Magensonde
Die Erfindung betrifft eine Magensonde mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Bei einer aus der WO 98/13090 bekannten Magensonde dieser Gattung ist der Versorgungskanüle im Bereich der Tamponierblase ein Lumen überlagert, welches einen raschen Volumenausgleich zwischen Teilbereichen oder Teilvolumina der Tamponierblase gewährleistet. Das Lumen ist der Art angeordnet, dass zwischen dem Lumen und der Versorgungskanüle ein Kanal gebildet ist, der über eine Vielzahl von Öffnungen mit dem Innenraum der Tamponierblase in Verbindung steht, welcher auf dem Lumen angeordnet ist. Der Innenraum der Tamponierblase ist über den zwischen der Versorgungskanüle und dem Lumen ausgebildeten Kanal mit Mitteln zum Erzeugen des Drucks in der Tamponierblase verbunden. Das Lumen wird dabei durch stegartige Strukturen oder Abstandshalter zwischen einer äußeren und inneren Wandung der Sonde bzw. der Versorgungskanüle der Magensonde aufrechterhalten. Eine derartige Magensonde ist daher weit komplizierter zu fertigen als z.B. gängige Magensonden ohne Lumen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine Magensonde der eingangs genannten Gattung dahingehend zu verbessern, dass das Lumen, welches sich zwischen der Versorgungskanüle und der Tamponierblase befindet und mit dem Innenraum der Tamponierblase in Verbindung steht, technisch einfach realisierbar ist und gleichzeitig einen ausreichend guten Volumenausgleich zwischen Teilvolumina der Tamponierblase gewährleistet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst mit einer Magensonde mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Der separate Formkörper ist technisch einfach zu fertigen, da er als Einzelteil vorgefertigt werden kann. Bei der Montage der Magensonde wird er als Fertigteil auf der Versorgungskanüle montiert bzw. auf diese aufgebracht. Dadurch wird die Montage der Magensonde vereinfacht, da die Anzahl der Einzelarbeitsschritte, die nötig sind um das Lumen herzustellen, reduziert werden kann. Dies birgt ein zeitliches wie auch finanziel-
les Rationalisierungspotential für die Fertigung der Magensonde. Mit dem Aufbringen des Formkörpers auf die Versorgungskanüle wird gleichzeitig die Gestalt des Lumens bestimmt, welches für einen ausreichend schnellen Volumenaustausch zwischen Teilbereichen der Tamponierblase sorgt.
In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung kann der Formkörper eine rohrartige Struktur aufweisen, deren Innenkontur etwa der Außenkontur der Versorgungskanüle entspricht. Die rohrartige Struktur ermöglicht es den Formkörper etwa konzentrisch auf die Versorgungskanüle aufzubringen. Dies erleichtert die Montage.
Günstigerweise kann der Formkörper wenigstens eine Öffnung aufweisen, welche sich etwa in Längsrichtung des Formkörpers über wenigstens 50 bis 60 %, vorteilhafterweise bis zu 70 % und insbesondere bis zu 80 % der Gesamtlänge des Formkörpers erstreckt und das Lumen mit dem Innenraum der Tamponierblase verbindet. Diese Öffnung gewährleistet einen ausreichend guten Volumenausgleich zwischen unterschiedlichen Teilbereichen der Tamponierblase.
Vorteilhafterweise kann sich die Öffnung etwa über die gesamte Länge des Formkörpers erstrecken. Die Öffnung gewährleistet einen guten Volumenausgleich zwischen Teilbereichen der Tamponierblase und ist zudem technisch einfach herzustellen.
In einem günstigen Ausführungsbeispiel der Erfindung kann der Formkörper im Querschnitt mehrere, sich radial erstreckende Wandelemente aufweisen, welche an ihren äußersten Enden eine sich etwa quer zu dem jeweiligen Wandelement erstreckende Fläche aufweisen. Die sich etwa quer zu den Wandelementen erstreckenden Flächen bieten eine gute Anlagefläche für die Tamponierblase. Die sich radial dazu erstreckenden Wandelemente gewährleisten einen ausreichenden Abstand der Flächen zur Versorgungskanüle und schaffen somit ein ausreichend großes Lumen für einen guten Volumenausgleich. Je nach Anzahl der Wandelemente lässt sich die Größe und die Anzahl der einzelnen Teillumina bestimmen.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann wenigstens eines der Wandelemente ein etwa T-förmiges Profil aufweisen. Dieses Profil lässt sich gut fertigen und bie-
tet ein ausreichend großes Lumen sowie eine gute Anlagefläche für die Tamponierbla- se.
Vorteilhafterweise kann wenigstens eines der Wandelemente ein etwa L-förmiges Profil aufweisen. Dieses Profil ist ebenfalls technisch einfach herzustellen und gewährleistet ein Lumen sowie eine Anlagefläche, welche einen schnellen Volumenaustausch zwischen Teilbereichen der Tamponierblase ermöglichen.
In einer Variante der Erfindung kann der Querschnitt des Fomπkörpers mehrere Wandungsbereiche aufweisen, welche sich an der Versorgungskanüle der Sonde abstützen und mit ihm zusammen wenigstens einen Teilbereich des Lumens begrenzen. Diese etwa fingerartig nach innen ragenden Wandbereiche können durch ihre stirnseitigen Enden eine Durchgangsöffnung bilden, deren Abmaße in etwa denen der Versorgungskanüle entsprechen. So ist der Formkörper leicht auf der Versorgungskanüle zu montieren.
Vorteilhafterweise können sich die Wandbereiche etwa sternartig in das Innere des Formkörpers erstrecken. Diese Form gewährleistet etwa gleichmäßig verteilte Wandungsbereiche. Dies bietet eine gute Abstütz- und Haltefunktion für den Formkörper.
In einer Variante der Erfindung kann der Formkörper wenigstens eine spiralartig geformte Wendel aufweisen. Die Wendel ist technisch einfach zu fertigen und kann gut auf den Versorgungskanal montiert werden. Außerdem bietet sie zwischen den einzelnen Windungen der Wendel ein ausreichend großes Lumen für einen guten Volumenaustausch.
In einem günstigen Ausführungsbeispiel der Erfindung kann auf der Wendel ein etwa schlauchartig ausgebildetes Element angeordnet sein, welches mehrere, über seine Oberfläche verteilte Öffnungen aufweist. Dadurch wird die Anlagefläche für die Tamponierblase vergrößert.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann das schlauchartig ausgebildete Element netzartig ausgebildet sein. Diese netzartige Struktur ist technisch gut zu fertigen und lässt sich auf der Wendel vormontieren. So erleichtert sich die Montage.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung kann der Formkörper eine oder mehrere Lagen einer netzartigen Struktur aufweisen. Durch die einzelnen Öffnungen in der Netzstruktur bzw. deren Überlappen wird ein ausreichend großes Lumen definiert, welches einen guten Volumenaustausch zwischen Teilbereichen der Tamponierblase ermöglicht.
Günstigerweise kann das Lumen im Bereich der axialen Stirnseite des Formkörpers mit einem Versorgungskanal verbunden sein, über welchen die Tamponierblase mit einem Fluid befüllbar ist. Dies ist technisch einfach zu fertigen und vereinfacht die Magensonde konstruktiv, da die Tamponierblase so direkt über das mit ihr in Verbindung stehende Lumen befüllbar ist.
Vorteilhafterweise kann der Formkörper aus PCV, PUR, Mischungen aus PVC und PUR, Mischungen aus PUR und Polyamiden und/oder Silikon bestehen. Diese Materialien gewährleisten eine gute Verträglichkeit. Sie sind gut verfoπmbar und reduzieren somit das Verletzungsrisiko beim Einführen der Sonde und weisen dennoch eine ausreichende Stabilität auf um das Lumen aufrecht zu erhalten.
In einem günstigen Ausführungsbeispiel kann der Formkörper durch Extrudieren hergestellt sein. Dieses Herstellungsverfahren ermöglicht es den Formkörper technisch relativ einfach und mit geringem Zeitaufwand herzustellen.
In einer Variante der Erfindung kann der Formkörper reibschlüssig auf der Versorgungskanüle fixiert sein. Dadurch wird der Formkörper in seiner Position relativ zur Versorgungskanüle festgelegt.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann der Formkörper mittels einer Presspassung auf der Versorgungskanüle fixiert sein. Dies gewährleistet eine axiale und/oder radiale Fixierung des Formkörpers auf der Versorgungskanüle der Magensonde.
Günstigerweise kann der Formkörper mittels Adhäsion auf der Versorgungskanüle fixiert sein. Dieses technisch einfache Verfahren z. B. Kleben gewährleistet eine ausreichend gute Fixierung des Formkörpers.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann der Formkörper stoffschlüssig auf der Versorgungskanüle fixiert sein. Dies gewährleistet eine qualitativ hochwertige Verbindung zwischen dem Formkörper und der Versorgungskanüle.
Vorteilhafterweise kann der Formkörper wenigstens abschnittsweise eine mittels Lösungsmittel erzeugte Verbindung mit der Versorgungskanüle aufweisen. Das wenigstens abschnittsweise Anlösen des Formkörpers und/oder der Versorgungskanüle gewährleistet eine gute Verbindung der beiden Bauteile.
In einem günstigen Ausführungsbeispiel der Erfindung kann der Außendurchmesser des Formkörpers etwa zwischen 7 bis 12 mm, insbesondere zwischen 6 bis 8 mm liegen. Diese Abmaße gewährleisten einen guten Volumenaustausch zwischen Teilbereichen der Tamponierblase.
Vorteilhafterweise kann die Länge des Formkörpers etwa zwischen 6 bis 12 cm, insbesondere zwischen 6 bis 9 cm liegen. Diese Längenabmaße haben sich als vorteilhaft erwiesen. Sie bieten eine ausreichend große Anlagefläche für die Tamponierblase. Gleichzeitig wird ein ausreichender Volumenaustausch zwischen allen Teilbereichen der Tamponierblase ermöglicht.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann die Magensonde mit wenigstens einem röntgendichten Maker versehen sein. Der Maker, z. B. ein Metallring, erleichtert die Platzierung der Sonde im Patienten und ermöglicht im Röntgenbild des Thorax einen guten Bezug zu orientierenden Strukturen wie z. B. Zwerchfell und/oder Zungenbein.
Im Folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der folgenden Zeichnungen beschrieben. Dabei zeigen:
Figur 1 einen Ausschnitt im Bereich der Tamponierblase einer erfindungsgemäßen Magensonde mit einem ersten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Formkörpers,
Figur 2 einen Querschnitt durch die erfindungsgemäße Magensonde aus Figur 1 ,
Figur 3 eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Formkörpers aus den Figuren 1 und 2 gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel,
Figur 4 eine perspektivische Ansicht der Versorgungskanüle,
Figur 5 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Formkörpers gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel,
Figur 6 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Formkörpers gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel,
Figur 7 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Formkörpers gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel und
Figur 8 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Formkörpers gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel.
Figur 1 zeigt den prinzipiellen Aufbau einer erfindungsgemäßen Magensonde 1. Im Bereich der Tamponierblase 3 ist der Versorgungskanüle 4 ein Formkörper 2 überlagert, welcher in seinem Inneren ein Lumen 5 einschließt. Das Lumen 5 ist in Figur 2 dargestellt, welche den Schnitt I)-Il durch die Magensonde aus Figur 1 darstellt. Das Lumen 5 befindet sich in diesem Ausführungsbeispiel zwischen der Versorgungskanüle 4 und der Oberfläche 6 des Fremdkörpers 2. Wie in Figur 1 zu sehen, ist der Formkörper 2 mit mehreren Öffnungen 7 versehen, welche über die gesamte Oberfläche 6 des Formkörpers 2 verteilt sind. Über die Öffnungen 7 steht das Lumen mit dem Innenraum 8 der Tamponierblase 3 in Verbindung. Das heißt, die Öffnungen 7 ermöglichen einen Volumen- bzw. Fluidaustausch zwischen dem Lumen 5 und dem Innenraum 8 der Tamponierblase 3.
Die Anzahl und Gestalt der Öffnung 7 kann je nach Anwendungsfall variieren. Neben den hier gezeigten annähernd runden oder ovalen Öffnungen 7 sind z. B. auch längliche Öffnungen möglich. Die Form bzw. der Umriss der Öffnungen 7 kann dabei von rund über oval bis hin zu drei-, vier- oder vieleckigen Öffnungen reichen. Auch müssen die
Öffnungen nicht wie hier etwa gleichmäßig über die Oberfläche 6 des Formkörpers 2 verteilt sein. Alternativ ist auch eine unregelmäßige Verteilung der Öffnungen 7 denkbar. Wichtig dabei ist, dass die Gestalt und Anordnung der Öffnungen einen ausreichenden Volumenaustausch zwischen zwei Teilbereichen 29 und 30 der Tamponierblase 3 ermöglichen. Die Anzahl der Öffnungen kann von einer bis zu beliebig vielen Einzelöffnungen z. B. 100 oder 1000 Öffnungen variieren. Die Anzahl ist lediglich durch die Größe der Oberfläche 6 des Formkörpers 2 und die Gestalt der Öffnungen begrenzt.
Der Außendurchmesser der Versorgungskanüle 4 beträgt vorteilhafterweise zwischen 3 bis 6 mm und insbesondere zwischen 4 bis 5 mm. In ihrem Innern befindet sich neben einem Kanal 9, welcher den Patienten mit einer Nährlösung versorgt, ein Versorgungskanal 10, über welchen die Tamponierblase 3 mit einem Fluid, z. B. Wasser befüllbar ist. Je nach Anwendungsfall können unterschiedliche Fluide z. B. Gas oder Gasgemische wie Luft oder auch viskose Flüssigkeiten Anwendung finden. Der Durchmesser der Tamponierblase (3) in frei entfaltetem Zustand beträgt ca. 20 bis 50 mm. Besonders günstig ist ein Durchmesser von 30 bis 40 mm. Der Versorgungskanal 10 für das Fluid erstreckt sich in diesem Ausführungsbeispiel wenigstens abschnittsweise in den Formkörper 2 hinein und weist eine radial zu dem Formkörper 2 verlaufende Anschlussöffnung 11 auf, welche den Versorgungskanal 10 mit dem Lumen 5 verbindet.
In anderen Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Magensonde 1 kann der Versorgungskanal 10 auch außen an der Versorgungskanüle 4 entlang verlaufen. Er kann z. B. wenigstens teilweise in einer sich entlang der Versorgungskanüle 4 erstreckenden Vertiefung 12 angeordnet sein, wie in Figur 4 dargestellt. Die Anschlussöffnung 11 des Versorgungskanals 10 muss auch nicht zwangsläufig radial verlaufen, sondern kann auch im Bereich der axialen Stirnfläche des Formkörpers 2 münden, als axial zu dem Formkörper 2 verlaufend.
Figur 3 zeigt den erfindungsgemäßen Formkörper 2 des ersten Ausführungsbeispiels in vergrößerter Form. Der Formkörper 2 hat eine Gesamtlänge von etwa 6 bis 9 cm und weist hier eine annähernd zylindrische Außenkontur auf. Ausgehend von der zylindrischen Oberfläche 6 erstrecken sich mehrere Wandbereiche 13 radial in das Innere des Formkörpers 2. Die freien, stirnseitigen Enden 14 der Wandbereiche 13 definieren einen Durchmesser, welcher in etwa dem Außendurchmesser der Versorgungskanüle 4 ent-
spricht. Im eingesetzten Zustand, das heißt, wenn sich der Formkörper 2 auf der Versorgungskanüle 4 befindet, stützen sich die stirnseitigen Enden 14 der Wandbereiche 13 auf der Versorgungskanüle 4 ab, wie in Figur 2 zu sehen. Zusammen mit der Versorgungskanüle 4 unterteilen sie das Lumen 5 im Innern des Formkörpers 2 in einzelne Teillumen 15. Ein einzelnes Teillumen 15 ist durch je zwei Wandbereiche 13, den zwischen den beiden Wandbereichen 15 angeordneten Teilbereich der Formkörperoberfläche 6 und dem Teilbereich der Versorgungskanülenoberfläche, welcher sich zwischen den Anlageflächen der stimseitigen Enden 14 der Wandbereiche 13 befindet begrenzt. In diesem Ausführungsbeispiel weist der Formkörper 2 acht Wandbereiche auf, die alle etwa gleich weit fingerartig in den Formkörper hineinragen. In anderen Ausführungsformen der Erfindung kann die Anzahl der Wandbereiche jedoch beliebig variieren und so die Gestalt des Lumens 5 bzw. der einzelnen Teillumen 15 beeinflussen. Auch die Tiefe, bis zu welcher die Wandbereiche 13 in das Innere des Formkörpers 2 hineinragen, kann variieren und so die Lage des Formkörpers 2 relativ zu der Versorgungskanüle 4 bestimmen. Das heißt, der Formkörper 2 muss nicht unbedingt wie hier gezeigt etwa konzentrisch auf der Versorgungskanüle 4 sitzen. Je nach Anwendungsfall kann die Längsachse 16 des Formkörpers 2 auch gegenüber der Längsachse 17 der Versorgungskanüle 4 versetzt sein.
Die Figuren 5 bis 8 zeigen weitere Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer Formkörper in perspektivischer Ansicht.
Die Figuren 5 und 6 zeigen einen erfindungsgemäßen Formkörper 2 gemäß einem zweiten und dritten Ausführungsbeispiel. Die in den Figuren 1 bis 4 verwendeten Bezugszeichen bezeichnen dieselben Teile wie in den Figuren 5 und 6. Die Formkörper 2 weisen eine zentrale, etwa rohrartige Struktur 18 mit einem etwa kreisförmigen Querschnitt auf. Die Gestalt der inneren Mantelfläche 19 entspricht dabei in etwa der Form der Oberfläche der Versorgungskanüle 4. Ausgehend von der zentralen, rohrartigen Struktur 18 erstrecken sich mehrere Wandelemente 20 radial nach außen. An dem äußersten, der zentralen rohrartigen Struktur 18 gegenüberliegenden Ende 21 eines jeden Wandelements 20 ist eine Fläche 22 vorgesehen, welche sich etwa quer zu dem Wandelement 20 erstreckt.
In Figur 5 weist der Formkörper 2 vier etwa kreuzförmig angeordnete Wandelementβ 20 auf. Die Wandelemente 20 bilden zusammen mit den dazugehörigen Flächen 22 im Querschnitt ein etwa T-artiges Profil. Der Formkörper 2 in Figur 6 weist fünf etwa sternartig um die rohrartige Struktur 18 angeordnete Wandelemente 20 auf. Die Wandelemente 20 ergeben zusammen mit ihren jeweiligen Querflächen 22 im Querschnitt ein etwa L-artiges Profil.
Die T- bzw. L-Profιle der Formkörper 2 der Figuren 5 und 6 sind dabei soweit voneinander beabstandet bzw. derart bemessen, dass die Querflächen 22 zweier benachbarter T- bzw. L-Profile voneinander beabstandet sind. Das heißt, dass je zwei der Querflächen 22, welche die Oberfläche 6 des Formkörpers 2 bilden eine Öffnung 23 bzw. einen Spalt definieren, welcher sich Längs des Formkörpers 2 erstreckt. In diesen Ausführungsbeispielen wird das Lumen 5, welches sich hier zwischen den Querflächen 22 und der rohrartigen Struktur 18 befindet durch die T- bzw. L-Profile in einzelne Teillumen 15 unterteilt. Die Gestalt eines einzelnen Teillumens 15 wird dabei durch je zwei benachbarte T- bzw. L-Profile und den von ihnen eingeschlossenen Teil der Oberfläche der rohrartigen Struktur 18 bestimmt.
Die Anzahl der Wandelemente 20 lässt sich je nach Anwendungsfall variieren. Mit ihr ändert sich die Gestalt und die Anzahl der Teillumen 15 und der Öffnungen 23 in der Oberfläche 6 des Formkörpers 2. Die Wandelemente 20 können in anderen Ausführungsformen der Erfindung, im Gegensatz zu den hier gezeigten, auch unregelmäßig um die rohrartige Struktur 18 angeordnet sein. Auch können die Querflächen 22 an den Enden 21 der Wandelemente 20 entfallen. In diesem Fall wird die Oberfläche 6 des Formkörpers 2 durch die Enden 21 der Wandelemente 20 bestimmt. Die Anzahl der Wandelemente 22 kann dabei entsprechend erhöht sein und z. B. zwischen 5 bis 15 Wandelementen liegen.
Figur 7 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel des erfinduπgsgemäßen Formkörpers 2. Der Formkörper 2 ist hier spiralartig geformt und als Wendel 24 ausgebildet. Der Innendurchmesser der Wendel 24 entspricht in etwa dem Außendurchmesser der Versorgungskanüle 4. Das Lumen 5 hat in diesem Ausführungsbeispiel ebenfalls eine spiralartige Gestalt. In eingesetztem Zustand, das heißt wenn sich der Formkörper 2 auf der hier schematisch dargestellten Versorgungskanüle 4 befindet, definieren die Windungen
27 der Wendel 24 eine Öffnung 33, welche sich zwischen den einzelnen Windungen 27 der Wendel 24 spiralartig um die Versorgungskanüle 4 hemm windet und das Lumen 5 beherbergt. Die Materialdicke der Wendel 24 bestimmt dabei die Höhe des Lumens 5. Der Materialquerschnitt ist hier etwa rund. Alternativ kann er jedoch auch eine ovale oder eckige Form aufweisen.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel kann das Lumen auch durch mehrere z. B. zwei etwa konzentrisch übereinander geschobene Wendeln definiert werden. Die beiden Wendeln können dabei sowohl gleiche als auch unterschiedliche Steigungen aufweisen. Auch können die Wendeln gegenläufig aufeinander aufgebracht werden. Das Lumen 5 wird dabei durch den Zwischenraum zwischen den einzelnen Windungen der jeweiligen Wendel bzw. dem Überlappen dieser Zwischenräume definiert.
Sowohl auf die einfache Wendel als auch auf ineinander angeordneten Wendeln kann eine schlauch- oder rohrartige Struktur angebracht sein, welche mit Öffnungen versehen und in Figur 7 durch eine Strich-Punkt-Linie angedeutet ist. Die äußere Gestalt eines derartigen Formkörpers würde dann dem in der Figur 1 gezeigten Formkörper ähneln.
Auch die oben beschriebenen ersten bis dritten Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Formkörpers 2 können schraubenartig, in sich gedreht und damit als Wendel ausgebildet sein.
Figur 8 zeigt ein fünftes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Formkörpers 2. Er hat eine röhr- oder schlauchartige Gestalt und weist eine netzartige Struktur 25 auf. Der Innendurchmesser des Formkörpers 2 entspricht in etwa dem Außendurchmesser der Versorgungskanüle 4. Das Lumen 5 befindet sich hier in den Maschen bzw. Öffnungen 26 der netzartigen Struktur 25, welche zumindest teilweise miteinander in Verbindung stehen und so ein Volumenaustausch zwischen einzelnen Öffnungen 26 der netzartigen Struktur 25 ermöglichen.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung kann der Formkörper 2 auch mehrere Lagen der netzartigen Struktur 25 aufweisen, wie in Figur 8a dargestellt. Diese sind dann etwa konzentrisch ineinander angeordnet, wobei der Innendurchmesser der innersten Lage etwa dem Außendurchmesser der Versorgungskanüle 4 entspricht. Das
U
Lumen 5 ist hier durch die Löcher 26 der netzartigen Struktur 25 bestimmt, welche sich zumindest teilweise überlappen. Das heißt, die sich überlappenden Löcher 26 der einzelnen Lagen der netzartigen Struktur 25 bilden Kanäle bzw. einzelne Teillumen 15. In eingesetztem Zustand des Formkörpers 2, das heißt wenn sich dieser auf der Versorgungskanüle 4 befindet, erstreckt sich wenigstens ein Teil der Teillumen 15 wenigstens abschnittsweise längs der Versorgungskanüle 4 und ermöglicht so einen Volumenaustausch zwischen einzelnen Teilbereichen der Tamponierblase 3.
Die Abmaße der hier beschriebenen, unterschiedlichen Ausführungsbeispiele des Formkörpers 2 können je nach Anweπdungsfall variieren. In der Praxis hat sich jedoch eine ungefähre Länge von 6 bis 12 cm und insbesondere eine Länge von 6 bis 9 cm des Formkörpers 2 als vorteilhaft erwiesen. Der Außendurchmesser ist ebenfalls vom Anwendungsfall aber auch von den Abmaßen der Versorgungskanüle 4 und der Tamponierblase 3 abhängig und liegt vorteilhafterweise im Bereich zwischen 7 bis 10 mm insbesondere zwischen 6 bis 8 mm. In speziellen Anwendungsfällen können die Abmaße des Formkörpers 2 jedoch auch von den oben genannten abweichen.
Der in den Ausführungsbeispielen 1 bis 5 beschriebene Formkörper 2 ist vorzugsweise aus Kunststoff hergestellt und durch Extrudieren gefertigt. Alternativ kann der Formkörper auch durch Gießen oder Spritzgießen hergestellt werden. Als Werkstoffe für den Formkörper 2 kommen prinzipiell Materialien in Frage, die körperfreundlich verformbar sind, also Verletzungen des Patienten beim Einführen und längerem Liegen der Sonde vermeiden, jedoch ausreichende Rigidität aufweisen, um ein nicht kollabierbares Verschiebevolumen bei über den Formkörper 2 hinweglaufender Peristaltik zu gewährleisten. Vorteilhafte Materialien sind z. B. PVC, PUR, Mischungen aus PVC und PUR, Mischungen aus PUR und Polyamiden sowie Silikone.
Zur besseren Lokalisation kann die Magensonde mit röntgendichten Makem wie z. B. Metallringen 34 oder ähnlichem ausgestattet sein, wie in Figur 1 dargestellt. Diese können an dem Formkörper 2, der Versorgungskanüle 4 und/oder um die Tamponierblase 3 vorgesehen sein.
Im Folgenden wird die Wirkungsweise der in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele erläutert.
Für die Montage der erfindungsgemäßen Magensonde 1 wird der Formkörper 2 auf die Versorgungskanüle 4, z. B. durch Aufschieben; aufgebracht. Da der Innendurchmesser des jeweiligen Formkörpers 2 in etwa dem Außendurchmesser der Versorgungskanüle 4 entspricht oder minimal kleiner als dieser ist, ergibt sich bei der Montage des Formkörpers 2 auf der Versorgungskanüle 4 eine leichte Presspassung. Die dadurch entstehende Haftreibung fixiert den Formkörper 2 radial und axial auf der Versorgungskanüle 4.
Der Formkörper 2 kann auch mittels Adhäsion an der Versorgungskanüle 4 fixiert werden, z. B. durch das Auftragen eines Klebstoffs in wenigstens einem Teilbereich der Kontaktfläche des Formkörpers 2 mit der Versorgungskanüle 4.
Alternativ kann der Formkörper auch mittels Stoffschluss fixiert werden, in dem z. B. wenigstens ein Teilbereich der Kontaktfläche zwischen dem Formkörper 2 und der Versorgungskanüle 4 mit einem Lösemittel behandelt wird.
Prinzipiell ist auch jede beliebige Kombination der oben genannten Befestigungsmöglichkeiten denkbar, um den Formkörper 2 auf der Versorgungskanüle 4 zu fixieren.
Bei dem in den Figuren 1 bis 3 gezeigten Formkörper 2 wird der Innendurchmesser des Formkörpers sowie die Kontaktfläche des Formkörpers 2 mit der Versorgungskanüle 4 durch die stirnseitigen Enden 14 der Wandelemente 13 gebildet. Diese kommen bei der Montage des Formkörpers 2 auf der Oberfläche der Versorgungskanüle 4 zur Anlage und unterteilen so das Lumen 5 im Innern des Formkörpers 2 in einzelne Teillumen 15, wie in Figur 2 dargestellt.
Bei den in den Figuren 5 und 6 dargestellten Ausführungsbeispielen des Formkörpers 2 wird der Innendurchmesser des Formkörpers wie auch die Kontaktfläche des Formkörpers 2 mit der Versorgungskanüle 4 durch die rohrartige Struktur 18 gebildet.
Bei der Wendel 24, dem in der Figur 7 dargestellten vierten Ausführungsbeispiel des Formkörpers 2, ist der Innendurchmesser des Formkörpers 2 durch den Innendurchmesser der Wendel 24 bestimmt. Die Kontaktfläche des Formkörpers 2 mit der Versorgungskanüle 4 entspricht hier der ebenfalls spiralartig verlaufenden Anlagelinie oder -
fläche der einzelnen Windungen 27 der Wendel 24. Ihre Ausprägung als Linie oder Fläche ist von dem Materialquerschnitt der Wendel abhängig.
Bei dem in Figur 8 dargestellten fünften Ausführungsbeispiel des Formkörpers 2, der netzartigen Struktur 25, wird der Innendurchmesser des Formkörpers 2 und die Kontaktfläche zwischen dem Formkörper 2 in der Versorgungskanüle 4 durch die einzelnen Stege 32 der netzartigen Struktur 35 bestimmt.
Die fertig montierte Magensonde wird z. B. bei komatösen Patienten eingesetzt, welche sich nicht mehr selbst mit Nahrung versorgen können. Hierfür wird die erfindungsgemäße Magensonde 1 bzw. die Versorgungskanüle 4 der Magensonde 1 in die Speiseröhre des Patienten eingeführt. Dabei wird der Bereich der Magensonde, welcher mit der Tamponierblase 3 versehen ist, oberhalb des Mageneingangs in der Speiseröhre platziert. Die vorteilhafte Länge des Formkörpers 2 von ca. 6 bis 9 mm gewährleistet eine gute Platzierung im Segment zwischen dem oberen und unteren Schließmuskel der Speiseröhre. Die röntgenopaken Marker 34 erlauben eine Überprüfung der richtigen Lage der Sonde durch Röntgen. Über den Versorgungskanal 10 wird die Tamponierblase 3 mit einem Fluid z. B. Wasser befüllt. Das Fluid strömt dabei durch die Anschlussöffnung 11 des Versorgungskanals 10 in das Lumen 5 des Formkörpers 2. Durch die Öffnungen 7, 23, 26, 33 des Formkörpers 2 gelangt das Fluid in den Innenraum 8 der Tamponierblase 3. Durch das Befüllen mit dem Fluid dehnt sich die Tamponierblase 3 aus bis sie nahezu vollständig an der Wand der Speiseröhre 28 anliegt, wie in Figur 2 zu sehen. Dies erlaubt es die Speiseröhre 28 weitgehend gegen Flüssigkeiten oder auch Feststoffe, welche die Tendenz haben aus dem Magenbereich Richtung Rachenraum aufzusteigen, abzudichten und so die Luftröhre von störenden Einflüssen freizuhalten.
Durch Schluckbewegungen des mit der erfindungsgemäßen Magensonde versorgten Patienten kommt es zu Muskelkontraktionen entlang der Speiseröhre. Diese bewirken eine oder meist mehrere ringartige Verengungen der Speiseröhre, welche sich ausgehend vom Kehlkopfbereich Richtung Magen fortbewegen bzw. die Speiseröhre entlanglaufen.
Um die Funktionsweise des Formkörpers 2 zu veranschaulichen wird im Folgenden die Bewegung einer einzelnen ringartigen Verengung betrachtet. Im Bereich der Tampo-
nierblase führt die ringartige Verengung zu einer partiellen Verkleinerung des Außendurchmessers der Tamponierblase, das heißt zu einer lokalen Einschnürung 31 der Tamponierblase 3, welche in Figur 1 durch eine gestrichelte Linie dargestellt ist. Diese unterteilt die Tamponierblase in zwei Teilbereiche 29 und 30. Während sich die Einschnürung 31 entlang der Tamponierblase 3 bewegt, verändern sich die Abmessungen der einzelnen Teilbereiche 29, 30. Damit ändert sich jedoch auch das Fluidvolumen, welches in den jeweiligen Teilbereichen 29, 30 der Tamponierblase 3 beherbergt werden kann. Der erfindungsgemäße Formkörper 2 stellt ein Lumen 5 bereit, welches einen raschen Volumenaustausch zwischen den einzelnen Teilbereichen 29, 30 der Tamponierblase 3 ermöglicht. Die Oberfläche 6 des erfindungsgemäßen Formkörpers 2 bietet dabei, falls nötig, eine Anlagefläche für den eingeschnürten Wandbereich der Tamponierblase 3. Das Lumen 5 wird somit von diesen äußeren Einflüssen freigehalten und steht vollständig für den Volumenaustausch zur Verfügung. Während sich die Einschnürung 31 entlang der Tamponierblase 3 fortbewegt, wird das Fluid aus dem Innenraum 8 des einen Teilbereichs 29 der Tamponierblase 3 über die Öffnungen 7, 23, 26, 33 und das Lumen 5 in den Innenraum 8 des anderen Teilbereichs 30 der Tamponierblase 3 verdrängt.