nicht näher dargestellten Welle an ein Verteilergetriebe 8 angeschlossen, von dem aus nach rechts und links Abtriebswellen 9, 9' angeschlossen sind. Das Verteilergetriebe 8 mit Abtriebswellen 9, 9' ist hier vom Fahrzeug aus gesehen jenseits der Kurbelwelle 7 angeordnet. Die Abtriebswellen 9, 9' sind jeweils an eine seitliche Antriebseinrich- tung 29 angeschlossen. Jede Antriebseinrichtung 29 ist in einem Gehäuse 41 mit entfernbaren Deckel untergebracht, das vor Schmutz schützt und Fingereingriff verhindert.
In den Figuren 4 bis 7 ist die eine seitlich an dem Bodenbearbeitungsgerät stirnseitig der Kurbelwelle 7 angeordnete Antriebseinrichtung 29 ohne das Gehäuse 41 dargestellt ist. Die Antriebseinrichtung 29 weist ein Zugmittelgetriebe 42 zur Übertragung der Antriebskraft auf die Kurbelwelle 7 auf. In dem dargestellten Beispiel sind die Abtriebswellen 9, 9' jeweils durch einen Keilriemenantrieb 26 mit der Kurbelwelle 7 verbunden. Hierzu sind die Abtriebswellen 9, 9' mit ihren freien Enden an Riemenschei- ben 10 angeschlossen. Die Riemenscheiben 10 stehen über Keilriemen 11 mit Antriebsriemenscheiben 12 in Verbindung, die stirnseitig der Kurbelwelle 7 verdrehfest mit dieser verbunden angeordnet sind.
Damit erfolgt der Antrieb über einen Getriebeweg von dem an das Zug- oder Trag- fahrzeug anschließbaren Zapfwellenanschluss 6 über das Verteilergetriebe 8 und zwei zu beiden Stirnseiten hin abragenden Antriebswellen 9, 9', die aus der Vorwärtsfahrtrichtung gesehen hinter der Kurbelwelle 7 angeordnet sind, über seitlich angeordnete Keilriemenräder 10, 12. Hierdurch wird eine sehr nahe Anordnung des Bearbeitungsgerätes an dem Fahrzeug möglich. Der Zapfwellenanschluss 6 kann sogar in den Gerätebereich zurückverlegt angeordnet sein, wie dies Figur 1 andeutet.
Die Getriebeverbindung von den von dem Verteilergetriebe 8 aus gesehen hier beid- seitig, in etwa senkrecht zur Fahrtrichtung (auch schräge Verläufe sind denkbar) abragenden Abtriebswellen 9, 9' zur Kurbelwelle 7 hin kann auch formschlüssig, z.B. mittels Zahnriemen, Kette oder dergleichen oder auch mittels Zahnrädern erfolgen. Vorzugsweise werden die Abtriebswellen 9, 9' und die stirnseitigen Enden der Kur-
belwelle 7 jedoch über ein kraftschlüssiges Getriebe, wie hier den Keilriemenantrieb 26 verbunden. Die so gebildete kraftschlüssige Antriebseinrichtung ist grundsätzlich geeignet, bei von den Werkzeugen 3 ausgehenden Störungen des Bewegungsablaufes als Schlupfkupplung zu wirken. Andererseits kann in dem Antriebsgetriebeweg auch eine andere, gegebenenfalls besser einstellbare Schlupfkupplung eingebaut sein.
Die Antriebseinrichtung 29 weist eine Zugmittelspanneinrichtung 44 zum Spannen des Zugmittels des Zugmittelgetriebes 42 auf. Diese ist hier durch einen Spannschei- be 43 gebildet, die den Keilriemen vorspannt. Die Spannscheibe 43 sitzt drehbar auf einem beweglichen Träger 45. Der Träger 45 ist durch eine Feder 46 in Spannrichtung vorbelastet. Die Spannkraft der Feder 46 ist durch einen Einstellmechanismus, hier in Form einer Spannschraube 47, einstellbar. Durch Einstellung der Spannkraft kann man eine Einstellung Kraftschwelle für die Schlupfkupplung erreichen. Der Trä- ger 45 ist hier in Form eines Schwenkhebels ausgebildet. Durch Bewegen des Trägers 45 lässt sich auch der Keilriemen 11 zwecks Austausch lockern und lösen.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Riemenscheiben 10 gleich groß wie die Antriebsriemenscheiben 12, so dass das Zugmittelgetriebe in etwa eine Über- setzung von 1 : 1 hat. Durch andere Größenverhältnisse der Scheiben 10 und 12 kann man leicht andere Übertragungsverhältnisse oder Transmissionen erzielen.
Die Kurbelwelle 7 kann einteilig oder mehrteilig ausgebildet sein. Bei zweigeteilter Kurbelwelle 7 werden beide Kurbelwellenteile über die jeweils außenseitig stirnseitig angeordnete Antriebseinrichtung, hier in Form je eines der Keilriemenantriebe 26, angetrieben.
Die hier beschriebene Antriebsvorrichtung 40 kann auf alle Bodenbearbeitungsgeräte der in Rede stehenden Art angewendet werden, insbesondere auf alle der aus der EP 0 452 449 B1 , der EP 1 040 741 , der DE 200 15 504 U, der DE 200 20 018 U und der EP 1 210 853 A1 bekannten Bodenbearbeitungsgeräte. Es wird eine fahrzeugnahe Anordnung und insbesondere auch eine hohe Betriebsgeschwindigkeit erreicht, wodurch der wirtschaftliche Einsatz derartiger Bearbeitungsgeräte verbessert wird. Es wird durch diese Anordnung möglich, den Antrieb der Bodenbearbeitungswerkzeuge ohne Übersetzung von dem Zapfwellenanschluss bzw. der Kurbelwelle des Zug- bzw.
Tragfahrzeugs abzuleiten, wodurch nicht nur eine hohe Arbeitsgeschwindigkeit ermöglicht wird, sondern auch der fertigungstechnische Aufwand gering gehalten wird.
Von daher ist in bevorzugter Ausführung auch möglich, die von der Kurbelwelle 7 ausgehenden und betätigten Pleuelstangen 27 unmittelbar auf die Anlenkungen der Werkzeuge 3 bzw. Werkzeugträger 25 einwirken zu lassen. Demgemäß ist, wie aus den Figuren 7 und 8 ersichtlich ist, jede Pleuelstange 27 mit ihrem werkzeugseitigen Ende über das zweite Lager 36 oder koaxial zu dem zweite Lager 36 an dem Lenkergestänge 24 oder dem Werkzeugträger 25 angelenkt. Bislang wurden diese Pleuel- Stangen im Lenkergestängebereich zwischen der chassisfesten Lagerung und der Lagerung der Werkzeuge bzw. der Werkzeugträger angelenkt. Natürlich ist eine solche mit der bisherigen Anlenkung verbundene Wegübersetzung auch bei dem vorgeschilderten erfindungsgemäßen Vorgehen nicht ausgeschlossen.
BEZUGSZEICHENLISTE
Bodenbearbeitungsgerät
Gruppe oder Aufeinanderfolge von Werkzeugen
Werkzeug walzenförmige Abstützung walzenförmige Abstützung
Zapfwellenanschluss
Kurbelwelle
Verteilergetriebe , 9' Abtriebswelle 0 Riemenscheiben 1 Keilriemen 2 Antriebsriemenscheiben 6 Skala 7 Höheneinstelleinrichtung 8 Rahmen 9 Chassis 0 zentrale VerStelleinrichtung 1 Abdeckung 2 Frontseite 3 Anschlusszapfen
Lenkergestänge 5 Halterungen (Werkzeugträger) 6 Keilriemenantrieb 7 Pleuelstangen 8 zentrale Verstellachse 9 Antriebseinrichtung 0 Anschlag 1 große Sporne 3 Zinkengruppen 5 erstes, chassisfestes Lager
- 1
zweites Lager
Verstellhebel
Antriebsvorrichtung für die Kurbelwelle
Gehäuse
Zugmittelgetriebe
Spannscheibe
Zugmittelspanneinrichtung
Träger
Feder
Spannschraube